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Schaltsperre für Treibstangenbeschläge an Fenstern, Türen od. dgl.
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mit Kipp-Schwenkflügel - Die Erfindung betrifft eine Schaltsperre
für Treibstangenbeschläge an Fenstern, Türen od. dgl., mit Kipp-Schwenkflügel, bei
denen die Kippöffnungsstellung des Flügels durch einen einerseits am feststehenden
Rahmen in der seitlichen lotrechten Schwenkachse ausschließlich schwenkbar gelagerten
sowie andererseits über einen Kopfbolzen schwenkbar und schiebbar in einer Gleitführung
am Flügel angreifenden Ausstellarm begrenzt wird. Sie befaßt sich dabei mit einer
Schaltsperre derjenigen Art, die aus einem mit einer Treibstange verschiebbaren
Sperranschlag und einem mindestens in einer Schaltstellung des Treibstangenbeschlages
in die Bewegungsbahn des Sperranschlages blockierend einrückbaren Sperrglied besteht.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind nur Schaltsperren derjenigen
Spezies von Interesse, die mindestens bei in Kippöffnungsstellung gebrachtem Flügel
eine von außen nicht beeinflußbare Sperrung des Treibstangenbeschlages gegen Betätigung
herbeiführen.
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Solche Schaltsperren sind bereits vorbekannt durch die DT-PS 1 149
636, die DT-OS 1 684 947 und das DT-GM 1 934 778. Dabei sind die Schaltsperren
jeweils
im Bereich der verschlußseitigen Kippverriegelung für den Flügel so eingebaut, daß
sie in Kippöffnungsstellung des Flügels wirksam und dabei von außen her unzugänglich
sind.
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Die Wirksamkeit dieser Schaltsperren ist davon abhängig, daß das Sperrglied
und der Sperranschlag durch die Kippöffnungsbewegung des Flügels relativ zueinander
um die Kippachse des Flügels eine Winkelverlagerung zueinander ausführen. Da jedoch
unterschiedlich hohe Flügel bei vorgegebener Kippöffnungsweite in ihrer Endkippstellung
auch unterschiedliche Kippwinkel gegenüber dem feststehenden Rahmen einnehmen, hat
die praktische Erfahrung ergeben, daß eine sichere Wirkungsweise der Schaltsperren
nur dann gewährleistet wird, wenn für verschiedene Kippwinkel-Bereiche Schaltsperren
in Benutzung genommen werden, bei denen Sperrglied und Sperranschlag eine zumindest
geringfügig unterschiedliche Gestaltungsform erhalten. Die Folge hiervon ist, daß
mehrere verschiedene Schaltsperren-Ausführungen gleicher Gattung hergestellt, auf
Lager gehalten und eingebaut werden müssen, wobei im letzteren Falle noch darauf
zu achten ist, daß für die jeweilige Flügelhöhe auch die richtige Schaltsperre eingebaut
wird.
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In Erkenntnis dieser Nachteile ist durch die DT-OS 2 037 496 auch
bereits eine Schaltsperre für Treibstangenbeschläge an Fenstern, Türen od. dgl.
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mit Kipp-Schwenkflügel vorgeschlagen worden, deren Wirkbereich von
der Kippverriegelung des Flügels nach der Ausstellvorrichtung für den Flügel hin
verlegt worden ist. In diesem Falle ist der Kipp-Schwenkflügel über eine Ausstellvorrichtung
mit dem feststehenden Rahmen verbunden, deren Ausstellarm einerseits am feststehenden
Rahmen ausschließlich schwenkbar lagert und andererseits schiebbar und schwenkbar
in einer Gleitführung am Flügel angreift. Mit dem Ausstellarm ist weiterhin ein
Zusatzarm durch ein Ende schwenkbar verbunden, welcher mit seinem anderen Ende ebenfalls
schwenkbar am Flügel angreift. Das Sperrglied ist hierbei mit der in der Halterung
lagernden
Achse am flügelseitigen Ende des Zusatzarmes fest verbunden und wird dadurch beim
Kippöffnen des Flügels relativ zu dem an der Treibstange sitzenden Sperranschlag
verdreht. Schon nach einer verhältnismäßig geringen Winkeldrehung des Sperrgliedes
kann sich der Sperranschlag der Treibstange nicht mehr an diesem vorbeibewegen und
bewirkt somit praktisch schon bei einem ganz geringen Kippwinkel des Flügels eine
Blockierung des Treibstangenbeschlages gegen Betätigung.
