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DE20304649U1 - Zahnprothetische Anordnung - Google Patents

Zahnprothetische Anordnung

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DE20304649U1
DE20304649U1 DE20304649U DE20304649U DE20304649U1 DE 20304649 U1 DE20304649 U1 DE 20304649U1 DE 20304649 U DE20304649 U DE 20304649U DE 20304649 U DE20304649 U DE 20304649U DE 20304649 U1 DE20304649 U1 DE 20304649U1
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Description

4428/2 Siladent Technik GmbH
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-1 -
BESCHREIBUNG
Zahnprothetische Anordnung 5
Die Erfindung bezieht sich auf eine zahnprothetische Anordnung entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein derartiger Zahnersatz ist als solcher bekannt, und zwar sowohl als Brücke, in die beispielsweise drei Zähne eingebunden sind oder auch als Vollprothese, die die komplette Zahnanordnung des Ober- oder Unterkiefers umfasst. Er besteht aus mehreren, auf entsprechend bearbeitete Zahnstümpfe aufgesetzten und mit diesen dauerhaft verbundenen Primärteilen, aufweiche lösbar ein Sekundärelement aufgesetzt ist, welches nach Maßgabe der Zahnanordnung modelliert ist und regelmäßig als Träger der, die Oberflächen der Zähne bildenden, z. B. aus Keramik oder Kunststoff bestehenden Verblendung dient. Das Sekundärelement weist eine, der Anzahl der Primärteile entsprechende Anzahl von Sekundärteilen auf, die über Halteelemente miteinander in Verbindung stehen und entsprechend der Stellung der genannten Zahnstümpfe entlang des Sekundärelements angeordnet sind. Die somit eine kappenartige Struktur aufweisenden Sekundärteile sind in jedem Fall teleskopartig über die Primärteile schiebbar und auf diesen reibschlüssig fixiert.
Es ist bekannt, die Primärteile sowie das Sekundärelement gießtechnisch aus Gründen der guten physiologischen Verträglichkeit aus einem Edelmetall wie Gold herzustellen, wobei das Sekundärteil als einheitliches Gussstück anfällt. Zur Vermeidung von elektrochemisch bedingten Unverträglichkeiten für den Träger des Zahnersatzes wird regelmäßig eine werkstoffgleiche Ausbildung von Primärteil und Sekundärelement bevorzugt. Aus zahnärztlicher Sicht werden für die miteinander in Wechselwirkung tretenden Passungsflächen der Primärsowie der Sekundärteile u. a. zur Erzielung eines einwandfreien Sitzes zylindrische Flächen gefordert.
Die Herstellung eines solchen Zahnersatzes, insbesondere eines einstückigen Sekundärelements aus Gold ist insbesondere auch unter Zugrundelegung der genannten zylindrischen Passungsflächen ohne weiteres möglich, da dieser Werkstoff nahezu problemlos bearbeitbar ist und eventuelle Ungenauigkeiten des Gießverfahrens wie z. B. ein Wärmeverzug jedenfalls durch Nachbearbeitung behebbar sind.
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Im Zuge allgemeiner Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, insbesondere der zu erwartenden Leistungsabsenkungen der öffentlichen Krankenkassen stößt die Verwendung von Gold jedoch zunehmend an Grenzen der Finanzierbarkeit. 5
Zahnersatz ist bekanntlich durch den Kauprozess außerordentlich hohen mechanischen Belastungen ausgesetzt, ein Umstand, der bei Verwendung von Gold aus Festigkeits- und Stabilitätsgründen zwangsläufig zu einer relativ massereichen, optisch bisweilen wenig ansprechenden Gestaltung des Zahnersatzes führt. Die Gestaltungsfreiheit des Zahnersatzes wird jedoch in manchen Fällen zusätzlich auch durch räumlich eingeengte Verhältnisse beschränkt, die durch den Kiefer des Trägers bedingt sind.
Die Herstellung eines solchen Zahnersatzes aus anderen Metallen als Edelmetallen, z. B. den ebenfalls im Dentalbereich verwendeten hochfesten Chrom-Kobalt-Legierungen gilt als fertigungstechnisch, insbesondere gießtechnisch außerordentlich problematisch und ist in jedem Fall soweit überhaupt möglich mit aufwendigen und kostenträchtigen Nachbearbeitungen verbunden. Dies gilt insbesondere dann, wenn zylindrische Passungsflächen zwischen den Primärteilen und den Sekundärteilen eingerichtet werden sollen und hat seine Ursache in dem unvermeidbaren, durch örtlich unterschiedliche Massenansammlungen bedingten Wärmeverzug während der Abkühlung des Gussstückes..
