DE2507635C2 - - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein neues und verbessertes
pharmazeutisches Präparat zur Erhöhung der biologischen Verfügbarkeit
bzw. des biologischen Aufnahmevermögens von Digoxin in Säugern
einschließlich des Menschen. Hiermit wird eine wesentlich
höhere Konzentration an Digoxin im Blut erreicht,
als dies bisher unter Verwendung von Tabletten, welche die
gleiche Menge an Digoxin enthielten, erzielt werden konnte.
Die vorliegende Erfindung betrifft somit den in den Ansprüchen
gekennzeichneten Gegenstand.
Das Glycosid Digoxin mit der chemischen Bezeichnung 3β-Tri-(β-D-digitoxoxyl)-oxy-12β,14-dihydroxy-5β-card-20(22)-enolid
hat eine ausgedehnte Anwendung in der Behandlung von Herzinsuffizienz
beim Menschen gefunden. Die Bezeichnung Herzinsuffizienz,
wie sie hier verwendet wird, ist so zu verstehen, daß
sie dekompensierte Herzinsuffizienz, Vorhofflimmern, Vorhofflattern,
supraventrikuläre Tachykardie und vorzeitige Extrasystolen
umfaßt.
Bisher hat man bei erwachsenen (menschlichen) Patienten im allgemeinen
Digoxin oral in Form von Tabletten verabreicht, die
herkömmlicherweise so formuliert wurden, daß sie 0,0625 mg,
0,125 mg, 0,25 mg, 0,375 mg oder 0,5 mg Digoxin enthielten.
Die Tabletten, die 0,0625 mg bzw. 0,125 mg und 0,25 mg Digoxin
enthielten, wurden am häufigsten verwendet, wobei die Tablette
mit 0,25 mg die häufigste Anwendung gefunden hat.
In den Fällen, wo zur Behandlung einer Herzinsuffizienz eine
schnelle Digitalisierung an einem Tag in noch kürzerer Zeit
gewünscht wird, verabreicht man dem Patienten normalerweise
anfangs 0,5 mg bis 1,5 mg Digoxin und dann nach Bedarf alle
6 bis 8 Stunden 0,25 mg bis 0,5 mg Digoxin, um eine vollständige
Digitalisierung zu erreichen. Bei älteren Patienten,
und wo es weniger dringlich ist, kann eine geringere Anfangsdosis
von 0,25 mg bis 1,0 mg Digoxin verabreicht werden. Im
allgemeinen beträgt die durchschnittliche Digitalisierungsgesamtdosis
von Digoxin für Patienten 2 bis 3 mg. Danach werden
Dauerdosen von täglich etwa 0,125 mg bis 0,5 mg Digoxin
verabreicht. Alle diese Dosen beziehen sich auf die Verwendung
von Digoxintabletten, wie sie oben beschrieben wurden.
Von Digoxin als Arzneimittel ist bekannt, daß die therapeutischen
Blutspiegel ziemlich nahe bei den Blutspiegeln liegen,
die toxische Symptome verursachen, wie Anorexie, Übelkeit,
Erbrechen und verschiedene Herzarryhtmien etc., und tatsächlich
treten auch mitunter solche überlagernden Symptome
auf. Obgleich diese toxischen Symptome normalerweise nicht
bei eingestellten Patienten auftreten, deren Digoxinaufnahme
oder Absorption in normalen Grenzen liegt, kann bei Patienten,
die eine abnormale Digoxinaufnahme aufweisen, ein beträchtliches
Risiko eintreten.
Patienten mit abnormaler Aufnahme infolge besonderer Bedingungen,
wie einer wesentlich erhöhten gastrointestinalen Mobilität,
benötigen oftmals größere Dosen als Normaldosen von
Digoxin, um die angestrebte Digitalisierung zu erreichen. Es
ist klar, daß bei solchen Patienten, die größere als normale
Dosen aufnehmen, mit der größeren Variation und der größeren
zur Aufnahme zur Verfügung stehenden Digoxinmenge das Risiko
erhöht wird, daß man die therapeutische Schwelle zur toxischen
Schwelle hin überschreitet. Alle oralen Digoxinpräparate,
die zur Zeit vorliegen und der Anmelderin bekannt sind,
wurden bisher nicht vollständig absorbiert und weisen daher
die Möglichkeit variabler Absorption auf. Die vorliegende Erfindung
ermöglicht nun eine Verringerung des Risikos der variablen
Aufnahme, weil sie eine wesentliche Verringerung der Absorptionsmängel
ermöglicht.
