DE2421061C2 - Faserblattmaterial und Verfahren zur Herstellung dieses Materials - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein aus einer integralen schichtartigen Bahn bestehendes Faserblattmaterial,
das vorzugsweise vorwiegend aus Fasern für die Papierherstellung besteht und besonders zur Verwendung
als Wegwerf-Handtuch und -Wischtuch geeignet ist, sowie auf ein Verfahren zur Herstellung dieses
Materials.
In der Papierindustrie besteht ein starker Trend zu Wegwerfprodukten aus Fasern für die Papierherstellung
und anderen Fasern als Ersatz für herkömmliche Stoffprodukte, die als Wischtücher und Handtücher im
Haushalt und in industriellen Betrieben verwendet werden. Damit diese Papierprodukte vom Markt
angenommen werden, müssen sie bestimmte physikalische Eigenschaften aufweisen wie Weichheit, Festigkeit,
Dehnbarkeit, Absorptionsvermögen, das Vermögen, trocken zu wischen, voluminöse Beschaffenheit bzw.
Dicke und Scheuerfestigkeit. Die Weichheit ist nicht nur erwünscht, weil es der Verbraucher angenehmer findet,
mit weicher anfühlbaren Produkten umzugehen, sondern weil sich das Produkt auch aufgrund der Weichheit
leichter der Form anpaßt, die durch die Gebrauchserfordernisse bestimmt wird. Festigkeit und Dehnbarkeit sind
insbesondere bei solchen Produkten erwünscht, die unter starker Beanspruchung benutzt werden sollen. Bei
Produkten zum Reinigen oder Putzen ist außerdem eine gute Abriebfestigkeit erwünscht. Wenn vergossene
Flüssigkeiten aufzuwischen sind, müssen Absorptionsvermögen und die Fähigkeit, trocken zu wischen,
gegeben sein. Eine voluminöse Beschaffenheit bzw. eine gewisse Dicke vermitteln ein Stoffgefühl und beeinflussen
die anderen Eigenschaften, wie Weichheit und Absorptionsvermögen.
Eine Förderung einer Eigenschaft ist im allgemeinden mit der Beeinträchtigung einer anderen Eigenschaft
verbunden. Zum Beispiel erhöht eine Zunahme der Bahndichte oder Faserkonzentration die Fähigkeit der
Bahn, trocken zu wischen oder Feuchtigkeit aufzunehmen, was auf die größere Kapillarwirkung der kleinen
Zwischenräume zwischen den Fasern zurückzuführen ist Durch Zunahme der Dichte werden die Zwischenräume
zwischen den Fasern, die zum Halten der Feuchtigkeit zur Verfugung stehen, verringert, und
dadurch wird die Absorptionskapazität der Bahn vermindert
ίο Es wird im allgemeinen angenommen, daß die
Herstellung von weichem Papier notwendigerweise zu einer Verringerung der Festigkeit führt, da herkömmliche
Papierprodukte aus wäßrigen Aufschlämmungen abgelagert werden, in denen die Festigkeit hauptsächlieh
auf den Zwischenfaserbindungen basiert, die durch den mit der Papierherstellung verbundenen Hydratbindeprozeß
gebildet werden. Papier, das eine große Konzentration von diesen Papierbindungen aufweist, ist
im allgemeinen steif. Um das Papier weich zu machen, ist es erforderlich, diese steifen Bir· jungen zu verringern;
die dadurch erzielte Wirkung führt jedoch zu einem Festigkeitsverlust
Zur Verringerung der steifen Papierbindungen verfährt man meistens so, daß das Papier von einer
trocknenden Fläche mit einem Messer gekreppt bzw. gekräuselt wird, wobei viele der Zwischenfaserbindungen
in der Papierbahn zertrennt und gebrochen werden. Andere Methoden zur Verminderung dieser Bindungen
wirken der Bildung von Bindungen yon vornherein entgegen. Beispiele sind chemische Behandlungen der
Fasern, bevor die Fasern auf der bahnbildenden Fläche abgelagert werden, die Verwendung von unaufgereinigten
Fasern in dem wäßrigen Brei, die Zugabe von synthetischen Fasern zu dem wäßrigen Brei, die nicht
die Fähigkeiten haben, Papierbindungen zu bilden, oder das Weglassen des Pressens der Bahn bei Entfernung
des Wassers von der Papierbahn, nachdem diese auf der bahnbildenden Fläche abgelagert worden ist. Diese
letztere Methode vermindert die Bildung von Bindungen durch Verringerung eines engen Kontakts der
Fase/n miteinander während des Formgebungsprozesses. Alle diese Methoden können mit Erfolg angewendet
werden, um die Weichheit der Papjercahnen zu erhöhen, jedoch leider nur unter gleichzeitigem Verlust
von Festigkeit in der Bahn.
Man hat versucht, den Festigkeitsverlust durch Bindemittel aufzuhalten. Ein solches Verfahren sieht
vor, daß das Bindemittel der wäßrigen Faseraufschlämmung zugegeben und diese auf der bahnbildenden
so Fläche zusammen mit den Fasern abgelagert wird. Bei diesem Verfahren wird das Bindemittel völlig gleichmaßig
in der Bahn verteilt, wodurch die Härte vermieden wird, t'ic durch Anreicherung von Bindemittel gegeben
ist Dieses Verfahren hat jedoch den Nachteil, daß das Absorptionsvermögen der Bahn verringert wird, weil
die Poren zwischen den Fasern mit Bindemittel gefüllt sind. Außerdem bindet das Bindemittel die Bahn überall
gleichmäßig, was Nachteile hat. Ein anderes Verfahren sieht vor, daß das Bindemittel der Bahn in einem Muster
mit Abständen zugegeben wird. Dabei enthält der Hauptteil der Bahnoberfläche kein das Absorptionsvermögen
störendes Bindemittel. Dieses Verfahren wird im allgemeinen auf dem Gebiet der ungewebten Materialien
(»Wegwerf«-Materialien) angewendet, wobei die Bahn eine geringe oder keine Festigkeit durch
papierbildende Bindungen erlangt, sondern die gesamte Festigkeit durch die Bindemittel erhalten wird (eine
gewisse Festigkeit kann durch Verschlingung oder
Verflechtung von Fasern erzielt werden, wenn die Fasern dazu lang genug sind). Die Fasern in solchen
nichtgewebten Bahnen müssen jedoch genügend lang sein, weil benachbarte Bereiche des Bindemittels in dem
Abstandsmuster ziemlich weit voneinander entfernt sind.
Fasern für die Papierherstellung sind sehr kurz und haben im allgemeinen nur eine Länge unter 0,6 cm.
Es ist ein Verfahren entwickelt worden, das die Härte in dem Bahnbereich, in dem das Bindemittel konzentriert
ist, verringert (US-PS 41 58 594). Hierbei wird bevorzugt zunächst eine Faserbahn unter Bedingungen
gebildet, die nach einer der beschriebenen Methode zu einer sehr geringen Bindefestigkeit zwischen den
Fasern führen. Der Bahn wird dann Festigkeit dadurch verliehen, daß Bindemittel auf eine Oberfläche der Bahn
in einem feinen Muster mit leeren Stellen aufgebracht wird. Die Härte in den gebundenen Bereichen wird
vermindert, indem die gebundenen Teile der Bahn fest an einer Kreppfläche angeheftet und mit einem
Kreppmesser entfernt werden, wodurch die gebundenen Teil fein gekreppt und weich gemacht werden.
Diese Form des eingestellten Kreppens oder Kräuseins führt außerdem zu einer Reihe von Verbesserungen
anderer Eigenschaften. Zum Beispiel bewirkt ein selektives Kreppen der gebundenen Bereiche in der
Oberfläche der Bahn eine Kontraktion der Oberfläche der Bahn in allen Richtungen, was zu einer Zunahme der
Dehnung sowohl in Maschinenrichtung als auch in Richtung quer zur Maschinenrichtung führt. Außerdem
werden die Teile der Bahn, in denen kein Bindemittel lokalisiert ist, im allgemeinen durch die Wirkung des
Kreppens auseinandergebrochen, was zu einer Zunahme des Bahnvolumens, einer Zunahme der Weichheit
der Bahn und einer Erhöhung des Absorptionsvermögens führt. An bestimmten Stcücn innerhalb der Bahn,
nahe bei dem Bindemittel, entwickelt die Bahn innere Spaltteile, die das Absorptionsvermögen, die Weichheit
und das Volumen der Bahn weiter vergrößern.
Das Verfahren der US-PS 41 58 594 ist besonders zur Herstellung von Bahnen mit einem niedrigeren
Grundgewicht wie Toilettenpapier geeignet. Es· weist
jedoch Nachteile bei der Herstellung von Bahnen für eine Verwendung mit stärkerer Beanspruchung auf, wie
z. B. für Handtücher, bei denen eine größere Festigkeit,
ein größeres Volumen und ein stärkeres Absorptionsvermögen erwünscht ist. Nachteilig sind die geringe
Scheuerfestigkeit und das Unvermögen der Bahn, die Fasern auf der nichtgebundenen Seite zu halten, sowie
die geringere Festigkeit in der gesamten Bahn. Diese Eigenschaften könnten zwar verbessert werden, wenn
das Bindemittel die Bahn vollständig durchtränkt, um ein Bindemittelnetzwert zu schaffen, daß die Bahn völlig
durchsetzt, doch wurden hierdurch andere Eigenschaften beeinträchtigt. Zum Beispiel würde ein Binden der
Bahn mit dem sich völlig durch die Bahn erstreckenden Bindemittel ein Zerreißen der Fasern innerhalb der
Bahn beim Kreppen verringern und daher zu einer Verminderung des Volumens, der Weichheit und des
Absorptionsvermögens führen. Außerdem ist es bei Bahnen mit höherem Grundgewicht schwierig, ein
völliges Durchdringen des Bindemittels durch die Bahn zu erreichen, und entsprechende Versuche führen zu
Ansammlungen von überschüssigem Bindemittel an der
Bahnoberfläche.
