DE2555734A1 - Aufnahmebehaelter fuer eine kassette, insbesondere fuer eine magnetbandkassette - Google Patents
Aufnahmebehaelter fuer eine kassette, insbesondere fuer eine magnetbandkassetteInfo
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Description
BASF .Vfctiensescllsehaft
" 3 - Unser Zeichen: O.Z. 53 722 De/St
67OO Ludwigshafen, 10.12,1975
Aufnahmebehälter für eine Kassette, insbesondere eine Magnetbandkassette
Die Erfindung betrifft einen Behälter zur Aufnahme einer Kassette, insbesondere einer Magnetbandkassette, bestehend
aus einem Hohlkörper von im wesentlichen Quaderform, gebildet aus zwei zueinander parallelen grossflächigen Seitenwänden
und vier diese verbindenden Schmalwänden, wobei zumindest ein Deckelteil mit einem Tragteil für die Kassette mit Vorsprüngen zur Drehsicherung der Spulen in der Kassette vorgesehen ist.
Es ist ein Kassettenbehälter der vorstehenden Art bekannt (DT-PS 2 248 408), der ein schubladenartiges, in Öffnungsstellung vorgespanntes Kassettenaufnahmeteil mit Verriegelungszapfen
für die Kassettenwickel umfasst, welcher in einem quaderförmigen einseitig offenen Gehäuseteil dasselbe
in Schließstellung abschliessend, in öffnungsstellung verschiebbar
gelagert ist. Der bekannte Behälter besitzt im Querschnitt schwalbenschwanzförmige Leisten auf den Aussenflächen zur
Archivierung mehrerer Behälter.
Der bekannte Behälter ist wegen der erforderlichen geringen Herstelltoleranzen äusserst aufwendig herstellbar und ist
durch Auslösedruck gegen den Kassettenaufnahmeteil entgegen der Öffnungsbewegung durch Lösen des Aufnahmeteils vom Gehäuseteil
zu öffnen. Der Materialbedarf an hochwertigem Kunststoff ist ebenfalls sehr hoch und das Konfektionieren des Behälters
ist durch Anbringen des Aufnahmeteils über eine Vorspannfeder innen an der hinteren Rückwand des Behälters sehr
umständlich und erfordert entsprechenden Aufwand an Handarbeit oder sehr komplizierte Maschinen.
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Mit der DAS 2 24l 540 ist ein Schutzbehälter für eine Magnetbandkassette
bekannt, wobei der Kassettenaufnahraeteil mit den Wickelverriegelungszapfen zwischen die Wände eines quaderförmigen
an zwei Seiten offenen Gehäuseteils verschwenkt wird, wodurch zwei Schmalseiten des Behälters verschlossen werden. Führungsstege
sind zum Führen des Aufnahmeteils bei der Schwenkbewegung notwendig» Die Herstellung ist somit zu aufwendig. Der
Kunststoffbedarf ist zu gross. Dieser bekannte Behälter ist ausserdem nicht übereinander stapelbar» Zur Archivierung
nebeneinander sind keine Elemente vorgesehen»
In der DOS 2 1^5 718 ist ein Kassettenbehälter beschrieben,
bei dem der Deckelteil ausser einer langen Schmalseite des Quaderkörpers auch Teile beider grossflächiger Wände des Körpers
in geschlossenem Zustand ergänzt und den Behälter somit versehliesst. Der Deckelteil ist dabei ohne Verriegelungszapfen
für die Kassettenwickel ausgebildet, so daß das Band von denselben selbsttätig abgerollt und dadurch beschädigt werden kann.
Ausserdem sind die Trennungsfugen zwischen Deckelteil und übrigem
Behälterkörper zu lang, um einen staubfreien Abschluss der Kassette zu gewährleisten. Ferner erfordert die Herstellung
geringe Toleranzen, um eine einwandfreie Funktion beim Schließen des Behälters sicherzustellen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen eingangs näher bezeichneten Behälter im Hinblick auf eine wenig aufwendige
Herstellung der Einzelteile und ihre einfache Konfektionierung geeignet auszubilden.
Die Aufgabe wird für einen Behälter zur Aufnahme einer Kassette, insbesondere einer Magnetbandkassette, bestehend aus einem
Hohlkörper von im wesentlichen Quaderform,gebildet aus zwei zueinander
parallelen, grossflächigen Seitenwänden und vier diese verbindenden Schmalwänden, wobei zumindest ein Deckelteil mit
einem Tragteil für die Kassette mit Vorsprüngen zur Drehsicherung der Spulen in der Kassette vorgesehen ist, dadurch gelöst, dass
das Deckelteil mit dem Tragteil wie an sich bekannt aus dem einseitig offenen Behälter herausschwenkbar ist und dass das
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untere Ende des Deckelteils mit einem Portsatz zum Halten der
Kassette beim Verschwenken versehen und das obere Ende des Deekelteils
mit einem Federteil ausgebildet ist, der wie an sich bekannt, zum Verschliessen / Öffnen des Behälters mit einer der
übrigen angrenzenden Wände des Behälters zusammenwirkend angeordnet
ist und der gleichzeitig zum Halten der Kassette ausgebildet ist.