Es ist vor diesem Hintergrund die Aufgabe der Erfindung, eine zahnprothetische Anordnung der eingangs bezeichneten Art mit Hinblick auf eine erhöhte Maßhaltigkeit und Passungsgenauigkeit, einen guten Sitz und eine verbesserte Gestaltungsfreiheit hin auszugestalten. Gelöst ist diese Aufgabe bei einer solchen Anordnung durch die Merkmale des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1.
Erfindungswesentlich ist hiernach, dass das Sekundärteil in Abweichung von dem eingangs dargelegten Stand der Technik aus einem Ringteil besteht, dessen eines Ende durch ein Tertiärteil verschlossen ist, wobei das Ringteil und das Tertiärteil getrennt voneinander hergestellte und anschließend miteinander verbundene Teile sind. Beide Teile bilden somit ein Verbundsystem, in welches das Ringteil bzw. das Sekundärteil eingebunden ist, welches eine kappenartige, zum teleskopartigen Aufsetzen auf ein, dauerhaft mit einen Zahnstumpf des jeweiligen Trägers verbundenes Primärteil bestimmte Struktur aufweist. Die Funktion dieser Struktur entspricht derjenigen eines herkömmlichen Sekundärteils, d. h. sie ist regelmäßig als Träger einer Verblendung anzusehen, die anschließend aufmodelliert wird.
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Regelmäßig umgibt das Tertiärteil das Ringteil, so dass letzteres das unmittelbare Bindeglied zu dem Primärteil bildet. Nachdem die Passungsgenauigkeit des Zahnersatzes wesentlich durch die Positions- und Maßhaltigkeit der miteinander unmittelbar in Anlage befindlichen Flächen von Primär- und Sekundärteil bestimmt wird und auf Seiten des Sekundärteils ein geometrisch außerordentlich einfach gestaltetes Bauteil, nämlich ein ringartiger Körper zum Einsatz gelangt, können die genannten Flächen in jeder gewünschten Orientierung mit größter Präzision hergestellt werden. Probleme wie bei dem eingangs geschilderten Stand der Technik, die mit der geometrisch komplizierteren Gestalt des Sekundärteils als Ganzes zusammenhängen, werden somit vermieden.
10
Das Tertiärteil ist regelmäßig zur Aufnahme mehrerer Sekundärteile bzw. Ringteile bestimmt und eingerichtet, wobei ein um die eingesetzten Sekundärteile bzw. Ringteile komplettiertes Tertiärteil vorliegend als Tertiärstruktur bzw. als Aufsteckelement bezeichnet ist.
Eine verbesserte Maßhaltigkeit der miteinander in Wechselwirkung tretenden Flächen des Primär- und des Sekundärteils kommt technisch in einer Vergrößerung der Anzahl der aneinanderliegenden Kontaktbereiche und damit einer Vergrößerung der insgesamt zur Verfügung stehenden Berührungsfläche zum Ausdruck und führt zu einer wesentlichen Verbesserung des Laufverhaltens dieser beiden Teile. Dies wiederum resultiert in einer Verbesserung des friktionsbedingten Sitzes des Sekundärteils und aufgrund der vergrößerten Berührungsfläche in einer verminderten mechanischen Beanspruchung sowie einem hierdurch bedingten beträchtlich verminderten Verschleiß.
Die Herstellung einer Verbindung zwischen dem Tertiärteil sowie den jeweils zugeordneten Sekundärteilen bzw den genannten Ringteilen durch Verklebung gemäß den Merkmalen des Anspruchs 2 ist insoweit von Vorteil, als diese Technik durch keinerlei örtliche Wärmeeinwirkung gekennzeichnet ist, die zu örtlichem Verzug führen und die Positions- bzw. Maßhaltigkeit der Sitzes der Sekundärteile eines Aufsteckelementes bzw einer Tertiärstruktur vermindern könnte. Diese Verbindungstechnik bringt somit den Vorteil mit sich, dass Schadwirkungen wie z. B. Schaukelerscheinungen, Verspannungen des Zahnersatzes und dergleichen, die global durch Positionsabweichungen der Sekundärteile relativ zu der diese aufnehmenden Tertiärstruktur bedingt sind, zuverlässig vermeidbar sind.
