DE2402492A1 - Verfahren und anordnung zur zuordnung von analysenergebnissen zu einer anzahl von zu analysierenden stoffen, insbesondere fuer medizinische zwecke - Google Patents
Verfahren und anordnung zur zuordnung von analysenergebnissen zu einer anzahl von zu analysierenden stoffen, insbesondere fuer medizinische zweckeInfo
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Description
Patentanwalt
8 München 22, Herrnstr. 15
8 München 22, Herrnstr. 15
Minchen, den 19. 1. 74
Mein Zeichen: P 1840
Anmelder: Honeywell Information Systems Inc.
200 Smith Street
Waltham, Mass. 02154
V. St. A.
Verfahren und Anordnung zur Zuordnung von Analysenergebnissen zu einer Anzahl von zu analysierenden Stoffen,
insbesondere für medizinische Zwecke
Die Erfindung bezieht sich auf ein System zur Analysierung
von Proben aus einer großen Menge zu analysierender Stoffe sowie für eine zuverlässige Angabe der Analysenergebnisse.
Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf ein System und ein Verfahren zur fehlerfreien Identifizierung der Ergebnisse
einer Probenanalyse bezüglich des Patienten, von dem die Probe entnommen worden war.
Das derzeit in Krankenhäusern und Laboratorien zur Analyse von Proben von Patienten benutzte Verfahren ist sehr
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kompliziert. Das betreffende Verfahren kann die handgeschriebene Übertragung des Namens oder der Nummer eines
Patienten zwanzigmal erforderlich machen zwischen dem Zeit-. punkt, zu dem die Probeentnommen worden ist, und dem Zeitpunkt,
zu dem die Analysenergebnisse dem Arzt mitgeteilt werden. Die große Anzahl bzw. Häufigkeit, in der der Name
oder die Zahl zu übertragen ist, steigert erheblich die Möglichkeit des Auftretens eines menschlichen Fehlers. In
großen Krankenhäusern wird zudem zur selben Zeit eine Analyse von Proben von vielen verschiedenen Patienten durchgeführt.
Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Fehlers in der Identifizierung der Analysenergebnisse bezüglich des richtigen
Patienten ist in unbefriedigender Weise hoch. Ein Fehler kann sich dabei dadurch ergeben, daß die Probe
von einem falschen Patienten entnommen war, da der Probenbehälter unrichtig markiert war oder da das Etikett
auf dem Probenbehälter während der Weiterleitung oder Verarbeitung unvorhergesehen vertauscht worden ist oder da
das Etikett falsch ausgewertet bzw. verstanden wurde. Die Ergebnisse eines Fehlers können verhängnisvoll sein.
Um dieses Problem zu lösen, sind verschiedene Systeme vorgeschlagen
worden, bei denen eine Identifizierung vom Patienten bis zu den End-Testergebnissen durch eine Reihe
von mechanischen oder elektromechanischen Übertragungen der Identifizierungsdaten von dem Patienten auf einen Behälter
und dann von einem Behälter zu einem weiteren Behälter ausgeführt wird. So umfaßt z.B. das in der
US-PS 3 618 836 beschriebene System das Einlochen einer codierten Nummer in einen Anhänger, der am Handgelenk des
Patienten angebracht wird. Wenn eine Blut- oder Urinprobe entnommen wird, benutzt die Krankenschwester oder der entsprechende
Fachmann eine Spezialanordnung, um dieselbe
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codierte Nummer in einen Anhänger zu lochen, der an dem Probenbehälter angebracht wird. Bei jeder nachfolgenden
Übertragung eines Teiles der Probe aus einem Behälter in einen anderen Behälter muß der an dem neuen Behälter angebrachte
Anhänger mit derselben codierten Nummer bzw. Codenummer gelocht werden. Entsprechende Systeme sind in
den US-Patentschriften 3 656 475, 3 565 582, 3 526 125,
3 523 522, 3 320 618 und 3 266 298 gezeigt. Diese Systeme weisen verschiedene Nachteile auf. Zum ersten ist die Hardware,
die für die mechanische oder elektromechanische Übertragung
der Patientennummer von einem Behälter zu einem weiteren Behälter erforderlich ist, ziemlich kompliziert.
Zum zweiten können nach wie vor Fehler bei. der übertragung der Daten von einem Behälter zu einem weiteren Behälter
auftreten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Weg zu zeigen, wie auf zuverlässige Weise eine Identifizierung
der Analysenergebnisse einer Probe, bezüglich des Patienten ermöglicht ist, dem die Probe entnommen worden ist, wobei
ohne eine manuelle, mechanische oder elektromechanische Übertragung einer Patientennummer von einem Behälter zu
einem weiteren Behälter ausgekommen werden soll.
Gelöst wird die vorstehend aufgezeigte Aufgabe durch die
im Patentanspruch 1 angegebene Erfindung.
Maschinell lesbare Etiketten bzw. Schilder werden an einem Patienten und an jedem Behälter angebracht, in welchem eine
Probe oder Unterprobe enthalten sein kann. Die maschinell lesbaren Etiketten bzw. Schilder enthalten jeweils eine
codierte beliebige Zahl. Die Identität des Patienten und die codierte Nummer bzw. Codenummer auf dem Etikett bzw.
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Schild, das an dem Patienten angebracht wird, werden in einer sogenannten Zuordnungsweise gespeichert. Wenn eine
Probe dem Patienten entnommen wird, werden das an dem Patienten angebrachte Schild und das an dem Probenbehälter
angebrachte Etikett gelesen, und die beiden Nummern werden in einer Zuordnungsweise gespeichert. Werden Teile der
Proben in Unterprobenbehälter übertragen, so werden in entsprechender Weise die an dem Probenbehälter und die
an dem Unterprobenbehälter angebrachten Etiketten gelesen, und die beiden Zahlen bzw. Nummern werden in einer Zuordnungsweise
gespeichert. Die Unterproben werden analysiert, und das an dem Unterprobenbehälter angebrachte
Etikett wird gelesen. Die Nummer des Unterprobenetiketts wird den Ergebnissen der Analyse zugeordnet. Schließlich
werden die Analysenergebnisse mit der Patientenidentität korreliert, und außerdem werden die Analysenergebnisse und
die Patientenidentität in einer Zuordnungsweise aufgezeichnet.
An Hand von Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielsweise
näher erläutert.
Fig. 1 zeigt in einer schematischen Darstellung eine bevorzugte Ausführungsform des Patienten-Proben-Identifizierungssystems
der vorliegenden Erfindung.
Fig. 2 zeigt ein maschinell lesbares Etikett für ein Patienten-Proben-Identifizierungssystem.
Fig. 3 zeigt die Codierung der maschinell lesbaren Etiketten gemäß Fig. 2.
Fig. 4 zeigt einen Lesekopf zum Lesen der maschinell lesbaren Etiketten gemäß Fig. 2.
Fig. 5 zeigt ein magnetisches Schaltelement des Lesekopfes gemäß Fig. 4 für den Fall, daß in dem codierten Etikett
ein Loch enthalten ist.
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Fig. 6 zeigt das magnetische Schaltelement des Lesekopfes gemäß Fig. 4 für den Fall, daß in dem codierten
Etikett kein Loch enthalten ist.
Fig. 7 zeigt schematisch die dem Lesekopf gemäß Fig. 4 zugehörigen elektronischen Schaltungen.
Fig. 8 zeigt ein transportables Konsol zum Lesen und Speichern der Handgelenk-Schildnummer und der Probennummer.
Fig. 9 zeigt eine Übertragungsstation, in der eine Probe an verschiedene Unterprobenbehälter übertragen wird.
Fig. 10 zeigt ein Übertragungsstationskonsol für das Lesen der Proben- und Unterprobennummern.
Fig. 11 zeigt ein automatisiertes Testinstrument für die Anwendung in einem klinischen Chemielabor.
Fig. 12 zeigt ein Tests.tationskonsol für das Lesen der
Unterprobennummer.
Fig. 13 zeigt ein Dateneintragsystem, welches einen klinischen Analysator mit der Bezeichnung Honeywell Diclan
240 mit einem Rechner der Bezeichnung Honeywell H1602 verbindet.
Fig. 14 zeigt den Verlauf von typischen Signalen, die von
dem Dateneintragsystem gemäß Fig. 13 zu dem Rechner hin übertragen werden.
Fig. 15 zeigt einen Leser und eine Dateneintrageinrichtung
für die Anwendung in einer manuellen Teststation. Fig. 16 zeigt in einer Tabelle ein bevorzugtes Korrelationsverfahren.
Fig. 17 zeigt ein Software-Flußdiagramm.
Fig. 17 zeigt ein Software-Flußdiagramm.
Im folgenden wird die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung erläutert. In Fig. 1 ist schematisch eine, bevorzugte
Ausführungsform des Patienten-Proben-Identifizierungssystems der Erfindung gezeigt. Das in Fig. 1 gezeigte System
bezieht sich auf ein klinisches Chemielabor. Es dürfte jedoch
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einzusehen sein, daß das System auch in anderen Krankenhaislaboratorien
oder in anderen Systemen angewendet werden kann, bei denen Proben von einer großen Menge zu
analysierender Stoffe mit einer eindeutigen Identität entnommen werden und bei denen die Identifizierung der
Analysenergebnisse mit der großen Menge der zu analysierenden Stoffe bzw. mit der betreffenden Menge vorgenommen
werden muß.
