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DE2308910B2 - Vorrichtung zum selbsttätigen Prüfen von Hohlgläsern, zum Beispiel Flaschen mit engem Hals, auf Schadstellen und Verunreinigungen durch Fremdkörper, Laugen- und Waschwasserreste - Google Patents

Vorrichtung zum selbsttätigen Prüfen von Hohlgläsern, zum Beispiel Flaschen mit engem Hals, auf Schadstellen und Verunreinigungen durch Fremdkörper, Laugen- und Waschwasserreste

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DE2308910B2
DE2308910B2 DE2308910A DE2308910A DE2308910B2 DE 2308910 B2 DE2308910 B2 DE 2308910B2 DE 2308910 A DE2308910 A DE 2308910A DE 2308910 A DE2308910 A DE 2308910A DE 2308910 B2 DE2308910 B2 DE 2308910B2
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DE
Germany
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bottle
bottles
rotary table
longitudinal axis
photocell
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DE2308910A
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English (en)
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DE2308910C3 (de
DE2308910A1 (de
Inventor
Gustav Dr. Becker (Verstorben)
Hermann 5470 Andernach Datz
Friedhelm Dipl.-Ing. 4330 Muelheim Sehrt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
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Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to BE2053433A priority patent/BE811347R/xx
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Publication of DE2308910B2 publication Critical patent/DE2308910B2/de
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Description

gen an bzw. in diesen Flaschen nicht befinden. Die Zahl der unbegründet ausgesonderten Flaschen wäre wirtschaftlich nicht vertretbar.
Weiterhin ist eine Flaschenprüfvorrichtung bekannt (US-PS 29 02 151), mittels derer Flaschen einzeln geprüft werden, wobei jede Flasche während des Prüfvorganges angehalten werden muß. Die Prüfung des Bodens der Flasche erfolgt nach dem Reflexionsprinzip, wobei ein Lichtstrahl vom Boden der Flasche oder auch von auf dem Boden der Flasche etwa noch befindlichen Flüssigkeitsresten reflektiert und von einer Fotozelle empfangen wird.
Die bekannte Vorrichtung weist mehrere Nachteile auf: Erstens ist eine wirtschaftlich vertretbare Verwendung der bekannten Vorrichtung im Verband mit Hochleistungs-Kellereimaschinen, wie Kastenpackmaschinen, Wasch-, Füll- und Etikettiermaschinen, mit je 25 000 bis 40 000 Flaschenbehandlungen je Stunde nicht möglich, und zweitens sind Fliissigkeitsreste, zum Beispiel Waschwasser-, Spülwasser- und I augenreste auf dem Flaschenboden geeignet, zu einem falschen Prüfergebnis zu gelangen, da ein glatter Flüssigkeitsspiegel grundsätzlich auf eine hervorragende Beschaffenheit des Flaschenbodens schließen läßt. Der Flüssigkeitsspiegel ist ein idealer Reflektor für Lichtstrahlen und kann sehr leicht auf dem Boden der Flasche befindliche Fremdkörper der Feststellung durch die Fotozelle entziehen.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, unter Anwendung von Lichtstrahlen und Fotozellen eine Vorrichtung zu schaffen, mittels derer bei Maschinenleistungen von 25 000 bis 40 000 Flaschen je Stunde Verunreinigungen, Laugen- und Waschwasserreste und Schäden im Bodenbereich von Flaschen feststellbar sind, die einer Füllmaschine zugeführt werden sollen, wobei Verfälschungen von Bodenprüfergebnissen etwa durch einen die Mantelfläche der zu prüfenden Flaschen mit verdickenden Glasnähten oder sonstigen bei bestimmten Flaschenformen unterschiedlichen Glasdicken durchdringenden Lichtstrahl mit Sicherheit ausgeschlossen und etwa unterhalb eines Flüssigkeitsrestspiegels im Bodenbereich noch befindliche Fremdkörper der Feststellung nicht entziehbar sind und als nicht ausreichend gereinigt und für eine Füllung zunächst als ungeeignet festgestellte Flaschen in einer nicht zum Stand der Technik gehörenden Vorrichtung selbsttätig aussortierbar sind.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der Prüfkopf oberhalb des Flaschenmundes angeordnet und zwischen der Lichtquelle und dem Flaschenmund eine Prüfoptik vorgesehen ist und die Prüfoptik den Leuchtfaden der Lichtquelle scharf auf die Fotozelle projiziert.
