DE2308910B2 - Vorrichtung zum selbsttätigen Prüfen von Hohlgläsern, zum Beispiel Flaschen mit engem Hals, auf Schadstellen und Verunreinigungen durch Fremdkörper, Laugen- und Waschwasserreste - Google Patents
Vorrichtung zum selbsttätigen Prüfen von Hohlgläsern, zum Beispiel Flaschen mit engem Hals, auf Schadstellen und Verunreinigungen durch Fremdkörper, Laugen- und WaschwasserresteInfo
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Description
gen an bzw. in diesen Flaschen nicht befinden. Die Zahl der unbegründet ausgesonderten Flaschen wäre wirtschaftlich
nicht vertretbar.
Weiterhin ist eine Flaschenprüfvorrichtung bekannt (US-PS 29 02 151), mittels derer Flaschen einzeln
geprüft werden, wobei jede Flasche während des Prüfvorganges angehalten werden muß. Die Prüfung
des Bodens der Flasche erfolgt nach dem Reflexionsprinzip, wobei ein Lichtstrahl vom Boden der Flasche
oder auch von auf dem Boden der Flasche etwa noch befindlichen Flüssigkeitsresten reflektiert und von einer
Fotozelle empfangen wird.
Die bekannte Vorrichtung weist mehrere Nachteile auf: Erstens ist eine wirtschaftlich vertretbare Verwendung
der bekannten Vorrichtung im Verband mit Hochleistungs-Kellereimaschinen, wie Kastenpackmaschinen,
Wasch-, Füll- und Etikettiermaschinen, mit je 25 000 bis 40 000 Flaschenbehandlungen je Stunde nicht
möglich, und zweitens sind Fliissigkeitsreste, zum Beispiel Waschwasser-, Spülwasser- und I augenreste
auf dem Flaschenboden geeignet, zu einem falschen Prüfergebnis zu gelangen, da ein glatter Flüssigkeitsspiegel
grundsätzlich auf eine hervorragende Beschaffenheit des Flaschenbodens schließen läßt. Der Flüssigkeitsspiegel
ist ein idealer Reflektor für Lichtstrahlen und kann sehr leicht auf dem Boden der Flasche
befindliche Fremdkörper der Feststellung durch die Fotozelle entziehen.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, unter Anwendung von Lichtstrahlen und Fotozellen
eine Vorrichtung zu schaffen, mittels derer bei Maschinenleistungen von 25 000 bis 40 000 Flaschen je
Stunde Verunreinigungen, Laugen- und Waschwasserreste und Schäden im Bodenbereich von Flaschen
feststellbar sind, die einer Füllmaschine zugeführt werden sollen, wobei Verfälschungen von Bodenprüfergebnissen
etwa durch einen die Mantelfläche der zu prüfenden Flaschen mit verdickenden Glasnähten oder
sonstigen bei bestimmten Flaschenformen unterschiedlichen Glasdicken durchdringenden Lichtstrahl mit
Sicherheit ausgeschlossen und etwa unterhalb eines Flüssigkeitsrestspiegels im Bodenbereich noch befindliche
Fremdkörper der Feststellung nicht entziehbar sind und als nicht ausreichend gereinigt und für eine Füllung
zunächst als ungeeignet festgestellte Flaschen in einer nicht zum Stand der Technik gehörenden Vorrichtung
selbsttätig aussortierbar sind.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der Prüfkopf oberhalb des Flaschenmundes angeordnet und
zwischen der Lichtquelle und dem Flaschenmund eine Prüfoptik vorgesehen ist und die Prüfoptik den
Leuchtfaden der Lichtquelle scharf auf die Fotozelle projiziert.
Erfindungsgemäß ist erreichbar, daß Hohlgläser, zum Beispiel Flaschen, sowohl Rücklaufflaschen als auch
ungebrauchte Flaschen vor der Füllung mit Getränken automatisch in einer Stundenleistung, die der Leistung
der Flaschenwaschmaschinen und Füll- und Verschließmaschinen von 25 000 bis 40 000 Flaschen und mehr je
Stunde angepaßt werden kann, wirkungsvoll auf Schadstellen und vorhandene, zum Beispiel von der
Waschmaschine nicht beseitigte Verunreinigungen im Bodenbereich sowie auf Waschlaugenrückstände und
Spülwasserreste kontrolliert werden und als für eine Füllung ungeeignet festgestellte Flaschen automatisch
aussortiert und zum Beispiel auf ein besonderes Ausschuß-Flaschen-Transportband abgegeben werden
unter Verwendung einer mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zusammenwirkenden, nicht zum Stand der
Technik gehörenden, in einer früheren getrennten Anmeldung behandelten Austragvorrichtung, wobei
durch formbedingte Glasverdickungen oder Glasnähte im Mantelbereich der Flaschen Verfälschungen der
Bodenprüfergebnisse ausgeschlossen sind.
Mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind auch Klarwasserrückstände in der Flasche feststellbar,
da die Einstellung der Empfindlichkeit der Vorrichtung
ίο tin Ansprechen der Vorrichtung bei durch die
Bewegungen der Flasche in der Maschine hervorgerufenen Well- oder Schwallbewegungen von Wasserresten
selbst geringer Menge ermöglicht, da der Lichtstrahl durch die bewegte Flüssigkeitsoberfläche abgelenkt
ίο wird und hierdurch Helligkeitsunterschiede auf de:r
Fotozelle auftreten.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt; es zeigt
Abb. 1 in der Draufsicht eine aus Zuführschnecke, Annahmestern, Rundtisch und Ausgabestern bestehende Vorrichtung zum Prüfen von Hohlgläsern, zum Beispiel Flaschen, auf Schadstellen und Verunreinigungen im Bodenbereich mit parallel zueinander angeordneten Transportbändern zum Abtransport von fehler-
Abb. 1 in der Draufsicht eine aus Zuführschnecke, Annahmestern, Rundtisch und Ausgabestern bestehende Vorrichtung zum Prüfen von Hohlgläsern, zum Beispiel Flaschen, auf Schadstellen und Verunreinigungen im Bodenbereich mit parallel zueinander angeordneten Transportbändern zum Abtransport von fehler-
2<j freien und davon getrennt von schadhaften bzw.
verunreinigten Flaschen;
Abb. 2 im Längsschnitt die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer Flasche in Prüfstellung und de:r
Darstellung des nicht zur Erfindung gehörenden, der
ίο Kontrolle der Funktionsbereitschaft der Prüfköpfe
dienenden künstlichen Fehlerquelle;
A b b. 3 im Längsschnitt die oberhalb zentrisch zum Flaschenmund angeordnete Prüfoptik mit dem auf den
Boden der Flasche gerichteten Strahlengang;
j-, Abb.4 bis 6 die Schaltanordnung der Prüfvorrichtung
in Blockdarstellung mit Stromlaufplan für die Stromversorgung der Vorrichtung, das Prüfkopfgerät
und ein nicht zum Gegenstand der Erfindung gehörendes Auswerfgerät.
Mit 1 ist eine an sich bekannte Transportschnecke
bezeichnet, mittels derer im Ausführungsbeispiel, das sich auf eine Rundläufermaschine bezieht, Getränkeflaschen
von einem Zuführtransportband abgenommen und an die Vorrichtung über einen Einlaufstern 2
4) abgegeben werden. Bei der Darstellung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist im Ausführungsbeispiel die Anordnung einer Maschine vorausgesetzt, die ihrer
Konzeption entsprechend von Füll- und Verschließmaschinen her bekannt sind.
•-,o Im Ausführungsbeispiel ist von einer Anordnung von
acht Prüfköpfen 8 ausgegangen, die im Maschinenoberteil, jeder Anordnung im Rundtisch 31 (Meßtisch)
zugeordnet, an der Stelle angebracht sind, an der sich in bekannten Verschließ- oder Kapselabdrehmaschinen
γ, der Verschließ- oder Abdrehkopf befindet. Jede Flasche
wird bei ihrem Lauf um die zentrale Maschinen-Rundtisch-Längsachse 37 von einem Prüfkopf 8 begleitet.
