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Scharnier Die Erfindung bezieht sich auf ein Scharnier, bestehend
aus zwei jeweils am Möbelkorpus od. dgl. und an der an diesem anzulenkenden Tür,
Klappe usw. befestigten, über zwei Scharnierhebel gelenkig miteinander verbundenen
Scharnierteilen, denen jeweils ein Scharnierachsenpaar zugeordnet ist, wobei die
vier Scharnierachsen ein Gelenkviereck bilden, das Ganze derart, daß die Tür odk
dgl. beim Öffnen sofort vom Möbelkorpus abgehoben wird.
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Bei derartigen Scharnieren soll zum einen erreicht werden, daß aufgrund
der Ausbildung als Gelenkviereck ein sofortiges Abheben der Tür bzw. der Klappe
vom Möbelkorpus eintritt, wenn die Tür oder dgl.geöffnet
wird. Dabei
wird, um die Tür, Klappe od. dgl. in der SchlieSstellung zu halten und besondere
Zuhaltungen überflüssig zu machen, eine Feder vorgesehen, die die Tür mit Federkraft
an der Korpuskante des Möbels hält. Bei bekannten Scharnieren der oben angegebenen
Art ist hierbei ein besonderes, mit den Scharnierhebeln verbundenes Kniehebelscharniergelenk
erforderlich. Dies bedeutet nicht nur eine erhebliche Verteuerung derartiger Scharniere,
sondern darüber hinaus neigen derartige Scharniere auch zu größerer Störanfälligkeit
aufgrund ihrer relativ verwickelten Konstruktion. Bei derartigen zusätzlich angeordneten
Kniehebelscharniergelenken soll sichergestellt sein, daß eine exakt definierte Totpunktlage
für die Feder vorhanden ist.
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Dies wird j jedoch mit den genannten wniehebelscharniergelenken nicht
immer erreicht. Darüber hinaus halten derartige zusätzliche Einrichtungen am eigentlichen
Scharnier die Tür od. dgl. nur in der Schließposition, nicht dagegen in der Position,
die sie nach dem Öffnen einnimmt. Gerade aber hier ist ein Festhalten insofern erwünscht,
als beispielsweise durch einen Luftzug die Tür ungewollt zugeschlagen werden kann.
Dies führt, abgesehen von der erheblichen Lärmbelästigung auch zu einem Beschädigen
und Ausschlagen der Scharnierteile.
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Es ist deshalb die Aufgabe der Erfindung, ein Scharnier der eingangs
genannten Art zu schaffen, bei dem die obigen Nachteile nicht vorhanden sind, bei
dem insbesondere
sichergestellt ist, daß die vom Scharnier gehaltene
Tür od.dgl. sowohl in der Schließstellung als auch in der Offenstellung festgehalten
wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine Feder
18, 18' den Scharnierachsen 6, 7 eines Scharnierachsenpaares zugeordnet ist, die
mit dem einen Ende 19, 19' die eine Scharnierachse 6 direkt oder indirekt wenigstens
teilweise umfasst, während das andere Ende 20, 20' der Feder 18, 18' mit radialem
Abstand a zur anderen Scharnierachse 7 am hieran gelagerten Scharnierhebel 13 angreift,
wobei die Federwirkung zu Anfang der Öffnungsbewegung dieser entgegengerichtet,
nach Uberschreiten einer Totpunktlage Fluchtlinie 25, in der das andere Scharnierachsenpaar
9, 10 mit der von der Feder 18, 18' umfassten Scharnierachse 6 fluchtet oder annähernd
fluchtet, jedoch der Öffnungsbewegung gleichgerichtet ist, so daß die Tür 2 od.dgl.
sowohl in der Schließ- als auch in der Offenstellung von Federkraft gehalten ist.
Dabei kann die Feder zwischen den beiden Scharnierachsen des mit dem Möbelkorpus
od.dgl. verbundenen Scharnierteils, welches als Scharnierarm ausgebildet sein kann,
angeordnet sein. Zweckmäßigerweise ist die Feder mit ihrem einen Ende am Scharnierhebel
arretiert, während das andere Ende am Umfang der Öse des an dieser Scharnierachse
gelagerten Scharnierhebels anliegt. Bei einer bevorzugten Ausfturungsform der Erfindung
ist am
am Scharnierhebel angreifenden Ende der Feder ein zungenartiger,
einstückig mit ihr ausgebildeter Fortsatz angeordnet, der in eine entsprechende
Aussparung dieses Scharnierhebels eingreift.