Die Merkmale der Ansprüche 3 bis 5 sind auf eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anordnung gerichtet. Wesentlich ist hiernach, dass die mit den Passungsflächen der Primärteile zusammenwirkenden Passungsflächen der Sekundärteile durch die Innenseiten
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der genannten Ringteile gebildet werden. Diese können grundsätzlich in jeder Orientierung hergestellt werden, wobei neben einer konischen die insbesondere aus zahnärztlicher Sicht in vielen Fällen bevorzugte zylindrische Form zu nennen wären. Sämtliche dieser Formen sind unter Zugrundelegung der erfindungsgemäßen Ausführungsform des Sekundärteils bei hoher Maßhaltigkeit herstellbar.
Gemäß den Merkmalen der Ansprüche 6 und 7 sind sowohl das Primärteil/die Primärteile als auch die, mehrere Sekundärteile einbindende Tertiärstruktur aus Nichtedelmetallen hergestellt und zwar auf gießtechnischem Wege. Vorzugsweise können die im Dentalbereich üblichen hochfesten Chrom-Kobalt-Legierungen eingesetzt werden. Insbesondere bei Gussteilen aus dieser letztgenannten Werkstoffgruppe stellt sich das Problem eines wärmebedingten Verzugs, welches durch die unvermeidbar ungleichförmige Materialverteilung bei bekannten einstückigen Sekundärteilen noch verschärft wird. Indem die Passungsfläche eines erfindungsgemäßen Sekundärteils jedoch durch die Innenseite eines Ringteils gebildet wird, somit eines geometrisch einfach gestalteten und hinsichtlich seines Schrumpfungsverhaltens berechenbaren Bauteils, ist dieses Problem beherrschbar und steht jedenfalls der Verwendung dieser hochfesten Werkstoffe für diesen Zweck nicht entgegen. Auch ist aufgrund der sich anschließenden Verklebung der Ringteile mit den Tertiärteilen, somit ohne Wärmeeinwirkung, dafür Sorge getragen, dass sich keine nachträglichen Maßabweichungen einstellen können.
Von besonderem Vorteil ist, dass ein solcher Zahnersatz ausgehend von den Primärteilen über die Sekundärteile bis zu den Tertiärteilen werkstofflich völlig homogen ausgebildet werden kann. Probleme einer elektrochemischen Unverträglichkeit infolge werkstofflicher Inhomogenitäten sind auf diesem Wege ausgeräumt.
Der Vorteil des eingangs erwähnten, auf eine erhöhte Maßhaltigkeit von miteinander in Wechselwirkung tretenden Flächen von Primär- und Sekundärteil zurückführbaren, verbesserten Verschleißverhaltens kommt im Vergleich zu Edelmetallen bei der erfindungsgemäßen Verwendung von hochfesten Nichtedelmetallen wie den genannten Chrom-Kobalt-Legierungen erst recht zum tragen.
Die Primärteile können jedoch grundsätzlich auch aus nichtmetallischen Werkstoffen hergestellt sein, z. B. aus Keramik. Gemäß den Merkmalen des Anspruchs 8 hingegen sind sie gleichermaßen wie die Sekundärteile als Gussteile ausgebildet, und zwar vorzugsweise werkstoffgleich mit den Sekundärteilen.
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Das Tertiärteil besteht entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 9 aus im wesentlichen kappenartigen, zum Aufsetzen auf die genannten Ringteile bestimmten Aufnahmen sowie aus Verbindungselementen, welche die Verbindung zu benachbarten Aufnahmen bilden. Es wird vorzugsweise durch ein einstückiges Gussteil gebildet. In Verbindung mit in die genannten Aufnahmen eingeklebten Ringteilen bildet es die komplettierte Tertiärstruktur des erfindungsgemäßen Zahnersatzes, die regelmäßig noch mit Verblendungen zu versehen ist.