Vom Einlaufstern 2 werden die Flaschen in die im Rundtisch 31 vorgesehene Ausnehmung abgegeben, in
hu der Rollenböcke 3 angeordnet sind, an denen die
Flaschen im Bodenbereich zentriert rotierfähig liegen,
jede Flasche steht im Ausführungsbeispiel dabei auf einer unterhalb jeder Ausnehmung befindlichen Tragrolle
5, deren Achse in waagerechter Richtung auf die
ι» zentrale Maschinenlängsachse 37 gerichtet ist. Während der Umdrehung des Rundtisches 31 um die Maschinenachse
\7 liegen die Flaschen im Ausführungsbeispiel an einem aus einem vorgespannten Keilriemen 6 bestehen-
den Geländer an, wobei jede Flasche durch Abrollen am Geländer 6 während eines Rundtisch-Umlaufes von
180° von Pos. I nach Pos. II (A bb. 1) mehrfach um ihre Längsachse gedreht wird.
Auf dem Wege von Pos. V nach Pos. I (Abb. 1) werden die Flaschen im Ausführungsbeispiel auf die
Winkelgeschwindigkeit des Rundtisches 31 im Einlauf beschleunigt.
Die Prüfköpfe 8 sind entsprechend der Teilung des Rundtisches 31, im Ausführungsbeispiel oberhalb der in \u
den Ausnehmungen befindlichen Flaschen angeordnet und mit dem Rundtisch 31 über eine Nabe 4 fest
verbunden. Nach A b b. 2 befindet sich unterhalb jedes Prüfkopfes 8, in dem ein Verstärker untergebracht ist,
ein Prüfkopfoptikgehäuse 7 mit einer Glühbirne 32, zum Beispiel einer Fahrzeugglühbirne (12 V, 10W), einer
dieser vorgesetzten Linse 33 und einer das Prüfkopfoptikgehäuse unten abschließenden Blende 34. Das mit
dem Prüfkopf 8 verbundene Prüfkopfoptikgehäuse 7 befindet sich oberhalb des Mundes der zu kontrollierenden
Flasche, so daß der Lichtstrahl 36 in das Innere der Flasche scharf projiziert bis zum Flaschenboden
gelangen kann. Das Prüfkopfoptikgehäuse 7 befindet sich in einem Winkel zur Flaschenlängsachse, so daß ein
sich von der Mitte bis zum Rand des Flaschenbodens erstreckender Sektor angestrahlt wird. Der Lichtstrahl
36 ist auf eine unterhalb jeder Ausnehmung im Rundtisch 31 angeordnete, bei Einlauf einer Flasche von
deren Boden abgedeckte Fotozelle 30 gerichtet. Zwischen der Fotozelle 30 und der Tragrolle, auf der s<i
sich die Flasche abstützt, oder auch unmittelbar unterhalb des Flaschenbodens ist eine Glasplatte an
einem Bodenteller 35 zum Schutz der Fotozelle 30 gegen Waschwasserreste angeordnet.
Mit dem Prüfkopf 8 ist ein oberes Zentrierrollenpaar «
48 verbunden, in dem die Flasche mit ihrem Hals exakt im Bereich des Strahlengangs geführt wird, damit
Fehlanzeigen ausgeschlossen sind, etwa durch ein Auftreffen des Lichtstrahles auf Flaschenteile, die nicht
für eine Durchleuchtung vorgesehen sind.
Das durch den Boden der Flasche auf die Fotozelle 30 fallende Licht der Glühbirne 32 wird sowohl durch
Verschmutzungen des Flaschenbodens als auch durch etwaige Fremdkörper oder Schäden an der Flasche, die
sich im Bereich des Lichtkegels befinden, geschwächt.
Bei der Prüfung wird infolge Drehung der Flasche um ihre Längsachse der gesamte Flaschenboden durchleuchtet.
Bei fehlerfreien Flaschen ist die auf die Fotozelle 30 fallende Lichtmenge annähernd konstant.
Verschmutzungen, Fremdkörper usw. ergeben bei der so Drehung der Flasche impulsartige Verdunklungen des
Lichtstromes, dessen Stärke ein Maß für die Größe des Fehlers bildet. Auch in der Flasche noch befindliche
Laugen- und Spülwasserreste ergeben entsprechend ihrer Menge mehr oder weniger starke Helligkeits- «
unterschiede des auf die Fotozelle 30 auftreffenden Lichtes, da der Lichtstrahl durch die bewegte Flüssigkeitsoberfläche
z. T. abgelenkt wird.
