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Maiserntegerät Die Erfindung betrifft ein Maiserntegerät, insbesondere
zum Anbau an ein Zugfahrzeug, mit einer Pflückeinrichtung und mit einem Häckselwerk,
das ein Messer- oder Trommelrad und ein mit einem Auswurfstutzen versehenes Gehäuse
umfaßt.
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Bei der Gewinnung von Maiskolbenschrotsilage werden die abgepflückten
Maiskolben samt den Hüllblättern, den sogenannten Lieschen, im Häckselwerk zerkleinert,
wobei die biegsamen, teilweise bereits angewelkten Lieschen nicht so klein geschnitten
werden können, wie die relativ festen Maiskolben.
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Die Lieschen wirken beim Einsilieren störend, da sie vielfach Nester
mit größeren Lufteinschlüssen bilden und dadurch
zu örtlichen Fehlgärungen
führen; es wird daher angestrebt, die Lieschen weitgehend auszuscheiden. Außerdem
besitzen die Lieschen einen hohen Rohfasergehalt, welcher in Mastbetrieben unerwünscht
ist.
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Es sind bereits Maiserntegeräte bekannt, die zwischen der Pflückeinrichtung
und dem Häckselwerk eine Entliescheinrichtung aufweisen, um die Hüllblätter vor
dem Zerkleinern der Maiskolben zu entfernen. Diese der Pflückeinrichtung nachgeordnete
Entlieschvorrichtung bedingt jedoch eine sehr lang gestreckte Bauweise des Gerätes
und ist bei Anbaugeräten kaum unterzubringen, da dadurch eine sehr große Gewichtsanhäufung
seitlich außerhalb der Fahrspur der Zugmaschine eintritt, welche sich auf das Hubwerk
der Zugmaschine nachteilig auswirkt. Außerdem reicht bei Zugmaschinen mittlerer
Größe die Hubkraft meist nicht aus, um die einseitige Gewichtsbelastung zu beherrschen.
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Nach einem weiteren, nicht vorveröffentlichten Vorschlag werden die
Lieschen im Bereich des Auswurfes durch entsprechende Leiteinrichtungen abgeschieden.
Diese einfache Abscheideeinrichtung hat sich sehr bewährt und es wurde in Kauf genommen,
daß manchmal an den Blättern anhaftende Maisschrotteilchen und auf die Leiteinrichtung
auftreffende Maisschrotteilchen, verloren gehen. Diese Verluste sind um so höher,
je größer der Feuchtigkeitsgehalt der zu bearbeitenden Pflanzen liegt. Da überdies
kleinere Lieschenteile zwischen den Leitwerkzeugen hindurchströmen, ist mit diesen
einfachen Abscheideeinrichtungen nur eine grobe Ausscheidung der größeren Lieschenblätter
erzielbar.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Maiserntegerät zu schaffen, das
bei der Gewinnung von Maiskolbenschrotsilage eine möglichst weitgehende Abscheidung
der Lieschen gestattet.
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Dies wird gemäß der Erfindung bei einem Maiserntegerät der eingangs
genannten Art dadurch erreicht, daß zum
Abscheiden der Lieschen
wenigstens ein Fliehkraftabscheider (Zyklon) vorgesehen ist, der im Auswurfstutzen
des Häckselwerkes oder in einer an diesen Auswurfstutzen
angeschlossenen Leitung angeordnet und unterhalb dessen Austragsöffnung mindestens
ein bewegliches Sieb oder eine diesem vorgeschaltete Fördereinrichtung vorgesehen
ist. Die vom Häckselwerk abströmende Luft, welche die gehäckselten Maiskolbenschrot-und
Lieschenteilchen mit sich führt, wird tangential in den Fliehkraftabscheider eingeführt,
wobei in bekannter Weise die Gutteilchen durch die auftretenden Zentrifugalkräfte
aus dem Luftstrom herausgeschleudert und durch die Austragsöffnung ausgetragen werden.
Die Gutteilchen fallen auf das Sieb bzw. werden mittels der Fördereinrichtung dem
Sieb zugeführt, wo die Trennung zwischen Maiskolbenschrotteilchen und Lieschenteilchen
erfolgt. Die Lieschenteilchen haben aus den eingangs geschilderten Gründen größere
Abmessungen als die Maiskolbenschrotteilchen und verbleiben auf dem Sieb, während
die Maiskolbenschrotteilchen durch das Sieb hindurchfallen und unterhalb des Siebes
gesammelt werden.
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In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Fliehkraftabscheider
im Abstand oberhalb des Häckselwerkes, vorzugsweise im Bereich des Hinterrades des
Zugfahrzeuges, angeordnet ist.
