DE4217111A1 - Faltschachtel - Google Patents
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- Mechanical Engineering (AREA)
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Description
Die Erfindung betrifft eine Faltschachtel, bestehend aus einem
einteiligen Zuschnitt aus Pappe, Karton, Wellpappe od. dgl. mit
vier Seitenwänden, einem Schachtelboden und einem oberen
Schachtelabschluß, der von zwei jeweils mit einer Seitenwand
faltbar verbundenen Deckellaschen gebildet wird, wobei aus zwei
einander gegenüberliegenden Seitenwänden ein Flächenstück
ausgestanzt und entlang einer parallel und im Abstand zu einer
Kante der Seitenwand verlaufenden Faltlinie derart gefaltet
ist, daß die Flächenstücke eine Begrenzungswand der Falt
schachtel bilden.
Eine derartige Faltschachtel ist aus der DE-A 41 24 452 be
kannt. Hierbei werden die aus einander gegenüberliegenden
Seitenwänden ausgestanzten Flächenstücke zur Bildung des
Deckels oder des Bodens der Faltschachtel verwendet. Der
jeweils gegenüberliegende Schachtelabschluß wird auf herkömm
liche Weise durch Zusammenfalten und ggf. Verkleben von an den
Seitenwänden angelenkten Laschen gebildet. Wird ein Schachtel
abschluß auf diese Weise gebildet, so ergibt sich durch das
Ausstanzen der Flächenstücke nur eine geringe Materialer
sparnis. Es ist in der DE-A 41 24 652 daher vorgeschlagen
worden, beide Schachtelabschlüsse, also sowohl Deckel als auch
Boden, durch aus den Seitenwänden ausgestanzte Flächenstücke zu
bilden. Da der Boden das gesamte Gewicht der Ware zu tragen
hat, muß er relativ stabil ausgeführt sein, so daß große
Flächenstücke aus den entsprechenden Seitenwänden ausgestanzt
und zur Bildung eines Bodens verbunden werden müssen. Dadurch
werden aber die Seitenwände stark geschwächt. Das Verkleben der
Flächenstücke miteinander oder mit den gegenüberliegenden
Seitenwänden muß sorgfältig erfolgen, da der Boden relativ
große Kräfte aufnehmen muß, was zu einer unerwünschten Ver
teuerung der Faltschachtel führt.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Faltschachtel der
eingangs genannten Art zu schaffen, bei der trotz hoher
Materialausnutzung eine große Stabilität der Faltschachtel
gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch
gelöst, daß zwei gegenüberliegende Seitenwände, der dazwischen
angeordnete Schachtelboden und die den Schachtelabschluß
bildenden Deckellaschen durch Falten des einteiligen Zuschnitts
um zwischen den Seitenwänden, dem Schachtelboden und den
Deckellaschen vorgesehenen Faltlinien gebildet werden, daß die
Flächenstücke derart ausgestanzt sind, daß die verbliebenen
Faltlinien senkrecht zum Schachtelboden verlaufen, so daß die
Flächenstücke auf die Rückseite der Seitenwände umfaltbar sind,
und daß jeweils eine Endlasche der umgefalteten Flächenstücke
um eine Knicklinie in die Ebene einer angrenzenden Seitenwand
gefaltet und mit der entsprechenden Endlasche des gegenüber
liegenden Flächenstücks zur Bildung der zwischen den gegen
überliegenden Seitenwänden angeordneten Seitenwand verbunden
ist.
Dadurch, daß der Schachtelboden Bestandteil des einstückigen
Zuschnitts ist, besteht nicht die Gefahr, daß sich Verklebungen
lösen und die Ware unten aus der Faltschachtel herausfällt. Der
Zuschnitt kann flachliegend angeliefert und durch ein herkömm
liches Aufrichtaggregat mit einer hohen Leistung in Form ge
bracht werden. Dabei braucht die Ware lediglich auf den
Schachtelboden gestellt und die an zwei einander gegenüber
liegenden Seitenkanten des Schachtelbodens angelenkten Seiten
wände brauchen nur um die Ware herum aufgerichtet und über die
Deckellaschen miteinander verbunden werden (Web-Round-Prinzip).
Die aus den Seitenwänden ausgestanzten Flächenstücke werden um
die entsprechende Faltlinie herumgefaltet und bilden die
weiteren Seitenwände der Faltschachtel. Das Material der
Sichtfenster ergibt damit den Schmalseitenschutz des Füllgutes.
