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Kassette zur Aufbewahrung von Sammlermünzen
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Die Erfindung betrifft eine Kassette zur Aufbewahrung von Sammlermünzen,
mit einem Boden- und einem Deckelteil, die eine rechteckige Boden- bzw. Deckplatte
und je einen längs der Plattenränder verlaufenden, im wesentlichen U-förmigen Rahmen
aufweisen, und mit einer die Münzen aufnehmenden Palette, die in den von der Boden-
und der Deckplatte sowie dem Rahmen des Deckelteiles gebildeten Hohlraum paßt.
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Bei einer aus der DT-GMS 7 412 099 bekannten Kassette dieser Art sind
das Boden- und das Deckelteil getrennt ausgebildet und. jeweils mit einem eigenen
Rahmen versehen. Die beiden Teile können dank ihrer gelenkigen Verbindung am hinteren
Kassettenrand zusammen- und auseinandergeklappt werden, wobei sich die beiden Rahmen
ineinanderfügen bzw. voneinander trennen. Zweck der zweiteiligen Ausbildung der
bekannten Kassette ist es, eine Trennung des Deckelteiles vom Bodenteil und die
Einfügung eines oder mehrerer Zwischenrahmen zu ermöglichen, die mit dem Bodenteil,
anderen Zwischenrahmen und dem Deckelteil formschlüssig verbindbar sind. Auf diese
Weise läßt sich die Kassette um eine Palette pro Zwischenrahmen beliebig vergrößern
und dadurch dem zeitlich veränderlichen, tatsächlichen Bedarf des Münzsammlers anpassen.
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An der bekannten Kassette ist nachteilig, daß zu ihrer Herstellung
ein verhältnismäßig großer Aufwand an Material und Arbeitszeit und damit an Kosten
erforderlich ist. Außerdem muß zum Transport einzelner Paletten, z.B. zu einer Tauschbörse,
ein tragbarer Behälter, z.B. ein Koffer, mit einer Facheinteilung für die Paletten
bereitgehalten werden, weil sich die Kassette nicht gut als Ganzes transportieren
läßt und ein solcher Transport im übrigen unsinnig wäre, wenn nur wenige der in
der Kassette enthaltenen Paletten mitgenommen werden sollen, wie dies regelmäßig
der Fall ist.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Kassette der
eingangs genannten Art zu schaffen, deren Gestehungskosten relativ gering sind und
die kein umständlich zu lösendes Transportproblem mit sich bringt, ohne daß ihre
zweifellos vorteilhafte Vergrößertlng dadurch unmöglich wirdw Diese Aufgabe ist
erfindungsgemSP3 dadurch gelöst, daß die Rahmen
des Boden- und des
Deckelteiles identisch sind und daß die Boden-und die Deckplatte mit dem einzigen
Rahmen eine unteilbare Einheit bilden, so daß sich bei der Kassette nach der Erfindung
ein Boden- und ein Deckelteil eigentlich nicht mehr streng unterscheiden lassen.
Dadurch wird vorteilhafterweise erreicht, daß die Herstellung dieser Kassette ziemlich
einfach und billig ist und daß die Kassette, weil sie nur eine Palette faßt, einen
geringen Raumbedarf hat und nicht viel wiegt, so daß sie bequem als Transportbehälter'für
die in ihr enthaltene Palette mitgenommen werden kann. Dennoch ist eine Vergrößerung
des für die Münzaufbewahrung zur Verfügung stehenden Raumes durch Stapelung mehrerer
solcher Kassetten ohne weiteres möglich.
