DE2543475C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Übergangseinrichtung für ein kuppelbares
Fahrzeug, insbesondere Schienenfahrzeug mit einer Übergangsöffnung ge
mäß dem Oberbegriff des Hauptanspruches.
Ein derartiges Fahrzeug, das mit einem entsprechenden Fahrzeug unter
Ausbildung einer Übergangseinrichtung zusammengekuppelt werden kann,
ist aus der US-PS 28 59 705 bekannt. Für die Kupplung und Entkupplung
müssen hierbei verschiedene Wand- und Bodenteile entsprechend bewegt
und separat verriegelt werden, da diese Art der Übergangseinrichtung
nur aus einem mit Anschlußrahmen versehenen Balgen und aus einer ver
schiebbaren Laufplatte besteht, wie sie bei normalen Schnellzugwagen
übergängen allgemein bekannt ist. Durch die Verwendung eines Balgens
ist dabei eine begrenzte Beweglichkeit der Übergangseinrichtung in
drei Richtungen gegeben. Auch bei einer Übergangseinrichtung nach der
SE-PS 1 34 119 ist eine solche Beweglichkeit durch einen Anschlußbalgen
gegeben, der hierbei aber an einer im Fahrzeug verschieblich gelagerten
und nur insoweit beweglichen kastenartigen Übergangseinrichtung ange
bracht ist, die, auch in Ausschiebestellung mit ihrem größten Teil
im Fahrzeug verbleibend, an sich nur die Aufgabe hat, den Balgen in
Anschlußstellung zu bringen. Da hierbei der eigentliche Übergangsschutz
vom Balgen gebildet wird, muß eine zusätzlich klappbare Laufplatte vor
gesehen werden. Schließlich ist es aus der FR-PS 8 96 039 bekannt, daß
eine gewissermaßen trichterförmig ausgebildete Übergangseinrichtung in
eine entsprechend groß gehaltene Öffnung eines Anschlußfahrzeuges ein
greifen kann, womit eine gewisse Drehbeweglichkeit in drei Richtungen
erzielt werden kann.
Ausgehend vom Gegenstand der US-PS 28 59 705 liegt der Erfindung die Aufgabe zu
grunde, eine solche Übergangseinrichtung dahingehend zu verbessern,
daß der eigentliche Übergangsschutz aus in sich starren Elementen ge
bildet werden kann, die, ohne eine schnelle Kupplung und Entkupplung zu
behindern, trotzdem im zusammengekuppelten Zustand die unterschiedlichen
Bewegungen beider Fahrzeuge im Fahrbetrieb aufzunehmen vermögen.
Diese Aufgabe wird mit einer Übergangseinrichtung der eingangs genannten
Art nach der Erfindung durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruches
1 genannten Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen 2
bis 14.
Die erfindungsgemäße Übergangseinrichtung weist einen in sich starren,
rahmenartigen Übergangsschutz auf, der mit seinem Bodenteil auch
gleichzeitig die notwendige Laufplatte enthält und bei angeschlossenem
Übergangsschutz des Anschlußfahrzeuges eine weitgehend starre Durch
gangshülse bildet, wobei vorteilhaft vorsehbare Balgen nur noch eine
Abdichtfunktion zu erfüllen haben. Die Herstellung eines Überganges bzw.
Durchganges zwischen zwei kuppelbaren Fahrzeugen beschränkt sich hier
bei also lediglich auf das Ausschieben des Übergangsschutzes aus dem
jeweiligen Fahrzeug, wobei die Beweglichkeit der Übergangseinrichtung
durch eine gelenkige Lagerung der den Übergangsschutz tragenden Teile
gewährleistet wird.
