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Titel: Verfahren und Geschiebe zur Herstellung einer Zahnkrone Beschreibung
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Zahnkrone, bei dem eine
auf einen Modellstumpf passende Matrize und eine auf die Matrize passende Patrize
angefertigt werden, wobei Matrize und Patrize auf Briktion ineinanderschiebbar sind
und jeweile gerade, parallele Flächen aufweisen.
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Die Erfindung betrifft auch ein Geschiebe zur Durchfiihrung dieses
Verfahrens, das zwei vorgefertigte Geschiebeteile aufweist, die ineinanderschiebbar
sind und dann nur mit geraden parallelen Plächen aneinander-anliegen, wobei diese
Flächen nicht gefräst sind.
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Bisher wird bei einem derartigen Verfahren ein der Matrize entsprechendes,
auf den Modellstumpf angepaßtes Gebilde aus Wachs modelliert und in Wachs vorgefräst,
das dann im Metall nachgeformt (gegossen) wird. Gegebenenfalls werden mit diesem
metallenen Gebilde vorgefertigte Geschisbeteile verbunden. Diese metallische Matrize
wird dann den verschiedenen Xonstruktionsarten
entsprechend parallel
gefräst, um parallele und gerade Flächen zu erzielen. damit die aus. Metall nach
einem aus Wachs modellierten Modell hergestellte Patrize exakt auf die Matrize geschoben
werden kann. Die Patrize muß bisher stets manuell der Matrize durch handwerkliche
Tätigkeit angepaßt werden, wobei es stets Livergenzen bedingt durch die Fräsung
der Matrize ergibt. Es sind daher meist Korrekturen nötig, um diese Divergenzen
zu beseitigen. Diese ergeben sich durch Schwingungen der Schleifinstrumente bei
gewissen Umdrehungszahlen in Parallelfräsgeräten. Die an der Matrize und Patrize
durch Fräsen hergestellten Friktionsflächen umschließen den Modellstumpf mehr oder
weniger weit, Die bisher bekannten Geschiebeteile bilden bei einer Zahnkrone nur
einen Teil sämtlicher paralleler Friktionsebenen und umschließen den Modellstumpf
nielst. Sie dienen der Anbringung von Prothesenteilen an der Zahnkrone, sind also
reine Verankerungsteile, und werden mit dem Material der Zahnkrone, das den Modellstumpf
umschließt, verbunden. Dieses den Modellstumpf umschließende Material muß nachträglich
durch Fräsen mit parallelen Friktionsflächen versehen werden.
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Die Erfindung will die mit der Herstellung einer aus Matrize und Patrize
bestehenden Zahnkrone verbundene Arbeit vereinfachen.
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Insbesondere sollen die bisher mit eine Parallelfräsgerät für jeden
Modellstumpf gesondert und manuell durchgeführten Fräsarbeton vermieden werden.
Es soll nicht mehr nötig sein, die Matrize an den Flächen, auf welche die Patrize
geschoben werden soll, zu fräsen. Es wird angestrebt, die Zahnkrone unter Verwerr
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von vorgefertigten Teilen herzustellen, welche sämtliche parallelriktionsflächen,
also auch die um den Modellstumpf herumlaufenden, bisher durch Fräsen hergestellten,
aufweisen.
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Die Erfindung aieht ein Verfahren der anfangs genannten Art vor, das
dadurch gekennzeichnet ist, daß zwei ineinanderpassende, ineinanderschiebbare Geschiebeteile,
die nur mit in Schieberichtung geraden, parallelen Flächen auf Friktion aneinanderanliegen
und den Modellstumpf umfassen, vorgefertigt werden, die vorgefertigten Geschiebeteile
auf den Modellstumpf gesetzt bzw. dicht an diesen gelegt und okklusal und zervikal
dem Nodellstumpf durch jbschleifen angepaßt werden, der zur Bildung der Patrize
dienende äußere Geschiebeteil abgezogen wird, der Hohlraum zwischen dem inneren
Geschiebeteil und dem Modellstumpf mit Wachs ausgegossen und die Oberseite des Modellstumpfes
mit Wachs überbaut wird, der mit dem Wachs versehene innere Geschiebeteil von dem
Modellstumpf gezogen wird, das Wachs durch eine Legierung, die an den inneren Geschiebeteil
angegossen wird, ersetzt wird und so die Matrize hergestellt wird, der äußere Geschiebeteil
wieder aufgeschoben wird, der äußere Geschiebeteil mit Wachs aufgebaut und umkleidet
wird und dieses Wachs durch eine Legierung, die an den äußeren Geschiebeteil angegossen
wird, ersetzt wird und so die Patrize hergestellt wird.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren entfallen sämtliche Fräsarbeiten,
die bisher nötig sind, um die Matrize und die Patrize ineinanderschiebbar zu gestalten.