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Bei einer bevorzugten Aus führungs form der erfindungsgemäßen Kassette
sind auf ihrer einen Breitseite mindestens zwei im Bereich des Rahmens angeordnete
Ausnehmungen und auf ihrer anderen Breitseite passende Vorsprünge für den verriegelnden
Eingriff in solche Ausnehmungen vorgesehen. Diese Kombination von Vorsprüngen und
Ausnehmungen gestattet eine außer in der Fügerichtung formschlüssige Verbindung
zweier Kassetten nach der Erfindung, so daß ein stabiler Kassettenstapel errichtet
werden kann, weil die Fügerichtung natürlich in der Vertikalen liegt. Zweckmäßigerweise
sind die Vorsprünge als umlaufende Feder und die Ausnehmungen als umlaufende Kehle
ausgebildet. Die Feder und die Kehle können insbesondere durch drei den Rahmen umgebende
Leisten gebildet sein, deren Höhe dem Abstand der äußeren Oberflächen der beiden
Platten entspricht und welche gegen den Rahmen höhenversetzt an diesem angeordnet
sind. Es ist auch dann möglich, die erfindungsgemäße Kassette einstückig aus Kunststoffmaterial
zu fertigen. unbeascntiqte Damit aucn etne/xelatrvverssnleDung cter gestapelten
Kassetten ausgeschlossen ist, sollten die Leisten jeder Kassette,ausgenommen diejenigen
der untersten oder obersten Kassette, an den Rand einer der Platten der benachbarten
Kassette geklemmt in deren Kehle sitzen. Für diesen Fall müssen die Leisten eine
gewisse Elastizität aufweisen, die thermoplastischer Kunststoff im allgemeinen hat.
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Die bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kassette, deren
Palette wie diejenige der bekannten Kassette der eingangs genannten Art eine rechteckige
Bodenplatte und einen längs der Plattenränder verlaufenden, im Grundriß rechteckigen
Rahmen aufweist, zeichnet sich außerdem dadurch aus, daß der Palettenrahmen auf
seiner unteren Breitseite mit mindestens drei Vorsprüngen für den seitlichen Angriff
an einem anderen Palettenrahmen versehen ist. Mit dieser Ausgestaltung der Palette
ist die Möglichkeit geschaffen, die Paletten auch außerhalb ihrer gestapelten Kassetten
unmittelbar sicher zu stapeln. Ein bei Beobachtung der erforderlichen Sorgfalt natürlich
immer herstellbarer Stapel aus den bekannten Paletten ist der Gefahr ausgesetzt,
daß die Paletten einzeln oder gruppenweise verrutschen und der Stapel zumindest
in Unordnung gerät, Es ist zweckmäßig, wenn die Vorsprünge am Palettenrahmen durch
drei an diesem entlanglaufende Leisten gebildet sind, die in den anderen Palettenrahmen
eingreifen.
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Bei der bevorzugten Ausführungsform weist der Palettenrahmen eine
oben umlaufende Innenschulter auf, auf der eine durchsichtige Abenenia£is deckplatte
ruht. Die Bodenplatte der Palette ist/durchsichtig. Am besten wird die Palette bis
auf die Abdeckplatte einstückig aus durchsichtigem Kunststoffmaterial yefertigt,
aus dem auch die Abdeckplatte bestehen kann. Die Durchsichtigkeit der Abdeck- und
der Bodenplatte erlaubt es, die zwischen diesen beiden Platten befindlichen Münzen
nicht nur von einer Seite, sondern auch von der anderen Seite, also sowohl die Vorder-
als auch die Rückseite jeder Münze, zu betrachten, ohne daß dazu die Abdeckplatte
entfernt und die Münzen umgedreht zu werden brauchen. Vielmehr wird einfach die
Palette umgedreht, wobei die beiden Platten ihre Funktionen vertauschen. Dazu ist
es natürlich erforderlich, daß die den Palettenrahmen haltenden Finger zugleich
die nun unten liegende Abdeckplatte am Herausfallen aus dem Palettenrahmen hindern.
Dies könnte aber auch durch eine Verriegelung des Randes der Abdeckplatte am Palettenrahmen
bewerkstelligt werden.