Völlig durchdringendes Bindemittel trägt im Innern der Bahn wenig zur Erhöhung der Scheuerbeständigkeit
der Bahn bei. Dies bedeutet deshalb nicht nur einen unwirksamen Einsatz des teuren Bindemittels, sondern
führt auch zu einem härteren Griff der Bahn, da die gebundenen Teile durch die Kreppwirkung nicht
wirksam weich gemacht werden können. Ein völliges Binden der gesamten Bahn würde außerdem zur
Abschwächung des guten Trockenwischvermögens und Absorptionsvermögens für große Mengen Feuchtigkeit
führen.
Produkte nach dem Verfahren der US-PS 4! 58 594 haben den weiteren Nachteil der Verwendung als
Wischtücher oder Handtücher, daß sie nur auf der einen Seite des Blatts gute Scheuerfestigkeit /eigen, d. h. auf
der das Bindemittel aufgebracht worden ist. Ein danach hergestelltes Wischtuch oder Handtuch versagt, wenn
es bei der Benutzung einer erheblichen Beanspruchung ausgesetzt ist.
In den US-PS 34 14 459 und 35 56 907 werden
Verfahren zur Herstellung eines wischiucna'hiiucncri
Papierprodukts beschrieben, bei denen zwei oder mehr
erhabene konventionelle Papierbahnen mit einem Klebemittel miteinander zu einem schichtförniigen
Gebilde verbunden werden. Ein Vorteil dieser Methode liegt darin, daß die dicht zusammengedrängten Fasern
der herkömmlichen Papierbahnen gute Trocken· wischeigenschaften auf beiden Seiten des Blatts
ermöglichen, während gleichzeitig die durch die erhabene«, die Bahnen voneinander trennenden Teile
geschaffenen Leerstellen die Fähigkeit der Bahn erhöhen. Feuchtigkeit zu halten. Nachteilig ist jedoch
das umständliche Verfahren, insbtsondere das gesonderte Prägen von zwei oder mehr Bahnen und dann das
Zusammenbringen der Bahnen, wobei verhindert werden muß, daß sich die erhabenen Vorsprünge der
einen Bahn mit den erhabenen Vorsprüngen der anderen Bahn verschachtelt Außerdem erfordert eine
bestimmte Länge des mehrschichtigen Produkts zunächst
die Herstellung einer doppelt oder mehrfach so langen Bahn auf der Papierherstellvorrichtung. Die
bekannten mehrschichtigen Papierprodukte sind wegen der notwendigen Festigkeit der Einzelbahnen mit den
steifen Papierbindungen sehr hart.
Mehrschichtige Papierprodukte sind trotz dieser
Nachteile sehr erwünscht, weil sie im Vergleich zu ihrem
Gewicht sehr voluminös hergestellt werden können, was auf den Hohlräumen zwischen den Schichten
beruht, die durch die geprägten Vorsprünge gebildet werden und die Schichten im Abstand voneinander
halten. Aufgrund dieses Aufbaus werden mehrschichtige Produkte leicht zwischen den Fingern des Verbrauchers
zusammengedrückt, wodurch den Produkten das Gefühl von Weichheit verliehen wird.
Das Verbinden von zwei oder mehr nach dem Verfahren der US-PS 41 58 594 hergestellten Bahnen
würde indes ein umständliches Laminierungsverfahren und die Notwendigkeit bedingen, für das Laminieren
zunächst größere Längen der Ausgangsbahn herzustellen.
In der US-PS 30 93 502 wird ein nichtgewebtes Textilmaterial beschrieben, bei dem auf der einen Seite
der Bahn ein Bindemittel in mehreren Linien so aufgetragen ist daß sich die Linien auf der oberen
Fläche der Bahn erstrecken, während auf der anderen Seite ein Bindemittel in Form von Linien aufgetragen
ist, die sich auf der unteren Fläche der Textilbahn erstrecken und in eine andere Richtung weisen. Die
Penetration (Eindringtiefe) der Bindemittel in beiden Musterungen ist so geregelt, daß sie sich lediglich in der
Mitte desTextilmaterials kreuzen können.
Im bekannten Material ist weder eine zentrale
Kernregion mit geringerer Faserkonzentration als an der Oberfläche noch eine Kombination von Mustern nur
in den Oberflächen mit einer weiteren, sich durch das Material hindurch erstreckenden separaten Musterablagerung vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein einfach herstellbares integrales schichtartiges Faserblattmaterial von hoher Weichheit mit dem Volumen, dem
Absorptionsvermögen, der Kompressibilität um') der Festigkeit eines Mehrschichtproduktes bereitzustellen
und ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen Materials zu schaffen.
Die Aufgabe wird durch das in Anspruch 1 bezeichnete Faserblattmaterial gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen dieses Faserblattmaterials sind Gegenstand der
Ansprüche 2 bis 14. Ein geeignetes Verfahren zur Herstellung des Faserblattmaterials wird im Anspruch 15 angegeben. Bevorzugte Ausgestaltungen des
Verfahrens sind Gegenstand der Ansprüche 16 bis 20.
Die Erfindung schlägt ein Faserblattmaterial vor, das
aus einer aus integrierenden Teilen bestehenden, schichtartigen Bahn von im wesentlichen planar
ausgerichteten fasern besteht, wobei die Bahn erste und zweite Oberflächenregionen jeweils auf einer Seite
einer zentralen Kernregion aufweist, die zentrale Kernregion eine geringere Faserkonzentration als die
erste Oberflächenregion hat, eine erste Oberflächenablagerung von Bindemittel vorhanden ist, die sich nur
durch die erste Oberflächenregion erstreckt, und eine zweite penetrierende Ablagerung von Bindemittel
vorhanden ist, die sich durch die zentrale Kernregion hindurch erstreckt und die erste und zweite Oberflächenregion miteinander verbindet, die zweite penetrierende Ablagerung von Bindemittel in einem feinen, mit
Leerstellen versehenen Muster vorliegt, das einen geringeren Bereich in der Ebene der Bahn einnimmt als
die erste Oberflächenablagerung des Bindemittels.
Die Erfindung schlägt ferner ein Verfahren zur Herstellung eines aus integrierenden Teilen bestehenden schichtartigen faserigen Blattmaterials vor, bei dem
eine Bahn von im wesentlichen planar ausgerichteten Fasern geformt wird, Bindemittel auf die Bahn gebracht
und die Bahn gekreppt wird, wobei ein erstes Bindemittel auf eine Seite der Bahn so aufgebracht wird,
daß es nur teilweise durch die Dicke der Bahn dringt, um
in der Bahn eine erste Oberflächenregion mit dem darin abgelagerten ersten Bindemittel und eine zentrale
Kernregion zu schaffen, die frei von dem ersten Bindemittel ist, wobei die zentrale Kernregion auf einer
Seite durch die erste Oberflächenregion und auf der anderen Seite durch eine zweite Oberflächenregion
gebunden ist, und ein zweites Bindemittel auf eine Seite der Bahn so aufgebracht wird, daß es die zentrale
Kernregion durchdringt und die erste und zweite Oberflächenregion verbindet, wobei das zweite Bindemittel in einem feinen, mit Leerstellen versehenen
Muster aufgebracht wird, das einen geringeren Bereich
in der Ebene der Bahn einnimmt als das erste Bindemittel.
F i g. 1 zeigt schematisch im Seitenaufriß eine Vorrichtung für die Herstellung einer Faserbahn, die für
die Behandlung nach dem Verfahren der Erfindung geeignet ist
Fig.2 zeigt schematise« im Aufriß einen Teil von
einer Vorrichtung zur Durchführung der Verfahrensstufen der Erfindung.
Vorrichtung zur Durchführung der bevorzugten Verfahrensschritte der Erfindung.
Fig.4 zeigt schematisch im Aufriß einen Teil einer
anderen Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens
der Erfindung.
Fig.5 zeigt in stark vergrößerter Draufsicht einen
Teil von einer Seite des Blattmaterials der Erfindung; und
Fig.6 ist eine stark vergrößerte Wiedergabe eines
ίο Teils des Blattmaterials der Erfindung in einer
Schnittdarstellung durch die Bahn.
F i g. 1 erläutert schematisch eine Vorrichtung zur Herstellung von Papier. Ein Kopfkasten 10 enthält eine
Zuführung für einzuspeisendes Fasermaterial, das im
allgemeinen aus einer dünnen Aufschlämmung von
Fasern in Wasser besteht. Der Kopfkasten 10 hat Stauvorrichtungsausflußschnauzen 11, die über der sich
bewegenden Oberfläche eines Kondensators 12 angeordnet sind, der bei dieser Ausführungsform ein mit
Löchern versehenes Drahtnetz, wie z. B. ein Fourdrinier-Drahtnetz, enthält. Das Fasermaterial aus dem
Kopfkasten 10 gelangt von den Stauvorrichtungsausflußschnauzen 11 auf die Oberfläche des Drahtnetzes 12.