Um einen Prüfkopf optimal für die Erfassung von Verdunklungen einstellen zu können, ist es zweckmäßig, M)
die Vorrichtung derart auszubilden, daß die Fotozelle 30 gegen eine Mattscheibe mit darunter in einem für die
Betrachtung von außen günstigen Winkel befindlichem Spiegel austauschbar ist. Es ist ferner zweckmäßig jeden
Prüfkopf in einer von der Vorrichtung getrennten μ Einstellvorrichtung vor dem Einsetzen in die Prüfvorrichtung
einzustellen, um ein etwaiges Auswechseln von Austauschprüfköpfen ohne längeren Maschincnstillstand
vornehmen zu können.
Die durch eine Verschmutzung oder durch Fremdkörper oder auch Wellen von Klarwasserresten hervorgerufene
Verdunklung des vom Lichtgeber ausgesandten Lichts wird als Impuls im Prüfkopf 8 verstärkt; dabei
leuchtet eine Kontrollampe 9 auf, die erst wieder gelöscht wird, wenn die Fehlerinformation von dem
fotoelektrischen, nicht zum Gegenstand der Erfindung gehörenden Auswerfgerät übernommen wurde. Das
Auswerfgerät wirkt zusammen mit der Prüfvorrichtung. In A b b. 4 ist das Blockschaltbild des Stromversorgungsteiles
21 der Vorrichtung dargestellt. Das Stromversorgungsgerät 21 wird über die Schleifringe 22 mit
Wechselstrom gespeist und besteht aus einem unschaltbaren Transformator, einem Gleichrichter und einer
nachgeschalteten Siebeinrichtung. Von der Stromversorgungseinrichtung werden die Glühlampen 32 und die
Prüfköpfe 8 gespeist. Die Stromversorgungseinrichtung 21 ist mit der Nabe 4 fest verbunden. In A b b. 2 sind die
am feststehenden Maschinenteil 24 befestigten Bürsten 23 dargestellt, die an den Schleifringen 22 anliegen.
Die Verstärkung der Lichtimpulse erfolgt im Verstärker 38 (A b b. 5, Blockschaltbild des Prüfkopfes 8) und ist
durch ein Potentiometer einstellbar. Der Ausgang des Verstärkers 38 geht auf einen Schwellwertschalter 41.
Die Schaltschwelle ist mittels zweier Stufenschalter 44 grob und fein einstellbar. Ein vom Schwellwertschalter
41 durchgeschaltetes Signal wird mit dem Signal »Messen« des Näherungsschalters 25 in dem Additionsschalter
42 verknüpft und steuert den Ausgangsschalter 43 an, wodurch die Fehleranzeige-Kontrollampe 9
aufleuchtet. Die Lampe 9 wird nur dann eingeschaltet, wenn der empfangene Lichtimpuls schwächer ist als der
mittels der Stufenschalter 44 einstellbar Soll-Lichtwert Der in jedem Prüfkopf 8 befindliche Verstärker ist mil
der Maschinenstromversorgungsanlage 21 durch nichl vertauschbare Kabel lösbar verbunden. Der Lichtstrahlimpuls
wird zum Meßzeitpunkt verstärkt. Der Meßzeitpunkt ist durch den Näherungsschalter 25 mittels einet
an diesem vorbeiführenden Blechfahne 26 einschaltbar In dem mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zweckmäßig zusammenwirkenden Auswerfgerät 10 isl ein die Lampe 9 überwachendes Fehlersignal-Empfangsgerät
angeordnet, das sich auf der Austragstern· Seite (Abb. 1) befindet. Am Ausgang des Verstärken
38' (A b b. 6) wird bei Belichtung der Fotozelle 35' eir Spannungssprung erzielt, durch den der Ausgangsschal
ter 43' einschaltbar ist. Über ein Zeitglied hält sich dei Ausgangsschalter 43' noch, auch wenn der Lichtempfän
ger (Fotozelle 35') nicht mehr belichtet ist. Dit Zeitdauer (Impulslänge) ist mittels eines Potentiometer!
45' einstellbar. Durch den Ausgangsschalter 43' ist eir Elektromagnet 11 betätigbar.
Die Abgabe von einwandfreien Flaschen erfolgt ar das Gut-Flaschen-Transportband 14 durch den mit derr
Rundtisch 31 kämmenden Austragstern 13. Die Abgabt von für eine Füllung ungeeigneten Flaschen erfolgt ir
der Weise, daß durch den oberhalb des Austragsterne! 13 befindlichen Fehler-Signal-Empfänger 10 ein mi
dem Austragstern oberhalb jeder Flasche umlaufende! und mit diesem verbundener Schnäpper durch der
Elektromagneten gelöst wird, der im Falle de; Vorliegens einer Verunreinigung in der Flasche einet
auf der Nabe des Austragsternes schwenkbar angeord nelen Klemmhebel freigibt, wodurch die betreffende
Flasche im Austragstern 13 festgehalten wird. Zweck mäßig wird die beanstandete Flasche durch der
Klemmhebel im Bereich der Schulter der Flasch«
festgeklemmt. Die beanstandete Flasche wird von dem Austragstern 13 über das parallel zum Ausschuß-Flaschen-Transportband
16 angeordnete Gut-Flaschen-Transportband 15 schleifend geführt und erst auf das
Ausschuß-Flaschen-Transportband 16 abgegeben, indem die Festklemmung mechanisch gelöst und die
Herauslösung der Ausschuß-Flasche aus dem Austragstern 13 mittels eines in das Flaschenprofil ragenden
feststehenden Austragarmes 15 bewirkt wird. Eine für eine neue Füllung geeignete Flasche wird, sobald sie in
den Wirkungsbereich des Austrag-Transportbandes für Gut-Flaschen 14 gelangt, aus dem Austragstern 13
gleiten, da sie durch den Klemmhebel nicht festgehalten wird. Durch den Austragarm 15 der die beanstandeten
Flaschen aus dem Wirkungsbereich des Austragsternes 13 herauslöst, wird der Klemmhebel hochgedrückt und
gleichzeitig mit der Nabe des Austragsternes 13 durch einen Schnäpper gespannt und i:n Klemmbereitschaft
gehalten. Die Übergabe des Signals für die Festklemmung einer beanstandeten Flasche erfolgt berührungslos
in Pos. Hl (Abb. 1). In Pos. IV (Abb. 1) werden in nicht näher beschriebener Weise die Prüfköpfe auf ihre
Funktionsbereitschaft nach etwa 270° des Rundtisch-Umlaufes geprüft. Dabei wird eine künstliche Fehlerquelle
18 (A b b. 2) in den Strahlengang gebracht.
Es ist auch möglich, die Anordnung des Prüfkopfs und der Fotozelle bei einer Einkopfpriifvorrichtung oder bei
Mehrprüfkopf-Reihenmaschinen, das heißt mit geradlinigem Flaschentransport anzuwenden.
Die Prüfköpfe 8 sind zweckmäßig als leicht austauschbare Einheiten ausgebildet und können mit
ihrer Prüfkopfoptik 7, 32, 33, 3i4 der Höhe der zu kontrollierenden Flasche in ihrer Lage auf der Nabe 4
angepaßt werden. Um zu erreichen, daß die Flaschen bei vorübergehender Entfernung eines Prüfkopfes und der
an diesem befestigten oberen Zentrierrollen 48 noch aureichend gestützt sind, ist ein an der Nabe 4
befestigter Zentrierblock 27 angebracht, gegen den die Flaschen hilfsweise vom Geländer 6 angedrückt werden
können.
Es ist zweckmäßig, den erfindungsgemäßen Prüfkopf 8, in dem die von der bei der Flaschenboden-Durchleuchtung
bei Vorlegen von Verschmutzungen und Laugenresten geschwächt auf die Fotozelle 30 fallenden
Lichtstrahlen aufbereitet werden, zu kombinieren mit dem Prüfkopf nach der Hauptanmeldung, in dem die
von einer den Flaschenkopf, -mund und Gewindebereich-Beleuchtung bei Glasschäden herrührend stärker
reflektierten Lichtstrahlen empfangen und aufbereitet werden.
Durch die enge räumliche Verbindung der Prüfköpfe für die Auswertung der Flaschenkopf- und Flaschenboden-Prüfergebnisse,
die auch in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht sein können, ist erreichbar, daß
für die vollständige Prüfung der Flaschen nur eine Vorrichtung für beide Prüfungen zu gleicher Zeit
erforderlich ist.