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Das neue Scharnier zeichnet sich durch sichere Funktion und durch
das sichere Festhalten sowohl in der Schliestellung als auch in der Offenstellung
aus, vor allem aber ist das neue Scharnier denkbar einfach in der Herstellung und
im Aufbau.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die Feder als Bügelfeder
ausgebildet, wobei die Enden jeweils etwa halbkreisförmig gekrümmt sind und der
an der Scharnierachse bzw. der Scharnieröse anliegende Halbkreis einen der Anlagefläche
entsprechenden Durchmesser aufweist, während der Halbkreis des anderen Endes einen
größeren Durchmesser besitzt, derart, daß er nicht an der anderen Scharnierachse
anliegt. Dabei kann zwischen den beiden halbkreisförmigen Enden der Feder-eine Einbuchtung
vorgesehen sein.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung kann die Feder aber auch
derart ausgebildet sein, daPJ ihr eines Ende etwa in der Form eines Viertelkreises
gekrümmt ist und dieses Ende unmittelbar in den im Durchmesser vergrößerten Halbkreis
des anderen Endes übergeht. Die Feder besteht
zwec'znilBigerweise
aus Bandstahl. Um eine Versteifung der Feder und eine Vergrößerung der Federkraft
zu erreichen, ist die Feder im Bereich ihres am Scharnierhebel angreifenden Endes
gesickt. Weiterhin ist vorgesehen, daß der in Schliestellung zur Anlage an eine
der Scharnierachsen kommende Scharnierhebel geringfügig abgewinkelt ist. Die am
Ende der Scharnierhebel angeordneten Ösen, die die betreffenden Scharnierachsen
umgreifen, sind beispielsweise durch Rollen der Enden der Scharnierhebel gebildet.
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Zweckmäßigerweise sind die Scharnierachsen als mit den zugehörigen
Scharnierteilen vernietete Zapfen ausgebildet.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nun nit Bezug auf
ein in den Zeichnungen dargestelltes Ausführungsbeispiel näher beschrieben. In der
Zeichnung zeigen Fig. 1 eine Ausführungsform des erfindungsgem>Ben Scharniers
in der Schließstellung, d.h. in der Stellung, in der die über das Scharnier am Möbelkorpus
angelenkte Klappe, Tür od.dgl.
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geschlossen ist, in schematischer Darstellung und in Seitenansicht,
Fig. 2 das erfindungsgemäße Scharnier in einer Zwischenstellung, in der drei Scharnierachsen
fluchten, in derselben Darstellungsweise,
Fig. 3 das Scharnier in
der Offenstellung, in Seitenansicht, Fig. 4 eine Ausführungsform der im Zusammenhang
mit dem erfindungsgemäßen Scharnier verwendeten Feder in seitlicher Ansicht, Fig.
5 eine Ansicht gemäß Pfeil V in Fig. 4, Fig. 6 eine andere Ausführungsform der im
Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Scharnier verwendeten Feder in seitlicher
Ansicht und Fig. 7 die Anordnung der Feder gemäß Fig. 6 bei einem erfindungsgemäßen
Scharnier in schematischer Teildarstellung.
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In Fig. 1 ist gestrichelt dargestellt und mit dem Bezugszeichen 1
bezeichnet ein Möbelkorpus, während 2 die gestrichelt dargestellte Tür od.dgl. bezeichnet.
Mit dem Möbelkorpus 1 ist ein Scharnierteil 3 verbunden, beispielsweise verschraubt,
wie bei 4 und 5 schematisch dargestellt ist. Das Scharnierteil 3, das als Scharnierarm
ausgebildet sein kann, ist strichpunktiert dargestellt. Dabei kann das Scharnierteil
3 als beidseits abgekantetes Blechteil ausgebildet sein, derart, daß es im Querschnitt
U-förmig
gestaltet ist, wobei die beiden Scharnierachsen 6 und 7
in den Abkantungen des Scharnierarms 3 gelagert sind.
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Die Scharnierachsen 6 und 7 können dabei als Zapfen ausgebildet sein,
die mit den seitlichen Abkantungen des Scharnierarms 3 vernietet sind.