Digoxin wird einem
Patienten in einer Menge verabreicht, die etwa 80% derjenigen
Dosierung entspricht, wie sie als herkömmliche Digoxintablette
verabreicht wurde, um im wesentlichen den gleichen Blutspiegel
von Digoxin in dem Patienten zu erzielen. Die angegebene Erhöhung
der biologischen Verfügbarkeit erreicht man durch Verwendung
einer Lösung von Digoxin in einer löslichen Weichgelatinekapsel,
die im oberen Magendarmtrakt des Patienten
löslich ist,
um eine Lösung freizusetzen, die
Digoxin in einer zur Behandlung von Herzinsuffizienz wirksamen
Menge enthält. Die Lösungsgeschwindigkeit der Kapselhülle in
dem oberen Magendarmtrakt erfolgt wünschenswerterweise in einer
Stunde zu 100%, vorzugsweise in 30 Minuten zu 100% und
optimal in 15 Minuten zu 100%.
Es ist darauf hinzuweisen, daß, soweit auf die Verabreichung
herkömmlicher Digoxintabletten oder von Kapseln der vorliegenden
Erfindung Bezug genommen wird, diese Verabreichung auf oralem
Weg erfolgt, wobei die Tabletten oder Kapseln von dem Patienten
geschluckt werden, solange er noch in im wesentlichen
intakten Zustand ist.
Es wird betont, daß eine Lösung von Digoxin auch solche Gemische
umfaßt, in denen sich wenigstens ein Teil des Digoxins
in Lösung befindet.
Die Kapselhülle kann
Weichmacher wie Glycerin oder Sorbit, Wasser,
Konservierungsmittel, Farbstoffe und Mittel zum Undurchsichtigmachen
enthalten. Es wird in diesem Zusammenhang auf das
Standardwerk "Remington's Practice of Pharmacy", Martin and
Cook (eds.), 14. Auflage, herausgegeben von The Mack Publishing
Company, Easton, Pennsylvania, Seite 1675 unter der
Überschrift "Elastic Capsules", Seite 1677, hinsichtlich der
Beschreibung von rasch im Magendarmtrakt löslichen Gelatinekapseln
hingewiesen sowie auf die Herstellung derartiger Kapseln.
Weiterhin sind die US-PSen 19 70 396, 28 99 361 und
29 28 128 hinsichtlich der Beschreibung von Weichgelatinekapseln
und ihrer Herstellung zu erwähnen sowie das Standardwerk
"The Theory and Practice of Industrial Pharmacy" von
Lackman, Lieberman und Kanig, herausgegeben von Lea und
Febiger, Philadelphia, Pennsylvania (1970), Seiten 359 bis
384 hinsichtlich der Diskussion der Technologie von Weichgelatinekapseln.
Auf alle diese Literaturstellen wird ausdrücklich
Bezug genommen.
Danach wird herkömmlicherweise eine Gelatinemasse, die Gelatine,
Wasser und andere Bestandteile enthält, für die Kapselhülle
(nachfolgend noch näher beschrieben) zuerst dadurch hergestellt,
daß man die Bestandteile in einem geeigneten Mischer
vermahlt. Das Gemisch wird dann in ein Schmelzgerät überführt,
wo es unter mehr oder weniger hohem Vakuum gehalten und erhitzt
wird, bis man eine glatte, flüssige Masse erhält. Die gefüllten
Kapseln der vorliegenden Erfindung können aus dieser plastischen
Masse dadurch hergestellt werden, daß man die Masse
zu zwei plastischen Folien oder Bahnen verformt und diese
beiden Bahnen miteinander um eine Einheitsdosis der Digoxinlösung,
die den Inhalt der erhaltenen Kapsel bilden soll, am
Rande verschweißt. Um eine gleichmäßige Qualität der Kapselhüllen
zu erzielen, ist es zweckmäßig, die Gelatine bis zur
Stufe der Verformung zu Folien oder Bahnen gründlich und stetig
zu rühren.