Man erkennt anhand der vorstehenden Ausführungen, dass die erfindungsgemäße Anordnung einen teleskopartig fixierbaren Zahnersatz auf der Grundlage hochfester Nichtedelmetalle bildet, der im Vergleich zu einer Edelmetallausführung wesentlich kostengünstiger herstellbar ist. Infolge der besonderen Ausbildung des Sekundärteils sind zahnärztlich bevorzugte zylindrische Passungsflächen zwischen den Primär- und Sekundärteilen, bzw die sogenannte 0° - Ausführung mit höchster Genauigkeit herstellbar, welches bisher mit vertretbarem Aufwand nur bei Verwendung von Edelmetallen wie Gold möglich war.
Ein weiterer Vorteil dieser Technik ist jedoch darin zu sehen, dass sie augrund der im Vergleich zu Gold sehr hohen Festigkeit dieser Werkstoffe eine erhöhte Gestaltungsfreiheit eröffnet, somit masseärmere und optisch ansprechendere Ausführungsformen der gesamten Tertiärstruktur.
Die erfindungsgemäße Technik ist auch bei einer Edelmetallausführung eines Zahnersatzes nutzbar und führt auch hier in einfacher Weise zu einer verbesserten Maßhaltigkeit. Sie ist auch dann anwendbar, wenn anstelle einer Verblendung eine Vollumnnantelung des Ringteils vorgenommen wird.
Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf das in den Zeichnungen schematisch wiedergegebene Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Es zeigen: 30
Fig.1 eine Ansicht eines ersten Primärteils;
Fig.2 eine Ansicht eines zweiten Primärteils;
Fig.3 eine perspektivische Abbildung der drei Grundkomponenten der erfindungsgemäßen zahnprothetischen Anordnung vor dem Zusammensetzen; Fig. 4 eine Darstellung eines erfindungsgemäßen komplettierten Tertiärteils im Vertikalschnitt;
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Fig. 5 eine perspektivische Darstellung einer bis auf die Anbringung einer Verblendung komplettierten Tertiärstruktur nebst zugehöriger Anordnung der Primärteile.
Die Figuren 1 und 2 zeigen jeweils Primärteile 1, die zur Verwendung bei Molaren bzw Prämolaren sowie 2, die zur Verwendung bei Schneidezähnen bestimmt sind. Diese sind hutartig ausgebildet und zum unmittelbaren Aufsetzen auf entsprechend bearbeitete, zeichnerisch nicht dargestellte Zahnstümpfe bestimmt und werden unter Verwendung eines Bindemittels dauerhaft mit diesen verbunden.
Die Primärteile 1, 2 werden beispielsweise als Gussteile aus einer Chrom-Kobalt-Legierung bzw einer sonstigen, für den Dentalbereich geeigneten Legierung hergestellt und weisen jeweils zylindrische Passungsflächen 3, 4 auf, deren Abmessungen sich nach dem im Folgenden noch zu beschreibenden Sekundärteilen richten. Sie können, wie in den Zeichnungen dargestellt, mit einer Stufe 5, 6 versehen sein oder auch mit einer Hohlkehle.
Fig. 4 zeigt ein erfindungsgemäßes Sekundärteil, welches durch ein Ringteil 7 gebildet ist, welches eine innere zylindrische Passungsfläche 9 aufweist und ein Tertiärteil 8, welches den oberseitigen Abschluss des Ringteils 7 bildet und an welchem übliche Halte- und Verbindungselemente 10 angeordnet sind. Das Tertiärteil 8 umfasst regelmäßig mehrere, zum Einkleben von Sekundär- bzw Ringteilen 7 bestimmte kappenartige Aufnahmen 8'.
Das Ringteil 7 sowie das Tertiärteil 8 sind vorzugsweise werkstoffgleich mit dem Primärteil 1, 2 ausgebildet, wobei regelmäßig, wie anhand der Fig. 5 erkennbar ist, mehrere derartiger Ringteile 7, die über die genannten Halteelemente 10 des Tertiärteils 8 untereinander in Verbindung stehen, das lösbar mit den Primärteilen 12 in Verbindung stehende Aufsteckelement 11 bzw die komplettierte Tertiärstruktur bilden, welche im übrigen als Träger von die Zahnoberflächen nachbildenden Verblendungen dienen kann. Die Verteilung der auf diesem Wege gebildeten Sekundärteile entlang der Struktur des Aufsteckelements 11 richtet sich nach der Verteilung der zur Befestigung bestimmten Primärteile 12.
