DE2237467C2 - Vorrichtung zum Bedrucken von im Querschnitt nicht kreisrunden Objekten - Google Patents
Vorrichtung zum Bedrucken von im Querschnitt nicht kreisrunden ObjektenInfo
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- DE2237467C2 DE2237467C2 DE19722237467 DE2237467A DE2237467C2 DE 2237467 C2 DE2237467 C2 DE 2237467C2 DE 19722237467 DE19722237467 DE 19722237467 DE 2237467 A DE2237467 A DE 2237467A DE 2237467 C2 DE2237467 C2 DE 2237467C2
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bedruk- ken von im Querschnitt nicht kreisrunden Objekten, die
von einer um ihre Längsachse oder um eine dazu parallele Achse schwenkbaren Halterung getragen sind, der
eine dem Verlauf der mittels einer Druckschablone zu bedruckenden Umfangsfläche des Objektes entsprechende
und mit einer stationären, Führungsrolle zusammenwirkende, innen liegende Führungsfläche eines absatzweise
über das Abtriebsglied eines Getriebes angetriebenen Kurvenelementes zugeordnet ist, wobei die
Halterung gegenüber der Führungsrolle querverschiebbar und die Druckschabione synchron mit der Halterung
in bekannter Weise verschiebbar angeordnet ist.
Bei einer durch die US-PS 31 90 463 bekannten derartigen Vorrichtung ist das Abtriebsglied als rotationssymmetrisches
Zahnrad ausgebildet, welches drehfest mit einer Halterung verbunden ist, die ein Kurveneiement
trägt, das an der Halterung und dieser gegenüber
quer verschiebbar angebracht ist. Die Halterung für die
zu bedruckenden Objekte wird vom Kurvenelement getragen. Diese bekannte Vorrichtung soll das Bedrucken
von zwei einander gegenüberliegenden Flächen von Objekten ermöglichen, die keinen kreisrunden Quer- s
schnitt aufweisen. Die beiden Flächen werden in aufeinanderfolgenden
Arbeitsschritten bedruckt Ein Bedrukken beider Flächen in einem Arbeitsgang ist nicht möglich.
Dies gilt auch für das Bedrucken des Objektes über seinen gesamten Umfang.
Die DE-ÜS 20 60 731 offenbart eine ähnliche Vorrichtung zum Bedrucken von im Querschnitt nicht kreisrunden
Objekten, der auch die gleiche Zielsetzung zugrunde liegt Dabei ist jedoch die Halterung für die zu
bedruckenden Objekte gegenüber dem rollenförmigen Führungselement nicht querverschiebbar, sondern
schwenkbar angeordnet
Bei einer durch die US-PS 28 81 699 bekannten Vorrichtung zum Bedrucken von im Querschnitt nicht kreisrunden
Objekten sind die mit offenen, etwa dem Querschnitt der zu bedruckenden Objekte entsprechenden
Fortsätze versehenen Halterungen für die Objekte entlang einer Transportbahn bewegbar. Zu diesem Zweck
ist eine Kette vorgesehen, die an ihrer Oberseite rollenartige Mitnehmer trägt Letztere greifen in die Fortsätze
der Halterungen ein. Im Verlauf des Vortransports der Halterungen und der von ihnen getragenen Objekte
werden deren ebenen Begrenzungsflächen an einer neben der Transportbahn angeordneten, feststehenden
Druckschablone zur Anlage gebracht wobei eine gegenüber der Druckschablone bewegbare Rakel die
Druckfarbe auf das Objekt überträgt. Während dieses Druckvorganges bewegt sich der zugeordnete rollenartige
Mitnehmer gegenüber der sich dabei nicht bewegenden Halterung, bis der Mitnehmer eine Übergangsrundung
des Fortsatzes derselben erreicht. Dann kommen Fortsatz und Halterung wieder in Eingriff miteinander,
wobei im Verlauf der weiteren linearen Bewegung des Mitnehmers durch diesen auf die Halterung
und damit auf das von ihr getragene Objekt eine Schwenkbewegung übertragen wird, in deren Verlauf
die dabei mit der Druckschablone in Berührung kommende Übergangsrundung des Hohlkörpers bedruckt
wird. Am Ende dieser Schwenkbewegung liegt die folgende, ebene Begrenzungsfläche des Objektes an der
Druckschablone an. Dieser Ablauf, also Stillstand des Objektes während der Anlage einer ebenen Begrenzungsfläche
an der stationären Druckschablone und Abwälzung der folgenden Übergangsrundung an der
Druckschablone, kann so oft wiederholt werden, bis das Objekt über seine gesamte Umfangsfläche bedruckt ist.
Allerdings ist diese bekannte Vorrichtung einigermaßen kompliziert. Zudem setzt sie das Vorhandensein einer
besonderen Transporteinrichtung für die Halterungen und die von diesen getragenen Objekten voraus, da die
Druckschablone feststehend angeordnet ist. Im übrigen
ist die bekannte Vorrichtung in bezug auf die Querschnittsform der zu bedruckenden Objekte nicht unbeschränkt
einsetzbar. Vielmehr ist sie praktisch nur für solche Objekte verwendbar, bei denen im wesentlichen
ebene Flächen mit abgerundeten Kanten abwechseln.
Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung der einleitend beschriebenen Art. Ihr liegt die Aufgabe zugrunde,
diese so auszugestalten, daß praktisch alle nicht runden Querschnittsformen über ihren gesamten Um- b5
fang oder über Teile desselben in einem Arbeitsgang bedruckt werden können. Dabei soll die Möglichkeit
bestehen, unabhängig von den Querschnittsformen und den Radien der Krümmungen der zu bedruckenden Flächen
jeweils optimale Druckgeschwindigkeit einzuhalten. Ferner soll die Vorrichtung einfach ausgebildet sein,
so daß sie bei im wesentlichen unverändertem Grundaufbau bekannter Druckmaschinen verwendbar ist
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor,
daß das Kurvenelement als ein dem Verlauf der zu bedruckenden Umfangsfläche angepaßtes Abtriebsglied
ausgebildet ist, das direkt mit einem Getriebeteil des
Antriebs in Eingriff steht Im Ergebnis bedeutet dies, daß das Antriebsglied des Getriebes direkt am Kurvenelement
angreift welches einen Fortsatz der Halterung für die Objekte bildet Auf diese Weise ergibt sich eine
außerordentlich einfache und gedrängte Bauart wobei aufgrund des unmittelbaren Angriffs des Antriebsgliedes
an der Halterung bei entsprechender Ausgestaltung der Führungsfläche des Kurvenelementes die Halterung
während des Bedruckungsvorganges alle Bewegungen ausführen kann, die auch bei sehr unregelmäßig geformten
Hohlkörpern in Betracht kommen.
