DE2517311A1 - Phlebotomie-nadelsystem - Google Patents
Phlebotomie-nadelsystemInfo
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Description
DR. MÜLLER-BORE D,F L.-IN3. QROENINÜ DIPL.-CHEM. DR. DEUFEL
DIPL.-CHEM. ΠΚ SChöN ü IPL.-PHYS. H ERTEL
München, den ? 8· OT. 1975
Hl/We-th - H 1249
HAEFiONETICS COIiPOEATION Natick, Mass.o176o
USA
USA
Phlebotomie-Nadelsystem
Die Erfindung betrifft Phlebotomie-Nadeln und bezieht sich
insbesondere auf ein Phlebotomie-Nadelsystem, welches bei Pheresevorgangen verwendet wird, wobei mehr als eine Bluteinheit
durch die Nadel versorgt werden kann.
Bei dem Pheresevorgang wird Blut von einem. Spender entnommen, die gewünschte Blutkomponente (gewöhnlich Thrombozyten) wird
von dem Blut abgetrennt, und das im wesentlichen von der gewünschten Komponente befreite Blut wird dem Spender direkt
wieder zugeführt. Dieser Vorgang ermöglicht es, daß der Spender normalerweise viele Einheiten einer bestimmten Blutkomponente
abgeben kann und zwar während der Zeit, die normalerweise zur Regeneration von einer Einheit des gesamten Blutes erforderlich
ist. Da jedoch eine größere Menge an Blut in beiden Eichtungen durch die Pheresenadel und ihre zugehörigen Leitungen
fließen muß, wird die Möglichkeit vergrößert, daß das Blut innerhalb der Nadel gerinnt oder verklumpt. Es müssen
somit Maßnahmen getroffen werden, um ein derartiges Gerinnen bzw. Verklumpen zu verhindern.
509845/0768
Die Nadelsysterne, welche gegenwärtig beim Pheresevorgang
verwendet werden, sind an einer Anordnung von Anschlüssen und Leitungen angeschlossen, "bei welchen die Anordnung derart
getroffen ist, daß verschiedene Diskontinuitäten oder Unregelmäßigkeiten auf den V/änden des inneren Blutdurchganges
zwischen dem Punkt der Kanüle der Nadel und der Verbindung des Durchganges mit der Eintrittsstelle für das dem Blut zugeführte
Antikoagulationsmxttel vorhanden sind. Es ist bekannt, daß viele der Unregelmäßigkeiten in der Oberfläche des Durchganges
für das gesamte Blut, welches noch nicht mit einem Antikoagulationsmittel behandelt ist, die Tendenz zeigen,
eine Gerinnungsreaktion oder Verklumpungsreaktion auszulösen, welche innerhalb einer kurzen Zeitperiode einen Klumpen ausreichender
Größe bildet; um den Blutdurchfluß zu unterbinden. Es ist allgemein üblich, dem Blut kurze Zeit nach dem Verlassen
der Kanüle der Nadel ein Antikoagulationsmittel zuzusetzen, was jedoch dazu führt, daß das Blut die Bohrleitungswand berührt,
bevor ihm ein Antikoagulationsmittel zugesetzt ist. Diese Leitung ist durch entsprechende Anschlüsse an die Kanüle angeschlossen.
Solche Anschlüsse und ihre entsprechenden Rohrleitungen (normalerweise als Geschirr bezeichnet), wie sie gegenwärtig
für Pheresenadeln im Gebrauch sind, sind dauernd mit der Nadel verbunden. Dies bedeutet, daß dann, wenn die Nadel aus irgendeinem
Grunde nicht erfolgreich eingesetzt werden kann, die Notwendigkeit besteht, das gesamte Geschirr auszutauschen, bevor
ein neuer Versuch einer Venenpunktur unternommen wird. Schließlich ist es bei der Verwendung von bekannten Pheresenadeln üblich,
getrennte Anschlüsse und Leitungen (Geschirr) für den Zusatz bzw. die Zugabe einer Salzwaschlösung zu verwenden, was zu
einer Anordnung führt, die den Aufbau und die Verwendung der Nadel sehr kompliziert werden läßt und auch sehr kostspielig
ist.