Die erfindungsgemäße Übergangseinrichtung wird nachfolgend anhand der
zeichnerischen Darstellung eines Ausführungsbeispieles näher erläutert,
und zwar zeigt
Fig. 1 teilweise in Schnitt und Ansicht zwei miteinander gekuppelte
Fahrzeuge;
Fig. 2 einen Schnitt längs Linie II-II in Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt und vergrößert eine Einzelheit gemäß Fig. 2;
Fig. 4 einen Schnitt längs Linie IV-IV in Fig. 1 und
Fig. 5 teilweise in Schnitt und Ansicht einen Teil der Fig. 1.
Fig. 1 zeigt die Übergangseinrichtung mit dem Übergangsschutz 8 bzw.
7 zweier miteinander durch Kupplungen 9 verbundener Fahrzeuge 1, 2.
Die erhöhte Fahrerkabine 3, zu der eine Tür 4 führt, ist über der Über
gangseinrichtung angeordnet. Beide Fahrzeuge haben eine Übergangsöff
nung 5 bzw. 6, in der jeweils der rahmenartige Übergangsschutz 8 bzw.
7 angeordnet ist, der an den jeweils anderen im ausgeschobenen Zustand
angeschlossen wird. Der rahmenartige Übergangsschutz 8 ist verschieb
bar im Inneren einer entsprechenden rahmenartigen Hülse 10 geführt.
Der Übergangsschutz 8 stützt sich auf Rollen 11 und Führungen 12 ab
und läßt sich bequem herausschieben. In den Eckbereichen des Übergangs
schutzes 8 sind pneumatische Zylinder 13, 14 vorgesehen. Die rahmen
artige Hülse 10 hat Achsstummel 15, 16, die horizontal und quer zur
Durchgangsrichtung des Übergangsschutzes 8 verlaufen und in Lagern 17,
18 gelagert sind. Die Hülse 10 kann infolgedessen eine Bewegung um eine
horizontale Querachse ausführen d. h., daß der herausgeschobene Über
gangsschutz 8 in bezug auf die Achsstummel 15, 16 begrenzt auf- und
abschwingen kann.
Die Lager 17, 18 sind ihrerseits an einer rahmenartigen Außenhülse 19
befestigt, die außen die Form eines Kreiszylinders mit vertikaler Achse
hat. Unten ist die Außenhülse 19 in einem kippbaren Zapfenlager 20 ge
lagert, das in Fig. 3 vergrößert dargestellt ist. Dadurch kann die Au
ßenhülse 19 zur Mittellinie 21 eine Schwingbewegung ausführen und die
Stellungen 21′, 21′′ einnehmen. Das Lager 20 hat eine sphärische Gestalt,
wobei der innere Lagerring 22 einen Zapfen 23 aufnimmt, der einen Teil
der Bodenwand 24 der Außenhülse 19 bildet. Der äußere Lagerring 25 ist
in einem Lagersitz angeordnet, der einen Teil des Bodens 26 des Fahrzeug
gehäuses bildet. Oben ist die Außenhülse 19 durch ein Radiallager 27 im
Querbalken 28 eines Portals mit senkrechten Holmen 29, 30 gelagert. Der
Außenring des Radiallagers 27 ist in der Außenhülse 19 angeordnet und
der Innenring des Radiallagers 27 am Zapfen 31, der am Querbalken 28 an
geordnet ist (Fig. 5). Die Holme 29, 30 erstrecken sich vertikal und un
mittelbar längs der zylindrischen Außenwände 32, 33 der Außenhülse 19.
