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DE2308008C2 - Sperrvorrichtung in einem Schnappriegelverschluß für Schranktüren - Google Patents

Sperrvorrichtung in einem Schnappriegelverschluß für Schranktüren

Info

Publication number
DE2308008C2
DE2308008C2 DE2308008A DE2308008A DE2308008C2 DE 2308008 C2 DE2308008 C2 DE 2308008C2 DE 2308008 A DE2308008 A DE 2308008A DE 2308008 A DE2308008 A DE 2308008A DE 2308008 C2 DE2308008 C2 DE 2308008C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
locking device
housing
snap
locking
key
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE2308008A
Other languages
English (en)
Other versions
DE2308008A1 (de
Inventor
Martin 4992 Espelkamp Lehmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Martin Lehmann GmbH and Co KG
Original Assignee
Martin Lehmann GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Martin Lehmann GmbH and Co KG filed Critical Martin Lehmann GmbH and Co KG
Priority to DE2308008A priority Critical patent/DE2308008C2/de
Priority to AT177773A priority patent/AT321156B/de
Priority to CH292673A priority patent/CH544869A/de
Priority to BE129197A priority patent/BE797254A/xx
Priority to IT12565/73A priority patent/IT982150B/it
Priority to FR7314034A priority patent/FR2182469A5/fr
Publication of DE2308008A1 publication Critical patent/DE2308008A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2308008C2 publication Critical patent/DE2308008C2/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B65/00Locks or fastenings for special use
    • E05B65/44Locks or fastenings for special use for furniture
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B65/00Locks or fastenings for special use
    • E05B65/06Locks or fastenings for special use for swing doors or windows, i.e. opening inwards and outwards

Landscapes

  • Feeding And Guiding Record Carriers (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)