Das Digoxin wird vor der Einkapselung in Lösung gebracht.
Eine geeignete Lösung kann dadurch hergestellt werden, daß
man Digoxin in herkömmlicher Weise mit einem Lösungsmittel wie
Ethanol, Propylenglykol, Isopropanol und Polyethylenglykolen,
wie Polyethylenglykol-400, oder mit einem Gemisch aus zwei oder
mehreren dieser Lösungsmittel, mischt, wobei das Gewichtsverhältnis
einer Wasser-Ethanol-Mischung zu Digoxin von 80 : 1
und größer ausgenommen ist.
Um die Lösung des Digoxins zu beschleunigen, kann gegebenenfalls
erhitzt werden. Es ist darauf hinzuweisen, daß ein geeignetes
Gemisch von Lösungsmitteln mit der gewünschten Konzentration
und Zusammensetzung des Lösungsmittelsystems variieren
kann. Unter der Bezeichnung Lösungsmittel, wie sie hier
verwendet wird, ist ein Lösungsmittel zu verstehen, das pharmazeutisch
und medizinisch für den Magendarmtrakt eines Patienten
verträglich ist, das Digoxin unter Bildung einer Lösung
lösen kann und das auf die Kapselhülle nicht zerstörend
wirkt. Ein Colösungsmittel, das zusammen mit den oben erwähnten
Lösungsmittel verwendet werden kann, ist Polyvinylpyrrolidon.
Polyethylenglykole mit einem Durchschnittsmolekulargewicht von
190 bis 6000 und mit 2 bis 136 Ethylenglykolmonomereinheiten
(-CH₂CH₂O-) und Polyethylenglykole mit Durchschnittsmolekulargewichten
von 190 bis 1000 und mit etwa 2 bis 25 Ethylenglykolmonomereinheiten
können als Colösungsmittel verwendet
werden.
Zu anderen Colösungsmitteln, die geeignet
sind, gehören 1,2-Propylenglykol, Hexamethylenglykol, 1,3-Butylenglykol,
Dimethylsulfoxid, Polyethylenglykolether von
Tetrahydrofurfurylalkohol und Di-(1,2-propylenglykol). Weiterhin
kann Wasser als Colösungsmittel in einer 60 Gewichtsprozent
des Lösungsmittelgemischs nicht übersteigenden Menge
zugegeben werden, vorzugsweise bis zu 5 Gewichtsprozent, bezogen
auf das Gewicht des Lösungsmittelgemischs.
Die Kapseln der vorliegenden Erfindung enthalten jede eine Digoxinlösung
in einer Menge, die Digoxin in einer Menge von
0,05, 0,1 oder 0,2 mg enthält. Kapseln mit 0,2 mg Digoxin sind
besonders bevorzugt.
Die Konzentration der Digoxinlösung in den Kapseln der vorliegenden
Erfindung kann 0,1 bis 2,0 mg Digoxin/ml betragen,
liegt aber vorzugsweise im Bereich von 0,25 bis 0,95 mg Digoxin/ml,
insbesondere von 0,35 bis 0,6 mg Digoxin/ml und optimal
im Bereich von 0,4 bis 0,5 mg Digoxin/ml. Die Bezeichnung
Konzentration, wie sie hier verwendet wird, ist so zu
verstehen, daß darunter mg Digoxin/ml Lösung zu verstehen ist.
Die Kapselhüllen können aus solchen ausgewählt werden, die im
Handel erhältlich sind.
Unter der Bezeichnung "eine wirksame Menge Digoxin zur Behandlung
von Herzinsuffizienz" ist eine oder sind mehrere Kapseln
der vorliegenden Erfindung, wie sie hier beschrieben wurden,
zu verstehen.
Die Kapseln der
vorliegenden Erfindung ermöglichen es wegen der hier beschriebenen
erhöhten biologischen Verfügbarkeit von Digoxin im Vergleich
zu Digoxintabletten die nachfolgend im einzelnen angegebene
Dosierung zur Behandlung einer Herzinsuffizienz zu verwenden.
Jede individuelle Dosis und die dadurch verabfolgte
Kumulation von Digoxin beträgt jedoch nur 80% der Menge, die
bei der äquivalenten Dosierung unter Verwendung von Digoxintabletten
erforderlich ist.