Das Drahtnetz wird durch mehrere Führungsrollen 13
auf einer kontinuierlichen Bahn bewegt, wobei wenigstens eine der Führungsrollen durch Antriebsmittel
(nicht dargestellt) angetrieben wird. Eine Vakuumbox 14 ist unterhalb des Drahtnetzes 12 angeordnet und
geeignet, das Entfernen von Wasser von dem eingespei
sten Fasermaterial zu unterstützen, um eine Bahn aus
den Fasern zu bilden. Außerdem können andere Mittel zur Entfernung von Wasser, wie z. B. Wasserventilatoren. Rollgänge und dergl. (nicht dargestellt), unter dem
oberen Lauf des Drahtnetzes 12 angewendet werden,
um das Ablaufen von Wasser aus dem eingespeisten
Fasermaterial zu unterstützen. Wenn die Bahn sich dem Ende des oberen Laufs des Fourdrinier-Drahtnetzes \2
nähen, wird die Bahn auf einen zweiten Träger 15 übergeleitet, der entweder ein Drahnetz oder ein
Papiertransporttuch sein kann. Dieser zweiter Träger 15 liegt gleichzeitig mehreren Führungsrollen 16 auf,
durch die er kontinuierlich bewegt wird.
Das Oberleiten der Bahn von dem Drahtnetz 12 zu dem Träger 15 wird durch leichtes Pressen des Trägers
15 zu einem Eingriff mit der Bahn auf dem Drahtnetz 12 durch eine Abgreifwalze 17 bewirkt. Das Überleiten der
Bahn von dem Drahtnetz 12 zu dem Träger 15 kann durch andere Mittel bewirkt oder unterstützt werden,
wie z. B. durch eine Luftrakel 18, die gegen die der Bahn
entgegengesetzte Oberfläche des Drahtnetzes 12 gerichtet ist, oder eine Vakuumbox 20 in der
Abgreifwalze 17 oder beides. Mindestens eine der Walzen 16 oder 17, auf denen der zweite Träger 15 ruht,
wird durch Mittel (nicht dargestellt) angetrieben, so daß
der Träger 15 eine Geschwindigkeit hat, die vorzugsweise der Geschwindigkeit des Drahtnetzes 12 gleich
ist, um so die Bewegung der Bahn fortzuführen.
Die Bahn wird von dem Träger 15 auf die Oberfläche
einer drehbaren erwärmten Trockentrommel 21, wie
z. B. einen Yankee-Trockner, geleitet Die Bahn wird
leicht gegen die Oberfläche der Trockentrommel 21 gedrückt, an der sie haftet, was auf den Feuchtigkeitsgehalt der Bahn und deren Bevorzugung für die glattere
von zwei Flächen zurückzuführen ist In einigen Fällen
kann es erwünscht sein, ein kreppend wirkendes
Klebemittel, wie z. B. Tierleim, gleichmäßig auf die Bahnoberfläche oder die Trommeloberfläche aufzubringen. In dem Maße, in dem die Bahn einen Teil des
rotierenden Weges auf der Oberfläche des Trockners getragen wird, wird die Bahn erwärmt und im
allgemeinden das meiste der darin enthaltenen Feuchtigkeit durch Verdampfen entzogen. Die Bahn 19 wird
von der Oberfläche des Trockners in Fig. 1 durch ein
Kreppmesser 22 entfernt, obwohl die Bahn gewünschtenfalls von dem Trockner auch ohne Kreppen durch
Abziehen entfernt werden kann.
Das Trocknen kann durch andere Trockner als die Trockentrommel 21 bewirkt werden. Der Trockner
kann eine wesentliche andere Form besitzen, wie sie z.B. in der US-PS 24 32 936 beschrieben ist. Dieser
Trocknertyp bewirkt die Entfernung von Feuchtigkeit von der Bahn dadurch, daß Luft durch die Bahn geleitet
wird, um die Feuchtigkeit zu verdampfen, ohne daß irgendein mechanischer Druck auf die Bahn ausgeübt
wird. Dieses letztere Merkmal wird in Verbindung mit vorliegender Erfindung in vorteilhafter Weise für
zahlreiche unten angegebene Zwecke ausgenutzt. Außerdem ist eine auf diese Weise getrocknete Bahn im
allgemeinen nicht gekreppt, und dieses kann in bestimmten Fällen ein vorteilhaftes Merkmal sein.
An diesem Punkt wird eine Grundbahn von planar orientierten Fasern gebildet, die nach dem Verfahren
der Erfindung unter Bildung eines Blattmaterials der Erfindung behandelt werden kann (»planar orientiert«
bedeutet, daß im wesentlichen alle Fasern in einer Ebene der Bahn orientiert sind). Die Bahn enthält
hauptsächlich Lignocellulosefasern, wie Holzpulpe oder Baumwollinters, die bei der Papierherstellung verwendet
werden und kurze Fasern mit einer Länge unter 0,6 cm sind. Die Bahn kann jedoch teilweise oder
vollständig aus Fasern gebildet werden, die relativ lange Fasern sind. Beispielsweise für solche relativ langen
Fasern sind Baumwoll-, WoII-, Reyon-, regenerierte Cellulose-. Celluloseesterfasern. wie z. B. Celluloseacetatfasern,
Polyamidfasern, Acrylfasern, Polyesterfasern, Vinylfasern, Proteinfasern, Fluorkohlenstoffasern, Dinitrilfasem,
Nitrilfasern und andere natürliche oder synthetische Fasern. Die Länge dieser anderen Fasern
kann bis zu etwa 6,4 ci.i betragen, obwohl kürzere Längen bei der Bildung der Bahn auf einer herkömmlichen
Papiermaschine vorteilhaft sind. Weil erfindungsgemäß Oberflächenregionen einer Bahn durch eine
weiche, schwache zentrale Kernregion mit Bindemittel, das einen kleineren Teil dieser Kernregion einnimmt,
miteinander verbunden werden, ist es nicht erforderlich oder vorteilhaft, längere Fasern in der Bahn zu
verwenden.
Die Erfindung ist besonders wirtschaftlich und vorteilhaft, wenn praktisch alle Fasern kurze für die
Papierherstellung verwendete Fasern sind. Die Erfindung ist auch besonders vorteilhaft, wenn die Grundbahn
im allgemeinen eine gleichmäßige Faserkonzentration innerhalb der Dickenabmessung der Bahn
aufweist, wie sie nach üblichen Arbeitsweisen zur Herstellung von Papier gebildet wird.
Die Bahn 19 hat ein solches Grundgewicht, daß bei dem fertigen Produkt das Grundgewicht zwischen 25.4
und 169,7 g/m2 und bevorzugt zwischen 42,2 und 94,2 g/m2 liegt. Das heißt, daß die Bahn 19, nachdem sie
als Grundbahn gebildet worden ist, ein Grundgewicht zwischen 20,2 und 135,7 g/m2 und vorzugsweise zwischen
37,4 und 74,8 g/m2 haben sollte.
Die erfindungsgemäß zu behandelnde Bahn besitzt
vorzugsweise einen verringerten Grad von Bindefestigkeit zwischen den Fasern und dadurch bedingte
Eigenschaften. Der Effekt einer solchen verringerten Bindefestigkeit zwischen den Fasern besteht darin, daß
eine Reihe von Eigenschaften der Bahn v/esentlich geändert werden, wenn die Bahn dem Verfahren der
Erfindung unterworfen wird, wie z. B. das Volumen und
; die Weichheit der Bahn sowie auch die gesamte Festigkeit der Bahn.
Obwohl eine beliebige Faserbahn mit planar ausgerichteten Fasern in vorteilhafter Weise nach dem
Verfahren der Erfindung behandelt werden kann, um
ίο eine weichere, festere und im allgemeinen voluminösere
Bahn zu schaffen, wird die bevorzugte Form durch Behandlung von Bahnen hergestellt, d>e zunächst relativ
weich, voluminös und ziemlich schwach sind. Alle diese Eigenschaften sind im allgemeinen bei einer Bahn
vorhanden, die eine geringe Bindefestigkeit zwischen den Fasern aufweist und die aus willkürlich orientierten
kurzen Fasern, wie z. B. Fasern für die Papierherstellung,
^ebildet worden ist. Dss Verfahren d?r Erfindung
verleiht dann einer solchen Bahn eine verbesserte Kombination von Weichheit, voluminöser Beschaffenheit,
Absorptionsvermögen und Festigkeit sowohl in der Ebene der Bahn als auch in der Dicke der Bahn.
Bahnen, die durch Ablagern von trocknen Fasern auf einer formgebenden Fläche wie z. B. durch herkömrnliehe
Luftablagerungstechniken, gebildet worden sind, sind relativ schwach und weich, besonders wenn die
Fasern zu kurz sind, um sich miteinander zu verflechten. Auf herkömmliche Weise gebildete Papierbahnen sind
jedoch im allgemeinen fester, als es für die Durchführung der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
erwünscht ist, und sollen vorzugsweise eine verminderte Bindefestigkeit zwischen den Fasern aufweisen. Diese
verminderte Bindefestigkeit zwischen den Fasern kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden. So wird in
einigen Fällen die Bahn gekreppt, z. B. während sie von dem Yankee-Trockner 21 entfernt wird, wie in F i g. 1
dargestellt. Eine solche Bahn ist durch gute Weichheit und gute voluminöse Beschaffenheit ausgezeichnet, was
auf die große Anzahl von während des Kreppvorgangs zerstörten oder zerbrochenen Fasern zurückzuführen
ist. Eine solche Bahn ist also relativ schwach und hat gute Dehnungseigenschaften, mindestens in Maschinenrichtung,
wenn in herkömmlicher Weise gekreppt worden ist, und gegebenenfalls auch in der Richtung
quer zur Maschinenrichtung, wenn hintereinander in verschiedenen Richtungen gekreppt worden ist.
