DE2318498A1 - Leitungsanschluss fuer leitungen mit schraubenfoermigem mantel - Google Patents
Leitungsanschluss fuer leitungen mit schraubenfoermigem mantelInfo
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Description
Patentanwälte
TRW Inc., Corp., Cleveland, Ohio/USA
Leitungsanschluß für Leitungen mit schraubenförmigem
Mantel
Die Erfindung bezieht sich auf Leitungsanschlüsse oder -verbinder für Leitungen oder Rohre mit schraubenförmigem
Mantel ("Greenfield", "Extraflex"). Leitungsanschlüsse gemäß der Erfindung finden sich beispielsweise in der
US-Patentklasse 285 ("Pipe Joints or Couplings") und insbesondere in den Unterklassen 260+ dieser Klasse.
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Besonders geeignet ist der erfindungsgemäße Leitungsverbinder
als Kupplungssystem zur Halterung flexibler Leitungen oder Rohrleitungen bzw. Schläuche an tragenden Teilen. Als tragende
Teile kommen in Betracht Verbindungskasten, Sicherungskasten,
Schaltergehäuse usw. Die Leitung oder der Schlauch als schützende Umhüllung für Kabel oder Leitungsdrähte innerhalb
der Leitung, ist gewöhnlich eine leichte Blechkonstruktion, die zur Erzielung der gewünschten Flexibilität schraubenförmig
aufgewickelt ist. Durch die schraubenförmige Aufwicklung erhält man außen an der Leitung abwechselnd schraubenförmig
gestaltete Rippen und Rillen ("Greenfield", "Extraflex"),
Das er findungs gemäße Anschluß- und Kupplungssystem eignet sich jedoch auch für andere Arten von gewickelten oder gewellten
Rohrleitungen, Schläuchen usw., die auch aus anderem Material, wie beispielsweise Gummi oder Plastikmaterial hergestellt
sein können.
Das er findungs gemäße Anschluß- und Kupplungssystem enthält
vorzugsweise als Stanz- oder Preßteile hergestellte Metallfedern, wozu sich warmbehandelter, kohlenstoffhaltiger Stahl
eignet, den man automatisch zur wirtschaftlichen Massenfertigung
als Rohling bearbeiten und montieren kann. Der Leitungsanschluß ist sehr wirtschaftlich einsetzbar, insbesondere
durch den minimalen Zeitaufwand zur Herstellung einer Kupplung, wobei einfach das vordere Leitungsende in
die Fassung eingeschraubt wird, so wie man eine Schraube in ein Muttergewinde schraubt. Eine Sperrlasche verhindert eine
entgegengesetzte Drehung, indem sie automatisch in die Leitung eingreift, wenn diese in den Anschluß eingesetzt
wird. Der ganze Anschluß läßt sich schnell an einem tragenden Teil anbringen, etwa an einem Anschlußkasten,
indem man einfach dessen Halteabschnitt in eine entsprechende Öffnung des tragenden Teiles einsetzt, etwa wie einen Steckoder
Druckkontakt bzw. -knopf in einem Schnappverschluß.
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Außerdem kann das Anbringen an dem tragenden Teil vollständig von Hand erfolgen, so daß überhaupt keine Werkzeuge erforderlich
sind. Bei der Installation kann man zunächst den Anschluß in das tragende Teil einschnappen lassen und danach die
Leitung in den Anschluß schrauben. Da dB vordere Ende der
Leitung nicht unbedingt mit der Öffnung in tragenden Teil fluchten muß erhält man ein Kupplungssystem mit praktisch
universell verwendbarem Adapter. Die Leitung muß nicht stark gebogen oder als Schleife geführt werden, wenn die normale
Leitungsrichtung gegenüber dem tragenden Teil in einen Winkel von 90° oder 45° verläuft, da der Adapter zusammen mit dem
Leitungsanschluß die nicht rechtwinklige Fluchtung automatisch kompensiert. Da der Anschluß ferner an der Leitung nur außen
angreift, wird der wirksame Innendurchmesser derselben nicht verringert, so daß die Anzahl oder Größe der Leitungsdrähte
bei einer Leitung bestimmter, vorgegebener Größe nicht beeinflußt wird.
