DE2250350C2 - Photographisches Aufzeichnungsmaterial für das Diffusionsübertragungsverfahren - Google Patents
Photographisches Aufzeichnungsmaterial für das DiffusionsübertragungsverfahrenInfo
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Description
65
Die Erfindung betrifft ein photographisches Aufzeichnungsmaterial für das Diffusionsüberlragungsverfahren
zur Erzeugung eines in Reflexion betrachtbaren
Übertragungsbildes.
Nach dein Diffusions- insbesondere dem Farbstoffdiffusionsübertragungsverfahren
arbeitende photographische Aufzeichnungsmaterialien sind in einer Reihe verschiedener Ausführungen bekannt geworden.
Be; einer etwa aus den US-Patentschriften 30 80 805
oder 29 83 606 bekannten älteren Generation von nach dem Farbstoffdiffusionsübertragungsverfahren arbeitendem
Sofortbildaufzeichnungsmaterial besteht jede Filmehiheit jeweils aus zwei anfänglich, d. h. bis nach der
Aufnahmebelichtung, räumlich-geometrisch getrennt voneinander vorliegenden Abschnitten, nämlich einem
die lichtempfindliche(n) Silberhalogenidemulsionsschicht(en) enthaltenden Negativ- und einem eine
Bildempfangsschicht enthaltenden Positiv- oder Bildempfangsabschnitt,
die durch entsprechende Führungsstreifen so miteinander verbunden sind, daß sie nach der
Aufnahmebelichtung zur schichtmäßigen Aneinanderlage und Überdeckung miteinander in einem gemeinsamen
Laminat gebracht werden können, wobei beim anschließenden Durchziehen durch Druckwalzen eine in j
einem aufreißbaren Behälter angeordnete Behandlungsflüssigkeit zwischen den beiden Abschnitten verteilt
wird und hierdurch die Entwicklung und Diffusionsübertragung eingeleitet wird.
Ein Aufzeichnungsmaterial dieser Art liegt üblicherweise in Form eines Filmpacks vor. Hierbei kann es sich
beispielsweise — wie bei dem Aufzeichnungsmaterial nach der erwähnten US-PS 30 80 805 — um Planfilmpacks
handeln, bei welchem anfänglich ein Stapel lichtempfindlicher oder Negativ-Abschnitte und ein
Stapel von Bildempfangs- oder Positiv-Abschnitten räumlich getrennt voneinander jedoch durch die
erwähnten Führungsstreifen für das spätere Zusammenführen und Zusammenwirken miteinander verbunden in
einem lichtundurchlässigen, mit einer Belichtungsöffnung für den jeweils obersten Negativ-Abschnitt
versehenen Magazingehäuse vorliegen. Alternativ kann das Aufzeichnungsmaterial auch in Form eines Rollfilmpacks
vorliegen, bei welchem die lichtempfindlichen- oder Negativ-Abschnitte einerseits und die Positiv- oder
Bildempfangsabschnitte andererseits anfänglich in zwei räumlich getrennten Rollwickeln, jedoch durch die
erwähnten Führungsstreifen in für das spätere Zusammenwirken geeigneter Zuordnung miteinander verbunden
vorliegen.
Die vorliegende Erfindung eignet sich zur Anwendung bei beiderlei Art dieser Kategorie von Aufzeichnungsmaterial
mit anfänglich räumlich getrennt vorliegenden Negativ- und Positiv-Abschnitten der Filmeinheiten
in Ausbildung als Planfilmpack oder als Rollfilmpack, zur Anwendung in entsprechend zur
Aufnahme derartiger Planfilmmagazine oder Rollfilmpacks geeigneten Kameras.
Bei diesen bekannten Aufzeichnungsmaterialien der älteren Generation handelt es sich zumeist, so bei dem
Aufzeichnungsmaterial nach der erwähnten US-PS 30 80 805 und bei den meisten der in der US-PS
29 83 606 beschriebenen Ausführungsformen, um sogenannte Auftrenn-Einheiten, bei welchen Positiv- und
Negativ-Abschnitt nicht nur vor der Aufnahmebelichtung und Entwicklungsbehandlung räumlich getrennt
voneinander vorliegen, sondern Positiv- und Negativ-Abschnitt nach der Aufnahmebelichtung, Entwicklungsbehandlung und Diffusionsübertragung wiederum voneinander
getrennt werden müssen, um das im Bildempfangsteil erzeugte Übertragungs-Positivbild betrachten
zu können; diese nachträgliche Trennung ist wegen des
dabei als unerwünschter Abfall verbleibenden Negativ-Abschnitts lästig; nachteilig für den Benutzer kann auch
sein, daß die Abtrennung in einem bestimmten, kritischen zeitlichen Abstand ab Einleitung der Entwicklungsbehandlung
erfolgen muß, da durch die Trennung der Entwicklungs- und Diffusionsübertragungsvorgang
abgebrochen wird, wobei eine zu frühe Trennung eine unvollkommene Ausbildung des Positivbildes mit zu
geringer Bilddichte, Farbungleichgewichten und de\. zur
Folge haben kann, während eine Überschreitung der vorgegebenen Entwicklungsdauer durch zu spätes
Abtrennen ebenfalls zu einer Beeinträchtigung der Bildqualität führen kann; außerdem können sich
Schwierigkeiten infolge einer zu starken Aneinanderhaftung ergeber., die bis zu mechanischer Beschädigung
des Positivabzugs führen können.
Dieses nachteilige Erfordernis der nachträglichen Auftrennung bestand unvermeidlicherweise bei denjenigen
Aufzeichnungsmaterialien der vorstehend behandelten bekannten Art, die — wie beirpielsweise das
Aufzeichnungsmaterial nach der US-PS 30 80 805 — zur Entwicklungsbehandlung an Licht ausgebildet waren,
bei denen also das aus der Übereinanderschichtung von Negativ- und Positiv-Abschnitt mit der dazwischen
ausgebreiteten Behandlungsflüssigkeit gebildete Laminat in unmittelbarem Anschluß an diese Ausbreitung der
Behandlungsflüssigkeit an Umgebungslicht verbracht werden konnte, im Gegensatz zu früheren Ausführungsformen des Aufzeichnungsmaterials, bei weichen die
Diffusionsübertragungsentwicklung unter Lichtaus-Schluß, beispielsweise in einer besonderen Lichtschutzkammer
der Kamera, vorgenommen werden mußte, was eine entsprechend sperrige Bauart der Kamera
bedingte. Bei den an Licht entwickelbaren Ausführungen von Aufzeichnungsmaterial mit anfänglich getrennt
vorliegendem Netativ- und Positiv-Abschnitt etwa nach der US-PS 30 80 805 wurde der erforderliche Schutz
gegen eine verschleiernde Nachbelichtung der lichtempfindlichen Schicht(en) bei der sofortigen Verbringung
des Materials an Umgebungslicht dadurch gewährleistet, daß die bei der Vereinigung der beiden Abschnitte
zu dem gemeinsamen Laminat außen liegenden Schichten — d. h. in der Regel die beidseitigen
Trägerschichten — lichtundurchlässig ausgebildet waren. Zur Sichtbarmachung des durch die Diffusionsübertragungsentwicklung
in der Bildempfangsschicht erzeugten Positiv-Übertragungsbildes war daher die nachträgliche Auftrennung des Laminats unerläßlich.
Aus Spalte 24, Zn. 57 bis 73 der bereits erwähnten US-PS 29 83 606 ist eine Abwandlung eines derartigen
Aufzeichnungsmaterials bekannt, bei dem die erwähnte nachträgliche Abtrennung des Positivteils vom Negativteil
entfallen kann und das im Positivteil durch die Entwicklungsbehandlung erzeugte Diffus.'onsübertragungs-Positivbild
in dem ungetrennt erhaltenen Laminat vor einem reflektierenden Betrachtungshintergrund,
der auch das im Negativ-Abschnitt enthaltene Negativbild für den Betrachter maskiert, betrachtet werden
kann. Zu diesem Zweck ist nach dieser Abwandlung vorgesehen, daß der Schichtträger des Positivabschnittes
lichtdurchlässig ausgebildet ist und daß die Behandlungsflüssigkeit, welche zur Einleitung der
Entwicklungsbehandlung nach der Aufnahmebelichtung zwischen Positiv- und Negativ-Abschnitt verteilt wird,
ein Reflexionsmittel, beispielsweise Titandioxyd, eingelagert enthält, derart daß die getrocknete Behandlungszusammensetzungsschieht
die erwähnte weiße, reflektierende Betrachtungshintergrund- und Negativ-Maskierungsschicht
bildet Diese abgewandelte Ausführungsform eines Aufzeichnungsmaterial* hat jedoch den
Nachteil, daß sie nicht an Licht entwickelbar ist, die Entwicklungsbehandlung vielmehr unter Lichtausschluß
vorgenommen werden muß und das ungetren.it erhaltene Laminat mit dem darin in Reflexion gegen den
reflektierenden Betrachtungshintergrund sichtbaren Übertragungsbild erst nach Abschluß der Entwicklungsbehandlung an Umgebungslicht verbmcht werden kann.
Des weiteren muß zu der erwähnten in-situ Erzeugung der reflektierenden Betrachtungshintergrundschicht die
Behandlungsflüssigkeit ein Reflexionsmittel eingelagert enthalten, wobei sich unerwünschte Einschränkungen
hinsichtlich der Zusammensetzung der Flüssigkeit und/oder der Art und Menge des in diesem dispergierten
Reflexionsmittels ergeben können, um eine ausreichende Homogenität der Dispersion des Reflexionsmittels
in der Behandlungsflüssigkeit auch über längere Lagerdauern von der Herstellung bis zur Benutzung der
Filmeinheit zu gewährleisten; insgesamt begründet die in-situ Erzeugung der reflektierenden Hintergrundschicht
bei der Ausbreitung der Behandlungsflüssigkeit eine hohe Kritizität der Ausbildung und Bemessung
sowohl des Aufzeichnungsmaterials und der Behandlungsflüssigkeit mit dem diese aufnehmenden aufreißbaren
Behälter als auch der kameraseitigen Mittel in Gestalt von Druckwalzen für die schichtmäßige
Ausbreitung der Behandlungsflüssigkeit. Im übrigen ist auch bei dieser abgewandelten Ausführungsform des
Aufzeichnungsmaterials das Positiv-Übertragungsbild während seiner Entstehung für den Betrachter nicht
sichtbar, da die Entwicklungsbehandlung wie gesagt unter Lichtausschluß erfolgen muß.