Wo eine rasche Digitalisierung in einem Tag oder schneller gewünscht
wird, können dem Patienten anfangs 0,4 mg bis 1,2 mg
Digoxin und danach alle 6 bis 8 Stunden 0,2 mg bis 0,4 mg
Digoxin nach Bedarf zur vollständigen Digitalisierung verabreicht
werden. Bei älteren Patienten und bei geringerer Dringlichkeit
kann eine geringere Anfangsdosis von 0,2 mg bis 0,8 mg
Digoxin geeignet sein. Danach können Dauerdosen von 0,1 mg bis
0,4 mg Digoxin pro Tag verabfolgt werden, natürlich individuell
und nach dem Ermessen des Arztes.
Aus B. Helwig, Moderne Arzneimittel, 4. Aufl. Seite 992 und 993
(1972), als auch als Hagers Handbuch der pharmazeutischen Praxis,
Bd. VIIA, Seiten 482 bis 489 (1971) sind Kapselpräparate
mit einem Gehalt an Digoxin bzw. Verfahren zur Herstellung von
Weichgelatinekapseln bekannt. Jedoch enthalten die in der erstgenannten
Literaturstelle erwähnten "Intensain-Lanicor"-Kapseln
eine Standard-Einheitsdosis von 0,125 mg oder 0,25 mg Digoxin,
das a. a. O. als "Lanicor" (vgl. die erstgenannte Literaturstelle,
Seite 993) bezeichnet wird. Das ebenfalls auf Seite
993 aufgeführte Präparat "Lanitop" enthält anstelle von Digoxin
dessen β-Methylderivat, betrifft also die vorliegende
Erfindung nicht. Es ist darauf hinzuweisen, daß keines der
vorstehend aufgeführten Produkte in einer Weichgelatine-Kapselhülle
angeboten wird.
Zu der an zweiter Stelle genannten Entgegenhaltung ist zu bemerken,
daß sich diese mit der Technologie der Kapselherstellung,
darunter der Herstellung von Weichgelatine-Kapseln, befaßt.
Ein derartiges Herstellungsverfahren ist jedoch nicht
Gegenstand dieser Anmeldung. Die BE-PS 8 17 757, welche der
DE-OS 24 34 849 äquivalent ist, betrifft die cardiotonischen
Formen von Dosierungseinheiten, die eine Weichgelatine-Kapsel
aufweisen, welche eine flüssige cardiotonische Zubereitung
aus einem Herzglycosid in einem 4- oder 5-Komponentenlösungsmittelsystem
enthält. Der Beschreibung dieser Patentschrift
ist nicht zu entnehmen, daß weniger komplexe Lösungsmittelsysteme
für das Glykosid verwendet werden können, wie
diese nach der vorliegenden Erfindung vorgesehen sind. Es ist
auch nicht darauf hingewiesen, daß die beschriebenen Kapseldosierungsformen
eine Verringerung der Unvollständigkeit der
Absorption des Glykosids im Vergleich zu den herkömmlichen
Tablettenformulierungen ermöglichen. Insbesondere wird weder
in der BE-PS 8 17 757, noch in der DE-OS 24 34 849 darauf hingewiesen,
daß es mit den dort beschriebenen Kapseldosierungsformen
möglich ist, im wesentlichen den gleichen Glykosid-Blutspiegel
bei einem Patienten zu erreichen, dem man nur
80% der Glykosiddosis verabfolgt, die bei Formulierung und
Verabfolgung als herkömmliche Tabletten erforderlich wäre.
Die nachfolgenden Beispiele dienen der Erläuterung der Erfindung,
ohne den Erfindungsbereich einzuschränken.
Das folgende Vergleichsbeispiel erläutert die unerwarteten
Eigenschaften einer Digoxin in Lösung enthaltenden Kapsel im
Vergleich zu Tabletten, die Digoxin in gleicher oder einer
größeren Dosis als in der Kapsel in trockener Form enthalten.
Alle in diesem Beispiel verwendeten Kapseln und Tabletten wurden
einer Qualitätskontroll-Untersuchung unterworfen, um die
Einheitlichkeit des Inhalts sicherzustellen.