Wenn ein Patient 10 in ein Krankenhaus gelangt, wird ihm am Aufnahmeplatz 11 ein Armband gegeben. Gewöhnlich enthält
das Armband seinen Namen, seine Krankenhaus-Aufzeichnungsnummer und eine weitere Information. An dem
Armband wird ein maschinell lesbares Schild bzw. Patientschild 12 angebracht, welches eine eindeutige beliebige
Zahl bzw. Nummer χ aus einem ersten Satz von beliebigen Nummern X enthält. Um eine zusätzliche Zuverlässigkeit
zu erzielen, kann die betreffende beliebige Zahl χ auf dem Schild 12 auch in normal lesbarer Form, also in von
Menschen lesbarer Form codiert sein. Die beliebige Zahl χ ist eine Kurzzeitzahl bzw. -nummer, die solange zu benutzen
ist, wie der Patient 10 im Krankenhaus ist. Das Schild 12 wird aufs Geratewohl gewählt. Die Zufallszahl χ
und die Patientenidentität' (z.B. sein Name, Sozialversicherungsnummer oder Krankenhausaufzeichnungsnummer)
werden in einen Speicher 13 durch eine erste Dateneintrageinrichtung
14, auch als D/E-Einrichtung Nr. 1 bezeichnet, eingegeben. Die Patientenidentität und die Zufallszahl
χ werden in dem Speicher 13 in einer Zuordnungsweise gespeichert.
Wenn eine Testanforderung für einen bestimmten Patienten das Labor erreicht, nimmt ein Techniker verschiedene
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Probenbehälter 15, die Testanforderung und verschiedene Probenbehälteretiketten 16 mit zu dem Zimmer des Patienten.
Wenn eine Blutprobe benötigt wird, kann der Probenbehälter einen Blutentnahmebehälter darstellen, wie er unter der Bezeichnung
Becton-Dickenson-Vacutainer bekannt ist. Das Probenbehälteretikett 16 kann an dem Probenbehälter 15 dauerhaft
angebracht sein, oder es kann so ausgebildet sein, daß es angebracht und bei Bedarf von dem Probenbehälter 15 weggenommen
werden kann. Das Probenbehälteretikett 16 ist mit einer maschinell lesbaren eindeutigen beliebigen Zahl bzw.
Zufallszahl y aus einem zweiten Satz von beliebigen Zahlen y codiert. Die Zufallszahl y kann ebenfalls auf dem Probenbehälteretikett
16 als normal lesbare Zahl, d.h. als von Menschen lesbare Zahl angegeben sein.
Im Krankenzimmer entnimmt der Techniker bzw. Fachmann eine Flüssigkeits- oder Gewebeprobe dem Patienten 10 und führt
die betreffende Probe in den Probenbehälter 15 ein. An den Probenbehälter 15 wird ein Probenbehälteretikett 16 angebracht,
bevor die Probe in den Probenbehälter 15 eingeführt wird. Es ist aber auch möglich, daß der Techniker das Probenbehälteretikett
16 an den Probenbehälter 15 zu einem Zeitpunkt anbringt, zu dem die Probe entnommen worden ist.
Durch einen ersten Leser 17, der auch als Leser Nr. 1 bezeichnet ist, liest der Techniker sodann das Patientenschild
12 und das Probenbehälteretikett 16. Der erste Leser 17 ist eine transportable Einrichtung, die als Teil
einer Teströhrenschale des Technikers vorgesehen sein kann. Die Zufallsnummer bzw. -zahl χ und die Zufallsnummer bzw.
-zahl y werden in einem transportablen Kurzzeitspeicher 20 gespeichert, der ebenfalls Teil der Schale des Technikers
sein kann. Die Zufallszahl χ und die Zufallszahl y werden
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in dem Kurzzeitspeicher 20 in einer Zuordnungsweise gespeichert.
Zusätzlich zu dem Zuordnungs-Zahlenpaar können in dem Kurzzeitspeicher 20 noch weitere Daten gespeichert
sein. So ist es z.B. häufig nützlich, den Zeitpunkt aufzuzeichnen,
zu dem die Probe entnommen worden war.
Wenn die hier als Techniker bezeichnete Person ihre sogenannten Runden beendet hat, kehrt sie zum Labor zurück und
schließt den Kurzzeitspeicher 20 an einer zweiten Dateneintrageinrichtung 21 an, die auch mit D/E Nr. 2 bezeichnet ist.
Die Zufallszahl χ und die Zufallszahl y sowie die zugehörigen Daten werden aus dem Kurzzeitspeicher 20 durch die Dateneintrageinrichtung
21 in den Speicher 13 übertragen. Die Zufallszahlen χ und y werden in einer Zuordnungsweise in
dem Speicher 13 gespeichert.
Im Labor wird die Probe in eine Anzahl kleinerer Proben aufgeteilt, deren jede zu einem Testinstrument zwecks
Analyse hingeführt wird. Die Probenübertragungsstelle bzw. -transportsteile 22 führt zur Aufteilung der Probe in Unterproben
und zur Übertragung der Unterproben zu verschiedenen Unterprobenbehältern 23 hin. An jedem Unterprobenbehälter
ist ein Unterprobenbehälteretikett 24 angebracht. Auf jedem Unterprobenbehälteretikett 24 befindet sich in codierter
Form eine eindeutige Zufallszahl ζ aus einem dritten Satz von Zufallszahlen Z. Ein zweiter Leser 25, der auch
als Leser Nr. 2 bezeichnet ist, liest das Probenbehälteretikett 16 und das Unterprobenbehälteretikett 24 zum Zeitpunkt
der Übertragung der Probe auf die Unterprobenbehälter. Die Zufallszahlen y und ζ werden durch den Leser 25 zu einer
dritten Dateneintrageinrichtung 26 hin geleitet, die auch mit D/E Nr. 3 bezeichnet ist. Die Zufallszahlen y und ζ
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werden sodann durch die dritte Dateneintrageinrichtung 26 zu dem Speicher 13 hin geleitet, in welchem sie in einer
Zuordnungsweise gespeichert werden.
Die Unterprobenbehälter werden dann zu einem Analysator 27 gebracht, der ein automatisiertes Testinstrument oder ein
von Menschen zu bedienendes Prüfgerät darstellen kann. Das Unterprobenbehälteretikett 24, hier auch lediglich als
Unterprobenetikett'24 bezeichnet; wird durch einen dritten
Leser 30, der auch als Leser Nr. 3 bezeichnet ist, gelesen, und die Zufallszahl ζ wird zu einer vierten Dateneintrageinrichtung
31 hin geleitet, die mit D/E Nr. 4 bezeichnet ist. Die Unterprobe wird durch den Analysator 27 analysiert,
und die Testergebnisse werden einer vierten Dateneintragein. richtung 31 zugeleitet, die auch mit D/E Nr. 4 bezeichnet
ist. Die Zufallszahl ζ und die entsprechenden Testergebnisse werden von der vierten Dateneintrageinrichtung 31 in einer Zuordnungsweise dem Speicher 13 zugeleitet.
Zu diesem Zeitpunkt ist in dem System die gesamte notwendige Information in den Speicher 13 eingegeben worden. Vier Zuordnungspaare
einer Identifizierungsinformation existieren in dem Speicher 13 bezüglich jedes Testergebnisses. Es
sind dies: Die Patientenidentität bzw. -identifizierung und die Zufallszahl χ - diese Größen wurden zum Zeitpunkt
der Aufnahme eingegeben; die Zufallszahl χ und die Zufallszahl y _ diese Zahlen wurden gelesen und kurzzeitig gespeichert,
als eine Probe dem Patienten entnommen wurde, und später wurden diese Zahlen dem Speicher 13 eingegeben;
die Zufallszahl y und die Zufallszahl ζ - diese Zahlen wurden zum Zeitpunkt der Aufteilung der Probe in Unterproben
eingegeben; die Zufallszahl ζ und die Testergebnisse - diese Größen wurden zum Zeitpunkt der Analyse durch den Analysator
eingegeben.
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Eine hier auch nur als Logik bezeichnete Verknüpfungseinrichtung 32 nimmt die vier Zuordnungspaare auf und korreliert
die Testergebnisse mit der Patientenidentifizierung.. Die Verknüpfungseinrichtung bzw. Logik 32 steuert einen
Drucker 32, der die Patientenidentifizierung und die Testergebnisse
in einer Zuordnungsweise ausdruckt, so daß sie für eine Diagnose verwendet werden können.
Der Einsatz eines digitalen Allzweckrechners für die Logik 32 und den Speicher 13 ist bei dem vorliegenden
Patienten-Proben-Identifizierungssystem von besonderem Vorteil. Viele Krankenhäuser benutzen bereits einen digitalen
Rechner für andere Zwecke, wie für die Erstellung von Rechnungen und für die Kontoführung. Durch geeignete Hardware-
und Software-Integration kann ein digitaler Rechner auf einer Zeitteilbasis zwi sehen dem Patienten-Proben-Identifizierungssystem
und weiteren, damit nicht in Beziehung stehenden Anwendern zur Verfügung gestellt werden.
Bei einer erfolgreich ausgeführten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind die Logik 32 und der Speicher
durch einen Rechner des Typs Honeywell H16O2 dargestellt. Zum Zwecke der weiteren Erläuterung wird diese bevorzugte
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die den Rechner H1602 verwendet, speziell beschrieben. Es dürfte jedoch
einzusehen sein, daß auch andere digitale Rechner oder irgendeine andere zur Verfügung gestellte Logik/Speicher-Einheit
verwendet werden kann.
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Etiketten
In Fig. 2 sind bevorzugte Ausführungsformen maschinell
lesbarer Etiketten für ein Patienten-Proben-Identifizierungssystem gezeigt. Für Zwecke der Erläuterung sei
angenommen, daß die Codierung auf den Etiketten durch ein 14 Löcher umfassendes Muster hervorgerufen wird, welches
vier Oktalziffern, zwei Etikettenidentifizierungsbits und zwei Paritätsbits umfaßt, wie dies in Fig. 3 veranschaulicht
ist. Die weiter unten noch beschriebenen Leser sind so ausgebildet, daß sie das 14-Loch-Muster zu lesen imstande sind.
Es dürfte jedoch einzusehen sein, daß die vorliegende Erfindung in keiner Weise auf einen bestimmten Typ von Etikett
oder auf ein bestimmtes Codiersystem beschränkt ist.
In Fig. 2a ist eine bevorzugte Ausführungsform des Etiketts gezeigt, welches an dem Patienten angebracht wird. Ein
flexibles Band 40 kann dabei an dem Patientenhandgelenk angebracht werden. Das flexible Band 40 enthält eine geschriebene
Information bezüglich des Patienten, wie seinen Namen, seine Sozialversicherungsnummer und dgl.. Das
Patientenetikett 41 ist ein geschlitztes kreisförmiges Teil, das vorzugsweise aus gespritztem Kunststoff besteht
und welches über das flexible Band 40 gleitet. Da das
Etikett 41 über das flexible Band gleitet, kann es wieder Patient der verwendet werden, nachdem/das Krankenhaus verlassen
Jedes Patientenetikett 41 ist in eindeutiger Weise mit einem 14 Stellen umfasse nien Lochmuster und einem Lesetriggerstift
oder Stift codiert. Das 14-Loch-Muster stellt vier Oktalziffern und zwei Paritätsbits dar, wie dies in
Fig. 3 gezeigt ist. Der Lesetriggerstift bzw. Stift besitzt in bezug auf die Größe und Form der Löcher des Loch-Musters
eine unterschiedliche Größe oder Form. Der Lesetriggerstift
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aktiviert den Leser in-der Weise, daß die in dem 14-Loch-Muster
enthaltene maschinell lesbare Zahl gelesen wird. Die Anwendlang eines Le se trigger stifte s stellt außerdem
sicher, daß das Etikett in bezug auf den Leser richtig ausgerichtet ist.
In Fig. 2b ist ein maschinell lesbares Etikett gezeigt, welches in Verbindung mit einem sogenannten Vacutainer
oder einer Teströhre verwendet werden kann. Das etikett ist ein kreisförmiger Ring, der um den Vacutainer bzw. Te^trohr
43 sitzt. Wie das Patientenetikett 41 so besitzt das Probenetikett 42 ein in einer Oberfläche codiertes 14-Loch-Muster.
In Fig. 2c ist ein Unterprobenetikett 44 gezeigt, welche.'.
an einem Unterprobenbehälter 45 angebracht sein kann, bei
dem es sich einen Testbehälter für ein automatisiertes Instrument handeln kann. Das Unterprobenetikett 44 ist
ein ringförmiger Körper, der im Preßsitz auf dem Mundstück des Testbehälters 45 sitzt. Auf dem Etikett befindet
sich ein codiertes 14-Loch-Muster.
Es ist in höchstem Maße erwünscht, einen einzigen Typ von Lesekopf zu verwenden, der sämtliche drei Typen von Etiketten
zu lesen imstande ist. Dies ermöglicht, daß das transportable Konsol und das Übertragungs- bzw. Transportstationsie
we ils
konsoJ/lediglich einen Lesekopf zu haben brauchen, und zwar anstelle von zwei Leseköpfen. Durch die Anwendung eines einzigen Lesekopfes ist die mechanische und elektrische Hardware des transportablen Konsols und des Übertragungsstationskonsols erheblich vermindert.
konsoJ/lediglich einen Lesekopf zu haben brauchen, und zwar anstelle von zwei Leseköpfen. Durch die Anwendung eines einzigen Lesekopfes ist die mechanische und elektrische Hardware des transportablen Konsols und des Übertragungsstationskonsols erheblich vermindert.
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Obwohl es erwünscht ist, einen einzigen Typ von Lesekopf zu verwenden, um sämtliche drei Typen von Etiketten zu
lesen, ist es erforderlich, daß der Leser imstande ist, zwischen den verschiedenen Arten von Etiketten zu unterscheiden.
Obwohl dieses Identifizierungsmerkmal in vielerlei Weise erreicht werden kann, besteht ein vorteilhafter
Weg zur Unterscheidung der drei Typen von Etiketten darin, die beiden ütikettenidentifizierungsbits des 14-Loch-Musters
auszunutzen. So kann z.B. ein Patientenetikett dadurch identifiziert sein, daß die beiden Bits digitale "1"-Bits
sind. Das Vacutainer-Etikett ist dadurch gekennzeichnet, daß das erste Bit ein digitales "1"-Bit und das zweite
Bit ein digitales "O"-Bit ist. Das Testbehälteretikett
ist dadurch gekennzeichnet, daß das erste Bit eine digitale "O" ist und daß das zweite Bit eine digitale "1" ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform enthalten die etiketten eine normal, d.h.. von Menschen lesbare Darstellung
der maschinell lesbaren Zahlen. Dies macht manuelle Rückwärtsverfahren möglich. So kann z.B. die Vacutainer
(Proben)-Nummer auf der Testanforderung geschrieben sein, und die Testbehälter-(Unterproben)-Nummer kann auf den
Laborarbeitslisten oder in Datenbüchern eingeschrieben sein. Darüber hinaus ermöglicht die Anwendung einer normal
lesbaren Zahl eine leichte Lokalisierung bestimmter Proben zur Wiederholung der Tests.
Der Lesekopf für jeden Etikettentyp, verwendet 14 Lesebzw.
Fühlelemente zur Feststellung des Vorhandenseins oder Fehlens eines Loches in dem codierten Etikett. Bei einer
bevorzugten Ausführungsform sind die Fühlelemente magneti-
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sehe Schaltelemente entsprechend der in Fig. 4 dargestellten
Ausführungsform. Wenn in dem codierten Etikett ein Loch vorhanden ist, hält eine Schließfeder 50 einen Fluß-Abschlußblock
51 in Kontakt mit einem C-Ferritkern 52. Wird die Steuerkernwicklung 53 impulsweise angesteuert, so erzeugt
der magnetische Abschluß durch die Lesewicklung 54 ein Signal, welches eine digitale "1" anzeigt. Wie in Fig.5
gezeigt, gelangt der größte Teil des magnetischen Flusses durch die Lesewicklung 54 hindurch, wenn der Fluß-Abschlußblock
51 sich in Kontakt mit dem C-Ferritkern 52 befindet.
Wenn die Druckstange 55 kein Loch in dem codierten Etikett feststellt, führt die betreffende Druckstange 55 den Fluß-Abschlußblock
51 von dem C-Ferritkern 52 weg, wodurch der Flußabschlußweg geöffnet ist. Wie in Fig. 6 gezeigt,
gelangt in der Öffnungsstellung ein sehr schwacher Magnetfluß durch die Lesewicklung 54 hindurch, wenn ein Stromimpuls
an die Steuerwicklung 53 abgegeben wird. Das Signal, welches erzeugt wird, wenn die Druckstange kein Loch vorfindet,
ist als digitale "Null" bezeichnet.
In Fig. 7 sind die elektronischen Schaltungen gezeigt, die dazu benutzt werden, den die magnetischen Schaltelemente
enthaltenden Lesekopf aufeinanderfolgend zu steuern, wenn er die in den Etiketten gespeicherten vorcodierten
Muster liest. Wenn der Lesekopf und das Etikett in Kontakt miteinander gebracht sind, bewirkt der Lesetriggerstift
die Schließung eines Schalters S1. Eine Oszillator-Steuereinrichtung 60, die ein Flipflop enthalten
kann, läßt den Oszillator 61 an. Der Oszillator 61 steuert einen Zähler 62 und eine Zeitsteuerschaltung 63.
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Der Zähler 62 zählt von 1 bis 8. Das Ausgangssignal des
Zählers 62 wird durch einen Decoder 64 decodiert, der sequentiell Transistoren Q1 bis Q7 adressiert. Mit dem
Einschalten des jeweiligen Transistors gibt dieser einen Strom an zwei in Reihe geschaltete Treiberspulen bzw.
Steuerwicklungen ab, die in dem Lesekopf untergebracht sind. Dieser Strom ruft eine Spannung in der Lesewicklung
hervor; die Amplitude dieser Spannung ist proportional dem Abstand zwischen dem C-Kern und dem Abschlußblock. Das
Ausgangssignal des Decoders 64, welches der Zählerstellung von 1 entspricht, schaltet z.B. den Transistor Q1 ein. Wenn
der Transistor Q1 eingeschaltet ist, fließt ein Strom durch die Steuerleitung zu den Steuerwicklungen 1A und 1B
hin, die mit zwei verschiedenen C-Kernen verbunden sind. Die Signale erscheinen dann in den Sekundärwicklungen S1A
und S1B. Wenn der Ferrit-Abschlußblock dicht an den C-Kern
angedrückt ist, ist das Signal groß genug, um den Diodenspannungsabfall zu überwinden und als Eingangssignal für
einen Leseverstärker aufzutreten. Die Signale von den Lesewicklungen werden durch den Leseverstärker A oder
durch den Leseverstärker B verstärkt; durch welchen Leseverstärker eine Verstärkung erfolgt, hängt davon ab, welcher
Leseverstärker durch die ZeitSteuerschaltung 63 einen Taktimpuls
erhält. Wenn der Leseverstärker A Taktimpulse erhält, werden die Signale von den Lesewicklungen S1A
bis S7A nacheinander gelesen. Dies führt zur Bildung der ersten sieben Bits. Wenn der Zähler 62 ein zweites Mal
von 1 bis 8 zu zählen beginnt, erhält der Leseverstärker B
Taktimpulse bzw./wird dieser Leseverstärker B getaktet. Die Wicklungssteuer-Transistoren Q1 bis Q7 werden wieder
sequentiell adressiert. Die Signale von den Lesewicklungen
S1B bis S7B werden durch den Leseverstärker B verstärkt;
sie bilden die Bits 8 bis 14.
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Die Signale von den Leseverstärkern A und B werden einem ODER-Glied 65 zugeführt. Das 14-Bit-Ausgangssignal von dem
ODER-Glied 65 wird einem Kurzzeitspeicher oder einer Dateneintrageinrichtung zugeführt. Darüber hinaus werden die
Bits 3 bis 6 und 8 bis 13 in ein ^-Bit-Schieberegister eingeführt. Die Etiketten_identifizierungsbits 1 und 2 und
die Paritätsbits 7 und 14 werden nicht in dem Schieberegister 66 gespeichert. Die gespeicherten Bits werden dann
decodiert und durch eine Anzeigeeinrichtung 67 angezeigt. Wenn die Leseoperation beendet ist, liefert die Zeitsteuerschaltung
63 ein Signal an die Oszillator-Steuereinrichtung 60, welche den Oszillator 61 abschaltet.