Erfindungsgemäß ist erreichbar, daß Hohlgläser, zum Beispiel Flaschen, sowohl Rücklaufflaschen als auch ungebrauchte Flaschen vor der Füllung mit Getränken automatisch in einer Stundenleistung, die der Leistung der Flaschenwaschmaschinen und Füll- und Verschließmaschinen von 25 000 bis 40 000 Flaschen und mehr je Stunde angepaßt werden kann, wirkungsvoll auf Schadstellen und vorhandene, zum Beispiel von der Waschmaschine nicht beseitigte Verunreinigungen im Bodenbereich sowie auf Waschlaugenrückstände und Spülwasserreste kontrolliert werden und als für eine Füllung ungeeignet festgestellte Flaschen automatisch aussortiert und zum Beispiel auf ein besonderes Ausschuß-Flaschen-Transportband abgegeben werden unter Verwendung einer mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zusammenwirkenden, nicht zum Stand der Technik gehörenden, in einer früheren getrennten Anmeldung behandelten Austragvorrichtung, wobei durch formbedingte Glasverdickungen oder Glasnähte im Mantelbereich der Flaschen Verfälschungen der Bodenprüfergebnisse ausgeschlossen sind.
Mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind auch Klarwasserrückstände in der Flasche feststellbar, da die Einstellung der Empfindlichkeit der Vorrichtung
ίο tin Ansprechen der Vorrichtung bei durch die Bewegungen der Flasche in der Maschine hervorgerufenen Well- oder Schwallbewegungen von Wasserresten selbst geringer Menge ermöglicht, da der Lichtstrahl durch die bewegte Flüssigkeitsoberfläche abgelenkt
ίο wird und hierdurch Helligkeitsunterschiede auf de:r Fotozelle auftreten.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt; es zeigt
Abb. 1 in der Draufsicht eine aus Zuführschnecke, Annahmestern, Rundtisch und Ausgabestern bestehende Vorrichtung zum Prüfen von Hohlgläsern, zum Beispiel Flaschen, auf Schadstellen und Verunreinigungen im Bodenbereich mit parallel zueinander angeordneten Transportbändern zum Abtransport von fehler-
2<j freien und davon getrennt von schadhaften bzw. verunreinigten Flaschen;
Abb. 2 im Längsschnitt die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer Flasche in Prüfstellung und de:r Darstellung des nicht zur Erfindung gehörenden, der
ίο Kontrolle der Funktionsbereitschaft der Prüfköpfe dienenden künstlichen Fehlerquelle;
A b b. 3 im Längsschnitt die oberhalb zentrisch zum Flaschenmund angeordnete Prüfoptik mit dem auf den Boden der Flasche gerichteten Strahlengang;
j-, Abb.4 bis 6 die Schaltanordnung der Prüfvorrichtung in Blockdarstellung mit Stromlaufplan für die Stromversorgung der Vorrichtung, das Prüfkopfgerät und ein nicht zum Gegenstand der Erfindung gehörendes Auswerfgerät.
Mit 1 ist eine an sich bekannte Transportschnecke bezeichnet, mittels derer im Ausführungsbeispiel, das sich auf eine Rundläufermaschine bezieht, Getränkeflaschen von einem Zuführtransportband abgenommen und an die Vorrichtung über einen Einlaufstern 2
4) abgegeben werden. Bei der Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist im Ausführungsbeispiel die Anordnung einer Maschine vorausgesetzt, die ihrer Konzeption entsprechend von Füll- und Verschließmaschinen her bekannt sind.
•-,o Im Ausführungsbeispiel ist von einer Anordnung von acht Prüfköpfen 8 ausgegangen, die im Maschinenoberteil, jeder Anordnung im Rundtisch 31 (Meßtisch) zugeordnet, an der Stelle angebracht sind, an der sich in bekannten Verschließ- oder Kapselabdrehmaschinen
γ, der Verschließ- oder Abdrehkopf befindet. Jede Flasche wird bei ihrem Lauf um die zentrale Maschinen-Rundtisch-Längsachse 37 von einem Prüfkopf 8 begleitet.
