DE2518753B2 - Zweiträumige Schachtfördermaschine, insbesondere Ab- und Weiterteufhaspel - Google Patents
Zweiträumige Schachtfördermaschine, insbesondere Ab- und WeiterteufhaspelInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine zweitrümige Schachtfördermaschine nach dem Oberbegriff des Anspruches
1.
Bei einer bekannten zweitrümigen Trommelfördermaschine dieser Art werden die Trommeln von zwei
Motoren angetrieben, die auf ein Getriebe arbeiten (Zeitschrift Glückauf 1964, 10 89/10 90). Die Trommelwellen
sind dabei ständig mit den Motoren getrieblich verbunden. Zum Verstecken kann bei einer Trommel die
Verbindung zwischen Welle und Trommel gelöst werden. Eine solche zweitrümige Schachtfördermaschine
ist auf Schachtförderungen anwendbar, bei denen von unterschiedlichen Sohlen gefördert werden muß.
Gegenüber Förderanlagen, bei denen beide Trommeln auf einer Welle sitzen, besteht ein Vorteil auch darin,
daß der maximal zulässige Seilablenkwinkel zu den Seilscheiben auch dann eingehalten werden kann, wenn
die Förderanlage in unmittelbarer Nähe des Schachtes aufgestellt wird.
Außerdem ermöglicht die Anordnung beider Trommeln bzw. Bobinenscheiben auf getrennten Wellen, daß
die Seile beider Trommeln oder Bobinenscheiben oberschlägig verlaufen. Bekanntlich fährt der Fördermaschinist
nach Zeichen, die auf den Seilen angebracht sind. Bei oberschlägigen Seilen erkennt der Maschinist
die Seilzeichen frühzeitig. Das vergrößert die erreichbare Fördergeschwindigkeit und/oder erhöht die Sicherheit
der Förderung.
Bekannt ist in diesem Zusammenhang der Einbau einer ein- und ausrückbarer Kupplung im Untersetzungsgetriebe
bei zweitrümigen Trommelfördermaschinen, um die Trommeln verstecken zu können (Heise-Herbst-Fritzsche,
Lehrbuch der Bergbaukunde 2, Bd. 7 AfIg. 1950,4 85,4 86, insbesondere Abb. 567).
Bei einer anderen vorbekannten für das Einhängen von Lasten bestimmten zweitrümigen Fördermaschine
(DE-PS 5 93 741) sind die Antriebswellen der Motoren ständig mit den Trommel wellen verbunden; die
Förderkörbe hängen einerseits an Förderseilen, die auf die Trommeln geführt sind und sind andererseits über
eic weiteres Oberseil so miteinander verbunden, daß der abwärts fördernde belastete Förderkorb den ihm
zugeordneten Motor antreibt, der als Generator dient,
und den aufwärts gehenden Förderkorb anhebt, dessen Förderseil daher lediglich von der zugeordneten
Trommel über den mit ihr ständig gekuppelten Motor aufgewickelt zu werden braucht Anstelle von zwei
Motoren können auch ein Motor und eine Bremseinrichtung verwendet werden, die wechselweise mit den
entsprechenden Trommeln kuppelbar sind.
Bekannt ist femer ein Treibscheibenhaspel (DE-GM 18 47 156) mit zwei Treibscheiben auf getrennten
Wellen, die von je einem Motor mit Getriebe angetrieben werden. Mit Hilfe einer Steuerung werden
beide Antriebe so miteinander gekuppelt, daß die Umfangsgeschwindigkeiten der Seilrillen beider Treibscheiben
gleich bleiben. Hierdurch wird das bei zweifacher Seilumschlingung bzw. Zweiseilantrieb entstehende
Problem des unterschiedlichen Seileinlaufes gelöst
Die beschriebenen zweitrümigen Fördermaschinen sind für viele Arbeiten im Schacht die insbesondere bei
modernen Abteufbetrieben vorkommen, wenig geeignet In manchen dieser Betriebe werden nämlich
Ladegeräte eingesetzt Dann ist es nicht immer erforderlich, zur Durchführung der Ladearbeit beide
Fördertrümer einzusetzen. Auch beim Einhängen von Material oder bei der Seilfahrt kann oft nur ein
Fördertrum benutzt werden, und das andere Trum macht dann das Treiben unbenutzt mit.
