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DE2421061C2 - Faserblattmaterial und Verfahren zur Herstellung dieses Materials - Google Patents

Faserblattmaterial und Verfahren zur Herstellung dieses Materials

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Publication number
DE2421061C2
DE2421061C2 DE2421061A DE2421061A DE2421061C2 DE 2421061 C2 DE2421061 C2 DE 2421061C2 DE 2421061 A DE2421061 A DE 2421061A DE 2421061 A DE2421061 A DE 2421061A DE 2421061 C2 DE2421061 C2 DE 2421061C2
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DE
Germany
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web
binder
pattern
sheet material
fibers
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE2421061A
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English (en)
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DE2421061A1 (de
Inventor
Clifford John Turnersville N.J. Roberts Jun.
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kimberly Clark Tissue Co
Original Assignee
Scott Paper Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Scott Paper Co filed Critical Scott Paper Co
Publication of DE2421061A1 publication Critical patent/DE2421061A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2421061C2 publication Critical patent/DE2421061C2/de
Expired legal-status Critical Current

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    • B31F1/12Crêping
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Paper (AREA)
  • Nonwoven Fabrics (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein aus einer integralen schichtartigen Bahn bestehendes Faserblattmaterial, das vorzugsweise vorwiegend aus Fasern für die Papierherstellung besteht und besonders zur Verwendung als Wegwerf-Handtuch und -Wischtuch geeignet ist, sowie auf ein Verfahren zur Herstellung dieses Materials.
In der Papierindustrie besteht ein starker Trend zu Wegwerfprodukten aus Fasern für die Papierherstellung und anderen Fasern als Ersatz für herkömmliche Stoffprodukte, die als Wischtücher und Handtücher im Haushalt und in industriellen Betrieben verwendet werden. Damit diese Papierprodukte vom Markt angenommen werden, müssen sie bestimmte physikalische Eigenschaften aufweisen wie Weichheit, Festigkeit, Dehnbarkeit, Absorptionsvermögen, das Vermögen, trocken zu wischen, voluminöse Beschaffenheit bzw. Dicke und Scheuerfestigkeit. Die Weichheit ist nicht nur erwünscht, weil es der Verbraucher angenehmer findet, mit weicher anfühlbaren Produkten umzugehen, sondern weil sich das Produkt auch aufgrund der Weichheit leichter der Form anpaßt, die durch die Gebrauchserfordernisse bestimmt wird. Festigkeit und Dehnbarkeit sind insbesondere bei solchen Produkten erwünscht, die unter starker Beanspruchung benutzt werden sollen. Bei Produkten zum Reinigen oder Putzen ist außerdem eine gute Abriebfestigkeit erwünscht. Wenn vergossene Flüssigkeiten aufzuwischen sind, müssen Absorptionsvermögen und die Fähigkeit, trocken zu wischen, gegeben sein. Eine voluminöse Beschaffenheit bzw. eine gewisse Dicke vermitteln ein Stoffgefühl und beeinflussen die anderen Eigenschaften, wie Weichheit und Absorptionsvermögen.
Eine Förderung einer Eigenschaft ist im allgemeinden mit der Beeinträchtigung einer anderen Eigenschaft verbunden. Zum Beispiel erhöht eine Zunahme der Bahndichte oder Faserkonzentration die Fähigkeit der Bahn, trocken zu wischen oder Feuchtigkeit aufzunehmen, was auf die größere Kapillarwirkung der kleinen Zwischenräume zwischen den Fasern zurückzuführen ist Durch Zunahme der Dichte werden die Zwischenräume zwischen den Fasern, die zum Halten der Feuchtigkeit zur Verfugung stehen, verringert, und dadurch wird die Absorptionskapazität der Bahn vermindert
ίο Es wird im allgemeinen angenommen, daß die Herstellung von weichem Papier notwendigerweise zu einer Verringerung der Festigkeit führt, da herkömmliche Papierprodukte aus wäßrigen Aufschlämmungen abgelagert werden, in denen die Festigkeit hauptsächlieh auf den Zwischenfaserbindungen basiert, die durch den mit der Papierherstellung verbundenen Hydratbindeprozeß gebildet werden. Papier, das eine große Konzentration von diesen Papierbindungen aufweist, ist im allgemeinen steif. Um das Papier weich zu machen, ist es erforderlich, diese steifen Bir· jungen zu verringern; die dadurch erzielte Wirkung führt jedoch zu einem Festigkeitsverlust
Zur Verringerung der steifen Papierbindungen verfährt man meistens so, daß das Papier von einer trocknenden Fläche mit einem Messer gekreppt bzw. gekräuselt wird, wobei viele der Zwischenfaserbindungen in der Papierbahn zertrennt und gebrochen werden. Andere Methoden zur Verminderung dieser Bindungen wirken der Bildung von Bindungen yon vornherein entgegen. Beispiele sind chemische Behandlungen der Fasern, bevor die Fasern auf der bahnbildenden Fläche abgelagert werden, die Verwendung von unaufgereinigten Fasern in dem wäßrigen Brei, die Zugabe von synthetischen Fasern zu dem wäßrigen Brei, die nicht die Fähigkeiten haben, Papierbindungen zu bilden, oder das Weglassen des Pressens der Bahn bei Entfernung des Wassers von der Papierbahn, nachdem diese auf der bahnbildenden Fläche abgelagert worden ist. Diese letztere Methode vermindert die Bildung von Bindungen durch Verringerung eines engen Kontakts der Fase/n miteinander während des Formgebungsprozesses. Alle diese Methoden können mit Erfolg angewendet werden, um die Weichheit der Papjercahnen zu erhöhen, jedoch leider nur unter gleichzeitigem Verlust von Festigkeit in der Bahn.
Man hat versucht, den Festigkeitsverlust durch Bindemittel aufzuhalten. Ein solches Verfahren sieht vor, daß das Bindemittel der wäßrigen Faseraufschlämmung zugegeben und diese auf der bahnbildenden
so Fläche zusammen mit den Fasern abgelagert wird. Bei diesem Verfahren wird das Bindemittel völlig gleichmaßig in der Bahn verteilt, wodurch die Härte vermieden wird, t'ic durch Anreicherung von Bindemittel gegeben ist Dieses Verfahren hat jedoch den Nachteil, daß das Absorptionsvermögen der Bahn verringert wird, weil die Poren zwischen den Fasern mit Bindemittel gefüllt sind. Außerdem bindet das Bindemittel die Bahn überall gleichmäßig, was Nachteile hat. Ein anderes Verfahren sieht vor, daß das Bindemittel der Bahn in einem Muster mit Abständen zugegeben wird. Dabei enthält der Hauptteil der Bahnoberfläche kein das Absorptionsvermögen störendes Bindemittel. Dieses Verfahren wird im allgemeinen auf dem Gebiet der ungewebten Materialien (»Wegwerf«-Materialien) angewendet, wobei die Bahn eine geringe oder keine Festigkeit durch papierbildende Bindungen erlangt, sondern die gesamte Festigkeit durch die Bindemittel erhalten wird (eine gewisse Festigkeit kann durch Verschlingung oder
Verflechtung von Fasern erzielt werden, wenn die Fasern dazu lang genug sind). Die Fasern in solchen nichtgewebten Bahnen müssen jedoch genügend lang sein, weil benachbarte Bereiche des Bindemittels in dem Abstandsmuster ziemlich weit voneinander entfernt sind.
Fasern für die Papierherstellung sind sehr kurz und haben im allgemeinen nur eine Länge unter 0,6 cm.
Es ist ein Verfahren entwickelt worden, das die Härte in dem Bahnbereich, in dem das Bindemittel konzentriert ist, verringert (US-PS 41 58 594). Hierbei wird bevorzugt zunächst eine Faserbahn unter Bedingungen gebildet, die nach einer der beschriebenen Methode zu einer sehr geringen Bindefestigkeit zwischen den Fasern führen. Der Bahn wird dann Festigkeit dadurch verliehen, daß Bindemittel auf eine Oberfläche der Bahn in einem feinen Muster mit leeren Stellen aufgebracht wird. Die Härte in den gebundenen Bereichen wird vermindert, indem die gebundenen Teile der Bahn fest an einer Kreppfläche angeheftet und mit einem Kreppmesser entfernt werden, wodurch die gebundenen Teil fein gekreppt und weich gemacht werden. Diese Form des eingestellten Kreppens oder Kräuseins führt außerdem zu einer Reihe von Verbesserungen anderer Eigenschaften. Zum Beispiel bewirkt ein selektives Kreppen der gebundenen Bereiche in der Oberfläche der Bahn eine Kontraktion der Oberfläche der Bahn in allen Richtungen, was zu einer Zunahme der Dehnung sowohl in Maschinenrichtung als auch in Richtung quer zur Maschinenrichtung führt. Außerdem werden die Teile der Bahn, in denen kein Bindemittel lokalisiert ist, im allgemeinen durch die Wirkung des Kreppens auseinandergebrochen, was zu einer Zunahme des Bahnvolumens, einer Zunahme der Weichheit der Bahn und einer Erhöhung des Absorptionsvermögens führt. An bestimmten Stcücn innerhalb der Bahn, nahe bei dem Bindemittel, entwickelt die Bahn innere Spaltteile, die das Absorptionsvermögen, die Weichheit und das Volumen der Bahn weiter vergrößern.