Nach einem Auswerten der Prüfergebnisse ist zwei Verstärkern, die ebenfalls in einem gemeinsamen
Gehäuse untergebracht sein können, kann die Abgabe der Fehleranzeigen auf die für ein Abgeben von
einwandfreien Flaschen an das Gut-Flaschen-Transportband und von beanstandeten Flaschen an das
Ausschuß-Flaschen-Transportband vorgesehenen Einrichtungen erfolgen, ohne daß diese doppelt vorhanden
sein müssen.
Es ist ferner zweckmäßig, die Empfindlichkeit des Empfängers 30 für eine Feineinstellung der Eingangsimpulse
und der Schaltwellen durch Potentiometer 44 in Verbindung mit stufenlos regelfähigen oder stufenweise
die Grobeinstellung regelfähigen Schaltern einzustellen. Auf diese Weise kann der Anwendungsbereich der
erfindungsgemäßen Vorrichtung erheblich erweitert werden.
Hierzu 5 Blatt Zeichnungen
Claims (1)
- Patentanspruch:Vorrichtung zum selbsttätigen Prüfen von Hohlgläsern, zum Beispiel Flaschen mit engem Hals, auf Schadstellen und Verunreinigungen durch Fremdkörper, Laugen- und Waschwasserreste, die aus einem um eine zentrale Maschinenachse umlaufenden Rundtisch mit Ausnehmungen zum Aufnehmen der sich an einem Abwälzgeländer oder Spannriemen abwälzenden, sich gegenüber Rollenpaaren abstutzenden zu prüfenden Flaschen besteht, wobei jeder Ausnehmung des Rundtisches Tragrollen zugeordnet sind, auf denen die Flaschen aufstehen, und wobei auf der umlaufenden, mit dem Rundtisch verbundenen Nabe, jeder eine Flasche aufnehmenden Ausnehmung zugeordnet, ein Prüfkopf mit einer Lichtquelle mit einer Neigung zur Flaschenlängsachse in einem vom Flaschenbodenrand bis zur Flaschenbodenmitte sich erstreckenden Sektorenbereich durch einen Schlitz auf eine unterhalb jeder zu prüfenden Flasche befindlichen Fotozelle projiziert wird, wobei bei einem Vorliegen von Abweichungen der Lichtintensität bei Durchstrahlung von Beeinträchtigungen aufweisenden Flaschen Signale mit dem Ziel aufbereitet und ausgewertet :■> werden, die für eine Füllung mit Getränken zunächst als ungeeignet befindliche Flaschen aussortieren, und wobei der von der Fotozelle empfangene, von einem Verstärker in ein Fehlersignal aufzubereitende Lichtimpuls verarbeitet wird, der nach einer Umdrehung der Nabe des Rundtisches von 180° um ihre zur Flaschenlängsachse parallele Längsachse, innerhalb derer die Flaschenprüfung stattfindet, von einem über einem mit dem Rundtisch kämmenden Austragstern angeordneten Fehler-Signal-Emp- j-i fangsgerät berührungsfrei abgreifbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Prüfkopf (8) oberhalb des Flaschenmundes angeordnet und zwischen der Lichtquelle (32) und dem Flaschenmund eine Prüfoptik (33) vorgesehen ist und die Prüfoptik (33) den Leuchtfaden der Lichtquelle (32) scharf auf die Fotozelle (30) projiziert.45Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum selbsttätigen Prüfen von Hohlgläsern, zum Beispiel Flaschen mit engem Hals, auf Schadstellen und Verunreinigungen durch Fremdkörper, Laugen- und Waschwasserreste, die aus einem um eine zentrale Maschinenachse umlaufenden Rundtisch mit Ausnehmungen zum Aufnehmen der sich an einem Abwälzgeländer oder Spannriemen abwälzenden, sich gegenüber Rollenpaaren abstützenden zu prüfenden Flaschen besteht, wobei jeder Ausnehmung des Rundtisches Tragrollen zugeordnet sind, auf denen die Flaschen aufstehen, und wobei auf der umlaufenden, mit dem Rundtisch verbundenen Nabe jeder eine Flasche aufnehmenden Ausnehmung zugeordnet ein Prüfkopf mit einer bo Lichtquelle und mit einer dieser vorgesetzten Blende angeordnet ist und der Lichtstrahl mit einer Neigung zur Flaschenlängsachse in einem vom Flaschenbodenrand bis zur Flaschenbodenmitte sich erstreckenden