Die zwangsläufige Verbindung beider Fördertrümer ist im übrigen selbst bei der Abförderung des
Haufwerkes in beiden Trümern störend, wenn sie mit Kübeln durchgeführt wird. Für das Kippen des zu Tage
geförderten Kübels muß nämlich das Treiben über die normale Endlage fortgesetzt werden, wodurch sich auf
der Sohle Schlaffseil bildet, das die Teufmannschaft gefährden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die als bekannt vorausgesetzte zweitrümige Schachtfördermaschine
so auszubilden, daß deren Seile auch voneinander unabhängig und mit unterschiedlichen Leistungen
angetrieben werden können, um dadurch die Förderanlage für die verschiedenen, insbesondere beim Schachtabteufen
vorkommenden Aufgaben einsetzen zu können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruches 1 wiedergegebenen
Merkmale gelöst.
Durch die erfindungsgemäß vorgesehene getriebliche Verbindung kann die Fördermaschine bei ausgerückter
Schaltkupplung mit jeder Trommel bzw. Bobine unabhängig von der anderen betrieben werden. Bei
Einsatz von zwei Fördermaschinisten kann dann beispielsweise Material zu einer oberhalb der Schachtsohle
liegenden Bühne gefördert werden und gleichzeitig eine weitere Förderung zur Schachtsohle für
Material oder Personen in Betrieb sei«. Bei Einsatz eines Fördermaschinisten läßt sich deswegen auch das
Verstecken der Trommeln oder Bobinenscheiben mit der erfindungsgemäßen Schaltkupplung ohne die
bislang erforderlichen, besonderen Versteckvorrichtungen bewerkstelligen. Außerdem kann man ein nicht
benötigtes Fördertrum stillegen, also das Treiben nur mit einem Trum durchführen. Bei eingerückter Schaltkupplung
im Zuge der getrieblichen Verbindung der beiden Antriebsmotoren miteinander kann dagegen die
Förderung in beiden Trumen erfolgen. Vorteilhaft ist bei dieser Betriebsart, daß beim Kippen des Kübels das
Fördertrum des auf der Sohle befindlichen Kübels über die Schaltkupplung abgetrennt werden kann. Dadurch
wird die Bildung von Schlaffseil auf der Sohle vermieden.
Dadurch, daß die beiden Untersetzungsgetriebe getrennt ausrückbare Kupplungen aufweisen, kann
jedes Trum mit einem oder mit beiden Motoren angetrieben werden, je nachdem, ob die Kupplung des
stilliegenden Trums in dem diesem zugeordneten Untersetzungsgetriebe ausgerückt oder die Schaltkupplung
im Zuge der getrieblichen Verbindung der Antriebsmotoren ein- oder ausgerückt ist Dieser
eintriimige Betrieb mit beiden Motoren hat den Vorteil,
daß eine hohe Leistung in dem in Betrieb befindlichen Fördertrum zur Verfügung gestellt werden kann. Trotz
des fehlenden Gewichtsausgleiches durch das stilliegende Trum ist dazu keine nennenswerte Vergrößerung der
Motorleistung gegenüber dem zweitrümigen Betrieb erforderlich.
Außerdem läßt sich die Förderanlage ohne weiteres auf den jeweils gewünschten Förderbetrieb umschalten.
Deswegen werden die durch die Aufteilung der Fördermaschine auf mehrere Getriebe und Moloren
bedingten Mehraufwände mehr als ausgeglichen.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 4 wiedergegeben. Eine in konstruktiver
Hinsicht einfache Anordnung der Schaltkupplung wird nach Anspruch 2 erreicht Die Anordnung nach
Anspruch 3 ergibt auf beiden Trommeln oder Scheiben eine oberschlägige Seilführung und hat daher den
Vorteil, daß der Maschinist an beiden Trumen die Seilzeichen gleich gut erkennen kann.
Die Ausbildung nach Anspruch 4 ergibt eine räumlich gedrängte Anordnung der Motoren und der Getriebe
bei verhältnismäßig großem Abstand der beiden Trommeln- bzw. Bobinenscheibenwellen. Deswegen
können bei dieser Anordnung die Trommeln auch hintereinander und so angeordnet werden, daß sich sehr
kleine Ablenkwinkel ergeben, wenn die Förderanlage unmittelbar neben dem Schacht aufgestellt wird.
Zum besseren Verständnis wird die Erfindung nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher
erläutert, das in der Zeichnung schematisc'u wiedergegeben
ist Die Zeichnung zeigt eine zweitrümige Schachtfördermaschine gemäß der Erfindung in Draufsicht
Die Schachtscheibe, das Schachtfördergerüst sowie die Seilscheiben sind in der Zeichnung nicht wiedergegeben.
Im übrigen handelt es sich bei der dargestellten zweitrümigen Fördermaschine um eine Doppeltrommelfördermaschine.
Die eine Trommel 1 sitzt auf einer Welle 2, die in Lagern 3—5 läuft Getriebeseitig trägt diese Welle eine
Hälfte 6 einer flexiblen Kupplung 7, deren andere Hälfte 8 auf der Abtriebswelle 9 eines Untersetzungsgetriebes
10 befestigt ist In dem Untersetzungsgetriebe 10 läuft eine Zwischenwelle 11 mit einem Ritzel 12, das mit
einem Zahnrad 13 auf der Abtriebswelle 9 kämmt und mit einem Zahnrad 15, das mit einem Ritzel 16 kämmt
Das Ritzel 16 ist mit Hilfe eines Kupplungshebels 17 auf der Antriebswelle 18 des Getriebes 10 verschiebbar.
Die Antriebswelle 18 des Getriebes 10 trägt außerdem ein Kegelrad 19, das mit einem Kegelrad 20
kämmt, welches auf einer aus dem Getriebe 10 austretenden Verbindungswelle 21 sitzt, die Teil einer
getrieblichen Verbindung 42 ist, in die eine Schaltkupplung 22 eingebaut ist Zu dieser getrieblichen Verbinduag
gehört eine weitere Verbindungswelle 23, die aus einem Untersetzungsgetriebe 24 austritt und auf der ein
Kegelrad 25 sitzt, das mit einem Kegelrad 26 kämmt.
Die Kegelräder 19 und 20 im Untersetzungsgetriebe 10 entsprechen den Kegelrädern 23 und 26 im
Untersetzungsgetriebe 24. In beiden Untersetzungsgetrieben 10 und 24 sind daher die gleichen Untersetzungsstufen
eingebaut Außerdem sitzt auf der Antriebswelle 27 des Untersetzungsgetriebes 24 ein mit einem
weiteren Kupplungshebel 28 verschiebbares Ritzel 29, das mit einem Stirnrad 30 kämmt, wenn die Kupplung
eingerückt ist Das Stirnrad 30 sitzt auf einer Zwischenwelle 31, auf der auch ein Ritzel 32 befestigt ist.
Das Ritzel 32 kämmt mit einem Stirnrad 33, das auf der Abtriebswelle 34 des Untersetzungsgetriebes 24 fest
ist Auf der Abtriebswelle 34 sitzt eine flexible Kupplung 35, die mit ihren beiden Hälften 36 und 37 der Kupplung
7 auf der Abtriebswelle 9 des Untersetzungsgetriebes 10 entspricht
Die Kupplungshälfte 36 sitzt auf einer Trommelwelle 38, deren Lager bei 39 und 40 gezeichnet sind. Diese
Trommelwelle ist etwas kurzer als die Trommelwelle 2, so daß die auf ihr befestigte zweite Trommel 40a etwas
außerhalb der Mitte der Trommel 1 angeordnet ist. Bei übereinander angeordneten Seilscheiben ergibt sich
dadurch ein verhältnismäßig geringer Seilablenkwinkel.