Vom Einlaufstern 2 werden die Flaschen in die im Rundtisch 31 vorgesehene Ausnehmung abgegeben, in
hu der Rollenböcke 3 angeordnet sind, an denen die Flaschen im Bodenbereich zentriert rotierfähig liegen, jede Flasche steht im Ausführungsbeispiel dabei auf einer unterhalb jeder Ausnehmung befindlichen Tragrolle 5, deren Achse in waagerechter Richtung auf die
ι» zentrale Maschinenlängsachse 37 gerichtet ist. Während der Umdrehung des Rundtisches 31 um die Maschinenachse \7 liegen die Flaschen im Ausführungsbeispiel an einem aus einem vorgespannten Keilriemen 6 bestehen-
den Geländer an, wobei jede Flasche durch Abrollen am Geländer 6 während eines Rundtisch-Umlaufes von 180° von Pos. I nach Pos. II (A bb. 1) mehrfach um ihre Längsachse gedreht wird.
Auf dem Wege von Pos. V nach Pos. I (Abb. 1) werden die Flaschen im Ausführungsbeispiel auf die Winkelgeschwindigkeit des Rundtisches 31 im Einlauf beschleunigt.
Die Prüfköpfe 8 sind entsprechend der Teilung des Rundtisches 31, im Ausführungsbeispiel oberhalb der in \u den Ausnehmungen befindlichen Flaschen angeordnet und mit dem Rundtisch 31 über eine Nabe 4 fest verbunden. Nach A b b. 2 befindet sich unterhalb jedes Prüfkopfes 8, in dem ein Verstärker untergebracht ist, ein Prüfkopfoptikgehäuse 7 mit einer Glühbirne 32, zum Beispiel einer Fahrzeugglühbirne (12 V, 10W), einer dieser vorgesetzten Linse 33 und einer das Prüfkopfoptikgehäuse unten abschließenden Blende 34. Das mit dem Prüfkopf 8 verbundene Prüfkopfoptikgehäuse 7 befindet sich oberhalb des Mundes der zu kontrollierenden Flasche, so daß der Lichtstrahl 36 in das Innere der Flasche scharf projiziert bis zum Flaschenboden gelangen kann. Das Prüfkopfoptikgehäuse 7 befindet sich in einem Winkel zur Flaschenlängsachse, so daß ein sich von der Mitte bis zum Rand des Flaschenbodens erstreckender Sektor angestrahlt wird. Der Lichtstrahl 36 ist auf eine unterhalb jeder Ausnehmung im Rundtisch 31 angeordnete, bei Einlauf einer Flasche von deren Boden abgedeckte Fotozelle 30 gerichtet. Zwischen der Fotozelle 30 und der Tragrolle, auf der s<i sich die Flasche abstützt, oder auch unmittelbar unterhalb des Flaschenbodens ist eine Glasplatte an einem Bodenteller 35 zum Schutz der Fotozelle 30 gegen Waschwasserreste angeordnet.
Mit dem Prüfkopf 8 ist ein oberes Zentrierrollenpaar « 48 verbunden, in dem die Flasche mit ihrem Hals exakt im Bereich des Strahlengangs geführt wird, damit Fehlanzeigen ausgeschlossen sind, etwa durch ein Auftreffen des Lichtstrahles auf Flaschenteile, die nicht für eine Durchleuchtung vorgesehen sind.
Das durch den Boden der Flasche auf die Fotozelle 30 fallende Licht der Glühbirne 32 wird sowohl durch Verschmutzungen des Flaschenbodens als auch durch etwaige Fremdkörper oder Schäden an der Flasche, die sich im Bereich des Lichtkegels befinden, geschwächt.
Bei der Prüfung wird infolge Drehung der Flasche um ihre Längsachse der gesamte Flaschenboden durchleuchtet. Bei fehlerfreien Flaschen ist die auf die Fotozelle 30 fallende Lichtmenge annähernd konstant. Verschmutzungen, Fremdkörper usw. ergeben bei der so Drehung der Flasche impulsartige Verdunklungen des Lichtstromes, dessen Stärke ein Maß für die Größe des Fehlers bildet. Auch in der Flasche noch befindliche Laugen- und Spülwasserreste ergeben entsprechend ihrer Menge mehr oder weniger starke Helligkeits- « unterschiede des auf die Fotozelle 30 auftreffenden Lichtes, da der Lichtstrahl durch die bewegte Flüssigkeitsoberfläche z. T. abgelenkt wird.
Um einen Prüfkopf optimal für die Erfassung von Verdunklungen einstellen zu können, ist es zweckmäßig, M) die Vorrichtung derart auszubilden, daß die Fotozelle 30 gegen eine Mattscheibe mit darunter in einem für die Betrachtung von außen günstigen Winkel befindlichem Spiegel austauschbar ist. Es ist ferner zweckmäßig jeden Prüfkopf in einer von der Vorrichtung getrennten μ Einstellvorrichtung vor dem Einsetzen in die Prüfvorrichtung einzustellen, um ein etwaiges Auswechseln von Austauschprüfköpfen ohne längeren Maschincnstillstand vornehmen zu können.
Die durch eine Verschmutzung oder durch Fremdkörper oder auch Wellen von Klarwasserresten hervorgerufene Verdunklung des vom Lichtgeber ausgesandten Lichts wird als Impuls im Prüfkopf 8 verstärkt; dabei leuchtet eine Kontrollampe 9 auf, die erst wieder gelöscht wird, wenn die Fehlerinformation von dem fotoelektrischen, nicht zum Gegenstand der Erfindung gehörenden Auswerfgerät übernommen wurde. Das Auswerfgerät wirkt zusammen mit der Prüfvorrichtung. In A b b. 4 ist das Blockschaltbild des Stromversorgungsteiles 21 der Vorrichtung dargestellt. Das Stromversorgungsgerät 21 wird über die Schleifringe 22 mit Wechselstrom gespeist und besteht aus einem unschaltbaren Transformator, einem Gleichrichter und einer nachgeschalteten Siebeinrichtung. Von der Stromversorgungseinrichtung werden die Glühlampen 32 und die Prüfköpfe 8 gespeist. Die Stromversorgungseinrichtung 21 ist mit der Nabe 4 fest verbunden. In A b b. 2 sind die am feststehenden Maschinenteil 24 befestigten Bürsten 23 dargestellt, die an den Schleifringen 22 anliegen.
Die Verstärkung der Lichtimpulse erfolgt im Verstärker 38 (A b b. 5, Blockschaltbild des Prüfkopfes 8) und ist durch ein Potentiometer einstellbar. Der Ausgang des Verstärkers 38 geht auf einen Schwellwertschalter 41. Die Schaltschwelle ist mittels zweier Stufenschalter 44 grob und fein einstellbar. Ein vom Schwellwertschalter 41 durchgeschaltetes Signal wird mit dem Signal »Messen« des Näherungsschalters 25 in dem Additionsschalter 42 verknüpft und steuert den Ausgangsschalter 43 an, wodurch die Fehleranzeige-Kontrollampe 9 aufleuchtet. Die Lampe 9 wird nur dann eingeschaltet, wenn der empfangene Lichtimpuls schwächer ist als der mittels der Stufenschalter 44 einstellbar Soll-Lichtwert Der in jedem Prüfkopf 8 befindliche Verstärker ist mil der Maschinenstromversorgungsanlage 21 durch nichl vertauschbare Kabel lösbar verbunden. Der Lichtstrahlimpuls wird zum Meßzeitpunkt verstärkt. Der Meßzeitpunkt ist durch den Näherungsschalter 25 mittels einet an diesem vorbeiführenden Blechfahne 26 einschaltbar In dem mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zweckmäßig zusammenwirkenden Auswerfgerät 10 isl ein die Lampe 9 überwachendes Fehlersignal-Empfangsgerät angeordnet, das sich auf der Austragstern· Seite (Abb. 1) befindet. Am Ausgang des Verstärken 38' (A b b. 6) wird bei Belichtung der Fotozelle 35' eir Spannungssprung erzielt, durch den der Ausgangsschal ter 43' einschaltbar ist. Über ein Zeitglied hält sich dei Ausgangsschalter 43' noch, auch wenn der Lichtempfän ger (Fotozelle 35') nicht mehr belichtet ist. Dit Zeitdauer (Impulslänge) ist mittels eines Potentiometer! 45' einstellbar. Durch den Ausgangsschalter 43' ist eir Elektromagnet 11 betätigbar.
Die Abgabe von einwandfreien Flaschen erfolgt ar das Gut-Flaschen-Transportband 14 durch den mit derr Rundtisch 31 kämmenden Austragstern 13. Die Abgabt von für eine Füllung ungeeigneten Flaschen erfolgt ir der Weise, daß durch den oberhalb des Austragsterne! 13 befindlichen Fehler-Signal-Empfänger 10 ein mi dem Austragstern oberhalb jeder Flasche umlaufende! und mit diesem verbundener Schnäpper durch der Elektromagneten gelöst wird, der im Falle de; Vorliegens einer Verunreinigung in der Flasche einet auf der Nabe des Austragsternes schwenkbar angeord nelen Klemmhebel freigibt, wodurch die betreffende Flasche im Austragstern 13 festgehalten wird. Zweck mäßig wird die beanstandete Flasche durch der Klemmhebel im Bereich der Schulter der Flasch«
festgeklemmt. Die beanstandete Flasche wird von dem Austragstern 13 über das parallel zum Ausschuß-Flaschen-Transportband 16 angeordnete Gut-Flaschen-Transportband 15 schleifend geführt und erst auf das Ausschuß-Flaschen-Transportband 16 abgegeben, indem die Festklemmung mechanisch gelöst und die Herauslösung der Ausschuß-Flasche aus dem Austragstern 13 mittels eines in das Flaschenprofil ragenden feststehenden Austragarmes 15 bewirkt wird. Eine für eine neue Füllung geeignete Flasche wird, sobald sie in den Wirkungsbereich des Austrag-Transportbandes für Gut-Flaschen 14 gelangt, aus dem Austragstern 13 gleiten, da sie durch den Klemmhebel nicht festgehalten wird. Durch den Austragarm 15 der die beanstandeten Flaschen aus dem Wirkungsbereich des Austragsternes 13 herauslöst, wird der Klemmhebel hochgedrückt und gleichzeitig mit der Nabe des Austragsternes 13 durch einen Schnäpper gespannt und i:n Klemmbereitschaft gehalten. Die Übergabe des Signals für die Festklemmung einer beanstandeten Flasche erfolgt berührungslos in Pos. Hl (Abb. 1). In Pos. IV (Abb. 1) werden in nicht näher beschriebener Weise die Prüfköpfe auf ihre Funktionsbereitschaft nach etwa 270° des Rundtisch-Umlaufes geprüft. Dabei wird eine künstliche Fehlerquelle 18 (A b b. 2) in den Strahlengang gebracht.
Es ist auch möglich, die Anordnung des Prüfkopfs und der Fotozelle bei einer Einkopfpriifvorrichtung oder bei Mehrprüfkopf-Reihenmaschinen, das heißt mit geradlinigem Flaschentransport anzuwenden.
Die Prüfköpfe 8 sind zweckmäßig als leicht austauschbare Einheiten ausgebildet und können mit ihrer Prüfkopfoptik 7, 32, 33, 3i4 der Höhe der zu kontrollierenden Flasche in ihrer Lage auf der Nabe 4 angepaßt werden. Um zu erreichen, daß die Flaschen bei vorübergehender Entfernung eines Prüfkopfes und der an diesem befestigten oberen Zentrierrollen 48 noch aureichend gestützt sind, ist ein an der Nabe 4 befestigter Zentrierblock 27 angebracht, gegen den die Flaschen hilfsweise vom Geländer 6 angedrückt werden können.
Es ist zweckmäßig, den erfindungsgemäßen Prüfkopf 8, in dem die von der bei der Flaschenboden-Durchleuchtung bei Vorlegen von Verschmutzungen und Laugenresten geschwächt auf die Fotozelle 30 fallenden Lichtstrahlen aufbereitet werden, zu kombinieren mit dem Prüfkopf nach der Hauptanmeldung, in dem die von einer den Flaschenkopf, -mund und Gewindebereich-Beleuchtung bei Glasschäden herrührend stärker reflektierten Lichtstrahlen empfangen und aufbereitet werden.
Durch die enge räumliche Verbindung der Prüfköpfe für die Auswertung der Flaschenkopf- und Flaschenboden-Prüfergebnisse, die auch in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht sein können, ist erreichbar, daß für die vollständige Prüfung der Flaschen nur eine Vorrichtung für beide Prüfungen zu gleicher Zeit erforderlich ist.