Sektorenbereich durch einen Schlitz auf eine unterhalb jeder n> zu prüfenden Flasche befindlichen Fotozelle projiziert wird, wobei bei einem Vorliegen von Abweichungen der Lichtintensität bei Durchstrahlung von Beeinträchtigungen aufweisenden Flaschen Signale mit dem Ziel aufbereitet und ausgewertet werden, die für eine Füllung mit Getränken zunächst als ungeeignet befundenen Flaschen auszusortieren, und wobei der von der Fotozelle empfangene, von einem Verstärker in ein Fehlersignal aufzubereitende Lichtimpuls verarbeitet wird, der nach einer Umdrehung der Nabe des Rundtisches um ihre zur Flaschenlängsachse parallele Längsachse, innerhalb derer die Flaschenprüfung stattfindet, von einem über einem mit dem Rundtisch kämmenden Austragstern angeordneten Fehler-Signal-Empfangsgerät berührungsfrei abgreifbar ist.Mit der Einführung von Höchstleistungsmaschinen im Flaschenkeller ergeben sich Schwierigkeiten bezüglich der laufenden Kontrolle der Rücklaufflaschen, da bei Anpassung an die Kapazität der Flaschenannahme, Flaschenauspackmaschinen, Flaschenwasch- und -füllmaschinen die menschliche Arbeitskraft für Kontrolltätigkeiten nicht mehr in Betracht kommt.Wenn Flaschen ohne Verschlußkapsel als Leergut zurückgegeben werden, besteht die erhöhte Gefahr, daß Fremdkörper, zum Beispiel Sand, Strohhalme usw. und Insekten während der Lagerung und des Transportes in das Innere der Flaschen gelangen, die durch die Behandlung in der Flaschenwaschmaschine nicht entfernt werden, insbesondere wenn sich in der Flasche zuckerhaltige Getränke befanden. Auch besteht die Gefahr, daß sich am Boden der Flaschen Schmutzreste oder stark eingetrocknete Getränkereste befinden, die von der Flaschenreinigung nicht innerhalb der für eine Reinigung von in normalem Umfang verschmutzten Flaschen vorgesehenen Zeit entfernt werden können. Es besteht ferner die Gefahr, daß sich unzulässige Restmengen von Reinigungslaugen oder Waschwasser in den der Füllmaschine zuzuführenden Flaschen befinden, das noch von dem Waschvorgang der Flaschen herrührt.Es ist eine Flaschenprüfmaschine bekannt (US-PS 21 00 227), die aus einem um eine zentrale Maschinenlängsachss umlaufenden Maschinenrundtisch besteht, in dem Ausnehmungen zur Aufnahme der zu prüfenden Flaschen vorgesehen sind. Jeder Ausnehmung des Rundtisches ist ein Prüfkopf mit einer Lichtquelle und einer dieser vorgesetzten Blende zugeordnet, wobei der Lichtstrahl in einem vom Flaschenbodenrand bis zur Flaschenbodenmitte sich erstreckenden Sektorenbereich durch einen Schlitz auf unterhalb der zu prüfenden Flasche befindliche Fotozellen projiziert wird.Nach der bekannten Anordnung durchdringt der zur Flaschenlängsachse geneigte Lichtstrahl die Mantelfläche der zu prüfenden Flasche in einem zum Flaschenboden gerichteten Winkel, durchdringt anschließend den Flaschenboden und trifft auf einen Reflektor, der den von der Lichtquelle des Prüfkopfs ausgesandten Lichtstrahl auf die Fotozelle richtet.Die Lichtstrahlführung nach der bekannten Vorrichtung hat den Nachteil, daß Form- und Glasdickenunterschiede in der Mantelfläche bei glattwandigen Flaschen und bei mit plastischen Schriftzügen, Aufschriften, Markennamen und Warenzeichen versehenen Flaschen, sowie sogenannte Glasnähte und durch bestimmte Mantelformen, zum Beispiel bei weithin bekannten Getränkeflaschen, die Bodenmessung so verfälscht wird, daß eine zuverlässige Auswertung der Meßergebnisse nicht möglich ist. Durch Verfälschungen der Meßergebnisse können Flaschen als schadhaft oder für eine weitere Verwendung zunächst ungeeignet festgestellt werden, obwohl sich Schaden oder Verunreinigun-
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