Am unteren Ende sind die Holme 29, 30 mit Langlöchern 34 bzw. 35 verse
hen, durch die horizontale Achsen 36, 37 ragen, die in Konsolen am Bo
den 26 des Fahrzeuges befestigt sind (Fig. 2). Das Portal aus den Holmen
29, 30 und dem Querbalken 28 wird durch Zugfedern 38, 39 in Mittelstel
lung gehalten. Das Portal ist auf der Innenseite mit Abdichtmitteln in
Form von Bürsten 40 versehen (Fig. 4), die sich längs der Außenhülse 19
erstrecken. Das Portal kann aufgrund der Langlöcher 34, 35 und der hori
zontalen Achsen 36, 37 eine Schwingbewegung um die Mittellinie 21 aus
führen. Da die Außenhülse unten im Lager 20 und oben im Lager 27 des
Querbalkens 28 gelagert ist, kann auch die Außenhülse 19 eine Schwing
bewegung ausführen, was durch die Stellungen 21′, 21′′ zur Mittellinie
21 in Fig. 2 verdeutlicht ist. Da die Außenhülse 19 zylindrische Außen
wände 32, 33 aufweist, kann sie sich im Inneren des Portals durch die
Lager 20, 27 um einen bestimmten Winkel drehen, siehe Fig. 4. Fig. 1,
5 zeigen, daß im oberen Bereich der Hülse 10 eine Zugfeder 41 angeord
net ist, die dafür sorgt, daß die Hülse 10 nicht unter der Wirkung des
vom herausgeschobenen Übergangsschutz 8 ausgeübten Momentes zu stark ab
sinken kann. Wenn diese Feder 41 nicht vorhanden wäre, würde sich die
Hülse 10 mit den Lagern 17, 18 nach unten neigen.
Fig. 5 zeigt ferner, daß mittels der Zylinder 13, 14 der Übergangsschutz
8 in die Anschlußstellung 8′ herausgeschoben werden kann. Der Außenrand
des Übergangsschutzes 8 ist durch einen Balgen 42 mit der Außenhülse 19
verbunden. Das aus den Teilen 28, 29, 30 gebildete Portal greift mit
seinen Außenrändern in ein U-förmiges Profil 43 ein, das einen Teil ei
ner sich quer im Fahrzeug erstreckenden Wand 44 bildet (Fig. 4, 5). Das
Portal läßt sich dadurch auch auf der Außenseite bequem abdichten. Durch
den Balgen 42, die Bürsten 40 und die Abdichtung im Innern des Profiles
43 ergibt sich eine vollständige Abdichtung des Übergangsbereiches.
Wie aus Fig. 5 erkennbar, ist der Boden des Übergangsschutzes 8 zum
Fahrzeuginnenraum hin mit einer schwenkbaren Platte 45 versehen, deren
Rand auf dem Boden des Fahrzeuggehäuses ruht. Am Vorderrand des Über
gangsschutzes 8 ist ein schwenkbarer Riegel 46 angeordnet, der mit ei
nem Nocken 47 am anderen Übergangsschutz 7 zusammenwirkt. Der Riegel 46
weist dabei eine Verrastungsnase 48 auf. Mittels eines Betätigungszylin
ders 50 kann der Riegel 46 entgegen der Wirkung der Verriegelungsfeder
49 gelöst werden. Wenn die Verriegelung mit dem Übergangsschutz 7 des
anderen Fahrzeuges hergestellt ist, bleibt somit bei Druckabfall des
Fahrzeugdruckluftsystems die Verriegelung nach wie vor erhalten.
Am Vorderrand des Übergangsschutzes 8 ist eine Platte 51 vorgesehen, an
der eine Stange 52 mit einem Ende angelenkt ist, die am anderen Ende ver
schiebbar in eine Büchse 53 eingreift, die ihrerseits schwenkbar an ei
ner an der Hülse 10 befestigten Konsole 54 befestigt ist. Die Büchse 53
ist von einer Feder 55 umgeben, die an einem Ende auf einem einen Teil
der Büchse 53 bildenden Flansch 56 und am anderen Ende auf einem Flansch
57 ruht, der fest mit der Stange 52 verbunden ist. Eine weitere Stange
58 ist in gleicher Weise wie die Stange 52 an der Platte 51 befestigt.