Bekannte Leitungs- oder Kabelanschlüsse bestehen meist aus
Guß- oder Schmiedeeisen und enthalten etwa Sperrmanschetten oder Sattelklammern, die wiederum für sich durch eine oder
mehrere Schrauben, mit den Anschlüssen verbunden werden müssen, wobei die Schrauben zur Halterung des in den Anschluß eingesetzten Leitungsendes fest angezogen werden müssen. Charakteristisch
für bekannte Vorrichtungen ist ferner eine außen mit Gewinde vesehene Büchse oder Durchführung, die in das
mit der Öffnung versehene tragende Teil, z.B. den Anschlußkasten eingesetzt und dort durch Muttern und Sperrscheiben
gesichert werden muß, die gegen die Büchse bzw. Durchführung und die Innenseite des tragenden Teiles angezogen werden.
Andere bekannte Vorrichtungen enthalten ein langgestrecktes, rohrförmiges Element, das in das vordere Leitungsende eingesetzt
wird und Mitnehmer, Nasen oder Teilgewinde trägt, die von innen an denRippen und Rillen der Leitung angreifen·
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Die zuletzt genannten Anschlußtoren verringern natürlich den
wirksamen Innendurchmesser der Leitung und beschränken die Anzahl oder die Größe der noch bequem einziehbaren Leitungsdrähte·
Vor allem ist bei den bekannten Kupplungssystemen eine Kompensation nicht möglich, wenn das Leitungsende mit
der Öffnung des tragenden Teiles nicht fluchtet. Man hat bisher die Leitung stark gebogen oder in Schleifen geführt, um eine
gerade Verbindung zu erhalten, oder man hat mehrere modifizierte Anschlüsse verwendet, deren Sperrmanschetten oder
-kragen zu den Schraubbuchsen bzw. -durchführungen im Winkel von 60°, 45° oder 30° ausgerichtet sind oder die mit den
Buchsen oder Durchführungen über 90°-Winkelstücke verbunden
sind.
Der erfindungsgemäße Leitungsanschluß, der Leitungen mit schraubenförmigen Rillen und Rippen aufnimmt, vermeidet diese
Nachteüe. Der Anschluß enthält eine die Leitung aufnehmende und haltende Fassung mit einem ringförmigen Basiselement
und einer radial geschlitzten Vorwölbung, die aus dem Basiselement nach außen ragt. Die Vorwölbung besitzt eine die
Leitung aufnehmende Öffnung, begrenzt vom inneren Rand der Wölbung, der auf einer Schraubenlinie entsprechend den Rillen
der Leitung verläuft. Der vordere Abschnitt der Schraubenlinie der Vorwölbung ist von der angrenzenden Oberfläche des Basiselementes
um einen Abstand annähernd gleich der Breite der Rippen der Leitung getrennt, so daß dieser Rand über die
Rillen und Rippen der Leitung geht, wenn die Leitung wie
eine Schraube in die Öffnung der Fassung geschraubt wird. Ferner enthält der Anschluß einen Fitting mit einer Scheibe,
die mit der Vorwölbung im Abstand verbunden ist und ein Basiselement, das die Länge der in den Anschluß einschraubbaren
Leitung begrenzt. Der Fitting trägt außerdem Schnappfederbeine,
die den Anschluß in der Öffnung eines elektrischen Anschlußkastens
oder eines mit diesem verbundenen Adapters halten.
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Zur weiteren Erläuterung der Erfindung wird auf die Zeichnung Bezug genommen. Darin zeigt;
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Leitungsanschluß gemäß derErfindung,
Fig. 2 einen Querschnitt durch den Leitungsanschluß gemäß
der Linie 2-2 in Fig. 1,
Fig. 3 eine Ansie-ht von unten,
Fig. 4 eine Seitenansicht des Fassungsteiles des Leitungsanschlusses vor dem Zusammenbau mit dem Fitting,
Fig. 5 eine Seitenansicht zum Einbau des Leitungsanschlusses,
mit einem ausgeschnittenen, tragenden Teil verbunden, und ein Stück einer ganz in den Leitungsanschluß
hineingeschraubten Leitung,
Fig. 6 eine auseinandergezogene und perspektivische Ansicht eines ausgeschnittenen, tragenden Teiles und der
Komponenten eines Leitungskupplungssystems gemäß
der Erfindung und
Fig. 7 bis 11 Seiten- oder Querschnittsansichten von sechs modifizierten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Leitungsanschlusses.