Es ist zwar durch die US-PS 32 60 194 auch eine Vorrichtung
zum Bedrucken von Objekten mit etwa elliptischen oder ovalem Querschnitt bekannt, bei welcher die
Objekte mit ihrem einen Ende in eine Halterung eingesetzt werden, die um ihre Längsachse rotierbar ist, und
an der Druckschablone abwälzbar sind. Hierbei ist ein zwangsweiser Antrieb der Halterung mittels eines Getriebes
vorgesehen, bei welchem während des gesamten Druckvorganges Antriebsglied und Abtriebsglied in
Eingriff miteinander sind. Diese Vorrichtung weist jedoch den Nachteil auf, daß Objekte, deren Querschnittsform sehr stark vom Kreisquerschnitt abweicht oder
sehr unregelmäßig ausgebildet ist, nicht fehlerfrei rundum oder auf Teilen des Umfanges, die sich aus unterschiedlich
gekrümmten oder über Kanten miteinander verbundenen Flächen zusammensetzen, bedruckt werden
können. Dies liegt im wesentlichen darin begründet, daß die Objekte nur um ihre Längsachse rotiert werden
können. Die Erfindung sieht demgegenüber vor, daß die Objekte auch quer zur Längsachse eine Verschiebung
erfahren, die ggf. von einer gleichzeitig stattfindenden Schwenkbewegung überlagert sein kann.
Schließlich ist durch die DE-OS 20 39 880 eine Vorrichtung zum Bedrucken nicht runder Objekte bekannt,
bei welcher ein dornartiges Stützelement vorgesehen ist, welches in das Objekt eingeführt wird, das während
des Druckvorganges vom Stützelement gehalten und sich während des Bedrückens von gekrümmten Flächen
an der Druckschablone abwälzt. Beim Bedrucken von im wesentlichen ebenen Flächen wird das Objekt synchron
mit der Druckschablone gegenüber dem feststehenden dornartigen Stützelement verschoben. Diese
bekannte Vorrichtung hat den Vorteil eines außerordentlich einfachen und übersichtlichen Aufbaus. Jedoch
ist es wegen des Fehlens einer formschlüssigen Führung im allgemeinen nicht möglich, die heute üblichen Druckgeschwindigkeiten
zu erreichen. Weiterhin ist es bei dieser bekannten Vorrichtung schwierig, den Zutransport
und den Abtransport der Objekte zu mechanisieren.
Demgegenüber gibt die Vorrichtung gemäß der Erfindung trotz ihres einfachen und übersichtlichen Gesamtaufbaus
die Möglichkeit, hinsichtlich der Querschnittsform komplizierte Objekte zu bedrucken, wobei
die di ucktechnisch mögliche Maximalgeschwindigkeit im Normalfall ohne weiteres erreichbar ist. Die Größe
dieser Geschwindigkeit hängt von einer Reihe von Faktoren, beispielsweise der Zusammensetzung und Beschaffenheit
der Druckfarbe, der Oberflächenbeschaf-
fenheit und gegebenenfalls auch dem Krümmungsradius der zu bedruckenden Flächen ab. Die untere Grenze
des Krümmungsradius von zu bedruckenden Flächen liegt bei der Vorrichtung gemäß der Erfindung tiefer als
insbesondere bei der zuletzt beschriebenen bekannten Vorrichtung. Dies ist auf die Zwangsführung der Halterung
des Objektes bei der Vorrichtung gemäß der Erfindung zurückzuführen.
Zusätzlich kann jedoch auch eine günstige Beeinflussung dadurch erreicht werden, daß die Eingriffskontur
des Abtriebsgliedes und/oder die Führungsfläche zumindest auf Teilen ihres Verlaufes einen anderen Abstand
von der Schwenkachse der Halterung bzw. des Objektes aufweisen als der entsprechende Bereich der
zu bedruckenden Umfangsfläche derselben. Bei Vorliegen sehr kleiner Radien der zu bedruckenden Flächen
oder an Kanten ist es vorteilhaft, im Bereich derselben die zugehörigen Eingriffsbereiche des Abtriebsgliedes
und/oder der Führungsfläche gegenüber der Fläche des Objektes nach außen versetzt anzuordnen, so daß bei
der Schwenkbewegung eine Übersetzung wirksam wird, die es ermöglicht, jeweils die optimale Druckgeschwindigkeit
auch solcher an sich schwierig zu bedrukkender Bereiche des Objektes herbeizuführen. Dabei ist
es möglich, auch die Schwenkbewegung um Kanten oder Ecken, die aufgrund ihrer zumindest theoretisch
gegebenen — zweidimensionaien Ausdehnung keine Fläche bilden und somit nicht bedruckbar sind, durch die
Wahl einer geeigneten Übersetzung durch entsprechendes Versetzen des Antriebsgliedes auf eine optimale
Geschwindigkeit zu bringen. Unter der eingangs genannten Voraussetzung, daß die Druckschablone ebenfalls
während des Druckvorganges verschoben wird, bedeutet dies, daß beispielsweise die beiden zwei benachbarten
und nur durch eine Kante voneinander getrennten Flächen zugeordneten Druckbilder der Schablone
durch einen Abstand, der jedenfalls »breiter« ist als die Kante, voneinander getrennt sind, um auf diese Weise
der Übersetzung bei der Schwenkbewegung Rechnung zu tragen. Im Ergebnis hat die Übersetzung eine Verlangsamung
der Schwenkbewegung zur Folge, wodurch verhindert werden soll, daß das Objekt am Ende der
Schwenkbewegung schlagartig wieder mit einer breiteren Fläche an der Druckschablone zur Anlage kommt
und dabei irgendwelche Schläge und Stöße auf die Druckschablone und gegebenenfalls andere Maschinenteile
ausübt.
