DE2319690A1 - Verfahren zur herstellung einer aufhaengeverpackung - Google Patents
Verfahren zur herstellung einer aufhaengeverpackungInfo
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Description
Verfahren zum Herstellen einer Aufhängeverpackung Zusatz zu Patent (= P 23 05 261.1)
Das Hauptpatent bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen einer verschließbaren Aufhängeverpackung, bestehend aus einem
mit einem Haken und einem in zwei Bändern extrudierten Druck-, Gleit- oder Schiebeverschluß versehenen Beutel oder Sack, bei
welchem aus thermoplastischem Kunststoff ein Schlauch oder eine doppelte Flachfolie endlos extrudiert und anschließend zusammen
mit den Verschlußbändern einem Automaten zugeführt wird, auf welchem die Verschlußbänder mit den flachgelegten Wänden der
Folienbahnen des Schlauches oder der doppelten Flachfolie durch Schweißen verbunden werden und der Schlauch bzw. die Flachfolie
durch Trennschweißen in einzelne Beutel oder Säcke aufgeteilt wird, und ist dadurch gekennzeichnet, daß das eine Verschluß-1
band einstückig einerseits mit einem in der Ebene der zweiten Beutel- oder Sackwandung sich von der Verbindungslinie mit dem
Verschlußband nach unten erstreckenden Verbindungsband und an-
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dererseits mit einem sich von der genannten Linie nach
oben erstreckenden, verstärkten Bandstreifen hergestellt
wird und daß vorzugsweise auf dem Automaten aus dem verstärkten Bandstreifen ein Tragehaken ausgestanzt wird.
Durch das Hauptpatent ist die Aufgabe gelöst,, aus Folie
einerseits und Verschlußband andererseits vollautomatisch und kostensparend eine einstückige Aufhängeverpackung herzustellen,
die voll verschließbar ist.
Die unter teilweiser Abwandlung erfolgende Weiterbildung und Verbesserung des Verfahrens des Hauptpatentes durch
die vorliegende Erfindung zielt auf die Lösung der Aufgabe ab, die voll verschließbare, einstückige Aufhängeverpackung
ohne Materialabfall mit einem für sämtliche Beutelgrößen verwendbaren Haken, vorzugsweise mit einem
Tragegriffteil, vollautomatisch herstellen zu können.
Die Lösung der gestellten Aufgabe durch die Erfindung besteht
bei einem Verfahren zum Herstellen einer verschließbaren Aufhängeverpackung, bestehend aus einem mit einem
Haken und einem in zwei Bändern extrudierten Druck-, Gleitoder SchiebeVerschluß versehenen Beutel oder Sack, bei welchem
aus thermoplastischem Kunststoff ein Schlauch oder eine doppelte Flachfolie endlos extrudiert und anschliessend
zusammen mit den Verschlußbändern einem Automaten zugeführt wird, aus welchem die Verschlußbänder mit den
flachgelegten Wänden der Folienbahnen des Schlauches oder der doppelten Flachfolie durch Schweißen verbunden werden
und der Schlauch bzw. die Flachfolie durch Trennschweißen in einzelne Beutel oder Säcke aufgeteilt wird, und bei welchem
das eine Verschlußband einstückig einerseits mit einem in der Ebene der zweiten Beutel- oder Sackwandung sich von
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der Verbindungslinie mit dem Verschlußband nach unten erstreckenden Verbindungsband und andererseits mit einem
sich von der genannten Linie nach oben erstreckenden, verstärkten Bandstreifen hergestellt wird, nach Patent
(= P 23 05 261.1) darin, daß erfindungsgemäß auf dem Automaten an dem verstärkten Bandstreifen ein
einteiliger Haken angeschweißt wird. Das erfindungsgemäße Verfahren vermittelt gegenüber dem Stand der Technik
den Vorteil, daß einerseits kein Doppel-Haken erforderlich ist, sondern vielmehr ein einteiliger Haken ausreicht und daß andererseits ein und dieselbe Haken-Größe
für sämtliche in Betracht kommenden Beutelgrößen Verwendung finden kann. Das gilt insbesondere auch dann, wenn
der Haken in weiterer Ausgestaltung der Erfindung zusammen mit einem einstückig mit ihm hergestellten Tragegriffteil
angeschweißt wird. Das Tragegriffteil braucht nämlich im Gegensatz zu den bekannten durch Noppen verschließbaren
Aufhängeverpackungen keine Trageelemente, die den jeweiligen Größen angepaßt sein müssen. Während
die Aufgabe nach dem Hauptpatent nur durch Ausstanzen des Tragehakens gelöst werden kann, bietet die vorliegende
Erfindung die Möglichkeit, den Haken auch im Spritzgußverfahren herzustellen.
