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Betätigungsvorrichtung zum Öffnen und Schließen eines um eine waagerechte
Achse kippbaren oder klappbaren Flügels, insbesondere von Kipp-Schwenkflügelfenstern,
-türen od. dgl. Die Erfindung betrifft eine Betätigungsvorrichtung zum Öffnen und
Schließen eines um eine waagerechte Achse kippbaren oder klappbaren Flügels, insbesondere
von Kipp-Schwenk-Flügelfenstern, -türen od. dgl., mit mindestens einem einerseits
am Flügel und andererseits am feststehenden Rahmen gelagerten Ausstellarm, der von
einem Betätigungsgetriebe aus über Treibstangen od. dgl. ausstellbar ist und mit
seinem dem Antriebsende abgewandten Ende mittels eines Führungsansatzes in einem
Längsschlitz eines Führungsstückes schiebbar gelagert ist.
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Solche Betätigungsvorrichtungen sind bereits bekannt. Bei einer derselben
befinden sich das Betätigungsgetriebe und die dieses mit dem Ausstellarm in Schaltverbindung
haltenden Treibstangen am feststehenden Rahmen, und zwar entweder in aufliegender
oder aber in verdeckter Anordnung, wobei die Ausstellarme am feststehenden Rahmen
schwenkbar gelagert und miteinander über eine Drehwelle gekuppelt sind. Dabei ist
es ebenfalls bekannt, die Ausstellarme entweder aufliegend seitlich neben den überschlägen
des Flügels anzuordnen oder aber sie im seitlichen Falz des feststehenden Rahmens
verdeckt anzuordnen.
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Um zu verhindern, daß der in Kippstellung gebrachte Flügel durch Luftbewegungen,
beispielsweise infolge Gegenzuges vom Rauminneren her, schlagartig in die Geschlossenstellung
zurückgedrückt werden kann, wird bei diesen bekannten Betätigungsvorrichtungen das
Betätigungsgetriebe in der Flügelkippstellung gesperrt, und zwar wird hierzu ein
Kniehebelgetriebe verwendet, welches in der Flügelkippstellung über seinen Totpunkt
geschaltet ist und dadurch über die Treibstangen eine Blockierung der Ausstellarme
bewirkt.
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Eine weitere bekannte Betätigungsvorrichtung zum Öffnen und Schließen
eines um eine waagerechte Achse kippbaren Flügels, die mit im seitlichen Spalt zwischen
dem Falz des Flügels und des feststehenden Rahmens liegenden Ausstellarmen ausgestattet
ist und die in der Flügelkippstellung blockiert werden kann, ist mit einem Schnecken-
oder Schraubentrieb ausgestattet, der durch eine Kurbel betätigt wird und über Treibstangen
die Ausstellarme bewegt. Bei solchen Betätigungsvorrichtungen gehört es weiter zum
Stand der Technik, den Schnecken- oder Schraubentrieb entweder am Flügel oder aber
am feststehenden Rahmen anzuordnen. Alle diese bekannten Betätigungsvorrichtungen
erfordern zum Zweck der Sperrung der Flügelkippstellung Spezialgetriebe mit Sperrwirkung.
Handelsübliche, in ihrem Aufbau einfache Treibstangengetriebe, bei denen der gesamte
Verstellweg durch eine Viertel- oder Halbdrehung des Bedienungshandgriffes geschaltet
werden kann, können also nicht benutzt werden, wenn eine Sperrwirkung erreicht werden
soll.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Betätigungsvorrichtung
zum Öffnen und Schließen eines um eine waagerechte Achse kippbaren oder klappbaren
Flügels, insbesondere von Kipp-Schwenk-Flügelfenstern, -türen od. dgl., derart auszubilden,
daß unter Verwendung billiger und völlig unkomplizierter Hilfsmittel unmittelbar
die Ausstellarme in der Flügelkippstellung gesperrt werden und dadurch ein Zuschlagen
des Flügels aus der Kippstellung wirksam vermieden wird, ohne daß besondere Sperrglieder
am Betätigungsgetriebe notwendig wären. Die Lösung dieser Aufgabe besteht nach der
Erfindung darin, daß der Längsschlitz des Führungsstückes an seinem in der Flügelkippstellung
mit dem Führungsansatz des Ausstellarmes zusammenwirkenden Ende eine Rastausnehmung
aufweist, die an der Schlitzkante vorgesehen ist, gegen die sich der Führungsansatz
beim Schließen des Flügels abstützt.