Schließlich sind neuerdings nach den Farbstoff-Diffusionsübertragungsverfahren
arbeitende Sofortbild-Aufzeichnungsmaterialien in Form sogenannter voll-integraler
Filmeinheiten bekannt geworden, bei welchen Negativ- und Positiv-Abschnitt von vorne herein, also
ab Herstellung, in einem einheitlichen Laminat vorliegen, das während seiner gesamten Nutzlebensdauer,
d. h. vor, während und nach der Aufnahmebelichtung und Übertragungsentwicklung ungetrennt erhalten
wird, das ferner an Licht ,.entwickelbar ist, und bei
welchem das Übertragungsbild in der ungetrennt erhaltenen Laminateinheit in Reflexion oder einem
reflektierenden Hintergrund betrachtbar ist, und zwar schon während seiner Entstehung. Aufzeichnungsmaterial
dieser Art ist beispielsweise aus den DOS 19 24 430 oder 20 52 145 oder aus den DOS 16 22 436, 21 02 427
und 19 26 549 bekannt. Bei diesen Aufzeichnungsmaterialien sind die lichtempfindlichen Silberhalogenidschichten
nach der Ausbreitung der Behandlungsflüssigkeit beidseits in einer vollständig lichtdichten Schutzhülle
eingeschlossen und gegen Verschleierungsnachbelichtung geschützt, wobei jedoch die Bildempfangsschicht
außerhalb dieser Lichtschutzhülle liegt, so daß das Positivübertragungsbild bereits während seiner
Entstehung betrachtbar ist. Jedoch muß die eine Seite dieser Lichthülle, und ggf. auch die reflektierende
Betrachtungshintergrundschichi, nach der Aufnahmebeiichtung
vor der Verbringung des Materials an Umgebungslicht in-situ in Verbindung mit der Ausbreitung
der Behandkingsflüssigkeit erzeugt werden; die Bei.andlungsflüssigkeit muß daher ein zur Erzeugung
der Nachbelichtungsschutzhülle geeignetes Trübungsoder Opazifierungsmittel ausreichend hoher Opazität,
beispielsweise Ruß, und ggf. auch ein zur Erzeugung der reflektierenden Betrachuingshintergrundschicht geeig-
netes Reflexionsmittel, beispielsweise Titandioxyd, eingelagert enthalten. Im einzelnen sind bei dem
Aufzeichnungsmaterial nach den DOS 19 24 430 und 20 52 145 die beidseitigen Schichtträger durchsichtig
ausgebildet, zur Ermöglichung der Aufnahmebelichtung von der Negativseite her und der Positivbildbetrachtung
von der Positivseite her; nach der Aufnahmebelichtung wird die das Opazifierungsmittel enthaltende Behandlungsflüssigkeit
zwischen der äußersten Silberhalogenidschicht und dem Schichtträger des Negativabschnitts
ausgebreitet, zur Erzeugung der Nachbelichtungsschutz-Opakschicht an der Negativseite, während zum
Nachbelichtungsschutz von der Positivseite her eine der Bildempfangsschicht benachbarte Reflexionsmittelschicht
und eine zwischen dieser und der innersten Süberhalogenidschicht vorgesehene Opakschicht aus
einem Trübungsmittel vorgesehen ist. Bei den Aufzeichnungsmaterialien nach den DOS 16 22 936, 19 26 549
und 21 02 427 ist der Schichtträger an der Negativseite undurchsichtig ausgebildet und Aufnahmebelichtung
wie Positivbildbetrachtung erfolgen von der Positivseite her durch den durchsichtig ausgebildeten Positivträger.
Die wenigstens ein Trübungsmittel enthaltende Behandlungsflüssigkeit wird an einer zwischen den Positiv- und
den Negativschichten liegenden Stelle des Laminats schichtmäßig ausgebreitet, zur Erzeugung des Nachbelichtungsschutzes
von der Positivseite her. Bei der DOS 16 22 936 enthält die Behandlungsflüssigkeit neben dem
Trübungsmittel auch das weiße Reflexionspigment zur Erzeugung der Betrachtungshintergrundschicht. Da hier
Reflexionsmittel und Trübungsmittel in Vermischung vorliegen und in einer gemeinsamen Reflexions- und
Nachbelichtungsschutz-Opakschicht ausgebreitet werden, kann sich hieraus eine gewisse Beeinträchtigung
des Weißheits- und Reflexionsgrades der Beirachtungshintergrundschicht
ergeben. Bei dem Aufzeichnungsmaterial nach der DOS 19 26 549 ist zur Vermeidung dieses
Nachteils die Anwendung von zwei Behandlungsflüssigkeitsbehältern vorgesehen, von welchen die eine das
Reflexionsmittel und die andere das Trübungsmittel enthält, wobei die Ausbreitungsstellen der beiden
Behandiurigsflüssigkeiten durch eine Zwischenschicht
voneinander getrennt sind und die das Reflexionsmittel enthaltende Behandlungsflüssigkeit an die Bildempfangsschicht
angrenzend ausgebreitet wird. Bei dem Aufzeichnungsmaterial nach der DOS 11 02 427 enthält
die Behandlungsflüssigkeit nur das Trübungsmittel, während das Reflexionsmittel als vorgegebene Schicht
an die Bildempfangsschicht angrenzend vorgesehen ist und zunächst in einer solchen Konsistenz, d. h. mit einem
relativ geringen Teilchendurchmesser und in so geringer Menge vorliegt daß die Anfnahmehelichtung
durch die Reflexionsschicht hindurch erfolgen kann, während nach der Durchtränkung mit der Behandlungsflüssigkeit
eine Zusammenballung der Reflexionsmittelteilchen zu einer größeren mittleren Teilchendichte und
einer entsprechend höheren Gesamtopazität erfolgt. Sämtlichen Aufzeichnungsmaterialien dieser Art ist
jedoch gemeinsam, daß die Behandlungsflüssigkeit einen Feststoffanteil in Dispersion enthalten muß,
woraus sich die ober erwähnten Schwierigkeiten hinsichtlich der Aufrechterhaltung einer ausreichenden
Homogenität über längere Lagerdauern ergeben können. Zudem sind diese sämtlichen voll-integralen
Aufzeichnungsmaterialien zur Anwendung in neuen, einfacher ausgebildeten Kameras vorgesehen und
können in den für das Aufzeichnungsmaterial mit anfänglich getrennt vorliegenden Negativ- und Positiv-Abschnitten
bestimmten älteren Kameras nicht ohne weiteres verwendet werden.
Die Erfindung geht von einem Aufzeichnungsmaterial der eingangs genannten Art gemäß der US-PS 30 80 805
mit anfänglich räumlich getrennt voneinander vorliegenden Negativ- und Positiv-Abschnitten aus; sie
betrifft somit ein Aufzeichnungsmaterial für das Diffusionsübertragungsverfahren zur Erzeugung eines
in Reflexion betrachtbaren Übertragungsbildes, umfassend
— einen lichtempfindlichen oder Negativabschnitt, der auf einem lichtundurchlässigen Träger wenigstens
eine lichtempfindliche Silberhalogenidemulsionsschicht aufweist, welcher ein bildfarbstofferzeugendes
Material zugeordnet ist,
— einen Positiv- oder Bildempfangsabschnitt, der auf
einem Schichtträger eine Bildempfangsschicht für das Diffusionsübertragungsbild aufweist,
— eine dieser Bildempfangsschicht zugeordnete weiße reflektierende Schicht als Betrachtungshintergrund
für das Diffuionsübertragungsbild,
— Mittel zur Überführung der zunächst getrennt voneinander vorliegenden Abschnitte in eine
übereinander geschichtete Lage nach der Aufnahmebelichtung und vor der Einleitung der Diffusionsübertragungsentwicklung,
— einen eine Behandlungsflüssigkeit enthaltenden aufreißbaren Behälter in Wirkzuordnung zu den
beiden Abschnitten zur schichtmäßigen Ausbreitung der Behandlungsflüssigkeit zwischen den
beiden übereinandergeschichteten Abschnitten,
— Mittel zum Schutz der lichtempfindlichen Schicht(en) des Negativ-Abschnitts gegen eine
verschleiernde Nachbelichtung von der Positivseite, bei der Entwicklung an Licht.
Der Erfindung liegt als Aufgabe die Schaffung eines Aufzeichnungsmaterials der genannten Art zugrunde,
das bei Licht entwickelbar ist, keine nachträgliche Auftrennung erfordert, in dem das Übertragungsbild
von Beginn des Übertragungsvorgangs an und während seiner Entstehung vor einem optimal weißen Hintergrund
sichtbar ist, bei dem Einschränkungen oder Unzuträglichkeiten durch in der Behandlungsflüssigkeit
eingelagerte Feststoffkomponenten vermieden werden und das sich zur Anwendung in Kameras der älteren
Bauart für Filmpack-Aufzeichnungsmaterialien mit anfänglich getrennter Anordnung der Negativ- und
Positiv-Abschnitte eignet.
Zu diesem Zweck ist bei einem Aufzeichnungsmaterial der vorstehend genannten Art gemäß der Erfindung
vorgesehen, daß der Schichtträger des Positiv- oder Bildempfangsabschnitts durchsichtig ausgebildet ist, daß
die weiße reflektierende Hintergrundschicht in dem Positivabschnitt auf der von dem durchsichtigen
Schichtträger abgewandten Seite der Bildempfangsschicht angeordnet ist, und daß als Mittel zur
Verhinderung einer verschleiernden Nachbelichtung von der Positvseite eine vorgeformte Schicht aus einem
Trübungsmittel auf der von der Bildempfangsschicht abgewandten Seite der reflektierenden Hintergrundschicht
vorgesehen ist
Das erfindungsgemäße Aufzeichnungsmaterial, in dem Negativ- und Positiv-Abschnitt vor der Aufnahmebelichtung
zunächst räumlich-getrennt vorliegen und das sich daher zur Verwendung in den für Filmpackanordnungen
dieser Art ausgebildeten älteren Kameras
eignet, kann unmittelbar nach der Aufnahmebelichtung und Einleitung der Entwicklungsbehandlung durch
schichtmäßige Ausbreitung der Behandlungsflüssigkeit an Umgebungslicht verbracht werden; die lichtempfindlichen
Silberhalogenidemulsionsschichten des Ursprungliehen
Negativabschnitts sind dabei in einer beidseitigen lichtdichten Schutzhülle gegen Verschleierungsnachbelichtung
geschützt eingeschlossen, welche auf der einen Seite durch den lichtundurchlässig ausgebildeten Träger
des Negativ-Abschnitts gebildet wird und auf der anderen Seite durch eine vorgegebenen Trübungsmittelschicht
und eine ebenfalls vorgegebene Reflexionsmittelschicht zwischen den Negativ- und den Positivschichten
gebildet wird, wobei die Reflexionsmittelschicht der Bildempfangsschicht benachbart ist. Die
Behandlungsflüssigkeit braucht dabei keinerlei Feststoffanteile wie Trübungsmittel oder Reflexionspigmente
dispergiert zu enthalten, wodurch Probleme hinsichtlich der Aufrechterhaltung einer homogenen Dispersion
über längere Lagerungsdauern entfallen. Die Trübungsmittelschicht und insbesondere die von dieser gesonderte
Reflexionsmittelschicht können unter den sorgfältig kontrollierbaren Bedingungen der fabrikatorischen
Herstellung mit hoher Genauigkeit und Gleichförmigkeit ausgebildet werden, insbesondere kann für die der
Bildempfangsschicht benachbarte reflektierende Hintergrundschicht eine hohe Gleichförmigkeit und ein
optimaler Weißheitsgrad und optimales Reflexionsvermögen gewährleistet werden, derart daß das Übertragungsbild
vom frühest möglichen Zeitpunkt während seiner Entstehung an für den Betrachter gegen einen
brillanten, weißen Betrachtungshintergrund in Reflexion sichtbar ist.
Gemäß bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung kann vorgesehen sein, daß die reflektierende Hintergrundschicht
Titandioxyd in einem für die Entwicklerflüssigkeit durchlässigen polymeren Matrixmaterial
enthält, und daß die Trübungsmittelschicht Ruß enthält.
