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DE2417722A1 - Vorrichtung zur herstellung eines gefalteten kartons - Google Patents

Vorrichtung zur herstellung eines gefalteten kartons

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Publication number
DE2417722A1
DE2417722A1 DE2417722A DE2417722A DE2417722A1 DE 2417722 A1 DE2417722 A1 DE 2417722A1 DE 2417722 A DE2417722 A DE 2417722A DE 2417722 A DE2417722 A DE 2417722A DE 2417722 A1 DE2417722 A1 DE 2417722A1
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DE
Germany
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blank
folding
tabs
panels
movement
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE2417722A
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English (en)
Inventor
Spaeter Genannt Werden Wird
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
STOLMAR CORP
Original Assignee
STOLMAR CORP
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by STOLMAR CORP filed Critical STOLMAR CORP
Publication of DE2417722A1 publication Critical patent/DE2417722A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Description

PATENTANWALT
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9. April 1974 Gzf/pn
STOLMAR CORPORATION, 620 North Michigan, Chicago, Illinois,
U.S.A.
Vorrichtung zur Herstellung eines gefalteten Kartons
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung von Kartons. Die Erfindung betrifft im besonderen die Herstellung verschiedener Kartons von der Art, die im Handel als regelmäßig geschlitzte Behälter, als mittig geschlitzte Behälter, als überlappend geschlitzte Behälter, als mittig spezial überlappend geschlitzte Behälter, als voll überlappend geschlitzte Behälter, als mittig spezial voll überlappend geschlitzte Behälter und als regelmäßig halb geschlitzte Behälter bekannt sind.
Besondere Kartonkonstruktionen sind verfügbar, die Vorrichtungen für die automatische Aufstellung des Kartons aufweisen, wenn er nicht gefaltet ist, wobei diese Konstruktion aus einer Kombination untereinander verbundener Grundplatten besteht. Im Gebrauch sind die Kartons geeignet aufgefaltet zu werden, und können dann mit verschiedenen Platten automatisch die geeignete Form für den Gebrauch wieder einnehmen. Die Kartonformen weisen neben einer extremen Stabilität eine äusserst einfache
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Handhabung auf. Dies trifft besonders auf Kartons zu, die geriffelt sind oder feste Faserbehälter sind, und das Wort "Karton" soll hier solche Behälter mit einschließen.
In der Herstellung solcher Kartons ist es äusserst wichtig, eine wirkungsvolle Vorrichtung zu schaffen, um die Kartons herzustellen. Da die Kartons normalerweise in einer sehr großen Anzahl hergestellt werden, wird eine Vorrichtung zur automatischen Hochgeschwindigkeitsproduktion notwendig. Weiter herrscht auf dem Verpackungsmarkt ein hoher Wettbewerb, so daß es notwendig ist, die Anlagen und Betriebskosten der Herstellungsausrüstung bis zu einem größtmöglichen Maß zu reduzieren.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine verbesserte Vorrichtung für die Verwendung in der Kartonagenproduktion zu schaffen.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist eine Vorrichtung zu schaffen, welche besonders für die Produktion von Kartons geeignet ist, die sich automatisch aufstellen, wie die Kartons der Art, die zu beschreiben sind.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist eine Vorrichtung der beschriebenen Art zu schaffen, die bei relativ geringen Kosten produziert, die leicht in bestehende Anlagen eingebaut werden kann, wodurch die Einbaukosten ein Minimum erreichen und die rllativ geringen Kosten betrieben werden kann.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung zeigt die folgende Beschreibung und die anliegende Zeichnung.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. la eine perspektivische Ansicht eines Kartons der Art, der geeignet ist, entsprechend der Lehre dieser Erfindung hergestellt zu werden;
Fig. 2 eine vergrößerte Ansicht, die besonders die Faltein richtungen der Vorrichtung von Fig. 1 zeigt;
Fig. 3a sehematische Ansichten, die die Betriebsstadien der 1S ^ erfindungsgemäßen Vorrichtung zeigen;
Fig. 4a die Endansichten der Anordnungen von Fig. 3a bis bis 4g 3g.
Fig. 5a besondere Stadien des Karton-faltbetriebes, der in bis 5d den vorhergehenden Figuren gezeigt wurde;
Fig. 6a schematische Querschnittsansichten, die den Betriebs-
bis 6c
ablauf der erfindungsgemäßen Faltvorrichtung zeigen; und
Fig. 7 eine Ansicht, die eine alternative Kartonkonstruktion und die Art der Anordnung der Vorrichtung für die Faltung dieser Konstruktion zeigt.
