DE2202024B2 - Blattzufuhrvorrichtung - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Blattzufuhrvorrichtung zum Vereinzeln und Zuführen von in einem Gehäuse in
einem Magazin angeordneten Blättern eines Stapels zu einer Bearbeitungsstation mit einem Förderelement,
welches mittels eines Gestänges und eines mit diesem verbundenen Handgriffs längs der Stapeloberfläche hin-
und herbewegbar ist, wobei es im Vorlauf mit seiner griffigen Unterseite mit dem obersten Blatt des Stapels
in Kontakt steht und beim Rücklauf von dem obersten Blatt abhebt.
Eine derartige Vorrichtung ist aus der DE-PS 77 704 bekannt, die einen Mitnehmer in einer
Ausgabevorrichtung aufweist, der aus einer Blattfeder besteht, die an ihrem unteren Ende einen winkligen
Mitnahmerand von dreieckförmigem Querschnitt trägt. Die Blattfeder ist unter einem stumpfen Winkel zum
Blattstapel hin abgebogen.
Die DE-PS 5 05 355 beschreibt eine Vereinzelungsvorrichtung mit Rollen, die von einem Wagen oder
Schieber getragen werden. Dieser liegt mit weiteren Rollen auf festen Bahnen auf oder wird mittels Leisten
in Schienen gerade geführt. Der Schieber ist an einem Arm angelenkt, der an dem einen Ende um einen Zapfen
drehbar ist, während an dem anderen Ende eine hin- und herbewegte Kurbelstange angreift. Die Seitenflächen
des Schiebers sind durch eine Querstange miteinander verbunden und besitzen Ausschnitte, in denen die
Achsen der Rollen schräg nach oben und unten gleiten Gehäuse (1) herausragt.
5. Blattzufuhrvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine einerseits am
Winkelblech (8) und andererseits am Rand des Deckels (12) befestigte Rückholfede- (14) das
Förderelement nach Beendigung der Vorwärtsbewegungindie Ausgangsstellung zurückbewegt
6. Blattzufuhrvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Magazin (2) aus
einem gewinkelten Blech mit einer Bodenplatte (2a) und den zwei, davon abstehenden, quer zur
■ 5 Förderrichtung verlaufenden, zueinander parallelen
und in Förderrichtung geneigten Abschnitten (2b, 2c) besteht.
7. Blattzufuhrvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Innenseite des
vorderen Abschnittes (2b) zwei in Förderrichtung verlaufende Streifen (15) mit rauher Oberfläche
angebracht sind, die vor der oberen Kante (3A) des Abschnitts (2b) enden.
8. Blattzufuhrvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifen (15) sich
von unten nach oben verjüngen.
9. Blattzufuhrvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß dem über die senkrechte Wand des Gehäuses (1)
JO hinausragenden vorderen Abschnitt (2b) im Abstand
ein Leitblech (3) für das vereinzelte Blatt gegenüberliegt.
10. Blattzufuhrvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Kante (3A)
elektrisch leitend und freiliegend ist.
können. Die Neigung dieser Ausschnitte richtet sich nach der erforderlichen Reibung und der Schwere der
verwendeten Rollen, die im Vorlauf eine relative Bewegung zu dem zu transportierenden Blatt ausführen.
Aus der US-PS 33 06 491 ist eine Blattkassette bekannt, die die Blätter allseitig umschließt und auf der
Deckfläche einen Ausschnitt aufweist, durch den Zufuhrrollen mit dem obersten Blatt des Stapels in
Kontakt treten. Diese Kassette besitzt zwischen der einen Seitenfläche und der Deckfläche einen Austrittsschlitz für die Blätter.
Den bekannten Zufuhrvorrichtungen ist gemeinsam, daß entweder keine Maßnahmen zum Verhindern eines
Mehrfachtransports von Blättern, insbesondere von beschichteten Blättern, getroffen sind oder daß diese
Maßnahmen nicht ausreichen und daß ein Abheben des Förderelements vom Blattstapel während des Rücklaufs
nur konstruktiv aufwendig gelöst ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Blattzufuhrvorrichtung einfacher Konstruktion zu schaffen, die zuverlässig
und rasch arbeitet, ein gleichzeitiges Zuführen mehrerer Blätter verhindert und ein Aufwölben und Zurückschieben
des obersten Blattes beim Rücklauf des Förderelements in seine Ausgangsstellung vermeidet und auch
beschichtete Blätter, ohne daß auf deren Oberfläche Spuren des Förderelements hinterlassen werden,
transportiert.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß das Förderelement aus einem Block mit einem in diesem schräg angeordneten Teleskopgestänge derart
besteht, daß das Teleskopgestänge mit der Stapeloberfläche einen in Förderrichtung geöffneten Winkel bildet
und daß das Magazin in Förderrichtung geneigte Abschnitte als vordere und hintere Begrenzungswände
für den Stapel aufweist, die den Stapel auffächern.