Die Führungsrolle kann zugleich als Antriebsglied und in diesem Fall zweckmäßig als Zahnrad, Reibrad
oder dgl. ausgebildet sein. Bei Objekten, deren Umfangsfläche Kanten aufweist, können letztere während
der Schwenkbewegung der Halterung etwa in der Längsachse der Führungsrolle verlaufen.
Das Abtriebsglied kann als eine Verzahnung ausgebildet sein, die hinsichtlich ihres Verlaufs und auch in
bezug auf ihre Länge der zu bedruckenden Umfangsfläche angepaßt ist Es ist dann zweckmäßig, das Antriebsteil als Zahnrad oder Reibrad auszubilden. Das Antriebsteil
kann aber auch — gegebenenfalls als zusätzliche — Zahnstange ausgebildet sein.
In bezug auf die Ausgestaltung von Antriebsteil und Abtriebsglied des die Bewegung auf die Halterung
übertragenden Getriebes sind auch andere Möglichkeiten anwendbar, z. B. die einer Reibfläche auf der Halterung,
die mit einem antreibenden Reibrad zusammenwirkt Anstelle eines oder gegebenenfalls auch zusätzlich
zu einem Reibrad kann auch eine Reibstange Verwendung finden.
Gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung können Führungsfläche und Abtriebsglied mindestens über
einen Teilbereich ihres Verlaufs zusammenfallen derart, daß sie jeweils den gleichen Abstand zur Schwenkachse
aufweisen.
Wenn das Abtriebsglied Bereiche mit unterschiedlichem Radius aufweist, ist jedem Bereich zweckmäßig
ein besonderes Antriebsglied, also beispielsweise eine besondere Zahnstange, zugeordnet. Dabei kann sämtlichen
oder mehreren Antriebsgliedern ein gemeinsamer Antrieb zugeordnet sein, wobei zum Ausgleich der unterschiedlichen
Geschwindigkeiten zwischen gemeinsamen Antrieb und Antriebsgliedern Getriebeelemente
zur entsprechenden Übersetzung vorgesehen sein kön- !5 nen.
Der Antrieb für das oder die Antriebsglieder kann vom Antrieb der Druckschablone ableitbar sein. Gegebenenfalls
kann letztere unmittelbar als Antriebsglied verwendbar sein, wenn sie als Rundsieb ausgebildet ist,
wobei das von ihm getragene Antriebsglied unmittelbar mit dem Abtriebsglied der Halterung zusammenwirkt.
Bei einem Druckschablone und Halterung gemeinsam vorgeschalteten Antrieb ist die Anordnung vorteilhaft
so getroffen, daß die Übersetzung des Antriebes auf die Antriebsglieder von Drucksieb und Halterung dem Abstand
des Antriebsgliedes bzw. dessen Teilbereich von der zu bedruckenden Umfangsfläche entspricht.
Als besonders zweckmäßig hat sich eine Ausführung herausgestellt, bei welcher Führungsfläche und Abtriebsglied
an einem Fortsatz der Halterung angebracht sind, wobei unter Umständen die Anordnung so getroffen
sein kann, daß die Innenfläche des Fortsatzes als Führungsfläche und die Außenfläche als Abtriebsglied
ausgebildet sind. Weiterhin kann es aus Raumgründen zweckmäßig sein, die einzelnen Abtriebsbereiche der
Halterung in Richtung der Längsachse des Objekts bzw. der Halterung gegeneinander versetzt anzuordnen.
Gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung können der Halterung bzw. Kurvenelement in der Ebene
der Querverschiebung verlaufenden Führungen zugeordnet sein. Diese sollen verhindern, daß die Halterung
eine Verschiebung in Längsrichtung des Objektes erfährt. Dabei kann die Anordnung so getroffen sein, daß
Halterung bzw. Kurvenelement an der dem Objekt abgekehrten Seite sich an einer Führungswand abstützen,
die unter Umständen Teil eines ohnehin erforderlichen Stützelementes für Druckschablone und zugeordnete
Teile sein kann. Weiterhin besteht die Möglichkeit, daß das Antriebsglied mit einem leisten- oder flanschförmigen
Fortsatz versehen ist, der Halterung bzw. Kurvenclerncni hiniefgreift Da davon auszugehen ist, daß das
Antriebsglied seinerseits gegen eine Verschiebung in Richtung der Längsachse des Objektes gesichert ist,
wird so auch eine Verschiebung der Halterung in dieser Richtung verhindert
Im allgemeinen wird das Objekt an seiner der Halterung abgekehrten Seite durch ein Zentrierelement gehalten.
Dabei kann es sich z. B. um einen Dorn handein, der in eine öffnung des Objektes, beispielsweise die
öffnung eines Flaschenhalses, eingreift Es ist erforderlich, bei Vorhandensein eines solchen Zentrierelementes
dafür Sorge zu tragen, daß dieses die gleichen Bewegungen ausführt, wie die Halterung. Dies kann gemäß einem
weiteren Vorschlag der Erfindung dadurch erreicht werden, daß an der Halterung gegebenenfalls unter
Zwischenschaltung einer Verbindung eine Stütze schwenkbar angebracht ist, die das der Halterung gegenüberliegende
Zentrierelement trägt Das heißt also.
daß im Ergebnis das Zentrierelement ebenfalls von der Halterung getragen ist. Dabei kann die Verbindung als
in einem Gleitlager geführte Stange, Schiene oder dgl. ausgebildet sein, wobei das Gleitlager schwenkbar am
Maschinenrahmen angebracht ist. Auf diese Weise ist mit einfachen Mitteln sichergestellt, daß das Zentrierelement
sämtlichen von der Halterung durchgeführten Bewegungen folgt.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, daß das Zentrierelement von einem Führungselement getragen ist,
welches analog der Halterung bzw. analog dem Kurvenelement derselben ausgebildet und entsprechend bewegbar
und antreibbar ist Dabei kann Halterung und Führungselement gemeinsamer Antrieb vorgeschaltet
sein. Über entsprechende Getriebeelementes ist es ohne weiteres erreichbar, daß beide Teile sich synchron bewegen.
