DE2459774C2 - Verfahren zur Rückgewinnung von Betriebsstoffen und Betriebsenergie bei der Fahrzeug-Entkonservierung und Heißwasser-Waschanlage zur Ausführung dieses Verfahrens - Google Patents
Verfahren zur Rückgewinnung von Betriebsstoffen und Betriebsenergie bei der Fahrzeug-Entkonservierung und Heißwasser-Waschanlage zur Ausführung dieses VerfahrensInfo
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- DE2459774C2 DE2459774C2 DE19742459774 DE2459774A DE2459774C2 DE 2459774 C2 DE2459774 C2 DE 2459774C2 DE 19742459774 DE19742459774 DE 19742459774 DE 2459774 A DE2459774 A DE 2459774A DE 2459774 C2 DE2459774 C2 DE 2459774C2
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Description
Die Erfindung betriff·1, ein Verfahren zur Rückgewinnung
von Betriebsstoffen und Betriebsenergie bei der Fahrzeug-Entkonservierung mittels einer Heißwasser-Waschanlage
mit Abwasser-Aufbereitungsanlage, wie es im Oberbegriff des Patentanspruches 1 umrissen ist.
Ein derartiges Verfahren ergibt sich aus der Arbeitsweise einer Entkonservierungsanlage, die in der DE-OS
22 17 997 beschrieben ist
Gemäß diesem bekannten Verfahren werden die zu entkonservierenden Fahrzeuge in einer Anlage, die in ihrem Aufbau im wesentlichen den üblichen Fahrzeugwaschanlagen ähnelt mit einer Reinigungsemulsion besprüht die als wesentliche Bestandteile Heißwasser und Petroleum enthält. Die von dem zu entkonservierenden Fahrzeug ablaufende Emulsion, die als zusätzliche Komponenten noch gelöstes Konservierungswachs und Schmutz enthält, strömt durch einen Rost und ein darunter angeordnetes Filtersystem, in welchem das Konservierungswachs abgeschieden wird, in eine Vorratswanne, in welcher ein Mischer eingebaut ist, der die Heißwasser-Petroleumemulsion ständig neu emulgiert. Die gereinigte Emulsion gelangt sodann in einen Heizkessel, in welchem sie wiedererwärmt wird, und wird anschließend über eine Pumpe und entsprechende Rohrleitungen dem Sprühdüsensystem der Anlage zugeführt, um erneut auf das zu entkonservierende Fahrzeug aufgesprüht zu werden. Die Heißwasser-Petroleum-Emulsion wird also in der bekannten Anlage im Kreislauf geführt und dadurch besser ausgenutzt. Diese bessere Ausnutzung der umlaufenden Reinigungsemulsion gilt in geringem Umfang auch im Hinblick auf die zur Erwärmung der Reinigungsemulsion erforderliche Energie, weil der dem Heizkessel zur Nacherwärmung zugeführten Reinigungsemulsion vom vorigen Umlauf her noch eine gewisse Restwärme innewohnt.
Gemäß diesem bekannten Verfahren werden die zu entkonservierenden Fahrzeuge in einer Anlage, die in ihrem Aufbau im wesentlichen den üblichen Fahrzeugwaschanlagen ähnelt mit einer Reinigungsemulsion besprüht die als wesentliche Bestandteile Heißwasser und Petroleum enthält. Die von dem zu entkonservierenden Fahrzeug ablaufende Emulsion, die als zusätzliche Komponenten noch gelöstes Konservierungswachs und Schmutz enthält, strömt durch einen Rost und ein darunter angeordnetes Filtersystem, in welchem das Konservierungswachs abgeschieden wird, in eine Vorratswanne, in welcher ein Mischer eingebaut ist, der die Heißwasser-Petroleumemulsion ständig neu emulgiert. Die gereinigte Emulsion gelangt sodann in einen Heizkessel, in welchem sie wiedererwärmt wird, und wird anschließend über eine Pumpe und entsprechende Rohrleitungen dem Sprühdüsensystem der Anlage zugeführt, um erneut auf das zu entkonservierende Fahrzeug aufgesprüht zu werden. Die Heißwasser-Petroleum-Emulsion wird also in der bekannten Anlage im Kreislauf geführt und dadurch besser ausgenutzt. Diese bessere Ausnutzung der umlaufenden Reinigungsemulsion gilt in geringem Umfang auch im Hinblick auf die zur Erwärmung der Reinigungsemulsion erforderliche Energie, weil der dem Heizkessel zur Nacherwärmung zugeführten Reinigungsemulsion vom vorigen Umlauf her noch eine gewisse Restwärme innewohnt.