Description

55
Die Erfindung betrifft eine Sperrvorrichtung in einem Schnappriegelverschluß gemäß Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Eine derartige Sperrvorrichtung ist aus der US-PS 60821 bekannt, wobei dort als Schnappriegelverschluß ein Schnappschloß vorgesehen ist, das einen Riegel aufweist, der dann beweglich ist, wenn der Schließzylinder in der entsprechenden Offenstellung steht und der Stift entsprechend nach hinten verdreht ist. Eine mit einem Schnappriegelverschluß in Form eines derartigen Schnappschlosses versehene Tür kann zwar im Bedarfsfall abgeschlossen werden und die Tür kann auch, wenn der Schließzylinder in. der Offenstellung steht, in einfacher Weise zugeworfen werden. Es ist jedoch nicht möglich, die Tür an einem Türknopf, einem Türgriff oder einer Griffleiste einfach wieder aufzuziehen. Hierzu muß in -jedem Fall eine Drehbetätigung durch den Schlüssel oder den Schloßgriff erfolgen.
Ferner ist aus der DE-PS 6 36 930 ein nicht blockierbarer SchnappriegelverschluB mit am Kopf des Schnappriegels" vorgesehenen zwei Gleitschrägen bekannt.
Dem Gegenstand der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sperrvorrichtung mit einem SchnappriegelverschluB der vorausgesetzten Gattung zu schaffen, der in Art eines Möbelschnäppers eine Aufmachbetätigung durch einfaches Ziehen an der Tür ermöglicht und dabei im Bedarfsfall auch ein Sperren der Tür gegen ein unbefugtes Öffnen gestattet
Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 angegebenen Merkmale gelöst
Steht die Sperrscheibe in ihrer nicht abgesperrten Stellung, kann die Schranktür durch einfaches Ziehen geöffnet und durch einfaches Drücken geschlossen werden, ohne daß irgendeine Schlüssel- oder Schloßgriffdrehung erforderlich wäre. Im Bedarfsfall jedoch kann durch Dreeen der Sperrscheibe in ihre Sperrstellung die Tür mittels eines Schlüssels auch abgeschlossen werden. Die Sperrvorrichtung hat dabei einen denkbar einfachen konstruktiven Aufbau, da insbesondere die üblicherweise bei einem vollständigen Schloß vorhandenen, den Aufbau verkomplizierenden Eingerichteteile weitgehend fehlen können.
Die Unteransprüche betreffen vorteilhafte Weiterbildungen des Gegenstandes des Patentanspruches 1.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt Es zeigt
Fig. 1 eine Innenansicht einer derartigen Sperrvorrichtung bei blockiertem Schnapnriegel,
Fig.2 einen Schnitt gemäß" Schnittlinie 11-11 der Fig. 1,
Fig.3 eine Einzelansicht der Sperrscheibe der Sperrvorrichtung nach den F i g. 1 und 2.
Im Boden eines etwa rechteckigen Gehäuses 1 ist im mittleren Teil eine Längsnut 11 vorgesehen, in der ein Schnappriegel 2 geradlinig verschiebbar geführt ist Dieser weist an seinem durch eine rechteckige Durchtrittsöffnung 12 einer Gehäuseseitenwand vorstehenden Kopf zwei Gleitschrägen 21 und 22 auf und steht ständig unter der Einwirkung einer vorgespannten Schraubendruckfeder 3, die sich an der der Durchtrittsöffnung 12 gegenüberliegenden Gehäuseseitenwand abstützt
Im mittleren Teil des Gehäuses 1 und der Längsnut 11 ist ein Zapfen 13 vorgesehen, der durch ein Langloch 23 des Schnappriegels 2 hindurchragt und zur Aufnahme des Hohlschaftes eines Schlüssels, sowie zur Drehlagerung einer Sperrscheibe 4 dient, die hierzu mittig eine mit einem Schlüsselbartschlitz 41 versehene Schlüsselaufnahmehülse 42 aufweist. Außerdem bewirkt der Zapfen 13 im Zusammenwirken mit dem Langloch 23 eine Hubbegrenzung des Schnappriegels Z
Der Schnappriegel 2 ist in seinem im Bereich der Sperrscheibe 4 liegenden Teil so weit abgesetzt, daß dieser Teil innerhalb der Längsnut 11 des Gehäuses 1 liegt. Die Absetzung ist begrenzt durch eine Fläche 24, deren Abstand von der Mitte des Zapfens 13 bei in der Sperrlage (siehe Fig.! und 2) befindlichem Schnapprie-
23 ÖS
ge.1 2 etwas größer ist als der größte Radius der Sperrscheibe 4-, die infolge dessen in ihrer in Fig. 1 und 2 gezeigten Lage eine rückläufige Bewegung des Schnappriegels 2 aus seiner Sperrlage unmöglich macht.
Zum Entsperren des Schnappriegeis 2 wird die Sperrscheibe 4 mit Hilfe eines in die Schlüsselaufnahmehülse 42 und deren Schlüsselbartschlitz 41 eingeführten Bartschlüssels aus der in F i g. 1 gezeigten Lage im Uhrzeigersinn um 180° gedreht, wobei eine in der Sperrscheibe 4 vorgesehene Randaussparung "43, die etwa um 90° zur Schlüsselaufnahmehülse 42 versetzt angeordnet ist, der Räche 24 des Schnappriegels 2 zugewandt wird, so daß jetzt der Schnappriegel beim Aufziehen oder Zudrticken der Tür so weit gegen die Wirkung der Schraubendruckfeder 3 ausweichen kann, daß seine Fläche 24 gegen die Außenfläche der Schlüsselaufnahniehülse42 zur Anlage kommt
Im Boden des Gehäuses 1 sind ferner vier Zapfen 14 und 15 angebracht, von denen jeweils zwei in gleicher Horizpntalebene liegen. Außerdem haben alle Zapfen gleichen Abstand von einer durch den Zapfen 13 geführten Vertikale I-L Auf die Zapfen 14 bzw. 15 kann jeweils ein Sperrkloben 5 aufgesteckt werden, mit dem unter anderem die Drehung der Sperrscheibe 4 durch auf ihr angeordnete Anschlagzapfen 45 auf etwa 180° begrenzt werden kann.
Um zu verhindern, daß sich die Sperrscheibe 4 nach dem Abziehen des Schlüssels im Gehäuse 1 dreht, ist noch eine Schenkelfeder 6 im Gehäuse 1 ortsfest gelagert, die in der in Fig.1 gezeigten Lage der Sperrscheibe 4gegen eine Schulter der Randaussparung 43 anliegt, in der anderen Endlage der Sperrscheibe 4 dagegen in eine zur Randaussparung 43 etwa um 180° versetzte, weitere Randaussparung 44 der Sperrscheibe 4 einrastet
Die in der Nähe der Gehäuseecken vorgesehenen Löcher 16 dienen zum Hindurchführen von Befestigungsschrauben.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (7)