In anderen Fällen können die zur Bildung der Bahn 19 benutzten Fasern so behandelt werden, daß deren
Bindung vermindert wird, indem z. B. unaufgereinigte
Fasern verwendet werden oder der Aufschlämmung synthetische Fasern zugegeben werden, die keine
papierbildenden Bindungen bilden. Außerdem können die Fasern mit einem chemischen Entbindemittel
behandelt werden, das entweder in dem Fasereintrag enthalten ist oder vor der Zugabe der Fasern dem
Eintrag zugegeben wird oder auch nach Bildung der Bahn, aber vor dem Trocknen zugegeben wird, z. B.
wenn die Bahn auf dem Drahtnetz 12 transportiert wird. Diese chemischen Entbindemittel werden im allgemeinen
benutzt, um die Anzahl der Stellen entlang der einzelnen Fasern zu reduzieren, die eine Faserbindung
des bei der Papierherstellung benutzten Typs zulassen. Zu für diesen Zweck benutzbaren Entbindemitteln
gehören die in der US-PS 33 95 708 beschriebenen kationischen Entbindemittel, d. h. Substanzen aus der
Klasse der langkettigen kationischen Netzmittel, vorzugsweise mit wenigstens 12 Kohlenstoffatomen und
wenigstens einer Alkylkette, wie z. B. fettsaure Salze
von quarternären Dialkylaminen, monofettsaure Salze
von tertiären Alkylaminen, primät'e Aminsalze und ungesättigte fettsaure Salze von Alkylaminen, die in der
-JS-PS 24 32 126 beschriebenen kationenaktiven tertiären
Aminoxide und die in der US-PS 24 32 127 beschriebenen kationenaktiven Aminoverbindungen.
In Kombination mit einer der oben angegebenen Methoden oder ohne eine solche Kombination wird die
Bindefestigkeit zwischen den Fasern weiter verringert, wenn die Bahn unter verminderten Preßbedingungen,
während sie feucht ist, geformt wird. Vorzugsweise wird kein mechanisches Pressen vorgenommen. Das heißt,
die Bahn wird keiner wesentlichen Kompression zwischen zwei Elementen oder Flächen ausgesetzt, bis
sie praktisch trocken ist (vorzugsweise mindestens zu 80% trocken ist). So kann im Gegensatz zu den
typischen Papierherstellungstechniken, bei denen eine Aufnahmewalze benutzt wird, um ein Papiertransporttuch
eng an die Bahn auf einem Drahtnetz zu pressen, um die Bahn vor dem Drahtnetz zu dem Papiertransporttuch
zu überführen, dieses Überführen durch Anwendung von Luft oder Vakuum oder beides erreicht
werden. Die alternative Anordnung, die in den angedeuteten Linien in Fig. 1 dargestellt ist, erläutert
die Art und Weise, in der dieses bewirkt werden kann.
Die Anwendung eines dieser Systeme führt zu dem Übergang der Bahn, ohne daß ein Druck in einem
erheblichen Maße auf die Bahn ausgeübt wird. In Übereinstimmung mit diesen Systemen sol! die Bahn,
wenn sie feucht ist, nicht gegen eine Fläche des Yankee-Trockners durch Mittel, wie z. B. Preßwalzen,
gepreßt werden, sondern das Trocknen soll durch Anwendung eines Luftstroms über oder durch eine
Bahn, wie z. B. durch den Transpirationstrocknungsprozeß, der in der US-PS 34 32 936 beschrieben ist, bewirkt
werden. Die die Bahn bildenden Fasern werden daher nicht eng aneinander gepreßt, wenn die Bahn feucht ist,
und die Anzahl der Berührungspunkte zwischen den Fasern wird dadurch verringert, was zu einer Verminderung
der Bindefestigkeit zwischen den Fasern führt. Solche Bedingungen des verminderten Pressens werden
vorzugsweise eingehalten, bis die Bahn praktisch trocken ist, so daß wenige Bindungen zwischen den
Fasern gebildet werden.
Eine Preßwirkung führt hingegen zu einer wesentlichen Verdichtung der Bahn, wodurch die Anzahl der
Bindungen zwischen den Fasern erhöht wird und die erhaltene Bindefestigkeit zwischen den Fasern zugenommen
hat, wenn die Bahn trocken ist
Die besten Ergebnisse zum Weichmachen der Bahn werden erzielt, wenn die Fasern in einer Bahn mit einem
chemischen Entbindemittel behandelt werden oder wenn die Bahn unter geringen oder ohne Preßbedingungen,
während sie feucht ist, gebildet wird, oder wenn eine Kombination von den vorstehenden Bedingungen
gegeben ist und dann die Bahn gekreppt wird. Es wird angenommen, daß dieses auf die Tatsache zurückzuführen
ist, daß das Kreppen einen sehr wesentlichen volumenvergrößernden Effekt auf Bahnen ausübt, die
sehr geringe Bindefestigkeit zwischen den Fasern aufweisen. Weil eine voluminöse Beschaffenheit und
Weichheit Eigenschaften sind, die nach dem Verfahren der Erfindung erzielt werden sollen, ist es erwünscht,
diese Eigenschaften schon vor der erfindungsgemäßen Behandlung der Bahn möglichst zu fördern, um diese
dann noch weiter verbessern zu können. Aber ohne Rücksicht auf die besondere Form der Bahn erhöht die
erfindungsgemäße Behandlung die voluminöse Beschaffenheit, Weichheit und Festigkeit und verleiht der Bahn
eine erhebliche Dehnbarkeit außer einer Verbesserung anderer Eigenschaften, die bei einem Wischtuch
erwünscht sind.
Die F i g. 2, 3 und 4 erläutern drei Vorrichtungen zur Durchführung bevorzugter Ausführungsfoi ,nun des
Verfahrens der Erfindung. In F i g. 2 wird die Bahn 19, die auf der in der F i g. 1 erläuterten Vorrichtung
hergestellt worden sein kann, durch eine Station 24 zum ίο Aufbringen des ersten Bindemittels geleitet. Diese
Station 24 enthält einen durch eine glatte Kautschukpreßwalze 25 und eine mit Mustern versehene
Zylindertiefdruckwalze 26 gebildeten Spalt. Der untere Querteil der Zylindertiefdruckwalze 26 befindet sich in
einem Trog 27, der ein erstes Bindemittel 30 enthält. Die Zylindertiefdruckwalze 26 trägt das in ihrem eingravierten
Muster enthaltene Bindemittel 30 auf die erste Oberfläche 31 der Bahn 19 auf, wenn die Bahn 19 den
Spalt passiert. Die Zylindertiefdruckwalze 26 enthält zwei eingravierte Muster. Das erste Muster wird als
Bindemitteloberflächenauftrag aufgebracht, um die eine Oberflächenregion der Bahn allgemein zu binden, aber
nicht die beiden Oberflächen der Bahn miteinander zu binden. Das zweite Muster auf der Zylindertiefdruckwalze
26 trägt einen in die Bahn tiefer eindringenden Bindemittelauftrag auf, der zu der zweiten Oberfläche
der Bahn vordringt und die beiden Oberflächen miteinander verbindet. Um unterschiedliche Eindringungsgrade
der Bindemittel zu erreichen, ist die Tiefe des gravierenden Musters beim zweiten Muster größer
als die beim ersten Muster. Daher wird von dem zweiten Muster eine größere Menge Bindemittel abgegeben.
Nach Aufbringen des Bindemittels auf die erste Oberfläche 31 wird die Bahn 19 vorzugsweise durch eine
Trockenstation 29 geleitet, wo das Bindemittel getrocknet wird oder genügend erhärtet, um zu verhindern, daß
es an der Preßwalze in der nächsten Station für das Auftragen von Bindemittel kleben bleibt. Die Trockenstation
29 besteht aus einer Erwärmungsanlage, wie z. B. aus öfen, die durch Infrarotwärme, Mikrowellenenergie
oder Heißluft betreiben werden.
Die Bahn 19 passiert dann eine Station 32 zum Auftragen eines zweiten Bindemittels auf die entgegengesetzte
Seite 33 der Bahn 19. Die Station 32 fcsteht beispielsweise aus einer glatten Kautschukpreßwalze
34, einer Zylindertiefdruckwalze 35 und einem Trog 36, der ein zweites Bindemittel 37 enthält Dieses
Bindemittel wird auf die Bahn 19 in einem Muster aufgetragen, das nicht das gleiche Muster sein muß wie
das erste Muster auf der Seite 31. Wenn beide Muster gleich sind, ist es nicht erforderlich, die beiden Muster
miteinander in Register zu bringen. Das Eindringen des Bindemittels in der zweiten Materialauftragstation 32
wird so geregelt, daß es nur teilweise durch die Dicke der Bahn dringt und mit dem Bindemittel des ersten
Musters keine allgemeine Verbindung hat.
Die Bahn 19 wird dann durch die Preßwalze 38 in Haftkontakt mit der Krepptrommelfläche 39 gedrückt,
und das zweite Bindemittel 37 bewirkt, daß nur solche Teile der Bahn 19, auf die es aufgebracht worden ist, fest
an der Kreppfläche 39 haften. Die Bahn 19 wird auf der Oberfläche der Krepptrommel 39 eine gewisse Strecke
mitgeführt und dann von dieser durch ein herkömmliches Kreppmesser 40 entfernt Die Teile der Bahn 19,
die an der Kreppfläche 39 haften, erhalten hierdurch eine Reihe von feinen iinienartigen Falten. Gleichzeitig
führt die Kreppwirkung dazu, daß sich die ungebundenen oder nur leicht gebundenen Fasern des Bahnteils
aufblähen und auseinanderziehen, wobei geformte Bahnteile mit ausgezeichneter Weichheit und voluminöser Beschaffenheit gebildet werden. Ausmaß und Form
dieses Krepptyps werden hauptsächlich durch das Muster geregelt, in dem die Bahn an die Krepptrommel
38 geheftet ist, und weiterhin in einem gewissen Grade durch das Bindemittelmuster auf der entgegengesetzten
Seite 3t (der von der Trommel 27 abgekehrten Seite) gesteuert
Die Kreppfläche 39 wird vorzugsweise erwärmt, um die Haftfestigkeit der Bahn an der Trommel zu erhöhen
und die Bahn zu trocknen. Ein Beispiel für eine geeignete Kreppfläche ist ein Yankee-Trockner.