5098AS/0768
Es ist daher erwünscht, ein Phlebotomie-Nadelsystem zu haben
und insbesondere ein solches System, welches bei einem Pheresevorgang anwendbar ist und die Nachteile bekannter Systeme
überwindet.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Phlebotomie-Nadelsystem zu schaffen, welches insbesondere für Pheresevorgänge geeignet
ist, in dem insbesondere die Möglichkeit des Gerinnens bzw. Verklumpens in der Nadel, in ihren Anschlüssen und den daran
angeschlossenen Rohrleitungen ausgeschlossen wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die im Patentbegehren niedergelegten
Merkmale.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, daß ein Phlebotomie-Nadelsystem der eingangs beschriebenen Art geschaffen
wird, welches sich für die Zugabe eines Antikoagulationsmittel in das Blut an der Austrittsseite der Kanüle eignet und
weiterhin das Antikoagulationsmittel als kontinuierlichen Film auf die Wände der Blutleitungen bringt, so daß das Blut mit
dem Antikoagulationsmittel zusammentrifft, bevor es irgendeine Wand des Durchganges jenseits des Austrittsendes der Kanüle
berührt.
Weiterhin wird bei dem erfindungsgemäßen Phlebotomie-Nadelsystem mit entsprechendem Geschirr der Vorteil erreicht, daß die Nadel
von dem Geschirr gelöst und durch eine andere Nadel ersetzt werden kann, während aseptische bzw. antiseptische Bedingungen
aufrechterhalten bleiben.
Weiterhin weist das erfindungsgemäße Phlebotomie-Nadelsystem
vorteilhafterweise solche Anschlüsse und Leitungen auf, in welchen
bereits Einrichtungen eingebaut sind, eine Salzwaschlösung durch die Nadel zu führen, wenn kein Blut durch die Nadel strömt.
509845/0768
Bei dem Phlebotomie-Nadelsystem gemäß der Erfindung wird
die Kanüle am Austrittsende angebracht, wobei·ein sich verjüngender
Schaft derart angeordnet ist, daß ein-kurzes freies Stück der Kanüle sich über den Schaft hinaus erstreckt. Der
Schaft sitzt in einem lösbaren flüssigkeitsdichten Reibsitz in einem Ende, eines Sockelelementes, welches eine zentrale
Kammer aufweist. Ein zentraler Kanal und zwei Hilfsseitenkanäle erstrecken sich durch das andere Ende des Schaftes in
die zentrale Kammer hinein. Die zentrale Kammer ist derart dimensioniert, daß sie ermöglicht, daß eine Blutübertragungsleitung eingesetzt und mit dem Sockel verklebt wird. Wenn der
Schaft in den Sockel eingepaßt ist, erstreckt sich das freie Stück der Kanüle in die zentrale Leitung hinein und legt mit
derselben einen ringförmigen I'luiddurchgang in E'luidverbindung
mit der zentralen Kammer im Sockel fest. In die zwei Hilfsseitenkanäle
sind Leitungen eingesetzt, und diese Leitungen sind wiederum mit dem Sockel verklebt. Wenn ein Antikoagulationemittel
durch die Leitung in einem der Hilfskanäle eingeführt wird, so wird es dazu gebracht, durch den ringförmigen Fluiddurchgang
hindurchzugehen, damit es sich mit dem Blut mischt, unmittelbar nachdem dasselbe aus der Kanüle austritt und einen
Film entlang der Innenwand der Blutübertragungsleitung bildet. Somit kommt kein Blut ohne Antikoagulatxonsmittel mit 'der
Rohrleitungsoberfläche in Berührung. In ähnlicher Weise kann dann, wenn die Blutströmung durch die Nadel unterbrochen wird,
eine Salzwaschlösung durch die Leitung in dem anderen Hilfskanal
eingeführt werden, um durch den ringförmigen I'luiddurchgang zu
strömen und un das Austrittsende der Kanüle zu gelangen.