Patentansprüche:
1. Sperrvorrichtung in einem SchnappriegelverscUaß für Schranktüren, dadurch gekennzeichnet, daß dem federbälästeten, an seinem aus dem Gehäuse (1) vorstehenden Kopf mit zwei Gleitschrägen (21, 22) versehenen und gradlinig verschiebbar geführten Schnappriegel (2), der das Öffnen und Zumachen der Tür durch alleiniges Ziehea oder Zudrücken ermöglicht, eine Sperrscheibe (4) zugeordnet ist, die mittels einer von ihr getragenen, mit einem Schlüsselbartschlitz (41) versehenen Schlüsselaufnahmehülse (42) drehbar ist, und die einen den Eintritt des Schnäppriegels (2) in das Gehäuse (1) sperrenden Umfangsabschnitt ."> sowie an ihrem Umfang eine Randausspanmg (43) aufweist, in die der Schwanz des Schnappriegels (2) in nicht abgesperrter Stellung der Sperrscheibe (4) für den unblockierten Rückgang eintreten kann.
2. Sperrvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (43) und die Schlüsselaufnahmehülse (42) derart um etwa 90° versetzt zueinander angeordnet sind, daß die Aussparung (43) bei nach oben gerichtetem Schlüsselbartschlitz (41) im Bereich des Schnappriegels (2) liegt und dieser somit frei bewegbar ist
3. Sperrvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrscheibe (4) mit der Schlüsselaufnahmehülse (42) auf einem im Gehäuse (1) angeordneten Zapfen (13) drehbar gelagert ist, der gleichzeitig zur Aufnahme eines hohlen Schlüsselschaftes dient
4. Sperrvorrichtung h^ch einem der Ansprüche 1 —3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schnappriegel (2) in einer st.h an seine Durchtritts- js Öffnung (12) anschließenden Längsnut (11) des Gehäuses (1) geradlinig verschiebbar geführt ist.
5. Sperrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 2,4, dadurch gekennzeichnet, daß der im Bereich der Sperrscheibe (4) liegende Teil des Schnappriegels (2) so weit abgesetzt ist, daß er innerhalb der Längsnut (11) liegt.
6. Sperrvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 —5, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (13) im Bereich der Längsnut (11) des Gehäuses (1) angeordnet ist und ein im abgesetzten Teil des Schnappriegels (2) vorgesehenes Langloch (23) durchtritt.
7. Sperrvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrscheibe (4) zwei uin etwa 180" gegeneinander versetzte Randaussparungen (43,44) zum Einrasten eines Schenkels einer im Gehäuse (1) ortsfest gelagerten Schenkelfeder (6) aufweist.
DE2308008A 1972-04-22 1973-02-17 Sperrvorrichtung in einem Schnappriegelverschluß für Schranktüren Expired DE2308008C2 (de)

Priority Applications (6)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE2308008A DE2308008C2 (de) 1973-02-17 1973-02-17 Sperrvorrichtung in einem Schnappriegelverschluß für Schranktüren
AT177773A AT321156B (de) 1972-04-22 1973-02-28 Türschloß, insbesondere Möbelschloß
CH292673A CH544869A (de) 1972-04-22 1973-02-28 Schloss für Türen, insbesondere Schranktüren
BE129197A BE797254A (fr) 1972-04-22 1973-03-23 Serrure pour portes
IT12565/73A IT982150B (it) 1972-04-22 1973-04-11 Serratura per porte in particola re per ante d armadi
FR7314034A FR2182469A5 (de) 1972-04-22 1973-04-11

Applications Claiming Priority (1)

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DE2308008A DE2308008C2 (de) 1973-02-17 1973-02-17 Sperrvorrichtung in einem Schnappriegelverschluß für Schranktüren

Publications (2)

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DE2308008A1 DE2308008A1 (de) 1974-08-22
DE2308008C2 true DE2308008C2 (de) 1983-12-22

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Family Applications (1)

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