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In die Tür 2 ist ein topfförmig ausgebildetes Scharnierteil 8 eingelassen,
d.h. das Scharnierteil 8, welches als Scharniergehäuse ausgebildet ist, ist in eine
entsprechende Vertiefung der Tür 2 versenkt eingebracht und mit der Tür 2 mittels
nicht weiter dargestellter Schrauben verbunden. Das Scharnierteil 8 trägt ebenfalls
zwei Scharnierachsen 9 und 10. Sowohl die Scharnierachsen 6 und 7 des Scharnierteils
3 als auch die Scharnierachsen 9 und 10 des Scharnierteils 8 bilden å jeweils ein
zusammengehöriges Scharnierachsenpaar.
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Weiterhin ist noch darauf hinzuweisen, daß das dem Scharnierteil 8
zugewandte Ende des Scharnierteils 3 eine Aussparung 11 aufweist, in die das Scharnierteil
8, welches ebenfalls mit entsprechenden, nicht weiter dargestellten Aussparungen
versehen ist, im geschlossenen Zustand der Tür 2 gemäß Fig. 1 eintritt.
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Die Verbindung der beiden Scharnierachsenpaare 9, 10 und 6, 7 erfolgt
über Scharnierhebel 12 und 13. Dabei ist der Scharnierhebel 12 einerseits an der
Scharnierachse 9 und andererseits an der Scharnierachse 6 angelenkt, während
der
Scharnierhebel 13 mit dem einen Ende gelenkig an der Scharnierachse 10 und mit dem
anderen Ende gelenkig an der Scharnierachse 7 gelagert ist. Die Enden der Scharnierachsen
12 und 13 sind ösenförmig ausgebildet, wobei die Bildung dieser Ösen 14, 15, 16,
17 durch Rollen der Enden der Scharnierhebel 12 und 13 bewerkstelligt ist. Die Scharnierhebel
12 und 13 selbst bestehen aus Bandeisen und sind hochkant gestellt, d.h. sie erstrecken
sich mit ihren Breitenabmessungen senkrecht zur Zeichenebene. Die Ösen 14 bis 17
sind derart ausgebildet, daß sie die zugehörigen Scharnierachsen 6, 9 und 7, 10
die beispielsweise als Zapfen ausgebildet sind, über den gesamten oder doch nahezu
gesamten Umfang umfassen. Weiterhin ist in Fig. 1 deutlich zu sehen, daß der Scharnierhebel
12 im wesentlichen geradlinig von der Scharnierachse 6 zur Scharnierachse 9 verläuft,
während hingegen der Scharnierhebel 13 geringfügig abgewinkels ist, worauf weiter
unten im Zusammenhang mit der Erklärung der Wirkungsweise des erfindungsgemäßen
Scharniers noch einzugehen sein wird.
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Zwischen den Scharnierachsen 6 und 7 des am Scharnierteil 3 angeordneten
Scharnierachsenpaares ist eine Feder 18 angeordnet. Die Feder 18 umfasst mit ihrem
einen Ende 19 wenigstens teilweise die Scharnierachse 6 bzw. die Öse 15 des Scharnierhebels
12. Dabei ist der Durchmesser des halbkreisförmigen Endes 19 der Feder 18 derart
gewählt, daß
dieses gekrümmte Ende zur Anlage an die entsprechende
Anlageflache, beispielsweise zur Anlage an der Öse 15 kommt.
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Das andere Ende 20 der Feder 18 ist ebenfalls etwa halbkreisförmig
gekrümmt. Dieses Ende 20 weist jedoch einen wesentlich größeren Durchmesser auf,
derart, daß das Ende 20 nicht zur Anlage an die Scharnierachse 7 bzw. die Öse 17
des Scharnierhebels 13 kommt. Andererseits greift das Ende 20 der Feder 18 am Scharnierhebel
13 an, und zwar, wie insbesondere in Fig. 2 deutlich zu ersehen ist, mit radialem
Abstand a zur Achse 7. Dabei ist, wie beisDielsweise deutlich in Fig. 4 und 5 zu
ersehen ist, am Ende 20 der Feder 18 ein zungenförmiger Fortsatz 21 vorgesehen,
der in eine entsprechende Aussparung 22 (vergl. Fig. 1) eingreift. Die Feder 18
ist also mit ihrem Ende 20 am Scharnierhebel 13 verankert bzw. arretiert. Es sei
noch darauf hingewiesen, daß der zungenartige Fortsatz 21, wie aus Fig. 4 und 5
deutlich zu ersehen, einstückig mit der Feder 18 ausgebildet ist.