Fig. 8 zeigt ein transportables Konsol oder Bedienungspult zum Lesen und Speichern der Handgelenk-Etiketten-Nummer
χ und der Probennummer bzw. -zahl y. Das transportable Konsol ist in der Schale bzw. in dem Tragkorb des Technikers
untergebracht, den der betreffende Techniker zu dem Krankenzimmer mitnimmt, wenn Proben zu entnehmen sind. Ein von
Hand zu haltender Handgelenk-Etikettenleser 101 wird dazu benutzt, die in dem Patienten-Handgelenketikett codierte
Nummer zu lesen sowie die Nummer, die in bzw. auf dem Vacutainer-Etikett codiert ist.
In dem Konsol sind den in Fig. 7 gezeigten elektronischen Schaltungen entsprechende elektronische Leseschaltungen enthalten.
Die elektronischen Leseschaltungen werden von einer
in dem Konsol enthaltenen Batterie gespeist. Um den Leistungsbedarf an die Batterie zu minimisieren, werden zwei
Leistungspegel aufrecht erhalten. Für die Instandhaltung des Speichers wird ein Dauerleistungspegel benutzt. Der in
dem transportablen Konsol enthaltene Kurzzeitspeicher kann
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z.B. ein Halbleiterspeicher sein. Es ist daher notwendig, eine Dauerleistung für den Speicher bereitzustellen, so
daß die Information nicht verloren geht. Der zweite Leistungspegel wird für die Leseoperation benutzt. Die
Leistung wird an die elektronische Leseschaltungen lediglich
während der Leseoperation abgegeben. Der Lesetriggerstift triggert einen Schalter, der die Leistung bzw. den
Speisestrom einschaltet, wenn der Lesekopf und das Etikett miteinander in Kontakt gebracht sind.
Wenn die hier als Techniker bezeichnete Person in das Krankenzimmer eintritt, nimmt sie den sogenannten Vacutainer
aus einer ersten Schale bzw. Aufnahme 110 ihrer Aufnahmeeinrichtung heraus. Nach dem Füllen des jeweiligen
Vacutainers wird dieser in eine zweite Schale bzw. Aufnahme 111 eingesetzt. Nachdem die erforderliche Anzahl der
Vacutainer gefüllt ist, wird das Handgelenketikett des betreffenden Patienten gelesen, und zwar dadurch, daß der
Etikettenleser 101 mit dem Patienten-Handgelenketikett in Kontakt gebracht wird. Dies bewirkt, daß die Handgelenk-Etikettennummer
in den transportablen Speicher übertragen wird.
Nachdem das Handgelenketikett des Patienten gelesen ist, wird das Etikettt auf jedem der Vacutainer in der Schale
gelesen und in den transportablen Speicher übertragen. Die Zufallszahl χ wird in einem Pufferspeicher gespeichert, der
jedesmal ausgelesen wird, wenn ein Vacutainer-Etikett gelesen wird. Diese beiden Zahlen werden dann in dem Kurzzeitspeicher
gespeichert. Diese Anordnung vermeidet, daß Handgelenk-Etikett des Patienten jedesmal lesen zu müssen,
wenn ein Vacutainer-Etikett gelesen wird. Nachdem jedes der Vacutainer-Etiketten gelesen worden ist, werden die
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Vacutainer aus der Schale 111 in die Schale 112 übertragen.
Das transportable Konsol kann gegebenenfalls eine Anzeige- · einrichtung für eine sichtbare Anzeige der Zufallszahlen χ
und y enthalten, und zwar, für die Anzeige in dem Fall, daß die Zahlen durch den Leser gelesen werden. Dies gibt dem
Techniker die Möglichkeit, visuell eine Prüfung vorzunehmen, um zu bestimmen, ob die Zahlen richtig gelesen worden sind.
Wenn der Techniker in das Labor zurückkehrt, werden die Daten aus dem Kurzzeitspeicher in den Speicher 13 übertragen.
Eine elektrische Verbindung zwischen dem Speicher 13 und dem transportablen Konsol kann über einen Datenübertragungsanschluß
113 hergestellt werden. Wenn die Daten in den Speicher 13 eingegeben und richtig gespeichert sind,
wird ein Signal an das transportable Konsol ausgesendet, welches Signal bewirkt, daß eine Datenübertragungs-Anzeigeeinrichtung
114 anzeigt, daß die Daten richtig aufgenommen worden sind.
Es ist häufig erwünscht, zusammen mit derEkndgelenk-Etikettennummer
und den Vacutainer-Nummern bzw.-Zahlen eine zusätzliche Information aufzuzeichnen. Dabei ist es
insbesondere häufig von Nutzen, über eine Aufzeichnung des Zeitpunktes zu verfügen, zu welchem die Probe entnommen
worden war. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sind daher ein Oszillator und ein Zähler
innerhalb des transportablen Konsols enthalten. Wenn die als Techniker bezeichnete Person dabei ist wegzugehen, um
Patienten Proben zu entnehmen, stellt sie einen elektrischen Kontakt zu dem Speicher 13 und der Logik 32 über den
Datenübertragungsanschluß 113 her. Die Zählerstellung des Zählers sowie die tatsächliche Zeit von der Takteinrichtung
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in der Logik 32 werden in dem Speicher 13 gespeichert.
Bei einer Ausführungsform beträgt die Zählerstellung O, und der Oszillator wird in Betrieb gesetzt, indem eine
elektrische Verbindung hergestellt wird. Bei einer weiteren Ausführungsform ist der Oszillator ein freischwingender
Oszillator, und die Zählerstellung des Zählers stellt eine gewisse Zufallszahl r dar. Jedesmal, wenn das Vacutainer-Itikett
gelesen wird, wird die Zählerstellung des Zählers
in dem Kurzzeitspeicher gespeichert, und zwar zusammen mit den zugehörigen Zufallszahlen χ und y. Aus dieser Information
kann die Zeit bzw. der Zeitpunkt, zu dem die Probe entnommen wurde, erhalten werden. Bei derjenigen Ausführungsform,
bei der die Anfangszählerstellung Null war, ist der tatsächliche Zeitpunkt der Entnahme der Probe der
Anfangszeitpunkt, zu dem der Techniker eine elektrische Verbindung zu dem Speicher hergestellt hatte, zuzüglich
der Zählerstellung multipliziert mit dem Zeitschritt bzw. der Zeitstufe zwischen den Zählungen der Oszillatorimpulse.
Bei der zweiten Ausführungsform, bei der die Anfangszählerstelluhg eine Zufallszahl r war, ist der tatsächliche
Zeitpunkt der Entnahme der Proben der ursprünglich gespeicherte Zeitpunkt zuzüglich der gespeicherten Zählerstellung
und abzüglich der ursprünglichen Zählerstellung multipliziert mit dem Zeitschritt zwischen den Zählungen
der Oszillatorimpulse bzw. -signale.
In Fig. 9 ist eine Übertragungsstation gezeigt, in der Blut aus den Vacutainern in die verschiedenen Testbehälter
übertragen wird. Wie in Fig. 9 gezeigt, ist jeder Vacutainer in einer Spalte mit den Prüfbehältern angeordnet.
Das Blut wird dabei von einem Vacutainer in die Prüfbehälter
übertragen, die sich jeweils in der betreffenden
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befinden. Diese Übertragung kann manuell oder durch automatische Verfahren erfolgen. Der Lesekopf liest sequentiell
das Vacutainer-Etikett und dann jedes der Testbehälter-Etiketten in einer Spalte. Der Lesekopf kann von Hand gehalten
werden, wie dies in Fig. 9 gezeigt ist, oder aber er kann in einer automatischen Anlage enthalten sein.
In Fig. 10 ist eine ÜbertragungsStationkonsole gezeigt.
Die Anordnung und die Arbeitsweise der Übertragungsstationskonsole
sind der transportablen Konsole ähnlich. Deshalb sind entsprechende Bezugszeichen benutzt worden, um entsprechende
Elemente zu bezeichnen. Da es erwünscht ist, zu vermeiden, daß das Vacutainer-Etikett jedesmals gelesen
wird, wenn ein Prüfbehälter-Etikett gelesen wird, ist ein Pufferspeicher vorgesehen, der die Vacutainer-Nummer speichert,
während .jedes der Testbehälter-iitiketten gelesen wird. Jedesmal,
-wepji ein Testbehälter-Etikett gelesen xvird, wird auch
der die Vacutainer-Nummer enthaltende Pufferspe icher ausgelesen.
Das zugehörige Nummernpaar bzw. Zahlenpaar wird an den Speicher 13 ausgesendet. Die für empfangene Daten
vorgesehene Anzeigeeinrichtung 114 zeigt an, daß das zugehörige Zahlenpaar aufgenommen und in dem Speicher 113
richtig gespeichert worden ist.
Ein in höchst vorteilhafter Weise automatisiertes Testinstrument für den Einsatz in einem klinischen Chemielabor
ist der klinische Analysator mit der Bezeichnung Honeywell Biclan 240. Ein den im folgenden auch nur als
Diclan bezeichneten klinischen Analysator verwendendes Patienten-Proben-Identifizierungssystem wird daher hier
beschrieben. Es dürfte jedoch einzusehen sein, daß auch
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andere automatisierte Testinstrumente verwendet werden können.