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Eine derartige Schaltsperre läßt sich somit ohne weiteres bei Fenstern
und Türen jeder beliebigen Flügelhöhe in Benutzung nehmen.
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Eine Voraussetzung für diese Art von Schaltsperren besteht jedoch
darin, daß die in Verbindung mit dem Treibstangenbeschlag zur Anwendung gelangende
Ausstellvorrichtung mindestens einen Arm aufweist, der ausschließlich schwenkbar
am Flügel, beispielsweise in einer eine Treibstange des Beschlages führenden Stulpschiene
gelagert ist. Diese Bedingung ist jedoch nicht in allen Fällen erfüllt, weil nämlich
zumindest der Ausstellarm der Ausstellvorrichtung mit Rücksicht auf die unterschiedlichen
Bewegungsabläufe beim Schwenköffnen und beim Kippöffnen des Flügels flügelseitig
schwenkbar und schiebbar in einer Gleitführung gehalten werden muß.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schaltsperre der eingangs
näher erläuterten Gattung zu schaffen, die unmittelbar mit dem flügelseitig schwenkbar
und schiebbar geführten Ende des Ausstellarmes zusammenwirken kann und daher auch
benutzbar ist, wenn Ausstellvorrichtungen mit nur einem Ausstellarm verwendet werden.
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Die Lösung dieses Problems wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch
erreicht, daß das Sperrglied im Bereich der flügelseitigen Gleitführung für den
Ausstellarm angeordnet sowie relativ zum Sperranschlag der Treibstange
ausschließlich
durch die Schiebebewegung des am Ausstellarm sitzenden Kopfbolzens in der Gleitführung
verstellbar ist, derart, daß das Sperrglied vom Kopfbolzen des Ausstellarmes beim
Kippöffnen des Flügels zwangsläufig und entgegen einer Rückstellkraft, z. B. einer
Feder, in seine Sperrstellung vor den an der Treibstange sitzenden Sperranschlag
bewegbar ist.
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Dabei hat es sich erfindungsgemäß als besonders vorteilhaft erwiesen,
wenn das Sperrglied an einem Trägerteil, z. B. einer mit ihrem einen Ende an der
flügelseitigen Gleitführung befestigten Blattfeder, sitzt, welches bzw. welche eine
sich über die ganze Länge der Gleitführung erstreckende und zumindest teilweise
keilförmig ansteigende Gleitfläche für den Kopfbolzen aufweist.
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Eine kräftige und dauerhaft funktionssichere Ausbildung der Schaltsperre
wird nach einem anderen Erfindungsmerkmal dadurch erreicht, daß das Sperrglied ein
am freien Ende der Blattfeder sitzender Zapfen oder Nocken ist, während der Sperranschlag
aus einem Loch oder Schlitz in der unterhalb der Gleitführung liegenden Treibstange
besteht.
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Eine kompakte Bauweise für die Schaltsperre wird nach einem weiterbildenden
Erfindungsmerkmal dadurch erreicht, daß die Blattfeder an der Unterseite einer die
Gleitführung für den Kopfbolzen des Ausstellarmes bildenden Stulpschiene befestigt
ist und zwischen dieser sowie der daran verschiebbar geführten Treibstange liegt.
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Die erfindungsgemäße Schalt sperre bietet sich auch noch zur Bildung
einer Zuschlagssicherung für den in Kippstellung geöffneten Flügel an, und zwar
kann im einfachsten Falle eine solche Zuschlagsicherung dadurch geschaffen werden,
daß erfindungsgemäß die Blattfeder an ihrer dem Kopfbolzen zugeordneten Gleitfläche
einen Höcker trägt, hinter den der Kopfbolzen des Ausstellarms
in
der Endkippstellung des Flügels rastend eingreift. Ohne einen Mehraufwand kann somit
die Schaltsperre eine Doppelfunktion erfüllen.