Durch diese erfindungsgemässe Behälterkonstruktion werden insgesamt
zumindest folgende Vorteile erhalten:
Einfachste Herstellung ein- oder zweistückig im Spritzguß bei geringstem Materialverbrauch / einfachste Konfektionierung (Füllen
des Behälters mit Kassetten) und gegebenenfalls Zusammenfügen der Behälterteile bei zweistückiger Herstellung / zweckmässige
Ein-Hand-Öffnung des Behälters und Kassettenentnahme mit einer
Hand / rüttelsichere und staubfreie Aufbewahrung der Kassette / problemlose Stapelbarkeit der Behälter über- und neben- sowie
hintereinander.
Nach einem weiteren vorteilhaften Erfindungsmerkmal kann der Federteil als Fortsatz des oberen Endes des Deckelteils ausgebildet
sein, wodurch eine einfache Sprxtzgußherstellung möglich wird. In weiterer Ausgestaltung kann der Federteil U-förmig sein,
so dass eine einfach funktionierende und funktionssichere Form erhalten wird.
Eine weitere zweckmässige Ausbildung wird darin gesehen, dass der Federteil mit einer Rastnocke zum Zusammenwirken mit einem
Durchbruch, einer Ausnehmung oder einem innenliegenden Vorsprung einer der angrenzenden Hohlkörperwände ausgebildet sein kann.
Dadurch kann der Deckelteil mit dem Hohlkörper derartig sicher verriegelt werden, dass ein selbsttätiges öffnen des Behälters
nicht zu befürchten ist.
Eine weitere Ausführung des Behälters zur Aufnahme einer Kassette,
insbesondere einer Magnetbandkassette, bestehend aus einem Hohl-
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Λ.
körper von im wesentlichen Quaderform, gebildet aus zwei zueinander
parallelen Seitenwänden und vier diese verbindenden Schmalwänden, wobei zumindest ein Deckelteil mit einem Tragteil für
die Kassette mit Vorsprüngen zur Drehsicherung der Spulen in der Kassette vorgesehen ist, kann erfindungsgemäss darin liegen, dass
das Tragteil zumindest als Teil einer der Seitenwände des Hohlkörpers ausgebildet ist.
Damit wird eine besonders vorteilhafte Behälterausführung im Hinblick auf grösstmögliche Materialersparnis bereitgestellt.
Eine weitere einfache Behälterausbildung kann gewählt werden, indem der Deckelteil mit dem Tragteil um eine dem unteren Portsatz
am Deckelteil benachbart angeordnete Schwenkachse schwenkbar gelagert ist.
Erfindungsgemäss kann zwischen dem Deckelteil und dem Hohlkörperteil
eine den Deckelteil in Öffnungsrichtung vorspannende Feder, vorzugsweise eine zungenförmig ausgebildete Feder, vorteilhaft
eine bei Herstellung mit angeformte Kunststoffeder sein. Damit wird eine günstige Behälterkonstruktion im Hinblick auf einfachste
Herstellung, geringsten Materialbedarf und beste Kassettenaufnahme bei Vorspannung des Deckelteils in Öffnungsrichtung vorgestellt.
In einer ebenfalls günstigen Ausbildung kann der erfindungsgemässe
Behälter mit einem Deckelteil und Tragteil und daran angebrachten, eine Schmalseite der Kassette im wesentlichen
U-förmig umfassende Klemmfeder aufweist.
Noch weitere Einzelheiten der Erfindung sind nachfolgend beschrieben und in der Zeichnung dargestellten Ausführungsformen
der Erfindung entnehmbar.
In der Zeichnung ist dargestellt in
Figur la ein erstes Ausführungsbeispxel eines Behälters nach der Erfindung in einer ersten Ansicht
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Figur Ib eine zweite Ansicht der Behälterausführung nach Figur la
Figur 2a eine zweite Behälterausführung nach der Erfindung in
einer ersten Ansicht
Figur 2b die zweite Behälterausführung in einer weiteren Ansicht.
Figur 2b die zweite Behälterausführung in einer weiteren Ansicht.
Der Behälter 10 in Figuren la und Ib besteht im wesentlichen
aus dem Hohlkörperteil 11 und dem Deckelteil 12, wobei letzterer den Tragteil 13 und den Federteil 14 umfasst.