Die Erfindung bezieht sich somit auf Merkmale des Aufbaues, der Kombination von Bauelementen und der Anordnung von Bauteilen,
wie es nachfolgend im einzelnen näher erläutert wird.
509845/0768
Die Erfindung wird nachfolgend beispielsweise anhand der
Zeichnung beschrieben; in dieser zeigen:
Fig. 1 eine allgemeine Darstellung des erfindungsgemäßen Nadelsystems, wobei die Hilfsleitungen dargestellt
sind, welche an eine Quelle eines Antikoagulationsmittels und an eine Quelle einer Salzwaschlösung
angeschlossen sind,
Fig. 2 eine Seitenansicht einer Ausführungsform einer Nadel
Ί des erfindungsgemäßen Nadelsystems, wobei die Verwendung
einer rostfreien Kanüle dargestellt ist,
Fig. 3 einen Schnitt durch die Nadel gemäß Fig. 2 entlang der Ebene 3-3 in der. Fig. 2, ' .
Fig. 4 einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform einer
Nadel des erfindungsgemäßen Nadelsystems, wobei die Verwendung einer flexiblen Kanüle dargestellt ist,
welche eine starre Lanzette aufweist,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch das Sockelelement gemäß der
Erfindung, wobei der Schaft der Nadel in der voll eingesetzten Stellung dargestellt ist,
Fig. 6 einen Längsschnitt durch das Sockelelement gemäß Fig. entlang der Ebene 6-6 in der Fig. 4,
Fig. 7 eine Draufsicht auf das Sockelelement ohne die Rohrleitungen
und
Fig. 8 einen Querschnitt durch das Sockelelement gemäß Fig. 5
entlang der Ebene 8-8 in der Fig. 5·
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Die Phlebotomienadel gemäß der Erfindung ist in der Fig. 1
mit ihrem Geschirr dargestellt, welches an eine Quelle eines Antikoagulationsmittels, an weiterhin eine Quelle einer Salzlösung
und an ein Blutreservoir in Form eines Zentrifugenrotors angeschlossen ist. Die Nadel 10 besteht aus einer
Kanüle 11, einem Schaft 12 und einem Haltelement 13, welches an dem Schaft angebracht ist. In der Fig. 1 ist die Nadel in
der Stellung dargestellt, in welcher sie praktisch völlig aus ihrer aseptischen Abdeckung 14 herausgezogen ist, die keinen
Teil der Erfindung darstellt. Der Schaft 12 steht mit einem Sockelelement 16 im Eingriff, an welchen die Blutübertragungsleitung
17, die Antikoagulationsmittelleitung 18 und die Salzlösungsleitung 19 angebracht sind. Der Schaft 16 und
die Leitungen 17, 18 und 19 bilden das allgemein bei 20 dargestellte
Geschirr. Gemäß der Darstellung ist das Antikoagulationsmittelrohr
18 an'eine Antikoagulatxonsmittelquelle 21 angeschlossen, und das Salzlösungsrohr ist an eine Salzlösungsquelle
22 angeschlossen. Quetschklemmen 23 und 24 dienen dazu,
die Strömung des Antikoagulationsmittels und der Salzlösung Jeweils zu steuern. In dem System gemäß Fig. 1 werden die
Flüssigkeiten durch die Schwerkraft gefördert. Es- liegt
natürlich auch im Rahmen der Erfindung, eine andere Einrichtung zu verwenden, welche dazu dient, das Äntikoagulationsmittel
und die Salzlösung in ihren jexi/eiligen Leitungen strömen
zu lassen, und es liegt weiterhin auch im Eahmen der Erfindung, eine andere Einrichtung als Quetschklemmen dazu zu verwenden,
die Strömung zu steuern. Die eigentliche Einrichtung, durch welche diese Flüssigkeiten in die Rohrleitungen eingeführt und
durch die Rohrleitungen hindurchgepumpt werden, stellt keinen Teil der Erfindung dar. Das Blutübertragungsrohr ist in der
Weise dargestellt, daß es an einen Behälter 25 angeschlossen
ist, beispielsweise an einen Zentrifugenrotor eines ähnlichen Systems, wie es in der US-Patentschrift 3 14-5 713 dargestellt
ist.