Der im Rahmen des Verfahrens nach der Erfindung zur Verwendung
gelangende neue Haken kann in einer abweichenden Ausführungsform auch derart hergestellt werden, daß der
Tragegriffteil mit einem oberen, seitlichen Einführungsschlitz und einer mittigen Aufnahme für die Aufhängestange
gespritzt wird. Eine in dieser Weise hergestellte Aufhängeverpackung ist um die Länge des Hakens kürzer
und kann infolgedessen raumsparender untergebracht werden.
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Wenn in der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
Aufhängeverpackung schwerere Ware untergebracht werden muß, sieht die Erfindung in einer besonders
vorteilhaften Ausführungsform vor, daß das Verschlußband
oberhalb der Verbindungslinie mit einer Verstärkungswulst extrudiert wird. Gegenüber den Trageelementen
der bekannten durch Koppen verschließbaren Aufhängeverpackungen mit Haken ergibt sich hierbei der
Vorteil, daß ein Verstärkungselement nicht Teil des Hakens ist und damit verschiedene in jeweiligen Beutelgrößen
angepaßte Haken hergestellt und an Lager gehalten werden müssen, daß vielmehr die Verstärkungswulst
endlos mit dem Verschlußband extrudiert werden kann.
Die Erfindung ist in der nachstehenden Beschreibung anhand der Zeichnung beispielhaft erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematisch dargestellte Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens;
Fig. 2 eine Ausführungsform eines im erfindungsgemäßen
Verfahren verarbeiteten Hakens;
Fig. 3 eine abgewandelte Ausführungsform eines derartigen Hakens;
Fig. 4 einen Schnitt durch die im erfindungsgemäßen Verfahren verarbeiteten
Verschlußbänder;
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Fig. 5 einen Schnitt durch eine nach
dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellte Aufhängeverpackung
und
hergestellte Aufhängeverpackung
und
Fig. 6 eine perspektivische Darstellung
derselben.
derselben.
Nach der in Fig. 1 schematisch dargestellten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird ein aus thermoplastischem
Kunststoff endlos extrudierter Schlauch auf
eine Folienrolle 1 aufgerollt. Von dort wird der Schlauch einem Folienspeicher zugeführt und in der Station 3 an
einer Seitenkante in Längsrichtung aufgeschlitzt.
eine Folienrolle 1 aufgerollt. Von dort wird der Schlauch einem Folienspeicher zugeführt und in der Station 3 an
einer Seitenkante in Längsrichtung aufgeschlitzt.
Der im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Verarbeitung
gelangende, in zwei Bändern extrudierte Druck-,
Gleit- oder Schiebeverschluß wird derart hergestellt, daß das eine Verschlußband einstückig einerseits mit einem in der Ebene der zweiten Beutel- oder Sackwandung sich von
der Verbindungslinie mit dem Verschlußband nach unten erstreckenden Verbindungsband und andererseits mit einem
sich von der genannten Linie nach oben erstreckenden, verstärkten Bandstreifen extrudiert worden ist. Dieses Verschlußband wird von einer Rolle 4 über eine Umlenkrolle 5 zusammen mit dem aufgeschlitzten Schlauch aus thermoplastischem Kunststoff einer Schweißstation 7 zugeführt, in welcher die beiden Bänder des Verschlusses mit den flachgelegten Wänden der Folienbahnen des Schlauches verbunden werden. Der in dieser Weise mit einem Verschluß versehene Schlauch wird dann einer weiteren Schweißstation 9 zugeführt, die mit einem Haken-Magazin 8 ausgerüstet ist. In
Gleit- oder Schiebeverschluß wird derart hergestellt, daß das eine Verschlußband einstückig einerseits mit einem in der Ebene der zweiten Beutel- oder Sackwandung sich von
der Verbindungslinie mit dem Verschlußband nach unten erstreckenden Verbindungsband und andererseits mit einem
sich von der genannten Linie nach oben erstreckenden, verstärkten Bandstreifen extrudiert worden ist. Dieses Verschlußband wird von einer Rolle 4 über eine Umlenkrolle 5 zusammen mit dem aufgeschlitzten Schlauch aus thermoplastischem Kunststoff einer Schweißstation 7 zugeführt, in welcher die beiden Bänder des Verschlusses mit den flachgelegten Wänden der Folienbahnen des Schlauches verbunden werden. Der in dieser Weise mit einem Verschluß versehene Schlauch wird dann einer weiteren Schweißstation 9 zugeführt, die mit einem Haken-Magazin 8 ausgerüstet ist. In
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— 6 —
dieser Station wird der Haken entlang einer Schweißleiste mit dem anderen freien Ende eines der beiden Verschlußbänder
verbunden. Die so aus Schlauch, Verschluß und Haken bestehende Einheit wird anschließend in einer Station 10
durch Trennschweißen in einzelne Beutel oder Säcke aufgeteilt. Die einzelnen Aufhängeverpackungen werden dann
einem Abzugsband 11 zugeleitet.