In der Zeichnung sind einige Ausführungsbeispiele der Erfindung im Schema dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 die Seitenansicht von Halterung und Druckschablone einer Druckmaschine,
F i g. 2 einen Schnitt nach der Linie II-Il der F ig. I1
F i g. 3 und 4 eine der F i g. 2 entsprechende Darstellung, bei der jedoch die Teile unterschiedliche Positionen
einnehmen,
F i g. 5 die Vorderansicht des zu bedruckenden Objektes mit Druckschablone,
F i g. 6 bis 9 jeweils Vorderansichten weiterer Ausführungsformen,
Fig. 10 die Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels,
F i g. 11 eine perspektivische Ansicht des Ausführungsbeispiels
gemäß F i g. 10,
Fig. 12 und 13 den Fig. 10 und 11 entsprechende
Darstellungen eines anderen Ausführungsbeispiels.
Bei dem in den F i g. 1 — 5 dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein Objekt 21 vorgesehen, das einen im wesentlichen
dreieckigen Querschnitt aufweist, wobei eine Ecke bzw. die zugehörige Kante, abgerundet ist. Das
Objekt ist von einer ebenen Umfangsfläche 22 sowie zwei leicht gekrümmten Flächenbereichen 23 begrenzt,
die über einen annähernd halbkreisförmigen Flächenbereich 24 miteinander verbunden sind.
Eine Halterung 25 ist hinsichtlich ihrer Querschnittsform an die des Objektes 21 angepaßt Letzteres wird
mit seinem bodenseitigen Ende in einen Sitz 26 dieser Halterung eingesteckt. Das andere Ende des Objektes
21, bei dem es sich um eine Flasche handelt, wird durch einen Zentrierdorn 27 gehalten, der in der üblichen Weise
mit einer an eine Druckluftquelle anschließenden Längsbohrung versehen sein kann, um das Objekt 21 im
Bedarfsfall während des Bedruckungsvorganges immer unter einem Überdruck zu halten.
Das Objekt 21 ist an sämtlichen Flächenbereichen 22—24 seines Umfanges mit einem Aufdruck zu versehen,
von dem lediglich die zwischen den Flächenbereichen 22 einerseits und 23 andererseits befindlichen Kanten
28 ausgenommen sind. Demzufolge ist die Siebdruckschablone 29 mit zwei Druckfeldern 30 und 31
versehen. Die entsprechenden Farbfelder auf dem Objekt 21 sind mit 30a und 31a bezeichnet und zur besseren
Verdeutlichung stark überhöht dargestellt
Die Halterung 25 ist mit einem kurvenelementartig ausgebildeten Fortsatz 32 versehen, der das aus zwei
Teilbereichen 33a, 336 bestehende Abtriebsglied 33 trägt Letzteres ist als Verzahnung ausgebildet Mit dem
Teilbereich 33a wirkt eine Zahnstange 34a eines Antriebseetriebes zusammen. Dem Teilbereich 336 des
Abtriebsgliedes 33 ist eine Zahnstange 346 zugeordnet. F i g. 1 der Zeichnung läßt erkennen, daß die beiden Bereiche
33a, 336 des Abtriebsgliedes 33 in Richtung der Längsachse des Objektes 21 hintereinander angeordnet
sind. Das gleiche gilt auch für die beiden Zahnstangen 34a, 346.
Die F i g. 2 bis 4 lassen erkennen, daß der Bereich 336 des Abtriebsgliedes 33 dem ebenen Flächenbereich 22
der Umfangsfläche des Objektes zugeordnet ist, wobei die Wälzlinie der Verzahnung des Bereiches 336 und der
Zahnstange 346 gegenüber der zugeordneten Teilfläche
22 des Objektes 21 nach außen versetzt angeordnet ist. Hingegen liegt die Wälzlinie des Bereiches 336 der Verzahnung
des Abtriebsgliedes 33 in Verlängerung der zu bedruckenden Flächenbereiche 23 und 24. Die
Fig. 2—4 lassen weiterhin erkennen, daß der Bereich
336 der Verzahnung des Abtriebsgliedes an den Endabschnitten 336'bogenförmig verläuft, um auf diese Weise
die beim Übergang während des Bedruckungsvorganges von der ebenen Fläche 22 zur leicht gekrümmten
Fläche 23 erforderliche Schwenkbewegung des Objektes 21 durch die Zahnstange 346 einleiten zu können.
Zunächst befindet sich die Zahnstange 346 bei der Lage der Teile gemäß Fig. 2 und 5 im Eingriff mit dem Bereich
336 der Verzahnung. Während der Bedruckung der ebenen Fläche 22 wird die Siebdruckschablone 29 in
Richtung des Pfeiles 35 linear verschoben, wobei das Objekt 21 synchron mit der Siebdruckschablone 29 bewegt
wird. Die Rakel 36 nimmt an dieser Bewegung nicht teil, so daß während des Bedrückens der Fläche 22
eine Relativbewegung zwischen Siebdruckschablone 29 und Objekt 21 einerseits und der Rakel 36 stattfindet.
Nach Beendigung der Bedruckung der Teilfläche 22 erfolgt die bereits erwähnte Schwenkbewegung des Objektes
21, die in dem Augenblick eingeleitet wird, wenn die Zahnstange 346 gemäß F i g. 3 der Zeichnung mit
dem einen bogenförmigen Endabschnitt 336'des Bereiches 336 der Verzahnung in Eingriff kommt. Im weiteren
Verlauf der Verschiebung der Zahnstangen 34a, 346 in Richtung des Pfeiles 35 kommt die Zahnstange 34a in
Eingriff mit dem Bereich 33a der Verzahnung der Halterung 25, die, wie bereits erwähnt, hinsichtlich ihres Verlaufs
und ihrer Entfernung von der jeweiligen Drehachse dem Verlauf der zu bedruckenden Umfangsfläche 23,
24 entspricht. Das heißt, daß zunächst, solange der Antrieb der Halterung 25 über die Zahnstange 346 erfolgte,
ein anderes Übersetzungsverhältnis wirksam war als von jenem Zeitpunkt an, zu dem die Zahnstange 34a mit
dem Bereich 33a der Verzahnung in Eingriff kommt. Diese unterschiedliche Übersetzung wirkt sich jedoch
lediglich aus im Zusammenhang mit der Schwenkbewegung, und zwar mit dem Ergebnis, daß bei gleichbleibender
Geschwindigkeit des Antriebes der Zahnstangen 34a, 346 die Schwenkbewegung um die Kanten 28 des
Objektes 21 mit etwas geringerer Geschwindigkeit durchgeführt wird, als es dann der Fall wäre, wenn die
Wälzlinie der Verzahnung dem Verlauf der Umfangsflächen des Objektes 21 entspricht Diesem Sachverhalt
wird in bezug auf die Ausgestaltung der Siebdruckschablone 29 insoweit Rechnung getragen, als zwischen den
beiden Feldern 30 und 31 ein Abschnitt 29a vorgesehen ist, der die durch die vorerwähnte Übersetzung bedingte
Verzögerung berücksichtigt mit welcher der Bereich
23 der Umfangsfläche an der Druckschablone 29 zur Anlage kommt, nachdem der Bereich 22 der Umfangsfläche
von der Siebdruckschablone abgehoben worden war.