Die Komponenten des erfindungsgemäßen Leitungsanschlusses
sind vorzugsweise als Rohlinge aus einem Stahlblech mit relativ hohen Kohlenstoffgehalt hergestellt und danach zur Erhöung
der Festigkeit und Elastizität zusammengesetzt und durch Warmbehandlung gehärtet.
Die beiden Hauptteile des Anschlusses sind die Fassung (in Fig. 4 vormontiert) und der Fitting 6.
Die Fassung 4 enthält ein ringförmiges, konkav-konvexes Basiselement 8, ein vorgewölbtes Teil 10, das von der konvexen
Fläche des Basiseleraentes nach außen ragt, und einen
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Umfangsflansch 12, der von der konkaven Seite des Basiselementes
vom Umfangsrand nach außen geht. Durch die Vorwölbung
10 und die Basis 8 geht etwa in der Mitte eine Öffnung 14, die mindestens teilweise vom inneren Rand 16 des vorgewölbten
Teiles begrenzt ist. Bin radialer, zur Öffnung 14 führender Schlitz 18 unterbricht das vorgewölbte Teil und
schneidet etwas in das Basiselement. Der Rand 16 des vorgewölbten
Teiles durchläuft eine annähernde Schraubenlinie, beginnend am vorderen Abschnitt 20 in der Nähe des Schlitzes 18,
axial vom Basiselement getrennt, und in einem hinteren Abschnitt 22 endend, der etwa in der Ebene des Basiselementes liegt.
Eine Sperrlasche 24, teilweise aus dem Basiselement 8 gelöst und aus dessen Ebene nach oben gebogen, bildet mit einem inneren
Rand 26 eine Fortsetzung des hinteren Abschnittes 22 des Randes des vorgewölbten Teiles. Ein freies Ende 28 über dem
Basiselement stellt eine relativ spitze Ecke 30 am inneren Rand 26 dar.
Der Fitting 6 enthält als zweite Anschlußkomponente eine flache, etwa kreisförmige Scheibe 32 und mehrere am Umfang verteilte
gerade Beine oder Stege 34, mit der Scheibe 32 aus einem Stück und von dieser nach oben ragend, die in relativ kurzen,
rechtwinklig gebogenen Flanschen 36 enden, die von den feinen an dem von der Scheibe 32 abgewandten Ende radial nach außen
vorspringen. Wie besonders die Fig. 2 und 3 erkennen lassen ist die Fassung 4 mit dem Fitting 6 dadurch verbunden, daß
der Flansch unter die Flansche 36 umgebördelt ist und letztere gegen die konkave Fläche des Basiselementes 8 drückt. Dieser
Zusammenbau erfolgt vor der abschließenden Wärmebehandlung der Stahlblechkomponenten. Der Fitting 6 enthält außerdem
mehrere Federbeine 38, ebenso mit dem Umfang der Scheibe 32 verbunden und von dieser nach oben ragend. Die Federbeine
liegen zwischen benachbarten, geraden Beinen 36, sind jedoch an der Verbindungsstelle mit der Scheibe 32 über einen
weiteren Radius gebogen, so daß die Federbeine radial außerhalb der geraden Beine liegen. Jedes Federbein endet in einem
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oberen freien Abschnitt 40, der von der Unterseite des umgebördelten
Flansches 12 an der Passung etwas getrennt ist· Außerdem trägt jedes Federbein zwei Ansätze 42, noch stärker
radial nach außen gebogen, die unter dem freien Endabschnitt 40 enden und am Umfang aprupte Schultern 44 bilden. Sämtliche
Teile der Federbeine liegen jedoch radial innerhalb des Umfanges des Basiselementes 8 der Fassung.
Die Scheibe 32 besitzt gemäß Fig. 2 und 3 ferner in der Mitte eine Öffnung 46, die axial mit der Öffnung 14 in der Fassung
fluchtet und durch die glatte Innenwand einer kurzen, rohrförmigen
Verlängerung 48 begrenzt ist, die aus der Scheibe gezogen ist und gegen die Fassung zu ragt.
Fig. 5 zeigt den Einbau des erfindungsgemäßen Leitungsanschlusses.