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Ist der Flügel in Kippstellung gebracht und kommt auf ihn vom Rauminneren
her ein Gegenzug oder von außen ein Sog zur Wirkung, dann sucht sich der Flügel
in Richtung auf seine Geschlossenstellung zu bewegen. Dadurch rückt der Führungsansatz
des Ausstellarmes in die Rastausnehmung des Längsschlitzes selbsttätig ein und wird
gegen seitliches Abgleiten seines von der Antriebsseite weggerichteten Endes gesichert.
Da sich auch das antriebsseitige Ende des Ausstellarmes in der Flügelkippstellung
entgegen der
Kraftrichtung gegen einen Endanschlag anlegt, wird
der Ausstellarm beidendig festgehalten und somit an einer Schwenkbewegung gehindert.
Der Flügel stützt sich damit starr gegen den feststehenden Rahmen ab. Wird hingegen
der Ausstellarm über das Betätigungsgetriebe im Schließsinn geschaltet, dann schwenkt
sein Führungsansatz aus der Rastausnehmung des Längsschlitzes heraus und- zieht
während seines Entlanggleitens an der die Kipplastkomponente des Flügels aufnehmenden
Schlitzkante den Flügel zurück in die Geschlossenstellung.
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Gegenüber den bekannten Betätigungsvorrichtungen wird der Vorteil
erzielt, daß die Abstützung des Flügels gegen unbeabsichtigtes Schließen wesentlich
starrer ist, weil sich das unvermeidliche Spiel im Schaltgestänge zwischen Betätigungsgetriebe
und Ausstellarmen nicht auswirken kann. Außerdem ergibt sich der Vorteil, daß ein
handelsübliches bzw. in seinem Aufbau einfaches Betätigungsgetriebe verwendbar ist.
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Eine erfindungsgemäße Weiterbildung der Vorrichtung besteht noch darin,
daß an der der Rastausnehmung gegenüberliegenden Schlitzkante des Führungsstückes
eine in Richtung gegen die Rastausnehmung wirkende Feder, z. B. eine Blattfeder,
angeordnet ist. Diese stellt sicher, daß der Ausstellarm in der Flügelkippstellung
bei auftretendem Gegenzug oder Sog völlig sicher. in die Rastausnehmungen einläuft.
Beim Schließvorgang des Flügels aus der Kippstellung wird jedoch die Feder durch
den Ausstellarm zusammengedrückt, so daß sie den Führungsansatz freigibt und -dieser
in dem Längsschlitz des Führungsstückes von der Rastausnehmung weggleiten kann.
Das Vorsehen der Feder ist auch insofern noch vorteilhaft, weil die Öffnungsbewegung
des Flügels kurz vor Erreichen der Endkippstellung abgebremst wird, so daß er besonders
bei Winddruck von außen nicht schlagartig in die Kippstellung gelangen kann.
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Wird die Betätigungsvorrichtung in Verbindung mit Kipp-Schwenk-Flügeln
verwendet, bei denen der Ausstellarm in der Schwenkstellung des Flügels vom Führungsstück
abkuppelbar ist, dann ist es gemäß der Erfindung von Bedeutung, daß der Längsschlitz
des Führungsstückes an seinem der Rastausnehmung gegenüberliegenden Ende in an sich
bekannter Weise mit einer seitlichen Austrittsöffnung für den Führungsansatz des
Ausstellarmes versehen ist.
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Bei einer Betätigungsvorrichtung für ein am Flügel angeordnetes Betätigungsgetriebe
liegt ein Erfindungsmerkmal auch darin, daß das Führungsstück am feststehenden Rahmen
angeordnet ist. Eine Betätigungsvorrichtung für am feststehenden Rahmen angeordnete
Betätigungsgetriebe zeichnet sich demgegenüber dadurch aus, daß das Führungsstück
am Flügel angeordnet ist.
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Für die sichere Funktion der Betätigungsvorrichtung ist es von besonderer
Bedeutung, daß das mit dem Betätigungsgetriebe verbundene Ende des Aus-'stellarmes
zwei im Abstand voneinander angeordnete und in einen feststehenden abgewinkelten
Führungsschlitz eingreifende Zapfen aufweist, von denen der eine Zapfen mit dem
Betätigungsgestänge kraft- und formschlüssig gekuppelt ist. Eine solche Ausbildung
von Ausstellarmen zum An- und Abdrücken von kippbaren Fensterflügeln ist zwar an
sich bekannt, jedoch hat sie im Zusammenwirken mit den weiteren Merkmalen der 'erfindungsgemäßen
Betätigungsvorrichtung den besonderen Vorteil, daß sie eine starre Einspannung des
Ausstellarmes zwischen Flügel und Rahmen bei auf den Flügel einwirkenden Luftbewegungen
herbeiführt.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Betätigungsvorrichtung dargestellt. Es zeigt F i g. 1 in räumlicher Darstellung
als Anwendungsbeispiel für die Betätigungsvorrichtung ein Kipp-Schwenk-Flügelfenster,
wobei sich der Flügel in der Kipp-Öffnungsstellung befindet, F i g. 2 die in F i
g. 1 verschlußseitig vorgesehene Betätigungsvorrichtung in ihrer Anordnung bei Verschlußstellung
des Flügels in der Draufsicht, F i g. 3 eine der F i g. 2 entsprechende Darstellung
der Betätigungsvorrichtung bei Kipp-Öffnungsstellung des Flügels unter der Wirkung
der Kipplastkomponente und F i g. 4 die der F i g. entsprechende Darstellung der
Betätigungsvorrichtung bei Gegenzub oder Sog= wirkung auf den Flügel.