Das erfindungsgemäße Aufzeichnungsmaterial eignet sich besonders zur Anwendung in Form eines Plan- oder
Rollfilmpacks zur Herstellung von in Reflexion betrachtbaren Übertragungsbildern. Gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform ist die Ausbildung als Planfilmpack in einem Magazin gemäß der US-PS 30 80 805
vorgesehen, in welchem die jeweiligen Negativ-Abschnitte und Positiv-Abschnitte mehrerer Filmeinheiten
zunächst übereinander gestapelt und durch Führungsstreifen für die spätere Übereinanderführung verbunden
so vorliegen, daß die Negativ-Abschnitte der in der einen Hauptoberfläche des Magazins vorgesehenen
Belichtungsöffnung zugewandt sind; an der einen Stirnseite des Magazins ist eine Austrittsöffnung zum
Herausziehen der jeweils belichteten Filmeinheit vorgesehen; durch diese Austrittsöffnung stehen ein
Führungabschnitt eines Deckblatts sowie Führungsabschnitte der aufeinanderfolgenden Filmeinheiten über,
wonach ausgehend vom Abziehen des Abdeckblattes jeweils ein überstehender Führungsstreifen der nächstfolgenden
Filmeinheit in eine für den Benutzer von außen ergreifbare Stellung gebracht wird, um nach der
Aufnahmebelichtung zum Herausziehen der Filmeinheit zwischen Druckwalzen hindurch ergriffen zu werden.
Der lichtempfindliche oder Negativabschnitt kann in für farbphotographische Aufzeichnungsmaterialien
nach dem Farbstoffdiffusionsübertragungsverfahren an sich bekannter Weise beispielsweise drei für verschiedene
Spektralbereiche des sichtbaren Lichts sensibilisierte Silberhalogenidemulsionsschichten, beispielsweise eine
rot-, eine grün- und eine blauempfindläche Emulsionsschicht, sowie diesen zugeordnete Bildfarbstoffbildner
zur Erzeugung eines Cyan- oder blaugrünen Bildfarbstoffs, eines Magenta- oder Purpur-Bildfarbstoffs und
eines gelben Bildfarbstoffs in Abhängigkeit von der bildmäßigen Aufnahmebelichtung und Entwicklung der
zugeordneten Emulsionsschicht. Besonders bevorzugte Bildfarbstoffbildner sind in an sich bekannter Weise
Entwicklerfarbstoffe, welche innerhalb des jeweiligen Farbstoffmoleküls gleichzeitig eine Entwicklerfunktion
für die zugeordnete Silberhalogenidemulsion enthalten.
Der Positiv- oder Bildempfangsabschnitt kann neben einer üblichen anfärbbaren polymeren Bildempfangsschicht
in beispielsweise aus der US-PS 33 62 819 bekannter Weise eine Neutralisierungsschicht, beispielsweise
eine Polymersäureschicht, zur gesteuerten pH-Wert-Verringerung zum Abschluß des Diffusionsübertragungsvorgangs
aufweisen, sowie eine inerte Abstands- oder Zeitsteuerschicht zur kontrollierten,
insbesondere ggf. auch temperaturabhängigen Steuerung der Beendigung des Diffusionsübertragungsvorgangs
durch Absenkung des pH-Werts.
Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben; in dieser
zeigt
F i g. 1 in perspektivischer Ansicht eine photographische Filmeinheit gemäß einer Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Aufzeichnungsmaterials
F i g. 2 in Draufsicht die Filmeinheit aus F i g. 1
F i g. 3 in perspektivischer Ansicht einen mehrere derartige Filmeinheiten enthaltenden Planfilmpack mit
Magazingehäuse
Fig.4 in Längsschnittansicht den Planfilmpack aus
F i g. 3, wobei die Schnittlinie in Längsrichtung in F i g. 3 in der Mitte zwischen den Seitenrändern zu denken ist
F i g. 5 in schematischer Schnittansicht eine Filmeinheit in ihrer Lage innerhalb des Filmmagazins, wobei
jedoch die einzelnen Teile der Filmeinheit der Übersichtlichkeit halber mit Abstand voneinander
dargestellt sind
F i g. 6 in teilweise geschnittener Seitenansicht eine zur Verwendung erfindungsgemäßer Filmeinheiten
geeignete Kamera
Die F i g. 7 —9 jeweils in geschnittener Teilansicht das Filmaustritts- und -abzugsende der Kamera mit den
Druckwalzen, in aufeinanderfolgenden Stadien während des Herausziehens einer belichteten Filmeinheit unter
Ausbreitung der Behandlungsflüssigkeit aus dem aufreißbaren Behälter zwischen den übereinanderliegenden
Negativ- und Positivabschnitten der Filmeinheit. -
Im folgenden wird nun anhand der Zeichnungsfiguren
I bis 9 erfindungsgemäßes Aufzeichnungsmaterial in Form von Filmeinheiten für Fiimpacks in ihrem Aufbau
und ihrer Anwendung in einer Kamera beschrieben. Die als Ganzes mit 10 bezeichneten Filmeinheiten weisen
jeweils ein allgemein rechteckiges lichtempfindliches farbphotographisches Blattelement oder Negativteil 11,
das einen undurchsichtigen Schichtträger mit einer lichtempfindlichen Silberhalogenidschicht auf dessen
einer Oberfläche umfaßt, sowie ein zweites oder Bildaufnahmeblattelement bzw. einen Positivabschnitt
18 auf, der auf eine Belichtungsoberfläche 19 auf der dem ersten lichtundurchlässigen Schichtträger gegenüberliegenden
Hauptoberfläche des Negativabschnitts
II gelegt werden kann. Der lichtempfindliche oder
Negativabschnitt 11 weist einen ersten Führungsabschnitt 20 von ungefähr gleicher Breite wie der
Negativabschnitt 11 auf, der zur Anbringung eines
aufreißbaren Behälters 21 mit einer Behandlungsflüssigkeit dient sowie einen Führungsendabschnitt 22. Der
Bildaufnahme- oder Positivabschnitt 18 besitzt ungefähr die gleiche Breite wie der Negativabschnitt 11 und
umfaßt einen sich verjüngenden Führungsendabschnitt 23 von ungefähr gleichen Abmessungen wie der sich
verjüngende Endabschnitt 22 des Negativabschnitts. An den Seitenkanten des Positivabschnitts 18 sind Seitenführungen
24 auf einer der Längserstreckung des Negativabschnitts 11 entsprechenden Länge vorgesehen,
zur Spaltenweitenbestimmung zwischen dem Positiv- und Negativabschnitt 18 bzw. 11 während der
Entwicklungsbehandlung. Längs ihrer Seitenränder können der Negativabschnitt 11 und der Positivabschnitt
18 an ihren zur Aneinanderlage kommenden Zwischenflächen in geeigneter Weise während der
Entwicklungsbehandlung miteinander verbunden werden, um so den Einschluß der Behandlungsflüssigkeit
zwischen dem Positivabschnitt 18 und dem Negativabschnitt 11 zu gewährleisten.
Die verjüngt ausgebildeten Endabschnitte 22 und 23 wirken miteinander als Führungsendabschnitt der
Filmeinheit 10 bei deren Vorschub zwischen Druckausübungsorganen hindurch zusammen, wie weiter unten
näher beschrieben wird.
Die Abschnitte 11 und 18 haben im wesentlichen gleiche Länge und können daher während der
Fntwicklungsbehandlung der Filmeinheit in einfacher Weise übereinander gelegt werden. Ein hinterer
Endabschnitt 25 des Negativabschnitts 18 erstreckt sich über die Hinterkante 26 des Abschnitts 11 hinaus und
wirkt mit einem hinteren Endabschnitt 27 des Positivabschnitts 18 als Falle zum Einfang überschüssiger
Behandlungsflüssigkeit zusammen, die über die Hinterenden des lichtempfindlichen Abschnitts 11 bei
der Ausbreitung der Behandlungsflüssigkeit austreten könnte. Die Verteilung der Behandlungsflüssigkeit
erfolgt dadurch, daß die Abschnitte 11 und 18 mit dem
Behälter 21 der Behandlungsflüssigkeit in übereinander geschichteter Lage zwischen zwei einander gegenüberliegend
angeordneten Druckausübungsorganen 29 und 30 hindurchbewegt wird. Die Druckausübungsorgane,
beispielsweise in geeignetem Abstand einander gegenüberstehend angeordnete Walzen, bringen — beginnend
im Bereich des Behälters — fortschreitend Druck auf die Abschnitte auf, wodurch der Flüssigkeitsinhalt
des Behälters zwischen die und in Berührung mit den gegenüberliegenden Oberflächen der Abschnitte 18 und
11 ausgepreßt wird. Zur Einfangung überschüssiger Flüssigkeit können an dem hinteren Endabschnitt 27
entlang seinen Kanten Abstandteile 31 angeordnet sein, um die Druckaufbringungsorgane in Abstand voneinander
zu halten und so einen Spalt zwischen dem hinteren Endabschnitt 25 des Negativteils 11 und dem hinteren
Endabschnitt 27 des Positivteils 18 zu bilden, in dem überschüssige Behandlungsflüssigkeit gesammelt und
zurückgehalten werden kann.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich, kann an der Vorderkante des lichtempfindlichen Laminats des
Negativabschnitts 18 ein Führungsblatt 12 befestigt sein, das den erwähnten ersten Führungsabschnitt 20 umfaßt,
mittels welchem das Führungsblatt 12 mit dem lichtempfindlichen Laminat verbunden ist. Der erste
Führungsabschnitt 20 besitzt ungefähr die gleiche Breite wie das lichtempfindliche Laminat und dient zur
Aufbringung des aufreißbaren Behälters 21. Das Führungsblatt 12 umfaßt des weiteren den sich
verjüngenden Führungsendabschnitt 22. Das Bildaufnahmelaminat 17 des Positivabschnitts 18 ist auf einer
Trägerschicht 13 angeordnet, deren Haupt- oder Mittelabschnitt 14 ungefähr die gleiche Breite wie das
Bildaufnahmelaminat hat und eine allgemein rechtecki-
ge öffnung 15 besitzt, welche die Fläche des Bildaufnahmelaminats definiert, innerhalb welcher die
Bilderzeugung erfolgt. Der Schichtträger 13 umfaßt den Führungsendabschnitt 23 mit dem sich verjüngenden
Endabschnitt 28 ähnlicher Art wie der verjüngte
ίο Endabschnitt des Negativteils 22; der verjüngte
Endabschnitt 22 und der verjüngte Endabschnitt 28 des Führungsendabschnitts 23 sind im Mittelbereich zwischen
ihren Enden miteinander verbunden. Der verjüngte Endabschnitt 22 und der Endabschnitt 28
wirken dabei unter Bildung eines Führungsendabschnitts der Filmeinheit zusammen, der zwischen die
Druckausübungsorgane 29 und 30 vorgeschoben wird. Gegebenenfalls kann der Haupt- oder Mittelabschnitt
14 der Trägerschicht 13 an der äußeren Oberfläche des Bildaufnahmelaminats so befestigt sein, daß die die
öffnung 15 umgebenden Teile des Zwischenabschnitts eine die Bildfläche definierende Maske bilden.
Die Länge des Führungsblatts 12 zwischen der Vorderkante des lichtempfindlichen Laminats 16 und
der Befestigungsstelle des Führungsblatts 12 an der Trägerschicht 13 stimmt im wesentlichen überein mit
der Länge der Trägerschicht 13 zwischen ihrer Befestigungsstelle an dem Führungsblatt und der
Vorderkante des Bildaufnahmelaminats 17. Infolge dieser Anordnung kommen das lichtempfindliche
Laminat 16 und das Bildaufnahmelaminat 17 während der Entwicklungsbehandlung der Filmeinheit 10 in
genau zugeordneter Lage auf- bzw. übereinander zu liegen. Wie ersichtlich ist des weiteren der hintere
Endabschnitt 25 so mit der Hinterkante des lichtempfindlichen Laminats 16 verbunden, daß er mit dem
gegenüberliegenden hinteren Endabschnitt 27 der Trägerschicht 13 des Positivteils zur Einfangung
überschüssiger Behandlungsflüssigkeit zusammenwirkt, die während der Ausbreitung der Behandlungsflüssigkeit
über die Hinterkanten des lichtempfindlichen Laminats und des Bildaufnahmelaminats hinaustransportiert
werden könnte.