Da das Petroleum im Laufe der Zeit an Reinigungskraft einbüßt, muß entweder im Zuge des Emulsionskreislaufes der bekannten Anlage kontinuierlich stets
neues Petroleum zugesetzt werden oder es muß in gewissen Zeilabständen das im Kreislauf befindliche Petroleum
völlig gegen neues Petroleum ausgetauscht werden. Außer den ausgefilterten Wachsrückständen
und dem anfallenden Schmutz muß also auch das anfallende Altpetroleum umweltschonend beseitigt werden,
wodurch nicht unerhebliche Kosten verursacht werden. Der Betrieb des Heizkessels zur Erhitzung und Nacherwärmung
der Reinigungsemulsion bedingt selbstverständlich einen gewissen Brennstoffverbrauch, der infolge
der inzwischen gestiegenen ßrennstoffkosten hcutzutage
ausgabemäßig stärker ins Gewicht fällt als früher.
Durch die Erfindung soll infolgedessen die Aufgabe gelöst werden, ein Verfahren der eingangs dargelegten
allgemeinen Art so zu verbessern, daß der Ausstoß von Abfallprodukten wesentlich verringert wird und dadurch
die für eine um weltschonende Beseitigung derselben aufzuwendenden Kosten erheblich gesenkt werden,
und daß eine weitere Kostenersparnis dadurch erzielt wird, daß zumindestens ein Teil der anfallenden brennbaren
Abfallbestandteile zur Erhitzung bzw. Nacherwärmung der Reinigungsemulsion verwendet wird.
Diese Aufgabe wird, ausgehend von einem Verfahren
der im Oberbegriff des Anspruches 1 dargestellten allgemeinen Art gemäß der Erfindung durch die den kennzeichnenden
Teil des Patentanspruches 1 bildende Merkmalskombination gelöst
Das erfindungsgemäße Verfahren bringt gegenüber dem Verfahren der eingangs dargelegten bekannten Art
den technischen Fortschritt, daß mit relativ niedrigen Anlagekosten ein die Umwelt schonender Entkonservierungsbetrieb
mit verhältnismäßig niedrigem Energieaufwand möglich ist, wobei öffentliche Kanalisationssysteme
praktisch nicht mit Schadstoffen belastet werden. Im Vergleich zu dem bekannten Verfahren
werden durch das erfindungsgemäße Verfahren die in verhältnismäßig großen Mengen anfallenden Wachsrückstände
bereits am Entstehungsort durch nutzbringende Verbrennung schadlos beseitigt. Infolge der erfindungsgemäßen
Verbrennung der brennbaren Anteile des Abwassers werden die Kosten für den Energiebedarf
der Anlage, insbesondere für die Erhitzung und jeweilige Wiederaufwärmung der Entkonservierungsemulsion, erheblich gesenkt Die erfindungsgemäße
mehrstufige Klärung des im Abwasser enthaltenen Wachs-Petroleumgemisches ergibt nicht nur einen hohen
Reinheitsgrad des restlichen zurückgewonnenen Petroleums, welches wieder in den Kreislauf des gereinigten
und auf Betriebstemperatur erwärmten Waschwassers zurückgeführt wird, sondern außerdem auch
einen Brennstoff hohen Heizwertes für die Heißwasser-Erzeugung, denn die beim erfindungsgemäßen Verfahren
aus dem Abwasser ausgeklärten Konservierungsmittel, die in der Regel brennbare Wachse und Paraffine
hohen Heizwertes enthalten, reichen aus, um den Energiebedarf für die Kesselheizung abzudecken.