Der Vorteil der vorbeschriebenen Anordnung be-
steht darin, daß es auf diese Weise ohne ins Gewicht fallenden Mehraufwand möglich ist, die optimale
Druckgeschwindigkeit einzuhalten. Diese ist größer als die praktisch zulässige oder durchführbare Geschwindigkeit,
mit der das Objekt 21 um die Kante 28 von der Fläche 22 zur Fläche 23 verschwenkt werden kann.
Wenn also die vorbeschriebene Übersetzung nicht vorgesehen wäre, bestünde die Notwendigkeit, die Zahnstange
langsamer in Richtung des Pfeiles 35 vorzubewegen, um die maximale mögliche Schwenkgeschwindigkeit
um die Kante 28 des Objekts 21 nicht zu überschreiten. Das Ergebnis wäre dann eine Verlangsamung der
Druckgeschwindigkeit, wenn nicht komplizierte und aufwendige Mittel vorgesehen sein würden, die nach
Beendigung der Schwenkbewegung eine Erhöhung der Geschwindigkeit bewirken, mit der die Zahnstange vorbewegt
wird.
Der Fortsatz 32 der Halterung 25 ist zudem mit einer innenseitig angeordneten Führungsfläche 37 versehen,
die parallel zu den zu bedruckenden Umfangsbereichen des Objektes 21 verläuft, diesen gegenüber jedoch nach
außen versetzt ist und im Bereich der Teil-Umfangsfläche
22 dem Bereich 336 der Verzahnung der Halterung 25 angepaßt ist. Dabei ist im Bereich der Kanten 28 des
Objektes 21 eine Abrundung der Führungsfläche vorgesehen, deren Radius dem der Wälzlinie der Endabschnitte
336' des Teil- bzw. Verzahnungsbereiches 33b entspricht.
Die Führungsfläche 37 wirkt mit einer stationären Stützrolle 38 zusammen, die die Halterung 25 trägt und
an welcher die Halterung 25 mit der Führungsfläche 37 im Verlauf des Druckvorganges entlanggleitet. Die
Stütz- bzw. Führungsrolle 38 ist hinsichtlich ihres Radius so zu wählen, daß letzterer nicht größer ist als der
kleinste Radius der zu bedruckenden Fläche des Objektes.
Die F i g. 2—4 lassen erkennen, daß nach Beendigung der Schwenkbewegung um die linke Kante 28 unter
Verwendung des linken Endabschnittes 336'des Teilbereiches 336 der Verzahnung der Bedruckvorgang hinsichtlich
der Flächen 23 und 24 in einem Zuge durchgeführt wird.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig.6 ist das zu
bedruckende Objekt 121 mit Umfangsbereichen 121a versehen, die etwas nach innen eingezogen sind. Der das
Objekt 121 aufnehmende Sitz der Halterung 125 ist entsprechend ausgebildet. Das gleiche gilt für das als umlaufende
Verzahnung 133 ausgebildete Abtriebsglied, dessen Verlauf übereinstimmt mit dem Verlauf der zu
bedruckenden Umfangsfläche des Objektes 121. Letzteres gilt auch für die Führungsfläche !37. die — analog
dem Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 1 —5 — mit einer stationären Stützrolle 138 zusammenwirkt.
Das dem Abtriebsglied zugeordnete Antriebsglied ist ein Zahnkranz 134, der der als Rundsieb 129 ausgebildeten
Druckschablone zugeordnet ist. Die R,akel 136 ist innerhalb des Rundsiebes 129 angeordnet. Eine Rotation
des Rundsiebes in Richtung des Pfeiles 135, in deren Verlauf Rundsieb und Objekt 121 sich aneinander abwälzen,
hat eine gleichzeitige Mitnahme der Halterung 125 sowie eine zwangsweise Führung des darin befindlichen
Objektes 121 zur Folge.
Bei der Ausführung gemäß F i g. 7 hat das zu bedrukkende
Objekt 221 eine etwa elliptische Querschnittsform. Das als umlaufende Verzahnung ausgebildete Abtriebsglied
233 ist hierbei am inneren Umfang eines Fortsatzes der Halterung 225 angeordnet Sie wirkt mit
einem als Führungsrolle dienenden Ritzel 238 zusammen, das zugleich die Funktion der Stützrolle übernimmt.
Die Wälzlinie der Verzahnung des Abtriebsgliedes 233 liegt auf der Umfangsfläche des zu bedruckenden
Objektes 221. Der Durchmesser des Ritzels 238 entspricht dem Radius jenes zu bedruckenden Flächenabschnittes,
der am stärksten gekrümmt ist. Zusätzlich ist hierbei eine außen angeordnete Druckrolle 242 vorgesehen,
die sicherstellen soll, daß Ritzel 238 und Innenverzahnung des Abtriebsgliedes 233 immer im Eingriff
ίο bleiben. Aus der Darstellung ergibt sich, daß die Verzahnung
zugleich die Funktion der Führungsfläche 37, 137 der vorstehend erörterten Ausführungsformen hat. Im
übrigen ist es möglich, zusätzlich eine Außenverzahnung an der Halterung 225 vorzusehen, die mit einem
ij entsprechenden — kraft-oder formschlüssig angreifenden
— synchronen Parallelantrieb zusammenwirkt, insbesondere um ein Schaukeln bei extrem flachen Objekten
um das Ritzel 238 zu vermeiden.