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Zwei Ausführungsformen von Nadeln, wie sie zur Anwendung in dem erfindungsgemäßen Nadelsystem geeignet sind, sind jeweils
in einer Seitenansicht und in Schnitten in den Fig. 2 "bis 4-dargestellt.
In diesen Figuren werden ebenso wie in allen übrigen Figuren dieselben Bezugszahlen zur Kennzeichnung derselben
Bauelemente der Vorrichtung verwendet.
In der Nadelausführungsforin gemäß Fig. 2 und 3 entspricht die
Kanüle 11 einem herkömmlichen Typ, der starr ausgebildet ist und aus einem rostfreien Stahl besteht. In der Fig. 4 ist sie
als flexible Leitung 25 ausgebildet, die ein abgeschrägtes
Ende 26 hat. Eine solche Leitung wird allgemein aus einem Polytetrafluoräthylenharz hergestellt. Da die Kanüle 25 flexibel
ist, ist es erforderlich, ihr das erforderliche Maß an Starrheit für eine Venenpuirbur zu erteilen, und dies geschieht durch Einsetzen
einer festen rostfreien Stahllanzette 27 über die gesamte
Länge des flexiblen Rohres 25. Das Ende 28 der Lanzette, welche sich gerade über das Einlaßende der Kanüle 25 hinaus erstreckt,
ist derart ausgebildet, daß es leicht in das Innere der Vene eindringen kann, und zwar derart, daß die flexible Kanüle
in die Vene eingeführt werden kann, und das Ende 29 der Lanzette, welches sich über das Austrittsende der Kanüle 25
hinaus erstreckt, ist mit einer Nadelkappe 32 verklebt, welche
über den Schaft 12 paßt. Nach der Durchführung der Venenpunktur wird die Kappe 22 abgenommen, während die Vene unter Druck
gesetzt wird, so daß auf diese Weise die Lanzette herausgezogen wird und der Durchgang in der flexiblen Kanüle ?5 geöffnet wird.
Der Ausdruck "Kanüle" wird in der vorliegenden Beschreibung in seinem weitesten Sinne angewandt, um entweder ein starres oder
ein flexibles rohrförmiges Element anzusprechen. In den Fig. bis 8 ist die Kanüle 11 gemäß Fig. 2 und 3 als Beispiel für
eine solche Kanüle verwendet.
In jeder Nadelausführung gemäß Fig. 3 oder 4- ist der Schaft
12 typischerweise aus einem blutverträglichen Weichplastikmaterial hergestellt, beispielsweise aus Polycarbonat, und ist
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auf das Austrittsende der Kanüle aufgepaßt und daran angeklebt, und zwar entweder durch einen geeigneten Klebstoff oder mittels
Ultraschall. Der Schaft 12 hat einen sich verjüngenden Abschnitt 30, dessen Durchmesser zu dem Austrittsende der Kanüle 11 hin
abnimmt, und weiterhin einen geraden Abschnitt 31· Das Halteelement oder Greif element 13 (oder 13a in der Fig. 4·) ist an
dem geraden Abschnitt 31 befestigt. Ein kurzes Stück der Kanüle 11 oder 25 erstreckt sich über den sich verjüngenden Abschnitt
30 der Nabe hinaus. Wie es an sich bekannt ist, ist das Halteelement
13 oder 13a flach ausgebildet, um dem Arzt oder der
Schwester, welche die Venenpunktur ausführt, einen, festen Griff
auf der Nadel zu bieten und um eine Einrichtung zur Ausrichtung der Nadel zu schaffen.