Das gezeigte Stück Leitung 50 ("Greenfield") ist schraubenförmig gewickelt und sseigt kontinuierlich abwechselnd schraubenförmige
Rippen 52 und Rillen 54· Die Leitung 50 verläuft etwa
zwischen elektrischen Anschlußkästen, beispielsweise einer Primär sicherung und einer Sekundär sicherung, oder einem
Sicherungskasten und einem Schalterkasten oder Auslaßgehäuse,
und umschließt einen oder mehrere Drähte oder Kabel, d.h. also Leiter zwischen den Kästen oder Gehäusen und mit den darin
untergebrachten Anschlußklemmen elektrisch verbunden· Das tragende Teil 56 ist die Wand eines Verteilerkastens mit einer
kreisförmigen Öffnung 58.
Nach Ermittlung der erforderlichen Leitungslänge wird in der
Regel ein entsprechendes Leitungsstück von einer Rolle abgeschnitten, etwa in den Rillen 54, d.h. an der Stelle des
geringsten Lextungsdurchmessers, wobei an jedem Ende dieses LeitungsStückes eine kurze Tülle oder Lippe 60 verbleibt.
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Zur Verbindung mit dem oder den Anschlüssen wird die Leitung
mit der Lippe oder Tülle 60 in die Öffnung 14 der Fassung neben dem radialen Schlitz 18 so eingeführt, daß die Lippe
an der Unterseite des vorgewölbten Tales 10 angreift und der vordere Abschnitt 20 des Randes des vorgewölbten, schraubenförmigen
Teiles in der ersten Rille 54 der Leitung sitzt. Die Leitung wird dann nach rechts oder im Uhrzeigersinn gedreht
(bzw. der Leitungsanschluß entgegengesetzt), wodurch sich der Rand des vorgewölbten Teiles über die Rippen vorwärts
bewegt, so wie eine Mutter auf eine Schraube gedreht wird. Dadurch wird die Leitung durch die Öffnung 14-in die Fassung
geschraubt, bis das vordere Ende der Leitung auf die Innenseite der Scheibe 32 stößt. An dieser Stelle hat das vorgewölbte
Teil bereits eine oder mehrere Windungen der Rippen erfaßt und liegt beispielsweise gemäß Fig. 3 in der dritten
Windung der Rille 54 über der Vorderseite der zweiten, vollständigen Windung 52, wodurch das vordere Ende der Leitung
straff gegen die Scheibe 32 gedruckt wird und eine Kupplung zwischen dem Anschluß und der Leitung bildet, die einem
axialen Zug zur Trennung der Teile ausgezeichnet widersteht. Wenn das vordere Ende der Leitung gegen die Scheibe 32 gedreht
wird, drückt die vordere Fläche der zweiten Windung der Rippe 52 an der zweiten Rille 54 die Federlasche 24 gegen
die Ebene des Basiselements 8, so daß die Lasche eine umgekehrt gerichtete, axiale Kraft auf die Leitung ausübt und
die zweite Rippe 52 gegen die Unterseite des vorgewölbten Teiles 10 drückt. Außerdem dringt der freie Rand 30 der
Lasche in die Oberfläche der Leitung an der zweiten Rille ein. Dieses Zusammenwirken von Druck- oder Reibungskraft
mit einem klauenartigen Erfassen der Leitung bewirkt eine Verriegelung oder Sperrung an derselben, die eine entgegengesetzte
Drehung der Leitung zum Herausziehen aus dem Anschluß verhindert. Diese automatische Sperrwirkung der Federlasche
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leistet somit einem unbeabsichtigten Herausdrehen der Leitung aus dem Anschluß beträchtlichen Widerstand.
Man erkennt ferner, daß der Außendurchmesser der rohrförmigen Verlängerung 48 des Leitungsanschlusses etwas kleiner ist als
der Innendurchmesser der Leitung und daß diese Verlängerung ein kurzes Stück in dem vorderen Ende der Leitung sitzt, wenn.
letztere gegen die Scheibe 32 gedruckt wird. Dadurch ist die Öffnung 46 fast genau mit der Längsachse der Leitung ausgerichtet
und deren Leitungsdrähte oder Leiter können bequem durch die öffnung 46 zu den Anschlußklemmen geführt werden.