Die Patentansprüche 2 und 3 beinhalten jeweils Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Dadurch, daß gemäß dem Merkmal des Patentanspruches 2 die jeweils in den einzelnen Klärstufen anfallenden
Anteile unvollständig gereinigten Abwassers in die jeweils vorhergehende Klärstufe zurückgeführt
werden, entfällt praktisch jede umweltfeindliche Belastung eines eventuell vorhandenen öffentlichen Kanalisationsnetzes.
Dabei wird vorzugsweise bereits der Eingangsstufe der Wasseraufbereitungsanlage schon unvollkommen
gereinigtes Waschwasser entnommen und zur Vorwärmung und Vorspülung des zu entkonservierenden
Fahrzeugs verwendet, um sodann wieder in den Klärkreislauf eingespeist zu werden. Zur schadlosen Beseitigung
fallen also lediglich verhältnismäßig geringe Mengen von Schmutz an, die den einzelnen Klärstufen
von Zeit zu Zeit entnommen werden müssen.
Beim Betrieb von Entkonservierungsanlagen entstehen Dämpfe, die noch einen hohen Petroleumanteil enthalten.
Gemäß dem Merkmal des Patentanspruches 3 ist infolgedessen gemäß der Erfindung vorgesehen, die im
Bereich der Waschanlage anfallenden, mit Petroleumanteilen vermischten Dämpfe aufzufangen und zu kondensieren
und das Kondensat der Eingangsstufe der Abwasseraufbereitungsanlage zuzuführen. Durch eine derartiee
Maßnahme wird der wirtschaftliche Nutzen des erfindungsgemäßen Verfahrens noch weiter erhöht
Die Erfindung beinhaltet außerdem auch noch eine Waschanlage zur Ausführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens einer im Oberbegriff des Patentanspruchs 4 umrissenen allgemeinen Bauart, welche der durch die
DEOS 22 17 997 bekanntgewordenen Konstruktion entspricht
Von dieser bekannten Bauart unterscheidet sich die erfindungsgemäße Waschanlage durch die im kennzeichnenden
Teil des Patentanspruchs 4 dargelegte Merkmalskombination.
Die erfindungsgemäß durch Hintereinanderschaltung mehrerer Klärbecken gebildete mehrstufige Klärbekkeneinrichtung
ergibt nicht nur eine hochwertige Klärung des dem Waschkreislauf wieder zugeführten und
kostensparend wiedererwärmten Heißwassers, sondern auch den erfindungsgemäß angestrebten hohen Reinheitsgrad
des wiedergewonnenen Waschpetroleums, so daß die zur Entkonservierung verwendete, aus erhitztem
Frischwasser, wiedererwärmtem, geklärtem Waschwasser, zugesetztem und erhitztem Frischpetroleum
und wiedergewonnenem und wiedererwärmten Umlaufpetroleum bestehende Entkonservierungsemulsion
von höchster Qualität ist Die erfindungsgemäß vorgesehenen Mischventile erlauben eine genaue Dosierung
der jeweils verwendeten Entkonservierungsemulsion.
Die Patentansprüche 5 bis 7 beinhalten jeweils Weiterbildungen der im Anspruch 4 gekennzeichneten erfindungsgemäßen
Waschanlage.