Gegenüber herkömmlichen Faltschachteln lassen sich mit der
erfindungsgemäßen Faltschachtel ca. 35% an Material einsparen.
Das Füllgut wird dabei ohne Abfall von dem Zuschnitt um
schlossen. Da sich der Zuschnitt unter Beibehaltung der er
findungswesentlichen Merkmale exakt dem Füllgut anpassen läßt,
wird eine hohe Formstabilität erreicht. Aufgrund dieser Form
stabilität ist die Verpackung tragbar.
Eine besonders optimale Materialausnutzung wird bei einer
Ausgestaltung der Erfindung dadurch erreicht, daß die weiteren
Seitenwände ausschließlich durch die ausgestanzten und umge
falteten Flächenstücke gebildet werden. Dabei sind aus jeder
Seitenwand jeweils zwei zueinander symmetrisch angeordnete
Flächenstücke ausgestanzt, deren verbleibende Faltkanten nahe
an einander gegenüberliegende Längskanten der ersten Seitenwand
verlaufen. Damit ist es nicht mehr nötig, weitere Verstärkungs
laschen aus den Seitenwänden auszustanzen und mit den umge
falteten Flächenstücken zu verkleben oder gar zusätzliche Ver
stärkungselemente vorzusehen.
Vorzugsweise sind die Endlaschen der aus den gegenüberliegenden
Seitenwänden ausgestanzten Flächenstücke an ihren Endab
schnitten miteinander verklebt. Dadurch können die jeweils eine
weitere Seitenwand bildenden ausgestanzten Flächenstücke in der
Mittelebene der Faltschachtel verklebt werden, was den Her
stellungsprozeß weiter vereinfacht und damit verbilligt.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die
Seitenwände jeweils durch eine Faltlinie in einen unteren
Seitenwandabschnitt, aus welchem die Flächenstücke ausgestanzt
sind und der an dem Schachtelboden angelenkt ist, und einen
oberen Verbindungsabschnitt, an welchem die Deckellasche ange
lenkt ist, unterteilt. Damit wird erreicht, daß sich die Falt
schachtel der Form der Ware leicht anpaßt, so daß die Stabi
lität der Verpackung erhöht wird.
Um die Faltschachtel nach der ersten Benutzung wieder verwenden
zu können, ist erfindungsgemäß an einer Deckellasche eine
Einstecklasche ausgebildet, die mit einem entsprechenden
Schlitz in dem Übergangsbereich zwischen der Seitenwand und der
anderen Deckellasche in Eingriff bringbar ist. Es ist damit
möglich, die Faltschachtel zu öffnen, Ware zu entnehmen und die
Faltschachtel wieder zu verschließen, ohne daß deren Stabilität
beeinträchtigt wird.
Um das Tragen der Faltschachtel durch den Verbraucher zu er
leichtern, sind zweckmäßigerweise in den Deckellaschen Greif
öffnungen ausgebildet, welche in aufgerichtetem Zustand der
Faltschachtel übereinander zu liegen kommen. Mittels dieser
Greiföffnung läßt sich die Faltschachtel bequem aufnehmen und
tragen.
Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines
Ausführungsbeispieles und der Zeichnung. Dabei bilden alle
beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich
oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung,
unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder
deren Rückbeziehung.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Zuschnitt einer erfindungsgemäßen Falt
schachtel,
Fig. 2 bis 6 eine Faltschachtel aus einem Zuschnitt gemäß
Fig. 1 in verschiedenen Faltstufen, und
Fig. 7 eine vollständig aufgerichtete und verklebte
Verpackung (ohne Inhalt) als Endstufe der in den
Fig. 2 bis 6 gezeigten verschiedenen Faltstufen.
Wie aus Fig. 1 zu ersehen ist, wird die erfindungsgemäße Falt
schachtel 1 aus einem einteiligen Zuschnitt 2 erstellt, der
einen Schachtelboden 3 bildet, an dessen einander gegenüber
liegenden Seitenkanten 4 Seitenwände 5 angelenkt sind. Da die
einander gegenüberliegenden Seitenwände identisch aufgebaut
sind und der Zuschnitt 2 im wesentlichen symmetrisch ausge
bildet ist, sind gleiche Teile nachfolgend auch mit gleichen
Bezugszeichen versehen. An den dem Schachtelboden 3 gegen
überliegenden Seitenkanten 6 der gegenüberliegenden Seiten
wänden 5 sind Deckellaschen 7 angelenkt.