Außerdem verringert die glatte Bohrung der rohrförmigen Verlängerung
48 und die innere bogenförmige Krümmung an ihrer Verbindung mit der Scheibe 32 die Gefahr von Schaden, d.h.
das Durchschneiden oder Durchdringen der Leiterisolation, auch dann, wenn diese beim Verlassen der Öffnung 46 zu einer bestimmten
Anschlußklemme hin stark gebogen werden müssen. Nach dieser Verbindung von Leitungsanschluß und Leitung läßt
man zum Abschluß den Fitting 6 in den Ausschnitt 4Ö im tragenden,Teil 56 einschnappen. Der Durchmesser des Ausschnittes
4ö wird so groß gewählt, daß die Scheibe 32 und die geraden Beine 34 ungehindert durchtreten können. Der
Ausschnitt ist jedoch kleiner als der Durchmesser zwischen den äußeren Rändern der Ansätze 42 an gegenüberliegenden'
Federbeinen 38. Die Federbeine 38 werden dadurch beim Einsetzen des Fittings in den Ausschnitt 58 so lange radial
nach innen gedrückt, bis die Schultern 44 an den Ansätzen an der anderen Seite des tragenden Teiles 56 freikommen,
wobei die Federbeine radial nach außen in die Stellung gemäß Fig. 5 schnappen, d.h. die Schultern 44 greifen an der
Rückseite des tragenden Teiles am Umfang des Ausschnittes 58 an, während die freien Enden der Federbeine innerhalb des
Ausschnittes 58 verbleiben und gegen die Wand des tragenden Teiles drücken. Außerdem ist der Abstand zwischen den
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Schultern 44 zu der am nächsten liegenden Fläche des Flansches 12 abhängig von der üblichen Wandstärke der am meisten verwendeten
Anschluß- oder Verteilerkasten gewählt, so daß eine wirksame Erdung des Leitungsanschlusses an dem tragenden Teil
erreicht wird. Dabei wird die Unterseite des Flansches 12 an der Fassung dicht gegen eine Fläche des tragenden Teiles
56 gezogen und die Schultern 44 der Federbeine dringen in die Rückseite des tragenden Teiles ein.
Die oben beschriebene Installationsweise kann auch umgekehrt werden, wenn das andere Leitungsende noch nicht festgelegt ist.
Man bringt dann zunächst den Leitungsanschluß an den tragenden Teil an und dreht anschließend die Leitung in den Anschluß,
wobei darauf geachtet wird, daß die Leitungsdrähte durch die Öffnung 46 der Fittingscheibe 32 geführt sind. In jedem Fall
kann aber die Installation von Hand und in wenigen Sekunden erfolgen, so daß erheblich weniger Zeit benötigt wird als
bei bekannten Leitungsanschlussen oder -verbindern.
Fig. 6 zeigt ein Leitungskupplungssystem gemäß der Erfindung, dessen Hauptkomponenten zur oben erläuterten Ausführungsform
des Anschlusses 2 gehören. Ferner erkennt man eine 'Art Universaladapter 100 und eine Verschlußkappe 102. Der Adapter
100 ist ein hohler, mehrseitiger Blechkasten, der an einer ersten Seite 104 eine Öffnung 106 besitzt, an einer dagegen
um 90° geneigten weiteren Seite 108 eine öffnung 110 und an einer Seite 112, die im Winkel von 45° zu den beiden
genannten Seiten liegt, eine Öffnung 114 besitzt. Die verschiedenen
Gehäuseseiten werden durch Flansche 116, 11b
an den gegenüberliegenden Rändern der Seiten 112, 108 entsprechend
gehalten und sind über die anliegenden Seiten, d.h. die Seiten 120 und 122 gebördelt. Ein Fitting 6a, praktisch
mit dem bereits beschriebenen Fitting identisch, wird am Adapter an der Außenseite 104 mit einem Umschlag 124 befestigt,
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der über die aus dieser Seite vorspringenden Flansche gebördelt
ist. Eine Öffnung des Umschlages 124 entspricht der Öffnung
106 und ist mit dieser verbunden· Die beiden Öffnungen fluchten mit der Öffnung in der Scheibe des Fittings 6a.