Das Sockelelement 16, durch welches die Nadel abnehmbar an dem Geschirr befestigt ist, ist in verschiedenen Darstellungen in
den Fig. 5 bis 8 veranschaulicht. Dieser Sockel ebenso wie der Schaft 12 ist aus einem geeigneten blutverträglichen synthetischen
Harzmaterial wie Polycarbonat hergestellt. Der Sockel 16 ist derart ausgebildet, daß er einen Nadeleingriffabschnitt 35
aufweist, welcher in der Zeichnung derart dargestellt ist, daß er einen äußeren sich verjüngenden Teil aufweist, dessen Durchmesser
in der Richtung auf das Austrittsende der Kanüle 11 hin zunimmt, und einen Rohreingriffabschnitt 36 von allgemein elliptischer
Konfiguration aufweist, wie es in den Fig. 7 und 8 dargestellt ist. Dieser äußere, sich verjüngende Teil in dem
Nadeleingriffabschnitt 35 ist nicht erforderlich. Der Nadeleingriff
ab schnitt 35 hat einen Schafteingriffdurchgang 37, der
sich verjüngt, wobei der Durchmesser der Innenwände des Durchgangs zur inneren öffnung 38 hin abnimmt, welche in der zentralen
Kammer 39 innerhalb des Sockelelementes mündet. Das Maß der Verjüngung des Durchganges 37 entspricht demjenigen des
Schaftabschnittes 30, so daß dann, wenn die Nadel an dem Sockel befestigt ist, die Oberfläche des Schaftabschnittes 30 eine
flüssigkeitsdichte Reibverbindung mit der Wand des Schafteingriffdurchganges
37 des Sockelelementesschaft.
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Der Rohrabschnitt 36 des Sockelelementes (im Grundriß in der Fig. 7 und im Schnitt in der Fig. 8 dargestellt) ist derart
geformt, daß die Blutübertragungsleitung 17 in axialer Richtung
aufgenommen und fluchtend zu der Kanüle 11 gehalten wird, sowie zu den zwei Hilfsleitungen 18 und 19 für das Antikoagulationsmittel
und die Salzlösung auf beiden Seiten. Ein mittlerer Kanal 40, welcher durch die Wand 41 festgelegt ist,
die innen in dem Sockel in einer Lippe 42 endet, dient dazu, die Blutübertragungsleitung 17 aufzunehmen und zu halten. Diese
Leitung sitzt auf der Lippe 42 und ist mit dem Sockelelement verklebt, beispielsweise durch eine Verklebung um den Eingang
43 des Kanals 40 herum. Die Anordnung des Lippensitzes 42
könnte derart getroffen sein, daß die Blutübertragungsleitung
17 derart angeordnet wird, daß das freie Ende der Kanüle 11
sich in sie hinein erstreckt, um einen ringförmigen Flüssigkeit sdurchgang 44 zu bilden.
In ähnlicher Weise hat das Sockelelement eine Wand 45, welche
in eine Seite der Wand 41 mündet, um einen Kanal 46 festzulegen, der in einer Lippe 47 endet, um das Antikoagulationsmittelrohr
18 aufzunehmen und zu halten, welches bei 48 mit dem Sockel verklebt ist. Die Flüssigkeitsverbindung zwischen der Leitung
18 und der mittleren Kammer 39 ist durch einen Kanal 49 gebildet.
In ähnlicher Weise hat das Sockelelement eine Wand 50, welche in andere Seite der Wand 41 mündet, um einen Kanal 51
zu bilden, der in einer Lippe 52 endet, um die Salzlösungsleitung 19 aufzunehmen und zu halten, welche bei 53 am Sockel
angeklebt ist. Die Flüssigkeitsverbindung zwischen der Leitung
19 und der mittleren Kammer 39 wird durch einen Kanal 54 gebildet.
In einigen Anwendungsfällen eines Nadelsystems, wie es das erfindungsgemäße Nadelsystem darstellt, mag es nicht notwendig
sein, die Nadel mit einer Salzlösung zurückzuwaschen. Deshalb
liegt auch eine Anordnung im Rahmen der Erfindung, bei welcher
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die Salzlösungsleitung 29, der Kanal 51 im Sockel und der
Kanal 54 in der Kammer 39 nicht vorhanden sind.