In F i g. 8 ist eine Vorrichtung zum Bedrucken eines etwa flach elliptischen Objektes 321 dargestellt, das mit ebenen Stirnflächen 343 versehen ist. Letztere werden nicht bedruckt. Die flache Form des Objektes 321 läßt weder für das Abtriebsglied noch für die Führungsfläche und die zugeordnete Stützrolle ausreichend Raum, wenn Abtriebsglied bzw. Verzahnung und Führungsfläche genau dem Verlauf der Außenflächen des Objektes 321 entsprechen. Aus diesem Grunde sind Führungsfläche 337 und als Abtriebsglied wirkende Verzahnungen 33 gegenüber den zu bedruckenden gewölbten Flächen des Objektes 321 nach außen versetzt angeordnet
In F i g. 8 ist eine Vorrichtung zum Bedrucken eines etwa flach elliptischen Objektes 321 dargestellt, das mit ebenen Stirnflächen 343 versehen ist. Letztere werden nicht bedruckt. Die flache Form des Objektes 321 läßt weder für das Abtriebsglied noch für die Führungsfläche und die zugeordnete Stützrolle ausreichend Raum, wenn Abtriebsglied bzw. Verzahnung und Führungsfläche genau dem Verlauf der Außenflächen des Objektes 321 entsprechen. Aus diesem Grunde sind Führungsfläche 337 und als Abtriebsglied wirkende Verzahnungen 33 gegenüber den zu bedruckenden gewölbten Flächen des Objektes 321 nach außen versetzt angeordnet
Die Stützrolle 338 befindet sich in der üblichen Weise innerhalb eines die Führungsfläche 337 tragenden Fortsatzes
der Halterung 325. Der Antrieb der letzteren erfolgt über eine Zahnstange 334. Für den Antrieb der in
Fig.8 der Zeichnung nicht dargestellten Siebdruckschablone ist eine Zahnstange 344 vorgesehen. Um eine
synchrone Abwicklung des Objektes 321 an der Siebdruckschablone zu erreichen und eine Relativgeschwindigkeit
zwischen beiden Teilen zu vermeiden, ist die Zahnstange 334 aufgrund der sich aus der gegenüber
dem Objekt 321 nach außen verschobenen Anordnung der Verzahnung 333 ergebenden Übersetzung schneller
zu bewegen als die die Druckschablone antreibende Zahnstange 344. Dies geschieht durch Zwischenschaltung
von Zahnrädern 345,346 unterschiedlichen Durchmessers, wobei der Unterschied der vorerwähnten
Übersetzung entspricht.
Die F i g. 9 dargestellte Ausführung kann für Objekte unterschiedlicher Querschnittsform und Querschnittsgröße
benutzt werden. Im einen Fall handelt es sich urn ein Objekt 42Ia, welches eine dreieckige Querschnittsform
mit abgerundeten Kanten aufweist Das andere Objekt 4216 weist einen kleineren Dreiecksquerschnitt
auf, wobei die einzelnen Flächen durch Kanten begrenzt sind.
Das Abtriebsglied an der Halterung 425 ist auch hier als äußere Verzahnung 433 ausgebildet, deren Verlauf
übereinstimmt mit dem Verlauf der zu bedruckenden Flächen des größeren (421a^der beiden Objekte.
Die ebenfalls innenseitig an einem Fortsatz angeordnete Stützfläche 437 liegt zwischen den zueinander parallel
angeordneten Querschnitten der beiden Objekte 421a und 4216. Die Abstützung erfolgt über eine stationäre
Stütz- bzw. Führungsrolle 438. Der Außenverzahnung 433 ist als Antriebsglied eine Zahnstange 434 zugeordnet
Im Falle der Bedruckung des Objektes 421a ergeben
sich gegenüber der Ausführung beispielsweise der
F i g. 7 keine Besonderheiten. Die Geschwindigkeit, mit welcher die Zahnstange 434 verschoben wird, entspricht
der Umfangsgeschwindigkeit des zu bedruckenden Objektes.
Im anderen Fall, also bei Bedruckung des Objektes 42! a kleineren Querschnittes, wird die Schwenkbewegung
um die drei Kanten dieses Körpers aufgrund der durch die gegenüber der Kontur des Objektes 4210
nach außen verschobene Außenverzahnung 433 verlangsamt. Die Kanten des Objektes 421 b verlaufen dabei
in Verlängerung der Achse der Stützrolle 438, so daß ein Umschwenken von einer ebenen Fläche zur anderen
um diese Achse erfolgt, wobei sich jeweils an dieses Verschwenken ein lineares und synchrones Verschieben
von Druckschablone und Objekt 421 b anschließt, und zwar beispielsweise um eine Wegstrecke, die dem Abstand
zwischen den beiden Kanten 447,448 entspricht.
Selbstverständlich können die Flächen zwischen den Kanten des Körpers auch leicht gewölbt sein. Der Körper
kann auch eine andere Querschnittsform haben, z. B. mehreckig ausgebildet sein.
Im Zusammenhang mit Fig. 1 war bereits das Vorhandensein
eines Zentrierdornes 27 beschrieben worden, der das mit einer öffnung versehene und liegend
angeordnete Objekt an dessen der Halterung abgekehrten Ende abstützt und in seiner Lage hält. Eine derartige
Abstützung, die als Zenlrierdorn oder sonstwie in geeigneter
Weise, z. B. als halbkugelförmiges Zentriermittel, ausgebildet sein kann, ist bekannt, und zwar im Zusammenhang
mit einer Halterung für das andere Ende des Objektes, die um eine ihre Lage nicht verändernde
Längsachse, die die des Objektes sein kann, rotierbar ist. Da die Erfindung zusätzlich zu einer Rotations- oder
Schwenkbewegung der Halterung und damit des von dieser getragenen Objektes auch eine Bewegung oder
Bewegungskomponente von Halterung und Objekt vorsieht, die eine quer zur Längsachse des Objektes erfolgende
Verschiebung desselben bewirkt, ist es erforderlich, ein gegebenenfalls vorhandenes Stützelement am
anderen Ende des Objektes, also beispielsweise den vorerwähnten Zentrierdorn, ebenfalls derart bewegbar anzubringen,
daß er den Bewegungen folgen kann, die die Halterung und das Objekt ausführen.
In den Fig. 10 und 11 ist ein Ausschnitt aus einer
Druckmaschine dargestellt, der das Zusammenwirken dieser Teile erkennen läßt Das zu bedruckende Objekt
521 hat einen etwa elliptischen Querschnitt Die Halterung 525 ist in der bereits im Zusammenhang mit
F i g. 1 —6 beschriebenen Weise mit einem Fortsatz 532 versehen, der außenseitig ein als Verzahnung 533 ausgebildetes
Abtriebsglied trägt Innenseitig ist der Fortsatz 532 mit einer Führungsfiäche 537 versehen, die mit einer
stationären Stützrolle 538 zusammenwirkt.