Nach einem Auswerten der Prüfergebnisse ist zwei Verstärkern, die ebenfalls in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht sein können, kann die Abgabe der Fehleranzeigen auf die für ein Abgeben von einwandfreien Flaschen an das Gut-Flaschen-Transportband und von beanstandeten Flaschen an das Ausschuß-Flaschen-Transportband vorgesehenen Einrichtungen erfolgen, ohne daß diese doppelt vorhanden sein müssen.
Es ist ferner zweckmäßig, die Empfindlichkeit des Empfängers 30 für eine Feineinstellung der Eingangsimpulse und der Schaltwellen durch Potentiometer 44 in Verbindung mit stufenlos regelfähigen oder stufenweise die Grobeinstellung regelfähigen Schaltern einzustellen. Auf diese Weise kann der Anwendungsbereich der erfindungsgemäßen Vorrichtung erheblich erweitert werden.
Hierzu 5 Blatt Zeichnungen

Claims (1)

  1. Patentanspruch:
    Vorrichtung zum selbsttätigen Prüfen von Hohlgläsern, zum Beispiel Flaschen mit engem Hals, auf Schadstellen und Verunreinigungen durch Fremdkörper, Laugen- und Waschwasserreste, die aus einem um eine zentrale Maschinenachse umlaufenden Rundtisch mit Ausnehmungen zum Aufnehmen der sich an einem Abwälzgeländer oder Spannriemen abwälzenden, sich gegenüber Rollenpaaren abstutzenden zu prüfenden Flaschen besteht, wobei jeder Ausnehmung des Rundtisches Tragrollen zugeordnet sind, auf denen die Flaschen aufstehen, und wobei auf der umlaufenden, mit dem Rundtisch verbundenen Nabe, jeder eine Flasche aufnehmenden Ausnehmung zugeordnet, ein Prüfkopf mit einer Lichtquelle mit einer Neigung zur Flaschenlängsachse in einem vom Flaschenbodenrand bis zur Flaschenbodenmitte sich erstreckenden Sektorenbereich durch einen Schlitz auf eine unterhalb jeder zu prüfenden Flasche befindlichen Fotozelle projiziert wird, wobei bei einem Vorliegen von Abweichungen der Lichtintensität bei Durchstrahlung von Beeinträchtigungen aufweisenden Flaschen Signale mit dem Ziel aufbereitet und ausgewertet :■> werden, die für eine Füllung mit Getränken zunächst als ungeeignet befindliche Flaschen aussortieren, und wobei der von der Fotozelle empfangene, von einem Verstärker in ein Fehlersignal aufzubereitende Lichtimpuls verarbeitet wird, der nach einer Umdrehung der Nabe des Rundtisches von 180° um ihre zur Flaschenlängsachse parallele Längsachse, innerhalb derer die Flaschenprüfung stattfindet, von einem über einem mit dem Rundtisch kämmenden Austragstern angeordneten Fehler-Signal-Emp- j-i fangsgerät berührungsfrei abgreifbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Prüfkopf (8) oberhalb des Flaschenmundes angeordnet und zwischen der Lichtquelle (32) und dem Flaschenmund eine Prüfoptik (33) vorgesehen ist und die Prüfoptik (33) den Leuchtfaden der Lichtquelle (32) scharf auf die Fotozelle (30) projiziert.
    45
    Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum selbsttätigen Prüfen von Hohlgläsern, zum Beispiel Flaschen mit engem Hals, auf Schadstellen und Verunreinigungen durch Fremdkörper, Laugen- und Waschwasserreste, die aus einem um eine zentrale Maschinenachse umlaufenden Rundtisch mit Ausnehmungen zum Aufnehmen der sich an einem Abwälzgeländer oder Spannriemen abwälzenden, sich gegenüber Rollenpaaren abstützenden zu prüfenden Flaschen besteht, wobei jeder Ausnehmung des Rundtisches Tragrollen zugeordnet sind, auf denen die Flaschen aufstehen, und wobei auf der umlaufenden, mit dem Rundtisch verbundenen Nabe jeder eine Flasche aufnehmenden Ausnehmung zugeordnet ein Prüfkopf mit einer bo Lichtquelle und mit einer dieser vorgesetzten Blende angeordnet ist und der Lichtstrahl mit einer Neigung zur Flaschenlängsachse in einem vom Flaschenbodenrand bis zur Flaschenbodenmitte sich erstreckenden Sektorenbereich durch einen Schlitz auf eine unterhalb jeder n> zu prüfenden Flasche befindlichen Fotozelle projiziert wird, wobei bei einem Vorliegen von Abweichungen der Lichtintensität bei Durchstrahlung von Beeinträchtigungen aufweisenden Flaschen Signale mit dem Ziel aufbereitet und ausgewertet werden, die für eine Füllung mit Getränken zunächst als ungeeignet befundenen Flaschen auszusortieren, und wobei der von der Fotozelle empfangene, von einem Verstärker in ein Fehlersignal aufzubereitende Lichtimpuls verarbeitet wird, der nach einer Umdrehung der Nabe des Rundtisches um ihre zur Flaschenlängsachse parallele Längsachse, innerhalb derer die Flaschenprüfung stattfindet, von einem über einem mit dem Rundtisch kämmenden Austragstern angeordneten Fehler-Signal-Empfangsgerät berührungsfrei abgreifbar ist.