Yor der Durchführung der Venenpunktur werden die Antikoagulationsmittelleitung,
die Sockelelementendurchgänge, die Nadelkanüle und die benachbarten Abschnitte der Blutleitung
mit einem Antxkoagulationsmittel gefüllt. Sobald im Betrieb Blut in die Kanüle 11 zu fließen beginnt, läßt man die Strömung
des Antxkoagulationsmittel durch die Leitung 18 beginnen.. Es ist aus der Fig. 5 ersichtlich, daß das Antikoagulationsmittel
(dessen Strömung durch gestrichelte Pfeile angegeben ist, und zwar auf einer Seite des Durchganges 44) in die Blutübertragungsleitung
17 durch den ringförmigen Durchgang 44 und durch den Kanal 49 sowie die mittlere Kammer 30 eintritt.
Somit steht das Antxkoagulationsmittel zur Verfügung, um sich mit dem Blut zu mischen (dessen Strömung durch durchgezogene
Pfeile angegeben ist), und zwar unmittelbar nach seinem Austritt aus der Kanüle 11. Dieses Strömungsmuster des Antikoagulatxonsmittels,
welche natürlich um die gesamte Oberfläche der Kanüle 11 herumgeht, liefert auch einen kontinuierlichen EiIm
des Antikoagulatxonsmittels um die gesamte Oberfläche der Innenwand der Leitung 17 herum, und zwar mindestens bis zu
einem Punkt hin, wo das Antxkoagulationsmittel mit dem Blut gut durchmischt ist. Dies bedeutet, daß das noch nicht mit dem
Antxkoagulationsmittel in Berührung gekommene Blut nicht mit irgendwelchen Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in dem
Übertragungssystem in Berührung kommt, welche ein Gerinnen oder
Verklumpen auslösen könnten. Somit ist während des gesamten Pheresevorganges eine freie Blutströmung gewährleistet.
Für den Pail, daß die Nadel gemäß !'ig. 4 mit einer flexiblen
Kanüle verwendet wird, sind der Sockel 16 und das Geschirr 20 nicht an der Nadel befestigt, bis die Venenpunktur abgeschlossen
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ist. Vie oben bei der Beschreibung der Fig. 4· erläutert wurde,
wird nach der Venenpunktur die Nadelkappe 32 abgenommen und gemeinsam damit auch die Stahllanzette. Während des Abnehmens
der Kappe 32 und des Eingriffs der Nadel mit dem Schaft wird
die punktierte Vene unter Druck gesetzt. Sobald dieser Eingriff vorhanden ist, wird der Druck abgeschaltet und das Antikoagulationsmittel
wird dem Blut gemäß der obigen Beschreibung zugeführt .
Wenn die Strömung des Blutes und des Antikoagulationsmittels unterbrochen wird, beginnt gegebenenfalls die Strömung der
Salzwaschlösung durch die Leitung 19· Wie es durch die gestrichelten
Pfeile angegeben ist, strömt diese Salzwaschlösung durch den Kanal 54-, die zentrale Kammer 39 und den ringförmigen Durchgang
44, um in das Auslaßende der Kanüle 11 zu gelangen, so daß der Durchgang frei von Blut gewaschen wird, welches gerinnen
oder sich verklumpen könnte. Diese Salzlösung berührt natürlich auch die gesamte Oberfläche der Wände, welche den
Durchgang 44- bilden, wobei in der Zeichnung zur Vereinfachung nur ein einziger Pfeil gezeichnet ist.
Wenn während der Venenpunktur die Nadel aus irgendeinem Grunde nicht ordnungsgemäß funktioniert, so kann sie leicht aus ihrem
Reibsitz mit dem Sockel herausgenommen werden und durch eine
andere Nadel ersetzt werden, ohne daß die Notwendigkeit besteht, auch den Sockel und die Leitungsverbindungen auszutauschen.