Das Kupplungssystem dient zur Vereinfachung der Verbindung der Leitungsführung zu Verteilerkasten, bei denen die Umstände
nicht die rechtwinklige Heranführung der Leitung an die Öffnung 58a im tragenden Teil 56a gestatten. Wenn beispielsweise
die mit dem Anschluß 2 verbundene Leitung gegenüber dem tragenden Teil 56a in einem Winkel von etwa 45° verläuft
werden die geschützten Leitungsdrähte der Leitung durch den Anschluß 2 gezogen und wieder durch die Adapteröffnungen
114 und 116 geführt, die damit verbundene Öffnung im Umschlag
124, die Öffnung im Fitting 6a und die Öffnung 58a im
tragenden Teil. Danach schnappt der Fitting 6a am Adapter in die Öffnung 58a ein und der Anschluß 2 sitzt in der
öffnung 114 des Adapters. Wenn das Leiterende im Winkel von
90° zum tragenden Teil und den Öffnung 58a verläuft, werden die Leiter durch den Leitungsanschluß 2 und in die Adapteröffnung
110 gezogen und danach der Leitungsanschluß in die zuletzt genannte Öffnung eingerastet. Aber in jedem Fall kann
man den Leitungsanschluß am Adapter anbringen, bevor der Adapter in die tragende Öffnung eingesetzt wird. Die erste
Seite 104 des Adapters kann auch in eine beliebig große Anzahl paralleler Stellungen gegenüber dem tragenden Teil
56 gedreht werden. Der Adapter ist dadurch an jeden Winkel in der Leitungsführung am tragenden Teil anzupassen, so daß
die Leitung zur Kupplung nicht unzulässig gebogen oder in Schleifen geführt werden muß. Außerdem macht der Adapter
Leitungsanschlüsse mit bestimmten Krümmern für 90°, 45° oder dergl. oder entsprechende Biegungen und Krümmungen
der Kragen oder Befestigungsabschnitte überflüssig.
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Die Kappe 102 verschließt die Öffnung 110 oder 114 des
Adapters, je nach dem, welche Öffnung bei einer bestimmten Installation die Leitung 2 aufnimmt. Die Kappe ist als
flache, hutförmige Scheibe ausgeführt, mit einer Krone 126,
die dicht in die Öffnungen paßt, wobei ein Rand 128 auf der
angrenenden Außenfläche der Seite 108 oder 112 des Adapters
liegt. Die Kappe wird durch Nasen 130 gehalten, die von den
integrierenden Federarmen 132 nach innen gebogen sind, die
aus dem Rand der Kappe nach außen vorspringen, wobei die Nasen über den Rand der gegenüberliegenden Flansche 116 oder
118 schnappen und eingreifen, wenn die Kappe in die Öffnung
110 bzw. 114 gesetzt wird.
Fig. 7 zeigt eines modifizierten, zweiteiligen Leitungsanschluß
2c mit einer Fassung 4c, ähnlich der oben beschriebenen Fassung 4, jedoch mit einem Umfangsflansch 70, der vom Basiselement 8c ausgeht. Der Fitting 6c umfaßt eine Basis 72
mit einer Öffnung 74, mit der Fassungsöffnung verbunden,
einen Rand 76, der über den Flansch 70 zur Befestigung des Fittings an der Fassung gebördelt ist, und mehrere im Winkel
gebogene Federbeine 78 für den Schnappsitz des Leitungsanschlusses
in einem tragenden Ausschnitt.
Der Leitungsanschluß 2d nach Fig. 8 besteht aus einem Stück
und enthält eine -Fassung 4d und einen Fitting 6d aus mehreren Schnappbeinen 80 mit nach innen gedrehten,freien Enden 82,
die am vorderen Ende einer in den Leitungsanschluß geschraubten Leitung angreift.
Fig. 9 zeigt eine Seite 84 eines Leitungsanschlusses 2e mit einem annähernd rechtwinkligen Kasten oder Gehäuse 86 mit
einer Fassung 4d, im Winkel von 90° zur ausgeschnittenen Oberseite
86 des Gehäuses, aus dem mehrere Federbeine 90 vorspringen.
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Der Leitungsanschluß 2f nach Fig. 10 zeigt ein im Querschnitt
annähernd dreieckiges Gehäuse 92 mit einer Fassung 4f in einer Seite 94, die in einem Winkel von etwa 60° zur ausgeschnittenen
Seite 96 des Gehäuses liegt, aus dem die Federbeine 98 vorspringen.
Die Lextungsanschlüsse 2g und 2h nach Fig. 11 bzw. 12 unterscheiden
sich von den beschriebenen Leitungsanschlüssen dadurch, daß der getrennte Fitting 6g, an den die Fassung 4g
angebördelt ist und der Fitting 6h, der mit der Fassung 4h aus einem Stück besteht, Ösen 99g bzw. 99h bilden, die
über die Rückseite eines ausgeschnittenen Werkstückes gebördelt werden, so daß man eine dauerhaftere Befestigung
als bei den beschriebenen Leitungsanschlüssen mit Schnappsitz erhält.