Im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens kommt in einer
Ausführungsform ein einteiliger Haken 12 zur Anwendung,
wie er in Fig. 2 dargestellt ist. Er ist einstückig mit einem Tragegriffteil 13 im Spritzgußverfahren hergestellt
worden, welches eine Schweißleiste 14 aufweist. Im Gegensatz zum Stand der Technik ist die Schweißleiste 14 nur
wenig breiter als die Grifföffnung 15. Das hat den Vorteil, daß ein und dieselbe Haken-Größe für sämtliche in Betracht
kommenden Beutelgrößen verarbeitet werden kann.
Eine abgewandelte Ausführungsform des einteiligen Hakens
ist in Fig. 3 dargestellt. Danach ist der Tragegriffteil
16 mit einem oberen, seitlichen Einführungsschlitz 17 und einer mittigen Aufnahme 18 für die nicht dargestellte Aufhängestange
gespritzt.
Wie sich aus Fig. 4 ergibt, wird der Verschluß 19 in der Weise extrudiert, daß das eine Verschlußband 2O einstückig
einerseits mit einem in der Ebene der zweiten Beutel- oder Sackwandung 21 (vgl. Fig. 5) sich von der Verbindungslinie
22 mit dem Verschlußband 20 nach unten erstreckenden Verbindungsband 23 und andererseits mit einem sich von der
genannten Linie 22 nach oben erstreckenden verstärkten Bandstreifen 24 hergestellt wird. Ferner ist das Verschlußband 20 oberhalb der Verbindungslinie 22 mit einer Verstär-
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«·» "7 —
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kungswulst 25 extrudiert. Das ändere Versdhlußband 26
ist in an sich bekannter Weise hergestellt.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte
Aufhängeverpackung ist in Fig. 6 perspektivisch und in Fig. 5 im Schnitt dargestellt.
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Claims (1)
- PATENTANSPRÜCHE :Verfahren zum Herstellen einer verschließbaren Aufhängeverpackung, bestehend aus einem mit einem Haken und einem in zwei Bändern extrudierten Druck-, Gleit- oder Schiebeverschluß versehenen Beutel oder Sack, bei welchem aus thermoplastischem Kunststoff ein Schlauch oder eine doppelte Flachfolie endlos extrudiert und anschliessend zusammen mit den Verschlußbändern einem Automaten zugeführt wird, auf welchem die Verschlußbänder mit den flachgelegten Wänden der Folienbahnen des Schlauches oder der doppelten Flachfolie durch Schweißen verbunden werden und der Schlauch bzw. die Flachfolie durch Trennschweißen in einzelne Beutel oder Säcke aufgeteilt wird, und bei welchem das eine Verschlußband einstückig einerseits mit einem in der Ebene der zweiten Beutel- oder Sackwändung sich von der Verbindungslinie mit dem Verschlußband nach unten erstreckenden Verbindungsband und andererseits mit einem sich von der genannten Linie nach oben erstreckenden, verstärkten Bandstreifen hergestellt wird, nach Patent (» P 23 05 261.1), dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Automaten an dem verstärkten Bandstreifen (24) ein einteiliger Haken (12 bzw. 16) angeschweißt wird.2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Haken (12 bzw. 16) zusammen mit einem einstückig mit ihm hergestellten Tragegriffteil (13, 14, 15 bzw. 16, 17, 18) angeschweißt wird.409846/0042Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragegriffteil (16) mit einem oberen, seitlichen Einführungsschlitz (17) und einer mittigen Aufnahme (18) für die Aufhängestange gespritzt wird.4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußband (20) oberhalb der Verbindungslinie (22) mit einer Verstärkungswulst (25) extrudiert wird.409846/004 2
Priority Applications (7)
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Publications (1)
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Family Applications (1)
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