V/enn die Möglichkeit vorgesehen wird, die Salzwaschlösung durch
dieselben Anschlüsse in dem Sockelelement einzuführen, so wird eine Anordnung geschaffen, bei welcher erhebliche Gerätekosten
eingespart werden können. Darüber hinaus wird auch der gesamte Vorgang vereinfacht und damit auch betriebssicherer.
- Patentansprüche -
509845/.0768
Claims (1)
- Patentansprüche1./PhIebotomie-Nadelsystem zur Entnahme von Blut von einem Spender, wobei eine Nadelkanüle und ein daran angebrachter Schaft sowie eine Leitungseinrichtung vorhanden sind, um ein Antikoagulationsmittel in das Blut einzuführen, während es einem Behälter zugeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein ,Sockelelement vorgesehen ist, welches derart ausgebildet ist, daß es einen flüssigkeitsdichten Reibsitz mit dem Schaft bildet, daß das Sockelelement weiterhin eine zentrale Kammer aufx^eist, daß weiterhin eine Einrichtung vorhanden ist, um die Einlaßseite einer Blutübertragungsleitung in einer Stellung zu halten, daß sie die Austrittsseite der Kanüle umgibt, um dazwischen einen ringförmigen Durchgang zu bilden, der eine Verbindung zwischen der zentralen Kammer und der Blutübertragungsleitung herstellt, und daß eine Einrichtung vorgesehen ist, welche dazu dient, die Austrittsseite einer ersten Hilfsubertragungsleitung in einer Fluidverbindung mit dem ringförmigen Durchgang durch die zentrale Kammer zu halten,2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite Hilfsubertragungsleitung vorhanden ist, welche in Fluidverbindung mit dem ringförmigen Durchgang durch die zentrale Kammer steht.5. Phlebotomie-Nadelsystern zur Entnahme von Blut von einem Spender mit einer Leitungseinrichtung zum Einführen eines Antikoagulationsmittel in das Blut, während es einem Behälter zugeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein sich verjüngender Schaft vorgesehen ist, welcher über das Austrittsende der Kanüle der Nadel paßt, so daß sich ein kurzes Stück des Austrittsendes über den Schaft hinaus erstrecken509845/0768kann, daß weiterhin ein Sockelelement vorhanden ist, welches derart an ein Ende angepaßt ist, daß es mit dem Schaft einen abnehmbaren flüssigkeitsdichten Reibsitz bildet und damit weiterhin eine zentrale Kammer bildet und weiterhin einen zentralen Kanal, welcher sich in die zentrale Kammer hinein öffnet, welche derart dimensioniert ist, daß darin eine Blutübertragungsleitung angebracht werden kann, welche eine ausreichende Tiefe hat, um die Möglichkeit zu schaffen, daß ein Teil des kurzen Stückes des Austrittsendes der Kanüle sich in die zentrale Leitung hinein erstreckt, um damit einen ringförmigen Flüssigkeitsdurchgang zu bilden, und daß weiterhin ein erst ei" Seitenkanal vorgesehen ist, welcher derart dimensioniert ist, daß er eine erste Hilfsleitung in l'luidverbindung durch die zentrale Kammer mit dem ringförmigen Fluiddurchgang aufnimmt, wodurch dann, wenn ein Antikoagulationsmittel durch die erste Hilfsleitung eingeführt wird, dieses Mittel sich mit dem Blut mischt, bevor das Blut mit irgendeiner Oberfläche jenseits des Austrittsendes der Kanüle in Berührung kommt.4. System nach Anspruch 3., dadurch gekennzeichnet, daß ein zweiter Seitenkanal vorgesehen ist, welcher derart dimensioniert ist, daß er eine zweite Hilfsleitung in Fluidverbindung durch die zentrale Kammer mit dem ringförmigen Fluiddurchgang aufnimmt, wodurch dann, wenn eine Waschlösung durch die zweite Hilfsleitung bei Abwesenheit von Blut und Antikoagulationsmittel eingeführt wird, diese Waschlösung in