Die Bahn IS mit Kreppmuster wird von dem Kreppmesser 40 durch ein Paar angetriebener Zugwalzen 41 abgezogen, die den Kreppgrad durch den
Unterschied zwischen ihren Geschwindigkeiten und der Geschwindigkeit der Kreppfläche regeln. Die Bahn 19
wird dann gegebenenfalls durch eine Härtungs- oder
beiden Seiten und im Innern der Bahn 19 erforderlichenfalls zu härten und zu trocknen. Die Härtungs- oder
Trockenstation 42 kann eine bekannte Form haben, z. B.
wie die Trockenstation 29 aufgebaut sein. Nach Passieren der Härtungs- oder Trockenstation 42 wird
die Bahn 19 zu einer Stamm- oder Vorratsrolle 43 mittels üblicher Wickelvorrichtungen (nicht dargestellt)
aufgewickelt. Die Rolle kann zu Blättern handelsüblicher Größe für den Versand zugeschnitten werden.
In F i g. 3 wird die Bahn 19, die auf der in F i g. 1 erläuterten Vorrichtung hergestellt worden sein kann,
durch die Station 24 zum Aufbringen des ersten Bindemittels geleitet, die vom gleichen Typ sein kann
wie in F i g. 2 und in der Bindemittel 30 auf die erste Seite 31 der Bahn 19 in einem feinen Muster, das dem
Muster der Zylindertiefdruckwalze 25 entspricht, aufgebracht wird. Wie in F i g. 2 enthält die Zylindertiefdruckwalze 25 vorzugsweise sowohl das erste als auch
das zweite Muster. Wie in Fig.2 wird das Eindringen des Bindemittels in den beiden Mustern gesteuert. Ohne
Trocknen oder Härten des Bindemittels wird die Bahn 19 dann durch die Preßwalze 38 in Haftkontakt mit der
Krepptrommelfläche 39 gedruckt. Das Bindemittel 30 bewirkt, daß nur solche Teile der Bahn 19, an denen es
abgeschieden ist, an der Kreppfläche 39 fest haften.
Die Bahn 19 wird dann auf der Oberfläche der Krepptrommel 39 eine solche Strecke mitgeführt, die
ausreicht, das Bindemittel hinreichend zu erwärmen, so daß die Bahn 19 an der Krepptrommel 39 fest haftet,
und dann von dieser durch das Kreppmesser 40 unter Bildung eines ersten Kreppmusters entfernt.
Die Bahn 19 mit Kreppmuster wird von dem Kreppmesser 40 durch ein Paar angetriebener Zugrollen 41 abgehoben und dann über Umlenkwalzen zu
einer Station 32 zum Aufbringen eines zweiten Bindemittels geführt, die eine glatte Kautschukpreßwalze 34, eine Zylindertiefdruckwalze 35 und einen Trog 36
aufweist, der das zweite Bindemittel 37 enthält. Das Bindemittel 37 wird ebenfalls auf die Bahn 19 in einem
Muster aufgetragen, das eine Oberflächenablagerung von Bindemit'.cl schafft und nicht das gleiche Muster zu
sein braucht wie das des ersten Bindemittels.
Nach Aufbringen des zweiten Bindemittels wird die Bahn 19 durch die Preßwalze 3SA in Kontakt mit einer
zweiten Kreppfläche 39A gedrückt, auf der Oberfläche der zweiten Krepptrommel 39/4 eine bestimmte Strecke
mitgeführt und dann von der Trommel durch ein zweites Kreppmesser 40,4 entfernt, wobei ein Kreppen in einem
zweiten eingestellten Muster auf der Bahn 9 erreicht wird.
Die Bahn 19 wird dann von dem Kreppmesser 4OA mit einem zweiten Satz von angetriebenen Zugrollen
41A abgezogen und gegebenenfalls durch eine Härtungs- oder Trockenstation 42 des in der Fig.2
beschriebenen Typs geleitet Die Bahn 19 wird dann zu einer Vorratsrolle 43 wie in F i g. 2 aufgeifv ickelt
ίο F i g. 3 dargestellten Vorrichtung bis zur Station 32 zum
Aufbringen des zweiten Bindemittels. Danach wird jedoch die Bahn mit dem auf den beiden Seiten 31 und
33 aufgetragenen Bindemittel durch die Härtungs- oder Trockenstation 42 geleitet, ohne daß ein zweites
eingestelltes Kreppmuster ausgeführt wird. Die Bahn 19 wird dann zu der Vorratsrolle 43 wie in den F i g. 2 und 3
aufgewickelt
Bei den in den Fig.2, 3 und 4 erläuterten Vorrichtungen sind einige Abwandlungen hinsichtlich
wi€r uiSiion zürn r-iUiunngcn ucs LFinuCmittCiS rnGgiiCn»
Zum Beispiel kann eine dieser Stationen so angeordnet sein, daß das Bindemittel direkt auf die Krepptrommel
gedruckt wird, unmittelbar bevor die Bahn 19 mit dieser Trommel in Kontakt kommt. Die penetrierende
Ablagerung von Bindemittel kann auch in der Station 32 zum Aufbringen des zweiten Bindemittels anstatt in
Station 24 erfolgen. Sie kann auch in einer dritten Station (nicht dargestellt) aufgebracht werden, die von
den ersten beiden Stationen getrennt ist. Die Stationen
zum Aufbringen des Bindemittels können auch andere
Mittel als die Zylindertiefdruckwalzen enthalten, wie z. B. flexigraphische Mittel und Sprühmittel, oder
Siebdruckverfahren anwenden. Nur eine Station zum Aufbringen von Bindemittel ist erforderlich, wenn eine
J5 Oberflächenablagerung von Bindemittel nur auf einer
Seite der Bahn aufgebracht wird.
Die aufgebrachten Bindemittelmuster sind vorzugsweise feine Linien und feine getrennte Bereiche, die
bevorzugt einen erheblichen Teil der Oberfläche der
Bahn 19 von Bindemittel freilassen. Die Breite der
Linien kann in einem gewissen Maße je nach Länge der Fasern in der Bahn variiert werden. Ein Beispiel für
Bahnen aus kurzen Fasern sind etwa 0,025 cm. Das Oberflächenbindemittel soll in der fertigen Bahn
vorzugsweise zwischen etwa 15% und etwa 60% des gesamten Oberflächenbereichs von jeder Oberfläche
der Bahn einnehmen und etwa 40% bis etwa 85% der Oberfläche der Bahn frei von Bindemittel lassen. Die in
den US-PS 30 47 444,30 09 822, 30 59 313 und 30 09 823
beschriebenen Muster können mit Vorteil angewendet werden. Eine gewisse Bindemittelwanderung findet
nach dem Bedrucken statt; das Muster der Zylindertiefdruckwalze kann dementsprechend gewählt werden.
Das Bindemittel dringt so in die Dicke der Bahn 19 und
in alle Richtungen in der Ebene der Bahn 19 ein.
Bevorzugt soll das Wandern in allen Richtungen in der Ebene der Bahn so geregelt werden, daß etwa 50% bis
etwa 75% der fertigen Bahnoberfläche von jeglichen Bindemittel frei sind.
Wenn die Bahn hauptsächlich aus Fasern für die Papierherstellung besteht, ist es besonders vorteilhaft, in
den Oberflächenregionen netzförmige Muster iv
wählen. Fasern für die Papierherstellung haben im allgemeinen eine Länge unter etwa 0.6 cm und
normalerweise herrschen Fasern mit einer Faserlänge unter etwa 0,16 cm vor. Wenn hauptsächlich durch das
Bindemittel die Festigkeit des Blatts verliehen werden soll und nicht durch die Bindungen zwischen den Fasern.
muß ein kontinuierlicher gegenseitiger Zusammenhang von mindestens einigen Fasern durch das Bindemittel in
der gesamten Bahn gegeben sein. Wenn das Bindemittelmuster in parallelen Linien, Stäben oder anderen
Formen von getrennten Bereichen vorliegt, fehlt der Bahn eine wesentliche Festigkeit, sofern nicht solche
getrennten Bereiche Abstände haben, die geringer sind als die durchschnittliche Faserlänge. Wenn das Bindemittelmuster jedoch retikulär oder netzartig ist, schaffen
die verbindenden Linien von Bindemittel ein festes Netzwerk, auch wenn erheblich1? Bereiche zwischen den
Linien des Bindemittelauftrags als ungebundene Bahnteile vorliegen.
Das Muster der penetrierenden Bindemittelablagerung, das die beiden Oberflächenbereiche miteinander
verbindet, kann die Form von feinen Linien oder feinen getrennten Bereichen haben, die einen geringeren
Bereich in der Ebene der Bahn einnehmen als das Oberflächenbindemittel in mindestens einer Oberflächenregion. Diese Muster nimmt vorzugsweise weniger
als 10% und bevorzugt 0,05% bis 2% des ebenen Bereichs der Bahn ein. Wenn Bindemitteloberflächenaufträge auf beide Seiten der Bahn aufgebracht werden,
ist es vorteilhaft, wenn das penetrierende Bindemittel weniger als 5% des Bereichs in der Ebene der Bahn
einnimmt. Es ist vorteilhaft, wenn der Zwischenraum zwischen den gebundenen Bereichen bei diesem Muster
relativ groß ist und vorzugsweise ein Abstand von 03 cm bis 7,6 cm, bevorzugt bis 5,1 cm, und noch
bevorzugter von 13 bis 3,8 cm gegeben ist Ein kleiner Punkt mit einem Durchmesser von 0,08 cm ist eine
ausgezeichnete Form und Größe für dieses Muster.