In Fig. 11 ist ein klinischer Analysator Diclan 240 gezeigt» Die Unterproben enthaltenden Testbehälter werden
von der Übertragungsstation aufgenommen und in eine Probenreihe 150 eingesetzt. Wenn die Probenreihe 150 aufeinanderfolgend
fortbewegt wird, entnimmt eine Unterproben-Abziehvorrichtung 155 den Inhalt des jeweiligen Testbehälters und
überträgt diesen Inhalt in einen Diclan~Testbehältero Die
Diclan-Testbehälter sind in einer Testreihe angeordnet® Die erste abgezogene Unterprobe wird in den ersten Diclan-Testbehälter eingeführt, usw.. Somit wird die Reihenfolge der
Unterproben während der Analyse beibehalten«,
Der Testbehälter-Etikettenleser 160 liest die Testbehälter-Etiketten
in derselben Reihenfolge, in der die Proben abgezogen
werden. Mit anderen Worten heißt dies, daß das erste gelesene Etikett der ersten abgezogenen Probe entspricht,*
Da die Reihenfolge der Unterproben während der Analyse beibehalten wird, ist die erste gelesene Testbehälter-Nummer
dem ersten Testergebnis zugehörig, welches von der Diclan» Einrichtung geliefert wird. Es dürfte ersichtlich sein, daß
das Testbehälter-Etikett unmittelbar vor, nach oder gleich= zeitig mit der Unterproben-Extraktion gelesen werden kann.
Das bedeutende Merkmal besteht darinp daß die Etiketten in
derselben Reihenfolge gelesen werden, in der die Unterproben abgezogen bzw. extrahiert werden.
Bei den derzeitigen Laborverfahren, und zwar auch in Laboratorien mit Rechnerausrüstung, wird in typischer
Weise für die automatisierten Instrumente eine "Ladeliste" erstellt. Dies bedeutet, daß die Proben in das Instrumen-
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tentransportsystem in einer vorgeschriebenen Reihenfolge
eingeführt werden Missen» Die-3 hat- ,jedoch verschiedene
Nachteiles (a) Sine fehlerhafte Reihenfolge bewirkt, daß
Ergebnisse der falschen Probe zugeschrieben werden; (b) das Instrument kann solange nicht in Betrieb gesetzt werden, bis
sämtliche Proben aufgenoamsn und in 5t®llung gebracht sind;
(g) ©ilige Proben ©der- Eutprobsn siüssen sntersder am Ende
der Reihe uatergsbr&clrfc werben:. ijsmi sie auftreten, oder
die Ladeliste muß in sinsm Zsit verbrauehsnden Schritt abgeändert
werden. .Ie Hinblick sjuf di© Irfladung ist zu bemerken,
daß diese Probleme nicht existieren und daß die
Proben in dem Probentransport in irgsafeiaer Reihenfolge
hinein gelangen können, ds. nlLmlicfc di© Proben su dem Zeitpunkt
identifiziert wemsn, zn dsa dis jeweilige Probe in
das Instrument zum Zwecke clsr- Analyse Mnein gelangt.
In Fig. 12 ist ein TsststatioaskoEi.ssl gesaigt,, Die Anordnung
und die Arbeitsweise des Tesrstatioj'.skonsois sind der Anordnueig
bzw, Arbeitsweise des transportablen Konsols und
des Übertrc-giaigastationskoasols ähnlich. Entsprechende Bezugszeionen
sind daher bemitstj, um. entsprechende Elemente
zu bezeichnen. Wie in Fig, 11 gezeigt, ist der Lesekopf vorzugsweise in einem automatischen Mechanismus untergebracht
j anstatt von Hand gehalten su werden. Bei einer
derartigen Ausführungsform sind dis T'estbehälter-Etiketten
mit einem Äusr-ichtungsstift oder einer Hut versehen, so da
die Etiketten alle in derselben Richtung in der Probenreib:
ausgerichtet sind.
In Fig. 13 ist das Dateneintragsystern gezeigt, welches als
Schnittstelleneinrichtung für den klinischen Analysator Diclan 240 mit dem Honeywell-Hi602-Rechner dient. Um die
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Arbeitsweise dieses Dateneintragsystems zu verstehen, ist
es zunächst erforderlichρ die Erzeugung und Ausgabe von
Signalen von dem klinischen Analysator Diclan 240 zu verstehen. Eine drei Ziffern umfassende Probenzugriffszahl
\irird in einem Zähler angezeigt? und ein drei Ziffern umfassendes Testergebnis wird durch Nixie-Röhren in dem
klinischen Analysator Diclan 240 angezeigt„ Beide Nummern
bzw= Zahlen werden außerdem an einen Drucker 250 ausgegeben.
Die Probenzugriffszahl ist eine Folgezählsrstellung der
Diclan-Testbehälter, -wenn diese analysiert werden. Ein Startring wird auf den ersten Diclan-Testbehälter in einer
Reihe von zu prüfenden bzw. zu testenden Proben aufgebracht, und die nachfolgenden Testbehälter werden durch einen Mikroschalter
ermittelt, der einen positiven Impuls je Testbehälter
erzeugte Diese Impulse werden gezählt,, und die
Zählerstellung wird in einem dreiziffrigen elektromechanischen
Dezimalzähler festgehalten,,
Die Testergebnisse iferden von einem photometrischen Meß»
instrument erzeugte Das Photometer-Ausgangssignal ohne Vorliegen einer Testprobe führt zur Aufladung eines Besugskondensators.
Die Ladungsmenge auf dem Bezugskondensator kann durch Eichpotentiometer geändert werden» Wenn die
Testprobe in dem Photometerstrahl sich befindet, laufen drei Vorgänge abs Ein Oszillator-Gatter itrird geöffnet,
der Bezugskondensator beginnt sich in kleinen Schritten zu entladen und ein Vergleicher beginnt mit dem Vergleich
der Photometer-Ausgangsspannung mit der Spannung auf dem Bezugskondensator» Das Gatter leitet die Oszillatorimpulse
zu einem Testergebnis-BCD-Zähler (binärcodierter Dezimalzähler) hin. Wenn die Bezugsspannung und die Testproben-
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spannung gleich sind, schaltet der Vergleicher das Oszillator-Gatter
ab. Damit ist die Anzahl der Oszillatorimpulse dem Testergebnis proportional.
Dem Drucker 250 werden Daten, über eine Reihe von zehn
Ziffernleitungen zugeführt. Sechs Dezimalziffern (drei für die Proben, und drei für die Testergebnisse) werden
seriell in einer Zeitspanne von etwa zwei Sekunden ausgesendet. Die Übertragung wird durch eine Zeitsteuernocke ausgelöst,
und die Übertragungsfolge wird durch Tast- bzw. Gatterimpulse unter der Leitung des Druckers 250 gesteuert.
Die Probenzugriffsnummer wird zu dem Drucker 250 zuerst übertragen. Bin Tast- bzw. Gatterimpuls legt eine Spannung
2
an den elektromechanischen 10 -Dezimalzähler an. Die zehn Ausgänge jedes der elektromechanischen Zähler sind mit zehn Datenübertragungs-Ziffernleitungen verbunden; damit bewirkt der Tast- bzw. Gatterimpuls die Übertragung der
an den elektromechanischen 10 -Dezimalzähler an. Die zehn Ausgänge jedes der elektromechanischen Zähler sind mit zehn Datenübertragungs-Ziffernleitungen verbunden; damit bewirkt der Tast- bzw. Gatterimpuls die Übertragung der
2
in Frage kommenden 10 -Ziffer zu dem Drucker 250 hin. Die
in Frage kommenden 10 -Ziffer zu dem Drucker 250 hin. Die
1 O
elektromechanischen 10 - und 10 -Zähler werden aufeinanderfolgend getastet, um die Übertragung der Probenzugriffsnummer
zu beenden. Dieser Vorgang wird dann für die Testergebnis-BCD-Zähler
wiederholt, was dazu führt, daß die Daten in ein Dezimalformat umgewandelt und an den Drucker
250 ausgesendet werden.
Das in Fig. 13 dargestellte Dateneintragsystem stellt
eine Schnittstelleneinrichtung zwischen dem klinischen Analysator Diclan 240 und dem Rechner H1602 dar, indem
der Datenfluß zu dem Drucker 250 ausgenutzt wird. Die Daten werden zu dem Drucker 250 in Dezimalform übertragen.
Das Dateneintragsystem setzt die Dezimaldaten in das BCD-Format (binärcodiertes Dezimalformat) um, so daß lediglich
vier Datenleitungen anstelle von zehn Datenleitungen zu dem Rechner hin benötigt werden.
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In Fig. 14 ist ein Beispiel der Signale veranschaulicht, die von dem Dateneintragsystem gemäß Fig. 13 zu dem Rechner
hin übertragen werden. Zum Zwecke der Erläuterung dieses Beispiels ist die Probenzugriffsnummer 127, und das Testergebnis
ist 805. Es dürfte ersichtlich sein, daß zusätzlich zu der Probenzugriffsnummer und der Testergebnisnummer
drei weitere Typen von Signalen an den Rechner abgegeben werden: Das die Bereichsüberschreitung anzeigende Unterbrechungssignal
"außerhalb des Bereichs", das "Dateneingabe "-Unterbrechungssignal und das "Datenüberzug"-Unterbrechungssignal.
Das Bereichsüberschreitungs-Unterbrechungssignal "außerhalb des Bereichs" zeigt an, daß das Testergebnis außerhalb des
Bereichs liegt und deshalb ungenau ist. Dieses Signal entspricht einer roten "Überbereichs"-Lampe in dem Diclan und
einem speziellen Bereichsüberschreitungs-Druckerformat in dem Drucker 250. Wenn das Testergebnis außerhalb des Bereichs
liegts, sendet eine Bereichsüberschreitungs-Alarmeinrichtung
252 ein Unterbrechungssignal an den Rechner aus, wie dies in Fig. 14 veranschaulicht ist. Dieses
Signal bleibt solange bestehen, wie die Bereichsüberschrei
tungs-Pr oben vorhanden sind. Wenn eine Normalbereichs-Probe auftritt, schaltet das Bereichsüberschreitungs-Unterbrechungssignal
ab.
Die Dateneingabe-Alarmeinrichtung 253 liefert ein Dateneingabe-Unterbrechungssignal.
Ein Signal ist der Übertragung der Jeweiligen binärcodierten Dezimalziffer zugehörig.