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Gemäß F i g. 1 ist in einem feststehenden Rahmen 1 ein Flügel 2 wahlweise
um eine waagerechte Achse y-y kippbar oder um eine lotrechte Achse x-x schwenkbar
aufgehängt. Zur Bildung der lotrechten Schwenkachse x-x sind in bekannter Weise
lösbare Scharniere 3 gemeinsam mit einem Eckgelenk 4 vorgesehen. Das Eckgelenk 4
bildet zusammen mit einem verschlußseitigen Kippriegellager 5 die Lagerteile für
die waagerechte Kippachse y-y.
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An der der Kippachse y-y gegenüberliegenden Seite ist der Flügel 2
über Betätigungsvorrichtungen 6 mit dem feststehenden Rahmen 1 so gekuppelt, daß
dadurch die Kipp-Öffnungsstellung des Flügels 2 begrenzt wird. Die Betätigungsvorrichtungen
6 können entweder, wie die F i g. 1 zeigt, in dem Falz zwischen dem oberen waagerechten
Flügelschenkel und dem oberen waagerechten Schenkel des feststehenden Rahmens 1
vorgesehen werden, öder sie sind in einem Spalt zwischen den seitlichen Fälzen des
Flügels und des feststehenden Rahmens untergebracht.
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Die Betätigungsvorrichtungen 6 werden über ein Betätigungsgetriebe
7 von einem Handhebel 8 geschaltet, wobei das Betätigungsgetriebe 7 mit den Betätigungsvorrichtungen
6 in an sich bekannter Weise durch Schaltgestänge oder ähnlich wirkende Verbindungsmittel
gekuppelt ist. Getriebe 7 und Schaltgestänge können dabei entweder am oder im feststehenden
Rahmen 1 untergebracht werden, oder sie sind gemäß F i g. 1 am oder im Flügel 2
angeordnet.
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Jede Betätigungsvorrichtung 6 besteht gemäß den F i g. 2 bis 4 aus
einem Ausstellarm 9, einem diesen antriebsseitig betätigenden Ausstellgetriebe 10
sowie einem Führungsstück 11, in dessen Längsschlitz 12 der Ausstellarm 9 mit seinem
freien Ende über einen Führungsansatz 13 schiebbar eingreift. An seinem einen Ende
weist der Längsschlitz 12 des Führungsstückes 11 eine nach dem Rauminneren hin gerichtete
seitliche Austrittsöffnung 14 auf. Aus dieser Austrittsöffnung 14 kann der Führungsansatz
13 des Ausstellarmes 9 austreten, wie in F i g. 2 in strichpunktierten Linien angedeutet,
wenn der Flügel 2 in die Schwenkstellung geöffnet werden soll.
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In der geschlossenen Verriegelungsstellung des Flügels 2 nimmt die
Betätigungsvorrichtung 6 zwischen dem feststehenden Rahmen 1 und dem Flügel 2 die
in F i g. 2 in voll ausgezogenen Linien angedeutete Stellung ein. Wird das Betätigungsgetriebe
7 (F i g:1) =mittels des Handhebels 8 im Sinn einer Kipp-Öffnungsbewegung
des
Flügels 2 geschaltet, dann wird ein Gestänge 15, welches an einem Zapfen 16 des
Ausstellarmes 9 kraft- und formschlüssig angreift, in Pfeilrichtung a verschoben.
Der Zapfen 16 gleitet in einen kurvenförmig verlaufenden Führungsschlitz 17, in
welchen ferner ein am Ausstellarm 9 befindlicher Zapfen 18 eingreift. Zapfen 16,
Führungsschlitz 17 und Zapfen 18 bilden das Ausstellgetriebe 10 der Betätigungsvorrichtung
6. Der Führungsschlitz 17 hat dabei einen solchen Verlauf, daß durch die Verschiebung
des Gestänges 15 in Pfeilrichtung a außer einer entsprechenden Verschiebung des
Ausstellarmes 9 auch eine Schwenkbewegung in Pfeilrichtung b erzwungen wird. Dadurch
wird der Flügel 2 vom feststehenden Rahmen 1 zwangläufig abgedrückt, und zwar bis
in die in F i g. 3 gezeigte Stellung. In dieser Stellung, wo der Führungsansatz
13 des Ausstellarmes 9 am hinteren Ende des Längsschlitzes 12 anschlägt, befindet
sich der Flügel in seiner größtmöglichen Kipp-Öffnungsstellung.
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Um zu verhindern, daß der Flügel 2 aus seiner Kipp-Öffnungsstellung
beispielsweise infolge Gegenzuges vom Rauminneren oder Windsoges von außen her unbeabsichtigt
in seine Schließstellung gelangt, weist der Längsschlitz 12 des Führungsstückes
11 an seinem hinteren Ende eine Rastausnehmung 19 auf, die der Schlitzkante 20,
welche die Kipplastkomponente des Flügels 2 auszunehmen hat, gegenüberliegt. Kommt
ein Gegenzug von innen oder Winddruck von außen auf den Flügel 2 zur Wirkung, dann
sucht sich der Flügel 2 in Pfeilrichtung c gegen den feststehenden Rahmen 1 zu bewegen.
Als Folge dieser Bewegung rückt der Führungsansatz 13 des Ausstellarmes 9 aus der
in F i g. 3 gezeigten Stellung in die Stellung nach F i g. 4 ein. Er legt sich also
in die Rastausnehmung 19 und wird durch diese daran gehindert, im Längsschlitz 12
des Führungsstückes 11 eine Gleitbewegung in Richtung nach der Austrittsöffnung
14 auszuführen. Da sich der Ausstellarm 9 außerdem mit seinem anderen Ende am Endanschlag
des Führungsschlitzes 17 befindet, wirkt er als starre Abstützung gegen den Flügel.
Damit das Einrücken des Führungsansatzes 13 in die Rastausnehmung 19 jederzeit sichergestellt
ist, kann es zweckmäßig sein, der Rastausnehmung 19 an der ihr gegenüberliegenden
Schlitzkante 20 eine Blattfeder 21 zuzuordnen, die gegen den Führungsansatz 13 drückt
und diesen in die Rastausnehmung 19 zu drängen sucht.
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Um den Flügel 2 aus der Kipplage in die Schließlage zu bringen, ist
es lediglich notwendig, den Handhebel 8 (F i g. 1) so zu bewegen, daß das Betätigungsgetriebe
7 und das Gestänge 15 in Pfeilrichtung d bewegt werden. Dadurch wird dem Ausstellarm
9 vermittels seiner Zapfen 16 und 18 und des Führungsschlitzes 17 eine Schwenkbewegung
in Pfeilrichtung e aufgezwungen, die der Pfeilrichtung b entgegengesetzt ist. Auch
wenn der Führungsansatz 13 in der Rastausnehmung 19 liegt, wird er, da er sich an
der Schlitzkante 20 des Widerlagers abzustützen sucht, entgegen der Federwirkung
in den Längsschlitz 12 gedrückt. In diesem führt er dann eine Gleitbewegung in Richtung
auf die seitliche Austrittsöffnung zu aus, bis der Ausstellarm 9 wieder in seine
in F i g. 2 gezeigte Stellung gelangt und damit der Flügel 2 in der Geschlossenstellung
an den feststehenden Rahmen 1 angedrückt ist.
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Es ist also erkennbar, daß die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung
unter Verwendung besonders einfacher Mittel eine starre Abstützung des Flügels in
der Kipp-Öffnungsstellung gewähren kann.
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Natürlich ist es nicht erforderlich, jedem Flügel, wie in F i g. 1
gezeigt, zwei in der Kipp-Öffnungsstellung selbsttätig sperrende Betätigungsvorrichtungen
zuzuordnen. Vielmehr ist es in manchen Fällen auch ausreichend, nur eine solche
Betätigungsvorrichtung vorzusehen. Schließlich können auch mehr als zwei dieser
Betätigungsvorrichtungen verwendet werden.
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Die Anwendung der Erfindung ist nicht auf Schwenk-Kipp-Flügel beschränkt.
Sie kann vielmehr auch ausschließlich kippbaren Flügeln oder Flügeln, die um die
Drehachse in eine Spaltlüfterstellung bringbar sind, gleichermaßen gut zugeordnet
werden. Auch zur Benutzung bei Klappflügeln ist die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung
geeignet.