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In manchen Fällen wird jedoch besonderer Wert darauf gelegt, daß eine
Zuschlagsicherung für den gekippten Flügel nur durch eine besondere Betätigung des
Treibstangenbeschlages zur Wirkung gebracht werden kann. Um das zu erreichen, wird
gemäß der Erfindung in Vorschlag gebracht, daß zwischen der das Sperrglied tragenden
Blattfeder und der den Sperranschlag aufweisenden Treibstange eine weitere Blattfeder
liegt, die gegenüber der ersten Blattfeder auf Spreizung vorgespannt ist, und daß
die zweite Blattfeder über einen an der Treibstange sitzenden Vorsprung in Richtung
gegen die Gleitführung anhebbar sowie mit einem Zapfen oder Ansatz durch eine Öffnung
der ersten Blattfeder in die Bewegungsbahn des am Ausstellarm befindlichen Kopfbolzens
hochstellbar ist.
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Für das Ein- und Ausrücken der Zuschlagssicherung reicht dabei ein
geringer Schalthub des Treibstangenbeschlages von beispielsweise nur 5 mm aus, der
ohne Gefährdung der Sperrfunktion dadurch herbeigeführt werden kann, daß zwischen
dem durch den Ausstellarm eingerückten Sperrglied und dem an der Treibstange befindlichen
Sperranschlag ein entsprechendes Bewegungsspiel eingebaut ist.
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Es sind zwar bereits durch das DT-GM 1 692 366 sowie die DT-PS 1 218
902, 1 242 473 und 1 259 222 Zu schlag sicherungen für in Kippstellung geöffnete
Flügel von Fenstern und Türen bekannt, die über den Treibstangenbeschlag ein- bzw.
ausgerückt werden können. Die Wirkverbindung einer Zuschlagsicherung für den gekippten
Flügel mit einer Schaltsperre für den Treibstangenbeschlag bei gekipptem Flügel
wird jedoch durch diesen Stand der Technik weder vorgeschlagen noch nahegelegt,
weil eine durch den Treibstangenbeschlag betätigbare Zuschlagssicherung an sich
Bedingungen erfordert, die
den an eine Schaltsperre für den Treibstangenbeschlag
zu stellenden Anforderungen an sich funktionshindernd im Wege stehen.
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In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand an Ausführungsbeispielen
dargestellt. Es zeigt Fig. 1 in schematisch vereinfachter Gesamtansicht ein Kipp-Schwenkfenster
mit erfindungsgemäßer Schaltsperre, Fig. 2 etwa in natürlicher Größe und ausführlicher
Darstellung die Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Schaltsperre in einer besonders
einfachen Ausführungsform bei in Schließlage verriegeltem Flügel, Fig. 3 die Schaltsperre
nach Fig. 2 in der Draufsicht, Fig. 4 die Schaltsperre nach Fig. 2 bei gekipptem
Flügel, Fig. 5 die Schaltsperre nach Fig. 4 in der Draufsicht, Fig. 6 eine der Fig.
2 entsprechende Darstellung einer Schaltsperre in anderer Ausführungsform bei in
Schließlage verriegeltem Flügel, Fig. 7 die Schaltsperre nach Fig. 6 in der Draufsicht,
Fig. 8 die Schaltsperre nach Fig 6 bei in Kippstellung geöffnetem Flügel und Fig.
9 die Schaltsperre nach Fig. 6 bei in Kippöffnungsstellung gegen Zuschlagen gesichertem
Flügel.
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In der Fig. 1 der Zeichnung ist als Anwendungsbeispiel der Erfindung
ein Fenster
dargestellt, das einen feststehenden Rahmen 1 sowie
einen darin gehaltenen, einerseits um eine seitliche, lotrechte Achse x - x in Schwenköffnungsstellung
bewegbaren und andererseits um eine untere, waagerechte Achse y - y in Kippöffnungsstellung
bringbaren Flügel 2 aufweist.
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Dabei ist der Flügel 2 am feststehenden Rahmen 1 im Schnittpunkt der
beiden Gelenkachsen x - x und y - y über ein Eckgelenk 3 abgestützt. Dabei bildet
das Eckgelenk 3 zusammen mit einem Lagerbock 4 Schwenkgelenke für den Flügel 2 in
der lotrechten Gelenkachse x - x, während das Eckgelenk 3 im Zusammenwirken mit
einer Kippverriegelung 5 die Kippgelenke für den Flügel 2 in der unteren waagerechten
Achse y - y bildet.