Der Verzahnung 533, deren Wälzlinie in diesem Fall auf der Umfangslinie des Objektes 521 liegt, ist als Antriebsglied
ein Ritzel 534 zugeordnet welches auf einer Wells 550 drehfest angebracht ist Letztere trägt ein
zweites Ritzel 551, das ebenfalls drehfest mit der Welle 550 verbunden ist und mit einem Zahnrad 552 kämmt
Letzteres ist starr mit einem Zahnrad 553 verbunden, das von einer Zahnstange 554 angetrieben wird.
Das Zahnrad 552 kämmt weiterhin mit einem Ritzel 555, das drehfest mit einer Welle 556 verbunden ist die
an ihrem anderen Ende ein ebenfalls drehfest angebrachtes Ritzel 557 trägt Letzteres kämmt mit einem
Zahnrad 558, dem ein weiteres Ritzel 559 zugeordnet ist. Auf der letzteres drehfest tragenden Welle 560 ist ein
zweites Ritzel 561 ebenfalls drehfest angeordnet, das analog dem Ritzel 534 mit einer Außenverzahnung 562
eines Führungselementes 563 kämmt. Letzteres entspricht hinsichtlich seines Aufbaus dem Fortsatz 532 der
Halterung 525. Es weist somit eine innenseitige Führungsfläche 564 auf, die mit einer stationären Stützrolle
565 zusammenwirkt. Der Verlauf der Führungsfläche 564 und der Außenverzahnung 562 entsprechen dabei
dem Verlauf der Führungsfläche 537 und der Außenverzahnung 533 der Halterung 525.
ίο Das Führungselement 563 trägt an seiner dem Objekt
521 zugekehrten Seite eine Zentrierspitze oder dgl. 527, die in die Halsöffnung des Objektes 521 eingreift oder
— bei einer anderen Form dieses Zentrierelementes 527
— an der öffnung bzw. den sie begrenzenden Wandteilen
anliegt.
Die vorbeschriebene Gesamtanordnung wird über die Zahnstange 554 angetrieben mit dem Ergebnis, daß
sowohl Halterung 525 als auch Führungselement 563 synchron bewegt werden. Die Verbindung zwischen den
beiden Teilen Fortsatz 532 und Führungselement 563 zugeordneten Getrieben erfolgt über die Welle 556.
Im übrigen stützen sich der Fortsatz 532 und das Führungselement
563 mit ihren jeweils nach außen gerichteten Stirnflächen an den einander zugekehrten Flächen
566 der die Gesamtanordnung tragenden Platten oder Wände 567 ab, wobei das zwischen beiden Teilen eingespannte
Objekt 521 die genannten Teile gegen die Flächen 566 drückt. Dies kann gegebenenfalls noch dadurch
unterstützt werden, daß eines der beiden Teile mit einem Federelement versehen ist, das durch das eingespannte
Objekt auf Druck beansprucht ist. Um zu verhindern, daß bei leerer Halterung 525, also beispielsweise
bei einem Wechsel des Objektes 521. Halterung 525 bzw. Fortsatz 532 einerseits und Führungselement 563
andererseits außer Eingriff mit den jeweils zugeordneten Ritzeln 534 bzw. 561 kommen, sind die beiden Ritzel
534 und 561 mit jeweils einem flanschartigen Kragen oder Fortsatz 568 versehen, der Fortsatz 532 bzw. Führungselement
563 jeweils hintergreift und diese Teile in ihrer Lage sichert.
Bei dem in Fig. 10 und 11 dargestellten Ausführungsbeispiel ist davon auszugehen, daß die das Gesamtsystem
antreibende Zahnstange 554 synchron mit der Druckschablone 529 verfährt. Letzterer ist eine Rakel
536 zugeordnet, die in der üblichen Weise heb- und senkbar, im übrigen aber stationär angeordnet sein
kann. Die zu bedruckenden Objekte können auch eine andere Qüerschnittsform als die in der Zeichnung dargestellte
Form aufweisen. Im übrigen sind auch andere Modifikationen denkbar, beispielsweise die Anordnung
der Antriebsritzel 534 und 561 innerhalb des Fortsatzes 532 der Halterung 525 bzw. des Führungselementes 563,
wobei dann die Führungsflächen 537 bzw. 564 mit einer Verzahnung versehen sind und zugleich das Abtriebsglied
darstellen. Es ist auch möglich, Fortsatz 532 und Führungselement 564 direkt durch jeweils eine Zahnstange
anzutreiben.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 12 und 13 entspricht
die Ausgestaltung des Fortsatzes 632 der Halterung 625 im wesentlichen der des Ausführungsbeispiels
gemäß Fig. 10 und 11. Jedoch erfolgt der Antrieb der
außen angebrachten Verzahnung 633 über eine Zahnstange 634, die synchron mit der Druckschablone 629
hin- und herbewegbar ist. Das zu bedruckende Objekt 621 hat ebenfalls einen elliptischen Querschnitt Die
Wälzlinie der Verzahnung 633 liegt auf der Umfangslinie des Objektes 631. Der Fortsatz 632 ist innenseitig
mit einer Führungsfläche 637 versehen, deren Verlauf
13
dem Verlauf der zu bedruckenden Fläche entspricht. Diese Führungsfläche 637 wirkt mit einer Stützrolle 638
zusammen.
