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Verpackungseinheit, insbesondere für Stückgut Die Erfindung betrifft
VerpackungseiSleitenw insbesondere für Stückgut, mit mindestens einer Aufnahmekammer
für das Verpackungs@@@ und einer vo@ dieser abstehenden flächigen Ilaltezunge.
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Verpackungseinheiten haben außer der Aufnahme für das Verpackungsgut
je nach den Erfordernissen unterschiedliche Funktionen. Beispielsweise dienen Verpackungseinheiten
zum Ausstellen in Schaufe-nstern, zum Anbieten ln Läden, beispielsweise Selbstbedienungsläden,
als Geschenkpackungen, zum postalischen Versand oder dgl.. In jedem einzelnen Fall
ist die Verpackungseililleit unter Berücksichtigung der Je weiligen Erfordernisse
besonders ausztigestalten Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackungseinheit
der eingangs beschriebenen Art so auszubilden, daß sie bei einfachem Aufbau und
ohne besonderen zusäfizlichen Aufwand mindestens zwei unterschiedliche Funktionen
erfüllt.
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Dies wird bei einer Verpackungseinheit der eingangs beschriebenen
Art gemäß der Frfindung dadurch erreicht, daß wenigstens eine in mindestens zwei
Stellungen klappbare Wendeklappe als Beschriftungs-, Werbe- oder ähnlicher Träger
vorgesehen ist; die in beiden Stellungen wenigstens teilweise flächig an der übrigen
Verpackungseinheit anliegt und jeweils mit einer vn ihren beiden Oberflächen wenigstens
einen Teil der Außenseite der Verpackungseinheit bildet,
wobei Befestigungsglieder
zur Befestigung der Wendeklappe in beiden Stellungen vorgesehen sind. Dadurch kann
die Wendeklappe beispielsweise an einer Seite als Werbeträger und an der anderen
Seite als Adressenträger für den postalischen Versand der Verpackungseinheit ausgebildet
sein, so daß die Verpackungseinheit für die jeweilige Verwendung in einfacher Weise
wngewandelt werden kann.
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Bei einer einfachen Ausführungsform ist die Wendeklappe im wesentlichen
flächig ausgebildet, Damit sich die Wendeklappe bei einfacher Ausbildung auh verhältnismäßig
komplizierten Formen der Verpackungseinheit leicht anpassen kann, besteht sie aus
zwei oder mehreren gelenkig miteinander, vorzugsweise über Falze, verbundenen Abschnitten.
Zur weiteren Vereinfachung des Aufbaues liegen mindestens zwei, insbesondere alle
GelerSachsen der Wendeklappe parallel zueinander.
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Die edeklappe kann sowohl für sich einstückig ausgebildet sein, als
auch wenigstens teilweise einstüukSg mit der übrigen Verpackungseinheit, intesondere
mit der Halte zunge und/oder der Aufnahmekalrimer ausgebildet sein, so daß einerseits
eine einfache Herstellung und.andererseits eine hohe Festigkeit gewährleistet ist.
Beispielsweise kolben die Wendeklappe, die Haltezunge und die Aufnahmekammer wenigstens
teilweise durch einen Zuschnitt gi2aet sein, wobei der Zuschnitt vorzugsweise aus
Karton oder dgl. besteht.
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Zur Erzielung einer einfachen Umwandlung der Verpakkungseinheit-für
die jeweilige Funktion geht die Wendeklappe etwa in der Ebene des Bodens der Aufnahmekammer
in die übrige Verpackungseinheit über, wobei vorzugsweise die Wendeklappe ausserdem
etwa in der Ebene einer zum Boden der Aufnahmekammer querliegenden Seitenwand der
Aufnahmekammer in die übrige Verpakkungseinheit übergeht, so daß also der Übegangsbereich
der Wendeklappe im Bereich einer Kante der-Aufnahmekammer liegt und-bespielswe'ise
unmittelbar in den Boden der Aufnahmekammer übergeht.