Die weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich aus den Patentansprüchen 2 bis 10.
Mit der Erfindung werden die Vorteile erzielt, daß durch die quer zur Blattförderrichtung verlaufenden,
schräg zu dieser geneigten Begrenzungswände des Magazins der Blattstapel beim Einlegen aufgefächert
werden muß, wodurch Luft zwischen die einzelnen Blätter gelangt und die Vereinzelung dieser während
des Abziehens unterstützt, daß die vordere Begrenzungswand als Rampe für das zu transportierende Blatt
wirkt und einen in Blattförderrichtung verlaufenden Streifen mit rauher Oberfläche aufweist, der die
Trennwirkung der Rampe unterstützt, indem die Vorderkante des Blattes entlang dieses Strsifens
springt, wodurch ein eventuell mitgeführtes weiteres Blatt zurückgehalten wird, und daß die Neigung des
Teleskopgestänges auch bei abnehmendem Stapel stets konstant bleibt und somit das Förderelement über seine
gesamte Fläche in Eingriff mit dem jeweils obersten Blatt des Stapels steht, da das Teleskopgestänge mit
abnehmender Stapelhöhe selbsttätig ausfährt
Im. folgenden wird ein zeichnerisch dargestelltes Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. Es
zeigt
Fig. 1 eine Schnittansicht der Blattzufuhreinrichtung
längs der Linie l-l in F i g. 2,
Fig.2 eine Draufsicht in Richtung des Pfeils Il in
Fig. 1 der Blattzufuhrvorrichtung bei teilweise aufgebrochener Deckplatte und
Fig.3 ein Detail in Schnittansicht längs der Linie
III-IIIinFig.l.
In einem Gehäuse 1 ist ein Magazin 2 aus einem gewinkelten Blech angeordnet, das aus einer Bodenplatte
2a und zwei davon schräg abstehenden, zueinander parallelen Abschnitten 2b und 2c besteht. Die beiden
schrägen Abschnitte 2i> und 2cdes Magazins 2 bilden die
vordere und hintere Begrenzungswand des Magazins für einen Blattstapel 17, beispielsveise aus Zinkoxid-Papierblättern.
Das Gehäuse 1 wird von einer abnehmbaren Deckplatte 12 abgeschlossen und weist ein Leitblech
3 auf, das oberhalb des Abschnittes 2b angeordnet ist. Das Leitblech 3 bewirkt, daß das vorgeschobene Blatt in
Richtung nicht dargestellter Führungselemente, beispielsweise Förderbänder eines elektrofotografischen
Kopiergeräts, gelenkt wird.
Der Blattstapel 17 wird seitlich durch zwei Führungsbleche 4 und 5 gehalten, die innen mit filz- oder
velourartigem Stoff 4Ö und 5ß belegt sind. Das Führungsblech 5 wird durch eine Feder 13 oder eine
Schaumstoffplatte leicht gegen den Stapel 17 angedrückt.
Auf dem obersten Blatt des Stapels 17 liegt ein Förderelement in Gestalt eines Blocks 6 aus weichem
porösem Schaumstoff auf. Als Schaumstoff kann beispielsweise Moltopren oder ein ähnliches Material
verwendet werden. Auf der Oberseite des Blocks 6 ist eine Metallplatte 18 befestigt, mit der eine schräg
verlaufende Hülse z. B. durch Löten an einer Lötsteile 19 verbunden ist. Diese schräg verlaufende Hülse
erstreckt sich in das hmere des Blocks 6 und umschließt
ein Teleskopgestänge 7.