Es in bei einem Oberflächenauftrag von Bindemittel
nur auf einer einzigen Seite der Bahn vorteilhaft, falls die Bahn aus sehr kurzen Fasern gebildet worden ist,
den Abstand von penetrierenden Bindemittelpunkten enger vorzusehen, d. h. mit einem Abstand unter 03 cm
oder sogar in einem Abstand von nur 0,08 cm. Der Punkt muß nicht unbedingt kreisförmig sein, sondern kann
eine andere funktionell gleichwertige Form haben und z. B. ein Quadrat oder ein Rechteck sein. Es ist sehr
vorteilhaft, wenn das penetrierende Bindemittel in diesem Muster mit gleichmäßigem Abstand vorliegt, um
den Abstand zwischen benachbarten Bindemittelgruppen möglichst groß zu halten. Die Stelle des
penetrierenden Bindemittels in diesem Muster muß nicht unbedingt von der Stelle des Oberflächenbindemittels in den Oberflächenregionen beabstandet sein,
sondern kann sich in Form der im Abstand voneinander befindlichen Stellen auch dem Muster des Oberflächenbindemittels in der Oberflächenregion überlagern. Der
oben genannte prozentuale Bereich in der Ebene der Bahn wild an der Stelle der Bahn gemessen, an der das
penetrierende Bindemittel die größte Fläche einnimmt. In den meisten Fällen ist dieser Ort die Oberfläche, auf
welche das penetrierende Bindemittel aufgebracht worden ist.
Wandern und Einbringen der Bindemittel sind regelbar und werden beeinflußt durch Änderung des
Grundgewichts der Bahn selbst und durch Ändern des auf die Bahn während des Aufbringens des Bindemittels
angewendeten Drucks, weil das Wandern (wie an einem Docht) durch die Bahn zunimmt, wenn die Fasern enger
zusammengedrückt sind, außerdem durch Ändern der Art des Bindemittels und dessen Viskosität und ferner
durch Ändern der Zeitspanne zwischen dem Auftrag des Bindemittels und dem Erhärten oder Härten des
Materials sowie auch durch Ändern des Feuchtigkeitsgehalts der Grundbahn und die Preßwalzenbelastung
am Trockner. Gelegentlich kann das Bindemittel weiter oder weniger weit eindringen. Die hier angegebenen
kritischen und bevorzugten Bereiche für das Eindringen und Wandern des Bindemittels beziehen sich daher nur
auf den großen Hauptteil der Bahn und schließen die Möglichkeit gelegentlicher Varianten nicht aus.
Wenn das penetrierende Bindemittel mit derselben Zyündertiefdruckwalze wie das Oberflächenbindemittel
ίο aufgetragen wird, sind alle oben beschriebenen Faktoren für die Regelung des Wandems und Eindringens des
Bindemittels für beide Muster gleich. Daher wird das für
das eine Muster gewünschte stärkere Eindringen durch Benutzung tiefer eingravierter Zellen für das eine
Musler als für das andere Muster erreicht. So ist der
Grad des Eindringens des Bindemittels in die Sahn durch die Tiefe in der Zyündertiefdruckwalze rj^lbar.
Wenn penetrierendes Bindemittel mit einer gesonderten Zylindertiefdruckwalze aufgebracht wird, kann die
Tiefe des Eindringens auch durch andere Faktoren, wie z. 3. die Viskosität des Bindeiniuels, geregelt werden.
Das erfindungsgemäß verwendete Bindemittel muß verschiedene Funktionen erfüllen; es bindet Fasern in
der Bahn aneinander und es heftet die gebundenen Teile
der Bahn an die Krepptrommel, so daß die Bahn in
regelbarer Weise mit einem Kreppmuster versehen werden kann. Im allgemeinen kann jedes Material mit
diesen beiden Fähigkeiten als Bindemittel verwendet werden, wenn es unter Erhärten trocknet oder härtet.
Hierzu geeignete Bindemittel sind beispielsweise Acrylatlatexkautschukemulsionen, die auf nicht erwärmte und erwärmte Kreppflächen geeignet sind.
Emulsionen von Harzen, wie z. B. Acrylaten, Vinylacetaten, Vinylchloriden und Methacrylaten, die alle auf
erwärmten Kreppflächen geeignet sind, und wasserlösliche Harze, wie z. B. Carboxymethylcellulose, Polyvinylalkohol und Polyacrylamid. Das Bindemittel kann
auch ein Gemisch von verschiedenen Materialien enthalten, von denen ein Material eine Zwischenfaser
bindung herstellt und das andere Material das
Haftvermögen der Bahn an der Kreppfläche schafft. In jedem Fall werden die Materialien vorzugsweise als
einheitliches Gemisch auf die gleichen Bereiche der Bahn aufgetragen. Solche Mittel können auch die oben
genannten Materialien gemischt mit einer Stärke niedrigeren Mokekulargewichts, wie z. B. Dextrin, oder
einem Harz niedrigen Molekulargewichts, wie z. B. Carboxymethylcellulose oder Polyvinylalkohol, enthalten.
Erfindungsgemäß werden bevorzugt elastomere Bindtrrittel verwendet, die mindestens eine 75%ige
Dehnung, ohne zu brechen, aufweisen und im allgemeinen einen Elastizitätsmodul beim Dehnen haben, der
unter etwa 1750 kg/cm2 liegt. Typische Materialien sind
die vom Butadienacrylnitriltyp oder andere natürliche oder synthetische Kautschuklatices oder -dispersionen
mit elastomeren Eigenschaften, wie z. B. Butadien-Styrol, Neopren, Polyvinylchlorid, Vinylcopolymerisate,
Nylon, Vinyläthylenierpolymerisate. Die elastomeren
Eigenschaften können durch Zugabe geeigneter Weichmacher zum Harz verbessert werden.
Die auf die Bahn aufgebrachte Bindemittelmenge kann innerhalb weiter Grenzen variieren. Bei der
bevorzugten Verwendung als absorbierende Wischtü
eher ist es erwünscht, die Bindemittelmenge auf einem
Kleinstmaß zu halten. Bevorzugt sind 3% bis 20% Gesamtbindemittel (bezogen auf das Trockenfasergewicht des fertigen Bahnprodukts) geeignet und 7% bis
12% besonders vorteilhaft.
Die Krepptrommel 27 kann in vielen Fällen aus einem erwärmten Druckkessel, wie z. R einem Yankee-Trockner,
oder in anderen Fällen einer kleineren Walze bestehen, die erwärmt oder nicht erwärmt wird. Die
Krepptrommel ist durch eine äußerst glatte polierte Oberfläche ausgezeichnet, an der das auf die Bahn
aufgebrachte Bindemittel haftet Die Notwendigkeit zum Erwärmen hängt sowohl von den Eigenschaften
des speziell angewendeten Bindemittels als auch von dem Feuchtigkeitsgehalt der Bahn ab. So kann das
Bindemittel ein Trocknen oder Härten erfordern, was durch eine Krepptrommel mit dementsprechender
Ausstattung erreicht wird. Wenn der Feuchtigkeitsgehalt der Bahn, die der Krepptrommel zugeführt wird,
höher als erwünscht ist, kann die Krepptrommel so erwärmt werden, daß etwas Feuchtigkeit verdampft
Manche Bindemittel benötigen keine Härtungs- oder Trockenstyfe, die in der Härtungs- oder Trockenstellen
42 in den F i g. 2,3 und 4 oder in der Trockenstation 29 in
der F i g. 2 bewirkt wird.
Der gekreppte Anteil, der bei der Bahn während jeder geregelten Kreppmusterstufe ausgebildet wird,
kann variiert werden, 3% bis 20% je Kreppoperation führen zu besonders geeignetem Produkten und 7% bis
12% je Kreppoperation sind besonders vorteilhaft
F i g. 5 zeigt ein Blattmaterial der Erfindung, bei dem das Oberflächenbindemitte! 75 im Oberflächenbereich
der Bahn 71 ein netzförmiges Muster ist, das einzelne, unzusammenh^ngende Oberflächensektoren 79 bildet,
in denen kein Bindemittel 75 abgelagert worden ist Nur
eine Oberfläche des Blatt:; 71 ist dargestellt doch kann
das Oberflächenbindemittei auf Ie entgegengesetzte Oberfläche des Blatts in einem gleichen oder anderen
Muster aufgebracht sein. An gleichmäßig beabstandeten J5 Stellen ist auf der Bahn eine Ablagerung von
penetrierendem Bindemittel 73 in einem anderen Muster aufgebracht worden. Das penetrierende Bindemittel
ist in diesem Muster in Form einzelner Punktbereiche dargestellt. Das penetrierende Bindemiitel
73 erstreckt sich durch die Bahn hindurch und verbindet die beiden Oberflächenregionen miteinander.
Eine Ausführungsform der Erfindung besteht darin, daß keine Obcrflächenablagerung von Bindemittel auf
der entgegengesetzten Oberflächenregion, wie das in der Fig.5 dargestellte Oberflächenbindemittel 75,
vorhanden ist: hier erstreckt sich das penetrierende Bindemittel 73 bis zu der Oberfläche der entgegengesetzten
Seite der Bahn, wo es die Fasern auf der betreffenden Oberfläche miteinander verbindet und die
Scheuerfestigkeit erhöht.