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Die Haltezunge kann in entsprechender Weise in die übrige Verpackungseinheit
übergehen, wobei die Wende-Kappe und die Haltezunge vorzugsweise an sich gegenüberliegenden
Seiten der Aufnahmekammer in die i0)rtge Verpackungseinheit übergehen. Zusätzlich
hierzu oder stattdessen ist es auch möglich, daß die Wendeklappe unmittelbar in
die Haltezunge, vorzgsweise an deren von der Aufnahmekammer abgewanc1ten Seite übergeht
und somit beispielsweise durch Schwenken um 180 0an beide Seiten der iIaltezunge
geklappt werden kann.
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Um eine möglichst regelmäßige Form der Verpackungseinheit zu erzielen,
reichen die Wendeklappen und die Haltezunge über eine ganze Kante, vorzugsweise
über die längere Kante der Aufnahmekammer.
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Damit die Wendeklappe und die Haltezunge in'der jeweiligen Stellung
der Wendeklappe möglichst geschützt sind und gegenseitig eine Verstärkung bilden,
deckt die WendeKlappe i wenigstens einer Stellung, insbesondere in beiden Stellungen,
die Haltezunge mit einem Deckabsohnitt
mindestens teilweise jeweils
an seiner Seite ab.
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Dadurch können auch vorbestimmte Beschriftungs-oder ähnliche Teile
der Haltezunge oder der Wendeklappe wahlweise verdeckt bzw. frei gelegt werden.
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Besonders zweckmäßig ist es, wenn der Declabschnitt der Wendeklappe
die Haltezunge in der jeweiligen Stellung an einer Seite vollstandig abdeckt, wobei
vorzugsweise der Deckabschnitt deckungsgleich mit der Haltezunge ist.
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Damit die Wendeklappe auch bei der Stellung, bei welcher sie nicht
in einer Ebene liegt, leicht an die Form der übrigen Verpackungseinbeit angepaßt
werden kann, geht die Wendeklappe über einen Anschlußabschnitt in die übrige Verpackungseinheit
über, wobei der Anschlußabschnitt in einer Stellung der Wendeklappe etwa parallel
l und in der zweiten Stellung der Wendel-lappe quer zur Ebene des Bodens der Aufnahmekawmer
liegt.
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Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes
besteht darin, daß die llendeklappe eine Abdeckung für die Aufnahmekammer bildet
und daß die Abdeckung in einer Si;ell.un der Wendeklappe an der offenen bzw. zu
öffncnden Seite der Aufnahmekammer liegt, so daß mit der Wendeklappe in einer Stellung,
beispielsweise in der für den postalischen Versand vorgesehenen Stellung eine zusitzliche
Sicherung des Verschlusses der Aufnahwekarramer erreicht werden kann. Dies wird
noch dadurch verbessat, daß die Abdeckung kappenartig mit mindestens einem Seitenteil,
insbesondere zwei sich gegenüberliegenden Seitenteilen ausgebildet ist und daß der
jeweilige Seitenteil in einer Stellung der Wendeklappe an einer zugehörigen Seitenwand
der
AuSnahmekammer liegt, so daß diese an mindestens drei Seiten von der Wendeklappe
eingefaßt und da.ES nach außen abgeschirmt bzw. geschützt wird.
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Ein Seitenteil kann in einfacher Weise unmittelbar durch den Anschlußabschnitt
gebildet sein, dessen Gelenkachsen vorzugsweise einen Abstand voneinander haben,
der gleich dem Abstand der Gelenkachsen des anderen Seitenteiles voneinander ist,
so-daß auf einfache Weise bei beiden Stellungen der Wendeklappe die Deckung von
deren Deckabschnitt mit der Haltezunge erreicht wird.