Die Ergebnisse wurden gemäß dem folgenden Verfahren erhalten.
Acht normalen Patienten wurden jeweils die vier folgenden Digoxinpräparate
mit dazwischenliegenden Verweilzeiten verabfolgt,
um eine Digoxinentfernung zu ermöglichen.
- (A) 0,2 mg Digoxin in Lösung in einer Weichgelatine-Kapselhülle - Lösungsgeschwindigkeit in 1 Stunde 100% (6. Intorium revision, U. S. P. XVIII (November 15, 1973));
- (B) 0,2 mg Digoxin in Tablettenform - Lösungsgeschwindigkeit in 1 Stunde 97%;
- (C) 0,25 mg Digoxin in Tabletten - Lösungsgeschwindigkeit in 1 Stunde 97%;
- (D) 0,25 mg Digoxin in Tabletten (Standard Lanoxin ® brand digoxin) - Lösungsgeschwindigkeit in 1 Stunde 78%.
Die Dosierung betrug 4 Dosen in 8 Stunden-Intervallen mit jeweils
2 Tabletten oder Kapseln, dann zweimal täglich 1 Tablette
oder Kapsel an den Tagen 3 bis 9. Die Serumdigoxinspiegel
nach der ersten Dosis und im Gleichgewichtszustand (in den
Tagen 8 bis 10) sowie die 24-Stunden-Urinausscheidung am ersten
Tag wurden mittels RIA (Radioimmunoassay) gemessen.
Die Ergebnisse (mittlere und quadratische Fehler) sind nachfolgend
angegeben.
Die durchschnittlichen Digoxinserum-Spiegel 1,0 Stunden nach der ersten Dosis waren folgende
(ng/ml):
(A): 2,74 ± 0,38, (B): 1,20 ± 0,33, (C): 2,05 ± 0,51
(A): 2,74 ± 0,38, (B): 1,20 ± 0,33, (C): 2,05 ± 0,51
Das Präparat (A) wurde besser als das Präparat (B) absorbiert,
wie sich aus den Serumspiegeln nach 1 Stunde (p < 0,05), dem
24-Stunden-Urinspiegel (p < 0,01), den Flächen unter der Kurve
(p < 0,001) und den Gleichgewichtsserumspiegeln (p < 0,02) ergibt.
Trotz der geringeren Digoxindosierung war die Absorption
von (A) ähnlich der von (C) und (D). Es waren also keine
wesentlichen Unterschiede zwischen (D) und (D). Die Unterschiede
von (B) gegenüber (C), sowie von (B) gegenüber (D) sind in
Übereinstimmung mit dem unterschiedlichen Digoxingehalt signifikant.
Der Variationskoeffizient der Serumwerte im Gleichgewichtszustand
unterscheidet sich bei den vier Präparaten
nicht wesentlich. Die Elektrokardiogramm-Änderungen (8 Stunden
Überwachung) waren bei allen vier Präparaten ähnlich.
Daraus ist zu schließen, daß
- (1) Digoxintabletten mit einer Lösungsgeschwindigkeit von 97% im Verlauf von einer Stunde von normalen Patienten nicht besser als die auf dem Markt erhältlichen Tabletten (Präparat (D)) absorbiert werden; und
- (2) daß ein Wechsel von Tabletten zu mit Digoxinlösung gefüllten Kapseln eine Verringerung der Digoxindosierung erforderlich macht.
Die Weichgelatinekapseln (Präparat (A)) enthielten 0,2 mg Digoxin
in einem Füllvolumen von 0,393 ml und einem Füllgewicht
von 448 mg. Das Digoxin war in einem Lösungsmittel gelöst, das
Ethanol (absolut), Wasser, Propylenglykol und Polyethylenglykol-400
enthielt. Bei dem oben angegebenen Füllgewicht wurde
die Konzentration an Digoxin zu etwa 0,45 mg/ml errechnet, wozu
man das Gewicht der Digoxinlösung durch das Füllvolumen in
ml teilt, unter der Annahme, daß die Lösung eine Dichte von
1,0 g/ml aufweist.