Fig.6 zeigt einen Querschnitt durch ein Blattmaterial,
das dem in der Fig.5 dargestellten ähnlich ist. Fig.6 ist einer Mikrophotographie eines Blatts der
Erfindung entnommen, hergestellt aus einem Aufschlämmungsgemisch von 100% unaufbereiteten, trocknen
Holzschliffasern, aus denen ein Grundblatt mit einem Grundgewicht von 62,8 g/m2 geformt worden
war. Das Grundblatt wurde auf einer Vorrichtung geformt, ähnlich der in Fig. I dargestellten, und nach
dem Verfahren der Erfindung auf einer Vorrichtung behandelt, ähnlich der in Fig.3 dargestellten. Das
fertige Produkt hatte ein Grundgewicht von 91,6 g/m2 und ein Volumen bzw. eine Dicke von 1,83 cm je
24 Blätter. Die Probe wurde angefärbt, ,um die Fasern
vom Bindemittel unterscheiden zu können und in Maschinenrichtung zerschnitten. Die Probe ist in der
Photographic 50fach vergrößert, die Zeichnung hat etwa den gleichen Maßstab.
In Fig. 6 zeigt das Blattmaterial zwei Oberflächenre-I
gionen 74 und eine zentrale Kernregion 76 in einer! integralen Bahn. Die Bahn ist im allgemeinen gewellt}
was auf das Kreppen zurückzuführen ist, und weist Oberflächenbindemittel 75 auf, das an b,. abstände ten I
Stellen in einem feinen. Abstände aufweisenden Muster auf eine Oberfläche und in einem anderen feine.n.
Abstände aufweisenden Muster auf die andere Oberfläche der Bahn 71 aufgetragen worden ist
Das penetrierende Bindemittel 73 erstreckt sich von der einen Oberfläche der Bahn völlig durch die zentrale
Kernregion 76 hindurch und steht in Verbindung mit dem Oberflächenbindemittel 75 im Oberflächenbereich
74 auf der entgegengesetzten Seite der Bahn. Es ist jedoch nicht notwendig, daß das penetrierende Bindemittel
73 mit dem Oberflächenbindemittel 75 auf der entgegengesetzten Oberflächen in Verbindung steht,
urn die beiden Oberflächen miteinander zu verbinden,
sofern die beiden Bindemittel nur gemeinsame Fasern binden. Um dieses sicherzustellen, soll das penetrierende
Bindemittel 73 bis zu einem Abstand von dem Oberflächenbindemittel 75 auf der entgegengesetzten
Oberfläche vordringen, der innerhalb einer Faserdicke liegt, wobei berücksichtigt wird, daß bei planar
ausgerichteten Faserbahnen sich die Fasern im allgemeinen in der Ebene der Bahn selbst orientieren. Beim
Aufbringen des penetrierenden Bindemittels 73 ist es nicht erforderlich, dessen Muster mit dem Muster des
Oberflächenbindemittels 75 oder dem der entgegengesetzten Seite in Register zu bringen, um sicherzustellen,
daß sich die beiden Bindemittel miteinander verbinden. Durch Wahl eines Musters für das Oberflächenbindemittel
75 auf der entgegengesetzten Oberfläche, das mindestens etwa 15% des Oberflächenbereichs einnimmt
und ziemlich enge Abstände aufweist im Vergleich zu dem Muster aus dem penetrierenden
Bindemittel 73, wird sichergestellt, daß ein großer Prozentsatz des penetrierenden Bindemittels 73 mit
dem Oberflächenbindemittel 75 auf der entgegengesetzten Oberfläche verbunden oder an gemeinsame Fasern
gebunden wird.
Das Oberflächenbindemittel 75 bindet mindestens einige der Fasern miteinander und bildet gebundene
Bahnteile, die in den gesamten Oberflächenregionen 74 lokalisiert sind. Die ungebundenen Bahnteile werden
nur durch Bindungen zusammengehalten, die in der Bahn vor Aufbringen des Bindemittels gebildet worden
sind und vorzugsweise eine sehr geringe Zwischenfaserfestigkeit haben.
Es ist vorteilhaft, wenn das Oberflächenbindemittel auf jeder Seite der Bahn nur durch einen kleineren Teil
der Dicke wandert. Es ist für die Erfindung von Bedeutung, daß sich die Oberflächenbindemittel nicht
allgemein durch die Bahn erstrecken, es sei denn, daß sich Oberflächenbindemitte! von einer Oberfläche der
Bahn bis zur anderen Oberfläche ausdehnt oder daß Oberflächenbindemittel von einer Oberfläche bis zu
einem Kontakt mit Oberflächenbindemittel von der anderen Oberfläche ausdehnt. Die Teile der Bahn, auf
die keine Bindemittel aufgebracht worden sind, werden am meisten durch das Kreppen beeinflußt und bilden die
weiche, absorbierende zentrale Kernregion. Um ein übermäßiges Eindringen von Oberflächenbindemitieln
zu vermeiden, sollte Oberflächenbindemittel auf jeder Seite der Bahn am besten nicht weiter als bis zu etwa
40% der Dicke des fertigen Produkts eindringen. Vorzugsweise erstreckt sich dieses OberflärhrnhinHo.
mittel auf weniger als etwa 30% in die Dicke der Bahn. Bei einigen Ausführungsformen kann das Eindringen
des Oberflächenbindemittels auf der einen Seite der Bahn mehr als 40% ausmachen, sogar bis zu 60%
betragen, sofern das Eindringen des Oberflächenbindemittels auf der anderen Seite der Bahn, wenn es
überhaupt, nicht so tief reicht, daß die Oberflächenbindemittel
auf beiden Seiten der Bahn miteinander Verbindung haben. Außerdem kann ein tieferes
Eindringen des Oberflächenbindemittels, bis zu 60% auf beiden Seiten, zugelassen werden, wenn das Muster auf
den beiden Seiten so gewählt oder so in bezug aufeinander angeordnet wird, daß ein gemeinsames
Verbinden der Oberflächenbindemittel von den beiden Seiten im allgemeinen nicht stattfindet
Andererseits wird es jedoch sehr bevorzugt, wenn die Oberflächenbindemittel eine bestimmte Strecke in die
Bahn von der Oberfläche aus eindringen, mindestens bis zu 10% der Bahndicke und vorzugsweise mindestens bis
zu 15%. Dieser Grad des Eindringeas stellt sicher, daß
sich die erwünschten Eigenschaften in den Oberfiächenregionen, wie oben beschrieben ist, ausbilden.
In Fig.6 haben die Oberflächenregionen 74 in der
Bahn 71 eine größere Faserkonzentration a!s der zentrale Kernbereich 76, wodurch drei schichtartige
Regionen geschaffen werden. Die größere Faserkonzentration in den Oberflächenregionen 74 wird teilweise
durch die Kontraktion deir gebundenen Oberflächenregionen nach Kreppen der Bahn nach einem Muiter und
durch die Festigkeit gegenüber einem Auseinanderbre- jo
chen der Oberflächenregionen nach dem Kreppen bewirkt Die Oberflächeniregionen sind im allgemeinen
von gleicher" Ausdehnung wie die Eindringtiefe des Oberflächenbindemittels 75. Der zentrale Kernbereich
hat Spaltbereiche oder Hohlräume 77, die sich im j5 allgemeinen nahe an dem Oberflächenbindemittel 75
befinden. Diese Hohlräume 77 sind durch die Kreppwirkung auf die zentrale Kernregion 76 entstanden, wobei
neben der allgemeinen Verminderung der Faserkonzentration Fasern vorhanden sind, die nicht fest zusammengehalten
werden. Hierdurch wird das Volumen und die Weichheit der Bahn erhöht zusätzlich zu einer
wesentlichen Zunahme des Absorptionsvermögens.
F i g. 6 erläutert eine B.ahn, die mit der Vorrichtung nach Fig. 3 hergestellt und auf bftiden Seiten nach
einem Muster gekreppt worden ist. Die nach dem Verfahren und der Vorrichtung der F i g. 2 oder F i g. 4
hergestellte Bahn ist der Eiahn in F i g. 6 ähnlich, jedoch mit dem Unterschied, Haß das Produkt mit doppelt
gekreppten Muster eine größere Zahl und Größe von Spaltbereichen oder Hohlräumen 77 in der zentralen
Kernregion 76 aufweist als die Bahn mit gleichem Kreppgrad und aus der gleichen Grundbahn, die einem
einzigen Kreppvorgang nach einem Muster unterworfen worden ist. Eine der Oberflächen der Bahn in F i g. 6
ist flacher als die andere Oberfläche. Die flachere Oberfläche ist die Oberfläche, die an der Kreppfläche
während des letzten Kreppens der Bahn haftet Solche Oberflächenkonfigurationen sind manchmal typisch,
obwohl auch andere Variationen auftreten können.
Die gebundenen Regionen schrumpfen, wenn sie gekreppt werden, und drängen die Fasern in der
Oberflächenregion zusammen, wodurch eine Dehnung der Bahn sowohl in Querrichtung als auch in
Maschinenrichtung möglich ist, da sich die zusammengedrängten Fasern voneinander entfernen, wenn das
Blatt einer Zugspannung ausgesetzt wird. Daher besitzt
das erhaltene Blattmaterial ein erhebliches Dehnungsvermögen in allen Richtungen in seiner Ebene. Auf diese
Weise führt das Verfahren der Erfindung zu einer einfachen und bequemen Methode zur Ausbildung eines
Dehnungsvermögens einer Bahn in mehreren Richtungen,
ohne daß die oben erörterten umständlichen und schwierigen Verfahren angewendet werden müssen, wie
z. B. ein zweifaches Kreppen der Bahn in verschiedenen Richtungen. Blattmaterialien der Erfindung zeigen
typischerweise eine Dehnung in Marvhinenrichtung bis zu etwa 40% und eine Dehnung in Querrichtung zur
Maschinenrichtung bis zu etwa 25%.