Die ausfahrbare Stange des Teleskopgestänges 7 ist am oberen Ende mit einem Winkelblech 8 verbunden,
das an der Unterseite der Deckplatte 12 anliegt und mit einem Handgriff 10 in Verbindung steht, der sich
5 oberhalb der Deckplatte 12 befindet. Der Handgriff 10
ist zusammen mit dem Winkelblech 8 und dem daran befestigten Teleskopgestänge 7 sowie dem Block 6 in
einem Schlitz in der Deckplatte 12 hin und her verschiebbar. Die Förderrichtung der Blätter ist durch
ίο den Pfeil 20 in F i g. 1 angezeigt. Bei einer Verscniebung
des Handgriffs 10 in Richtung des Pfeils 20 erfolgt eine Selbstsperrung des Teleskopgestänges 7, wobei eine
Normalkraft N1 senkrecht zur Achse des Teleskopgestänges
7 auftritt. Diese Normalkraft Ni ist, wie aus dem linken Kräftedreieck in Fig. 1 ersichtlich ist, nach
links unten gerichtet. Sie setzt sich zusammen aus einer abwärts gerichteten Vertikalkraft Kl und einer
horizontalen Reibkraft R 1. Die Vertikalkraft Vl sorgt
für den notwendigen Andruck des Blockes 6 und die Reibkraft R 1 für das Ausschiebe., des obersten Blattes
des Stapels. Beim Rücklauf des Handgriffs 10 bzw. des Blocks 6, des Teleskopgestänges 7 und des Winkelblechs
8 nach rechts in F i g. 1 wird eine Reibkraft R 2 :ind eine
Vertikalkraft V2, die entgegengesetzt zu der Vertikalkraf: Vi gerichtet ist, ausgeübt. Diese beiden Kräfte
addieren sich zu der schräg nach rechts oben gerichteten Normalkraft Λ/2. Die Vertikalkraft V2 hebt
den Block 6 längs dem Teleskopgestänge 7 an, wodurch das oberste Blatt des Stapels entlastet wird.
jo Bei der Verschiebung des Blocks 6 in Richtung des Pfeils 20 wird das oberste Blatt des Stapels 17 von dem
Block 6 mitgenommen und über eine Kante 3a hinausgeschoben.
Zwischen dem Rand des Deckels 12 und dem Winkelblech 8 ist eine Rückholfeder 14 angeordnet, die
bei der Verschiebung in Richtung des Pfeils 20 angespannt wird und nach dem Abzug des obersten
Blatts des Stapels 17 den Block 6 selbsttätig in seine Ausgangsposition zurückzieht. Beim Rückholvorgang
erfolgt keine Selbstsperrung des Teleskopgestänges 7, vielmehr bewirkt die Vertikalkraft V2 infolge der
besonderen Schrägstellung des Teleskopgestänges 7, daß dieses zusammengeschoben wird und ähnlich einer
Bewegung längs einer schiefen Ebene der Block 6 vom obersten Blatt des Stapels abgehoben und somit das
Papier nicht aufgebauscht wird. Falls beim Rücklauf dennoch eine gewisse Verschiebung des obersten
Blattes erfolgen sollte, so ist diese gering und kann in Kauf genommen werden.
In der Blattzuhihrvorrichtung ist ein Mikroschalter 11
unterhalb des Deckels 12 so angeordnet, daß das Winkelblech 8 mit seinem hinteren, umgebogenen Rand
ge„en den Mikroschalter Jl anliegt und durch die
Bewegung des Handgriffes 10 beispielsweise dieser betätigt wird, um die Coronaentladevorrirhtung sowie
weitere Transportvorrichtungen in dem elektrofotografischen Gerät ein- bzw. auszuschalten.
Zum Erzieien einer besonders guten und sicheren Blattvereinzelung sind auf dem Boden des Magazins 2
fco und auf dem vorderen, schrägen Abschnitt 2b des gewinkelten Bleches zwei schmale Gewebestreifen 15
aufgeklebt. Diese Gewebestreifen aus einem nicht alizu
groben Gewebe enden kurz vor der oberen Kante 3A des Abschnitts ^b. Im übrigen ist der Boden des
Magazins 2 mit Hilfe von Isolierstreifen 16 elektrisch von dem Stapel 17 getrennt. Kommt es versehentlich
während des Vorlaufs des Handgriffs 10 zum Verschieben zweier Blätter, so springen die Blattkanten über die
Unebenheiten der Gewebeoberfläche der Gewebestreifen 15, wodurch sich die Blätter voneinander im
Anfangsbereich lösen, in welchem sie im allgemeinen besonders stark aneinander haften. Es gelangt Luft
zwischen die Blätter und die unerwünschte gleichzeitige Förderung von zwei oder auch mehreren Blättern wird
daher in sicherer Weise verhindert.