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Im Lagerbock 4ist am feststehenden Rahmen 1 eine Ausstellvorrichtung
6 schwenkbar angelenkt, deren Ausstellarm 7 mit einem an seinem freien Ende sitzenden
Kopfbolzen 8 verschwenkbar und verschiebbar in eine am Flügel 2 sitzende Gleitführung
9 eingreift. Ein Zusatzarm 10 ist einerseits am Ausstellarm 7 durch einen Gelenkzapfen
11 und andererseits am Flügel 2 durch einen Gelenkzapfen 12 ausschließlich schwenkbar
angelenkt.
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Die Ausstellvorrichtung 6 dient dabei nicht nur zu Begrenzung der
Kippöffnungsweite für den Flügel 2, sondern sie bildet in Verbindung mit dem Lagerbock
4 auch das obere Flügelgelenk beim Schwenkfnen des Flügels. Zu diesem Zweck ist
der Ausstellarm 7 nahe seinem im Lagerbock 4 angelenkten Ende mit einem Riegelsteg
13 versehen, hinter den ein am Flügel 2 sitzender Riegelzapfen 14 eingerückt werden
kann. Der Riegelzapfen 14 befindet sich an einer Treibstange 15, die längs des oberen
waagerechten Flügelschenkels verschiebbar geführt ist und über eine Eckumlenkung
16 mit einer Treibstange 17 in Stellverbindung steht, welche sich längs des verschluß
seitigen, aufrechten Flügelschenkels verschieben läßt. Die Treibstange 17 ist über
einen Bedienungsgriff 18 zwischen drei verschiedenen Schaltstellungen
bewegbar,
und zwar befindet sie sich in der aus Fig. 1 ersichtlichen Betätigungslage des Bedienungsgriffs
18 in ihrer Verschluß-Schaltstellung.
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In dieser Verschluß-Schaltstellung sind an der Treibstange 17 sitzende
Riegelzapfen 19 mit am feststehenden Rahmen 1 angeordneten Schließplatten 20 in
Riegeleingriff gehalten, wie das die Fig. 1 deutlich macht. Wird der 0 Bedienungsgriff
18 um 90 nach oben gedreht, dann kommen die Riegelzapfen 19 mit den Schließplatten
20 außer Eingriff, während der Riegelzapfen 14 noch mit dem Riegelsteg 13 des Ausstellarmes
7 in Eingriff bleibt. In dieser Schaltstellung kann also der Flügel 2 um die seitliche,
lotrechte Achse x - x in Schwenköffnungsstellung bewegt werden.
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Wird hingegen der Bedienungsgriff 18 aus der Schaltstellung nach Fig.
1 um 1800 nach oben geschwenkt, dann kommen zwar die Riegelzapfen 19 mit den Schließplatten
20 außer Eingriff und auch der Riegelzapfen 14 wird mit dem Riegelsteg 13 des Ausstellarmes
7 außer Eingriff gebracht. Jedoch gelangt hierbei der untere Riegelzapfen 19 mit
einer Kippriegelplatte 21 in Eingriff, so daß sich der Flügel 2 um die untere waagerechte
Achse y - y kippen läßt und dabei seine Kippöffnungsweite vom Ausstellarm 7 und
dem Zusatzarm 10 der Ausstellvorrichtung 6 begrenzt wird.
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Damit der Treibstangenbeschlag 15 bis 18 gegen Betätigung gesperrt
wird, sobald der Flügel 2 um die untere waagerechte Achse y - y nur geringfügig
in Kipprichtung geöffnet ist, wird eine besondere Schaltsperre vorgesehen, welche
als Einstiegsicherung wirkt. Eine solche Einstiegsicherung hat die Aufgabe, zu verhindern,
daß sich die Kippverriegelung 19, 21 für den Flügel 2 ausrücken läßt, solange sich
der Flügel 2 in einer Kippöffnungsstellung befindet. Sie soll jedoch unwirksam sein,
sobald der Flügel 2 in seiner Schließlage am feststehenden Rahmen 1 anliegt.
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Eine solche als Einstiegsicherung wirkende Schaltsperre 22 für den
Treibstangenbeschlag
15 bis 18 ist nach Fig. 1 in Abhängigkeit
von der Ausstellvorrichtung 6 betätigbar.
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Die Schaltsperre 22 besteht beim Ausführungsbeispiel nach den Fig.
2 bis 5 aus einem an der Treibstange 15 angeordneten Sperranschlag 23, der vorzugsweise
durch das Ende eines Schlitzes oder Langloches 24 gebildet ist sowie aus einem Sperrglied
25 in Form eines Zapfens, welcher in der Schließlage des Flügels 2 aus dem Schlitz
oder Langloch 24 der Treibstange 15 ausgerückt ist Fig. 2), jedoch bei gekipptem
Flügel in den Schlitz oder das Langloch 24 eingreift Fig. 4). Der als Sperrglied
25 dienende Zapfen sitzt an einem beweglichen Trägerbauteil 26, insbesondere am
freien Ende einer Blattfeder, die mit ihrem anderen Ende an der Unterseite der die
Gleitführung 9 für den Kopfbolzen 8 des Ausstellarmes 7 aufweisenden Stulpschiene
27 befestigt ist, wobei die Stulpschiene 27 zugleich auch die Führung und Abdeckung
für die Treibstange 15 bildet.
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Den Fig. 2 bis 5 läßt sich entnehmen, daß die den Trägerteil für das
Sperrglied 25 bildende Blattfeder 26 mit einem großen Teil ihrer Länge unterhalb
der Gleitführung 9 für den Kopfbolzen 8 des Ausstellarmes 7 liegt und dabei in die
Bewegungsbahn dieses Kopfbolzens 8 hineinragt.
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In der Schließlage und beim Schwenköffnen des Flügels 2 weist gemäß
Fig. 2 der Kopfbolzen 8 des Ausstellarmes 7 zu der den Trägerteil 26 für das laapfenartige
Sperrglied 25 bildenden Blattfeder eine solche Relativlage auf, daß das Sperrglied
25 aus dem Schlitz oder Langloch 24 der Treibstange 15 ausgerückt ist und demnach
mit dem Sperranschlag 23 in der Treibstange 15 nicht in Wirkverbindung treten kann.
Wird jedoch der Flügel 2 in seine Kippöffnungsstellung bewegt, dann verschiebt sich
der Kopfbolzen 8 des Ausstellarmes 7 in der Gleitführung 9 und läuft auf eine zumindest
teilweise keilförmig ansteigende Gleitfläche 28 des Trägerteils 26 auf, so daß dieses
entgegen
der ihm innewohnenden Federkraft nach abwärts gegen die Treibstange 15 hin bewegt
wird. Dabei wird das zapfenartige Sperrglied 25 vom Kopfbolzen 8 in den Schlitz
oder das Langloch 24 der Treibstange 15 hineingedrängt und kommt damit vor den Sperranschlag
23 zu liegen.
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Da der Kopfbolzen 8 des Ausstellarmes 7 schon kurz nach Beginn der
Kippöffnungsbewegung des Flügels auf die Gleitfläche 28 des Trägerteils 26 aufläuft,
wird die Treibstange 15 durch das Zusammenwirken ihres Sperranschlages 23 mit dem
Sperrglied 25 praktisch über den gesamten Kippöffnungsbereich des Flügels hinweg
gegen ein Verschieben gesperrt. Durch die Stellverbindung der Treibstange 15 über
die Eckumlenkung 16 mit der Treibstange 17 wird deshalb auch die Treibstange 17
gegen Betätigung durch den Bedienungsgriff 18 blockiert, so daß der untere Riegelzapfen
19 nicht aus der Kippverriegelung 21 ausgerückt werden kann. Mit einfachen Mitteln
wird also eine Einstiegsicherung geschaffen, die funktionssicher arbeitet und keinerlei
besondere Vorkehrungen im Wirkbereich zwischen dem unteren Riegelzapfen 19 und der
Kippverriegelung 21 erfordert.