An einem Halterung 625 und Fortsatz 632 verbindenden Zwischenglied 670 ist ein Lager 671 um das Zwi-
schenglied 670 drehbar angebracht Dieses Lager 671 trägt eine Führungsstange 672, die in einem Gleitlager
673 axial hin- und herverschiebbar geführt ist. Das Axiallager 673 weist einen senkrecht zur Führungsstange
672 verlaufenden Achsbolzen 674 auf, der um seine Längsachse drehbar im Maschinenrahmen 675 gelagert
ist An der Führungsstange ist eine Traverse 676 angebracht, die eine Stütze 677 trägt. An letzterer ist ein
Zentrierelement 627 angeordnet, daß das Objekt 621 an seiner der Halterung 625 abgekehrten Seite unterstützt
bzw. hält.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 12 und 13 erfolgt demzufolge die Mitnahme des Zentrierelernentes
627 unmittelbar durch die Halterung 625, wobei die schwenkbare und verschiebbare Lagerung der die Verbindung zwischen Halterung 625 und Zentrierelement
627 herstellenden Teile wie Führungsstange 672, Traverse 676 und Stütze 677 die Möglichkeit gibt, daß das
Zentrierelement 627 allen Bewegungen folgt, die die Halterung 625 im Zuge des Bedruckungsvorganges
durchführt. Die Ausführung gemäß den Fig. 12 und 13 weist gegenüber jener gemäß den F i g. 10 und 11 einen
einfacheren Aufbau auf. Insbesondere ist das Einlegen der Objekte 621 zwischen Halterung 625 und Zentrierelement 627 einfach, da der das Objekt 621 aufnehmen-
de Bereich ohne weiteres zugänglich ist. Es ist auch ohne großen Arbeitsaufwand und in kurzer Zeit möglich, das Zentrierelement 627 zu entfernen, wobei dann
das Objekt 621 ausschließlich durch die entsprechend ausgebildete Halterung 625 getragen werden würde, in
welcher das Objekt einzustecken wäre. — Ferner ist dieses Ausführungsbeispiel besonders geeignet für das
Bedrucken von konischen Objekten, wobei dann selbstverständlich die aus Halterung 625 und Zentrierelement
627 bestehende Gesamtanordnung schwenkbar angebracht sein müßte, um die mit der Druckschablone in
Berührung kommende Fläche des Objektes waagerecht einstellen zu können.
Selbstverständlich besteht auch bei der Ausführungsform gemäß Fig. 10 und 11 die Möglichkeit des Bedruk-
kens von konischen Körpern, wobei dabei allerdings ebenfalls Halterungen 5;i5 und Zentrierelement 527
schwenkbar und gegebenenfalls auch höhenverstellbar angebracht sein müßten, wie dies allgemein bei Einrichtungen zum Bedrucken konischer Körper erforderlich
ist.
55
60
Claims (20)
1. Vorrichtung zum Bedrucken von im Querschnitt nicht kreisrunden Objekten, die von einer um ihre
Längsachse oder um eine dazu parallele Achse schwenkbaren Halterung getragen sind, der eine
dem Verlauf der mittels einer Druckschablone zu bedruckenden Umfangsfläche des Objektes entsprechende und mit einer stationären Führungsrolle zu-
sammenwirkende, innen liegende Führungsfläche eines absatzweise angetriebenen Kurvenelementes
zugeordnet ist, und die Halterung gegenüber der Führungsrolle querverschiebbar und die Druckschablone synchron mit der Halterung in bekannter Wei- is
se verschiebbar angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Kurvenelement (32) als
ein dem Verlauf der zu bedruckenden Umfangsfläche (22,23,24) angepaßtes Abtriebsglied (33) ausgebildet ist, das direkt mit einem Getriebeteii (34) des
Antriebs in Eingriff steht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingriffskontur des Abtriebsgliedes (33) und/oder die Führungsfläche (37) zumindest
auf Teilen ihres Verlaufes einen anderen Abstand 2s von der Schwenkachse der Halterung (25) bzw. des
Objektes (21) aufweisen als der entsprechende Bereich der zu bedruckenden Umfangsfläche desselben.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß vorzugsweise im Bereich von wenig
gekrümmten Umfangsflächen oder an Kanten (28) des Objektes (21) die zugehörigen Eingriffsbereiche
(33b') des Abtriebsgliedes (33) gegenüber dem Umfangsverlauf des Objektes (21) nach außen versetzt 3s
angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn zeichnet, daß die Führungsrolle (238) zugleich als
Antriebsglied ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei Objek
ten (21,421), deren Umfangsfläche Kanten (28; 447, 448) aufweist, letztere während der Schwenkbewe
gung der Halterung (25,425) etwa in der Längsachse
der Führungsrolle (38,438) verlaufen.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abtriebsglied
(33) als Verzahnung ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebsteil
als Zahnrad (238,534) oder Reibrad ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebsteil
— als gegebenenfalls zusätzliche — Zahnstange (34a, 34b; 634) ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß Führnngsfläche und Abtriebsglied
(233) mindestens über einen Teilbereich ihres Verlaufs zusammenfallen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Teilbereich des Abtriebsgliedes
(33a, 336^eIn besonderes Antriebsglied
(34a, 34b) zugeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß sämtliche oder mehreren Antriebsgliedern (34a, 34b) ein gemeinsamer Antrieb
zugeordnet ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb für das oder die Abtriebsglied(er) (133, 333)
vom Antrieb der gegebenenfalls als Rundsieb (129) ausgebildeten Druckschablone ableitbar ist
13. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die einzelnen Abtriebsbereiche (33a, 336^ in Richtung der Längsachse des Objektes
(21) bzw. der Halterung (25) gegeneinander versetzt angeordnet sind.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Halterung (525) bzw. dem Kurvenelement (532) in der
Ebene der Querverschiebung verlaufende Führun gen (566,568) zugeordnet sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet daß Halterung (525) bzw. Kurvenele
ment (532) an der dem Objekt (521) abgekehrten Seite sich an einer Führungswand (567) abstützt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 und/oder 15,
dadurch gekennzeichnet daß das Antriebsglied (534) mit einem leisten- oder flanschförmigen Fortsatz
(568) versehen ist, der Halterung bzw. Kurvenelement (532) hintergreift.
17. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der Halterung <625) gegebe-
nenfal's unter Zwischenschaltung einer Verbindung (672, 676, 677) eine Stütze (677) schwenkbar ange
bracht ist, die ein der Halterung (625) gegenüberlie gendes Zentrierelement (627) trägt.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Verbindung (672,676,677) als
in einem Gleitlager (673) geführte Stange, Schiene oder dgl. (672) ausgebildet ist und das Gleitlager
(673) schwenkbar am Maschinenrahmen (675) angebracht ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch ge kennzeichnet, daß das Zentrierelement (527) von einem Führungselement (563) getragen ist, welches
analog der Halterung (525) bzw. analog dem Kurvenelement (532) derselben ausgebildet und entsprechend bewegbar und antreibbar ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch ge kennzeichnet, daß Halterung (525) und Führungselement
(563) ein gemeinsamer Antrieb (554) vorgeschaltet ist.
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