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Zwischen den Seitenteilen ist ein, vorzugsweise ebener, Kappendeckteil
vorgesehen, der vorzugsweise in eine Stellung der Wndeklappe deckungsgleich mit
der offenen bzw. zu öffnenden Seite der Aufnahmekamrner ist, so daß die Abdeckung
bei der entsprechenden Stellung der Wendeklappe praktisch nicht gegenüber der Aufnahmekammer
verschoben werden kann, sondern diese formschissig übergreift, Geht der dera Anschlußabschnitt
gegenüberliegende Seitenteil unmittelbar in den Deckabschnitt über, so liegt der
Deckabschnitt der Wendeklappe bereits unmittelbar benachbart zur Aufnahmekammer
an der Haltezunge an.
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Damit die erfindungsgernäße Verpackungseinheit in einfacher Weise,
beispielsweise in Selbstbedienungsläden zum Verkauf angeboten werden kann, ist in
der Haltezunge und/oder der Wendeklappe eine Hängeöffnung, insbesondere in Form
eines Schlitzes vorgesehen, wobei sich die Hängeöffnungen in der Wendeklappe und
der Haltezunge vorzugsweise bei mindestens einer Stellung der Wendeklappe decken,
so daß auch bei verhältnismäßig dünner
Ausbildung der Haltezunge
bzw. der Wendeklappe eine große Festigkeit gewahrleistet ist.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind als Befestigungsglieder
in der Wendeklappe und der übrigen Verpackungseinheit, insbesondere in der Haltezunge
Löcher für mindestens eine Biegeklammer oder dgl. vorgesehen, mit welcher die Wendeklappe
in der jeweiligen Stellung in eiAcher Weise festgelegt werden kann.
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Stattdessen ist es aber auch denkbar, für wenigstens eine Stellung,
beispielsweise füi; die für den postalischen Versand vorgesehene Stellung der Wendeklappe
als Bejestigungsglleder Haftmittel, beispielsweise eine Selbstklebeschicht vorzusehen.
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Deckt sich das Befestigungsglied der übrigen Verpakkungseirheit bei.
beiden Stellungen der Wendeklappe mit deren 13efestigungsglie, so kennen für beide
Stellungen der Wendeklappe dieselben Befestigungsglieder verwendet werden.
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Damit die Befestigungsglieder geschützt vorgesehen sind liegt das
Befestigungsglied der übrigen Verpackungseinheit unmittelbar-benachbart zur Aufnahmekammer.
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Damit das Verpackungsgut leicht entnommen werden kann, ist für die
offene Seite der Aufnahmekammer ein k.ppenartig aufgesetzter Deckel oder dgl. vorgesehen,
der vorzugsweise aus durchsichtigem Werkstoff besteht, so daß das Verpackungsgut
in einfacher Weise zur Schau gestellt werden kann.
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+/ und eine sichere Anlage der Abdeckung an der Aufnahmekamme gewährleistet
ist,
Um insbesondere für den postalischen Versand das Verpackungsgut
noch besser gegen Beschädigungen schützen zu können, ist an mindestens einer quer
zur Anschlußseite der Wendeklappe l,Eenden Seite bzw. sind an beiden sich gegenüberligenden
Seiten des Bodens der Aufnahmekammer Klapplaschen vorgesehen, die in einer Stellung
an der Außenseite des Bodens der Aufnahmekammer legen und in einer zweiten Stellung
die Aurnahmekamnier an der offenen bzgl. zu öffnenden Seite übergreifen. In beiden
Stellungen können die Klapplaschen durch die Wendeklappe festgehalten werden.
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Die erfindungsgemäße Verpackungseinheit zeichnet sich beispielsweise
für fotografische Filme, die einerseits in dieser Verpackungseinheit angeboten und
verkauft werden und die andererseits mit der entsprechend umgewandelten Verpackungseinheit
an ein Labor zur Entwicklung gschickt werden; ferner können Aie ent;Sic.el.ten Filme
vom Labor mit der entsprechend nochmals umgewandelten Verpackungseinheit wiederAurück
an den Eigentümer geschickt werden.