Das Verfahren der US-PS 41 58 594 ist besonders zur Herstellung von Bahnen mit einem niedrigeren Grundgewicht wie Toilettenpapier geeignet. Es· weist jedoch Nachteile bei der Herstellung von Bahnen für eine Verwendung mit stärkerer Beanspruchung auf, wie z. B. für Handtücher, bei denen eine größere Festigkeit, ein größeres Volumen und ein stärkeres Absorptionsvermögen erwünscht ist. Nachteilig sind die geringe Scheuerfestigkeit und das Unvermögen der Bahn, die Fasern auf der nichtgebundenen Seite zu halten, sowie die geringere Festigkeit in der gesamten Bahn. Diese Eigenschaften könnten zwar verbessert werden, wenn das Bindemittel die Bahn vollständig durchtränkt, um ein Bindemittelnetzwert zu schaffen, daß die Bahn völlig durchsetzt, doch wurden hierdurch andere Eigenschaften beeinträchtigt. Zum Beispiel würde ein Binden der Bahn mit dem sich völlig durch die Bahn erstreckenden Bindemittel ein Zerreißen der Fasern innerhalb der Bahn beim Kreppen verringern und daher zu einer Verminderung des Volumens, der Weichheit und des Absorptionsvermögens führen. Außerdem ist es bei Bahnen mit höherem Grundgewicht schwierig, ein völliges Durchdringen des Bindemittels durch die Bahn zu erreichen, und entsprechende Versuche führen zu Ansammlungen von überschüssigem Bindemittel an der Bahnoberfläche.
Völlig durchdringendes Bindemittel trägt im Innern der Bahn wenig zur Erhöhung der Scheuerbeständigkeit der Bahn bei. Dies bedeutet deshalb nicht nur einen unwirksamen Einsatz des teuren Bindemittels, sondern führt auch zu einem härteren Griff der Bahn, da die gebundenen Teile durch die Kreppwirkung nicht wirksam weich gemacht werden können. Ein völliges Binden der gesamten Bahn würde außerdem zur Abschwächung des guten Trockenwischvermögens und Absorptionsvermögens für große Mengen Feuchtigkeit führen.
Produkte nach dem Verfahren der US-PS 4! 58 594 haben den weiteren Nachteil der Verwendung als Wischtücher oder Handtücher, daß sie nur auf der einen Seite des Blatts gute Scheuerfestigkeit /eigen, d. h. auf der das Bindemittel aufgebracht worden ist. Ein danach hergestelltes Wischtuch oder Handtuch versagt, wenn es bei der Benutzung einer erheblichen Beanspruchung ausgesetzt ist.
In den US-PS 34 14 459 und 35 56 907 werden Verfahren zur Herstellung eines wischiucna'hiiucncri Papierprodukts beschrieben, bei denen zwei oder mehr erhabene konventionelle Papierbahnen mit einem Klebemittel miteinander zu einem schichtförniigen Gebilde verbunden werden. Ein Vorteil dieser Methode liegt darin, daß die dicht zusammengedrängten Fasern der herkömmlichen Papierbahnen gute Trocken· wischeigenschaften auf beiden Seiten des Blatts ermöglichen, während gleichzeitig die durch die erhabene«, die Bahnen voneinander trennenden Teile geschaffenen Leerstellen die Fähigkeit der Bahn erhöhen. Feuchtigkeit zu halten. Nachteilig ist jedoch das umständliche Verfahren, insbtsondere das gesonderte Prägen von zwei oder mehr Bahnen und dann das Zusammenbringen der Bahnen, wobei verhindert werden muß, daß sich die erhabenen Vorsprünge der einen Bahn mit den erhabenen Vorsprüngen der anderen Bahn verschachtelt Außerdem erfordert eine bestimmte Länge des mehrschichtigen Produkts zunächst die Herstellung einer doppelt oder mehrfach so langen Bahn auf der Papierherstellvorrichtung. Die bekannten mehrschichtigen Papierprodukte sind wegen der notwendigen Festigkeit der Einzelbahnen mit den steifen Papierbindungen sehr hart.
Mehrschichtige Papierprodukte sind trotz dieser
Nachteile sehr erwünscht, weil sie im Vergleich zu ihrem Gewicht sehr voluminös hergestellt werden können, was auf den Hohlräumen zwischen den Schichten beruht, die durch die geprägten Vorsprünge gebildet werden und die Schichten im Abstand voneinander halten. Aufgrund dieses Aufbaus werden mehrschichtige Produkte leicht zwischen den Fingern des Verbrauchers zusammengedrückt, wodurch den Produkten das Gefühl von Weichheit verliehen wird.
Das Verbinden von zwei oder mehr nach dem Verfahren der US-PS 41 58 594 hergestellten Bahnen würde indes ein umständliches Laminierungsverfahren und die Notwendigkeit bedingen, für das Laminieren zunächst größere Längen der Ausgangsbahn herzustellen.
In der US-PS 30 93 502 wird ein nichtgewebtes Textilmaterial beschrieben, bei dem auf der einen Seite der Bahn ein Bindemittel in mehreren Linien so aufgetragen ist daß sich die Linien auf der oberen Fläche der Bahn erstrecken, während auf der anderen Seite ein Bindemittel in Form von Linien aufgetragen ist, die sich auf der unteren Fläche der Textilbahn erstrecken und in eine andere Richtung weisen. Die Penetration (Eindringtiefe) der Bindemittel in beiden Musterungen ist so geregelt, daß sie sich lediglich in der Mitte desTextilmaterials kreuzen können.
Im bekannten Material ist weder eine zentrale Kernregion mit geringerer Faserkonzentration als an der Oberfläche noch eine Kombination von Mustern nur in den Oberflächen mit einer weiteren, sich durch das Material hindurch erstreckenden separaten Musterablagerung vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein einfach herstellbares integrales schichtartiges Faserblattmaterial von hoher Weichheit mit dem Volumen, dem Absorptionsvermögen, der Kompressibilität um') der Festigkeit eines Mehrschichtproduktes bereitzustellen und ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen Materials zu schaffen.
Die Aufgabe wird durch das in Anspruch 1 bezeichnete Faserblattmaterial gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen dieses Faserblattmaterials sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 14. Ein geeignetes Verfahren zur Herstellung des Faserblattmaterials wird im Anspruch 15 angegeben. Bevorzugte Ausgestaltungen des Verfahrens sind Gegenstand der Ansprüche 16 bis 20.
Die Erfindung schlägt ein Faserblattmaterial vor, das aus einer aus integrierenden Teilen bestehenden, schichtartigen Bahn von im wesentlichen planar ausgerichteten fasern besteht, wobei die Bahn erste und zweite Oberflächenregionen jeweils auf einer Seite einer zentralen Kernregion aufweist, die zentrale Kernregion eine geringere Faserkonzentration als die erste Oberflächenregion hat, eine erste Oberflächenablagerung von Bindemittel vorhanden ist, die sich nur durch die erste Oberflächenregion erstreckt, und eine zweite penetrierende Ablagerung von Bindemittel vorhanden ist, die sich durch die zentrale Kernregion hindurch erstreckt und die erste und zweite Oberflächenregion miteinander verbindet, die zweite penetrierende Ablagerung von Bindemittel in einem feinen, mit Leerstellen versehenen Muster vorliegt, das einen geringeren Bereich in der Ebene der Bahn einnimmt als die erste Oberflächenablagerung des Bindemittels.
Die Erfindung schlägt ferner ein Verfahren zur Herstellung eines aus integrierenden Teilen bestehenden schichtartigen faserigen Blattmaterials vor, bei dem eine Bahn von im wesentlichen planar ausgerichteten Fasern geformt wird, Bindemittel auf die Bahn gebracht und die Bahn gekreppt wird, wobei ein erstes Bindemittel auf eine Seite der Bahn so aufgebracht wird, daß es nur teilweise durch die Dicke der Bahn dringt, um in der Bahn eine erste Oberflächenregion mit dem darin abgelagerten ersten Bindemittel und eine zentrale Kernregion zu schaffen, die frei von dem ersten Bindemittel ist, wobei die zentrale Kernregion auf einer Seite durch die erste Oberflächenregion und auf der anderen Seite durch eine zweite Oberflächenregion gebunden ist, und ein zweites Bindemittel auf eine Seite der Bahn so aufgebracht wird, daß es die zentrale Kernregion durchdringt und die erste und zweite Oberflächenregion verbindet, wobei das zweite Bindemittel in einem feinen, mit Leerstellen versehenen Muster aufgebracht wird, das einen geringeren Bereich in der Ebene der Bahn einnimmt als das erste Bindemittel.
F i g. 1 zeigt schematisch im Seitenaufriß eine Vorrichtung für die Herstellung einer Faserbahn, die für die Behandlung nach dem Verfahren der Erfindung geeignet ist
Fig.2 zeigt schematise« im Aufriß einen Teil von einer Vorrichtung zur Durchführung der Verfahrensstufen der Erfindung.
F i g. 3 zeigt schematisch im Aufriß einen Teil einer
Vorrichtung zur Durchführung der bevorzugten Verfahrensschritte der Erfindung.
Fig.4 zeigt schematisch im Aufriß einen Teil einer anderen Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens der Erfindung.
Fig.5 zeigt in stark vergrößerter Draufsicht einen Teil von einer Seite des Blattmaterials der Erfindung; und Fig.6 ist eine stark vergrößerte Wiedergabe eines
ίο Teils des Blattmaterials der Erfindung in einer Schnittdarstellung durch die Bahn.