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Die Erfindung ist im allgemeinen auf eine Vorrichtung zur Herstellung von gefalteten Kartons gerichtet, wodurch die Kartons wirtschaftlich gelagert, transportiert und andererweise gehandhabt werden können, und wodurch der Karton leicht zur Verwendung entfaltet werden kann. Die Erfindung ist be-.sonders auf Kartons der allgemeinen Art gerichtet, wobei der Karton nur nach einer einfachen Entfaltung fertig für die Verwendung ist.
Die Erfindung betrifft im besonderen eine Faltkonstruktion und damit verbundene Teile, die so ausgelegt sind, um den besonderen Rohling, der für die beschriebene Kartonanordnung notwendig ist, zu handhaben. Die Faltkonstruktion weist erste Faltvorrichtungen auf, die dazu dienen, die Kartonbodenplatten
/und
überlauf die benachbarten Kartonseitenplatten zu falten. Eine zweite Falteinrichtung ist vorgesehen, um die Laschen zu nehmen und diese Laschen über und auf die
Bodenwände zu falten, die die Laschen tragen. Klebemittel wird wahlweise auf den Rohling aufgebracht, und dritte Falteinrichtungen falten dann die Enden des Rohlings über mittlere Teile des Rohlings. Die Laschen, die vorher gefaltet wurden, werden mittels des Klebemittels an den benachbarten Bodenplatten angebracht. Zusätzliche Mittel, wie z.B. Klebemittel, dienen dazu, die Enden des Rohlings zusammenzukleben, wenn diese Enden durch dritte Faltvorrichtungen aneinandergebracht werden.
Die von diesen Betriebsschritten herrührende Konstruktion ergibt, wenn sie entfaltet ist, automatisch eine Kartonform, die für die Beladung fertig ist. In dieser Verbindung schafft
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die Rohling- und Faltkonstruktion automatisch eine zusätzliche Lasche, die als Verstärkung dient, um den Karton in dem entfalteten Zustand zu halten.
Figur 1 der Zeichnung zeigt eine Vorrichtung 10, entsprechend der Erfindung. Diese Vorrichtung weist grundsätzliche Standard-Betriebsteile im vorderen Teil 12 auf, wobei solche Elemente die Ritz- und Schneidmittel beinhalten. Auf diese Weise gehört es zum Stand der Technik eine Vorrichtung zu schaffen, die einen ebenen Rohling 14 aus gewelltem Material oder ähnlichem liefert. Jede geeignete Fördervorrichtung kann verwendet werden, um diesen Rohling und darauffolgende Rohlinge über eine Förderrinne in Richtung des Pfeils 16 zu fördern. Die Rohlinge werden im allgemeinen von einer Drehformschneidabteilung des Systems transportiert.
Von besonderer Bedeutung ist in der Praxis der Erfindung die Faltvorrichtung 18 in Fig. 1. Diese Vorrichtung weist ein Paar nach oben stehender Tragplatten 20 und 22 auf. Zumindest zwei Wellen 24, 26 sind drehbar in diesen Platten gelagert und diese Wellen tragen Förderrollen 28 und 30, die geeignet sind, um mit dem Rohling 14 in Eingriff zu kommen. Eine dritte Welle 32 wird durch die Tragplatten gelagert, und diese Welle trägt Faltglieder, die aus Faltwalzen 34 und Faltplatten 36 bestehen. Eine vierte Welle 38 trägt Walzen 40, wobei diese Walzen unter den Rohling in einer Position der Welle 32 angeordnet sind, um den Rohling während dieser Betriebsphase zu unterstützen.
Der Rohling kann zu einem Karton entwickelt werden, wie bei 42 in Fig. la gezeigt ist, und es wird deutlich, daß diese
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Konstruktion nur ein Beispiel eines Kartons ist, der mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung hergestellt werden kann. Fig. 3a und 4a zeigen die Teile des Rohlings 14 bevor irgendeine Faltung stattgefunden hat, wobei die Figuren 3b bis 3g und 4b bis 4g die Art zeigen, in welcher der Rohling in den verschiedenen Faltstadien erscheint. Wenn er aus dem Zustand,der in den Figuren 3g und 4g dargestellt ist, entfaltet wird, wird automatisch der Karton 42 der Figur la erhalten.