Die Seitenwand 5 ist durch eine horizontal verlaufende Falt
linie 8 in einen unteren Seitenwandabschnitt 9, welcher an dem
Schachtelboden 3 angelenkt ist, sowie einen oberen Verbin
dungsabschnitt 10 unterteilt, an welchem die Deckellasche 7
angelenkt ist. In dem Seitenwandabschnitt 9 der Seitenwand 5
sind Flächenstücke 11 und 12 ausgestanzt und entlang parallel
und im Abstand zu einer Kante der ersten Seitenwand 5 ver
laufenden Faltlinien 13 und 14 faltbar. An jedem Flächenstück
11, 12 sind über Knicklinien 15 und 16 Endlaschen 17 und 18
abgekantet. An der Deckellasche 7 ist eine Einstecklasche 19
angelenkt, welcher mit einem in der gegenüberliegenden Deckel
lasche 7 ausgebildeten Schlitz 20 in Eingriff bringbar ist.
Nachfolgend wird anhand der Fig. 2 bis 8 das Aufrichten der
Faltschachtel 1 aus dem Zuschnitt 2 beschrieben:
Zunächst wird die in den Figuren nicht dargestellte Ware auf
den Schachtelboden 3 gestellt und die Seitenwände 5 um die
Seitenkanten 4 des Schachtelbodens 3 nach oben gefaltet
(Fig. 2). Als nächstes werden die aus den Seitenwänden 5 ausge
stanzten Flächenstücke 11 um die Faltlinien 12 herum nach innen
gefaltet und die beiden Endlaschen 14 miteinander verklebt
(Fig. 3 und 4). Nunmehr ist die auf dem Schachtelboden 3
stehende Ware auf allen vier Seiten von den Seitenwänden 5 bzw.
den durch die Flächenstücke 11 gebildeten weiteren, schmalen
Seitenwänden 21 umgeben. Die unteren Seitenwandabschnitte 9 der
Seitenwände 5 und die weiteren Seitenwände 21 sind im wesent
lichen senkrecht zu dem Schachtelboden 3 angeordnet. Dagegen
können die oberen Verbindungsabschnitte 10 über die Faltlinien
8 leicht nach innen geneigt sein und sich damit der Form der
Ware anpassen (Fig. 6). Als nächstes werden die Deckellaschen 7
um die Seitenkanten 6 der Seitenwände 5 gebogen und bspw. auf
der Ware aufgelegt. Dabei kann die an der Deckellasche 7 ausge
bildete Einstecklasche 19 in den in der gegenüberliegenden
Deckellasche ausgebildeten Schlitz 16 eingreifen, womit die
beiden Deckellaschen 7 sicher aneinander befestigt sind und die
Faltschachtel 2 zuverlässig zusammengehalten wird. In den
Deckellaschen 7 sind Durchtrittsöffnungen 22 ausgebildet, die
bei der aufgerichteten Faltschachtel 2 übereinander zu liegen
kommen. Der Verbraucher kann daher die Faltschachtel 1 leicht
in den Greiföffnungen 18 ergreifen und tragen.
Die durch das Umklappen der ausgestanzten Flächenstücke 11 in
den Seitenwänden 5 entstehenden Öffnungen können als Sicht
fenster für die Ware verwendet werden, so daß eine optimale
Warenpräsentation gewährleistet ist. Die weiteren Seitenwände
21 können mit Beschriftungen versehen werden.
Dadurch, daß die Faltschachtel 1 nach dem Öffnen durch die
Einstecklasche 19 der ursprünglich unten liegenden Deckellasche
7 manuell wieder verschließbar ist, kann das entleerte Füllgut
vom Verbraucher bequem wieder zum Handel zurückgeführt werden.
Bezugszeichenliste:
1 Faltschachtel
2 Zuschnitt
3 Schachtelboden
4 Seitenkanten
5 Seitenwände
6 Seitenkanten
7 Deckellaschen
8 Faltlinie
9 Faltabschnitte
10 Verbindungsabschnitte
11 Flächenstücke
12 Flächenstücke
13 Faltlinien
14 Faltlinien
15 Knicklinien
16 Knicklinien
17 Endlaschen
18 Endlaschen
19 Einstecklasche
20 Schlitz
21 weitere Seitenwände
22 Durchtrittsöffnungen
2 Zuschnitt
3 Schachtelboden
4 Seitenkanten
5 Seitenwände
6 Seitenkanten
7 Deckellaschen
8 Faltlinie
9 Faltabschnitte
10 Verbindungsabschnitte
11 Flächenstücke
12 Flächenstücke
13 Faltlinien
14 Faltlinien
15 Knicklinien
16 Knicklinien
17 Endlaschen
18 Endlaschen
19 Einstecklasche
20 Schlitz
21 weitere Seitenwände
22 Durchtrittsöffnungen
Claims (6)
1. Faltschachtel, bestehend aus einem einteiligen Zuschnitt
aus Pappe, Karton, Wellpappe od. dgl. mit vier Seitenwänden,
einem Schachtelboden und einem oberen Schachtelabschluß, der
von zwei jeweils mit einer Seitenwand faltbar verbundenen
Deckellaschen gebildet wird, wobei aus zwei einander gegen
überliegenden Seitenwänden ein Flächenstück ausgestanzt und
entlang einer parallel und im Abstand zu einer Kante der
Seitenwand verlaufenden Faltlinie derart gefaltet ist, daß die
Flächenstücke eine Begrenzungswand der Faltschachtel bilden,
dadurch gekennzeichnet, daß zwei gegenüberliegende Seitenwände
(5), der dazwischen angeordnete Schachtelboden (3) und die den
Schachtelabschluß bildenden Deckellaschen (7) durch Falten des
einteiligen Zuschnitts (2) um zwischen den Seitenwänden (5),
dem Schachtelboden (3) und den Deckellaschen (7) vorgesehenen
Faltlinien (4, 6, 8) gebildet werden, daß die Flächenstücke
(11) derart ausgestanzt sind, daß die verbleibenden Faltlinien
(13, 14) senkrecht zum Schachtelboden (3) verlaufen, so daß die
Flächenstücke (11) auf die Rückseite der Seitenwände (5) um
faltbar sind, und daß jeweils eine Endlasche (17, 18) der umge
falteten Flächenstücke (11) um eine Knicklinie (15, 16) in die
Ebene einer angrenzenden Seitenwand (5) gefaltet und mit der
entsprechenden Endlasche (17, 18) des gegenüberliegenden
Flächenstücks (11) zur Bildung der zwischen den gegenüber
liegenden Seitenwänden (5) angeordneten Seitenwand (5) ver
bunden ist.
2. Faltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
aus jeder Seitenwand (5) jeweils zwei zueinander symmetrisch
angeordnete Flächenstücke (11) ausgestanzt sind, deren ver
bleibende Faltlinien (13, 14) nahe an einander gegenüber
liegenden Längskanten der Seitenwand (5) verlaufen.
3. Faltschachtel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Endlaschen (17, 18) der aus den gegenüberliegenden Seiten
wänden (5) ausgestanzten Flächenstücke (11) an ihren Endab
schnitten miteinander verklebt sind.
4. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Seitenwände (5) jeweils durch eine
Faltlinie (8) in einen unteren Seitenwandabschnitt (9), aus
welchem die Flächenstücke (11) ausgestanzt sind und welcher an
dem Schachtelboden (3) angelenkt ist, und einen oberen Ver
bindungsabschnitt (10) unterteilt sind, an welchem die Deckel
lasche (7) angelenkt ist.
5. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß an einer Deckellasche (7) eine Einsteck
lasche (19) ausgebildet ist, die mit einem entsprechenden
Schlitz (20) in dem Übergangsbereich zwischen der Seitenwand
(5) und der anderen Deckellasche (7) in Eingriff bringbar ist.
6. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß in den Deckellaschen (7) Greiföffnungen
(22) ausgebildet sind, welche in aufgewickeltem Zustand der
Faltschachtel (1) übereinander zu liegen kommen.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19924217111 DE4217111A1 (de) | 1992-05-22 | 1992-05-22 | Faltschachtel |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19924217111 DE4217111A1 (de) | 1992-05-22 | 1992-05-22 | Faltschachtel |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4217111A1 true DE4217111A1 (de) | 1993-11-25 |
Family
ID=6459572
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19924217111 Withdrawn DE4217111A1 (de) | 1992-05-22 | 1992-05-22 | Faltschachtel |
Country Status (1)
Country | Link |
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- 1992-05-22 DE DE19924217111 patent/DE4217111A1/de not_active Withdrawn
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