F i g. 1 erläutert schematisch eine Vorrichtung zur Herstellung von Papier. Ein Kopfkasten 10 enthält eine Zuführung für einzuspeisendes Fasermaterial, das im allgemeinen aus einer dünnen Aufschlämmung von Fasern in Wasser besteht. Der Kopfkasten 10 hat Stauvorrichtungsausflußschnauzen 11, die über der sich bewegenden Oberfläche eines Kondensators 12 angeordnet sind, der bei dieser Ausführungsform ein mit Löchern versehenes Drahtnetz, wie z. B. ein Fourdrinier-Drahtnetz, enthält. Das Fasermaterial aus dem Kopfkasten 10 gelangt von den Stauvorrichtungsausflußschnauzen 11 auf die Oberfläche des Drahtnetzes 12. Das Drahtnetz wird durch mehrere Führungsrollen 13 auf einer kontinuierlichen Bahn bewegt, wobei wenigstens eine der Führungsrollen durch Antriebsmittel (nicht dargestellt) angetrieben wird. Eine Vakuumbox 14 ist unterhalb des Drahtnetzes 12 angeordnet und geeignet, das Entfernen von Wasser von dem eingespei sten Fasermaterial zu unterstützen, um eine Bahn aus den Fasern zu bilden. Außerdem können andere Mittel zur Entfernung von Wasser, wie z. B. Wasserventilatoren. Rollgänge und dergl. (nicht dargestellt), unter dem oberen Lauf des Drahtnetzes 12 angewendet werden, um das Ablaufen von Wasser aus dem eingespeisten Fasermaterial zu unterstützen. Wenn die Bahn sich dem Ende des oberen Laufs des Fourdrinier-Drahtnetzes \2 nähen, wird die Bahn auf einen zweiten Träger 15 übergeleitet, der entweder ein Drahnetz oder ein Papiertransporttuch sein kann. Dieser zweiter Träger 15 liegt gleichzeitig mehreren Führungsrollen 16 auf, durch die er kontinuierlich bewegt wird.
Das Oberleiten der Bahn von dem Drahtnetz 12 zu dem Träger 15 wird durch leichtes Pressen des Trägers 15 zu einem Eingriff mit der Bahn auf dem Drahtnetz 12 durch eine Abgreifwalze 17 bewirkt. Das Überleiten der Bahn von dem Drahtnetz 12 zu dem Träger 15 kann durch andere Mittel bewirkt oder unterstützt werden, wie z. B. durch eine Luftrakel 18, die gegen die der Bahn entgegengesetzte Oberfläche des Drahtnetzes 12 gerichtet ist, oder eine Vakuumbox 20 in der Abgreifwalze 17 oder beides. Mindestens eine der Walzen 16 oder 17, auf denen der zweite Träger 15 ruht, wird durch Mittel (nicht dargestellt) angetrieben, so daß der Träger 15 eine Geschwindigkeit hat, die vorzugsweise der Geschwindigkeit des Drahtnetzes 12 gleich ist, um so die Bewegung der Bahn fortzuführen.
Die Bahn wird von dem Träger 15 auf die Oberfläche einer drehbaren erwärmten Trockentrommel 21, wie
z. B. einen Yankee-Trockner, geleitet Die Bahn wird leicht gegen die Oberfläche der Trockentrommel 21 gedrückt, an der sie haftet, was auf den Feuchtigkeitsgehalt der Bahn und deren Bevorzugung für die glattere von zwei Flächen zurückzuführen ist In einigen Fällen kann es erwünscht sein, ein kreppend wirkendes Klebemittel, wie z. B. Tierleim, gleichmäßig auf die Bahnoberfläche oder die Trommeloberfläche aufzubringen. In dem Maße, in dem die Bahn einen Teil des
rotierenden Weges auf der Oberfläche des Trockners getragen wird, wird die Bahn erwärmt und im allgemeinden das meiste der darin enthaltenen Feuchtigkeit durch Verdampfen entzogen. Die Bahn 19 wird von der Oberfläche des Trockners in Fig. 1 durch ein Kreppmesser 22 entfernt, obwohl die Bahn gewünschtenfalls von dem Trockner auch ohne Kreppen durch Abziehen entfernt werden kann.
Das Trocknen kann durch andere Trockner als die Trockentrommel 21 bewirkt werden. Der Trockner kann eine wesentliche andere Form besitzen, wie sie z.B. in der US-PS 24 32 936 beschrieben ist. Dieser Trocknertyp bewirkt die Entfernung von Feuchtigkeit von der Bahn dadurch, daß Luft durch die Bahn geleitet wird, um die Feuchtigkeit zu verdampfen, ohne daß irgendein mechanischer Druck auf die Bahn ausgeübt wird. Dieses letztere Merkmal wird in Verbindung mit vorliegender Erfindung in vorteilhafter Weise für zahlreiche unten angegebene Zwecke ausgenutzt. Außerdem ist eine auf diese Weise getrocknete Bahn im allgemeinen nicht gekreppt, und dieses kann in bestimmten Fällen ein vorteilhaftes Merkmal sein.
An diesem Punkt wird eine Grundbahn von planar orientierten Fasern gebildet, die nach dem Verfahren der Erfindung unter Bildung eines Blattmaterials der Erfindung behandelt werden kann (»planar orientiert« bedeutet, daß im wesentlichen alle Fasern in einer Ebene der Bahn orientiert sind). Die Bahn enthält hauptsächlich Lignocellulosefasern, wie Holzpulpe oder Baumwollinters, die bei der Papierherstellung verwendet werden und kurze Fasern mit einer Länge unter 0,6 cm sind. Die Bahn kann jedoch teilweise oder vollständig aus Fasern gebildet werden, die relativ lange Fasern sind. Beispielsweise für solche relativ langen Fasern sind Baumwoll-, WoII-, Reyon-, regenerierte Cellulose-. Celluloseesterfasern. wie z. B. Celluloseacetatfasern, Polyamidfasern, Acrylfasern, Polyesterfasern, Vinylfasern, Proteinfasern, Fluorkohlenstoffasern, Dinitrilfasem, Nitrilfasern und andere natürliche oder synthetische Fasern. Die Länge dieser anderen Fasern kann bis zu etwa 6,4 ci.i betragen, obwohl kürzere Längen bei der Bildung der Bahn auf einer herkömmlichen Papiermaschine vorteilhaft sind. Weil erfindungsgemäß Oberflächenregionen einer Bahn durch eine weiche, schwache zentrale Kernregion mit Bindemittel, das einen kleineren Teil dieser Kernregion einnimmt, miteinander verbunden werden, ist es nicht erforderlich oder vorteilhaft, längere Fasern in der Bahn zu verwenden.
Die Erfindung ist besonders wirtschaftlich und vorteilhaft, wenn praktisch alle Fasern kurze für die Papierherstellung verwendete Fasern sind. Die Erfindung ist auch besonders vorteilhaft, wenn die Grundbahn im allgemeinen eine gleichmäßige Faserkonzentration innerhalb der Dickenabmessung der Bahn aufweist, wie sie nach üblichen Arbeitsweisen zur Herstellung von Papier gebildet wird.
Die Bahn 19 hat ein solches Grundgewicht, daß bei dem fertigen Produkt das Grundgewicht zwischen 25.4 und 169,7 g/m2 und bevorzugt zwischen 42,2 und 94,2 g/m2 liegt. Das heißt, daß die Bahn 19, nachdem sie als Grundbahn gebildet worden ist, ein Grundgewicht zwischen 20,2 und 135,7 g/m2 und vorzugsweise zwischen 37,4 und 74,8 g/m2 haben sollte.
Die erfindungsgemäß zu behandelnde Bahn besitzt vorzugsweise einen verringerten Grad von Bindefestigkeit zwischen den Fasern und dadurch bedingte Eigenschaften. Der Effekt einer solchen verringerten Bindefestigkeit zwischen den Fasern besteht darin, daß eine Reihe von Eigenschaften der Bahn v/esentlich geändert werden, wenn die Bahn dem Verfahren der Erfindung unterworfen wird, wie z. B. das Volumen und
; die Weichheit der Bahn sowie auch die gesamte Festigkeit der Bahn.
Obwohl eine beliebige Faserbahn mit planar ausgerichteten Fasern in vorteilhafter Weise nach dem Verfahren der Erfindung behandelt werden kann, um
ίο eine weichere, festere und im allgemeinen voluminösere Bahn zu schaffen, wird die bevorzugte Form durch Behandlung von Bahnen hergestellt, d>e zunächst relativ weich, voluminös und ziemlich schwach sind. Alle diese Eigenschaften sind im allgemeinen bei einer Bahn vorhanden, die eine geringe Bindefestigkeit zwischen den Fasern aufweist und die aus willkürlich orientierten kurzen Fasern, wie z. B. Fasern für die Papierherstellung, ^ebildet worden ist. Dss Verfahren d?r Erfindung verleiht dann einer solchen Bahn eine verbesserte Kombination von Weichheit, voluminöser Beschaffenheit, Absorptionsvermögen und Festigkeit sowohl in der Ebene der Bahn als auch in der Dicke der Bahn.
Bahnen, die durch Ablagern von trocknen Fasern auf einer formgebenden Fläche wie z. B. durch herkömrnliehe Luftablagerungstechniken, gebildet worden sind, sind relativ schwach und weich, besonders wenn die Fasern zu kurz sind, um sich miteinander zu verflechten. Auf herkömmliche Weise gebildete Papierbahnen sind jedoch im allgemeinen fester, als es für die Durchführung der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erwünscht ist, und sollen vorzugsweise eine verminderte Bindefestigkeit zwischen den Fasern aufweisen. Diese verminderte Bindefestigkeit zwischen den Fasern kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden. So wird in einigen Fällen die Bahn gekreppt, z. B. während sie von dem Yankee-Trockner 21 entfernt wird, wie in F i g. 1 dargestellt. Eine solche Bahn ist durch gute Weichheit und gute voluminöse Beschaffenheit ausgezeichnet, was auf die große Anzahl von während des Kreppvorgangs zerstörten oder zerbrochenen Fasern zurückzuführen ist. Eine solche Bahn ist also relativ schwach und hat gute Dehnungseigenschaften, mindestens in Maschinenrichtung, wenn in herkömmlicher Weise gekreppt worden ist, und gegebenenfalls auch in der Richtung quer zur Maschinenrichtung, wenn hintereinander in verschiedenen Richtungen gekreppt worden ist.