In Fig. 3a weist der Rohling 14 vier Wände 44, 46, 48 und 50 auf, welche letztlich die vier Wände werden, die die Oberseite des Kartons bilden. Die Wände 52, 54, 56 und 58 bilden letztlich die vier Seiten des Kartons. Die Wände 60, 62, 64 und werden verbunden, um den Boden des Kartons zu bilden. Die Laschen 68 und 70 bilden die Wände 60 und 64. Abwechselnde Wände 62 bzw. 66 sind mit Laschen aufnehmenden Schlitzen 72 bzw. 74 vorgesehen.
Ritzlinien sind vorgesehen, um das Falten der Wände hinsichtlich zueinander zu erleichtern. Weiter sind Wände 60 bzw. 64 mit Laschen 76 und 78 vorgesehen, wobei diese dreieckigen Laschen von dem Hauptkörper der Wand durch Ritzlinien 80 und 82 getrennt sind.
Um die Bildung des Rohlings in einen gefalteten Karton zu beginnen, werden zuerst die Bodenwände relativ zu den benachbarten Seitenwänden, wie in den Fig. 3b und 4b gezeigt ist, gefaltet. Dieser Faltbetrieb wird mittels der Konstruktion von Fig. 1 erreicht und die Arbeitsweise dieser Konstruktion ist besonders in den Fig. 6a bis 6c gezeigt. Der Faltbetrieb
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beginnt, wenn die äusserste Kante der Bodenplatte, die die Leitkante des Rohlings aufweist, in eine benachbarte Position zu den Faltwalzen 34 gebracht wird. Diese Faltwalzen weisen je ein Paar Arme 84 auf, die sich von der Welle 32 nach aussen erstrecken. Eine Walze 86 mit kleinem Durchmesser ist zwischen den Enden dieser Arme befestigt und die äusseren Kanten der entsprechenden Bodenwand kommen mit der Walze 86 in Eingriff. Mittels geeigneter Regelung, beispielsweise einem Schalter, der die Führungskante des Rohlings berührt oder einer Fotozelle, die die Führungskante des Rohlings überwacht, wird die Welle 32 in Uhrzeigerrichtung bewegt, um die Faltwalzen von ihrer Position, die in der Fig. 6a gezeigt ist, zu einer Position in der Fig. 6b zu bewegen. Dies bewirkt, daß die Endlaschen nach innen gebogen werden und wenn sich der Rohling weiterbewegt, die Endwände nach unten in Kontakt mit den benachbarten Seitenwänden gedrückt werden. Um sicher zu sein, daß ein vollständiges Falten stattgefunden hat, ist jede Faltwalze 34 mit einer Walze 88 versehen, und die Walzen 88 arbeiten mit Walzen 40 zusammen, um ein vollständiges Falten zu erreichen, wie es in Fig. 6c gezeigt ist. Kraft wird durch die Faltwalzen durch irgendeine geeignete Vorrichtung aufgebracht, die die Kraft auf die Welle 32 aufbringt, wodurch das vollständige Falten erreicht v/erden kann.
Die Faltbleche 36 sind stationäre Glieder und diese Faltbleche sind in einer Bewegungslinie der Laschen 76 und 78 angeordnet. Irgendeine geeignete Rahmenvorrichtung, die unabhängig befestigt ist, kann verwendet werden, um die Platten in ihrer Position so zu halten, daß die Welle 32 sich relativ zu den Platten drehen kann. Die Platten können natürlich ohne daß
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irgendein Teil die Welle umgibt befestigt werden, beispielsweise auf unabhängigen Schweißungen. Da die Endwände durch die Faltwalzen 34 nach oben gebogen werden, erheben sich die Laschen über die Kanten der Faltbleche 36. Die Laschen werden daher gegen diese Faltbleche gedrückt, die bewirken, daß die Laschen übergefaltet werden in der Weise, wie es in Fig. 3c und 4c gezeigt ist.