Der aufreißbare Behälter kann in der beispielsweise aus den US-Patentschriften 25 43 181; 26 34 886; 26 53 732; 26 74 532; 27 02 146; 27 23 051; 27 50 075; 30 56 491 und 30 56 492 bekannten Weise ausgebildet sein. Er kann somit aus einem rechteckigen Blatt eines flüssigkeits- und luftundurchlässigen folienförmigen Materials bestehen, das in Längsrichtung auf sich selbst umgefaltet wird unter Bildung von zwei Wänden, die entlang der Längskante und Schmalseiten unter Bildung eines die Behandlungsflüssigkeit aufnehmenden Hohlraums dichtschließend miteinander verbunden werden.
Der aufreißbare Behälter kann in der beispielsweise aus den US-Patentschriften 25 43 181; 26 34 886; 26 53 732; 26 74 532; 27 02 146; 27 23 051; 27 50 075; 30 56 491 und 30 56 492 bekannten Weise ausgebildet sein. Er kann somit aus einem rechteckigen Blatt eines flüssigkeits- und luftundurchlässigen folienförmigen Materials bestehen, das in Längsrichtung auf sich selbst umgefaltet wird unter Bildung von zwei Wänden, die entlang der Längskante und Schmalseiten unter Bildung eines die Behandlungsflüssigkeit aufnehmenden Hohlraums dichtschließend miteinander verbunden werden.
Der Längskantenverschluß 32 wird schwächer ausgebildet als die Verschlüsse an den Schmalseiten, so daß der
Längskantenverschluß bei Erzeugung eines hydraulischen Drucks in der Behälterflüssigkeit durch Ausübung
von Druckkräften auf die Behälterwände aufgerissen bzw. aufgebrochen wird. Der Behälter 21 ist an dem
Blatt 11 so befestigt, daß seine Längskante gegen die Vorderkante 33 des Negativabschnitts 11 gerichtet ist
An den Seitenkanten 35 und 36 des Behälters sowie an einer Stelle im Mittelbereich 37, an der Hinterkante 38
des Behälters 21 und an der Führungskante 33 des Negativabschnitts 11 ist eine Leit- und Lenkfolie 34
befestigt, zur Erzielung einer in einer Richtung gerichteten Zwangströmung des Rüssigkeitsinhalts 39
nach dem Aufreißen des Behälters 21. Eine Kante 40 der Leitfolie 34 erstreckt sich unter der Vorderkante 33 des
Negativabschnitts 16. Somit wird die Strömung des Behälterinhalts 39 aus dem Behälter 21 unter der
Leitfolie 34 gelenkt und die Flüssigkeit zwischen dem lichtempfindlichen Blatt 11 und dem Positivblatt 18
verteilt.
Wegen Einzelheiten der Zusammensetzung der Flüssigkeit und der übrigen Materialien zur Erzeugung
von Farbbildern, wird auf die oben erwähnten US-Patentschriften verwiesen.
In den F i g. 3 und 4 ist eine Filmpack-Anordnung von Filmeinheiten 10 der beschriebenen Art dargestellt.
Dieser als Ganzes mit 41 bezeichnete Filmpack weist einen kasten- bzw. schachteiförmigen Behälter bzw.
Kassette 42 auf zur Aufnahme und Einschließung mehrerer Filmeinheiten 10. Der Behälter 42 weist zwei
Abschnitte auf, nämlich einen vorderen Abschnitt einer Frontwand 43, Seitenwänden 44, einer hinteren
Stirnwand 45 sowie einer vorderen oder Führungsstirnwand 46, und ein Rückteil. Die Vorder- oder Frontwand
43 ist mit einer allgemein rechteckigen Belichtungsöffnung 47 ausgebildet zum Lichtdurchtritt für die
Aufnahmebelichtung der lichtempfindlichen Abschnitte der Filmeinheiten in dem Behälter. Die vordere oder
Führungsstirnwand 46 bildet nur eine Teilwandung, d. h. sie erstreckt sich nicht in gleichem Umfang wie die
Seitenwände nach hinten, und wirkt mit dem Rückteil des Behälters unter Bildung eines Durchtritts 48 an der
Vorderstirnseite des Behälters zusammen, durch den Filmeinheiten 10 aus dem Behälter herausgezogen
werden können. Der Rückteil der Behälterkassette umfaßt eine Rückwand 49, die an den Seitenwänden 44
befestigt und vorzugsweise aus elastischem Blech besteht.
Die Anordnung der einzelnen Filmeinheiten in dem Behälter 41 wird speziell anhand der Fig. 1 und 5
erläutert; die Anordnung mehrerer Filmeinheiten (von denen zwei dargestellt sind) ist speziell aus Fig. 4
ersichtlich. Die einzelnen Filmeinheiten sind jeweils so angeordnet, daß die lichtempfindlichen oder Negativabschnitte
und die zweiten Positivanschnitte übereinander liegen, wobei jeweils die lichtempfindliche Schicht jedes
Negativabschnitts 11 nach außen zeigt und die während der Entwicklungsbehandlung darüber zu liegen kornmende
Reflexionsschicht des Bildaufnahmeteils 18 in der gleichen Richtung nach innen zeigt. Der Führungsendabschnitt
20 des Negativblatts 11 ist neben der Vorder- oder Führungskante 33 des Negativmaterials
11 an einer Stelle zwischen dieser Kante und dem Behälter 21 umgefaltet oder gebogen, während der
Führungsendabschnitt 23 des Positivblatts 18 in gleicher Weise neben der Vorder- oder Führungskante des
Blatts so gefaltet ist, daß die Vorderenden der Führungsendabschnitte 20 und 23 die Negativ- und
Positivteile 11 und 18 bei ihrer Übereinanderanordnung
in der angegebenen speziellen Anordnung miteinander verbinden. Der hintere Endabschnitt 25 des Negativteils
11 ist neben dem hinteren Endabschnitt 27 des Positivteils 13 angeordnet. Der Filmpack ist mit einer
insgesamt flach-ebenen, rechteckigen Druckplatte 50 ausgestattet, die zwischen den Negativblättern und den
anderen Abschnitten der Filmeinheiten angeordnet ist, um jeweils den Negativabschnitt 11 gegen die
Innenfläche der Frontwand 43 bei der Belichtung durch die öffnung 47 anzudrücken. Die Druckplatte 50 umfaßt
einen walzenförmigen Endabschnitt 51, um den herum sich jeweils der gebogene Abschnitt der Schicht 16
erstreckt. Der walzenförmige Endabschnitt 51 dient zur Führung des lichtempfindlichen Abschnitts 11 um das
Ende der Druckplatte herum, wie dies im folgenden noch näher beschrieben wird. Der Hauptteil des
jeweiligen ersten Abschnitts 20 des Negativteils 11 mit dem darauf angeordneten aufreißbaren Behälter 21, der
sich verjüngende Abschnitt 22 und der sich verjüngende Führungsendabschnitt 23 des Positivteils 18 sind jeweils
hinter der Druckplatte 50 zwischen dieser und dem Positivteil 18 angeordnet. Die Druckplatte 50 ist mit
seitlichen Flanschen 52 versehen, die sich neben den Seitenwänden 44 des Behälters erstrecken. Die Rückwand
49 des Gehäuses ist mit Federn 53 versehen, die aus der Rückwand herausgeformt und schräg einwärts
gerichtet sind zum Eingriff mit den Seitenflanschen 52 um die Druckplatte 50 gegen die Frontwand 43 zu
drücken, und so das jeweilige Negativblatt 11 in seiner Belichtungsstellung zu halten. Die Rückwand 49 ist
ebenfalls mit einer U-förmigen öffnung bzw. vergrößerten Aussparung 54 in ihrem Endabschnitt benachbart
der öffnung bzw. vergrößerten Aussparung 54 in ihrem Endabschnitt benachbart der öffnung 48 versehen; der
Zweck der öffnung 48 wird weiter unten noch näher beschrieben.
Als Vorrichtung zum Herausziehen der einzelnen Filmeinheiten 10 aus dem Behälter 41, wobei der
Negativabschnitt 11 und der Positivteii 18 in Überdekkung aufeinander zu liegen kommen und die verjüngten
Endabschnitte 22 und 23 zwischen die zwei Druckausübungsorgane vorgeschoben werden, ist ein verhältnismäßig
schmaler länglicher Führungsstreifen vorgesehen, der an seinem Hinterende mit dem sich
verjüngenden Endabschnitt 22 des Negativteils 11 verbunden ist, und zwar an einer Stelle vor der
Befestigung des verjüngten Endabschnitts 22 mit dem verjüngten Endabschnitt 23 des Positivteils 18 berührt.
Der Führungsstreifen 55 weist über seine ganze Länge eine im wesentlichen gleichmäßige Breite auf. Der
Berührungsbereich des Führungsstreifens 55 mit dem verjüngten Endabschnitt 22 erstreckt sich im wesentlichen
in der Vorschub- bzw. Bewegungsrichtung des Führungsstreifens; die Befestigung kann mittels eines
beliebigen Klebstoffmaterials erfolgen, das vorzugsweise eine Verbindung gleicher Festigkeit gegenüber den
Materialien (Papier) des Führungsstreifens und des verjüngten Endabschnitts ergibt, damit beim Aufbringen
von Zugkräften in Richtung der Schichtebene des verjüngten Endabschnitts 22 ein ausreichender Widerstand
gegen Ablösen gewährleistet ist. Die Klebstoffverbindung ist so bemessen, daß bei Aufbringen einer
geeigneten Scherkraft auf den Führungsstreifen 55, nämlich bei Ausübung einer Zugspannung auf den
Führungsstreifen in einer Richtung unter einem Winkel bezüglich der Ebene des verjüngten Endabschnitts 22,
der Führungsstreifen 55 aus der Anlage an dem verjüngten Endabschnitt 22 freigegeben und gelöst
wird. Durch diese Ausbildung wird erreicht, daß solange
der Führungsstreifen und das mit diesem verbundene Aufzeichnungsmaterial in ungefähr der gleichen Richtung
bewegt werden, der Führungsstreifen unter Zugspannung steht und hält. Sobald jedoch die
Bewegungsrichtung des Führungsstreifens 55 und des verjüngten Endabschnitts 22 genügend stark voneinander
divergieren (wie in F i g. 7 veranschaulicht), so wirkt auf den hinteren Endabschnitt des Führungsstreifens
eine Scherkraft ein, die zur Felge hat. daß der
Führungsstreifer, abreißt und dabei von d<:m veriü-iUen
Endubschnitt 22 gelöst wird.