Wenn ferner Teile der Bahnoberfläche, die kein Bindemittel enthalten, verdichtet oder zusammengedrückt
«erden, um die Fasern enger aneinander zu zwingen, vermindern die näher liegenden Fasern die
Größe der öffnungen zwischen den Fasern und erhöhen dadurch die Kapillarwirkung, durch die Feuchtigkeit in
die Bahn gezogen wird. Dieses führt zu besseren Trockenwischeigenschaften der Bahn. Dieses ist besonders
vorteilhaft bei trocken gebildeten Faserbahnen und im wäßrigen Milieu gebildeten Bahnen mit verminderter
Zwischenfaserbildung, bei denen die Fasern im allgemeinen nach Formung der Bahn nicht fest
zusammengedrängt vorliegen, wie es für Trockenwischeigenschaften erwünscht ist.
In Fig.5 hat das dargestellte netzförmige Bindemuster
einen weiteren Vorteil gegenüber einem Musiör aus einzelnen gebundenen Regionen, das ebenfalls benutzt
werden kann. Weil das Muster von den gebundenen Bereichen netzförmig ist und nicht aus einzelnen Teilen
besteht, wird der Kompressionseffekt in den ungebundenen Bahnteilen noch weiter erhöht, was zu einer noch
größeren Dehnung in Maschinenrichtung und in Querrichtung zur Maschinenrichtung führt. Außerdem
kann ein höherer Prozentsatz von der Bahn ungebunden sein im Vergleich mit einem Produkt, bei dem das
Hauptbindemittel in einzelnen Teilbereichen vorliegt. Weil das Bindungsmuster bei dieser Ausführungsform
im wesentlichen kontinuierlich und zusammenhängend ist, können so die ungebundenen Bahnteile 79 zwischen
den Bindungslinien 75 größer sein und kann dennoch die erford :riiche Festigkeit der Bahn erzielt werden. Dieses
ist auf die zusammenhängenden Linien von durch Klebemittel verbundenen Fasern zurückzuführen, die
über die Oberfläche verteilt sind und eine netzartige feste Bahn ergeben.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (20)
1. Faserblattmaterial aus einer integralen schichtartigen Bahn aus im wesentlichen planar angeordneten
Fasern mit einem Grundgewicht der Bahn von 25,4 bis 169,7 g/m2, mit einer ersten Oberflächenregion
auf der einen Seite einer zentralen Kernregion und mit einer zweiten Oberflächenregion auf der
anderen Seite der zentralen Kernregion, wobei Bindemittel in einem feinen, Abstände aufweisenden )0
Oberflächenmuster verteilt ist und beide Oberflächenregionen jeweils durch Bindemittel gebunden
sind, dadurch gekennzeichnet, daß eine ernte Ablagerung von Bindemittel auf der ersten
Oberflächenregion in einem feine Abstände aufweisenden ersten Muster enthalten ist, das sich nur
innerhalb der ersten Oberflächenregion erstreckt; daß die zentrale Kernregion eine geringere FaserkonzentratK?™
aufweist als die erste Oberflächenregion; und daß sich eine zweite penetrierende
Ablagerung aus Bindemittel durch die zentrale Kernregion hindurch erstreckt und die erste und die
zweite Oberflächenregion miteinander verbindet; und daß die zweite penetrierende Ablagerung aus
Bindemittel in einem feinen, Absaände aufweisenden zweiten Muster verteilt ist, das weniger Fläche in der
Ebene der Bahn einnimmt als das erste Muster.
2. Faserblattmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Oberflächenregion
10% bis 60% G;.r Bahndicke einnimmt; daß die erste
Ablagerung von Bindemittel '&. einem feinen, mit Leerstellen versehenen Muster vorliegt, das 15% bis
60% des Oberflächenbereichs in ct ersten Oberflächenregion
einnimmt; und daß die zweite penetrierende Ablagerung von Bindemittel weniger als 10%
des Bereichs in der Ebene der Bahn einnimmt
3. Faserblattmaterial nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine dritte Ablagerung
von Bindemittel enthalten ist, die sich nur innerhalb der zweiten Oberflächenregion erstreckt und einen
größeren Bereich in der Ebene der Bahn einnimmt als die zweite penetrierende Ablagerung von
Bindemittel.
4. Faserblattmaterial nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern in der zweiten
Oberflächenregion stärker konzentriert sind als die Fasern in der zentralen Kernregion.
5. Faserblattmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenbereiche
in der ersten Oberflächenregion, worin die erste Ablagerung von Bindemittel vorliegt, fein
gekreppt sind.
6. Faserblattmaterial nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel in dem dritten
Muster im allgemeinen keine Verbindung zu dem Bindemittel in dem ersten Muster hat; daß das
zweite Muster von Bindemittel von der ersten Oberflächenregion der Bahn aus im allgemeinen
durch die Dicke der Bahn hindurch bis zu einem Abstand von dem Bindemittel in dem dritten Muster
eindringt, der innerhalb einer Faserdicke liegt, und die beiden Oberflächenregionen der Bahn mit
Bindemittel verbunden sind.
7. Faserblattmaterial nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und dritte Muster bs
jeweils einen wesentlichen Teil von jeder Oberfläche der Bahn frei von Bindemittel läßt; daß der
Oberflächenbereich auf der ersten Oberfläche der Bahn, der von dem zweiten Muster bedeckt ist,
kleiner als der vom ersten Muster bedeckte Oberflächenbereich ist; und daß die Bindemittel in
dem ersten und in dem dritten Muster bis zu jeweils 10% bis 60% der Bahndicke eindringen.
8. Faserblattmaterial nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahn eine geringe Zwischenfaserbindungsstärke
in den Bereichen aufweist, in denen kein Bindemittel abgelagert ist; daß das
erste und das dritte Muster jeweils 15% bis 60% des Oberflächenbereichs der Bahn auf den betreffenden
Oberflächen einnimmt: und daß das zweite Muster weniger als 5% des Oberflächenbereichs der ersten
Oberflächenregion der Bahn einnimmt.
9. Faserblattmaterial nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Bindemittel elastomere
Materialien sind und das zweite Muster 0,05% bis 2% des Oberflächenbereichs der ersten Oberfläche
der Bahn einnimmt.
10. Fäserbiattmateriai nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Bindemittel des ersten und des dritten Musters jeweils 10% bis 40% der
Bahndicke eindringt und das zweite Muster so angeordnet ist, daß gleichmäßige Bindemittelraumgruppen
in einem Abstand voneinander von 03 cm bis 5,1 cm über der ersten Oberfläche der Bahn
vorliegen.
11. Faserblattmaterial nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das zweite Muster dem ersten Muster überlagert ist.
12. Faserblattmaterial nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel in dem zweiten Muster im allgemeinen weit genug in die
Dicke der Bahn eindringt, so daß eine Verbindung mit dem Bindemittel des dritten Musters hergestellt
wird; und daß das erste und das dritte Muster zusammenhängend netzförmig sind und das zweite
Muster unzusammenhängend und vereinzelt ist.
13. Faserblattmaterial nach Anspruch 12. dadurch
gekennzeichnet, daß das zweite Muster aus im Abstand voneinander befindlich' η Punkten besteht.
14. Faserblattmaterial nach einem der Anspruches
bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die gebundenen Regionen der Bahn auf beiden Oberflächen
fein gekreppt sind.
15. Verfahren zur Herstellung eines Faserblattmaterials aus einer integralen schichtartigen Bahn,
unter Bildung einer Bahn von im wesentlichen planar ausgerichteten Fasern, Aufbringen von
Bindemittel auf die Bahn und Kreppen der Bahn, dadurch gekennzeichnet, daß ein erstes Bindemittel
auf eine Seite der Bahn so aufgebracht wird, daß es nur teilweise in die Dicke der Bahn eindringt, so daß
in der Bahn eine erste Oberflächenregion mit einer ersten Ablagerung von Bindemittel und eine
zentrale Kernregion geschaffen wird, die frei vom ersten Bindemittel ist; und daß ein zweites
Bindemittel auf eine Seite der Bahn so aufgebracht wird, daß es durch die zentrale Kernregion dringt
und die erste und zweite Oberflächenregion verbindet, wobei das zweite Bindemittel in einem
feinen, mit Leerstellen versehenen Muster aufgebracht wird, das einen kleineren Bereich in der
Ebene der Bahn einnimmt als das erste Bindemittel.
16. Verfahren nach Anspruch 15. dadurch gekennzeichnet,
daß die das erste Bindemittel enthaltenden Teile der Bahn an einer Kreppfläche durch das erste
Bindemittel angeheftet und die Bahn von der
Kreppfläche gekreppt wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste und zweite Bindemittel gleichzeitig mit einer Zylindertiefdruckwalze aufgebracht
werden, die Zellen zur Aufnahme des zweiten Bindemittels enthält, welche tiefer sind als die Zellen,
die das erste Bindemittel aufnehmen.
18. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß ein drittes Bindemittel auf die zweite Oberflächenregion der Bahn aufgebracht wird, die
nur durch die zweite Oberflächenregion dringt und einen Bereich in der Ebene der Bahn einnimmt, der
größer ist als der vom zweiten Bindemittel eingenommene Bereich.
19. Verfahren nach Ansprach 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Teile der Bahn in der zweiten Oberflächenregion, die die Ablagerung des dritten
Bindemittels enthalten, durch das dritte Bindemittel an eine Kreppfläche geheftet werden und die Bahn
von der Kreppfläche gekreppt wird
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bahn unter Bedingungen geformt wird, die zu einer geringen Zwischenfaserbindefestigkeit
führen, die Bindemittel elastomere Materialien sind und das zweite Bindemittel in gleichmäßigen
Bindemittelraumgruppen in dem betreffenden Muster in einem Abstand voneinander von 03 bis
5,1 cm quer zur Ebene der Bahn angeordnet wird.
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