Die Walzen 87 und 89 (Fig. 6a-6c) werden vorzugsweise dazu verwendet, um Rohlinge 14 in die Faltvorrichtung einzuführen. Diese Walzen sind vorzugsweise mit einem Umfang versehen, der ein Ausmaß der Breite des Rohlings 14 hat. Beispielsweise wenn der Abstand von der äusseren Kante der Grundplatte zur äusseren Kante der Oberseitenplatte 63 cm beträgt, sind die Walzen und 89 mit einem Umfang von 85 cm versehen, Die Walzen können durch eine Umdrehung angetrieben werden, um den Rohling in die Walzen 28 und 30 einzuführen. Die letzteren angetriebenen Walzen arbeiten, um den Rohling in Richtung der Faltvorrichtung zu führen, während in der Zwischenzeit der nächste Rohling 14 zu den Walzen 87 und 89 mit einem 20 cm Spalt zwischen den Rohlingen gebracht wird. In der Hochgeschwindigkeitsausführung ist eine Begrenzung von 125 bis 165 cm für einen Rohling notwendig und daher ergibt sich der Spalt von zumindest 60 cm, wenn der Rohling 65 cm von der führenden Kante zur hinteren Kante misst. Der Spalt zwischen den Rohlingen erlaubt den Faltwalzen 34 unter die Ebene der Rohlingsbewegung nach Beendigung eines Kreislaufes zu fallen. Jede geeignete Haltevorrichtung kann auf den Rohling in der Zone der Walzen aufgebracht werden, um sicher zu sein, daß der Rohling in der horizontalen Ebene gehalten wird, wie es gezeigt ist, um irgendein Verstopfen in der Vorrichtung zu vermeiden. 4 09 843/0361
Die übergefalteten Laschen 76 und 78 sind mit einem Klebstoff an den Enden der Wand des Rohlings befestigt, im besonderen an den Bodenwänden 62 und 66. Um dies zu erreichen, sind Mittel vorgesehen, um ein druckab-hängiges Klebemittel auf diese Bodenwände aufzubringen. Dieses Klebemittel oder irgendeine andere Art eines Klebemittels kann mittels einer Heißklebetechnik auf die Unterseite der Wand 62 und 66 vor dem Falten aufgebracht werden, beispielsweise durch Verwendung von Düsen 90, wie in den Figuren 6a bis 6c gezeigt ist. Auf der anderen Seite können die Leim aufbringenden Vorrichtungen 92, die in Fig. 1 gezeigt sind, zur Aufbringung des Leims auf die Oberseite der Wände 62 und 66 verwendet werden, nachdem diese Wände in die Position von Fig. 3c gefaltet sind. Eine Leimschmelz- und Pumpeinheit 94 der üblichen Ausführungsform kann verwendet werden. Diese Einheit wird ebenso verwendet, um die Düsen 96 zu versorgen, die geeignet für die Anbringung eines Leims auf die Ausdehnung 98 sind, die an dem Ende der Seitenwand 52 gebildet wird./Nach dem Aufbringen des Leims wird der Karton durch irgendeinen Mechanismus in die Position, die in Fig. 3g und 4g und 5g gezeigt ist, gefaltet. Eine übliche Einheit kann zu diesem Zweck verwendet werden, wobei die Einheit vorzugsweise abgeändert ist, um die Mittel aufzunehmen, um die Bodenplatten und Laschen solange nach unten zu halten, bis die Enden um zumindest 30° gefaltet sind. Der Leim wird dann auf die Platten 62 und 66 in den Gebieten 100 und 102 aufgebracht, wie in den Figuren 3e und 5b gezeigt ist. Wenn die Endteile des Rohlings gefaltet sind, werden die Laschen 76 und 78 entsprechend an den Wänden 62 und 66 befestigt. Vorzugsweise kann der Leim direkt auf die Laschen aufgebracht werden, wenn sie einmal gefaltet sind, und es ist auch überlegt worden, den Leim in beiden Zonen, abhängig von der Art des verwendeten Leims, aufzubringen.
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Fig. 7 zeigt einen Kartonrohling 110, der Oberwände 112, 114, 116 und 118 aufweist. Seitenwände 120, 122, 124 und 126 sind mit den Oberwänden und den Endwänden 128, 130, 132 und 134 verbunden, die wiederum mit den Seitenwänden verbunden sind. Eine geschlitzte Anordnung ist bei 136 in den Bodenwänden 128 und 132 vorgesehen. Laschen 138 werden in den Bodenwänden 130 und 134 gebildet.