Natürlich können beide Trommelwellen 2 und 38 auch gleich lang sein, sofern ihr senkrechter Abstand und der
Durchmesser der Trommel 1 und 40a dies zulassen. Bei übereinander angeordneten Seilscheiben sind dadurch
die Seilablenkwinkel noch geringer.
Die beiden Antriebswellen 18 und 27 der Untersetzungsgetriebe 10 und 24 sind über flexible Kupplungen
43 und 44 ständig mit den Wellen von zwei Antriebsmotoren 45 und 46 gekuppelt
Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Anordnung so getroffen, daß die auf den Antriebswellen
18 und 27 sitzenden Kegelräder 19 und 26, die mit den beiden Kegelrädern 10 und 25 auf den Verbindungswellen
21 und 23 der getrieblichen Verbindung 42 kämmen, bei eingerückter Schaltkupplung 22 ebenso wie die
Motoren 46 und 45 gegenläufig drehen, was durch die an den Wellen angebrachten Pfeile angedeutet ist
Ferner sind die Antriebswellen 18 und 27 beider Getriebe 10 und 24 parallel sowie nebeneinander die
Verbindungswellen 21 und 23 dazwischen sowie dazu rechtwinklig angeordnet. Die auf die den Motoren 45
und 46 zugeordneten Antriebswellen 18 und 27 folgenden Zwischenwellen 11 und 31 in den beiden
Untersetzungsgetrieben 10, 24 sind ebenso wie die Abtriebswellen 9, 34 an den Außenseiten angeordnet.
Die Getriebe 10 und 24 sind also Links-Rechts-Getriebe.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Zwei trümige Schachtfördermaschine, insbesondere Ab- und Weiterteufhaspel, mit zwei versteckbaren
Trommeln oder Bobinenscheiben, die auf getrennten Wellen sitzen, und mit zwei Antriebsmotoren,
die getrieblich mit den Trommeln oder Bobinenscheiben sowie miteinander verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die getriebliche Verbindung jedes Antriebsmotors (45 und 46)
mit der jeweils zugeordneten Trommel (1 bzw. 40a) oder Bobinenscheibe aus je einem eigenen, mit einer
ausrückbaren Kupplung (17 bzw. 28) versehenen Untersetzungsgetriebe (10 bzw. 28) besteht und daß
im Zuge der getrieblichen Verbindung der beiden Antriebsmotoren (45 und 46) miteinander eine
weitere ausrückbare Kupplung (Schaltkupplung 22) vorgesehen ist
2. Zweitrümige Schachtfördermaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltkupplung
(22) auf den Enden zweier mit den Antriebswellen (18 und 27) der Untersetzungsgetriebe
(10 und 24) in Wirkverbindung stehenden Verbindungswellen (21 und 23) sitzt.
3. Zweitrümige Schachtfördermaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungswellen
(21 und 23) mit den beiden Antriebswellen (18 und 27) derart in Wirkverbindung stehen, daß
bei eingerückter Schaltkupplung (22) die Antriebsmotoren (45 und 46) gegenläufig drehen.
4. Zweitrümige Schachtfördermaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebswellen
(18 und 27) beider Untersetzungsgetriebe (10 und 24) zueinander parallel auf einander zugewandten
Seiten der Untersetzungsgetriebe angeordnet sind, daß die Verbindungswellen (21 und 23) hierzu
rechtwinklig liegen und über Kegelräderpaare (19, 20 und 25, 26) mit den Antriebswellen verbunden
sind.
40
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