Figur la zeigt den um 90° in die geöffnete Lage verschwenkten Deckelteil 12, wobei die Aussenwand 15 des Tragteils 13 sichtbar
ist. Dieses Tragteil 13 ist mit Verriegelungszapfen l6a und l6b für die Wickelkerne der nicht dargestellten Kassette
z.B. einer Kompakt-Kassette ausgebildet. Die Teile 11 und 12 sind durch eine Gelenkverbindung 17, die durch eine Buchse 17a
am Tragteil 13 sowie Bohrungen im Hohlkörperteil und eine hindurchführende Achse 17b gebildet ist, jedoch auch anders
geeignet ausgeführt sein kann.
Die eine lange Schmalseite des Deckelteils 12 bildet die Deckelwand 18. Die Wand 18 ist an ihrem oberen Ende mit dem Federteil
l4 versehen, der gleichzeitig zum Verriegeln des Deckelteils
12 mit dem Hohlkörperteil 11 dient. Rechtwinklig zur Deckelwand 18 ist an deren unterem Ende ein Haltefortsatz 19
vorgesehen. Zwischen der Innenfläche des Fortsatzes 19 und der Innenseite des Arms l4a als Federteil 14 wird die eingelegte
Kassette in ihrer Längsausdehnung an ihren einander gegenüberliegenden
Schmalseiten aufgenommen, evtl. leicht eingeklemmt. An der Innenseite der Deckelwand 18 kann die Frontseite der
eingelegten Kassette oder deren Rückseite zur Anlage kommen.
Der Federteil 1*1 ist vorteilhaft als bogenförmige Kunststofffeder z.B. im U- oder Parabelform oder in anderer geeigneter Form
ausgebildet. Der freie Arm I1Ib ist in Richtung auf den Arm l4a
des Federteils 14 federnd auslenkbar (Pfeil a). Nach Verschwenken
des Deckelteils 12 in den Hohlkörperteil 11 legt sich der Federarm l4 b federnd, den Behälter 10 verschliessend, gegen die
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obere Schmalseite 20 des Hohlkörperteils 11. Der Rastnocken l4c
wirkt in der Schließstellung des Behälters 10 mit der Aussparung 21 zusammen. Bei Druck in Richtung des Pfeils a auf den Druckteil
I1Jd des Pederteils l^i wird nach allmählichem Ausser-Eingriff-Kommen
des Federarms I2Ib von der Schmalseite 20 die Rastnocke Ik
wieder aus der Aussparung 21 freigegeben und ein Herausschwenken des Deckelteils 12 aus dem Hohlkörperteil 11 ermöglicht.
Dann ist die nicht dargestellte Kassette entnehmbar. In der Öffnungslage - Deckelteil 12 waagerecht, Hohlkörperteil 11
senkrecht - sind die Behälter in Figur la, Ib und 2b dargestellt. Figur 2a zeigt einen Behälter 25, der sich noch nicht
ganz in Öffnungszustand befindet, da der Deckelteil 12 gegenüber der Horizontalen angewinkelt ist. Im folgenden sind gleiche
Teile mit den gleichen Bezugszeichen wie in Figuren la und Ib versehen. Als Besonderheit weisen die Behälter 10 und 25 ein
Tragteil 13 bzw. 26 auf, der jeweils eine Form - z.B. mit abgerundeten
Eckbereichen - besitzt, die in Schließstellung des Behälters in einen gleichgeformten Ausschnitt 22 bzw. 27 im
Hohlkörperteil 11 bzw. 28 paßt. Wie in Figur Ib durch eine
Winkelkante 23 am Umfang des Tragteils 13 angedeutet kann in
Schließstellung die einzige Teilungsfuge ausreichend abgedichtet sein, so dass kein Staub eindringen kann. Der Wandteil 2k, in dem
die Aussparung 22 vorgesehen ist hat etwa eine C-Form, die jedoch an sieh beliebig gestaltet sein kann. In Figur 2a besitzt der Wandteil
29 eine weiter ausgeschnittenere Form als in den anderen Figuren. Es ist natürlich auch möglich, dass der Tragteil so
gross ausgebildet ist, dass er den Wandteil vollständig ersetzt in Schließstellung des Behälters.
In den Figuren 2a und 2b ist an dem unteren Ende des Deckelteils 18 als Haltefortsatz eine zungenförmige Feder 30 vorgesehen, die
derartig ausgebildet ist, dass folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Einfache Herstellung / selbsttätiges Federspannen beim
Schliessen des Deckelteils / selbsttätige Öffnungshilfe beim öffnen bzw. Herausschwenken des Deckelteils sowie Festhalten der
eingelegten Kassette.