Das Dateneingabe-Unterbrechungssignal wird aus dem Übertragungsfolgesignal von dem Drucker und den Tastimpulsen
abgeleitet. Da diese beiden Signale andere Impulse enthalten als die erforderlichen Alarmimpulse, wird das er-
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wünschte Dateneingabe-Alarmsignal dadurch gewonnen, daß das FoIgesignal differenziert wird und daß dann.undmäßig
das Ergebnis mit den Tastimpulsen verknüpft wird.
Die Datenüberzugsalarmeinrichtung 254 liefert ein Unterbrechungssignal
zu Beginn und am Ende der Datenübertragung. Die Datenüberzugs-Unterbrechungssignale werden von der
Diclan-Zeitsteuernocke abgeleitet.
Es sei darauf hingewiesen, daß die Diclan-Probenzugriffsnummer durch das vorliegende Patienten-Proben-Identifizierungssystem
nicht benutzt wird. Diese Nummer kann, sofern erwünscht, durch geeignete Hardware- oder Softwareniodifikation
ausgeschieden werden.
In Fig. 15 sind ein Leser und eine Dateneintrageinrichtung
gezeigt. Diese Anordnungen werden verwendet, wenn die Probenanalyse manuell ausgeführt wird. Nachdem die Analyse
ausgeführt worden ist, wird das Analysenergebnis in die Konsole bzw. in das Bedienungsfeld 300 eingegeben, indem
die in Frage kommenden Tasten der Tastatur 301 gedrückt werden. Das Analysenergebnis wird in dem Anzeigebereich
angezeigt und außerdem in einem Pufferspeicher gespeichert. Nachdem das Analysenergebnis durch visuelle Überprüfung
des Anzeigebereichs 302 überprüft ist, wird der Lesekopf auf das Unterprobenetikett gedrückt. Die Zufallszahl ζ wird
gelesen, und das Analysenergebnis und die Zufallszahl ζ werden an den Speicher 13 ausgesendet.
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Bei einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sendet die Dateneintrageinrichtung ein Unterbrechungssignal an den Speicher 13 und an die Verknüpfungseinrichtung
bzw. Logik 32 aus. Dieses Unterbrechungssignal zeigt an, daß Daten für die Aussendung bereitstehen und daß die
Zufallsnummernpaare in einer Zuordnungsweise in dem Speicher 13 gespeichert werden sollten.
Im Falle einer Dateneintragung von der Übertragungsstation und von dem automatisierten Instrument kann die Zeitsteuereinrichtung
63 das Unterbrechungssignal liefern. Die Aufeinanderfolge von 14 Bits von den Leseverstärkern wird dann
durch einen Leitungstreiber an den Speicher ausgesendet. Somit werden die 14 Bits von jedem Etikett in den Speicher
eingegeben, wenn sie gelesen werden.
Im Falle des transportablen Bedienungsfeldes bzw. Konsols
werden die Zufallsnummern χ und y gelesen und in dem Kurzzeitspeicher 20 gespeichert und später in den Speicher 13
eingegeben. Wenn in diesem Fall eine Verbindung zu dem Datenausgangsanschluß 103 an dem transportablen Bedienungsfeld hergestellt wird, wird ein Unterbrechungssignal an den
Speicher 13 und an die Verknüpfungseinrichtung 32 ausgesendet. Die Zufallszahlen bzw. -Nummern werden dann
sequentiell in den Speicher 13 eingegeben. Zuerst wird eine Zufallszahl eingegeben, und dann wird die der betreffenden
Zahl zugehörige Zufallszahl eingegeben.
Wenn eine Zufallsnummer bzw. -zahl von einer der Dateneintrageinrichtungen
aufgenommen wird, führt die Verknüpfungseinrichtung bzw. Logik 32 eine Paritätsprüfung durch, indem
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sie die beiden Paritätsbits benutzt. Wenn keine Paritätsfehler vorhanden sind und wenn die Daten richtig gespeichert
sind, wird ein Signal "Daten empfangen" an das Datenempfangs-Flipflop ausgesendet, welches in dem betreffenden Konsol
bzw. Bedienungsfeld enthalten ist, welches die Daten aussendet. Wenn das Datenempfangs-Flipflop den Impuls "Daten
empfangen" aufnimmt, ändert sich sein Zustand, und ferner wird die mit Daten empfangen" bezeichnete Anzeigeeinrichtung
114 eingeschaltet. Diese Anzeigeeinrichtung informiert die als Techniker bezeichnete Person oder die Bedienperson, daß
die Daten empfangen worden sind und daß bei der Paritätsprüfung kein Fehler ermittelt worden ist.
In einem großen Patienten-Proben-Identifizierungssystem besteht eine Möglichkeit, daß gleichzeitig Unterbrechungssignale an den Speicher 13 von zwei verschiedenen Dateneintrageinrichtungen
ausgesendet werden. Dies könnte dazu führen, daß eine fehlerhafte Information gespeichert wird.
Eine weitere Ausführungsform der Dateneintrageinrichtung vermeidet dieses Problem. Bei dieser bevorzugten Ausführungsform
enthält jede Dateneintrageinrichtung einen kleinen Pufferspeicher, der einen oder zwei Datensätze
festhält. Die Logik 32 und der Speicher 13 laufen zyklisch durch die verschiedenen Dateneintrageinrichtungen alle
paar Sekunden durch und fragen jede Dateneintrageinrichtung darauf hin ab, ob sie Daten verfügbar hat. Wenn eine
bestimmte Dateneintrageinrichtung Daten zu speichern hat, wird der betreffenden Dateneintrageinrichtung während einer
kurzen Zeitspanne ausschließlich die Benutzung der Logik und des Speichers zugeteilt, um nämlich die in dem Pufferspeicher
gespeicherten Daten in den Speicher 13 einzuführen. Neben der Eliminierung des Problems des Auftretens einer
gleichzeitigen Unterbrechung füh__rt diese bevorzugte Ausführungsform
noch zu einer strafferen Steuerung der Daten
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und. zu einer geringeren Wahrscheinlichkeit der Einführung
von ungewollten Signalen (StörSignalen) in den Speicher
Obwohl eine Vielzahl von Korrelationsverfahren im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung angewendet werden kann,
wird bei einem besonders vorteilhaften Korrelationsverfahren der Rechnerbefehl benutzt, was .als indirekte Adressierung
bekannt ist. Bei normaler oder direkter Adressierung wird die gewünschte Operation auf den Inhalt des Adressenteiles
des Befehls hin ausgeführte So bedeutet z.B. LDA 20145s "Lade in das Α-Register des Rechners den Inhalt der
Speicheradresse 20145". Bei indirekter Adressierung, die dadurch angegeben wird, daß ein bezeichnetes Bit in dem
Befehlsirort gesetzt wird9 wird der Befehl derart modifiziert
j daß er folgendes bedeutet; "Lade in das A-Register
den Inhalt der Adresse, die ihrerseits der Inhalt des Speicherplatzes 20145 ist". Das Korrelationsverfahren läßt
sich am besten unter Bezugnahme auf das folgende Beispiel verstehen»
Wenn ein Patient 10 das Krankenhaus betritt, werden die Zufallszahl X9 die auf dem Schild 12 erscheint, und die
Patientenidentität in den Speicher 13 durch die erste Dateneintrageinrichtung 14 eingegeben. Die Zufallszahl χ
wird in eine Adresse transformiert, und zwar dadurch, daß zu der Zufallszahl χ der Inhalt des AdressensektorSpeicherplatzes
A hinzuaddiert wird| dies ist in Figo 16 in der mit Lage bezeichneten Spalte veranschaulicht. Der Adressenspeicherplatz
A ist der erste Speicherplatz in dem Adressensektor Nr. 1„ Die Patientenidentität wird dann
in dem Speicherplatz A+χ gespeichert, wie dies in Fig. 16
gezeigt ist«, \!ewci dem Patienten eine Prob® entnommen
/1111
werden die Zufallszahl bzw. NumEier χ von dem Armbandetikett
des Patienten und die Zufallszahl bzw» -nummer y
von dem Probenbehälter-L-tikett 16 kurzzeitig in einer Zuordnungsweise
in dem transportablen Kurzzeitspeicher 20 gespeichert. Die Zufallsnummer χ und die Zufallsnummer y werden
später aus dem Kurzzeitspeicher 20 durch die Dateneintrageinrichtung
21 zu dem Speicher 13 hin übertragen. Die Zufallsnummer y wird in eine Adresse transformiert, indem
zu ihr der Inhalt des AdressensektorSpeicherplatzes B hinzuaddiert
wird. Der Adressensektorspeicherplatz B ist der erste Speicherplatz im Adressensektor Nr. 2. A+x ist sodann
in dem Speicherplatz B+y gespeichert. Es sei darauf hingewiesen, daß mit Rücksicht darauf, daß die Adressen
in dem Adressensektor Nr. 2 den Zufallsnummern von den Probenbehälter-Etiketten entsprechen, der Adressensektor
Nr. 2 von einer Größe sein muß, die gleich der Anzahl von Probenbehälter-Etiketten in dem System ist, und zwar unabhängig
davon, wie viele Etiketten tatsächlich an einem vorgegebenen Tag benutzt werden.
Wenn die Probe in die Unterprobenbehälter übertragen wirds
werden die Zufallsnummer y und die Zufallsnummer ζ gelesen und in den Speicher 13 eingeführt. Die Zufallsnummer bzw.
-zahl ζ von dem Unterproben-Etikett wird in eine Adresse transformiert, indem zu ihr der Adressensektorspeicherplatz
C hinzuaddiert wird. Der Adressensektorspeicherplatz C ist der erste Speicherplatz des Adressenektors Nr. 3. Wie
bei dem Adressensektor Nr. 2 muß der Adressensektor Nr-. 3 so groß sein wie die Gesamtanzahl von Unterproben-Etiketten
in dem System. Ein indirektes Adressenbezeichnungsbit wird dann zu demWort B+y hinzuadcLiert , und das modifizierte
Wort wird in dem Speicherplatz C-rZ gespeichert,
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Wenn die Zufallsnummer bzw. -zahl ζ den Speicher 13 von
der vierten Dateneintrageinrichtung 31 her erreicht, wird der Inhalt des Speicherplatzes C+z indirekt wieder bereitgestellt.