Patentanwälte
8 Mün
309845/0419
Claims (8)
- Patentansprüche1 A Leitungsanschluß für Leitungen mit außen schraubenförmig. verlaufenden Rillen und Rippen, gekennzeichnet durch eine die Leitung aufnehmende Fassung mit einem ringförmigen Basiselement, durch ein aus der Oberfläche des Basiselementes nach außen ragendes, radial geschlitztes und vorgewölbtes Teil mit einer etwa in der Mitte befindlichen Leitungsaufnahmeöffnung, deren Rand eine Schraubenlinie beschreibt, die am Ende des vorgewölbten Teiles an dem radialen Schlitz beginnt und mit den schraubenförmigen Rillen der Leitung annähernd übereinstimmt, wobei ein vorderer Abschnitt des schraubenförmigen Randes von der Oberfläche des Basiselementes abgewandt ist und ein hinterer Abschnitt ganz eng an dieser Oberfläche liegt und wobei der vordere Rand von der Oberfläche um einen Abstand annähernd gleich der Breite der Rippen der Leitung getrennt ist, so daß der Rand des vorgewölbten Teiles in den Nuten und #ber die Rippen der Leitung vorwärtsbewegt wird, wenn letztere in die Öffnung gedreht wird, so wie ein Muttergewinde auf ein Schraubengewinde gedreht wird, wobei das vorgewölbte Teil die Rippen auf der Leitung überlappt und erfaßt und dadurch die Leitung fest mit dem Leitungsanschluß verbindet, durch mit der Fassung vereinigte und von der Oberfläche des Basiselementes auf der abgewandten Seite getrennte Mittel zur Begrenzung der zulässigen Eindringstrecke der Leitung durch die Fassung in den Anschluß und durch vom Anschluß getragene Befestigungsmittel, die Leitungsanschluß und tragendes Teil kuppeln.
- 2. Leitungsanschluß nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Herstellung aus Federblech.3098 4 5/0419
- 3. Leitungsanschluß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Fassung Mittel zur Verhinderung einer entgegengesetzten Drehung enthält, die an Abschnitten der in die Passung eingeschraubten Leitung angreifen und dadurch einer unbeabsichtigten Trennung der Leitung entgegenwirken·
- 4. Leitungsanschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel zur Verhinderung einer entgegengesetzten Drehung eine federnde Sperrlasche an der Fassung aufweist, angeordnet zwischen dem radialen Schlitz und dem hinteren, schraubenförmigen Rand des vorgewölbten Teiles und daß die Lasche einen inneren Rand besitzt, der den hinteren Rand des vorgewölbten Teiles fortsetzt und teilweise von dem Basiselement getrennt und aus der Ebene des Elementes gebogen ist, so daß er aus dessen Oberfläche herausragt, so daß die Lasche durch eine Rippe einer in den Anschluß geschraubten Leitung gegen eine Oberfläche gedrückt wird und dadurch eine sperrende Spannkraft auf die Leitung zur Verhinderung einer entgegengesetzten Drehung derselben überträgt.
- 5. Leitungsanschluß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrlasche an dem radialen Schlitz einen relativ scharfen, inneren Rand aufweist, der in die eingeschraubte Leitung eingreift und deren entgegengesetzte Drehung verhindert.
- 6. Leitungsanschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Befestigung bzw. Anbringung einschnappende Mittel vorgesehen sind.