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Die Federzunge 30 kann zweckraässlg im Spritzguss hergestellt
werden. In Figur la ist zur selbsttätigen Öffnungshilfe eine Haarnadelfeder 31 auf einem Zapfen 32 parallel über der Buchse
17a vorgesehen. Die Gelenkverbindung an den Behältern 25 ist wie in Figuren 2a und 2b gezeigt, wie diejenige in Figuren la
und Ib ausgebildet. Es ist jedoch auch zweekmässig, diese Gelenkverbindung als sogenanntes Filmscharnier im Spritzguss
gleich mit herzustellen, wodurch auch das Zusammenfügen von Behältereinzelteilen
entfällt.
Als Material ist jeder handelsübliche, geeignete Kunststoff verwendbar.
Bohrungen oder Ausnehmungen 33 an den Wänden des Behälters 10 in Figuren la und Ib deuten die Archivxerungsmöglichkeit der beschriebenen
Behälter z.B. durch Steckelemente an. Von der Ausbildung der beschriebenen Behälter her ist eine Stapelbarkeit
in jeder möglichen Lage gegeben. Dementsprechend muss das Rastelement l4c in seiner Höhe kleiner als die Wanddicke der Wand
ausgebildet sein.
Es sind weitere Ausführungen von Behältern denkbar. So kann das
Federteil auch noch andere Ausgestaltungen haben, um einen sicheren Verschluss des Behälters und ein Ein-Hand-Öffnen und
-Verschliessen zu gewährleisten wie dies bei allen beschriebenen Ausführungsbeispielen der Fall ist.
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Claims (9)
- O.Z. 31 722PatentansprücheBehälter zur Aufnahme einer Kassette, insbesondere einer Magnetbandkassette, bestehend aus einem Hohlkörper von im wesentlichen Quaderform,gebildet aus zwei zueinander parallelen grossflächigen Seitenwänden und vier diese verbindenden Schmalwänden, wobei zumindest ein Deckelteil mit einem Tragteil für die Kassette mit Vorsprüngen zur Drehsicherung der Spulen in der Kassette vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckelteil (12) mit dem Tragteil (13, 26) wie an sich bekannt aus dem einseitig offenen Hohlkörperteil (11) herausschwenkbar ist und dass das untere Ende des Deckelteils (12, 18) mit einem Portsatz (19, 30) zum Halten der Kassette beim Verschwenken versehen und das obere Ende des Deckelteils (12, 18) mit einem Federteil (14) ausgebildet ist, der wie an sich bekannt zum Verschließen / öffnen des Hohlkörperteils (11) mit einer seiner angrenzenden Wände zusammenwirkend angeordnet ist und der gleichzeitig zum Halten der Kassette ausgebildet ist.
- 2) Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Federteil (1*0 als Fortsatz des Deckelteils (12, 18) ausgebildet ist.
- 3) Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Federteil (1*1) U-förmig ist.
- 1I) Behälter nach Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Federteil (I1O eine Rastnocke (14c) zum Zusammenwirken mit einem Durchbruch einer Ausnehmung (21) oder einem innenliegenden Vorsprung an einer der angrenzenden Hohlkörperwände (20) aufweist.
- 5) Behälter zur Aufnahme einer Kassette, insbesondere einer Magnetbandkassette, bestehend aus einem Hohlkörper von im wesentlichen Quaderform gebildet aus zwei zueinander parallelen grossflächigen Seitenwänden und vier diese verbindenden709825/0827- Υ ■ O.Z. 31 722-ι.Schmalwänden, wobei zumindest eine Schmalwand als Deckelteil mit einem Tragteil für die Kassette mit Vorsprüngen zur Drehsicherung der Spulen in der Kassette vorgesehen ist, insbesondere nach Anspruch 1 und einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 1J, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragteil (13, 26) zumindest ein Teil einer der großflächigen Seitenwände des Hohlkörperteils (11, 28) ist.
- 6) Behälter nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelteil (12) mit dem Tragteil (13) um eine dem unteren Halteelfortsatz (19, 30) benachbarte Schwenkachse (18) schwenkbar ist.
- 7) Behälter nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Deckelteil (12) und dem Hohlkörperteil (11, 28) eine den Deckelteil (12) in Öffnungsrichtung vorspannende Feder (31, 30), vorzugsweise eine zungenförmig ausgebildete Feder (30) vorgesehen ist.
- 8) Behälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zungenförmige Feder (30) aus demselben Kunststoffmaterial wie der Behälter (10) besteht und bei dessen Herstellung mit angeformt ist.
- 9) Behälter nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Federteil (14) eine U-förmige Klemmfeder zum Umgreifen einer Schmalseite der Kassette aufweist.BASF AktiengesellschaftZeiehn.709825/0827
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