In anderen Fällen können die zur Bildung der Bahn 19 benutzten Fasern so behandelt werden, daß deren Bindung vermindert wird, indem z. B. unaufgereinigte Fasern verwendet werden oder der Aufschlämmung synthetische Fasern zugegeben werden, die keine papierbildenden Bindungen bilden. Außerdem können die Fasern mit einem chemischen Entbindemittel behandelt werden, das entweder in dem Fasereintrag enthalten ist oder vor der Zugabe der Fasern dem Eintrag zugegeben wird oder auch nach Bildung der Bahn, aber vor dem Trocknen zugegeben wird, z. B. wenn die Bahn auf dem Drahtnetz 12 transportiert wird. Diese chemischen Entbindemittel werden im allgemeinen benutzt, um die Anzahl der Stellen entlang der einzelnen Fasern zu reduzieren, die eine Faserbindung des bei der Papierherstellung benutzten Typs zulassen. Zu für diesen Zweck benutzbaren Entbindemitteln gehören die in der US-PS 33 95 708 beschriebenen kationischen Entbindemittel, d. h. Substanzen aus der Klasse der langkettigen kationischen Netzmittel, vorzugsweise mit wenigstens 12 Kohlenstoffatomen und wenigstens einer Alkylkette, wie z. B. fettsaure Salze
von quarternären Dialkylaminen, monofettsaure Salze von tertiären Alkylaminen, primät'e Aminsalze und ungesättigte fettsaure Salze von Alkylaminen, die in der -JS-PS 24 32 126 beschriebenen kationenaktiven tertiären Aminoxide und die in der US-PS 24 32 127 beschriebenen kationenaktiven Aminoverbindungen.
In Kombination mit einer der oben angegebenen Methoden oder ohne eine solche Kombination wird die Bindefestigkeit zwischen den Fasern weiter verringert, wenn die Bahn unter verminderten Preßbedingungen, während sie feucht ist, geformt wird. Vorzugsweise wird kein mechanisches Pressen vorgenommen. Das heißt, die Bahn wird keiner wesentlichen Kompression zwischen zwei Elementen oder Flächen ausgesetzt, bis sie praktisch trocken ist (vorzugsweise mindestens zu 80% trocken ist). So kann im Gegensatz zu den typischen Papierherstellungstechniken, bei denen eine Aufnahmewalze benutzt wird, um ein Papiertransporttuch eng an die Bahn auf einem Drahtnetz zu pressen, um die Bahn vor dem Drahtnetz zu dem Papiertransporttuch zu überführen, dieses Überführen durch Anwendung von Luft oder Vakuum oder beides erreicht werden. Die alternative Anordnung, die in den angedeuteten Linien in Fig. 1 dargestellt ist, erläutert die Art und Weise, in der dieses bewirkt werden kann.
Die Anwendung eines dieser Systeme führt zu dem Übergang der Bahn, ohne daß ein Druck in einem erheblichen Maße auf die Bahn ausgeübt wird. In Übereinstimmung mit diesen Systemen sol! die Bahn, wenn sie feucht ist, nicht gegen eine Fläche des Yankee-Trockners durch Mittel, wie z. B. Preßwalzen, gepreßt werden, sondern das Trocknen soll durch Anwendung eines Luftstroms über oder durch eine Bahn, wie z. B. durch den Transpirationstrocknungsprozeß, der in der US-PS 34 32 936 beschrieben ist, bewirkt werden. Die die Bahn bildenden Fasern werden daher nicht eng aneinander gepreßt, wenn die Bahn feucht ist, und die Anzahl der Berührungspunkte zwischen den Fasern wird dadurch verringert, was zu einer Verminderung der Bindefestigkeit zwischen den Fasern führt. Solche Bedingungen des verminderten Pressens werden vorzugsweise eingehalten, bis die Bahn praktisch trocken ist, so daß wenige Bindungen zwischen den Fasern gebildet werden.
Eine Preßwirkung führt hingegen zu einer wesentlichen Verdichtung der Bahn, wodurch die Anzahl der Bindungen zwischen den Fasern erhöht wird und die erhaltene Bindefestigkeit zwischen den Fasern zugenommen hat, wenn die Bahn trocken ist
Die besten Ergebnisse zum Weichmachen der Bahn werden erzielt, wenn die Fasern in einer Bahn mit einem chemischen Entbindemittel behandelt werden oder wenn die Bahn unter geringen oder ohne Preßbedingungen, während sie feucht ist, gebildet wird, oder wenn eine Kombination von den vorstehenden Bedingungen gegeben ist und dann die Bahn gekreppt wird. Es wird angenommen, daß dieses auf die Tatsache zurückzuführen ist, daß das Kreppen einen sehr wesentlichen volumenvergrößernden Effekt auf Bahnen ausübt, die sehr geringe Bindefestigkeit zwischen den Fasern aufweisen. Weil eine voluminöse Beschaffenheit und Weichheit Eigenschaften sind, die nach dem Verfahren der Erfindung erzielt werden sollen, ist es erwünscht, diese Eigenschaften schon vor der erfindungsgemäßen Behandlung der Bahn möglichst zu fördern, um diese dann noch weiter verbessern zu können. Aber ohne Rücksicht auf die besondere Form der Bahn erhöht die erfindungsgemäße Behandlung die voluminöse Beschaffenheit, Weichheit und Festigkeit und verleiht der Bahn eine erhebliche Dehnbarkeit außer einer Verbesserung anderer Eigenschaften, die bei einem Wischtuch erwünscht sind.
Die F i g. 2, 3 und 4 erläutern drei Vorrichtungen zur Durchführung bevorzugter Ausführungsfoi ,nun des Verfahrens der Erfindung. In F i g. 2 wird die Bahn 19, die auf der in der F i g. 1 erläuterten Vorrichtung hergestellt worden sein kann, durch eine Station 24 zum ίο Aufbringen des ersten Bindemittels geleitet. Diese Station 24 enthält einen durch eine glatte Kautschukpreßwalze 25 und eine mit Mustern versehene Zylindertiefdruckwalze 26 gebildeten Spalt. Der untere Querteil der Zylindertiefdruckwalze 26 befindet sich in einem Trog 27, der ein erstes Bindemittel 30 enthält. Die Zylindertiefdruckwalze 26 trägt das in ihrem eingravierten Muster enthaltene Bindemittel 30 auf die erste Oberfläche 31 der Bahn 19 auf, wenn die Bahn 19 den Spalt passiert. Die Zylindertiefdruckwalze 26 enthält zwei eingravierte Muster. Das erste Muster wird als Bindemitteloberflächenauftrag aufgebracht, um die eine Oberflächenregion der Bahn allgemein zu binden, aber nicht die beiden Oberflächen der Bahn miteinander zu binden. Das zweite Muster auf der Zylindertiefdruckwalze 26 trägt einen in die Bahn tiefer eindringenden Bindemittelauftrag auf, der zu der zweiten Oberfläche der Bahn vordringt und die beiden Oberflächen miteinander verbindet. Um unterschiedliche Eindringungsgrade der Bindemittel zu erreichen, ist die Tiefe des gravierenden Musters beim zweiten Muster größer als die beim ersten Muster. Daher wird von dem zweiten Muster eine größere Menge Bindemittel abgegeben. Nach Aufbringen des Bindemittels auf die erste Oberfläche 31 wird die Bahn 19 vorzugsweise durch eine Trockenstation 29 geleitet, wo das Bindemittel getrocknet wird oder genügend erhärtet, um zu verhindern, daß es an der Preßwalze in der nächsten Station für das Auftragen von Bindemittel kleben bleibt. Die Trockenstation 29 besteht aus einer Erwärmungsanlage, wie z. B. aus öfen, die durch Infrarotwärme, Mikrowellenenergie oder Heißluft betreiben werden.
Die Bahn 19 passiert dann eine Station 32 zum Auftragen eines zweiten Bindemittels auf die entgegengesetzte Seite 33 der Bahn 19. Die Station 32 fcsteht beispielsweise aus einer glatten Kautschukpreßwalze 34, einer Zylindertiefdruckwalze 35 und einem Trog 36, der ein zweites Bindemittel 37 enthält Dieses Bindemittel wird auf die Bahn 19 in einem Muster aufgetragen, das nicht das gleiche Muster sein muß wie das erste Muster auf der Seite 31. Wenn beide Muster gleich sind, ist es nicht erforderlich, die beiden Muster miteinander in Register zu bringen. Das Eindringen des Bindemittels in der zweiten Materialauftragstation 32 wird so geregelt, daß es nur teilweise durch die Dicke der Bahn dringt und mit dem Bindemittel des ersten Musters keine allgemeine Verbindung hat.
Die Bahn 19 wird dann durch die Preßwalze 38 in Haftkontakt mit der Krepptrommelfläche 39 gedrückt, und das zweite Bindemittel 37 bewirkt, daß nur solche Teile der Bahn 19, auf die es aufgebracht worden ist, fest an der Kreppfläche 39 haften. Die Bahn 19 wird auf der Oberfläche der Krepptrommel 39 eine gewisse Strecke mitgeführt und dann von dieser durch ein herkömmliches Kreppmesser 40 entfernt Die Teile der Bahn 19, die an der Kreppfläche 39 haften, erhalten hierdurch eine Reihe von feinen iinienartigen Falten. Gleichzeitig führt die Kreppwirkung dazu, daß sich die ungebundenen oder nur leicht gebundenen Fasern des Bahnteils
aufblähen und auseinanderziehen, wobei geformte Bahnteile mit ausgezeichneter Weichheit und voluminöser Beschaffenheit gebildet werden. Ausmaß und Form dieses Krepptyps werden hauptsächlich durch das Muster geregelt, in dem die Bahn an die Krepptrommel 38 geheftet ist, und weiterhin in einem gewissen Grade durch das Bindemittelmuster auf der entgegengesetzten Seite 3t (der von der Trommel 27 abgekehrten Seite) gesteuert
Die Kreppfläche 39 wird vorzugsweise erwärmt, um die Haftfestigkeit der Bahn an der Trommel zu erhöhen und die Bahn zu trocknen. Ein Beispiel für eine geeignete Kreppfläche ist ein Yankee-Trockner.