Das Tertiärteil 8 und das Ringteil 7 sind als Gussteile ausgebildet und miteinander verklebt, wobei die innere Passungsfläche 9 an die äußeren Passungsflächen 3, 4 des jeweiligen Primärteiles mit Hinblick auf die Realisierung eines Friktionssitzes angepasst ist. In jedem Fall bilden die Aufnahmen 8' des Tertiärteils 8 auch die Deckelteile der einzelnen Ringteile 7, die sich bis zu den Stufen 5, 6 erstrecken, so dass sich hier ein spaltfreier Übergang ergibt.
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Man erkennt, dass das Sekundärteil eine ringartige Struktur bildet, die mit ihrer inneren Passungsfläche auf ein Primärteil aufsteckbar ist.
Der Begriff &ldquor;Tertiärstruktur" bezeichnet somit die aus der Gesamtheit aller in die Aufnahmen 8' des Tertiärteils 8 eingeklebten Sekundärteile bzw. Ringteile 7 gebildete Struktur, die einheitlich handhabbar und lösbar auf die Anordnung der Primärteile 12 aufsteckbar ist.
Wie anhand der Fig. 3,4 erkennbar ist, umfasst eine Aufnahme 8' des Tertiärteils 8 das Ringteil 7 nicht gleichförmig und erstreckt sich insbesondere auf der Vorder- bzw. Außenseite 13 lediglich entlang eines vergleichsweise kleinen, eine Klebefläche bildenden Bereiches 14 des Ringteils 7, wobei ein Bereich 15 dünn auslaufend geschliffen wird.
Im Ergebnis steht mit der erfindungsgemäßen zahnprothetischen Anordnung ein Zahnersatz zur Verfügung, der die Verwendung hochfester Werkstoffe ermöglicht und somit eine im Verhältnis beispielsweise zu Gold bei gleicher Festigkeit masseärmere Ausführung. Dies wiederum bringt verbesserte Gestaltungsmöglichkeiten auch unter räumlich eingeengten Verhältnissen mit sich.
Von wesentlicher Bedeutung ist jedoch die herstellungstechnisch bedingte hohe Passgenauigkeit der beispielsweise zylindrischen Passungsflächen von Primär- und Sekundärteil, die auch in der sogenannten 0° - Ausführung vorliegen können, welches bisher praktisch nur in einer Edelmetallausführung beispielsweise aus Gold möglich war.
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Claims (9)

1. Zahnprothetische Anordnung, bestehend aus wenigstens einem Primärteil (1, 2) sowie einem Aufsteckelement (11), welches wenigstens ein, auf das Primärteil (1, 2) aufschiebbares Sekundärteil aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Sekundärteil aus einem Ringteil (7) besteht, dessen eines Ende durch ein Tertiärteil (8) verschlossen ist, wobei das Ringteil (7) und das Tertiärteil (8) als getrennt voneinander hergestellte und zwecks Bildung des Aufsteckelementes (11) miteinander verbundene Teile ausgebildet sind.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Ringteil (7) und das Tertiärteil (8) miteinander über eine Klebung in Verbindung stehen.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Innenseite des Ringteils (7) einerseits und die Aussenseite des Primärteils (1, 2) andererseits miteinander mit Hinblick auf ein Aufsetzen des Aufsteckelementes (11) auf eine Anordnung von Primärteilen (1, 2) in Wechselwirkung tretende Passungsflächen (3, 4, 9) definiert sind.
4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Passungsflächen (3, 4, 9) von Sekundär- und Primärteilen (1, 2) Zylinderflächen sind.
5. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Passungsflächen von Sekundär- und Primärteilen Konusflächen sind.
6. Anordnung nach einem der vorrangegangenen Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Primärteile (1, 2) sowie das aus dem, um die Sekundärteile komplettierte Tertiärteil (8) bestehende Aufsteckelement (11) werkstoffgleich aus einer Chrom-Kobalt-Legierung oder einer vergleichbaren, im Dentalbereich einsetzbaren hochfesten Legierung ausgebildet sind.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest das Aufsteckelement (11), insbesondere das Ringteil (8)/die Ringteile (8) sowie das Tertiärteil (8) als Gussteile ausgebildet sind.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Primärteil (1, 2) als Gussteil ausgebildet ist.
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Tertiärteil (8) aus zur Verklebung mit den Ringteilen (7) bestimmten, kappenartigen Aufnahmen (8') sowie aus Verbindungselementen (10) besteht, welche die Verbindung zu benachbarten Aufnahmen (8') bilden.
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