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Das Sieb kann als, gegebenenfalls mehrteiliges, Schüttel- oder Schwingsieb
oder auch als Trommelsieb mit mantelförmiger Siebfläche ausgebildet sein.
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Die Erfindung wird nachstehend an Hand der Zeichnungen, die Ausführungsbeispiele
des Erfindungsgegenstandes zeigt, näher beschrieben. Es zeigen: Fig. 1 eine Ansicht
eines erfindungsgemäßen Maiserntegerätes, das an ein Zugfahrzeug angebaut ist, Fig.
2 eine Ansicht des Maiserntegerätes nach Fig.l gemäß Pfeil A in Fig. 1,
Fig.
3 eine Ansicht analog Fig. 2 eines anderen erfindungsgemäßen Maiserntegerätes, und
Fig. 4 eine Teilansicht des Gerätes nach Fig. 3 gemäß Pfeil B in Fig. 3.
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Das in Fig. 1 und 2 dargestellte Maiserntegerät umfaßt eine Pflückeinrichtung
1 zum Pflücken der Maiskolben und ein als Messerradhäcksler ausgebildetes Häckselwerk
2 zum Zerkleinern der Maiskolben. Die Pflückeinrichtung 1 und das Häckselwerk 2
sind auf einem Rahmen 3 befestigt, der Dreipunktanschlüsse 4, 5 zum Anbau an das
Hubwerk einer Zugmaschine 6 aufweist. Der Rahmen 3 liegt hierbei quer zur Fahrtrichtung
der Zugmaschine 6 und das Häckselwerk 2 befindet sich seitlich außerhalb der Fahrspur
der Zugmaschine 6. Der Oberlenker und die beiden Unterlenker, mit denen der Rahmen
3 an die Zugmaschine 6 angebaut wird, sind in der Zeichnung nicht dargestellt. An
der Unterseite des Rahmens 3 ist ein Ausleger 7 angelenkt, der ein Stützrad 8 trägt.
Durch das Stützrad 8 wird die Gerätelagerung am Dreipunkthubwerk entlastet und den
allenfalls auftretenden Schwingungen entgegengewirkt. Zur Höhenverstellung der Stützrades
8 ist am Ausleger 7 ein druckmittelbetätigter Kolben 9 angelenkt, der über ein Hydrauliksystem
vom Fahrersitz der Zugmaschine 6 aus betätigt werden kann.
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Anstelle des Hydrauliksystems könnte auch eine mechanische Betätigungseinrichtung,
z.B. ein Gestänge oder ein Seilzug, verwendet werden.
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Das Häckselwerk 2 umfaßt eine Einzugsvorrichtung und ein Messerrad
zum Zerkleinern der Maiskolben, das in einem Gehäuse 10 drehbar gelagert und mittels
einer nicht dargestellten Gelenkwelle von der Zapfwelle der Zugmaschine 6 aus angetrieben
ist. Das Gehäuse 10 des Häckselwerkes 2 weist einen tangentialen Auswurfstutzen
11 auf, dessen Mittelachse etwa annähernd lotrecht verläuft. Im oberen Teil des
Auswurfstutzens 11 ist eine Drossel 12 vorgesehen, die gegebenenfalls
einstellbar
ausgeführt ist. Durch die Drossel 12 kann die Geschwindigkeit der Luftströmung,
die durch die Rotation des Messerrades des Häckselwerkes hervorgerufen wird, verändert
werden.
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An den Auswurfstutzen 11 ist eine Leitung 13 angeschlossen, die zu
einem Fliehkraftabscheider (Zyklon) 14 führt. Der Fliehkraftabscheider 14 ist in
Fahrtrichtung der Zugmaschine 6 vor dem Häckselwerk 2 und im Abstand oberhalb des
letzteren vorgesehen. Die Leitung 13 mündet hierbei tangential im oberen Bereich
des Fliehkraftabscheiders 14.
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Unterhalb der Austragsöffnung des Fliehkraftabscheiders 14 ist ein
als Schüttel- oder Schwingstab ausgebildetes Sieb 15 angeordnet. Das Sieb umfaßt
zwei nebeneinanderliegende Tröge 16, 17 mit jeweils mehreren, übereinander liegenden
Siebflächen. Die beiden Tröge 16, 17 sind auf einander gegenüberliegenden Kurbelzapfen
einer Kurbelwelle 18 angelenkt, die über einen Riemen- oder Kettentrieb 19 von einer
Vorgelegewelle 20 der Pflückeinrichtung 1 angetrieben wird.