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Die Aufnahmekammer ka-nn auch als getrennter, beispielseisp schachtelartiger
Bauteil ausgebildet werden, der nachträglich mit der vorgefertigten Wendeklappe
und/oder der Haltezunge verbunden wird. In jedem Fall bildet bei der einen Stellung
die Wendeklappe, ggf. mit der haltezunge einen allseits geschlossenen Versandkarton
und in der anderen Stellung eine Verkaufsverpackung.
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Es ist auch denkbar, an der Verpackungseinheit keine gesonderte Haltezunge
vorzusehen und/oder die Haltezunge unmittelbar durch die Wendeklappe zu bilden,
Beispielsweise kann die Wendeklappe ein zweites Befestigungsglied aufweisen, das
in der nach hinten geklappten Stellung der Wen@eklappe zur Deckung bzw, in Eingriff
mit einen Befestigungsglied der übrigen Verpackungseinheit gelangt, während das
erste Befestflgangsglied bei nach vorne bzw. in Versandstellung geklappter-Wendeklappe
in Eingriff bzw. zur Deckung mit dem Befestigungsglied der übrigen Verpackungseinheit
gelangt. Bei nach hinten geklappter Wendeklappe befindet sich dieses erste Befestigungsglied
oberhalb der übrigen Verpakungs einheit bzw. der entsprechend kurz ausgebildeten
Haltezunge, so daß die Verpackung mit Hilfe dieses ersten Befestigungsgliedes, beispielsweise
in einem Selstbedienungsladen, aufgehängt werden kann. Durch diese Ausbildung ergibt
sich trotz Bereitstellung von Beschriftungsflächen für Werbetexte oder dgl. ein
manmaler Materialeinsatz.
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Ferner ist es möglich, die Wendeklappe so auszubilden, daß sie bei
einer Stellung, insbesondere bei aufgehän@er Verpackung frei nach unten hängt und
dadurch zum Ausrichten der Verpackungseinheit in hängendem Zustand beiträgt.
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Die Erfindung wird im folgenden mit weiteren Einzelheiten näher er-läutert;
die Zeichnungen geben zwei Ausführungsbeispiele mit den für die Erfindung wesentlichen
Teilen annähernd maßstabgerecht wieder. Diese Teile werden, soweit sie den Zeichnungen
nicht ohne weiteres zu entnehmen sind, anhand der Zeichnungen erläutert. Es sind
dargestellt in Fig. 1 eine erfindungsgemäße Verpackungseinheit in der Funktion als
Verkaufsverpackung; Fig. 2 die Verpackungseinheit gemäß Fig. 1 mit ausgeklappten
Wendeklappen; Fig. 3 die Verpackungseinheit gemäß den Fig. 1 und 2 in der Funktion
als Versandkarton; Fig. 4 der Zuschnitt der Verpackung gemäß den Fig. 1 bis 3; Fig.
5 sinne weitere Verpackungseinheit in einer Darstellung entsprechend Fig. 2.
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Wie die Fig. 1 bis 4 zeigen, weist eine erfindungsge mäße Verpackung
eine schachtelartige Aufnahmekammer l auf, die einen ebenen Boden 2, zwei die Längsseiten
bildenen Seitenwände 3, 4 und zwei die Schmalseiten bildenden Seitenwände 5 aufweist.
Die Seitenwände 7,4 bestehen jeweils aus zwei sich übergreifenden und über Schlitze
7 ineinandergreifenden Laschen 8, die einstUkkig mit den SaitenaFden 5 ausgebildet
sind und über Falze 9 in diese übergehen. Die Seitenwände 5 gehen-Uber Falze 10
in den Kammerboden 2 über, so daß also die Seitenwände 3, 4 ohne unmittelbare Verbindung
mit dem Boden
2 mit ihren unteren Längskanten auf dem Boden 2 aufstehen.