Die Konstruktion gemäß der Erfindung ist leicht geeignet, um Kartons aus Rohlingen der Art zu bilden, die in Fig. 7 gezeigt sind. Die erfindungsgemäße Konstruktion ist so ausgelegt, daß die Faltwalzen und Faltbleche in unterschiedlichen Lagen auf der Tragwelle,abhängig von den verwendeten Rohlingen,angeordnet werden können. Die verbesserte Auslegung von Fig. 7, verwendet eine Bodenplatte 130, die eine Lasche 140 längs mit einer sofort daran anschließend benachbarten Bodenplatte 132 bildet, die eine Lasche 142 bildet. Die Tatsache, daß die Faltwalzen 86 seitlich verschoben werden können, erlaubt die Anordnung von den FaItwalzen gegenüberliegenden Platten 130 und 132 in einer Position, so daß die Platten nach oben bewegt werden, während die Laschengebiete 140 und 142 frei von irgendeinem Kontakt mit den Faltwalzen bleiben. Durch die erneute Anordnung der Platten 136, um mit den Laschen während der Bewegung der Platten in Kontakt zu kommen, kann der Rohling 110 mit der Vorrichtung im wesentlichen ,in der gleichen Weise, wie vorher beschrieben, geformt werden. In dieser Verbindung soll ebenso bemerkt werden, daß das Befestigen der Laschen an den benachbarten Bodenplatten den Boden der Konstruktion verschließt, ohne daß Laschen oder Schlitze notwendig sind.
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Die Verstärkungslaschen und Schlitze können mit eingebaut werden und die Vorrichtung mit der Erfindung kann leicht für die Produktion von Kartons dieser Art verwendet werden.
Die hier beschriebene Anordnung ist ein besonderer Vorteil dadurch, daß in der Kartonkonstruktion auf einer höchst wirtschaftlichen Basis mit einem Minimum an neuer Ausrüstung oder zusätzlicher Arbeit produziert werden kann. Bestehende Kartonherstellungsvorrichtungen sind schon für die Handhabung von Rohlingen mit dem Ritz- und Schneidwerkzeug zur Herstellung des hier beschriebenen Rohlings üblicher Form versehen. Ahnliche bestehende Kartonherstellungsschritte sind auch in die Anbringung des Leimmaterials vorhanden und entsprechendder vorliegenden Erfindung ist es nur nötig, diese Ausrüstungen zum Zwecke der Anbringung des Leims in ausgewählten Zonen auszurichten. Anders als die Ausrichtung dieser allgemeinen Vorrichtungen hinsichtlich des Kartons dieser Erfindung benötigt das Herstellungsystem nur die Einführung einer Faltvorrichtung der hierin beschriebenen Art. Diese Vorrichtung stellt eine Einheit von relativ kleiner Größe dar, welche ohne Schwierigkeit in bestehende Produktionslinien eingebaut werden kann· Die Vorrichtung kann bei bestehenden Geschwindigkeiten entsprechend den gängigen Industrienormen arbeiten. Die Betriebsteile der Vorrichtung sind nicht aufwendig und daher sind die Wartungskosten entsprechend niedrig.
Die beschriebene Vorrichtung ist geeignet, um in der Verbindung mit einer Vielzahl verschiedener Arten Kartons betrieben zu werden und die Vorrichtung ist vorzugsweise so ausgelegt, daß die Faltwalzen 34 und die Faltbleche 36 abhängig von der be-
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sonderen Kartonform und Größe, die hergestellt werden soll, eingestellt werden können. Die Einstellung kann beispielsweise durch Verschieben dieser Glieder seitlich längs ihrer
Tragwelle (und dem unabhängigen Tragrahmen im Falle der Bleche) und das Befestigen der Glieder in einer Position durch Flügelschrauben und Einstellschrauben ähnlicher Vorrichtungen geschehen.
In Anbetracht der geringen zusätzlichen Kosten der Ausrüstung, sind die erfindungsgemäßen Kartons ausgesprochen ansprechend. Die Kartons können für den Gebrauch sehr schnell und ohne irgendeine Facharbeit aufgefaltet werden. Die Ersparnisse an Zeit und Arbeitskosten heben die gestiegenen Produktionskosten auf, so daß die erfindungsgemäße Konstruktion tatsächlich eine wirtschaftlichere Konstruktion für den Handel bedeutet.