Der Führungsstreifen 55 erstreckt sich durch die Öffnung 48 aus dem Behälter 41 heraus; beim
Herausziehen des Streifens aus dem Behälter wird das Negativmaterial 11 uir. den walzenförmigen Endabschnitt
51 der Druckplatte 50 bewegt, derart daß es auf einen zweiten oder Positivabschnitt 18 zu liegen kommt,
und sodann werden beide Abschnitte aufeinanderliegend im den Behälter auf die öffnung 48 zu bewegt
Wenn der Führungsstreifen 55 sich in Richtung auf die öffnung 48 zu bewegen beginnt, muß der verjüngte
Endabschnitt 22 des Negativblatts 11 sich in Richtung auf die öffnung zu auf sich selbst abzurollen beginnen,
und zwar infolge seiner Bewegung in Richtung auf die öffnung zu. Aus diesem Grund sind der Endabschnitt 22
und der Abschnitt 23 abgeschrägt, da hierdurch der schwächste Abschnitt des Endabschnitts 22 in dem
Bereich geschaffen wird, wo der Endabschnitt sich abzurollen beginnen muß. Es können auch Vorkehrungen
getroffen werden, um eine Bewegung der unterhalb dem obersten Negativelement 11 befindlichen Negativelemente
zu verhindern, während dieses oberste Element aus seiner Belichtungslage um das Ende der
Druckplatte herum bewegt wird.
Der Filmpack 41 ist mit einer Einrichtung zum anfänglichen lichtdichten Abschluß der öffnung 47
versehen, bis der Pack in die Kamera eingelegt ist. Dieser Lichtverschluß umfaßt eine Deckschicht 56
(doppelt) aus einem lichtundurchlässigen Material, die zwischen der obersten lichtempfindlichen Schicht und
der Frontwand 43 über die Belichtungsöffnung 49 hin angeordnet ist Die Deckschicht 56 erstreckt sich rings
um das gebogene Ende der Druckplatte und hinter dieser zu einer Stelle an der Rückwand, wobei die
Vorder- oder Führungskante der Deckschicht im Bereich des Durchtritts 48 zu liegen kommt. Ein
länglicher Führungsabschnitt 108 ähnlicher Art wie der Führungsstreifen 55, ermöglicht das Abziehen der
Deckschicht 56 aus dem Behälter 41, nachdem dieser in die Kamera eingeführt worden ist.
Die erfindungsgemäßen Aufzeichnungsmaterialien beispielsweise in Form des Filmpacks 41 eignen sich zur
Anwendung in photographischen Apparaten, z. B. einer in den F i g. 6 bis 9 dargestellten Handkamera 57. Die
Kamera 57 umfaßt ein Gehäuse mit einem Gehäusevorderteil 38, das eine Frontwand 58 mit einem
einspringenden Teil 60 und einer öffnung 61 in diesem aufweist, zum Lichtdurchtritt für die Belichtung eines
lichtempfindlichen Abschnitts 11 eines zur Belichtung in
der Kamera angeordneten Filmpacks. Ein Klappdeckel 62 dient zur Abdeckung des einspringenden Teils 60 u'id
zur Halterung eines Objektiv- und Verschlußaggregats 63; dieses Aggregat ist mit dem einspringenden Teil 60
durch einen Faltbalgen 64 verbunden, der mit seinem einen Ende an dem Objektiv- und Verschlußaggregat
und mit seinem anderen Ende an dem einspringenden Teil 60 so befestigt ist, daß er die in diesem vorgesehene
öffnung 61 umgibt. Bei dem Objektiv handelt es sich um eine Bildumkehropiik, die eine geometrische Umkehraufrichtung
des aus der Belichtung und der Entwicklung der Filmeinheit entsprechend der Konstruktionsparameter
resultierenden Übertragungsbildes bewirkt. Anstelle des Klappdeckels 62, des Objektiv- und Verschlußaggregats
63 und des Balgens 64 könnte das Kameragehäuse auch in Form eines Kamerarückteils
oder Filmpackadapters ausgebildet sein, zur Verbindung mit oder Anbringung an einer Kamera oder einer
anderen photographischen Belichtungseinrichtung.
Das Kameragehäuse umfaßt des weiteren ein Rückteil 65 mit einer Rückwand 66 und Seitenwänden
67, die mit dem Gehäusevorderteil 58 unter Bildung einer Kammer 68 hinter der Frontwand 59 und der
öffnung 61 zusammenwirken; die Kammer 68 nimmt den Filmpack in einer Lage zur Belichtung durch die
öffnung 61 hindurch auf. Der Filmpack 41 ist in der Kammer 68 so angeordnet daß er mit seiner Wandung
gegen die Hinterwand des einspringenden Teils 60 anliegt und die öffnung 47 in der Frontwand des
ίο Filmpacks mit der Gehäuseöffnung 61 ausgerichtet ist
Das Gehäuserückteil 58 ist vorzugsweise an dem einen Ende des Gehäuses, beispielsweise am oberen Gehäuseende
schwenkbar an dem Gehäusevordertei! 58 befestigt derart daß die beiden Gehäuseteile zum
Einlegen eines Filmpacks in die Kammer 68 geklappt werden können. Das Kameragehäuse umfaßt des
weiteren eine untere Stirnwand, die von einer Stirnwand 69 am Gehäusevorderteil 58 und einer
weiteren Stirnwand 70 am Gehäuserückteil 58 gebildet wird. In dieser unteren Stirnwand des Gehäuses ist ein
Durchtritt 71 zum Herausziehen des Films vorgesehen. Durch diesen kann eine Filmeinheit aus dem Gehäuse
herausgezogen werden.
Die Kamera 57 enthält des weiteren zwei gegenüberstehend bzw. nebeneinander angeordnete Druckaufbringungsorgane
in Form von Druckwalzen 29 und 30 innerhalb der Kammer 68 neben der Filmaustritts- oder
-abzieh-öffnung 71. Die Druckwalzen 29 und 30 sind mit ihren Achsen im wesentlichen in der gleichen Ebene
schwenkbar angeordnet; ferner sind Federungseinrichtungen zur Vorspannung der Walzen gegeneinander
vorgesehen, zur Ausübung eines Preßdrucks auf eine Filmeinheit bei deren Durchlauf zwischen den Walzen.
Die Druckwalzen wirken unter Bildung eines konvergierenden (und divergierenden) Quetschspaltes zusammen,
durch den die Filmeinheit zur Entwicklungsbehandlung hindurchgeführt wird. Dieser Durchtritt bzw.
Quetschspalt zwischen den Druckwalzen ist im wesentlichen in Ausrichtung mit der Filmaustritts- bzw.
Abzugsöffnung 71 angeordnet. Bei der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform sind beide Walzen am
Rückteil 65 so angeordnet, daß im aufgeklappten Zustand der Gehäuseteile ein Stapel von Filmeinheiten
bzw. ein Filmpack in die Kamera eingelegt werden kann, wobei die Führungsstreifen der Filmeinheiten an
der einen Seite (z. B. der vordereren) der Druckwalzen vorbei aus der Kamera heraus überstehen. Zu diesem
Zweck bilden Teile der Endwände 69 und 70 miteinander eine öffnung 82 zwischen dem Gehäusevorder-
und Rückteil, durch welche die Führungsstreifen aus dem Kameragehäuse heraus überstehen.
Die Kamera 57 weist Mittel auf, um beim Herausziehen des Führungsstreifens 55 an der Walze 29 vorbei zu
deren Vorderseite die verjüngten Endabschnitte der Filmeinheiten 10 zwischen die Druckwalzen 29 und 30
und durch die öffnung 71 hindurchzuleiten. In der in Fig.6 dargestellten Ausführungsform sind diese Führungsmittel
in Form einer Führungsstange 75 ausgebildet, die an dem Gehäuserückteil 65 dicht neben der
Walze 29 angeordnet ist und eine im wesentlichen gerade Führungskante aufweist, die sich von der einen
Seite zur anderen Seite des Kameragehäuses erstreckt und im wesentlichen in einer Ebene durch den
konvergierenden Durchtritt zwischen den Druckwalzen 29 und 30, d. h. tangential zu den Walzen liegt. Ein die
Vorderkante der Führungsstange bildender Abschnitt 76 der Führungsstange 75 ist mit seiner Vorderkante
ungefähr in einer Linie mit dem vordersten Teil der
Walze 29 angeordnet, und die Führungsstange 75 kann mit in einem Abstand voneinander angeordneten
Stirnflanschen 76 versehen sein, und zwar in einer gegenseitigen Entfernung, die etwas größer als die
Breite des Führungsstreifen 55 ist. An dem Gehäuse-Vorderteil
58 ist eine Führungsplatte 78 angeordnet, deren Länge ungefähr gleich der Breite des Führungsstreifens 55 ist Die Führungsplatte 78 weist gegenüberliegende
Stirnflansche 79 auf, die in einem gegenseitigen Abstand voneinander angeordnet sind, der etwas größer
als die Breite des Führungsstreifens 55 ist; die Führungsplatte 78 erstreckt sich von ihrer Vorderkante
80 gegen das Kamerarückteil. Die Hinterkante der Führungsplatte 78 kann gegebenenfalls gebogen sein.
Die Führungsstange 75 bildet zusammen mit den Flanschabschnitten 79 und der Führungsplatte 78 einen
sich allgemein in Richtung auf die Kamerastirnwand 70 zu erstreckenden Führungsdurchtritt, dessen von einer
Seite der Kamera zur anderen gemessene Breite nur geringfügig größer als die Breite des Führungsstreifens
55 ist, so daß der Führungsstreifen durch diesen Durchtritt 81 vorgeschoben werden kann. Wie ersichtlich
ist der verjüngte Endabschnitt 22 an seiner Vorderkante breiter als der Führungsstreifen 55, so daß
der verjüngte Endabschnitt 22 nicht in den Durchtritt 81 eintreten kann. Die Stirnflansche 79 der Führungsplatte
78 lenken den sich verjüngten Endabschnitt 22 der Filmeinheit in den konvergierenden Durchtritt zwischen
den Druckwalzen 29 und 30.
Zum Laden und für die Benutzung der Kamera werden das Gehäusevorder- und Rückteil auseinandergeklappt
und ein Filmpack 41 in das Gehäusevorderteil 58 eingelegt, wobei die Frontwand 43 des Filmpacks 41
gegen den Teil 60 der Frontwand 59 des Gehäusevorderteils 58 anliegt, und wobei der Führungsstreifen 55
und das Führungsdeckblatt 108, die aus dem Filmpack überstehen, sich hinter der Führungsplatte 78 und der
Gehäusestirnwand 69 quer erstrecken. Das Gehäusehinterteil 65 wird sodann in die gezeigte Arbeitsstellung
verschwenkt, wobei der Mittelabschnitt der Fiihrungsstange 75 in Eingriff mit dem Führungsstreifen 55
gelangt und diese in Richtung nach vorne ablenkt, so daß sie sich durch den Durchtritt 81 gegen die
Kameravorderwand erstrecken, an der Druckwalze 29 vorbei und durch die Öffnung 82 in den Stirnwänden 69
und 70. Wenn ein Führungsstreifen 55 aus der Kamera durch die öffnung 82 herausgezogen wird, wird der
verjüngte Endabschnitt von dem Filmpack abgezogen und, da er nicht in den Durchtritt 81 eintreten kann,
durch die Führungsstange, Führungsteile und die Führungsplatte in den konvergierenden Durchtritt
zwischen den Druckwalzen eingeführt.