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D le in den Fig. 2 bis 5 dargestellte Ausführungsform einer Schaltsperre
22 macht es möglich, das Trägerbauteil 26 für das Sperrglied 25 zusätzlich noch
als Zuschlagssicherung für den in Endkippstellung geöffneten Flügel 2 zu benutzen.
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Um das zu erreichen, ist die das Trägerteil 26 bildende Blattfeder
an ihrer dem Kopfbolzen 8 zugeordneten Gleitfläche 28 mit einem Höcker 29 ausgestattet,
der in der Endkippstellung des Flügels vor den Kopfbolzen 8 des Ausstellarmes 7
einrastet, wie das den Fig. 4 und 5 entnommen werden kann.
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Der Höcker 29 bildet dann eine Hemmung, die beim Auftreten von Zugluft
eine Gleitbewegung des Kopfbolzens 8 in der Gleitführung 9 verhindert und dadurch
das unbeabsichtigte Zuschlagen des geöffneten Flügels vermeidet.
Nur
durch Aufbringen eines größeren Schließdruckes, der durch Einwirkung der menschlichen
Hand auf den Flügel hervorgebracht werden kann, läßt sich der Kopfbolzen 8 mit dem
Höcker 29 des Trägerteils 26 außer Eingriff bringen, um die Schließbewegung des
gekippten Flügels einzuleiten.
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Die Wirkungsweise der Schaltsperre nach den Fig. 6 bis 9 stimmt im
Grunde genommen mit derjenigen nach den Fig. 2 bis 5 völlig überein. Lediglich der
die Zuschlagssicherung für den Flügel bildende Höcker 29 ist dort an der das Trägerteil
26 bildenden Blattfeder nicht vorhanden.
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Statt dessen ist aber zwischen der das Sperrglied 25 tragenden Blattfeder
26 und der den Sperranschlag 23 aufweisenden Treibstange 15 eine weitere Blattfeder
30 angeordnet, die gegenüber der das Trägerbauteil 26 bildenden Blattfeder auf Spreizung
vorgespannt ist (Fig. 6).
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An ihrem freien Ende hat die Blattfeder 30 einen Zapfen oder Ansatz
31, über dem sich in der das Trägerbauteil 26 bildenden Blattfeder eine Öffnung
32 befindet.
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Die Treibstange 15 hat einen Vorsprung 33, der so unter die Blattfeder
30 geschoben werden kann, daß er diese nach oben drückt und dabei ihren Zapfen oder
Ansatz 31 durch die Öffnung 32 des Trägerbauteils 26 in die Bewegungsbahn des Kopfbolzens
8 am Ausstellarm 7 hochstellt (Fig. 9). Der Zapfen oder Ansatz 31 bildet dann die
Zuschlagssicherung für den Flügel 2.
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Damit sich der Vorsprung 33 der Treibstange 15 unter die Blattfeder
30 schieben läßt, obwohl das Sperrglied 25 in die Bewegungsbahn des Sperranschlages
23 der Treibstange 15 hineinragt, ist in diesem Falle zwischen dem Sperrglied 25
und dem Sperranschlag 23 ein geringes Bewegungsspiel 34 von beispielsweise 5 mm
vorhanden. Ohne daß die Sperrwirkung für dlen
Treibstangenbeschlag
15 bis 18 verloren geht, läßt sich durch geringfügige Winkeldrehung des Bedienungsgriffs
18 aus seiner der Kippöffnungs-Schaltstellung entsprechenden Lage der Vorsprung
33 der Treibstange 15 unter die Blattfeder 30 stellen und auf diese Weise der Flügel
2 gegen Zuschlagen sichern. Wird aber der Bedienungsgriff 18 in seine der Kippöffnungs-Schaltstellung
zugeordnete Endlage zurückgedreht, kommt die Feder 30 vom Vorsprung 33 der Treibstange
15 frei und bewegt sich dadurch nach unten. Der Zapfen oder Ansatz 31 gelangt damit
aus der Bewegungsbahn des Kopfbolzens 8 und nunmehr kann der Flügel aus der Kippöffnungstellung
in die Schließlage übergeführt werden, in welcher dann auch die Schaltsperre 22
ausgerückt ist.