Auch diese Stange 58 ist in einer Büchse verschiebbar gelagert, die von
einer Feder 59 umgeben ist, die ebenfalls auf einem Flansch 60 der Stan
ge 58 und einem an der Büchse befestigten Flansch ruht. Diese Büchse ist
an einer Konsole 61 angelenkt, die ebenfalls am Rand der Hülse 10 be
festigt ist. Die Federn 55, 59 drücken die Stangen 52, 58 in bezug auf
die Büchsen nach außen, wobei auf die Platte 51 und somit auch auf den
Übergangsschutz 8 eine nach rechts gerichtete Kraft ausgeübt wird. Wenn
mittels der Zylinder 13, 14 der Übergangsschutz 8 nach außen gedrückt
wird, werden zunächst die Federn 55, 59 gespannt und nachdem die Stel
lung passiert ist, in der die Stangen 58, 52 parallel zum Anschlußrand
des Übergangsschutzes 8 verlaufen, entspannen sich die Federn 55, 59,
wobei sie eine Kraft ausüben, die den Übergangsschutz 8 nach links in
die Stellung 8′ drückt (Fig. 5). Bei Druckabfall der Zylinder 13, 14
drücken die Federn 59, 55 den Übergangsschutz 7 bzw. 8 beider Fahrzeuge
nach wie vor gegeneinander. Beim Druckabfall der Zylinder 13, 14 wird
der Übergangsschutz 8 weiterhin durch die Federn 55, 59 in der zurück
gezogenen Stellung gehalten.
Gemäß Fig. 4 ist im Fahrzeug eine zusätzliche Wand 62 mit einer Schiebe
tür 63 vorgesehen, die durch einen Zylinder 64 betätigt werden kann.
Diese Schiebetür 63 ist mit einer elektrischen Verriegelung versehen,
die erst gelöst werden kann, wenn durch den Übergangsschutz 7 bzw. 8
beider Fahrzeuge die Verbindung hergestellt ist. In allen anderen Fällen
bleibt die Schiebetür 63 geschlossen und kann nicht geöffnet werden. Aus
Fig. 4 ist ferner erkennbar, daß die Übergangsöffnungen 5, 6 durch
Schwingtüren 65, 66 bzw. 67, 68 abgeschlossen werden können. Wenn diese
Türen geschlossen sind, können die Fahrzeuge 1 bzw. 2 jeweils allein
betrieben werden.
Aus den Fig. 1, 5 ist weiterhin erkennbar, daß der Übergangsschutz 8
am Vorderrand mit Anschlußleitführungen 69 versehen ist, die mit ent
sprechenden Gegenanschlußteilen 70 zusammenwirken. Das Gegenanschlußteil
70 hat auch einen Stift 71, der in eine Öffnung 72 zwischen den Leitfüh
rungen 69 schnappt, und damit eine Kupplung zwischen zwei Fahrzeugen her
stellt. Der Übergangsschutz 8 ist auf der Außenseite noch mit einem
Stift 73 versehen, der in einen sich verjüngenden Schlitz eines Teiles
74 (Fig. 4) greifen kann. Bei geringer Abweichung von der Mittelstel
lung sorgt er dafür, daß der Übergangsschutz 8 in der richtigen Lage
im Fahrzeug fixiert wird, wenn der Übergangsschutz 8 in das Fahrzeug
eingeschoben ist.
Claims (14)
1. Übergangseinrichtung für ein kuppelbares Fahrzeug, insbesondere
Schienenfahrzeug mit einer Übergangsöffnung, in der ein ausschieb
barer, rahmenartiger Übergangsschutz angeordnet ist, dessen freies
Ende an einem entsprechenden, rahmenartigen Übergangsschutz eines
Anschlußfahrzeuges anschließbar und der um drei zueinander senkrechte
Achsen begrenzt drehbeweglich ausgebildet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der rahmenartige Übergangsschutz
(8) teleskopartig in einer rahmenartigen Hülse (10) gelagert ist,
die ihrerseits um horizontale, sich quer zur Hülse (10) erstreckende
Achsstummel (15, 16) in einer rahmenartigen Außenhülse (19) schwenk
bar gelagert ist und daß die Außenhülse (19) an ihrer Unterseite in
einem kippbaren Zapfenlager (20) und an ihrer Oberseite in einem am
oberen Querbalken (28) eines Portals angeordneten Radiallager (27)
gelagert ist, wobei vertikale Holme (29, 30) des Portals sich längs
der Seitenwände der Außenhülse (19) erstrecken und am unteren Ende
mit Langlöchern (34, 35) versehen sind, in die sich in Durchgangs
richtung des Übergangsschutzes (8) erstreckende Achsen (36, 37) ein
greifen.
2. Übergangseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Portal mit Federn (38, 39) versehen ist,
die seine Holme (29, 30) in Mittelstellung lotrecht zum Boden (26)
des Fahrzeugs halten.
3. Übergangseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Außenwände (32, 33) der Außenhül
se (19) als Teil einer Drehfläche ausgebildet sind, deren Achse durch
das untere und das obere Lager (20, 27) der Außenhülse (19) geht und
daß das Portal elastische Abdichtungsmittel, wie Bürsten (40) auf
weist, die unter Druck an den Außenwänden (32, 33) und an der oberen
Wand der Außenhülse (19) anliegen.
4. Übergangseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Übergangsschutz (8) mit einem Balgen (42)
umgeben ist, der einerseits am freien Ende des Übergangsschutzes (8)
und andererseits an der Außenhülse (19) befestigt ist.
5. Übergangseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Portal abdichtend an seinen Rändern in
einer Öffnung einer sich quer durch das Fahrzeug erstreckenden Wand
(44) angeordnet ist.
6. Übergangseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß mindestens der die Öffnung umgebende Teil
der Wand (44) U-förmig ausgebildet ist und Randteile des Portals in
das U-förmige Profil (43) der Wand (44) eingreifen.
7. Übergangseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da
durch gekennzeichnet, daß die Hülse (10) zwecks
Momentenausgleichs in bezug auf die Achsstummel (15, 16) mit minde
stens einer Zugfeder (41) versehen ist.
8. Übergangseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da
durch gekennzeichnet, daß der Übergangsschutz
(8) mit mindestens einer Feder (55 bzw. 59) versehen ist, welche den
Übergangsschutz (8) sowohl in eingeschobener als auch in ausgeschobe
ner Endstellung hält und daß Betätigungszylinder (13, 14) vorgesehen
sind.
9. Übergangseinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß jede Feder (55, 59) mit einer Stange (52) und
einer Büchse (53) in Wirkverbindung steht, von denen die Stange (52)
am Übergangsschutz (8) und die Büchse (53) an der Hülse (10) angelenkt
ist, wobei der Abstand zwischen den Anlenkstellen von Büchse (53) und
Stange (52) in beiden Endstellungen des Übergangsschutzes (8) größer
ist als in einer Zwischenstellung.
10. Übergangseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß am Übergangsschutz (8) Riegel (46)
für den Eingriff in Nocken (47) des Anschlußübergangsschutzes vorge
sehen sind und die Riegel (46) mit Federn (49) und Betätigungszylin
dern (50) versehen sind.
11. Übergangseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Übergangsschutz (8) am freien
Ende mit Anschlußleitführungen (69) versehen ist.
12. Übergangseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Übergangsöffnung (5 bzw. 6)
des Fahrzeuges mit Schwingtüren (65, 66 bzw. 67, 68) für den Durch
gang des Übergangsschutzes (8) versehen ist.
13. Übergangseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß über der die Hülse (10) und den Übergangsschutz
(8) enthaltenden Außenhülse (19) die Fahrerkabine (3) angeordnet ist.
14. Übergangseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der von Hülse (10), Außenhülse (19)
und Übergangsschutz (8) gebildete Durchgang mit einer elektrisch ver
riegelbaren und nur bei Anschluß eines Gegenübergangsschutzes (7) zu
öffnenden Tür (63) versehen ist.
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