Die im Patentanspruch 5 umrissene Merkmalskombination trägt wesentlich zu einer weiteren Verbesserung
der erfindungsgemäß vorgesehenen mehrstufigen Klärung des Abwassers bei, wobei anstelle von nur einer
einzigen Zentrifuge auch mehrere Zentrifugen vorgesehen sein können. Die der bzw. den Zentrifugen zugeführte
Waschflüssigkeit, vornehmlich eine Emulsion aus Wasser mit bereits konzentriertem Petroleum- und
Wachsanteil, wird gemäß der Erfindung bereits vor ihrem Eintritt in die Zentrifuge(n) über den Heizkessel
geleitet, so daß mit einer bzw. mehreren preiswerten und verhältnismäßig kleinen Zentrifugen Waschpetroleum
hoher Reinigungskraft zurückgewonnen werden kann, das unter dem Zusatz von Frischpetroleum zusammen
mit dem aus» der Anlage gewonnenen, ebenfalls hochgradig reinem Heißwasser und zur Deckung der
Verluste außerdem zugeführtem Frischwasser eine hochwirksame Waschflüssigkeit ergibt.
Die Verwendung von Klärzentrifugen in Verbindung
so mit Absetzbecken bei Fahrzeug-Entkonservierungsanlagen ist aus der DE-OS 17 80 458 bekannt. Das in dieser
Druckschrift beschriebene Reinigungsverfahren ist jedoch ein chemisches Kaltwasser-Reinigungsverfahren
und gibt der Fachwelt keinerlei Aufschluß über eine umweltschonende Verwendung brennbarer Abwasserbestandteile
zum Zwecke der Gewinnung von Wärmeenergie.
Durch das Merkmal des Patentanspruchs 6 wird sichergestellt, daß die dem Emulsionsbehälter zugeführte,
ω bereits vorgeklärte Heißwasser-Petroleum-Wachsemulsion
schon einen großen Petroleumanteil enthält.
Die im Patentanspruch 7 umrissene Merkmalskombination dient erfindungsgemäß dazu, auch noch den in
den Abdämpfen der erfindungsgemäßen Entkonservierungsanlage enthaltenen Petroleumanteil im Sinne des
erfindungsgemäßen Verfahrens nutzbar zu machen.
lZ;n Ausführungsbeispiel einer das erfindungsgemäße
Verfahren verwirklichenden erfindungsgemäßen
Waschanlage ist in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt und nachfolgend beschrieben.
Die Figur zeigt eine Waschanlage 1 zur Entkonservierung von Fahrzeugen. Ein von Schmutz und Konservierungsmitteln,
vornehmlich Wachsen oder Paraffinen zu reinigendes Fahrzeug 2 und ein- oder mehrteilige Reinigungsvorrichtungen
3 und 4, die auch mechanisch angetriebene und zur Vereinfachung der Zeichnung weggelassene
Bürsten umfassen können, befinden sich auf einem Rost 5, unter dem sich eine Wanne 6 zum Auffangen
der gebrauchten Waschemulsion befindet. Beim Waschvorgang wird neben heißem Wasser auch Petroleum
zum Lösen der Konservierungsschichten aus Düsen 7 und 8 versprüht, so daß sich in der Wanne 6 eine
Emulsion aus Wasser, Schmutz, Wachsen und Petraleum sammelt, die durch eine Abflußleitung 9, in der sich
gegebenenfalls eine nicht dargestellte Pumpe befindet, in ein ein- oder mehrstufiges, statisch arbeitendes Klärbecken
10 gelangen. Am Boden dieses Klärbeckens 10 sammelt sich der relativ schwere und nicht brennbare
Schmutz 11. Ein Pfeil 21 deutet an, daß diese relativ geringen Schmutzrückstände nach längerem Betrieb
der Anlage in üblicher Weise zu entfernen sind. Ein wesentlicher Anteil des im Klärbecken 10 befindlichen
Wassers 22 wird für die Vorwärmung und Vorspülung des Fahrzeuges und die Bandreinigung in die Reinigungsvorrichtung
3 der Anlage zurückgeleitet, wie der Pfeil 23 anzeigt, so daß der hierfür erforderliche Energie-
und Waschmittelaufwand sehr niedrig ist. Dabei ist von Vorteil, daß durch den Wachs- und Petroleumanteil
des zur Bandreinigung verwendeten unvollständig aufbereiteten Abwassers eine wirksame Schmierung der