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An einer in der Ebene des Bodens 2 liegenden Langskante 11 der Aufnahmekammer
1 geht deren Boden 2 ohne Falz in eine Haltezunge 12 ühw, die in der Ebene des Bodens
2 liegt und einstückig mit diesem ausgebildet ist. Die Länge der Haltezunge 12 ist
beim dargestellten Ausftthrungsbeispiel größer als die dazu parallele Erstreckung
der Aufnahmekammer 1 bzw. von deren Boden 2. An der der Längskante 11 gegenüberliegenden
parallelen und ebenfalls in der Ebene des Bodens 2 liegenden Längskante 1) der Aufnahmekammer
1 geht deren Boden 2 über einen in der Längskante 13 und damit sowohl 11/der Ebene
des Bodens 2 als auch in der Ebene der Seitenwand 4 liegenden Gelenkfalz 14 in eine
Wendeklappe 15 über, die gleiche Breite wie die Haltezunge 12 aufweist, wobei diese
Breite gleich der Länge der Seitenwände 3, 4 der Aufnahmekammer 1 ist, so daß deren
an den Schmalseiten liegende Seitenwände 5 mit den Seitenkanten der Haltezunge 12
und der Wendeklappe 15 bündig abschließen.
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Die Wendeklappe 15 besteht beim dargestellten Ausführungsbeispiel
aus vier hintereinanderliegende Abschnitten 16 bis 19, die einstückig miteinander
ausgebildet sind und über Gelenkfalze 20 bis 22 ineinander übergehen, wobei diese
Gelenkfalze 20 bis 22 parallel zum Gelenkfalz 14 liegen. Der in den Boden 2 über
den Gelenkfalz 14 übergehende Abschnitt 16 der Wendeklappe 15 bildet deren Anschlußabschnitt,
wobei der Abstand der GelenkfalKe 14, 20 voneinander gleich der Höhe der Seitenwände
3 bis 5 der Aufnahmekammer 1 ist. Der sich an den Anschlußabschnitt 16 anschließende
Abschnitt ist als Kappendeckteil 17 vorgeehen, wobei die diesen Teil 17 begrenzenden
Gelenkfalze 20,21 einen Abstand voneinander
haben, der gleich dem
Abstand der langeren Seitenwände 3, 4 der Aufnahmekammer 1 voneinander ist. Der
darauffolgende Abschnitt 18 weist gleiche Größe wie der Abschnitt 16 auf, d.h. daß
der Abstand der Gelenkfalze 21, 22 voneinander gleich dem Abstand der Gelenlcfalze
14, 20 voneinander ist. Die Länge des das Ende der Wendeklappe 15 bildenden Abschnittes
19, der als Deckabschnitt vorgesehen ist, ist gleich der Länge der Haltezunge 12,
d.h. daß die Haltezunge 12 und der Deckabschnitt 19 deckungsgleich sind. Im Bereich
ihrer Enden weisen die Haltezunge 12 und der Deckabschnitt 19 jeweils einen Aufhängeschlitz
23 bzw. 24 gleicher Größe und, Form aufß wobei diese Schlitze 23, 24 bei sich deckenden
Abschnitten 12, 19 ebenfalls deckungsgleich aufeinander liegen. Die Haltezunge 12
weist unmittelbar benachbart zum Boden 2 der Aufaahmekammer- 1 ein kreisrundes Loch
25 auf; ein entsprechendes Loch 26 ist im Deckabschnitt 19 unmittelbar benachbart
zu dessen Gelenkfalz 22' vorgesehen, wobei die Löcher 25, 26 deckungsgleich übereina.nder
liegen, wenn die Haltezunge 12 und der Deckabschnitt 19 deckungeich aufeinander
liegen.