Die Breite der Filmentnahmeöffnung 71 in der unteren Stirnwand 70 des Kameragehäuses entspricht
wenigstens der Breite der Filmeinheit, während die öffnung 81 nur eine solche Breite aufweisen muß, daß
die Führungsstreifen 55 hindurchtreten können. Es soll jeweils immer nur ein Führungsstreifen aus der Kamera
überstehen, wo der Führungsstreifen ergriffen werden kann. Hierdurch soll verhindert werden, daß der
Benutzer etwa zufällig einen falschen oder gleichzeitig mehr als einen Führungsstreifen herauszieht. Zu diesem
Zweck ist die Stirnwand 70 neben dem Durchtritt 81 mit einer Aussparung 84 versehen, zur Aufnahme der
Führungsendabschnitte 85 der Führungsstreifen 55. b5
Diese Führungsendabschnitte 85 der Führungsstreifen 55 werden auf sich selbst umgefaltet und jeder
Führungsendabschnitt ist jeweils lösbar mit dem Führungsstreifen der jeweils vorhergehenden Filmeinheit
verbunden, wobei der Führungsendabschnitt 85 der ersten (zu belichtenden) Filmeinheit an dem Abdekkungsteil
56 befestigt ist Die umgefalteten Führungsendabschnitte 85 der Führungsstreifen 55 werden in die
Aussparung 84 aufgenommen, die mit der entfernbaren Führungsstange 75 versehen ist Beim Herausziehen des
Führungsstreifens 56 oder des Führungsstreifens 55 durch die öffnung 71 wird der an dem verjüngten
Endabschnitt befestigte Führungsstreifen in diesem Bereich abgetrennt
Die Ausübung der Entnahmezugkraft auf den verjüngten Endabschnitt 22, den eine Vorschubbewegung
ausführenden Negativabschnitt 11, den zweiten oder Positivabschnitt 18 und den Behälter 21 zwischen
den Druckwalzen 29 und 30 bis zu der in Fig.8 gezeigten Stellung führt zum Aufreißen des Längskantenverschlusses
32 des Behälters 21 und zur Freigabe der Behandlungsflüssigkeit 39 in gerichteter Strömung.
Der Führungsendabschnitt 85 des nächstfolgenden Führungsabschnitts 55 wird aufgefaltet und aus der
Aussparung 84 herausgezogen, wo der Führungsendabschnitt zum Herausziehen des Führungsabschnitts aus
der Kamera ergriffen werden kann. Hierdurch wird gewährleistet, daß jeweils in jedem Zeitpunkt nur ein
Führungsstreifen aus der Aussparung 84 nach außen übersteht, ergriffen und herausgezogen werden kann.
Zur Handhabung der erfindungsgemäßen Filmeinheit wird der Führungsstreifen 55 aus der Kamera
herausgezogen, wodurch der sich verjüngende Endabschnitt 22 und der sich verjüngende Endabschnitt 23
zwischen die Druckwalzen 29 und 30 bis in die in der F i g. 7 gezeigte Stellung geschoben werden, in welcher
sich der Führungsstreifen 55 von seiner Befestigungsstelle an dem sich verjüngenden Endabschnitt 22 unter
einem nahezu "echten Winkel gegenüber der Ebene des sich verjüngenden Endabschnitts erstreckt. In dieser
Stellung ragt der Führungsendabschnitt des sich verjüngenden Endabschnitts 22 durch den Durchtritt
bzw. Kanal 71 genügend weit hindurch, um ergriffen werden zu können. Durch fortgesetzte Ausübung einer
Zugkraft auf den Führungsstreifen 55 kommt es zur Ausbildung einer Scherkraft auf den Führungsstreifen
55 in den Bereichen, in denen der Führungsstreifen an der Oberfläche des lichtempfindlichen Abschnitts 11
und des Bildaufnahmeabschnitts 16 befestigt ist.
Die fortgesetzte Ausübung einer Zugkraft auf die Filmeinheit 10 zwischen den Druckwalzen 29 und 30 bis
in die in Fig.9 gezeigte Stellung bewirkt eine gegenseitige Anlage unter Preßdruck zwischen dem
Positivteil 18 und der Belichtungsoberfläche 19 des lichtempfindlichen oder Negativabschnitts 11; der
Positivabschnitt 18 bleibt während und nach der Entwicklungsbehandlung außerhalb der Kamera 57 in
Übereinanderschichtung mit dem Negativabschnitt 11; das resultierende Farbstoffübertragungsbild kann in der
Bildaufnahmeschicht 104 durch den durchsichtigen Schichttärger 107 hindurch während und nach seiner
Entstehung betrachtet werden.
Gegebenenfalls können der hintere Endabschnitt 27 des Positivabschnitts 18 und der hintere Endabschnitt 25
des Negativabschnitts 11 beispielsweise miteinander durch geeignete Verbindungsmittel verbunden v/erden,
um übergelaufene Behandlungsflüssigkeit zwischen den beiden Abschnitten zurückzuhalten und an einem
Austritt aus der Filmeinheit zu hindern.
Die Verbindungsmittel für diesen Zusammenhalt sollen leicht und billig herstellbar sein und sich leicht
anbringen und handhaben lassen, um die bequeme Handhabung des Aufzeichnungsmaterial, des Filmpacks und der Kamera nicht zu beeinträchtigen.
Beispiele geeigneter Mittel hierfür sind z. B. feinschtigkeitsempfindliche
Klebstoffe, die bei der Berührung mit der Behandlungsflüssigkeit aktiviert werden; selbsthaftende
Klebstoffe, die auf den gegenüberliegenden Flächen der hinteren Abschnitte der jeweiligen Positiv-
und Negativteile aufgebracht sind; ineinander eingreifende Teüe wie beispielsweise extrudierte Kunststoffformteile
als Verschlußelemente, die mehrere, vorzugsweise elastische Verschlußzungen und Vertiefungen
aufweisen, die an in Abstand gegenüberliegenden Oberflächen der Negativ- und Positivteile befestigt sind;
wobei vorzugsweise wenigstens eines der zusammenwirkenden Teile eine nachgiebige bzw. federnde
Komponente zum Reibungseingriff mit dem anderen Element ist; oder beispielsweise Kunststoffhaken, z. B.
Nylonhaken, an der Hinterkante eines der Teile und entsprechende Schlaufen an der Hinterkante des
anderen Teils.
Gegebenenfalls können sich diese Eingriffsmittel ganz oder teilweise kontinuierlich oder diskontinuierlich
entlang der betreffenden Hinterkante(n) erstrecken.
Zur Erzeugung von farbphotographischen Bildern finden bekannte Bildstoff ergebende Komponenten für
Diffusionsübertragungsverfahren Anwendung, beispielsweise und besonders bevorzugt Entwicklerfarbstoffe
im Rahmen eines integralen mehrschichtigen lichtempfindlichen Materials gemäß der US-Patentschrift
29 83 606.
Entwicklerfarbstoffe sind bekanntlich Verbindungen, die im gleichen Molekül sowohl das chromophore
System eines Farbstoffs als auch eine Silberhalogenid-Entwicklerfunktion
enthalten. Mit dem Ausdruck »Silberhalogenid-Entwicklerfunktion« wird eine Gruppe
bezeichnet, die belichtetes Silberhalogenid entwikkeln kann. Eine bevorzugte Silberhalogenid-Entwicklerfunktion
ist eine Hydrochinonylgruppe. Andere geeignete Entwicklerfunktionen sind ortho-Dihydroxyphenylsowie
ortho- und para-aminosubstituierte Hydroyphenylgruppen. Im allgemeinen umfaßt die Entwicklerfunktion
eine benzoide Entwicklerfunktion, d. h. eine aromatische Entwicklergruppe, die beim Oxydieren
chinoide oder Chinonsubstanzen bildet.
Die Entwicklerfarbstoffe werden vorzugsweise nach ihrer Fähigkeit ausgewählt, Farben für das Verfahren
der subtraktiven Farbphotographie zu bilden, d. h. daß sie beispielsweise blaugrüne, Purpur und gelbe Farben
ergeben. Die jeweils verwendeten Farbstoffentwickler können in die entsprechende Silberhalogenidemulsion
oder, bei einer bevorzugten Ausführungsform, in einer gesonderten Schicht hinter der entsprechenden Silberhalogenidschicht
eingearbeitet sein.
Die Silberhalogenidschichten des lichtempfindlichen Mehrfarbenlaminats besitzen vorzugsweise überwiegende
Spektralempfindlichkeit für bestimmte gesonderte Bereiche des Spektrums, und jeder Schicht ist ein
Farbstoff zugeordnet, bei dem es sich gemäß einer bevorzugten Ausführungsform um eine Silberhalogenid-Entwicklersubstaiv
handelt und der besonders bevorzugt nur in der reduzierten Form bei einem ersten
pH im wesentlichen löslich ist, und nach der Entwicklungsbehandlung einen spektralen Absorptionsbereich aufweist, der im wesentlichen komplementär zu
dem überwiegenden Empfindlichkeitsbereich der ihr zugeordneten Emulsion aufweist.
Bei der bevorzugten Ausführungsform ist jede der Silberhalogenidschichten mit dem ihr jeweils zugeordneten
Farbstoff von den verbleibenden Schichten mit dem ihnen zugeordneten Farbstoff durch gesonderte,
für alkalische Lösungen durchlässige polymere Zwischenschichten getrennt
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen farbphotographischen
Filmeinheit weisen die Silberhalogenidschichten jeweils lichtempfindliches Silberhalogenid in Gelatine dispergiert
auf, mit einer Schichtdicke im Bereich von etwa 0,6 bis 6 um. Der Farbstoff selbst kann in einer wäßrigen
alkalischen Lösung eines polymeren Bindemittels, vorzugsweise Gelatine dispergiert sein und in einer
gesonderten Schicht von etwa 1 bis 7μπι Dicke
vorliegen; die für alkalische Lösungen durchlässigen polymeren Zwischenschichten, vorzugsweise aus Gelatine,
sind etwa 1 bis 5 μηι dick; die aus einer alkalischen
Lösung anfarbbare polymere Bildempfangsschicht ist durchsichtig und etwa 6,4 bis 10,2 μπι dick; und die
dimensionsstabilen undurchsichtigen und durchsichtigen Trägerschichten sind jeweils für alkalische Lösungen
undurchlässig und etwa 50,8 bis 152,4 μπι dick.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform liegen die entsprechenden Silberhaiogenid-Entwicklerfarbstoffkombinationen
des lichtempfindlichen Elements in Form eines Tripacks vor, das üblicherweise eine
Kombination aus blaugrünem oder Cyan-Entwicklerfarbstoff
und rot-empfindlicher Emulsion unmittelbar anliegend an die dimensionsstabile undurchsichtige
Trägerschicht enthält, während die Kombination aus gelben Entwicklerfarbstoff und blau-empfindlicher
Emulsion sich in der größten Entfernung von der undurchsichtigen Trägerschicht befindet und die Kombination
aus purpurnem Entwicklerfarbstoff und grünempfindlicher Emulsion dazwischen angeordnet ist. Die
relative Reihenfolge dieser Schichten bzw. Kombinationen könnte nach den jeweiligen Bedürfnissen geändert
werden.
Fig.5 zeigt eine schematisch vergrößerte Querschnittsansicht
der Negativ- und Positivabschnitte 11 und 18 eines erfindungsgemäßen Aufzeichnungsmaterials.
Im einzelnen weist die Filmeinheit in dem Negativabschnitt 11 ein lichtempfindliches Laminat 90
aus den folgenden Komponentenschichten in der folgenden Reihenfolge auf: Eine dimensionstabile
undurchsichtige Schicht 91, vorzugsweise aus einem für aktinische Strahlung undurchlässigen flexiblen Folienmaterial;
eine Schicht 92 mit dem blaugrünen oder Cyan-Entwicklerfarbstoff; eine rotempfindliche Silberhalogenidemulsionsschicht
93; eine Zwischenschicht 94; eine Schicht 95 mit dem Purpur-Entwicklerfarbstoff;
eine grün-empfindliche Silberhalogenidemulsionsschicht 96; eine Zwischenschicht 97; eine Schicht 98 mit
dem gelben Entwicklerfarbstoff; eine blau-empfindliche Silberhalogenidemulsionsschicht 99; eine Hilfsschicht
100, die eine Silberhalogenid-Entwicklerhilfssubstanz enthalten kann. Das schichtförmige Bildaufnahmelaminat
101 enthält in der folgenden Reihenfolge: Eine undurchsichtige Opazifierungsschicht 102 als Nachbelichtungsschutz;
eine Reflexionsschicht 103 als Betrachtungshintergrund; eine Bildempfangsschicht 104; eine
Abstandschicht 105; eine Neutralisationsschicht 106; und eine dimensionsstabile durchsichtige Trägerschicht
107, vorzugsweise ein für aktinische Strahlung durchlässiges flexibles Folienmaterial.