Anlage erfolgt. Aus dem Klärbecken 10 wird ferner mit Hilfe einer Pumpe 25, deren Saugkorb 25a, wie dargestellt,
schwimmend angeordnet sein kann, von der Oberfläche des Flüssigkeitsspiegels eine Emulsion aus vornehmlich
Wasser, Petroleum und Wachs abgesaugt und in einen Behälter 12 geleitet, der an einen Heizkessel 13
angeschlossen ist. Aus dem Behälter 12 gelangt dann die auf eine geeignete Temperatur erwärmte Emulsion in
eine Zentrifuge 30, aus der Waschwasser rückgewonnen wird, das praktisch für die vorgesehene Verwendung
reinem Frischwasser gleichwertig ist und das in einen weiteren Behälter 14 geleitet wird, der über den Heizkessel
13 auch dosiert zugeführtes Frischwasser erhält. Über eine Rohrleitung 27, ein Mischventil 28 und eine
weitere Rohrleitung 29 wird aus dem Behälter 14 die für die Haupt- und Endreinigung des Fahrzeuges 2 benötigte
Wassermenge entnommen und der Reinigungsvorrichtung 4 zugeführt, wobei die Wasserverluste durch
dem Heizkessel 13 dosiert zugeführtes Frischwasser (Pfeil 26) ausgeglichen werden.
Das aus der Zentrifuge 30, die ebenfalls mehrstufig ausgebildet sein kann, austretende Gemisch von Petroleum
und Wachsen wird einem weiteren, gegebenenfalls ebenfalls mehrstufigem Klärbecken 15 zugeleitet, aus
dem ein zur Kesselheizung 16 verwendetes Wachs-Petroleum-Gemisch hoher Heizkraft entnommen wird
und aus dem ferner hochwertiges, reines Petroleum über ein Mischventil 17 zusammen mit dosiert dem
Mischventil zugeführtem frischen Petroleum (Pfeil 31) zu den Spüldüsen 8 der Waschanlage 1 gelangt
Beim Betrieb von Entkonservierungsanlagen verflüchtigt sich etwa ein Drittel des als Lösungsmittel gebrauchten
Petroleums, das sich nur teilweise, z. B. an den Wänden der Waschanlage wieder kondensiert Zur
Vermeidung einer Belastung der Umgebungsluft durch Schadstoffe ist deshalb eine Absaugeinrichtung 41, beispielsweise
an der Decke einer Waschhalle vorgesehen, mit der die Luft aus dem Bereich der Entkonservierungsanlage
abgesaugt und einem abgebrochen dargestellten Kamin 40 aus gut wärmeleitendem Material zugeführt
wird. An der Innenwand des Kamins bildet sich dabei ein Kondensat aus Wasser und Petroleum, das in
einer Kondensatsammeivorrichtung 42 aufgefangen und über eine Rücklaufleitung 43 in eine Eingangsstufe
der Abwasseraufbereitungsanlage 6 ... 31 zurückgeführt wird.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (7)
1. Verfahren zur Rückgewinnung von Betriebsstoffen
und Betriebsenergie bei der Fahrzeug-Entkonservierung
mittels einer Heißwasser-Waschanlage mit Abwasser-Aufbereitungsanlage, wobei das
Abwasser von Wachs und Schmutz gereinigt und nach Erwärmung wieder als Waschwasser verwendet
wird, dadurch gekennzeichnet, daß im Abwasser enthaltenes Wachs-Petroleumgemisch in
der Aufbereitungsanlage mehrstufig geklärt und das zurückgewonnene Wachs mit einem Teil des zurückgewonnenen
Petroleums als Brennstoff für die Heißwasscrerzeugung verwendet und das restliche zurückgewonnene
Petroleum wieder in den Kreislauf der. gereinigten und auf Betriebstemperatur erwärmten
Waschwassers zurückgeführt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die jeweils in den einzelnen Klärsiufen anfallenden Anteile unvollständig gereinigten Abwassers
in die jeweilige vorhergehende Klärstufe zurückgeführt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die im Bereich der Waschanlage
anfallenden, mit Petroleumanteilen vermischten Dämpfe aufgefangen und kondensiert werden und
das Kondensat der Eingangsstufe der Abwasseraufbereitungsanlage zugeführt wird.
4. Waschanlage zur Ausführung des Verfahrens nach Anspruch 1, mit einem Abwasser-Auffangbekken,
einer Trenneinrichtung zur Abtrennung des im Abwasser enthaltenen Wachses und einem Heizkessel
zur Erwärmung des der Waschanlage mittels einer Emulsionsförderpumpe wieder zugeführten,
gereinigten Waschwassers, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwasseraufbereitungsanlage (6, 9 bis 15,
17,21,23 bis 32) eine mehrstufige, die Emulsionsförderpumpe
(25) enthaltende Klärbeckeneinrichtung (6,10,15) für das aus dem Abwasser ausgeschiedene
Wachs-Petroleumgemisch aufweist, die einerseits durch eine, das Wachs mit einem Teil des zurückgewonnenen
Petroleums führende Leitung mit der Feuerung (16) des Heizkessels (13) und andererseits
durch eine das darin zurückgewonnene restliche Petroleum führende Leitung (32) über ein Mischventil
(17) mit einer, reines Frischpetroleum führenden Leitung (31) verbunden ist, die ihrerseits über ein
weiteres Mischventil (28) in eine Leitung (29) mündet, über welche das gereinigte und auf Betriebstemperatur
erwärmte Waschwasser in den Kreislauf (8, 6,9,24,12,30) zurückgeführt wird.
5. Waschanlage nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch ein sich an das Abwasser-Auffangbecken (6)
anschließendes Klärbecken (10), einen von der Emulsionsförderpumpe (25) gespeisten, die darin
ausgeklärte Wasser-, Petroleum- und Wachsemulsion aufnehmenden und diese dem Heizkessel (13)
zuführenden und von diesem wieder aufnehmenden Emulsionsbehälter (12) und eine sich daran anschließende
Klärzentrifuge (30), deren das Petroleum-Wachsgemisch ausstoßende Klärstufe mit einem
Klärbecken (15) verbunden ist.
6. Waschanlage nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Saugstutzen der Emulsionsförderpumpe
(25) mit einem in einem Klärbecken (10) schwimmend angeordneten Saugkorb (25a) verbunden
und deren Druckstutzen mit dem Emuisions-
behälter (12) verbunden ist.
7. Waschanlage nach einem der Ansprüche 4 bis 6 zur Ausführung des Verfahrens nach Anspruch 3,
gekennzeichnet durch einen aus gut wärmeleitendem Material bestehenden Kamin (40) mit einer A bsuugeeinrichtung
(1 und 40) für die im Bereich der Waschanlage anfallenden Dämpfe und mit einer Kondensatsammeivorrichtung (42), die mit einer
Rücklaufleitung (43) zu einer Eingangsstufe (6) der Abwasseraufbereitungsanlage (6,9 bis 15,17,21,23
bis 32) versehen ist
Priority Applications (2)
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DE19742459774 DE2459774C2 (de) | 1974-12-18 | 1974-12-18 | Verfahren zur Rückgewinnung von Betriebsstoffen und Betriebsenergie bei der Fahrzeug-Entkonservierung und Heißwasser-Waschanlage zur Ausführung dieses Verfahrens |
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DE2459774A1 DE2459774A1 (de) | 1976-07-01 |
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- 1974-12-18 DE DE19742459774 patent/DE2459774C2/de not_active Expired
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- 1975-12-18 JP JP15022975A patent/JPS5186265A/ja active Pending
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