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Es zeigt sich also, daß die Feder 18 im wesentlichen als Bügelfeder
ausgebildet ist, wobei die Enden 19 und 20 jeweils etwa halbkreisförmig gekrümmt
sind. Wahrend jedoch das Ende 19 direkt zur Anlage an die Scharnierachse 6 bzw.
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die Öse 15 des Scharnierhebels 12 kommt, d.h. einen Durchmesser aufweist,
der der entsprechenden Anlagefläche entspricht, ist der Durchmesser des gleichfalls
etwa halbkreisförmig gekrümmten Endes 20 der Feder 18 derart vergrößert,
das
dieses Ende 20 lediglich im Bereich des Fortsatzes 21 am Scharnierhebel 13 angreift,
während hingegen der gekrümmte Teil der Feder 18 im Bereich des Fortsatzes 21 freiliegt.
Aus Fig. 4 ist auch weiter ersichtlich, daß zwischen den etwa halbkreisförmig gekrümmten
Enden 19 und 20 der Feder 18 eine Einbuchtung 23 vorgesehen ist.
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Durch diese Einbuchtung 23 wird die Federwirkung der Feder 18 weiter
verstärkt. Einer derartigen Verstärkung der Federwirkung der Feder 18 dient auch
eine im Bereich des halbkreisförmigen Endes 20 angeordnete Sicke 24, wie auch deutlich
aus Fig. 5 zu erkennen ist.
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Die zwischen den Scharnierachsen 6 und 7 angeordnete Feder 18 kann
aber auch, wie in Fig. 6 dargestellt ist, derart ausgebildet sein, daf' ihr eines
Ende 19' etwa nach einem Viertelkreis gekrümmt ist, während dieses Ende 19' uiirftttelbar
in das Ende 20' übergeht. Das gleichfalls nach einem llalbkreis gekrümmte Ende 20'
der mit 18' bezeichneten Feder gemäß Fig. 6 weist einen im Vergleich zum Durchmesser
des Halbkreises 20 der Feder 18 weiter vergrößerten Durchmesser auf. Außerdem ist
auch die Feder 18' im Bereich des Endes 20' mit einer Sicke 24' versehen, wie auch
das freie Ende 202 einen zungenartigen Fortsatz 21' trägt.
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Es sei nun im Zusammenhang mit den Figuren 1 bis 3 auf die Wirkungsweise
des erfindungsgemäßen Scharniers eingegangen, wodurch auch die besondere Ausbildung
der Feder 18 bzw. 18'
klar wird. In Fig. 1 ist das erfindungsgemäße
Scharnier in der Schließstellung gezeigt, d.h. in der Stellung, in der die Tür 2
geschlossen am Korpus 1 bzw. dessen Stirnkanten anliegt. Wird nun die Tür 2 und
damit das Scharnierteil 8 in Richtung des Pfeils A verschwenkt, so hebt die Tür
2 aufgrund der Ausbildung der Scharnierachsen 6, 7 und 9, 10 in Verbindung mit den
Scharnierhebeln 12 und 13 als Gelenkviereck sofort von der Kante des Möbelkorpus
ab. Dabei übt die Feder 18 auf den Scharnierhebel 13 eine Kraft aus, die entgegen
dem Pfeil A gerichtet ist. D.h.
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beim Öffnen der Tür 2 ist eine diese in der Schließstellung haltende
Federkraft zu überwinden. Diese Federkraft verringert sich mit zunehmendem Öffnungswinkel
der Tür 2 immer mehr, bis schlieBlich die Tür bzw. das Scharnier 8 eine Lage einnimmt,
wie sie in Fig. 2 dargestellt ist. In dieser Position liegen die Scharnierachsen
6, 9 und 10 auf einer Linie (Fluchtlinie 25). Aufgrund dieser fluchtenden Ausrichtung
der Scharnierachsen 6, 9 und 10 geht das von der Feder 18 auf den Scharnierhebel
13 ausgeübte Moment gegen 0. Bei weiter fortschreitendem Öffnen der Tür 2 bzw.