Die vorgeformte Trübungsmittelschicht ist vorzugsweise ausreichend so bemessen, daß sie eine optische
Durchlässigkeitsdichte von mehr als ungefähr 6,0
besitzt, um eine Nachbelichtung der lichtempfindlichen
Silberhalogenidemulsionsschichten 93, 96 und 99 durch auf die dimensionsstabile Trägerschicht 107 während
der in Gegenwart aktinischer Strahlung (Tageslicht) erfolgenden Entwicklungsbehandlung auftreffende aktinische
Strahlung zu verhindern. Auf diese Weise wird die unmittelbare Beobachtung der Entstehung des
farbigen Positiv-Übertragungsbildes in der Bildempfangsschicht 104 während und nach der Übertragungserzeugung ermöglicht Die Filmeinheit kann daher nach
der Ausbreitung der Behandlungsflüssigkeit in Gegenwart solcher Strahlung entwickelt werden, da die
Silberhalogenidemulsion(en) des Laminats in geeigneter Weise gegen Strahlungseinfall geschützt sind, und zwar
an ihrer einen Hauptoberfläche durch die vorgeformte undurchsichtige Trübungsmittelschicht 102 und an der
anderen Hauptoberfläche durch die dimensionsstabile undurchsichtige Trägerschicht 91.
Das Reflexionsmittel für die Reflexionsschicht 103 soll solcher Art sein, daß es die Sichtbarkeit und die
Qualität des in der anfärbbaren Bildempfangs-Polymerschicht erzeugten Positiv-Übertragungsbildes unterstützt.
Das Reflexionsmittel soll den Farbeindruck des Farbstoffübertragungsbildes für den Betrachter nicht
beeinträchtigen, für den Betrachter ästhetisch befriedigend wirken und keinen störenden Hintergrund bilden
oder sonstwie den Informationsgehalt des Bildes beeinflussen. Besonders erwünschte Reflexionsmittel
sind Pigmente, die einen weißen Betrachtungshintergrund für das Übertragungsbild ergeben.
Beispiele von für die Zwecke der Erfindung geeigneten reflektierenden Pigmente sind Bariumsulfat,
Zinksulfid, Titandioxid, Bariumstearat, Silberflocken, Silikate, Aluminiumoxide, Zirkonoxide, Zirkonacety!-
acetat, Natriumzirkonsulfat, Kaolin, Glimmer und dergleichen.
Ein besonders bevorzugtes Reflexionsmittel ist Titandioxid wegen seines hohen Reflexionsvermögens.
Im allgemeinen liegt bei einer solchen besonders bevorzugten Ausführungsform Titandioxid in einer
solchen Konzentration vor, daß sich ein Reflexionsgrad von mehr als ungefähr 85% ergibt, bei Anwendung des
Reflexionsmittels in einem Überzug mit einer Schichtdeckung von mehr als etwa 22 bis ungefähr 1000 mg/
0,093 m2 zur Erzeugung der Reflexionsschichi:.
Die Reflexionsmittel müssen in den Entwicklungsbehandlungszusammensetzungen
während und nach der photographischen Entwicklungsbehandlung itm wesentlichen
unbeweglich sein. Vorzugsweise liegt das Reflexionsmittel in Form unlöslicher und nicht diffundierbarer
anorganischer Pigmentdispersionen in ihrer Anordnungsschicht vor.
Im einzelnen kann das Reflexionsmittelpigment in einer für die Entwicklungsbehandlungsflüssigkeit durchlässigen
polymeren Matrix wie Gelatine und/oder irgendwelchen anderen polymeren Matrixrnaterialien
angeordnet sein.
Das Trübungsmittel soll eine maximale spektrale Strahlungsabsorption in den Wellenlängenbereichen
besitzen, für welche die lichtempfindlichen Silberhalogenidschichten des Aufzeichnungsmaterials empfindlich
sind, und es soll während seiner Strahlungsfilterfunktion im wesentlichen unbeweglich und nicht diffundierbar
sein, um die optische Qualtität der Dispersion als Strahlungsfiltereinheit im Rahmen des erfindungsgemä-Ben
Gesamtzusammenhanges zu gewährleisten und seine Diffusion in die Reflexions- und/oder die
Bildempfangsschicht oder eine örtliche Konzentrationszusammenballung zu verhindern, welche die Wirksamkeit
der Reflexionspigmentdispersion als Hintergrund, gegen den die Positivbilderzeugung unmittelbar während
und nach den Anfangsstufen der Diffusionsübertragungsentwicklung des Aufzeichnungsmaterial betrachtet
werden kann, beeinträchtigen könnte. Somit soll in Abstimmung mit dem jeweiligen spektralen Empfindlichkeitsbereich
der zugeordneten Silberhalogenidschichten das Trübungsmittel ein oder mehrere
Filtermaterialien enthalten, die eine zu den Silberhalogenidschichten komplementäre Absorption aufweisen,
um einen wirksamen Schutz gegen physikalische Schleierbildung erzeugende Strahlung während der
Entwicklungsbehandlung zu bieten. Die Trübungsmittel sollten somit ihre hauptsächlich spektrale Absorption
während der Übertragungsbilderzeugung aufweisen und in der jeweiligen minimalen Konzentration
angewandt werden, die für eine optische Durchlässigkeitsdichte von mehr als 6,0 bei den Wellenlängen, bei
denen die Silberhalogenidschicht maximal empfindlich ist, erforderlich ist.
Beispiele für Trübungsmittel, die sich für die Zwecke der Erfindung eignen, sind Opazifierungspigmente und
Opazifierungsfarbstoffe sowie Mischungen solcher Farbstoffe und/oder Pigmente, vorzugsweise Farbstoffe
und Pigmente mit schwarzer Färbung und besonders bevorzugt schwarze Pigmente wie Ruß, Eisenoxid,
Titan(III)-oxid, Titan(ll)hydroxid und dergleichen.
Die Trübungsmittel sollen ein hohes spezifisches Opazifierungsvermögen pro Gewichtseinheit besitzen,
photographisch unschädlich und während und nach der Verteilung der Behandlungsflüssigkeit im wesentlichen
nicht diffundierbar sein. Als besonders bevorzugtes Trübungsmittel hat sich wegen seines hohen Absorptionsvermögens
Ruß erwiesen.
Auch die Trübungs- und Filtermittel sollen in ihrer jeweiligen Einlagerungsstelle während und nach der
Entwicklungsbehandlung unbeweglich bleiben und insbesondere unlöslich und nicht-diffundierbar sein.
Als Behandlungsflüssigkeiten für farbphotographische
Diffusionsübertragungsverfahren eignen sich in bekanntter Weise wäßrige Lösungen eines alkalischen
Materials, z. B. Diäthylamin, Natriumhydroxid oder Natriumcarbonat, die vorzugsweise einen pH-Wert von
mehr als 12 aufweisen. Vorzugsweise enthalten sie eine Viskositätserhöhende Verbindung, die nach der Ausbreitung
und im getrocknetem Zustand einen relativ festen und stabilen Film bildet, beispielsweise hochmolekulare
Polymere, wie polymere wasserlösliche Äther, die gegenüber einer alkalischen Lösung inert sind, z. B.
eine Hydroxyäthylcellulose oder Natriumcarboxymethylcellulose. Diese Filmbildner sind vorzugsweise in
der Behandlungsflüssigkeit in solchem Anteil enthalten, daß diese eine Viskosität von mehr als 100 cps und
vorzugsweise eine Viskosität in der Größenordnung von 100 000 bis 200 000 cps bei einer Temperatur von
ungefähr 24° C aufweist.
Bei der praktischen Verwendung des erfindungsgemäßen Aufzeichnungsmaterials wird die Filmeinheit 10
in der Kamera mit aktinischer Strahlung auf der Belichtungsoberfläche 104 des lichtempfindlichen Negativ-Laminats
90 belichtet.
Nach der Aufnahmebelichtung wird die Filmeinheit 10 zur Einleitung der Entwicklungsbehandlung durch
den Quetschspalt zwischen den Walzen 29 und 30 hindurchgezogen, wodurch der aufreißbare Behälter 21
aufgebrochen und die alkalische Behandlungsflüssigkeit verteilt wird. Nach der Verteilung der Behandlunes-
flüssigkeit 39 können gegebenenfalls die Fuhrungsendabschnitte
20 und 23 einschließlich des Behälters 31 manuell von der übrigen Filmeinheit abgetrennt
werden. Die Entwicklungsbehandlung und Diffusionsübertragung zur Erzeugung des Positivbildes
gehen außerhalb der Kamera am Tageslicht vor «ich, wobei eine Verschleierungsnachbelichtung durch den
lichtdichten Einschluß des Negativlaminats zwischen dem lichtundurchlässigen Negativträger 91 einerseits
und der Trübungsmittelschicht 102 (in Verbindung mit der Reflexionsschicht 103) andererseits zuverlässig
vermieden wird. Das in der Bildempfangsschicht 104 entstehende Positivübertragungsbild ist in der ungetrennt
aufrechterhaltenen Filmeinheit 10 durch den transparenten Positivträger 107 hindurch gegen die
reflektierende Hintergrundschicht 103 in Reflexion mit hoher Brillanz betrachtbar, und zwar schon während
seiner Entstehung im Verlauf des Diffuionsübertragungsvorganges, und danach.
Zur Herstellung des lichtempfindlichen oder Negativabschnitts 11 eines erfindungsgemäßen Aufzeichnungsmaterial
der in der Zeichnung dargestellten Art könnte man beispielsweise auf einen mit Gelatine überzogenen
127,0μΐτι dicken undurchsichtigen Cellulosetriacetatfilmträger
die folgenden Schichten aufbringen:
1. Eine Schicht des blaugrünen oder Cyan-Entwicklerfarbstoffs 1,4-bis-(/?-[hydrochinonyl]-a-methyläthylamino)-5,8-dihydroxyanthrachinon,
in Gelatine dispergiert und mit einer Schichtdeckung von etwa 80mg/0,09m2 Farbstoff und etwa 100 mg/
0,09 m2GeIatine;
2. eine rot-empfindliche Gelatine-Silberjodbromidemulsion,
mit einer Schichtdeckung von etwa 225 mg/0,09 m2 Silber und etwa 50 mg/0,09 m2
Gelatine;
3. eine Schicht aus einem Acryl-Latex und einem Polyacrylamid mit einer Schichtdeckung von etwa
150 mg/0,09 mz und etwa 5 mg/0,09 m2 Polyacrylamid;
4. eine Schicht des Magenta- oder Purpur-Entwicklerfarbstoffs 2-(p-fj9-hydrochinonyläthyl]-phenylazo)-4-isoproxy-l-naphtoI,
in Gelatine dispergiert und mit einer Schichtdeckung von 70 mg/0,09 m2
Farbstoff und etwa 120 mg/0,09 m2 Gelatine;
5. eine grün-empfindliche Gelatine-Silberjodbromidemulsion
mit einer Schichtdeckung von etwa 120 mg/0,09 m2 Silber und 60 mg/0,09 m2 Gelatine;
6. eine Schicht aus einem Acryl-Latex und einem Poivprrviflmifj mit einer SchichtdeckijnCT von ctw3
100 mg/0,09 m2 Latex und etwa 10 mg/0,09 m2 Polyacrylamid;
7. eine Schicht des gelben Entwicklerfarbstoffs 4-(p-rj?-hydrochinonyläthyl]-phenylazo)-3-(N,n-hexylcarboxamido)-l-pheny!-5-hydrazolon
und des Hilfsentwicklers 4'-Methylpheny!hydrochinon in Gelatine dispergiert und mit einer Schichtdeckung
von etwa 50 mg/0,09 m2 Farbstoff, etwa 15 mg/ 0,09 m2 Hilfsentwic'ler und 50 mg/0,09 m2 Gelatine;
eine blau-empfindliche Gelatine-Süberjodbromidemulsion
mit einer Schichtdeckung von etwa 75 mg/0,09 m2 Silber und etwa 75 mg/0,09 m2
Gelatine und
9. eine Gelatineschicht mit einer Schichtdeckung von
etwa 50 mg/0,09 m2 Gelatine.