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Im folgenden ist die Erfindung anhand der durch die Zeichnung beispielhaft
dargestellten, bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kassette mit zugehöriger
Palette im einzelnen erläutert. Es zeigen: Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines
Stapels aus mehreren Exemplaren bei abgehobener oberster Ausführungsform und einer
teilweise herausgezogenen Palette; Fig. 2 den oberen Teil eines unterbrochenen Querschnittes
durch das in Fig. 1 Dargestellte; Fig. 3 eine perspektivische Ansicht der Palette
der Ausführungsform bei weggebrochener Abdeckplatte in Vereigenen bindung mit auf
einem/Vorschlag beruhenden Münzrähmchen und Fig. 4 einen unterbrochenen Querschnitt
durch einen Stapel mehrerer solcher Paletten gemäß Ausführungsform.
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Die Ausführungsform besteht im wesentlichen aus der eigentlichen Kassette
10 und einer zu ihr gehörenden Palette 12.
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Die Kassette 10 besteht ihrerseits aus einer ebenen, rechteckigen
Bodenplatte 14, einer parallel zu ihr angeordneten, ebenfalls ebenen und rechteckigen
Deckplatte 16, einem U-förmigen, die beiden Platten 14 und 16 an deren Rändern tragenden
Rahmen 18,dessen überall gleiche Breite der Dicke der Platten 14 und 16 entspricht,
und aus drei querschnittsgleichen, hochkant gestellten, den Rahmen 18 umgebenden
Leisten 20 bis 22, die relativ zum Rahmen 18 so höhenversetzt am Rahmen 18 befestigt
sind, daß ihre unteren Ränder eine über die Bodenplatte 14 hinaus vorspringende,
umlaufende Feder 24 und eine von der Deckplatte 16 und im oberen Rand der Leisten
20 bis 22 begrenzte, umlaufende Ausnehmung in Form einer rechtwinkligen Kehle 26
bilden. Damit sich, wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich, beim Aufeinanderstapeln
mehrere Exemplare dieser Kassette 10 drei glatte, vertikale Außenflächen ergeben,
entspricht die Höhe der Leisten 20 bis 22 genau dem Abstand der Außenfläche 28 der
Deckplatte 16 von der Außenfläche 30 der Bodenplatte 14, wodurch auch eine fugenlose
Beinführung der Platten 14 und 16 verschiedener Kassetten 10 erreicht wird, welche
dem Kassettenstapel auch von vorn betrachtet ein kompaktes Aussehen gibt. Während
die Bodenplatte 14,
die Deckplatte 16 und der Rahmen 18 einstückig
ausgebildet sind, wurden die Leisten 20 bis 22 nachträglich auf die Außenseiten
des Rahmens 18 geklebt.
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Die Palette 12 besteht aus zwei Stücken, nämlich einer ebenen, rechteckigen
Bodenplatte 32 aus durchsichtigem Material mit einem an ihren Rändern angeformten,
im Grundriß rechteckigen Rahmen 34 und einem an dessen vorderer Leiste angeformten
Zuggriff 36 sowie einer ebenen, rechteckigen Abdeckplatte 38 ebenfalls aus durchsichtigem
Material. Der Rahmen 34 weist eine oben umlaufende Innenschulter 40 auf, auf der
die Abdeckplatte 38 ruht. Ihr Abstand von der Bodenplatte 32 ist so bemessen, 42
daß in den Zwischenraum Münzra:hmchen/mit quadratischem Grundriß passen, deren Kantenlänge
als ganzzahliges Vielfaches in der lichten Weite des Rahmens 34 wiederkehrt. Der
Palettenrahmen 34 ist außerdem an seiner Unterseite mit vier angeformten, vorspringenden
Leisten 44 versehen, die beim Stapeln mehrerer Exemplare der Palette 12 so in den
Rahmen der jeweils darunterliegenden Palette eingreifen, daß der Palettenstapel
die aus Fig. 4 ersichtlichen glatten Außenflächen erhält und in sich stabil ist,
so daß die einzelnen Paletten sich gegenseitig fixieren.
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