Die Bahn IS mit Kreppmuster wird von dem Kreppmesser 40 durch ein Paar angetriebener Zugwalzen 41 abgezogen, die den Kreppgrad durch den Unterschied zwischen ihren Geschwindigkeiten und der Geschwindigkeit der Kreppfläche regeln. Die Bahn 19 wird dann gegebenenfalls durch eine Härtungs- oder
beiden Seiten und im Innern der Bahn 19 erforderlichenfalls zu härten und zu trocknen. Die Härtungs- oder Trockenstation 42 kann eine bekannte Form haben, z. B. wie die Trockenstation 29 aufgebaut sein. Nach Passieren der Härtungs- oder Trockenstation 42 wird die Bahn 19 zu einer Stamm- oder Vorratsrolle 43 mittels üblicher Wickelvorrichtungen (nicht dargestellt) aufgewickelt. Die Rolle kann zu Blättern handelsüblicher Größe für den Versand zugeschnitten werden.
In F i g. 3 wird die Bahn 19, die auf der in F i g. 1 erläuterten Vorrichtung hergestellt worden sein kann, durch die Station 24 zum Aufbringen des ersten Bindemittels geleitet, die vom gleichen Typ sein kann wie in F i g. 2 und in der Bindemittel 30 auf die erste Seite 31 der Bahn 19 in einem feinen Muster, das dem Muster der Zylindertiefdruckwalze 25 entspricht, aufgebracht wird. Wie in F i g. 2 enthält die Zylindertiefdruckwalze 25 vorzugsweise sowohl das erste als auch das zweite Muster. Wie in Fig.2 wird das Eindringen des Bindemittels in den beiden Mustern gesteuert. Ohne Trocknen oder Härten des Bindemittels wird die Bahn 19 dann durch die Preßwalze 38 in Haftkontakt mit der Krepptrommelfläche 39 gedruckt. Das Bindemittel 30 bewirkt, daß nur solche Teile der Bahn 19, an denen es abgeschieden ist, an der Kreppfläche 39 fest haften.
Die Bahn 19 wird dann auf der Oberfläche der Krepptrommel 39 eine solche Strecke mitgeführt, die ausreicht, das Bindemittel hinreichend zu erwärmen, so daß die Bahn 19 an der Krepptrommel 39 fest haftet, und dann von dieser durch das Kreppmesser 40 unter Bildung eines ersten Kreppmusters entfernt.
Die Bahn 19 mit Kreppmuster wird von dem Kreppmesser 40 durch ein Paar angetriebener Zugrollen 41 abgehoben und dann über Umlenkwalzen zu einer Station 32 zum Aufbringen eines zweiten Bindemittels geführt, die eine glatte Kautschukpreßwalze 34, eine Zylindertiefdruckwalze 35 und einen Trog 36 aufweist, der das zweite Bindemittel 37 enthält. Das Bindemittel 37 wird ebenfalls auf die Bahn 19 in einem Muster aufgetragen, das eine Oberflächenablagerung von Bindemit'.cl schafft und nicht das gleiche Muster zu sein braucht wie das des ersten Bindemittels.
Nach Aufbringen des zweiten Bindemittels wird die Bahn 19 durch die Preßwalze 3SA in Kontakt mit einer zweiten Kreppfläche 39A gedrückt, auf der Oberfläche der zweiten Krepptrommel 39/4 eine bestimmte Strecke mitgeführt und dann von der Trommel durch ein zweites Kreppmesser 40,4 entfernt, wobei ein Kreppen in einem zweiten eingestellten Muster auf der Bahn 9 erreicht wird.
Die Bahn 19 wird dann von dem Kreppmesser 4OA mit einem zweiten Satz von angetriebenen Zugrollen 41A abgezogen und gegebenenfalls durch eine Härtungs- oder Trockenstation 42 des in der Fig.2 beschriebenen Typs geleitet Die Bahn 19 wird dann zu einer Vorratsrolle 43 wie in F i g. 2 aufgeifv ickelt
Die in F i g. 4 dargestellte Vorrichtung gleicht der in
ίο F i g. 3 dargestellten Vorrichtung bis zur Station 32 zum Aufbringen des zweiten Bindemittels. Danach wird jedoch die Bahn mit dem auf den beiden Seiten 31 und 33 aufgetragenen Bindemittel durch die Härtungs- oder Trockenstation 42 geleitet, ohne daß ein zweites eingestelltes Kreppmuster ausgeführt wird. Die Bahn 19 wird dann zu der Vorratsrolle 43 wie in den F i g. 2 und 3 aufgewickelt
Bei den in den Fig.2, 3 und 4 erläuterten Vorrichtungen sind einige Abwandlungen hinsichtlich wi€r uiSiion zürn r-iUiunngcn ucs LFinuCmittCiS rnGgiiCn» Zum Beispiel kann eine dieser Stationen so angeordnet sein, daß das Bindemittel direkt auf die Krepptrommel gedruckt wird, unmittelbar bevor die Bahn 19 mit dieser Trommel in Kontakt kommt. Die penetrierende Ablagerung von Bindemittel kann auch in der Station 32 zum Aufbringen des zweiten Bindemittels anstatt in Station 24 erfolgen. Sie kann auch in einer dritten Station (nicht dargestellt) aufgebracht werden, die von den ersten beiden Stationen getrennt ist. Die Stationen zum Aufbringen des Bindemittels können auch andere Mittel als die Zylindertiefdruckwalzen enthalten, wie z. B. flexigraphische Mittel und Sprühmittel, oder Siebdruckverfahren anwenden. Nur eine Station zum Aufbringen von Bindemittel ist erforderlich, wenn eine
J5 Oberflächenablagerung von Bindemittel nur auf einer Seite der Bahn aufgebracht wird.
Die aufgebrachten Bindemittelmuster sind vorzugsweise feine Linien und feine getrennte Bereiche, die bevorzugt einen erheblichen Teil der Oberfläche der Bahn 19 von Bindemittel freilassen. Die Breite der Linien kann in einem gewissen Maße je nach Länge der Fasern in der Bahn variiert werden. Ein Beispiel für Bahnen aus kurzen Fasern sind etwa 0,025 cm. Das Oberflächenbindemittel soll in der fertigen Bahn vorzugsweise zwischen etwa 15% und etwa 60% des gesamten Oberflächenbereichs von jeder Oberfläche der Bahn einnehmen und etwa 40% bis etwa 85% der Oberfläche der Bahn frei von Bindemittel lassen. Die in den US-PS 30 47 444,30 09 822, 30 59 313 und 30 09 823 beschriebenen Muster können mit Vorteil angewendet werden. Eine gewisse Bindemittelwanderung findet nach dem Bedrucken statt; das Muster der Zylindertiefdruckwalze kann dementsprechend gewählt werden. Das Bindemittel dringt so in die Dicke der Bahn 19 und in alle Richtungen in der Ebene der Bahn 19 ein. Bevorzugt soll das Wandern in allen Richtungen in der Ebene der Bahn so geregelt werden, daß etwa 50% bis etwa 75% der fertigen Bahnoberfläche von jeglichen Bindemittel frei sind.
Wenn die Bahn hauptsächlich aus Fasern für die Papierherstellung besteht, ist es besonders vorteilhaft, in den Oberflächenregionen netzförmige Muster iv wählen. Fasern für die Papierherstellung haben im allgemeinen eine Länge unter etwa 0.6 cm und normalerweise herrschen Fasern mit einer Faserlänge unter etwa 0,16 cm vor. Wenn hauptsächlich durch das Bindemittel die Festigkeit des Blatts verliehen werden soll und nicht durch die Bindungen zwischen den Fasern.
muß ein kontinuierlicher gegenseitiger Zusammenhang von mindestens einigen Fasern durch das Bindemittel in der gesamten Bahn gegeben sein. Wenn das Bindemittelmuster in parallelen Linien, Stäben oder anderen Formen von getrennten Bereichen vorliegt, fehlt der Bahn eine wesentliche Festigkeit, sofern nicht solche getrennten Bereiche Abstände haben, die geringer sind als die durchschnittliche Faserlänge. Wenn das Bindemittelmuster jedoch retikulär oder netzartig ist, schaffen die verbindenden Linien von Bindemittel ein festes Netzwerk, auch wenn erheblich1? Bereiche zwischen den Linien des Bindemittelauftrags als ungebundene Bahnteile vorliegen.
Das Muster der penetrierenden Bindemittelablagerung, das die beiden Oberflächenbereiche miteinander verbindet, kann die Form von feinen Linien oder feinen getrennten Bereichen haben, die einen geringeren Bereich in der Ebene der Bahn einnehmen als das Oberflächenbindemittel in mindestens einer Oberflächenregion. Diese Muster nimmt vorzugsweise weniger als 10% und bevorzugt 0,05% bis 2% des ebenen Bereichs der Bahn ein. Wenn Bindemitteloberflächenaufträge auf beide Seiten der Bahn aufgebracht werden, ist es vorteilhaft, wenn das penetrierende Bindemittel weniger als 5% des Bereichs in der Ebene der Bahn einnimmt. Es ist vorteilhaft, wenn der Zwischenraum zwischen den gebundenen Bereichen bei diesem Muster relativ groß ist und vorzugsweise ein Abstand von 03 cm bis 7,6 cm, bevorzugt bis 5,1 cm, und noch bevorzugter von 13 bis 3,8 cm gegeben ist Ein kleiner Punkt mit einem Durchmesser von 0,08 cm ist eine ausgezeichnete Form und Größe für dieses Muster.
Es in bei einem Oberflächenauftrag von Bindemittel nur auf einer einzigen Seite der Bahn vorteilhaft, falls die Bahn aus sehr kurzen Fasern gebildet worden ist, den Abstand von penetrierenden Bindemittelpunkten enger vorzusehen, d. h. mit einem Abstand unter 03 cm oder sogar in einem Abstand von nur 0,08 cm. Der Punkt muß nicht unbedingt kreisförmig sein, sondern kann eine andere funktionell gleichwertige Form haben und z. B. ein Quadrat oder ein Rechteck sein. Es ist sehr vorteilhaft, wenn das penetrierende Bindemittel in diesem Muster mit gleichmäßigem Abstand vorliegt, um den Abstand zwischen benachbarten Bindemittelgruppen möglichst groß zu halten. Die Stelle des penetrierenden Bindemittels in diesem Muster muß nicht unbedingt von der Stelle des Oberflächenbindemittels in den Oberflächenregionen beabstandet sein, sondern kann sich in Form der im Abstand voneinander befindlichen Stellen auch dem Muster des Oberflächenbindemittels in der Oberflächenregion überlagern. Der oben genannte prozentuale Bereich in der Ebene der Bahn wild an der Stelle der Bahn gemessen, an der das penetrierende Bindemittel die größte Fläche einnimmt. In den meisten Fällen ist dieser Ort die Oberfläche, auf welche das penetrierende Bindemittel aufgebracht worden ist.
Wandern und Einbringen der Bindemittel sind regelbar und werden beeinflußt durch Änderung des Grundgewichts der Bahn selbst und durch Ändern des auf die Bahn während des Aufbringens des Bindemittels angewendeten Drucks, weil das Wandern (wie an einem Docht) durch die Bahn zunimmt, wenn die Fasern enger zusammengedrückt sind, außerdem durch Ändern der Art des Bindemittels und dessen Viskosität und ferner durch Ändern der Zeitspanne zwischen dem Auftrag des Bindemittels und dem Erhärten oder Härten des Materials sowie auch durch Ändern des Feuchtigkeitsgehalts der Grundbahn und die Preßwalzenbelastung am Trockner. Gelegentlich kann das Bindemittel weiter oder weniger weit eindringen. Die hier angegebenen kritischen und bevorzugten Bereiche für das Eindringen und Wandern des Bindemittels beziehen sich daher nur auf den großen Hauptteil der Bahn und schließen die Möglichkeit gelegentlicher Varianten nicht aus.
Wenn das penetrierende Bindemittel mit derselben Zyündertiefdruckwalze wie das Oberflächenbindemittel
ίο aufgetragen wird, sind alle oben beschriebenen Faktoren für die Regelung des Wandems und Eindringens des Bindemittels für beide Muster gleich. Daher wird das für das eine Muster gewünschte stärkere Eindringen durch Benutzung tiefer eingravierter Zellen für das eine Musler als für das andere Muster erreicht. So ist der Grad des Eindringens des Bindemittels in die Sahn durch die Tiefe in der Zyündertiefdruckwalze rj^lbar. Wenn penetrierendes Bindemittel mit einer gesonderten Zylindertiefdruckwalze aufgebracht wird, kann die Tiefe des Eindringens auch durch andere Faktoren, wie z. 3. die Viskosität des Bindeiniuels, geregelt werden.
Das erfindungsgemäß verwendete Bindemittel muß verschiedene Funktionen erfüllen; es bindet Fasern in der Bahn aneinander und es heftet die gebundenen Teile der Bahn an die Krepptrommel, so daß die Bahn in regelbarer Weise mit einem Kreppmuster versehen werden kann. Im allgemeinen kann jedes Material mit diesen beiden Fähigkeiten als Bindemittel verwendet werden, wenn es unter Erhärten trocknet oder härtet.
Hierzu geeignete Bindemittel sind beispielsweise Acrylatlatexkautschukemulsionen, die auf nicht erwärmte und erwärmte Kreppflächen geeignet sind. Emulsionen von Harzen, wie z. B. Acrylaten, Vinylacetaten, Vinylchloriden und Methacrylaten, die alle auf erwärmten Kreppflächen geeignet sind, und wasserlösliche Harze, wie z. B. Carboxymethylcellulose, Polyvinylalkohol und Polyacrylamid. Das Bindemittel kann auch ein Gemisch von verschiedenen Materialien enthalten, von denen ein Material eine Zwischenfaser bindung herstellt und das andere Material das Haftvermögen der Bahn an der Kreppfläche schafft. In jedem Fall werden die Materialien vorzugsweise als einheitliches Gemisch auf die gleichen Bereiche der Bahn aufgetragen. Solche Mittel können auch die oben genannten Materialien gemischt mit einer Stärke niedrigeren Mokekulargewichts, wie z. B. Dextrin, oder einem Harz niedrigen Molekulargewichts, wie z. B. Carboxymethylcellulose oder Polyvinylalkohol, enthalten.
Erfindungsgemäß werden bevorzugt elastomere Bindtrrittel verwendet, die mindestens eine 75%ige Dehnung, ohne zu brechen, aufweisen und im allgemeinen einen Elastizitätsmodul beim Dehnen haben, der unter etwa 1750 kg/cm2 liegt. Typische Materialien sind die vom Butadienacrylnitriltyp oder andere natürliche oder synthetische Kautschuklatices oder -dispersionen mit elastomeren Eigenschaften, wie z. B. Butadien-Styrol, Neopren, Polyvinylchlorid, Vinylcopolymerisate, Nylon, Vinyläthylenierpolymerisate. Die elastomeren Eigenschaften können durch Zugabe geeigneter Weichmacher zum Harz verbessert werden.
Die auf die Bahn aufgebrachte Bindemittelmenge kann innerhalb weiter Grenzen variieren. Bei der bevorzugten Verwendung als absorbierende Wischtü eher ist es erwünscht, die Bindemittelmenge auf einem Kleinstmaß zu halten. Bevorzugt sind 3% bis 20% Gesamtbindemittel (bezogen auf das Trockenfasergewicht des fertigen Bahnprodukts) geeignet und 7% bis
12% besonders vorteilhaft.
Die Krepptrommel 27 kann in vielen Fällen aus einem erwärmten Druckkessel, wie z. R einem Yankee-Trockner, oder in anderen Fällen einer kleineren Walze bestehen, die erwärmt oder nicht erwärmt wird. Die Krepptrommel ist durch eine äußerst glatte polierte Oberfläche ausgezeichnet, an der das auf die Bahn aufgebrachte Bindemittel haftet Die Notwendigkeit zum Erwärmen hängt sowohl von den Eigenschaften des speziell angewendeten Bindemittels als auch von dem Feuchtigkeitsgehalt der Bahn ab. So kann das Bindemittel ein Trocknen oder Härten erfordern, was durch eine Krepptrommel mit dementsprechender Ausstattung erreicht wird. Wenn der Feuchtigkeitsgehalt der Bahn, die der Krepptrommel zugeführt wird, höher als erwünscht ist, kann die Krepptrommel so erwärmt werden, daß etwas Feuchtigkeit verdampft Manche Bindemittel benötigen keine Härtungs- oder Trockenstyfe, die in der Härtungs- oder Trockenstellen 42 in den F i g. 2,3 und 4 oder in der Trockenstation 29 in der F i g. 2 bewirkt wird.
Der gekreppte Anteil, der bei der Bahn während jeder geregelten Kreppmusterstufe ausgebildet wird, kann variiert werden, 3% bis 20% je Kreppoperation führen zu besonders geeignetem Produkten und 7% bis 12% je Kreppoperation sind besonders vorteilhaft
F i g. 5 zeigt ein Blattmaterial der Erfindung, bei dem das Oberflächenbindemitte! 75 im Oberflächenbereich der Bahn 71 ein netzförmiges Muster ist, das einzelne, unzusammenh^ngende Oberflächensektoren 79 bildet, in denen kein Bindemittel 75 abgelagert worden ist Nur eine Oberfläche des Blatt:; 71 ist dargestellt doch kann das Oberflächenbindemittei auf Ie entgegengesetzte Oberfläche des Blatts in einem gleichen oder anderen Muster aufgebracht sein. An gleichmäßig beabstandeten J5 Stellen ist auf der Bahn eine Ablagerung von penetrierendem Bindemittel 73 in einem anderen Muster aufgebracht worden. Das penetrierende Bindemittel ist in diesem Muster in Form einzelner Punktbereiche dargestellt. Das penetrierende Bindemiitel 73 erstreckt sich durch die Bahn hindurch und verbindet die beiden Oberflächenregionen miteinander.
Eine Ausführungsform der Erfindung besteht darin, daß keine Obcrflächenablagerung von Bindemittel auf der entgegengesetzten Oberflächenregion, wie das in der Fig.5 dargestellte Oberflächenbindemittel 75, vorhanden ist: hier erstreckt sich das penetrierende Bindemittel 73 bis zu der Oberfläche der entgegengesetzten Seite der Bahn, wo es die Fasern auf der betreffenden Oberfläche miteinander verbindet und die Scheuerfestigkeit erhöht.