das Austrittsende der Kanüle durch den ringförmigen Durchgang eintreten kann.5· Fhebotomie-Nadelsystem, insbesondere zur Verwendung bei einem Fheresevorgang, dadurch gekennzeichnet, daß eine Nadel vorgesehen ist, welche eine Kanüle und einen Schaft aufweist,509845/0768der einen sich verjüngenden Abschnitt hat und an der Kanüle befestigt ist, so daß ein kurzes freies Stück des Austrittsendes der Kanüle sich über den Schaft hinaus erstreckt, daß weiterhin eine erste Leitung vorgesehen ist, welche derart ausgebildet ist. daß sie zur Blutübertragung geeignet ist, wobei weiterhin zwei Hilfsleitungeri derart ausgebildet sind, daß sie jeweils ein Antikoagulationsmittel und eine Waschlösung übertragen, daß weiterhin ein Sockeleleinent lösbar mit dem Schaft verbunden ist, welches eine zentrale Kammer aufweist und derart angeordnet ist, daß es die Enden der ersten Leitung und der Hilfsleitung in einer bestimmten Beziehung zu dem Austrittsende der Kanüle aufnimmt, wodurch das freie Stück der Kanüle sich durch die zentrale Kammer in die erste Leitung hinein erstreckt, um einen ringförmigen Durchgang festzulegen, durch welchen eine Fluidverbindung^ zwischen der zentralen Kammer und der ersten Leitung geschaffen wird, und daß die Hilfsleitungen in ü'luidverbindung mit dem ringförmigen V/eg durch die zentrale Kammer stehen.6. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Sockelelement einen Sitz hat, welcher dazu dient, die Enden der Leitungen darin aufzunehmen.7· System nach Anspruch 5» dadurch gekennzeichnet, daß die Leitungen mit dem Sockelelement verklebt sind.8. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft eine flüssigkeitsdichte Eeibverbindung mit dem Sockelelement herstellt.9· System nach Anspruch 55 dadurch gekennzeichnet, daß an dem Schaft eine Greifeinrichtung angebracht ist.509845/076810. System nach Anspruch 5? dadurch gekennzeichnet, daß die Kanüle eine starre rostfreie Stahlkanüle ist.11. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanüle eine flexible Leitung ist, welche eine starre Lanzette aufweist, die sich durch sie hindurch erstreckt und über das Einlaß- und das Auslaßende der flexiblen Leitung hinaus, daß das Ende der Lanzette, welches sich über das Einlaßende hinaus erstreckt, derart ausgebildet ist, daß es zur uurcbführung einer Venenpunktur geeignet ist, und daß das Ende der Lanzette, welches sich über das Austrittsende hinaus erstreckt, mit der abnehmbaren Nadelkappe"verklebt ist, welche derart ausgebildet ist, daß sie über den sich verjüngenden Abschnitt des Schaftes paßt, wodurch dann, wenn die Kappe abgenommen wird, die Lanzette zurückgezogen wird, wobei der Durchgang, welche in der flexiblen Leitung festgelegt ist, geöffnet ist und die Nadel dazu bereit ist, mit dem Sockelelement durch den Schaft zum Eingriff zu gelangen.12. System nach Anspruch 5? dadurch gekennzeichnet, daß eine Quelle eines Antikoagulationsmittels vorhanden ist, welche mit einer der Hilfsleitungen verbunden ist, und daß weiterhin eine Quelle einer Salzwaschlösung vorhanden ist, welche mit der anderen Hilfsleitung verbunden ist, und daß eine Einrichtung vorgesehen ist, welche dazu dient, die Strömung des Antikoagulationsmittels und der Waschlösung durch die Leitungen zu steuern .1$. System nach Anspruch 5> dadurch gekennzeichnet, daß die Hauptleitung an einen Blutbehälter angeschlossen ist.14·· System nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter ein Zentrifugenrotor ist.509845/0768
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