Matrize und Patrize passen auf jeden Fall zueinander, da die Geschiebeteile fabrikmäßig
zueinanderpassend
hergestellt werden. Die ineinanderpassenden Geschiebeteile können in verschiedenen
Dimensionen hergestellt werden, um den individuellen Charakter dieser Arbeiten zu
wahren. Das Angießen von Legierungen an die vorgefertigten Teile bereitet keine
Schwierigkeiten. Zum Angießen wird eine entsprechende angußfähige Legierung verwendet.
Die vorgefertigten Geschiebeteile können aber auch aus Kunststoff, Grafit usw. bestehen.
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Wenn im Vorhergehenden von Modellstumpf die Rede ist, so ist damit
nicht der natürliche Zahnstumpf im Mund einee Menschen gemeint. Vielmehr ist damit
ein Zahnstumpfmodell gemeint, das dem natürlichen, durch Abschleifen hergestellten
Zahnstumpf entspricht und das hergestellt wird, um danach die Zahnkrone anzufertigen.
Die fertige, aus Matrize und Patrize bestehende Zahnkrone wird abschließend auf
dem natürlichen Zahnstumpf befestigt.
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Die Erfindung umfaßt auch eine Zahnkrone, die aus einer Matrize und
einer Patrize besteht, die auf Friktion mit geraden, parallen Flächen ineinanderschiebbar
sind. Sowohl die Matrize als auch die Patrize bestehen jeweils aus einem Geschiebeteil
und einem an das Geschiebeteil angegossenen Legierungsteil. Die Geschiebeteile weisen
sämtliche geraden parallelen Flächen der Zahnkrone auf, die ohne Fräsen hergestellt
werden, da die Geschiebeteile fabrikmäßig durch Gießen hergestellt werden. Die in
Matrize und Patrize befindlichen Geschiebeteile sind stirnseitig hinsichtlich Länge
und Form gefräst.
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Die Erfindung sieht auch ein Geschiebe der anfangs genannten Art vor,
das dadurch gekennzeichnet ist, daß es zur Umfassung eines Modellstumpfes geeignet
ausgebildet ist und sämtliche parallele Friktionsebenen einer herzustellenden Zahnkrone
aufweist. Dieses Geschiebe wird fabrikmäßig vorgefertigt und braucht nur noch okklusal
und/oder zervikal beschliffen zu werden, um eine Zahnkrone herzustellen.
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Das Geschiebe ist je nach Art der herzustellenden Krone verschieden
ausgebildet. Für bestimmte Anwendungsfälle besteht es aus zwei in sich geschlossenen
Ringen. r andere Anwendungsfälle zeichnet es sich dadurch aus, daß es zwei ineinanderschiebbare
Bügelteile aufweist, von denen jeder einstückig mit einem von zwei ineinanderschiebbaren
Verankerungsteilen ist. Bei der Herstellung einer Zahnkrone umfassen die Bügelteile
den Modellstumpf mehr oder weniger weit.
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Die Erfindung ist nicht nur für einzelne Zahnkronen anwendbar sondern
auch für zwei oder mehr miteinander verbundene Zahnkronen. In letzterem Fall sind
die Geschiebeteile so ausgebildet, daß sie sich über zwei oder mehr nebeneinander
angeordnete Modellstümpfe erstrecken. Unter Zahnkrone wird hier nicht nur ein Gebilde
verstanden, bei dem sowohl die Matrize als auch die Patrize kappenartig ausgebildet
ist und den Modellstump! an allen Stellen bedeckt. Vielmehr kann die Patrize auch
so ausgebildet sein, daß sie den Modellstumpf nur teilweise umschließt und bedeckt.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Patrize zur Befestigung von Prothesenteilen
dient.