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Im Verkaufszustand gemäß Fig. 1 liegt der Anschlußabschnitt 16 der
Wendeklappe 15 in der Ebene des Bodens 2 der Aufnihmekammer 1 an deren von der Halte
zunge 12 abgewandten Seite Die übrigen Abschnitte 17 bis l9 der Mendeklappe 15 sind
an die von der Aufnahmekammer 1-abgewandte Rückseite der Verpackungseinheit, d.h.
des Anschlußabschnittes 16, das Knmmerbodes 2 und der Haltezunge 12 geklappt, derart,
daß der Deckabschnitt 19 der Wendeklappe 15 deckungsgleich an der-Rückseite der
Haltezunge 12 anliegt und sich sowohl die Schlitze 23, 24 als auch die Löcher 25,
26 decken. Durch die sich deckenden Löcher 25, 26 ist eine Biegeklammer 27 gesteckt
und durch Verbiegen gesichert, so daß die Wendeklappe in dieser Stellung festgelegt
ist. Das in der Aufnahmekammer 1 befindliche Verpackungsgut kann durch einen
auf
die Seitenwände 3 bis 5 aufgesetzten Deckel oder andere Elemente beispielsweise
Klebestreifen gegen Herausfallen gesichert sein. An der die AuSnahmekammer 1 aufweisenden
frei liegenden Außenseite der Haltezunge 2 sowie an der entsprechenden Außenseite
des Anschlußabschnittes 1,6 können Werbe-, Erläuterungs- oder ähnliche Texte oder
dgl. vorgesehen sein. Entsprechende Texte oder dgl. können auch an den von der Aufnahmekamnier
1 abgewandten frei liegenden Außenseiten der Abschnitte 17 bis 19 der Wendeklappe
15 vorgesehen sein. Alle diese Texte oder di. sind in der Verkaufsstellung der Verpackungseinheit
leicht sichtbar; dies ist auch der Fell, wenndie Wendeklappe 15 nicht an der Rückseite
der 1-laltezunge 12 befestigt ist, sondern frei nach unten hängend in deren Ebene
liegt.
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Zum Umstellen der Verpackungseinheit in eine Versandstellung wird
die Biegeklammer 27 entfernt, wonach die Wendeklappe 15 derart über die Aufna@mekammer
1 geklappt werden kann, daß der Anschlußabschnitt 16 an der Außenseite der Seitenrand
4 der Aufnahmekammer 1, der Klappendeekteil 17 an der offenen bzw. zu öffnenden
Seite nd der seitenteil 18 an der Außenseite der Seitenwand 5 der Aufnahnekamn'er
liegt, so daß also die Abschnitte 16 bis 18 eine Abdeckung für die Aufnahmekammer
1 bilden. Der Deckabschnitt 19 der Wendeklappe 15 liegt in diesem Fall an der die
Aufnahmekammer 1 aufweisenden Seite der Haltezunge 12 an, so daß alle obengenannten
Texte oder dgl. nunmehr verdeckt sind.
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An den nunmehr frei liegenden bzw. die Außenseiten der Verpackungseinheit
bildezSn Flächen der Kalte zunge 12 und/oder der Wendeklappe 15 können postalische
Angaben wie Adressen, Absender oder dgl. vorgesehen sein, so daß die Verpackungseinheit
postalisch versandt werden kann. Auch bei dieser Versandstellung liegt der Deckabschnitt
19 deckungsgleich an der Haltezunge 12 an, so daß er gegenüberBieser durch die in
die Löcher 25,26 eingesetzte Biegeklammer 27 gesichert werden kann.
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Wie Fig. 2 zeigt, kann an der von der Ausnahmekammer 1 abgewandten
Kante der Haltezunge 12 eine weitere Wendeklappe 28 vorgesehen sein, die über einen
Gelenkfalz 29 in die Haltezunge 12 übergeht und um- 1800 an beide Oberwachen der
Haltezunge 12 klappbar ist. Auch diese, Wendeklappe 28 weist einen Hängeschlitz
30,und ein Loch 31 auf, wobei sich der Schlitz 30 bei beiden Stellungen der Wendeklappe
28 mit dem Schlitz 22 der Haltezunge 12 und das Loch 31 bei beiden Stellungen, der
Wendeklappe 28 mit dem Loch 25 der Haltezunge 12 deckt, so daß die Haltezunge 28
einerseits das AuShängs der Verpackungseinheit nicht behindert und andererseits
ebenfalls mit der Biegeklammer 27 in beiden Stellungen gegenüber der Haltezunge
12 gesichert werden kann. Ist der Deckabschnitt 19 der Wendeklappe 15 geringfügig
kürzer als die Haltezunge 12, so kann wahlweise der Deckabsohnitt 19 zwischen der
Ilaltezunge 12 und der Wendeklappe 28 oder die Wendeklappe 28 zwischen dem Deckabschnitt
19 und der Haltezunge 12 angeordnet werden.
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In diesem Fall kann die Wendeklappe 28 beispielsweise an ihrer in
nach vorne geklapptem Zustand sichtbaren Außenseite die Rücksendeadresse bzw, ein
Feld für diese Adresse enthalten, so daß die Verp ackungseinheit nach dem postalischen
Versand auch postalisch wieder zurückgesendet werden kann.
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Es ist aber auch denkbar, nur die Wendeklappe 28 und nicht die Wendeklappe
15 vorzusehen, wobei auf den beiden Seiten der Wendeklappe 28 die entsprechenden
Beschrif-tungen d er dgl. angebracht sind. Ferner ist es denkbar, daß die Wendeklappe
28 die die Aufnahmekammer 1 in der Versandstellung übergreifende Abdeckung aufweist
In
Fig. 5 sind für sich entsprechende Teile die gleichen Bezugszeichen wie in den Fig.
1 bis 4, jedoch mit dem Index "a" verwendet.
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Die Ausführungsform gemäß Fig. 5 unterscheidet sich im wesentlichen
von derjenigen gemäß den Fig. 1 bis 4 dadurch, daß die Aufnahmekammer la für das
Verpackungsgut im wesentlichen,namlich bis auf den Boden 2a durch einen gesonderten
Bauteil 32 gebildet ist, der napfförmig aus durchsichtiger Kunststoffolie tiefgezogen
und mit seinem in eine Ebene abgewinkelten Rand an der durch den Zuschnitt bildeten
Bodenplatte, beispielsweise durch Kleben, befestigt ist.
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Ferner weist der Zuschnitt an den Schmalkanten der Boden platte 2a
der Aufnahmekamwer 1a jeweils eine Klapplasche 33 au£, wobei jede Klapplasche 33
aus zwei Abschnitten 34, 35 besteht, von denen ein erster über einen Gelenkfalz
36 in die Bodenplatte 2a übergeht und die beide miteinander über einen Gelenkfalz
37 verbunden sind. Die Gelenkfalze 36, 37 liegen parallel zueinander und rechtwinklig
zu den Gelenkfalzen der Wendeklappen 15a, 28a. Der Abstand der Gelenkfalze 36, 37
voneinander ist gleich dem Abstand der Gelenkfalze 14a, 20a voneinander während
die Gesamtlänge jeder Klapplasche 33 kleiner als die Länge des Gelenkfalzes 14a
ist. In der Verkaufsstellung sind die Klapplaschen 33 an die von der Aufnahmekammer
la abgewandte Seite der Boden platte 2a geklappt, wo sie sich übergreifen und wo
sie durch die nach hinten geklappte Wendeklappe 15a übergriffen und dadurch gesichert
werden. In der Versandstellung werden die Flapplaschen 33 nach oben geklappt, -derart>
daß ihre Abschnitte 3ßT an den Schmalseiten der Aufnahmekammer la und ihre Abschnitte
35 an ihrer Oberseite liegen, so daß die Aufnahmekammer la an allen vier zum Boden
2a rechtwinkligen Seiten von zusätzlichen Zuschnitteilen umgeben ist. (Ansprüche)