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Claims (23)

  1. Patentansprüche
    Vorrichtung zur Herstellung eines gefalteten Kartons, bestehend aus einem Förderweg zum Tragen eines Kartonrohlings, dadurch gekennzeichnet, daß der Kartonrohling Seitenwände aufweist und die Seitenwände mit Bodenwänden verbunden sind, daß Mittel durch die Bodenwände gebildet werden, um die Bodenwände zusammenzuhalten, wenn der Karton aufgefaltet ist, daß die Bodenwände in dem Rohling Seite an Seite liegen, daß Laschen durch zumindest eine der Bodenwand gebildet werden, daß erste Faltvorrichtungen zum Falten der Bodenwand relativ benachbart zur Seitenwand übereinander vorgesehen sind, daß zweite Faltvorrichtungen zum Eingriff der Laschen vorgesehen sind, um dadurch die Laschen über die Bodenwand zu falten, die die Laschen tragen, daß Mittel zum Aufbringen eines Leims an ausgewählten Oberflächenteilen der Bodenwände vorgesehen sind, daß dritte Faltvorrichtungen zum Falten eines jeden Endes des Rohlings über den inneren Teil des Rohlings vorgesehen sind, daß jedes Rohlingsende eine Seiten- und eine Bodenwand aufweist, daß der Leim auf dem Rohling für die Berührung mit den Laschen aufgebracht ist, um das Ende in der gefalteten Position zu befestigen und daß Vorrichtungen zum Befestigen der Enden miteinander vorgesehen sind.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die FaItvorrichtungen lösbar angeordnet sind, wobei die
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    Faltvorrichtungen seitlich eingestellt werden können , um Kartonrohlinge verschiedener Form aufzunehmen.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rohling in Richtung der ersten Faltvorrichtung befördert wird, daß der Rohling auf einem Förderbett mit den äusseren Kanten der Bodenwand angeordnet ist, die sich in einer Linie senkrecht zur Richtung der Bewegung des Rohlings erstreckt, daß die äusseren Kanten eine Führungskante des Rohlings während der Bewegung in Richtung zu den Faltvorrichtungen aufweisen.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß erste Faltvorrichtungen Faltwalzen aufweisen, die mit den Bodenplatten in Eingriff kommen, um die Bodenplatte nach oben zu bewegen, daß die Laschen auf einem Paar Bodenplatten geformt sind, daß ein Paar stationärer Faltbleche in einer Linie mit den Laschen vorgesehen sind und mit den Laschen während der Aufwärtsbewegung der Bodenplatten in Eingriff kommen, daß die Laschen gegen die Platten gedrückt werden, um die Laschen über die daran anschließenden Wände zu falten.
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine hin- und herbewegliche Welle vorhanden ist, daß Faltwalzen an der Welle zur Bewegung damit befestigt sind, daß die Faltwalzen Eingriffsenden aufweisen, die zwischen einer Position unter der Ebene der Bewegung eines Rohlings und einer Position über der Ebene der Bewegung beweglich sind.
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  6. 6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bleche Eingriffsenden aufweisen, die über der Ebene der Bewegung des Rohlings angeordnet sind, um mit den Laschen nach der Aufwärtsbewegung der Bodenplatten durch die Bewegung der Faltwalzen in Eingriff zu kommen.
  7. 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bleche Glieder aufweisen, die sich rund um die Welle erstrecken, und daß die Welle mit den Traggliedern beweglich ist.
  8. 8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Leim auf Zonen der Bodenplatten benachbart zu den Platten, die die Laschen tragen, aufgebracht wird, daß die Laschen mit den Zonen durch dritte Faltvorrichtungen in Kontakt gebracht werden.
  9. 9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzliche Laschenteile benachbart zu den Zonen angeordnet sind, daß die zusätzlichen Laschenteile frei vom Eingriff mit anderen Zonen des Rohlings sind, daß die zusätzlichen Laschenteile als Vorrichtung zum Verschließen des Kartons in der zusammengefalteten Position dienen.
  10. 10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen dreieckig geformte Glieder aufweisen, die an den Ecken der Bodenplatten angebracht sind, daß die zuerst erwähnten Laschen und die zusätzlichen Laschen Seite bei Seite in dem zusammengefalteten Rohling angeordnet sind.
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  11. 11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel, um die Bodenplatten zusammenzuhalten;Laschen in abwechselnden Bodenplatten und Laschen aufnehmende Schlitze in der anderen Bodenplatte bilden, und daß die Laschen in die Schlitze eintreten, wenn der Karton entfaltet ist.
  12. 12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zur Befestigung der Kartonenden miteinander einen sich erstreckenden Teil aufweisen, der in einer Wand ausgebildet ist, und daß Mittel für ein zusätzliches Anbringen von Leim auf dem Rohling vorgesehen sind, daß der sich erstreckende Teil mit dem Rohling durch zusätzlichen Leim nach dem Falten der Enden durch dritte Faltvorrichtungen befestigt wird.