Fig.6 zeigt einen Querschnitt durch ein Blattmaterial, das dem in der Fig.5 dargestellten ähnlich ist. Fig.6 ist einer Mikrophotographie eines Blatts der Erfindung entnommen, hergestellt aus einem Aufschlämmungsgemisch von 100% unaufbereiteten, trocknen Holzschliffasern, aus denen ein Grundblatt mit einem Grundgewicht von 62,8 g/m2 geformt worden war. Das Grundblatt wurde auf einer Vorrichtung geformt, ähnlich der in Fig. I dargestellten, und nach dem Verfahren der Erfindung auf einer Vorrichtung behandelt, ähnlich der in Fig.3 dargestellten. Das fertige Produkt hatte ein Grundgewicht von 91,6 g/m2 und ein Volumen bzw. eine Dicke von 1,83 cm je 24 Blätter. Die Probe wurde angefärbt, ,um die Fasern vom Bindemittel unterscheiden zu können und in Maschinenrichtung zerschnitten. Die Probe ist in der Photographic 50fach vergrößert, die Zeichnung hat etwa den gleichen Maßstab.
In Fig. 6 zeigt das Blattmaterial zwei Oberflächenre-I gionen 74 und eine zentrale Kernregion 76 in einer! integralen Bahn. Die Bahn ist im allgemeinen gewellt} was auf das Kreppen zurückzuführen ist, und weist Oberflächenbindemittel 75 auf, das an b,. abstände ten I Stellen in einem feinen. Abstände aufweisenden Muster auf eine Oberfläche und in einem anderen feine.n. Abstände aufweisenden Muster auf die andere Oberfläche der Bahn 71 aufgetragen worden ist
Das penetrierende Bindemittel 73 erstreckt sich von der einen Oberfläche der Bahn völlig durch die zentrale Kernregion 76 hindurch und steht in Verbindung mit dem Oberflächenbindemittel 75 im Oberflächenbereich 74 auf der entgegengesetzten Seite der Bahn. Es ist jedoch nicht notwendig, daß das penetrierende Bindemittel 73 mit dem Oberflächenbindemittel 75 auf der entgegengesetzten Oberflächen in Verbindung steht, urn die beiden Oberflächen miteinander zu verbinden, sofern die beiden Bindemittel nur gemeinsame Fasern binden. Um dieses sicherzustellen, soll das penetrierende Bindemittel 73 bis zu einem Abstand von dem Oberflächenbindemittel 75 auf der entgegengesetzten Oberfläche vordringen, der innerhalb einer Faserdicke liegt, wobei berücksichtigt wird, daß bei planar ausgerichteten Faserbahnen sich die Fasern im allgemeinen in der Ebene der Bahn selbst orientieren. Beim Aufbringen des penetrierenden Bindemittels 73 ist es nicht erforderlich, dessen Muster mit dem Muster des Oberflächenbindemittels 75 oder dem der entgegengesetzten Seite in Register zu bringen, um sicherzustellen, daß sich die beiden Bindemittel miteinander verbinden. Durch Wahl eines Musters für das Oberflächenbindemittel 75 auf der entgegengesetzten Oberfläche, das mindestens etwa 15% des Oberflächenbereichs einnimmt und ziemlich enge Abstände aufweist im Vergleich zu dem Muster aus dem penetrierenden Bindemittel 73, wird sichergestellt, daß ein großer Prozentsatz des penetrierenden Bindemittels 73 mit dem Oberflächenbindemittel 75 auf der entgegengesetzten Oberfläche verbunden oder an gemeinsame Fasern gebunden wird.
Das Oberflächenbindemittel 75 bindet mindestens einige der Fasern miteinander und bildet gebundene Bahnteile, die in den gesamten Oberflächenregionen 74 lokalisiert sind. Die ungebundenen Bahnteile werden nur durch Bindungen zusammengehalten, die in der Bahn vor Aufbringen des Bindemittels gebildet worden sind und vorzugsweise eine sehr geringe Zwischenfaserfestigkeit haben.
Es ist vorteilhaft, wenn das Oberflächenbindemittel auf jeder Seite der Bahn nur durch einen kleineren Teil der Dicke wandert. Es ist für die Erfindung von Bedeutung, daß sich die Oberflächenbindemittel nicht allgemein durch die Bahn erstrecken, es sei denn, daß sich Oberflächenbindemitte! von einer Oberfläche der Bahn bis zur anderen Oberfläche ausdehnt oder daß Oberflächenbindemittel von einer Oberfläche bis zu einem Kontakt mit Oberflächenbindemittel von der anderen Oberfläche ausdehnt. Die Teile der Bahn, auf die keine Bindemittel aufgebracht worden sind, werden am meisten durch das Kreppen beeinflußt und bilden die weiche, absorbierende zentrale Kernregion. Um ein übermäßiges Eindringen von Oberflächenbindemitieln zu vermeiden, sollte Oberflächenbindemittel auf jeder Seite der Bahn am besten nicht weiter als bis zu etwa 40% der Dicke des fertigen Produkts eindringen. Vorzugsweise erstreckt sich dieses OberflärhrnhinHo.
mittel auf weniger als etwa 30% in die Dicke der Bahn. Bei einigen Ausführungsformen kann das Eindringen des Oberflächenbindemittels auf der einen Seite der Bahn mehr als 40% ausmachen, sogar bis zu 60% betragen, sofern das Eindringen des Oberflächenbindemittels auf der anderen Seite der Bahn, wenn es überhaupt, nicht so tief reicht, daß die Oberflächenbindemittel auf beiden Seiten der Bahn miteinander Verbindung haben. Außerdem kann ein tieferes Eindringen des Oberflächenbindemittels, bis zu 60% auf beiden Seiten, zugelassen werden, wenn das Muster auf den beiden Seiten so gewählt oder so in bezug aufeinander angeordnet wird, daß ein gemeinsames Verbinden der Oberflächenbindemittel von den beiden Seiten im allgemeinen nicht stattfindet
Andererseits wird es jedoch sehr bevorzugt, wenn die Oberflächenbindemittel eine bestimmte Strecke in die Bahn von der Oberfläche aus eindringen, mindestens bis zu 10% der Bahndicke und vorzugsweise mindestens bis zu 15%. Dieser Grad des Eindringeas stellt sicher, daß sich die erwünschten Eigenschaften in den Oberfiächenregionen, wie oben beschrieben ist, ausbilden.
In Fig.6 haben die Oberflächenregionen 74 in der Bahn 71 eine größere Faserkonzentration a!s der zentrale Kernbereich 76, wodurch drei schichtartige Regionen geschaffen werden. Die größere Faserkonzentration in den Oberflächenregionen 74 wird teilweise durch die Kontraktion deir gebundenen Oberflächenregionen nach Kreppen der Bahn nach einem Muiter und durch die Festigkeit gegenüber einem Auseinanderbre- jo chen der Oberflächenregionen nach dem Kreppen bewirkt Die Oberflächeniregionen sind im allgemeinen von gleicher" Ausdehnung wie die Eindringtiefe des Oberflächenbindemittels 75. Der zentrale Kernbereich hat Spaltbereiche oder Hohlräume 77, die sich im j5 allgemeinen nahe an dem Oberflächenbindemittel 75 befinden. Diese Hohlräume 77 sind durch die Kreppwirkung auf die zentrale Kernregion 76 entstanden, wobei neben der allgemeinen Verminderung der Faserkonzentration Fasern vorhanden sind, die nicht fest zusammengehalten werden. Hierdurch wird das Volumen und die Weichheit der Bahn erhöht zusätzlich zu einer wesentlichen Zunahme des Absorptionsvermögens.
F i g. 6 erläutert eine B.ahn, die mit der Vorrichtung nach Fig. 3 hergestellt und auf bftiden Seiten nach einem Muster gekreppt worden ist. Die nach dem Verfahren und der Vorrichtung der F i g. 2 oder F i g. 4 hergestellte Bahn ist der Eiahn in F i g. 6 ähnlich, jedoch mit dem Unterschied, Haß das Produkt mit doppelt gekreppten Muster eine größere Zahl und Größe von Spaltbereichen oder Hohlräumen 77 in der zentralen Kernregion 76 aufweist als die Bahn mit gleichem Kreppgrad und aus der gleichen Grundbahn, die einem einzigen Kreppvorgang nach einem Muster unterworfen worden ist. Eine der Oberflächen der Bahn in F i g. 6 ist flacher als die andere Oberfläche. Die flachere Oberfläche ist die Oberfläche, die an der Kreppfläche während des letzten Kreppens der Bahn haftet Solche Oberflächenkonfigurationen sind manchmal typisch, obwohl auch andere Variationen auftreten können.
Die gebundenen Regionen schrumpfen, wenn sie gekreppt werden, und drängen die Fasern in der Oberflächenregion zusammen, wodurch eine Dehnung der Bahn sowohl in Querrichtung als auch in Maschinenrichtung möglich ist, da sich die zusammengedrängten Fasern voneinander entfernen, wenn das Blatt einer Zugspannung ausgesetzt wird. Daher besitzt das erhaltene Blattmaterial ein erhebliches Dehnungsvermögen in allen Richtungen in seiner Ebene. Auf diese Weise führt das Verfahren der Erfindung zu einer einfachen und bequemen Methode zur Ausbildung eines Dehnungsvermögens einer Bahn in mehreren Richtungen, ohne daß die oben erörterten umständlichen und schwierigen Verfahren angewendet werden müssen, wie z. B. ein zweifaches Kreppen der Bahn in verschiedenen Richtungen. Blattmaterialien der Erfindung zeigen typischerweise eine Dehnung in Marvhinenrichtung bis zu etwa 40% und eine Dehnung in Querrichtung zur Maschinenrichtung bis zu etwa 25%.