Eine Weichgelatine-Kapselhülle wurde mit einer Lösung gefüllt,
die 0,1 mg Digoxin in Polyethylenglykol-400, 100 Gewichtsprozent,
enthielt. Für eine Lösung mit einer Konzentration von
0,25 mg/ml benötigt eine Kapsel mit einem Gehalt von 0,1 mg
Digoxin etwa 0,4 ml Polyethylenglykol-400.
Eine Digoxinlösung in dem angegebenen Lösungsmittelsystem wurde
in eine herkömmliche Weichgelatine-Kapselhülle unter Verwendung
einer herkömmlichen Weichgelatinekapsel-Verpackungsmaschine
unter Bildung von Weichgelatinekapseln des nachstehend
angegebenen Gehaltes an Digoxin hergestellt. Die Lösungsbestandteile
wurden in üblicher Weise miteinander gerührt und
erhitzt, um die gewünschte Lösungsgeschwindigkeit des Digoxins
zu erreichen.
Sieben normalen Patienten wurden
- (1) zwei der Kapseln (Präparat (A)) von Beispiel 1 und
- (2) eine bezüglich des Digoxingehalts äquivalente Dosis einer
dem Inhalt der Kapseln entsprechenden Digoxinlösung verabreicht,
mit einer Verweilzeit zwischen der Verabfolgung von (1) (2), um die Digoxin-Clearance zu ermöglichen.
Die erhaltenen Durchschnittsergebnisse sind nachfolgend angegeben.
Alle Angaben beziehen sich auf Digoxin.
Es wurden Weichgelatinekapseln mittels analoger Verfahren, wie
im Beispiel 3 beschrieben, hergestellt, von denen jede Digoxin
in den angegebenen Mengen enthielt.
Die in die Kapselhüllen gefüllte Digoxinlösung hatte in jedem
Fall die gleiche Zusammensetzung, wie nachfolgend angegeben
(Gewichtsprozent).
Lösungsmittel | |
Polyethylenglykol-400:|89,5% | |
Ethanol (absolut): | 6% |
Propylenglykol: | 3,5% |
Wasser: | 1% |
Digoxinkonzentration: | 0,94 mg/ml |
Es wurden Digoxinlösungen nach analogen Verfahren, im
Beispiel 3 beschrieben, in den folgenden Lösungsmittelsystemen
hergestellt und in Weichgelatine-Kapseln verpackt, wodurch
man Kapseln erhielt, von denen jede 0,05 mg Digoxin in
Lösung enthielt, wobei die Größe (d. h. das Fassungsvermögen)
der Kapseln in jedem Fall entsprechend ausgewählt wurde. Alle
angegebenen Prozentsätze beziehen sich auf das Gewicht.
Beispiel Nr. Lösungsmittel | |
11 | |
Propylenglykol (100%) | |
12 | Propylenglykol (75%), Wasser (25%) |
13 | Propylenglykol (50%), Wasser (50%) |
14 | Propylenglykol (40%), Wasser (60%) |
15 | Polyethylenglykol-400 (100%) |
16 | Isopropanol (100%) |
Claims (5)
1. Pharmazeutisches Präparat zur oralen Verabreichung, das aus
einer Weichgelatinekapsel besteht, die Digoxin in einem physiologisch
unbedenklichen Lösungsmittel enthält, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Kapsel 0,05, 0,1 oder 0,2 mg
Digoxin und das Lösungsmittel mindestens eines aus der Gruppe
Ethanol, Isopropanol, Propylenglykol und Polyethylenglykol-400
enthält, wobei das Gewichtsverhältnis von Wasser-Ethanol in der
Mischung zu Digoxin von 80 : 1 und größer ausgenommen ist.
2. Präparat gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kapselhülle wenigstens einen weiteren Bestandteil, nämlich einen
Weichmacher, ein Konservierungsmittel, einen Farbstoff und ein
Mittel zum Undurchsichtigmachen enthält.
3. Präparat gemäß einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lösungsgeschwindigkeit der Kapselhülle in dem oberen
Magendarmtrakt in einer Stunde 100% beträgt.
4. Präparat gemäß einem der Ansprüche 1 und 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Digoxinlösung Digoxin und ein Lösungsmittelgemisch
mit einem Wassergehalt von bis zu 5 Gewichtsprozent enthält.
5. Präparat gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Konzentration an Digoxin in der Lösung 0,25 bis
0,95 mg Digoxin/ml beträgt.
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