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Die Tröge 16, 17 werden somit mit gegenläufiger, hin- und hergehender
Bewegung angetrieben. Den Unterteil jedes Troges 16, 17 bildet ein mit Abstufungen
versehenes Gleit blech, dessen Austragsöffnung im Bereich oberhalb des Einlaufstutzens
22 eines Gebläses angeordnet ist. Das Gebläse 21 ist koaxial zum Häckselwerk 2 angeordnet,
wobei die Antriebswelle des Häckselwerkes 2 durch eine Kupplung 23 mit der Antriebswelle
des Gebläses 21 verbunden ist. An die Austragsseite des Gebläses 21 ist ein Auswurfkrümmer
24 schwenkbar angeschlossen. Anstelle des Gebläses 21 könnte auch ein Elevator verwendet
werden.
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Die Kurbelwelle 18, eine der Kurbelwelle 18 entsprechende weitere,
jedoch nicht angetriebene Welle 25, und die übrigen Antriebselemente für das Sieb
15 sind auf elastischen Elementen, insbesondere Gummipuffern, gelagert, um die Übertragung
der Schwingungen der Tröge 16, 17 des Siebes 15
auf das Häckselwerk
2 bzw. die Pflückeinrichtung 1 weitgehendst herabzusetzen. Von diesen elastischen
Elementen sind lediglich die Elemente 26 zur Abstützung der Kurbelwelle 18 bzw.
der Welle 25 in der Zeichnung dargestellt (Fig. 1).
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Das Maiserntegerät nach Fig. 1 und 2 arbeitet wie folgt: Die von
der Pflückeinrichtung 1 erfaßten Maiskolben werden von den am Feld stehenbleibenden
Stengeln abgetrennt und durch die Einzugsvorrichtung dem Häckselwerk 2 zugeführt.
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Im Häckselwerk 2 werden die Maiskolben mit ihren Hüllblättern zerkleinert.
Das zerkleinerte Gut, das also aus Maiskolben-und Hüllblätterteilchen besteht, wird
durch den Auswurfstutzen 11 ausgeschleudert und gelangt durch die Leitung 13 in
den Fliehkraftabscheider 14, wo die Gutteilchen durch die Fliehkraftwirkung aus
dem Luftstrom abgeschieden werden und durch die Austragsöffnung des Fliehkraftabscheiders
14 auf das Sieb 15 fallen. Auf den Siebflächen des Siebes 15 werden die Maiskolbenschrotteilchen
und die Lieschenteilchen voneinander getrennt. Die Maiskolbenschrotteilchen sind
kleiner und fallen durch die Siebe auf das abgestufte Gleitblech, während die Lieschenteilchen
auf den Siebflächen verbleiben.
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Der Maiskolbenschrot wird über das Gleitblech dem Gebläse 21 oder
dem Elevator zugeführt und von letzterem auf das angehängte bzw. nebenherfahrende
Transportfahrzeug gefördert. Die abgeschiedenen Lieschen können direkt auf dem Boden
abgelegt oder in einem Sammelraum aufgefangen werden, der in Intervallen diese auf
Haufen ablegt.
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Das in Fig, 3 und 4 dargestellte Maiserntegerät hat hinsichtlich
Anordnung von Häckselwerk, Pflückeinrichtung und Fliehkraftabscheider einen ähnlichen
Aufbau wie das Gerät nach Fig. 1 und 2. Die einander entsprechenden Teile sind daher
mit gleichen Bezugsziffern versehen.
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Der wesentliche Unterschied zwischen dem Gerät nach
Fig.
1 und 2 und dem Gerät nach Fig. 3 und 4 besteht darin, daß bei letzterem das Sieb
30 aus zwei gegenläufig angetriebenen Siebtrommeln 31, 32 gebildet ist. Die Siebtrommeln
31, 32 sind in einem konischen Kasten 33 drehbar gelagert und sind über einen Ketten-
oder Keilriementrieb 34 von der Pflückeinrichtung 1 angetrieben. Eine am Boden des
Kastens 33 angebrachte Förderschnecke 35 dient zum Transport des durchgesiebten
Maisschrotes zu einem Elevator 36, der Mantel der Siebtrommeln 31, 32 besteht aus
einer durchgehenden Sieb fläche, wobei an der Innenseite der Siebtrommel schneckenförmige
Bleche 37 aufgesetzt sind, die das Gut bei der Drehung axial weiterfördern. Dadurch
ergibt sich ein langer Siebweg, so daß am Ende der Siebtrommel 31, 32 nur mehr die
Lieschenblätter übrig bleiben, welche über ein Rutschblech 38 zu Boden fallen oder
in einem Bunker aufgefangen werden.
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Der Kasten 33 ist mittels höhenverstellbarer Stützen 39 am Querträger
3 des Gerätes abgestützt. Durch die Verstellbarkeit mindestens einer Stütze können
Geländeneigungen ausgeglichen werden.
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4 Figuren 8 Patentansprüche