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Anhand der Zeichnung werden nachfolgend zwei bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung erläutert. In der Zeichnung zeigt Fig. 1 zwei vorgefertigte, ineinanderpassende
Ringe, die zur Herstellung einer Matrize und einer Patrize für nur einen Zahn, d.h.
zur Herstellung einer Teleskopkrone dienen, Fig. 2 die beiden Ringe der Fig. 1 auf
einem abgeschliffenen Zahnstumpf, Fig. 3 den mit Wachs ausgeschwemmten inneren Ring
auf dem Zahnstumpf, wobei innerer Ring und Wachs die Form der herzustellenden Matrize
aufweisen, Fig. 4 das Aufschieben des äußeren Ringes auf die auf dem Zahnstumpf
sitzende Matrize, Fig. 5 den mit Wachs umkleideten äußeren Ring auf der Matrize,
wobei äußerer Ring und Wachs die Form der herzustellenden Patrize aufweisen, Fig.
6 eine Draufsicht auf zwei Zahnstümpfe, Fig. 7 zwei vorgefertigte, ineinanderpassende
Bügelgeschiebeteile, die zur Herstellung einer Matrize und einer Patrize für die
beiden Zahnstümpfe gemäß Fig. 6 dienen, Fig. 8 die beiden Zahnstümpfe gemäß Fig.
6 mit dem inneren Bügelgeschiebeteil gemäß Fig. 7, nach dem zwecks Herstellung der
Matrize Wachs aufgebaut ist, und Pig. 9 das auf die Matrize geschobene äußere Biigelgsschiebeteil,
nach dem zwecks Herstellung der Patrize Wachs aufgebaut ist.
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Gemäß Fig. 1 ist ein innerer Ring 1 genau passend in einen
äußeren
Ring 2 geschoben. Innerer Ring 1 und äußerer Ring 2, die fabrikmäßig, d.h. als Fertigteile,
und aus einer Goldlegierung hergestellt sind, sind in sich geschlossen, kreisförmig
und hülsenartig länglich ausgebildet. Die beiden Ringe 1, 2 sind genau parallel
auf Friktion ineinandergeschoben.
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Die Ringe 1, 2 werden gemäß Fig. 2 auf einen Modellstumpf 3 gesetzt,
der auf einer Wurzel 4 steht. Die Fertigteil-Ringe werden sodann bezüglich Länge
und Form der Stirnkanten beschliffen, so daß sie nach dem Beechleifen diejenige
Form und Länge haben, die zur Herstellung von Matrize und Patrize entsprechend dem
jeweiligen Modellstumpf 3 erforderlich sind. In Fig. 2 sind gestrichelte Bereiche
5' und 5" vorgesehen, die anzeigen, in welcher Weise die Fertigteil-Ringe 1, 2 oben
und unten, d.h.
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okklusal und zervikal beschliffen werden.
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Gemäß Fig. 3 wird, nachdem der beschliffene äußere Ring 1 abgezogen
ist, der Raum zwischen dem Modellstumpf 3 und dem beschliffenen inneren Ring mit
Wachs 6 ausgeschwemmt. Das oben aus dem beschliffenen Ring 1 herausragende Ende
des Modellstumpfes 3 wird mit Wachs 6 umkleidet Der beschliffene Ring 1 ist also
kUrzer als der Modellstumpf 3. Nach Erstarren des Wachses 6 wird der beschliffene
innere Ring 1 mit dem Wachs 6, die zusaznmen die Form der herzustellenden Matrize
haben, vom Modellstumpf 3 genommen. Sodann wird das Wachs 6 durch ein Metall 8 ersetzt,
das von derselben Art ist wie das Metall ist, aus dem der innere Ring 1 besteht.
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Nunmehr ist die Matrize 7, die aus dem beschliffenen inneren Ring
1 und dem in Form des Wachses 6 angegossenen Metall 8 besteht, fertiggestellt und
wird gemäß Fig. 4 auf dem Modellstumpf 3 befestigt. Sodann wird der beschliffene
äußere Ring 2 auf die Matrize 7 geschoben.
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Gemäß Fig. 5 wird sodann der äußere beschliffene Ring 2 außen mit
Wachs 9 umkleidet. Auch die Matrize 7 wird oben mit Wachs 9 überbau, so daß die
äußere Form des Wachses 9 der äußeren Form der herzustellenden Zahnkrone entspricht.
Das Wachs 9 wird sodann durch Metall ersetzt und die gewünschte Patrize lOlst fertig.
Die Patrize 10 wird auf die Matrize 7 geschoben.
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Bei der Ausfffhrungsform gemäß Fig. 6 bis 9 geht es darum, die beiden
nebeneinander angeordneten Modellstümpfe 11, 12 mit einer Krone zu versehen. Hierzu
werden zwei vorgefertigte, genau ineinanderpassende Bügelgesohiebeteile 13, 14 verwendet.
Das innere Geschiebeteil 14 weist einen ßtreifenartigen Regelteil 15 auf, der an
beiden Enden jeweils in einen, in Querschnitt rechteckigen rahmenartigen Verankerungsteil
16, 17 übergeht.
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Beide rahmenartige Verankerungsteile 16, 17 sind, wenn man den Querschnitt
betrachtet, in einer Richtung länger als in der anderen. Die längeren Seiten der
beiden Rahmen sind rechtwinkelig zusinanderangeordnet. Der streifenartige Bügelteil
15 endet jeweils an einer der beiden längeren Seiten jedes der Rahmen 16, 17. Neben
der Stelle, an der der Bügelteil 15 in die Rahmen 16, 17 übergeht, ist in den Rahmen
jeweils ein Spalt vorgesehen. Das äußere Geschiebeteil 13 weist einen gebogenen
streifenartigen
Bügelteil 18 auf, der genau an dem Bügelteil 15 anliegt und dessen beide Enden jeweils
durch einen der Spalte in einen der Rahmen 16, 17 treten und dort in ein genau in
den Rahmen passendes volles Endstück oder Verankerungsteil 19, 20 übergehen.
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Die beiden Geschiebeteile 13, 14 sind genau parallel auf Priktion
ineinandergeschoben und werden so auf die Modellatumpfe 11, 12 gesetzt. Sodann werden
sie enteprechend den ModellstUmpfen zervikal und okklusal hinsichtlich Länge und
Form beschliffen. Das der Herstellung der Patrize dienende äußere Geschiebeteil
13 wird von dem inneren Geschiebeteil 15 gezogen, das gemäß Fig. 8 auf den Stümpfen
11, 12 verbleibt.
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Die Stümpfe 11, 12 werden sodann mit Wachs 21 umbaut, wobei auch der
Raum zwischen dem Geschiebeteil 14 und dem einen Stumpf 12 mit Wachs ausgefüllt
wird. Das Wachs 21 und das Geschiebeteil 14 haben die Form der herzustellenden Matrize
22, die vorliegt, wenn das Wachs 21 durch Metall ersetzt ist, das an das Geschiebeteil
14 angegossen wird. Die fertige Matrize paßt exakt auf die beiden Modellstümpfe
11, 12.
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Auf die Matrize 22 wird gemäß Fig. 9 das beschliffene äußere Geschiebeteil
13 gesetzt. Dieses Geschiebeteil 13 wird dann von außen mit Wachs 23 umkleidet,
wobei das Wachs sich auch über einen Teil der Matrize 22 erstrecken kann, der oben
aus dem äußeren Geschiebeteil 13 herausragt. Das Wachs hat die Form der herzustellenden
Patrize 24, die vorliegt, wenn das Wachs 23
durch Metall ersetzt
ist. Dabei. weist die Patrize 24 einen Ansatz 25 auf, an den sich ein nichtgezeigtes
Prothesenteil anschließt.
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Die in Fig. 1 gezeigten Geschiebeteile sind als in sich geschlossen
Ringe ausgebildet, wobei sich der Innenquerschnitt der Ringe entlang der Mittelachae
der Ringe nicht ändert. Es ist auch möglich, die Ringe konisch zu gestalten, so
daß eich der Innenquerschnitt von einem Ende zum anderen hin verjüngt.