- 7. Leitungsanschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Basiselement konkav-konvex geformt ist, wobei die konkave Seite von der anderen Oberfläche abgewandt ist.309845/0419
- 8. Leitungsanschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel zur Begrenzung der zulässigen Eindringtiefe der Leitung in den Anschluß eine Scheibe aufweist, die axial getrennt parallel zur Oberfläche des Basiselementes von der einen Oberfläche abgewandt angeordnet ist, daß die Scheibe mit dem Basiselement durch mehrere am Umfang verteilte, relativ steife Beine verbunden ist, die mit einem Ende an das Basiselement an der abgewandten Oberfläche angefügt sind und annähernd senkrecht zu dieser verlaufen, während andere Enden derselben mit dem Scheibenumfang verbunden sind, daß diese Scheibe annähernd in der Mitte eine durchgehende Öffnung aufweist, die mit der von dem vorgewölbten Teil begrenzten Öffnung in Verbindung steht, und daß die Öffnung in der Scheibe durch die Innenwand einer glatt gebohrten, rohrförmigen Verlängerung begrenzt ist, die mit der Scheibe verbunden ist und aus dieser in Richtung auf das Basiselement vorspringt, wobei der Außendurchmesser der rohrförmigen Verlängerung etwa dem Innendurchmesser der Leitung entspricht, so daß das vordere Ende der Leitung auf die Oberfläche der Scheibe an der rohrförmigen Verlängerung trifft, wenn die Leitung ganz in den Anschluß hineingeschräubt wird und die Längsachse der Leitung mit der Öffnung in der Scheibe annähernd fluchtet.9. Leitungsanschluß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsmittel federnde Beine aufweist, die mit dem Umfang der Scheibe verbunden sind und von der Verbindungsstelle gegen das Basiselement ragen, daß diese Beine radial außerhalb der relativ steifen Beine angeordnet sind, die die Scheibe mit dem Basiselement verbinden und daß die federnden Beine in ein ausgeschnittenes Teil oder Glied einschnappen und mit Mitteln versehen sind, die an der Oberfläche dieses Teiles am Ausschnitt angreifen und den Anschluß mit dem Teil fest zusammenhalten.309845/041910. Leitungsanschluß nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Federbein mit der Scheibe an und zwischen den relativ starren Beinen verbunden ist und daß jedes Federbein ein freies Ende besitzt, das in geringen Abstand von der Oberfläche des Basiselementes von der einen Oberfläche abgewandt liegt"·11. Leitungsanschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine ausgeschnittene Fassung, die an den äußeren Leitungsabschnitten der eingeschraubten Leitung angreift und durch Befestigungsmittel, die den Leitungsanschluß an einem ausgeschnittenen,tragenden Teil halten.12. Leitungsanschluß nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch Mittel, die am vorderen Ende der in die Fassung eingeschraubten Leitung angreifen und dadurch die Eindringtiefe der Leitung im Leitungsanschluß begrenzen.13. Leitungsanschluß nach Anspruch 11 und 12, gekennzeichnet durch weitere an der Leitung angreifende Mittel, die mit diesen genannten Mitteln zusammenwirken und eine entgegengesetzte Drehung der in die Fassung geschraubten Leitung verhindern.14. Leitungsanschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen kastenförmigen Adapter mit einer ersten Seite, die annähernd parallel an einem ausgeschnittenen, tragenden Teil anbringbar ist und eine öffnung aufweist, die mit dem Ausschnitt in dem tragenden Teil in Verbindung steht, durch mit dem Adapter an dieser Seite verbundene und an der Öffnung nach außen ragende Befestigungsmittel, die im Ausschnitt des tragenden Teiles sitzen und den Adapter an diesem halten, durch weitere zusätzliche Öffnungen in den anderen Seiten des Adapters, die in einem bestimmten Winkel zum309845/0419tragenden Teil liegen, wenn, der Adapter an diesem angebracht ist und durch einen ausgeschnittenen Sockel im Leitungsanschluß, der über Gewinde die äußeren Abschnitte einer in die Fassung eingeschraubten Leitung aufnimmt und mit Befestigungsmitteln versehen ist, die in einer der Öffnungen der anderen Seiten des Adapters sitzen und den Leitungsanschluß am Adapter halten, so daß die Leitung an dem tragenden Teil in verschiedenen Winkeln anbringbar ist.15. Leitungsanschluß nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel am Adapter und am Kupplungssystem des Leitungsanschlusses nach Art eines Schnappverschlusses wirken und mit Schnappsitz in den Ausschnitt im tragenden Teil und die Öffnungen an den anderen Seiten des Adapters einsetzbar sind.16. Leitungsanschluß nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch Verschlußmittel für weitere Öffnungen an den anderen Seiten des Adapters.17. Leitungsanschluß nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel in den Ausschnitt des tragenden Teiles einschnappen.18. Leitungsanschluß nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel über die Innenseite des mit einer Ausnehmung versehenen tragenden Teiles bördelbar sind.PatentanwälteDipl.-lnn/- Eder8 München!309845/0419Leerseite
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