Wenn ferner Teile der Bahnoberfläche, die kein Bindemittel enthalten, verdichtet oder zusammengedrückt «erden, um die Fasern enger aneinander zu zwingen, vermindern die näher liegenden Fasern die Größe der öffnungen zwischen den Fasern und erhöhen dadurch die Kapillarwirkung, durch die Feuchtigkeit in die Bahn gezogen wird. Dieses führt zu besseren Trockenwischeigenschaften der Bahn. Dieses ist besonders vorteilhaft bei trocken gebildeten Faserbahnen und im wäßrigen Milieu gebildeten Bahnen mit verminderter Zwischenfaserbildung, bei denen die Fasern im allgemeinen nach Formung der Bahn nicht fest zusammengedrängt vorliegen, wie es für Trockenwischeigenschaften erwünscht ist.
In Fig.5 hat das dargestellte netzförmige Bindemuster einen weiteren Vorteil gegenüber einem Musiör aus einzelnen gebundenen Regionen, das ebenfalls benutzt werden kann. Weil das Muster von den gebundenen Bereichen netzförmig ist und nicht aus einzelnen Teilen besteht, wird der Kompressionseffekt in den ungebundenen Bahnteilen noch weiter erhöht, was zu einer noch größeren Dehnung in Maschinenrichtung und in Querrichtung zur Maschinenrichtung führt. Außerdem kann ein höherer Prozentsatz von der Bahn ungebunden sein im Vergleich mit einem Produkt, bei dem das Hauptbindemittel in einzelnen Teilbereichen vorliegt. Weil das Bindungsmuster bei dieser Ausführungsform im wesentlichen kontinuierlich und zusammenhängend ist, können so die ungebundenen Bahnteile 79 zwischen den Bindungslinien 75 größer sein und kann dennoch die erford :riiche Festigkeit der Bahn erzielt werden. Dieses ist auf die zusammenhängenden Linien von durch Klebemittel verbundenen Fasern zurückzuführen, die über die Oberfläche verteilt sind und eine netzartige feste Bahn ergeben.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen

Claims (20)

Patentansprüche:
1. Faserblattmaterial aus einer integralen schichtartigen Bahn aus im wesentlichen planar angeordneten Fasern mit einem Grundgewicht der Bahn von 25,4 bis 169,7 g/m2, mit einer ersten Oberflächenregion auf der einen Seite einer zentralen Kernregion und mit einer zweiten Oberflächenregion auf der anderen Seite der zentralen Kernregion, wobei Bindemittel in einem feinen, Abstände aufweisenden )0 Oberflächenmuster verteilt ist und beide Oberflächenregionen jeweils durch Bindemittel gebunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß eine ernte Ablagerung von Bindemittel auf der ersten Oberflächenregion in einem feine Abstände aufweisenden ersten Muster enthalten ist, das sich nur innerhalb der ersten Oberflächenregion erstreckt; daß die zentrale Kernregion eine geringere FaserkonzentratK?™ aufweist als die erste Oberflächenregion; und daß sich eine zweite penetrierende Ablagerung aus Bindemittel durch die zentrale Kernregion hindurch erstreckt und die erste und die zweite Oberflächenregion miteinander verbindet; und daß die zweite penetrierende Ablagerung aus Bindemittel in einem feinen, Absaände aufweisenden zweiten Muster verteilt ist, das weniger Fläche in der Ebene der Bahn einnimmt als das erste Muster.
2. Faserblattmaterial nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Oberflächenregion 10% bis 60% G;.r Bahndicke einnimmt; daß die erste Ablagerung von Bindemittel '&. einem feinen, mit Leerstellen versehenen Muster vorliegt, das 15% bis 60% des Oberflächenbereichs in ct ersten Oberflächenregion einnimmt; und daß die zweite penetrierende Ablagerung von Bindemittel weniger als 10% des Bereichs in der Ebene der Bahn einnimmt
3. Faserblattmaterial nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine dritte Ablagerung von Bindemittel enthalten ist, die sich nur innerhalb der zweiten Oberflächenregion erstreckt und einen größeren Bereich in der Ebene der Bahn einnimmt als die zweite penetrierende Ablagerung von Bindemittel.
4. Faserblattmaterial nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern in der zweiten Oberflächenregion stärker konzentriert sind als die Fasern in der zentralen Kernregion.
5. Faserblattmaterial nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenbereiche in der ersten Oberflächenregion, worin die erste Ablagerung von Bindemittel vorliegt, fein gekreppt sind.
6. Faserblattmaterial nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel in dem dritten Muster im allgemeinen keine Verbindung zu dem Bindemittel in dem ersten Muster hat; daß das zweite Muster von Bindemittel von der ersten Oberflächenregion der Bahn aus im allgemeinen durch die Dicke der Bahn hindurch bis zu einem Abstand von dem Bindemittel in dem dritten Muster eindringt, der innerhalb einer Faserdicke liegt, und die beiden Oberflächenregionen der Bahn mit Bindemittel verbunden sind.
7. Faserblattmaterial nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und dritte Muster bs jeweils einen wesentlichen Teil von jeder Oberfläche der Bahn frei von Bindemittel läßt; daß der Oberflächenbereich auf der ersten Oberfläche der Bahn, der von dem zweiten Muster bedeckt ist, kleiner als der vom ersten Muster bedeckte Oberflächenbereich ist; und daß die Bindemittel in dem ersten und in dem dritten Muster bis zu jeweils 10% bis 60% der Bahndicke eindringen.
8. Faserblattmaterial nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahn eine geringe Zwischenfaserbindungsstärke in den Bereichen aufweist, in denen kein Bindemittel abgelagert ist; daß das erste und das dritte Muster jeweils 15% bis 60% des Oberflächenbereichs der Bahn auf den betreffenden Oberflächen einnimmt: und daß das zweite Muster weniger als 5% des Oberflächenbereichs der ersten Oberflächenregion der Bahn einnimmt.
9. Faserblattmaterial nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Bindemittel elastomere Materialien sind und das zweite Muster 0,05% bis 2% des Oberflächenbereichs der ersten Oberfläche der Bahn einnimmt.
10. Fäserbiattmateriai nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel des ersten und des dritten Musters jeweils 10% bis 40% der Bahndicke eindringt und das zweite Muster so angeordnet ist, daß gleichmäßige Bindemittelraumgruppen in einem Abstand voneinander von 03 cm bis 5,1 cm über der ersten Oberfläche der Bahn vorliegen.
11. Faserblattmaterial nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Muster dem ersten Muster überlagert ist.
12. Faserblattmaterial nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel in dem zweiten Muster im allgemeinen weit genug in die Dicke der Bahn eindringt, so daß eine Verbindung mit dem Bindemittel des dritten Musters hergestellt wird; und daß das erste und das dritte Muster zusammenhängend netzförmig sind und das zweite Muster unzusammenhängend und vereinzelt ist.
13. Faserblattmaterial nach Anspruch 12. dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Muster aus im Abstand voneinander befindlich' η Punkten besteht.
14. Faserblattmaterial nach einem der Anspruches bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die gebundenen Regionen der Bahn auf beiden Oberflächen fein gekreppt sind.
15. Verfahren zur Herstellung eines Faserblattmaterials aus einer integralen schichtartigen Bahn, unter Bildung einer Bahn von im wesentlichen planar ausgerichteten Fasern, Aufbringen von Bindemittel auf die Bahn und Kreppen der Bahn, dadurch gekennzeichnet, daß ein erstes Bindemittel auf eine Seite der Bahn so aufgebracht wird, daß es nur teilweise in die Dicke der Bahn eindringt, so daß in der Bahn eine erste Oberflächenregion mit einer ersten Ablagerung von Bindemittel und eine zentrale Kernregion geschaffen wird, die frei vom ersten Bindemittel ist; und daß ein zweites Bindemittel auf eine Seite der Bahn so aufgebracht wird, daß es durch die zentrale Kernregion dringt und die erste und zweite Oberflächenregion verbindet, wobei das zweite Bindemittel in einem feinen, mit Leerstellen versehenen Muster aufgebracht wird, das einen kleineren Bereich in der Ebene der Bahn einnimmt als das erste Bindemittel.
16. Verfahren nach Anspruch 15. dadurch gekennzeichnet, daß die das erste Bindemittel enthaltenden Teile der Bahn an einer Kreppfläche durch das erste Bindemittel angeheftet und die Bahn von der
Kreppfläche gekreppt wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und zweite Bindemittel gleichzeitig mit einer Zylindertiefdruckwalze aufgebracht werden, die Zellen zur Aufnahme des zweiten Bindemittels enthält, welche tiefer sind als die Zellen, die das erste Bindemittel aufnehmen.
18. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß ein drittes Bindemittel auf die zweite Oberflächenregion der Bahn aufgebracht wird, die nur durch die zweite Oberflächenregion dringt und einen Bereich in der Ebene der Bahn einnimmt, der größer ist als der vom zweiten Bindemittel eingenommene Bereich.
19. Verfahren nach Ansprach 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile der Bahn in der zweiten Oberflächenregion, die die Ablagerung des dritten Bindemittels enthalten, durch das dritte Bindemittel an eine Kreppfläche geheftet werden und die Bahn von der Kreppfläche gekreppt wird
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahn unter Bedingungen geformt wird, die zu einer geringen Zwischenfaserbindefestigkeit führen, die Bindemittel elastomere Materialien sind und das zweite Bindemittel in gleichmäßigen Bindemittelraumgruppen in dem betreffenden Muster in einem Abstand voneinander von 03 bis 5,1 cm quer zur Ebene der Bahn angeordnet wird.
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