    Mit der Einführung von Höchstleistungsmaschinen im Flaschenkeller ergeben sich Schwierigkeiten bezüglich der laufenden Kontrolle der Rücklaufflaschen, da bei Anpassung an die Kapazität der Flaschenannahme, Flaschenauspackmaschinen, Flaschenwasch- und -füllmaschinen die menschliche Arbeitskraft für Kontrolltätigkeiten nicht mehr in Betracht kommt.
    Wenn Flaschen ohne Verschlußkapsel als Leergut zurückgegeben werden, besteht die erhöhte Gefahr, daß Fremdkörper, zum Beispiel Sand, Strohhalme usw. und Insekten während der Lagerung und des Transportes in das Innere der Flaschen gelangen, die durch die Behandlung in der Flaschenwaschmaschine nicht entfernt werden, insbesondere wenn sich in der Flasche zuckerhaltige Getränke befanden. Auch besteht die Gefahr, daß sich am Boden der Flaschen Schmutzreste oder stark eingetrocknete Getränkereste befinden, die von der Flaschenreinigung nicht innerhalb der für eine Reinigung von in normalem Umfang verschmutzten Flaschen vorgesehenen Zeit entfernt werden können. Es besteht ferner die Gefahr, daß sich unzulässige Restmengen von Reinigungslaugen oder Waschwasser in den der Füllmaschine zuzuführenden Flaschen befinden, das noch von dem Waschvorgang der Flaschen herrührt.
    Es ist eine Flaschenprüfmaschine bekannt (US-PS 21 00 227), die aus einem um eine zentrale Maschinenlängsachss umlaufenden Maschinenrundtisch besteht, in dem Ausnehmungen zur Aufnahme der zu prüfenden Flaschen vorgesehen sind. Jeder Ausnehmung des Rundtisches ist ein Prüfkopf mit einer Lichtquelle und einer dieser vorgesetzten Blende zugeordnet, wobei der Lichtstrahl in einem vom Flaschenbodenrand bis zur Flaschenbodenmitte sich erstreckenden Sektorenbereich durch einen Schlitz auf unterhalb der zu prüfenden Flasche befindliche Fotozellen projiziert wird.
    Nach der bekannten Anordnung durchdringt der zur Flaschenlängsachse geneigte Lichtstrahl die Mantelfläche der zu prüfenden Flasche in einem zum Flaschenboden gerichteten Winkel, durchdringt anschließend den Flaschenboden und trifft auf einen Reflektor, der den von der Lichtquelle des Prüfkopfs ausgesandten Lichtstrahl auf die Fotozelle richtet.
    Die Lichtstrahlführung nach der bekannten Vorrichtung hat den Nachteil, daß Form- und Glasdickenunterschiede in der Mantelfläche bei glattwandigen Flaschen und bei mit plastischen Schriftzügen, Aufschriften, Markennamen und Warenzeichen versehenen Flaschen, sowie sogenannte Glasnähte und durch bestimmte Mantelformen, zum Beispiel bei weithin bekannten Getränkeflaschen, die Bodenmessung so verfälscht wird, daß eine zuverlässige Auswertung der Meßergebnisse nicht möglich ist. Durch Verfälschungen der Meßergebnisse können Flaschen als schadhaft oder für eine weitere Verwendung zunächst ungeeignet festgestellt werden, obwohl sich Schaden oder Verunreinigun-
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