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des Scharnierteils 8 kehrt sich nun das von der Feder 18 auf den Scharnierhebel
13 ausgeübte Drehmoment um, derart, daß nunmehr das von der Feder 18 erzeugte Drehmoment
in Richtung des Pfeils A geht, d.h., daß von der Feder 18 ausgeübte Drehmoment ist
nun der Öffnungsbewegung gleichgerichtet und verstärkt diese. In der in Fig. 3 gezeigten
Position, in der die Tür 2 bzw. das Scharnierteil 8
vollständig
geöffnet ist, ist das von der Feder 18 auf den Scharnierhebel 15 ausgeübte Drehmoment
maximal, wodurch die Tür 2 sicher in der Offenstellung gehalten wird.
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Beim Schließen der Tür gemäß Pfeil B in Fig. 3 übt nun die Feder 18
ebenfalls eine der Bewegung gemäß Pfeil B entgegengerichtete Kraft bzw. Drehmoment
auf die Tür bzw.
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das Scharnierteil 8 aus, so daß der Schließbewegung zunächst ein Widerstand
entgegengesetzt wird, der in der Dotpunktlage gemäß Fig. 2 auf den Wert 0 absinkt
und sich sodann umkehrt und die Schließbewegung unterstützt.
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Es zeigt sich also, daß mittels der erfindungsgemäßen Ausbildung des
Scharniers ein Halten der mit dem betreffenden Scharnier am Möbelkorpus 1 angeleScten
Tür 2 od. dgl. sowohl in der Schließstellung als auch in der Offenstellung erfolgt.
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Dabei ist die Kraft bzw. das Drehmoment jeweils in der Schließstellung
und in der Offenstellung maximal und jeweils entgegen der Öffnungs- bzw. Schließrichtung
gerichtet.
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Einzugehen ist noch kurz auf Fig. 7, in der in teilweiser Darstellung
schematisch die im Bereich der Feder 18' liegenden Scharnierachsen 6, 9 und 7 gezeigt
sind. Die Feder 18' umgreift mit ihrem Ende 19 die Öse 15 des Scharnierhebels 12
etwa in einem Viertelkreis und geht, wie bereits weiter obentausgeführt wurde, unmittelbar
in das ebenfalls in der Art eines Halbkreises gekrümmte Ende 20' über. Der
zungenartige
Fortsatz 21' der Feder 18' greift in eine Aussparung 22 am Scharnierhebel 13 ein
und ist so mit dem Scharnierhebel 13 arretiert. Die Verankerungsstelle der Feder
18' wie auch der Feder 18 am Scharnierhebel 13 liegt im Abstand a von der Scharnierachse
7. Im übrigen ist die Wirkungsweise des in Fig. 7 teilweise dargestellten Scharniers
dieselbe wie oben im Zusammenhang mit den Fig.
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1 bis 3 beschrieben wurde.
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Der Scharnierhebel 13 weist, wie im Zusammenhang mit Fig. 1 bereits
ausgeführt wurde, eine geringfügige Abwinkelung auf.
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Diese Abwinkelung ist erforderlich, damit die Tür 2 bzw. das Scharnierteil
8 vollständig geöffnet werden kann. In der Endposition der Schließbewegung, d.h.
in der Stellung in der die Tür 2 vollständig geöffnet ist, wie in Fig. 3 dargestellt
ist, kommt der Scharnierhebel 13 zur Anlage an der Scharnierachse 9 bzw. der Öse
14 des Gelenkhebels 12.
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Damit nun die Tür 2 bzw. das Scharnierteil 8 vollständig geöffnet
werden kann, ist es notwendig, den Scharnierhebel 13 geringfügig abzuwinkeln, wie
in den Fig. 1 bis 3 und Fig. 7 gezeigt ist.
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Es zeigt sich also, daß mit der Erfindung ein Scharnier geschaffen
wurde, welches robust und einfach aufgebaut ist, damit wenig störanfallig ist, außerdem
nur mit geringfügigen Herstellungskosten belastet ist, welches aber den gestellten
Anforderungen voll entspricht und darüber hinaus sowohl
in der
Schlie?- als auch in der Offenstellung ein Festhalten der über dieses Scharnier
am Möbelkorous angelenkten Tür bewirkt. Danit ist die Gefahr eines unbeabsichtigten
und ungewollten Zuschlagens der Tür weitgehend gebannt.
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Bei einem anderen, in der Zeichnung nicht weiter target stellten AusSührungsbeispiel
des Gegenstandes der Erfindung, verläuft die Feder zwischen den beiden halbkreisförmig
gekrümmten Enden entlang einer kontinuierlichen Kurve ohne jede Einbuchtung, z.B.
entlang einem Viertelkreisbogen.