Zur Herstellung des Positiv- oder Bildempfangsab Schnitts 18 einer erfindungsgemäßen Filmeinheit 10 de
in der Zeichnung dargestellten Art könnte mai beispielsweise auf einen durchsichtigen 127,0 μπι dickei
Triacetat-Filmträger in der angegebenen Reihenfolg« die folgenden Schichten aufbringen:
1. Ein Gemisch im Verhältnis 7 :3 (in Gewichtsteilen
aus einem Polyäthylen/Maleinsäure-Mischpolymei
ίο und Polyvinylalkohol mit einer Schichtdeckung vor
1400 mg/0,09 m2, als polymere Säureschicht 106;
2. ein Pfropfmischpolymer von Acrylamid mit Diacetonacrylamid auf einem Polyvinylalkohol-Grundgerüst
in einem Mol-Verhältnis von 1 :3, 2 :1 bei
einer Schichtdeckung von etwa 800 mg/0,09 m2, als polymere Abstandschicht 105;
3. ein Gemisch im Verhältnis 2 :1 (in Gewichtsteilen)
aus Polyvinylalkohol und Poly-4-vinylpyridin mit einer Schichtdeckung von etwa 900 mg/0,09 m2 und
einem Gehalt von etwa 20 mg/0,09 m2 Phenylmercatotetrazol, als polymere Bildempfangsschicht
104;
4. ein Gemisch im Verhältnis 25 :1 aus Titandioxyd und einem 60/30/4/6-Mischpolymer von Butylacrylat,
Diacetonacrylamid, Styrol und Methacrylsäure, mit einer Schichtdeckung von etwa 1800 mg/
0,09 m2, als polymere Reflexions-Maskierungs- und Hintergrundschicht 103;
5. Gelatine mit einer Schichtdeckung von etwa 50 mg/0,09 m2 und
6. ein Gemisch im Gewichtsverhältnis von 1 :0,8 :0,1
Ruß, Aryllatex und Polyacrylamid mit einer Schichtdeckung von etwa 240 mg/0,09 m2 gemessen
als Kohlenstoff, als opazifierende Trübungsmit-
J5 telschicht 102 zum Nachbelichtungsschutz von der
Positivseite her.
Die beiden so hergestellten Komponenten bzw. Abschnitte des Aufzcichnungsmaterials können dann zu
der in der Zeichnung bei 10 (Fig. 1) dargestellten Filmeinheit vereinigt werden, unter Verwendung eines
aufreißbaren Behälters, der eine äußere Bleifolie und eine Innen-Auskleidung oder Schicht aus Polyvinylalkohol
aufweist und eine wäßrige alkalische Behandlungsflüssigkeit der folgenden Zusammensetzung enthält:
Wasser | 100 ml |
Kaliumhydroxid | 11,2 g |
Hydroxyäthylcellulose | |
(hochviskos) | 3,4 g |
N-phenäthyl-picoliniumbromid | 1,5 g |
Ren7otria7ol | 1.0 e |
Die Anordnung ist in der beschriebenen Weise so getroffen, daß durch Druckausübung auf den Behälter
dessen Inhalt nach Aufreißen des Behälterverschlusses verteilt wird, und zwar zwischen der Reflexionsschicht
und der nächsten anliegenden Gelatineschicht.
Das lichtempfindliche Aufzeichnungsmaterial kann dann in der beschriebenen Weise belichtet und zur
Entwicklungsbehandlung zwischen den Walzen hindurchgeführt werden. Während der außerhalb der
Kamera an Licht vor sich gehenden Entwicklungsbehandlung kann die Entstehung des mehrfarbigen
Farbstoffübertragungsbildes durch den durchsichtigen Cellulosetriacetat-Schichtträger gegen den reflektierenden
Titandioxid-Hintergrund in der ungetrennten Filmeinheit betrachtet werden. Nach Abschluß der
Entwicklungsbehandlung weist das farbige Positiv-Diffusionsübertragungsbild
die erforderliche Farbbrillanz, Tönung, Farbsättigung, Stabilität und Farbtrennung auf.
Die Verbringung am Umgebungslicht zur Beobachtung der Positivbilderzeugung kann in der beschriebenen
Weise unmittelbar nach der Verteilung der Behandlungsflüssigkeit erfolgen, da die lichtempfindlichen
Silberhalogenidemulsionen gegen Verschleierungsnachbelichtung durch den Einschluß in der beidseitigen
Lichthülle geschützt sind, die eine optische Durchlässigkeitsdichte von mehr als ungefähr 6,0 Dichteeinheiten
besitzt.
Vorzugsweise werden Entwicklerfarbstoffe verwendet, die in ihrer reduzierten (d. h. nicht-oxidierten) Form
bei einem anfänglichen pH oberhalb von 9 löslich und diffundierbar und bei einem pH unterhalb von 9 relativ
unlöslich und nicht-diffundierbar sowie in ihrer oxydierten Form bei im wesentlichen jedem alkalischen pH
relativ unlöslich sind.
Zur Steuerung der Erniedrigung der Alkalinität der Behandlungsflüssigkeit von einem anfänglichen pH, bei
dem die Farbstoffe löslich sind, auf einen pH unterhalb dem pK.a der Substanz, bei dem die Farbstoffe im
wesentlichen nicht diffundierbar sind, können Neutralisierungsmittel,
z. B. eine polymere Säureschicht in das erfindungsgemäße Aufzeichnungsmaterial eingearbeitet
sein. Beispielsweise kann das Neutralisierungsmittel eine polymere Säureschicht mit einer Dicke von
ungefähr 7,6 bis 38,1 μπι zwischen dem durchsichtigen
Positivträger und der Bildaufnahmeschicht und/oder zwischen dem undurchsichtigen Negativträger und der
nächst anliegenden Emulsion/Farbstoffkombinationsschicht vorgesehen sein; das Aufzeichnungsmaterial
kann auch eine polymere Abstands- oder Barriereschicht, z.B. in einer Dicke von 2,5 bis 17,8μπι
aufweisen.
Im einzelnen können eine polymere Säureschicht und eine inerte Zeit- oder Abstandsschicht zwischen der auf
einem Schichtträger befindlichen polymeren Säureschicht und der Bildaufnahmeschicht vorgesehen sein,
wie in der US-Patentschrift 23 62 819 beschrieben.
Gemäß der US-Patentschrift 34 55 686 kann die
inerte Abstandsschicht des Bildempfangsabschnitts durch eine Abstandsschicht in Form einer durchlässigen
Polymerschicht ersetzt werden, deren Durchlässigkeit für die Behandlungsflüssigkeit umgekehrt proportional
zur Temperatur ist.
AJs bevorzugte Bildfarbstoffbild wurden im beschriebenen Ausführungsbeispiel Entwicklerfarbstoffe zugrundegelegt;
selbstverständlich können jedoch anstelle der angegebenen Entwicklerfarbstoffe auch andere
Bildfarbstoff ergebende Systeme verwendet werden, beispielsweise Farbkuppler-Verfahren, bei denen ein
oder mehrere Farbentwickler und ein oder mehrere Farbbildner oder -kuppler miteinander unter Bildung
eines Farbstoffübertragungsbilds auf einer darüberliegenden Bildempfangsschicht reagieren. Des weiteren
können auch bildfarbstofferzeugende Stoffe verwendet werden, die anfänglich ganz oder teilweise unlöslich
oder nichtdiffundierbar in dem Aufzeichnungsmaterial angeordnet sind und während der Entwicklungsbehandlung
als direkte oder indirekte Funktion der Aufnahmebelichtung und Entwicklung diffundierbar werden.
Hierzu A Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Photographisches Aufzeichnungsmaterial für das Diffusionsübertragungsverfahren zur Erzeugung
eines in Reflexion betrachtbaren Übertragungsbildes, umfassend
— einen lichtempfindlichen oder Negativabschnitt,
der auf einem lichtundurchlässigen Träger wenigstens eine lichtempfindliche Silberhalogenidemulsionsschicht
aufweist, welcher ein bildfarbstofferzeugendes Material zugeordnet ist,
— einen Positiv- oder Bildempfangsabschnitt, der
auf einem Schichtträger eine Bildempfangsschicht für das Diffusionsübertragungsbild aufweist,
— eine dieser Bildempfangsschicht zugeordnete weiße reflektierende Schicht als Betrachtungshintergrund für das Diffusionsübertragungsbild,
— Mittel zur Überführung der zunächst getrennt voneinander vorliegenden Abschnitte in eine:
übereinander geschichtete Lage nach der Aufnahmebelichtung und vor der Einleitung der
Diffusionsübertragungsentwicklung,
— einen eine Behandlungsflüssigkeit enthaltenden aufreißbaren Behälter in Wirkzuordnung zu den
beiden Abschnitten zur Schichtmäßigen Ausbreitung der Behandlungsflüssigkeit zwischen
den beiden übereinandergeschichteten Abschnitten,
— Mittel zum Schutz der lichtempfindlichen Schicht(en) des Negativabschnitts gegen eine
verschleiernde Nachbelichtung von der Positivseite, bei der Entwicklung an Licht,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schichtträger (107, F i g. 5) des Positiv- oder Bildempfangsabschnitts
(18, 101) durchsichtig ausgebildet ist, daß die weiße reflektierende Hintergrundschicht (103) in
dem Positivabschnitt auf der von dem durchsichtigen Schichtträger (107) abgewandten Seite der Bildempfangsschicht
(104) angeordnet ist, und daß als Mittel zur Verhinderung einer verschleiernden Nachbelichtung
von der Positivseite eine vorgeformte Schicht aus einem Trübungsmittel (102) auf der von der
Bildempfangsschicht (104) abgewar.dten Seite der Reflektierenden Hintergrundschicht (103) vorgesehen
ist.
2. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß die reflektierende
Hintergrundschicht (103) Titandioxid in einem für die Entwicklerflüssigkeit durchlässigen polymeren
Matrixmaterial enthält.
3. Aufzeichnungsmaterial nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es als Trübungsmittel
Ruß enthält.
4. Verwendung eines Aufzeichnungsmaterials nach Anspruch 1 bis 3 in Form eines Plan- oder
Rollfilmpacks zur Herstellung von in Reflexion betrachtbaren Übertragungsbildern.
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