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Beschreibung zur P a t e n t-
"Gehäuse, insbesondere Leuchte für Fahrzeuge" Leuchten für Fahrzeuge und die als
eine spezielle Leuchtenart anzusehenden Scheinwerfer für Fahrzeuge sind gewöhnlich
ausreichend gut gegen Spritzwasser und Schmutz abgedichtet. Diese Abdichtung reicht
jedoch nicht aus, um das Eindringen von feuchter Luft und von Flüssigkeit, die beim
Eindringen der Luft mitgerissen wird, zu verhindern. Das Eindringen der Luft und
der Flüssigkeit in die Leuchte wird begünstigt durch eine Pumpwirkung, die einmal
entsteht durch den Temperaturwechsel zwischen der eingeschalteten und ausgeschalteten
Leuchte und weiterhin durch einen häufigen Druckwechsel der Leuchtenumgebung, hervorgerufen
durch das Vorbeifahren an anderen Fahrzeugen,Bäumen, Gebäuden o.dgl. Die in die
Leuchte eingedrungene oder aus der feuchten Luft ausgefallene Flüssigkeit führt
zur Änderung der Lichtverteilung und ruft die große Gefahr einer Korrosion der in
der Leuchte verwendeten metallischen oder metallisierten Teile hervor,Um die in
die Leuchte eingedrungene Flüssigkeit möglichst schnell wieder aus der Leuchte herauszubekommen,
ist es üblich,an der tiefsten Stelle des Gehäuses oder einer jeweiligen Gehäusekammer
ein Wasserablaufloch einzubringen. Diese Maßnahme hat jedoch in der Praxis nicht
die gewünschte Wirkung
gezeigt, da das in die Leuchte eingedrungene
Wasser durch die in der Regel klein gehaltenen Wasserablauföffnungen nicht abschließt.
Eins Vergrößerung der Wasserablauföffnungen sind jedoch enge Grenzen gesetzt, da
man sonst Gefahr läuft, daß Schmutz und Spritzwasser in die Leuchte eindringt.
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Die gleichen oder ähnlichen Probleme liegen auch bei anderen abgedichteten
Gehäusen, wie z.B. bei Schaltergehäusen, Batteriekästen, Schaltungskästen Oo dgl.
vor.
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Die Erfindung bezieht sich auf gegenüber Schmutz und Spritzwasser
abgedichtete Gehäuse zur Aufnahme von elektrischleitenden Teilen, insbesondere auf
Leuchten einschließlich der einer Sonderform der Leuchten darstellenden Scheinwerfer
für Fahrzeuge mit einer an der tiefsten Stelle des abgedichteten Innenraumes oder
an der tiefsten Stelle einzelner Kammern des Innenraumes angeordneten Wasserablauföffnung.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Verbindung zwischen dem Innenraum und der Umgebung
des Gehäuses so auszugestalten, daß das in das Gehäuse eingedrungene Wasser mit
Sicherheit und möglichst schnell wieder ausfließt, ohne dabei die Wasserablauföffnung
so groß zu gestalten, daß Schmutz und Spritzwasser durch sie in das Gehäuse eindringen
können.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß zu der Wasserablauföffnung
mindestens eine weitere Öffnung für den Lufteinlaß eingebracht ist, derart, daß
in der Anbaulage des Gehäuses zwischen der Wasserablauföffnung und der Lufteinlaßöffnung
eine Höhendifferenz von mindestens 2 mm besteht und die Lufteinlaßöffnung nicht
oberhalb des maximal zulässigen Wasserstandes angeordnet ist. Bei einer derartigen
Zuordnung
von zwei Öffnungen wird sich selbst bei einer durch einen
Wasserfilm geschlossenen Lufteinlaßöffnung nur soviel Wasser ansammeln, bis der
Wasserspiegel das Niveau der Lufteinlaßöffnung erreicht hat. Denn bei einer Vereinigung
des sich in dem Gehäuse angesammelten Wassers mit dem in der Lufteinlaßöffnung sich
gebildeten Wasserfilms reicht die sich über die Wasserablauföffnung gebildete Wassersäule
von der Länge der Höhendifferenz zwischen der Wasserablauföffnung und der Lufteinlaßöffnung
aus, um Luft durch die Lufteinlaßöffnung gegen den Widerstand des sich hierin gebildeten
Wasserfilms einzusaugen und damit das angesammelte Wasser abfließen zu lassen.
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Bei einer Leuchte, deren in der Anbaulage am tiefsten liegende Gehäusewandung
eine ebene Fläche aufweist, und bei der die Wasserablauföffnung in dieser ebenen
Fläche eingebracht ist, kann die Lufteinlaßöffnung wenige Millimeter oberhalb dieser
ebenen Fläche in die Seitenwandung eingebracht sein. Hierbei steigt der Wasserspiegel,
auch wenn in der Lufteinlaßöffnung sich ein Wasserfilm gebildet hat, nicht über
das Niveau der Lufteinlaßöffnung hinaus. Es kann bei dieser Ausführungsform des
Erfindungegdankens jedoch sein, daß sich auf dem Gehäusegrund ein wenige Millimeter
hoher Sumpf bildet, der, weil die Lufteinlaßöffnung durch einen Wassertropfen verstopft
ist, nicht abfließt. Um diesen Nachteil zu beseitigen, ist es vorteilhaft, sowohl
die Wasserablauföffnung als auch die Lufteinlaßöffnung in die untere
ebene
Fläche einzubringen und die Wasserablauföffnung durch einen außen am Gehäuse angeordneten
Stutzen röhrenförmig auszubilden. Dabei wird die Höhendifferenz zwischen der Wasserablauföffnung
und der Lufteinlaßöffnung gebildet durch die Länge des rohrförmigen Stutzens Das
in das Gehäuse eindringende Wasser sammelt sich in dem rohrförmigen Stutzen und
läuft mit Sicherheit ab sobald sich ein die untere Gehäusewandung bedeckender und
zwischen Wasserablauföffnung und Lufteinlaßöffnung zusammenhängender Wasserfilm
gebildet hat.
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Bei einer anderen Ausführungsform des Erfindungsgedankens ist in die
untere ebene Gehäusewandung eine nach unten gerichtete Ausbauchung eingebracht,
in der die Wasserablauföffnung angeordnet ist.
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Das Maß der Höhendifferenz zwischen der Wasserablauföffnung und der
Lufteinlaßöffnung ist abhängig von dem Durchmesser der Wasserablauföffnung, von
dem Werkstoff der Wandung, in die die Wasserablauföffnung hineingebracht ist, und
von der Kantenausbildung der Wasserablauföffnung. Die Höhendifferenz kann umso kleiner
sein, je größer der Durchmesser der Wasserablauföffnung, je stärker wasserabstoßend
der Werkstoff und je größer die Radien der Öffnungskanten sind. Entsprechendes gilt
auch für die Lufteinlaßöffnung, wenn sie durch einen Wassertropfen verschlossen
ist. Langwierige Versuche haben ergeben, daß es günstig ist, einen Durchmesser der
Wasserablauföffnung von etwa 4mm zu wählen. Dabei ergibt sich eine Höhendifferenz
für die unterschiedlichen Materialien
zwischen 4 und 6 mm.
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Ein günstiger Wert für die Lufteinlaßöffnung liegt bei 4mm.
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Eine wesentlich kleinere Öffnung würde sich leicht zusetzen, während
durch eine größere Öffnung Schmutz und Spritzwasser eindringen würde.
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Die Zeichnung veranschaulicht einige Ausführungsformen der Erfindung
bei einer Fahrzeugleuchte.
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In Fige 1 ist eine Leuchte in ihrer Anbaulage dargestellt.
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Die Leuchte wird mit ihrem Gehäuse 1 an einem nicht dargestellten
senkrecht verlaufenden Wandungsteil mit der Schraube 3 befestigt. Das die Glühlampe
mit ihren Kontakteinrichtungen aufnehmende Gehäuse ist nach vorn mit der Lichtscheibe
2 dicht verschlossen. In die untere Gehäusewandung 4 ist eine Wasserablauföffnung
5 eingebracht.
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Figur 2 zeigt eine Ausführungsform des Leuchtengehäuses 1 in dem Bereich
der Schnittlinie A-A.
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In die Seitenwandung 6 ist mit einer Höhendifferenz h zu der Wasserablauföffnung
5 eine weitere Öffnung 7 eingebracht, die als Lufteinlaßöffnung dient.
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In den Fig. 3 und 4 sind weitere Ausführungsformen des Gehäuseabschnittes
im Bereich der Schnittlinie A-A dargestellt, bei denen die Lufteinlaßöffnung 7 zusammen
mit der Wasserablauföffnung 5 in die untere Gehäusewandung 4 eingebracht ist.
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Bei dem Ausführungsbeispiel in Figur 3 ist die Wasserablauföffnung
5 durch einen außen am Gehäuse angeordneten Stutzen 8 röhrenförmig ausgebildet.
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Bei dem in Figur 4 dargestellten Ausführungsbeispiel weist die untere
Gehäusewandung 4 eine Ausbauchung 9 auf, in die die Wasserablauföffnung 5 eingebracht
ist.
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In Figur 5 ist ein Scheinwerfer dargestellt, dessen Reflektor 11 und
die Streuscheibe 10 dicht miteinander verbunden sind und die Öffnung 12 im Reflektor-
zur Aufnahme der Glühlampe von einer Kappe 13 abgedeckt ist. Der Innenraum 14 des
Scheinwerfers ist über einen ringförmigen Kanal 15 in der Kappe 13 und über die
Öffnungen 16, 5 und 7 mit der Umgebung verbunden. Damit sich in der tiefsten Stelle
des Kanals 15 kein Kondenswasser ansammelt, ist hier die Ablauföffnung 5 vorgesehen.
In der Mantelfläche der Kappe 13 ist eine weitere Öffnung 7 eingebracht, die im
Abstand von h oberhalb der Wasserablauföffnung liegt und als Lufteinlaßöffnung dient.
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In Figur 7 ist ein Diagramm dargestellt, welches die Abhängigkeit
der Höhendifferenz h von dem Durchmesser D der Wasserablauföffnung bei Verwendung
von Messing und des Kunststoffes PMMA als Gehäusewerkstoff zeigt. Es sind Abmessungen
von h und D zu wählen, die oberhalb der im Diagramm dargestellten Kurven liegen.
Aus dem Diagramm ist zu ersehen, daß ein günstiger Wert für D bei etwa 4mm liegt.
Bei einer Vergrößerung von D merklich über 4 mm hinaus,
ergibt sich
keine merkliche Verringerung von h. Bei einer -Unterschreitung des Wertes von 4.mm
bei D ergibt sich eine nicht wünschenswerte wesentliche Vergrößerung von h. Die
Kurve 17 gilt für PMMA und die Kurve 16 für Messing als Werkstoff des Gehäuses 1
bzw. der Abdeckkappe 13.