Die Verknüpfungseinrichtung 32 geht zum Speicherplatz C+z und achtet auf den Inhalt. Da ein indirektes Bit
in dem Inhalt enthalten ist, geht die Verknüpfungseinrichtung 32 zu einem indirekten Betrieb über, um den Speicherplatz
B+y zu adressieren. Die Logik bzw. Verknüpfungseinrichtung 32 beachtet den Inhalt des Speicherplatzes B+y
(A+x) und geht zum Speicherplatz A+x über. Die Logik 32 nimmt den Inhalt des Speicherplatzes A+x (die Patientenidentität)
und speichert sie kurzzeitig.
Wenn das Testergebnis von der Unterprobe den Speicher 13 erreicht, wird es mit der Patientenidentität gepaart. Diese
Informationspaarbildung kann die Form eines Doppeltabellen-Doppelwort-Verfahrens
haben,, wie es im Adressensektor Nr„
angegeben ist, oder eines indirekten Adressenverfahrens, wie es im Adressensektor Nr. 5 angegeben ist, bei dem die
Patientenidentität die Adresse ist und bei dem Testergebnisse die Inhalte sind.
Nachdem die Patientenidentität und die Testergebnisse paarweise zusammengefaßt sind, werden sie in typischer
Weise durch den Drucker 33 ausgedruckt. Es kann ferner erwünscht sein, die paarweise zusammengefaßte Information
in dem Speicher 13 für eine zukünftige Verwendung festzuhalten. Die Probennummer y und die Unterprobennummer ζ werden
nicht mehr benötigt, nachdem eine Korrelation erfolgt ist. Die Adressenspeicherplätze B+y und C+z können daher
gelöscht werden, so daß die Etiketten, die die Zufallszahlen bzw. -nummern y und ζ enthalten, wieder verwendet werden
können. Wenn der Patient das Krankenhaus verläßt, wird in
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entsprechender Weise der Adressenspeicherplatz A+x gelöscht, so daß das Etikett, welches die Zufallsnummer
bzw. -zahl χ enthält, wieder verwendet werden kann. Es sei darauf hingewiesen, daß die Sätze X, Y und Z der Zufallszahlen gesonderte und unterschiedliche Komponenten eines
Hauptsatzes von Zufallszahlen sein können. Alternativ dazu können die Sätze X, Y und Z auch aufgeteilt sein.
In Fig. 17 ist ein Flußdiagramm des Softwaresystems gezeigt.
Eine Ablauf- bzw. Organisationsroutine enthält die Echtzeit-Taktdaten, leitet Routinen ein, häl_t Puffer
fest und führt die organisatorischen Funktionen aus. Die Ausführung kann entweder in einer periodischen Suche vorgenommen
werden, um festzustellen, ob Fehleranzeigen für die verschiedenen Moduln gesetzt sind, oder die Aufnahme
einer Eingangsunterbrechung bewirkt, wie dies in dem Flußdiagramm gezeigt ist, die Ausführung des Suchens nach der
Quelle der betreffenden Unterbrechung.
Die Patienten-Zählungsroutine gestattet die Bildung einer Datei für einen neuen Patienten; daneben legt sie Speicherplatz
für Daten bezüglich des betreffenden Patienten fest. Die Dateistruktur .wird/alphabetischer Reihenfolge durch
den Patientennamen zum Zwecke eines leichten Zugriffs aufgestellt. In dieser Routine existieren Vorkehrungen für
eine Dateneingabe und Ausgabe aus einer Datei, und ferner kann die Datei, sofern erwünscht, gelöscht werden. An dieser
Stelle wird das Fundament für die spätere Korrelation gelegt, indem die Tabelle A in dem Adressensektor Nr. 1
aufgestellt wird, wie dies zuvor beschrieben worden ist. Die Adresse entspricht der Handgelenk-Etikettennummer (fax),
wobei der Inhalt durch die Patientenidentität gebildet ist.
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Die Übertragungsroutine des transportablen Speichers führt zur Eingabe von Datenblöcken, bestehend aus einer
Handgelenk-Etikettennummer, den Probenbehälternummern von den Proben, die dem Patienten entnommen worden sind, und
dem Zeitpunkt, zu dem die Probe entnommen worden war. Die Parität der Worte wird überprüft und mit den Paritätsbits
verglichen, die mit den Daten ausgesendet worden sind. Wenn die Daten richtig empfangen worden sind, wird die Handgelenk-Etikettennummer
für die Korrelation transformiert (siehe hierzu den Abschnitt Zuordnung und Rrrelation);
die betreffende Nummer und die Zeitangabe betreffend die Probenentnahme werden in der Tabelle B in dem Adressensektor
Nr. 2 gespeichert, dessen Adressen (B+y) den Probenbehälternummern entsprechen. Sodann wird ein Signal
"Übertragung bestätigt" oder "Daten empfangen" zu dem aussendenden Modul zurückgesendet.
Die Arbeitsweise der Übertragungsstation ist der Arbeitsweise der Übertragungs- bzw. Senderoutine des transportablen
Speichers analog, wobei die Identifizierungsnummern bzw. -zahlen solche sind, die zu den Probenbehältern und
den Unterprobenbehältern gehören.
In der Routine des automatisierten Instruments sind zwei Funktionen enthalten. Durch die eine Funktion werden die
Testergebnisdaten von dem Analysator in die Tabelle D eingegeben und sequentiell gespeichert. Nach der anderen
Funktion werden die Unterproben-Identifizierungsnummern
eingegeben, ferner erfolgt eine Paritätsprüfung, außerdem werden die Nummern bzw. Zahlen aufeinanderfolgend in der
Tabelle E gespeichert und überdies wird die Übertragung bestätigt.
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Die Korrelationsroutine durchläuft schrittweise die Tabellen D und E, entnimmt Daten aus der Tabelle D,
hält sie in einem Puffer fest, entnimmt eine Unterprobenidentifizierung aus der Tabelle E und führt einen indirekten
Adressensuchvorgang durch die Tabellen C, B und A aus, um die Patientenidentität zu erhalten. Die Patientendatei
für die betreffende Identität wird ermittelt, und die Testergebnisse werden dort gespeichert, und zwar zusammen
mit dem Zeitpunkt, zu dem die Probe entnommen worden war.
Die Datenverarbeitungs-Ausgaberoutine wird von einer Tastatur her gesteuert; sie kann in verschiedenen Betriebsarten
arbeiten, von denen zwei hier veranschaulicht sind. Die Bedienperson kann nach den Ergebnissen für einen bestimmten
Patienten oder für eine Gruppe von Patienten fragen; die Dateien werden untersucht,um den gewünschten
Patienten zu ermitteln, und die Patientenidentität und die Ergebnisse werden gedruckt. Der Laborleiter wünscht häufig,
die Ergebnisse durch einen Test zu überprüfen. Deshalb ist für die Bedienperson Vorkehrung getroffen, um sämtliche
Daten von einem bestimmten Test anzufordern. Es wird ein Suchvorgang ausgeführt, und die Testergebnisse und die
entsprechenden Patientenidentitäten werden ausgedruckt. In diesem Bereich können zum Zwecke der Erleichterung für
den Anwender weitere Datenverarbeitungs- und Meldungsroutinen enthalten sein.
Zur Ausführung verschiedener Tests bezüglich einer Probe sind Mehrkanal-Instrumente entwickelt worden. Nicht alle
Proben erfordern jedoch, daß sie sämtlichen Tests in dem
4 0 9 8 3 0/1111
Instrument unterzogen werden. Um Kosten und Zeit zu sparen, werden programmierbare Instrumente entwickelt.
Die vorliegende Erfindung unterstützt die Wirksamkeit derartiger Instrumente in folgender Weise. Wenn die Testprobennummer
bei dem Analysator gelesen wird, wird eine Korrelation zu der eindeutigen Identität der großen Menge
zurück vorgenommen, und die Datendatei bezüglich der Identität wird abgetastet. Die bezüglich der Probe auszuführenden
bestimmten Tests werden vermerkt (sie sind in den Speicher als Teil der Testanforderung eingegeben worden),
und die Speicher/Logik-Einheit sendet Steuersignale an den Analysator zur Ausführung der erforderlichen Tests
aus.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß vorstehend an Hand einer Reihe von bevorzugten Ausführungsformen
ein System erläfcert worden ist, welches in zuverlässiger Weise Analysenergebnisse bezüglich des Patienten zu identifizieren
gestattet, von dem eine Probe entnommen worden war.
409830/1 1 1 1
Claims (24)
- PatentansprücheVerfahren zur Zuordnung von Analysenergebnissen zu einer Anzahl von zu analysierenden Stoffen in einem System, in welchem eine Testprobe einer großen Stoffmenge entnommen wird, die eine eindeutige Identität besitzt, insbesondere für medizinische Zwecke, dadurch gekennzeichnet, daß an der großen Stoffmenge ein maschinell lesbares Etikett (41 ) angebracht wird, auf welchem in codierter Form eine eindeutige Stoffmengennummer enthalten ist, daß die eindeutige Identität und die Stoffmengennummer in einer Zuordnungsweise gespeichert werden, daß ein maschinell lesbares Etikett (42) an derjeweiligen, der Stoffmenge entnommenen Testprobe angederartigen
bracht wird, daß auf jedem/maschinell lesbaren Etikett (42) eine eindeutig codierte Testprobennummer verwendet wird, daß die Stoffmengennummer und die Testprobennummern jeweils gelesen werden, daß die Stoffmengennummer und die jeweilige Testprobennummer in einer Zuordnungsweise gespeichert werden, daß die Testprobennummern gelesen werden, daß jede Testprobennummer einem Analysenergebnis zugeordnet wird, welches von der Analyse der entsprechenden Testprobe erhalten wird, daß die Analysenergebnisse zu der eindeutigen Identität korreliert werden und daß die Analysenergßbnisse und die eindeutige Identität in einer Zuordnungsweise aufgezeichnet werden. - 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Testprobennummern gelesen und jeweils einem Analysenergebnis zugeordnet werden, daß ein maschinell lesbares Etikett (44) an jeder einer Testprobe entnommenen Unterprobe angebracht wird, wobei auf jedem derartigen maschinell lesbaren Etikett (44) eine eindeutige codierte409830/1 1 1 1Unterprobennummer vorgesehen wird, daß die Testprobennummern und die jeweiligen Unterprobennummern gelesen werden, daß die Testprobennummer und die jeweilige Unterprobennummer in einer Zuordnungsweise gespeichert werden, daß die Unterprobennummern gelesen werden und daß jede Unterprobennummer einem Analysenergebnis zugeordnet wird, welches aus der Analyse der entsprechenden Unterprobe erhalten wird.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei als Stoffmenge dienendem menschlichen Patienten als Testprobe eine Flüssigkeit oder ein Gewebe von dem betreffenden menschlichen Patienten verwendet wird.
- 4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Testprobennummern Kurzzeitnummern verwendet werden und daß die Testprobennummern für eine Wiederverwendung nach der Korrelation gelöscht werden.
- 5. Verfahren zum Analysieren von einem Patienten entnommenen Proben und zur zuverlässigen Meldung der Analysenergebnisse, insbesondere nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Patienten (10) ein maschinell lesbares Etikett (41) angebracht wird, welches eine eindeutige Zufallszahl χ aus einem ersten Satz von Zufallszahlen X enthält, daß die Patientenidentität und die Zufallszahl χ in einer Zuordnungsweise in einer Speichereinrichtung (13) eingespeichert werden, daß dem Patienten eine. Probe entnommen wird, daß die Probe in einen Probenbehälter eingeführt wird, an welchem ein maschinell lesbares Etikett (42) angebracht ist, welches eine eindeutige Zufallszahl y aus einem zweiten Satz von Zufallszahlen Y enthält, daß409830/1 1 1 1das an dem Patienten (10) angebrachte maschinell lesbare Etikett (41) gelesen wird, daß das an dem Probenbehälter (43) angebrachte maschinell lesbare Etikett (42) gelesen wird, daß die Zufallszahlen χ und y in einer Zuordnungsweise in einem transportablen Kurzzeitspeicher (20) gespeichert werden, daß die einander zugeordneten Zufallszahlen χ und y aus dem transportablen Kurzzeitspeicher (20) in die Speichereinrichtung (13) übertragen werden, daß Teile der Probe aus dem Probenbehälter in eine Vielzahl von Unterprobenbehältern übertragen werden, an deren jedem ein maschinell lesbares Etikett (44 bzw. 24) angebracht ist, welches eine eindeutige Zufallszahl ζ aus einem dritten Satz von Zufallszahlen Z enthält, daß das an dem Probenbehälter angebrachte maschinell lesbare Etikett gelesen wird, daß die an den Unterprobenbehälter jeweils angebrachten maschinell lesbaren Etiketten ge]fisen werden, daß die Zufallszahl y und jede Zufallszahl ζ in einer Zuordnungsweise in der Speichereinrichtung (13) gespeichert werden, daß der Inhalt zumindest eines Unterprobenbehälters analysiert wird, daß das an dem Unterprobenbehälter angebrachte maschinell lesbare Etikett gelesen wird, daß die Analysenergebnisse und die Zufallszahl ζ zu der Speichereinrichtung (13) in einer Zuordnungsweise hingeleitet werden, daß die Analysenergebnisse zu der Patientenidentität korreliert werden und daß die Analysenergebnisse und die Patientenidentität in einer Zuordnungsweise aufgezeichnet werden.
- 6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß für die drei Sätze X, Y und Z der Zufallszahlen ein Hauptsatz von Zufallszahlen verwendet wird.409830/1 1 1 1
- 7. Anordnung zur Probenentnahme bei einem Patienten, wobei aus der Probe eine Unterprobe entnommen wird, die analysiert wird, mit Einrichtungen für eine zuverlässige Zuordnung der Analysenergebnisse zu dem Patienten, zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine Speichereinrichtung (13) vorgesehen ist, die Datenpaare in einer Zuordnungsweise speichert, daß ein an einem Patienten (10) anzubringendes maschinell lesbares Patientenetikett (41) vorgesehen ist, welches eine eindeutige Zufallszahl χ aus einem ersten Satz von Zufallszahlen X enthält, daß eine erste Dateneintrageinrichtung (14) vorgesehen ist, welche die Patientenidentität und die Zufallszahl χ der Speichereinrichtung (13) in einer Zuordnungsweise zuzuleiten gestattet, daß ein an einer dem Patienten entnommenen Probe anbringbares maschinell lesbares Probenetikett (42) vorgesehen ist, welches eine eindeutige Zufallszahl y aus einem zweiten Satz von Zufallszahlen Y enthält, daß eine erste Leseeinrichtung (17) vorgesehen ist, die das maschinell lesbare Patientenetikett (41) und das maschinell lesbare Probenetikett (42) liest, daß eine transportable Kurzzeitspeichereinrichtung (20) vorgesehen ist, die die Zufallszahlen χ und y in einer Zuordnungsweise speichert, daß eine zweite Dateneintrageinrichtung (21) vorgesehen ist, die die einander zugeordneten Zufallszahlen aus der transportablen Kurzeitspeichereinrichtung (20) in die Speichereinrichtung (13) überträgt, daß ein an einer Unterprobe aus der genannten Probe anbringbares maschinell lesbares Unterprobenetikett (24 bzw. 44) vorgesehen ist, welches eine eindeutige Zufallszahl ζ aus einem dritten Satz von Zufallszahlen Z enthält, daß einejzweite Leseeinrichtung (25) vorgesehen ist,A 0 9 8 3 0 / 1 1 1 1die das maschinell lesbare Probenetikett und das maschinell lesbare Unterprobenetikett liest, daß eine dritte Dateneintrageinrichtung (26) vorgesehen ist, die die Zufallszahl y und die Zufallszahl ζ zu der Speichereinrichtung (13) in einer Zuordnungsweise hinleitet, daß eine dritte Leseeinrichtung (30) vorgesehen ist, die das maschinell lesbare Unterprobenetikett (24) liest, daß eine vierte Dateneintrageinrichtung (31) vorgesehen ist, die die Analysenergebnisse, welche aus der Analyse der Unterprobe erhalten worden sind, und die Zufallszahl ζ zu der Speichereinrichtung (13) in einer Zuordnungsweise hinleitet, daß eine Verknüpfungseinrichtung (32) vorgesehen ist, welche die Analysenergebnisse mit der Patientenidentität (Patientenidentifizierung) korreliert, und daß eine Aufzeichnungseinrichtung (33) vorgesehen ist, die die Analysenergebnisse und die Patientenidentität in einer Zuordnungsweise aufzeichnet.
- 8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzeichnungseinrichtung die Speichereinrichtung (13) enthält.
- 9. Anordnung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufzeichnungseinrichtung eine Druckeinrichtung enthält, welche" die Analysenergebnisse und die Patientenidentität in einer Zuordnungsweise druckt.
- 10. Anordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Speichereinrichtung und die Verknüpfungseinrichtung einen Digitalrechner darstellen.409830/1111
- 11. Anordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das maschinell lesbare Patientenetikett zusätzlich eine normal lesbare Darstellung der Zufallszahl χ enthält.
- 12. Anordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das maschinell lesbare Probenetikett zusätzlich eine normal lesbare Darstellung der Zufallszahl y enthält.
- 13. Anordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das maschinell lesbare Unterprobenetikett (24) zusätzlich eine normal lesbare Darstellung der Zufallszahl ζ enthält.
- 14. Anordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Probe eine Flüssigkeitsprobe ist.
- 15. Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeitsprobe Blut ist.
- 16. Anordnung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Probe in einem Probenbehälter enthalten ist, und daß das Probenetikett an dem Probenbehälter anbringbar ist.
- 17. Anordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterprobe in einem Unterprobenbehälter enthalten ist und daß das Unterprobenetikett (24) an dem Unterprobenbehälter anbringbar ist.
- 18. Anordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das maschinell lesbare -Patientenetikett (41) an einem Patienten-Handgelenk anbringbar ist,409830/1111
- 19· Anordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das maschinell lesbare Patientenetikett, das.Probenetikett und das Unterprobenetikett durch eine gemeinsame Vorrichtung lesbar sind.
- 20. Anordnung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das maschinell lesbare Patienten-Etikett, das Proben-Etikett und das Unterproben-Etikett jeweils ein maschinell lesbares Anzeigeglied enthalten, welches anzeigt, ob das betreffende Etikett ein Patient-Etikett, ein Proben-Etikett oder ein Unterproben-Etikett ist.
- 21. Anordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die maschinell lesbaren Patienten-Etiketten, Proben-Etiketten und Unterproben-Etiketten jeweils eine normal lesbare Darstellung der auf ihnen jeweils enthaltenen maschinell lesbaren Zufallszahl enthalten.
- 22. Anordnung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß eine erste Anzeigeeinrichtung vorgesehen ist, die die durch die erste Leseeinrichtung (17) gelesenen Zufallszahlen χ und y sichtbar anzuzeigen gestattet.
- 23. Anordnung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite Anzeigeeinrichtung vorgesehen ist, welche die von der zweiten Leseeinrichtung (25) gelesenen Zufallszahlen y und ζ sichtbar anzuzeigen gestattet.
- 24. Anordnung nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß eine dritte Anzeigeeinrichtung vorgesehen ist, die die durch die dritte Leseeinrichtung (30) gelesene Zufallszahl ζ sichtbar anzuzeigen gestattet.409830/1 111
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