  13. 13. Vorrichtung zur Herstellung eines gefalteten Kartons, dadurch gekennzeichnet, daß ein Förderbett zum Tragen eines Kartonrohlings vorgesehen ist, daß der Rohling Seitenwände und Bodenwände aufweist, die mit den Seitenwänden verbunden sind, daß die Bodenwände Teile miteinander befestigt haben, wodurch die Bodenwände zusammengehalten werden, wenn der Karton entfaltet ist, so daß der Karton dann automatisch aufgestellt und fertig für die Beladung ist, daß die Bodenwände in dem Rohling Seite bei Seite angeordnet sind, daß Laschen durch zumindest eine der Bodenwand gebildet werden, wobei die Verbesserungen in der Vorrichtung erste Faltvorrichtungen für das Falten der Bodenwände in übereinanderliegender Beziehung relativ zu den benachbarten Seitenwänden aufweisen, daß zweite Faltvorrichtungen für
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    den Eingriff mit der Lasche vorgesehen sind, um dadurch die Lasche über und auf die Laschen tragende Bodenwand zu falten, daß Mittel zum Aufbringen von Leim an ausgewählten Oberflächenteilen der Bodenwand vorgesehen sind, daß dritte Faltvorrichtungen zum Falten jedes Endes des Rohlings über und auf die Innenteile des Rohlings vorgesehen sind, daß jedes Rohlingsende eine Seiten- und eine Bodenwand aufweist, daß der Leim auf dem Rohling für die Berührung mit den Laschen angeordnet ist, um die Laschen an dem Ende zu befestigen, und daß Mittel zur Befestigung der Enden miteinander vorgesehen sind.
  14. 14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß lösbare Stell- und Faltmittel vorgesehen sind, wodurch die Faltvorrichtungen seitlich verstellt werden können, um Kartonrohlinge verschiedener Form aufzunehmen.
  15. 15. Vorrichtung zur Herstellung eines gefalteten Kartons, dadurch gekennzeichnet, daß er ein Förderbett für die Unterstützung des Kartonrohlings aufweist, daß der Rohling Seitenwände und Bodenwände aufweist, die mit den Seitenwänden verbunden sind, daß die Bodenwände Teile haben, die miteinander befestigt sind, wodurch die Bodenwände aneinandergehalten werden, wenn der Karton entfaltet ist, so daß der Karton dann automatisch aufgestellt und fertig für die Beladung ist, daß die Bodenwände in dem Rohling Seite bei Seite angeordnet sind, daß die Laschen durch ein Paar Bodenwände gebildet werden, daß die Verbesserung darin besteht, daß der Rohling auf dem Förderbett mit der äusseren Kante zumindest einer Boden-
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    /angeordnet ist
    wand, die sich in einer Linie senkrecht zur Förderbewegung des Rohlings erstreckt, daß die äussere Kante eine Leitkante des Rohlings aufweist, daß erste Faltvorrichtungen für das Falten der Bodenplatte in übereinanderliegender Beziehung relativ zu den benachbarten Seitenplatten vorhanden sind, daß zweite Faltvorrichtungen vorhanden sind, um die Laschen in Eingriff mit den Bodenplatten zu bringen, die die Laschen tragen, daß die ersten Faltvorrichtungen Faltwalzen aufweisen, die mit den Bodenplatten in Eingriff kommen, um die Bodenplatten relativ zu den benachbarten Seitenplatten zu bewegen, daß stationäre Faltbleche mit den Laschen während der Bewegung der Bodenplatten in Eingriff kommen, daß die Laschen gegen die Faltbleche gedrückt werden, um die Laschen in Eingriff mit den benachbart damit verbundenen Platten zu bringen, daß Mittel zum Aufbringen eines Leims auf ausgewählten Oberflächenteilen der Bodenplatten vorgesehen sind, daß dritte Faltvorrichtungen für das Falten jedes Endes des Rohlings in Eingriff mit dem inneren Teil des Rohlings vorgesehen sind, daß jedes Rohlingsende eine Seiten- und eine Bodenplatte aufweist, daß der Leim auf dem Rohling für die Berührung mit den Laschen angeordnet ist, um die Enden in der gefalteten Position zu halten, und daß Mittel zum Sichern dieser Enden miteinander vorgesehen sind.
  16. 16. Vorrichtung zur Herstellung eines gefalteten Kartons, mit einem Tragbett für den Kartonrohling, wobei der Rohling Seitenplatten und Bodenplatten aufweist, die mit den Seitenplatten verbunden sind, daß Bodenplattenteile miteinander verbunden sind, wodurch die Bodenplatten zusammen-
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    gehalten werden, wenn der Karton entfaltet ist, so daß der Karton dann automatisch aufgestellt und fertig für die Beladung ist, daß die Bodenplatten in dem Rohling Seite bei Seite angeordnet sind, und Laschen durch ein Paar der Bodenplatten gebildet werden, dadurch gekennzeichnet, daß der Rohling auf dem Förderbett mit der äusseren Kante zumindest einer Bodenplatte angeordnet ist, die sich in einer Linie senkrecht zur Richtung der Bewegung des Rohlings erstreckt, daß die äussere Kante die Führungskante des Rohlings aufweist, daß erste Faltvorrichtungen zum Falten der Bodenplatten in übereinanderliegender Beziehung relativ zu den benachbarten Seitenplatten vorgesehen sind, daß zweite Faltvorrichtungen für die Eingriff der Laschen vorgesehen sind, um dadurch die Laschen auf den Bodenplatten zu halten, die die Laschen tragen, daß erste Faltvorrichtungen Faltwalzen aufweisen, die mit den Bodenplatten in Eingriff kommen, um die Bodenplatten relativ zu den benachbarten Seitenplatten zu bewegen, daß stationäre Faltbleche mit den Laschen während der Bewegung der Bodenplatten in Eingriff kommen, daß die Laschen gegen die Faltbleche gedrückt werden, um die Laschen in Eingriff mit den benachbarten Platten zu bringen, daß die Faltbleche Eingriffsenden bilden, die von der Ebene der Bewegung der Rohlinge für den Eingriff mit den Laschen aufgrund der Bewegung der Bodenplatten während des Betriebs der Faltwalzen entfernt angeordnet sind, daß die Faltbleche sofort benachbart zu den Faltwalzen getragen werden, wodurch die Laschen gegen die Faltbleche gedrückt werden, während die Faltwalzen mit den Bodenplatten in
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    Eingriff kommen, daß Vorrichtungen zum Aufbringen eines Leims auf ausgewählten Oberflächenteilen der Bodenplatten vorgesehen sind, daß dritte Faltvorrichtungen zum Falten jedes Endes des Rohlings in Eingriff mit den inneren Teilen des Rohlings vorgesehen sind, daß jedes Rohlingsende eine Seiten- und eine Bodenplatte aufweist, daß Leim aufgebracht wird, um die benachbarten Bodenplatten in Paaren durch Laschen miteinander zu verbinden, und daß Mittel vorgesehen sind, um die Enden miteinander zu befestigen.
  17. 17. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine sich hin- und herbewegende Welle aufweist, daß Faltwalzen auf der Welle für eine Bewegung damit angeordnet sind, daß die Faltwalzen Singriffsenden bilden, die zwischen einer Position unter der Bewegungsebene des Rohlings und einer Position über der Bewegungsebene des Rohlings beweglich sind.
  18. 18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß Stützvorrichtungen für die Faltbleche vorgesehen sind, die Glieder aufweisen, die sich rund um die Welle erstrecken, und daß die Welle in den Stützgliedern beweglich ist.
  19. 19. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß Leim auf Zonen der Bodenplatten benachbart zu den Platten, die die Laschen tragen, aufgebracht wird, daß die Laschen in Kontakt mit den Gebieten durch dritte Faltvorrrichtungen gebracht werden.
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  20. 20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzliche Laschenteile auf benachbarten Gebieten angeordnet sind, daß die zusätzlichen Laschenteile von dem Eingriff mit den anderen Gebieten des Rohlings frei sind, und daß die zusätzlichen Laschenteile dazu dienen, den Karton in einer Position zu verschließen, wenn er entfaltet ist.
  21. 21. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen dreieckig geformte Glieder aufweisen, die an den Ecken der Bodenplatten angeordnet sind, daß die ersterwähnten Laschen und die zusätzlichen Laschen Seite bei Seite auf dem ungefalteten Rohling angeordnet sind.
  22. 22. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel, um die Bodenplatten zusammenzuhalten, Laschen in abwechselnden Bodenplatten und Laschen aufnehmende Schlitze in anderen Bodenplatten bilden, und daß die Laschen in die Schlitze eintreten, wenn der Karton entfaltet ist.
  23. 23. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung der Enden des Kartons miteinander einen sich erstreckenden Teil auf der einen Seite der Platte bildet, daß Mittel vorgesehen sind, um zusätzlichen Leim auf den Rohling aufzubringen,'daß der sich erstreckende Teil mit dem Rohling mittels des zusätzlichen Leims nach Falten der Enden mittels der dritten Faltvorrichtung verbunden wird.
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