Durch die frei liegende elektrisch leitende Kante 3-4,
an der sich das Papier vorbeibewegt, wird verhindert, daß über das geförderte Blatt hinweg Ladung von der
sich unmittelbar anschließenden Coronaentladungsein- richtung auf den Papierstapel strömt.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird ein Stapel im Format DIN A4 quer verwendet. An dem
Winkelblech 8 sind vierTeles!;opgestängc 7 angeordnet,
wobei die Ausziehlänge der einzelnen Teleskopgestänge 7 von der Blattzahl im Stapel 17 abhängig ist. Mit
einem Stapel von 250 Blättern wurde erfolgreich gearbeitet. Dabei zeigt sich, daß auf dem sonst sehr
empfindlichen beschichteten Papier, wie beispielsweise Zinkoxid-Papier, keine Spuren des Blattzuführungsrnechanismus
auftreten. Bei dem Block 6 zeigt sich auch nach einer Förderung von mehreren tausend Blättern
noch keine Abnutzung.
Durch die schräge Anordnung der Abschnitte 2i»unc
Ic wird erreicht, daß der in das Magazin 2 einzulegend) Stapel 17 aufgefächert wird. Damit gelangt Luf
zwischen die einzelnen Blätter und es wird auch die be
'> der Herstellung des Blattformates sich ergebend«
Haftung der Schnittkanten der einzelnen Blättei aufgehoben, wodurch das Vereinzeln der Blättei
erleichtert wird.
ίο beispielsweise möglich, die Geräteleistung eines mi
ZnO-Papier arbeitenden elektrofotografischen Kopier geräts erheblieh zu steigern, da die Möglichkei
geschaffen wird, mit Papieren zu arbeiten, die aus den Dunklen eines allseits geschlossenen Magazins züge
ii führt werden können und daher nicht in iinerwünschtci
Weise vorbelichtet sind. Dadurch wird die Kopienquali täl beträchtlich verbessert und durch die einfacht
Transportmöglichkeit mit Hilfe des Handgriffes fO die
Arbeitsgeschwindigkeit erhöht.
2(1 Es ist selbstverständlich, daß anstelle eines griffiger
Schaumstoffs für den Block 6 auch ein anderes Materia mit entsprechenden Hafteigenschaften verwendet werden
kann.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Blattzufuhrvorrichtung zum Vereinzeln und Zuführen von in einem Gehäuse in einem Magazin
angeordneten Blättern eines Stapels zu einer Bearbeitungsstation mit einem Förderelement, welches
mittels eines Gestänges und eines mit diesem verbundenen Handgriffs längs der Stapeloberfläche
hin- und herbewegbar ist, wobei es im Vorlauf mit seiner griffigen Unterseite mit dem obersten Blatt
des Stapels in Kontakt steht und beim Rücklauf von dem obersten Blatt abhebt, dadurch gekennzeichnet,
daß das Förderelement aus einem Block (6) mit einem in diesem schräg angeordneten
Teleskopgestänge (7) derart besteht, daß das Teleskopgestänge (7) mit der Stapeloberfläche einen
in Förderrichtung geöffneten Winkel bildet und daß das Magazin (2) in Förderrichtung geneigte Abschnitte
{2b, 2c) als vordere und hintere Begrenzungswände für den Stapel (17) aufweist, die den
Stapel (17) auffächern.
2. Blattzufuhrvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel 77°
beträgt.
3. Blattzufuhrvorrichtuiig nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Block (6) eine schräge Bohrung besitzt, die eine äußere Hülse des
Teleskopgestänges (7) aufnimmt und daß die Hülse mit einer Platte (18) verbunden ist, die auf der
Oberseite Jes Blocks (6) befestigt ist.
4. Blattzufuhrvorrichtun/ nach den Ansprüchen 1
und 2, dadurch gekernzeichnet, daß das Gehäuse (1) ein mit einem Schlitz in För':rrichtung versehener
Deckel (12) abdeckt und daß der Handgriff (10) des Förderelements durch den Schlitz hindurch aus dem
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C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |