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Die Erfindung bezieht sich auf einen Doppelkran mit twei Krantürmen, an deren Fußenden Wippausleger
um eine horizontale Achse schwenkbar angelenkt sind, wobei beide Krantürme von einem gemeinsamen
Kranfundament abgestützt sind und der eine Kranturm von einem um die Achse des Kranfundaments
schwenkbaren Kragarm getragen ist bzw. beide Krantürme jeweils von einem um die Achse des Kranfundaments
schwenkbaren Kragarm getragen sind.
Es ist eine Schiffskranvorrichtung (DT-OS 15 31 631) mit zwei oder mehreren um eine gemeinsame lotrechte
Achse unabhängig voneinander schwenkbaren und an den Fußenden um waagerechte Achsen wippbaren
Kranauslegern bekannt, von denen zwei miteinander koppelbar und in der Koppelstellung um die Mittelachse
gemeinsam schwenkbar und um waagerechte Achsen gemeinsam wippbar sind. Dabei sind die
„^gerechten Wippachsen der Kranausleger je an getrennt angeordneten ringförmigen, kastenartig ausgebildeten
in lotrechter Richtung einander unmittelbar ben-chb'arten und mittels bekannter Wälz- bzw. Gleitlaeerdrehverbindungen
an einem gemeinsamen Mutelzapfen oder -mast gelagerten konzentrischen Drehkränzen
angeordnet. Weiterhin sind mindestens zwei Kranausieger in einer in der Unrechten und der waagerechten
Ebene einander angenäherten Stellung getrieblich miteinander koppelbar.
Die an den lotrecht unmittelbar einander benachbarten ringförmigen, kastenartig ausgebildeten konzentrischen
Drehkränzen befestigten waagerechten Wippachsen der Kranausleger sind in zwei oder mehreren
Ebenen übereinander angeordnet
Weiterhin sind für jeden Kranausleger eigenes Hubsei!- und Wippseilgeschirr vorhanden sowie die Trag-
und Lagerkonsolen für die Hub- und Wippseilgeschirre je an getrennt angeordneten ringförmigen, kastenartig
ausgebildeten, in lotrechter Richtung einander unmittelbar benachbarten und mittels bekannter Wälzdrehverbindungen
an der Spitze des Mittelzapfens bzw. -mastes befindlichen gelagerten konzentrischen Drehkränzen
angeordnet.
Demzufolge sind bei der bekannten Vorrichtung mindestens vier ringförmige, als Kastentrager ausgebildete
Drehkränze vorhanden, die konzentrisch gelagert sind und die einzeln antreibbar sein müssen. Zwei dieser
Drehkränze, die an der Mastspitze gelagert sind, müssen die Antriebe tragen.
Es ist weiterhin eine Schiffskranvorrichtung (DT-Gbm 19 60 442) mit zwei um eine gemeinsame lotrechte
Achse schwenkbar angeordneten Kranauslegern bekannt, die an ihren Fußenden um waagerechte Achsen
wippbar gelagert sind. Dabei sind die Kranausleger an ihren Fußenden um je eine lotrechte Achse
schwenkbar auf einer Drehscheibe gelagert, die mit einem Mast, mit einer Quertraverse, Bock od. dgl. zum
Anschlagen der Hubseile versehen ist. Eine andere Bauform besteht darin, daß die Kranausleger an ihren
Fußenden um je eine lotrechte Achse schwenkbar auf einer Drehscheibe gelagert sind, die von einem mit dem
Schiff fest verbundenen Mast durchsetzt ist. Dabei trägt dieser Mast eine Quertraverse zum Anschlagen
der Hubseile, wobei diese in gleichem Maße geschwenkt, wie die Drehscheibe gedreht wird. Bei beiden
Bauformen ist jeder Kranausleger an seinem Fußende zum Schwenken um seine lotrechte Schwenkachse
sowie die Drehscheibe mit je einem Schwenkantrieb versehen. Weiterhin können die Kranausleger
auf je einer Drehscheibe gelagert sein, die ihrerseits auf einer Drehscheibe gelagert sind. Die Drehscheibe ist
ihrerseits wiederum mit einem gesonderten Schwenkwerk versehen, das besonders beim Zusammenarbeiten
der beiden Kranausleger im Verbundbetrieb verwendet wird.
Nachteilig ist, daß diese Bauform mit drei Zahnkränzen und vier Schwenkwerken einschließlich vier
Schwenkmotoren versehen sein muß. Außerdem erfordert diese bekannte Bauform die Anwendung dreier
Kugeldrehverbindungen oder dreier anderer drehbarer Auflagerungen, wobei die Auflagerung Kippkräfte aufnehmen
müßte.
Bei derartigen bekannten Kranvorrichtungen handelt es sich um Doppelauslegerkräne mit einem gemeinsamen
Mast, bei denen über die Anbringung der vielfach geforderten doppelten Führerhäuser nichts gesagt
ist.
Bei einem bekannten Doppelschwenkkran (DT-OS 17 56 620) mit zwei Krantürmen und an diesen anbaubaren
Führerhäusern der eingangs cer Beschreibung bezeichneten Art sind zwar ebenfalls drei Zahnkränze
und auch drei drehkippsichere A iflagerungen vornanden,
jedoch sind statt vier Schwenkmotoren nur zwei davon notwendig, die über aurüekbare, mit Getrieben
versehene Kupplungen mit den Antritbsritztin wahlweise vcbunden werden können. Nachteilig ist indessen
die Anordnung einer ausrückbaren mit einem Getriebe versehenen Kupplung und die Notwendigkeit,
besondere Feststellmittel vorzusehen, durch die die nicht angetriebenen Schwenkwerke mitsamt ihren
Krantürmen gehalten werden.
Bei einer anderen Bauform eines Doppelschwenkkrans
(DT-OS 17 56 945), die der vorhergehenden in ihrer Wirkung entspricht, besteht die Kupplung aus einer
totrecht verschiebbaren Ritzeiwelle, die in ihrer oberen
Endstellung mit dem Ritzel in das Schwenkwerk eines Krantuims eingreift, während sie in ihrer unteren Stellung
mit dem unteren Ritzel in das Schwenkwerk der Hauptdrehscheibe eingreift. Auch hier bestehen die
gleichen bereits geschilderten Nachteile.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Doppelkran der eingangs der Beschreibung bezeichneten
Art derart weiterzubilden, daß unter Beibehaltung der Arbeitsweise des Doppelkrans im Einzel- oder
Verbundbetrieb ein möglichst einfacher Auibau geschaffen,
und insbesondere die Lagerung der Einzelkräne im Interesse der Kostenersparnis vereinfacht
wird. Dabei soll die Anzahl der Drehkränze und Drehlagerungen vermindert werden.
Diese Aufgabe wird bei dem Kran mit einem von einem Kragarm getragenem Kranturm gemäß der Erfindung
dadurch gelöst, daß der eine Kranturm mit dem schwenkbaren Kragarm drehfest verbunden ist und
daß der andere Kranturm unabhängig von diesem Kragarm koaxial zur Achse des Kranfundaments drehbar
gelagert ist. Bei dem Kran mit zwei um die Achse des Kranfundaments schwenkbaren Kragarmen besteht
die Lösung der Aufgabe darin, daß beide Krantürme drehfest mit zugeordneten, voneinander unabhängig
schwenkbar am Kranfundament (Tragsäule) gelagerten Kragarmen verbunden sind.
Die Erfindung hat den Vorteil, daß der Schwenkantrieb für alle gewünschten Betriebsarten nur einen
einzigen Drehkranz benötigt, daß er weiterhin mit zwei Schwenkantrieben auskommt, ohne jedoch Kupplungsvorrichtungen
und besondere Arretierungsvorrichtungen zu benötigen. Zum gemeinsamen Schwenken
genügt es, die beiden Antriebe elektrisch bzw. hydraulisch zu koppeln, was keinerlei Schwierigkeiten
bedeutet.
Bei der ersten Ausführungsform ist der eine Kranturm mittig zur gemeinsamen Schwenkachse drehbar.
Im Falle, daß für bestimmte Zwecke der Störradius des schwenkbaren Kragarms als zu groß empfunden wird.
kann die zweite Ausbildung der Erfindung gewählt werden.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung kann bei einem Doppelschwenkkran für Schiffe mit
einem aus Zahnkranz und Schwenkritzel besiehenden Schwenkantrieb das mit dem Schiff fest verbundene
Kranfundament den Zahnkranz tragen, in den die Schr.venkritzel beider Krane eingreifen.
Weiterhin können im Interesse eines einfachen Aufbaus bei der Verwendung des Doppelschwenkkrans im
Verbundbetrieb die Antriebsmotoren der beiden Schwenkantriebe synchron schaltbar sein.
Im Interesse einer einfachen, raum- und gewichtsparenden
sowie besonders kippsichere Konstruktion kann gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung
der schwenkbare Kragarm über eine koaxial mit dem Kranfundament angeordnete Kugeldrehverbindung mit
diesem verbunden sein, in gteicher Weise kann auch
der erste Kran über eine koaxial mit dem Kranfundamep.! angeordnete Kugeldrehverbindung mit diesem
verbunden sein. Eine besondere einfache Bauweise besteht darin, daß die Kugeldrehverbindung eine Baueinheit,
bestehend aus einem Innenring, einem Außenring und einem vierbahnigen Mittelring, aufweist und daß
der vierbahnige Mittelring mit dem Kranfundament fest verbunden ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist an Hand der Zeichnungen erläutert, und zwar zeigt
F i g. 1 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Doppelschwenkkrans,
F i g. 2 eine Draufsicht auf den Doppelschwenkkran,
F i g. 3 einen Vertikalschnitt durch den Bereich eines Schwenkantriebes.
Im nicht dargestellten Schiffsrumpf ist eine Tragsäule
1 befestigt, das ein konisches Kopfstück 2 mit Abschlußplatte 3 trägt. An dem das Kopfstück überragenden
Teil der Abschlußplatte 3 ist der Mittelring 4 einer vierbahnigen Kugel- oder Rollendrehverbindung
befestigt. Dieser Mittelring 4 trägt auf seiner oberen Seite den Zahnkranz 5. Auf der Innenseite des Mittelrings
4 ist der Innenring 6 der Kugeldreh verbindung gelagert, der mit dem Kranturm 7 des ersten Krans 8
fest verschraubt ist. Der Kranturm 7 ist mit einer Konsole 9 zur Lagerung des Schwenkantriebs 10 versehen,
die den Antriebsmotor 11 und das Schwenkritzel 12 trägt. Über diesen Schwenkantrieb 10 wird der Kran 8
geschwenkt. Im Ausführungsbeispiel ist der Kran 8 als Wippkran mit dem Ausleger 13 sowie Wippseil 14 und
Hubseil 15 dargestellt. Der Außenring 16 der Kugeldrehverbindung ist mit dem als Kastenträger ausgebildeten
Kragarm 17 fest verbunden. Dieser Kragarm ist seinerseits fest mit dem Kranturm 18 des zweiten
Krans 19 verbunden, der in gleicher Weise wie der erste Kran 8 ausgebildet ist. Im Kragarm 17 ist der
Schwenkantrieb 20 gelagert, der wiederum aus einem Antriebsmotor 21 und einem Schwenkritzel 22 besteht,
das mit dem Zahnkranz 5 kämmt.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen