DE2139871B2 - Haken für eine Lochwand o.dgl - Google Patents
Haken für eine Lochwand o.dglInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Haken der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen und durch
die US-PS 32 16 584 bekannt gewordenen Art.
Esistbekannt,(US-PS29 26 877,28 10 539,26 14 701),
eine aus Blech bestehende Grundplatte des Hakens und ein aus Draht bestehendes Hakenelement durch
Schweißen, vorzugsweise durch Widerstandsschweißen, miteinander zu verbinden. Diese Konstruktionen haben
einmal den Nachteil, daß verhältnismäßig viele, umständliche Fertigungsschritte erforderlich sind, die
relativ hohe Fertigungskosten verursachen. Ferner sind die Schweißverbindungen häufig fehlerhaft. Zur Vermeidung
dieser Nachteile weist der aus der US-PS 16 584 bekannte Lochwandhaken ein in einer
öffnung der Grundplatte verankertes, aus einem Draht oder einer Stange gebildetes Hakenelement auf, das mit
einer Schulter gegen die Vorderfläche einer die öffnung umgebenden, nach der Vorderseite der Grundplatte
überstehenden Ausbuchtung anliegt und die öffnung mit einem Endteil durchsetzt, das seinerseits eine radial
nach außen gerichtete, gegen den rückwärtigen Rand der öffnung anliegende Abbiegung aufweist. Die
Öffnung zur Aufnahme des Endteils weist dort eine der Wandstärke der Grundplatte entsprechende Tiefe auf,
die im zylindrischen Teil durch die rückwärtige Aufweitung effektiv noch etwas verkleinert wird. Dies
hai den Nachteil, daß bei der meist erwünschten dünnen Blechwandstärke der Grundplatte keine exakte Führung
und Senkrechthaltung des Hakenelements in der öffnung erreicht wird. Hinzu kommt, daß ;'sr bei der
bekannten Konstruktion kegelförmig aufgeweitete
ίο rückwärtige Öffnungsrand und die gegen diesen
gedruckte kegelförmige Abbiegung des Hakenelements keine zuverlässige Sicherung gegen ein allmähliches
Verdrehen des Haker.elements in der öffnung gewährleistet.
is Die Aufgabe der Erfindung besteht darin. Haken der
im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art insoweit zu verbessern, daß auch bei einer dünnen
Wandstärke der Grundplatte eine genaue Ausrichtung des Hakenelements an der Grundplatte ermöglicht wird
und dabei eine noch festere und vor allem auch drehsichere Verbindung zwischen Grundplatte und
Hakenelement gewährleistet wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei der Erfindung die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen
Gestaltungsmerkmale vorgesehen, wobei noch in den Unteransprüchen 2 bis 4 für die Aufgabenlösung
vorteilhafte und förderliche Weiterbildungen beansprucht sind, bei denen teilweise Überschneidungen mit
dem Stand der Technik vorliegen.
Es ist zwar durch die US-PS 33 67 685 eine Verbindung an einer Platte bekannt geworden, bei der
eine Öffnung an einem eine di° Plattenstärke übersteigende Längserstreckung aufweisenden, über die eine
Seite überstehenden Rand vorgesehen ist. Jedoch sind die sonstigen technischen Verhältnisse bei diesem Stand
der Technik ganz anders gelagert als bei der Erfindung.
Nach Auffassung des Prüfers wird zur Erfindungshöhe folgendes festgestellt:
Die Erfindung ausgehend von dein zu verbessernden
■to Stand der Technik gemäß der US-PS 32 16 584 über die
auf diesen Stand der Technik spezifizierte, noch zu lösende Aufgabe mit den im kennzeichnenden Teil des
Patentanspruches angegebenen Gestaltungsmerkmalen zu entwickeln, war nicht ohne weiteres und ohne
erfinderische Überlegungen möglich, da zur Entwicklung dieses Gestaltungsprinzips beim Stand der Technik
keine ausreichenden technischen Hinweise hierzu vorhanden sind, ausgenommen die eine Maßnahme, die
darin zu sehen ist. daß ein die öffnung hinaus vorstehender Rand vorgesehen ist, welche Maßnahme
deshalb die Erfindungshöhe noch nicht begründen kann, .veil durch den Stand der Technik gemäß der US-PS
33 67 685 hierfür ein technisches Vorbild gegeben ist.
Die erfindungsgemäße, über die Rückseite der Ausbuchtung überstehende, aus dem Material der
Grundplatte gebildete Öffnungswand gewährleistet eine exakte Ausrichtung des Hakenelements an der
Grundplatte, während der Preßsitz und die am rückwärtigen Teil der Öffnungswand im Winkelabstand
fco voneinander angeordneten Vertiefungen und die in die
Vertiefungen eingreifenden Abbiegungen des Hakenelements zu einer festen und drehsicheren Verbindung
führen.
Die erfindungsgemäße Hakenkonstruktion erfordert einen verhältnismäßig geringen Fertigungsaufwand, da ausschließlich mechanische blechverarbeitende Fertigungsschritte, wie Stanzen und Verformen, notwendig sind. Diese Fertigungsschritte können mit auf dem
Die erfindungsgemäße Hakenkonstruktion erfordert einen verhältnismäßig geringen Fertigungsaufwand, da ausschließlich mechanische blechverarbeitende Fertigungsschritte, wie Stanzen und Verformen, notwendig sind. Diese Fertigungsschritte können mit auf dem
Markt erhältlichen Blechbearbeitungsmaschinen weitgehend automatisch durchgeführt werden. Eine Beschichtung
oder andere Oberflächenbehandlung des Hakens kann vor dem Zusammensetzen der Einzelteile
vorgenommen werden, wodurch wesentliche Kosten bei 5 der Fertigung eingespart werden.
Die Merkmale der Erfindung und deren technischen Vorteile ergeben sich auch aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit den Ansprüchen und der Zeichnung. Es zeigt
F i g. 1 eine schaubildliche Darstellung eines Lochwandhakens;
Fig.2 einen Schniii längs der Schnittlinie 2-2 der
F i g. 1 in vergrößerter Darstellung;
Fig.3 die Ansicht eines Ausschnitts der Rückseite
des Hakens nach Fig. 1 in vergrößerter Darstellung;
Fig.4 die Draufsicht auf einen Ausschnitt eines
Blechstreifens, der zur Herstellung der erfindungsgemäßen Grundplatte einer Folge von Schneid- und
Verformungsbearbeitungen unterzogen wird; 2»
Fig. 5 und 6 Seitenansichten eines das F-?.kenelement
bildenden Drahtes vor und nach der Durchführung gewisser Formbearbeitungen;
Fig. 7 einen Schnitt längs der Schnittlinie 7-7 der
F i g. 4 in vergrößerter Darstellung.
Der Haken besteht aus einem Hakenelement 10 und einer Grundplatte 11. Bei dem in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Hakenelement 10 an seinem äußeren Ende mit einem aufwärtsgebogenen
Vorderteil 12 versehen, das an seinem freien Ende eine ballige Verdickung 13 aufweist. Am gegenüberliegenden
inneren Ende weist das Hakenelement 10 eine eine Schulter bildende Verdickung 14 und ein
zapfenförmiges Endstück 15 auf. Die aus einem Metallblech bestehende Grundplatte 11 enthält einen 3ϊ
flachen Plattenteil 16, an dessen beiden oberen Ecken Laschen 17 und 18 angeformt sind. Die nach rückwärts
und nach oben gebogenen Laschen 17 und 18 sind so ausgebildet, daß sie in die Öffnungen einer Lochwand
bekannter Bauart eingesteckt werden können. In ihrem to
mittleren Teil ist die Grundplatte 11 mit einer nach vorne überstehenden Ausbuchtung 19 versehen, die eine
zentrale öffnung 20 zur Aufnahme des Endstücks 15 des Hakenelements begrenzt.
Das HakeneleiTient 10 und die Grundplatte 11 sind *">
ausschließlich mechanisch miteinander verbunden. Zu diesem Zweck weisen sowohl das Hakenelement als
auch die Grundplatte besondere Konstruktionsmerkmale auf, die nachfolgend näher erläutert werden.
In F i g. 4 ist eine Folge von Bearbeitungsschritten für V)
die Herrteilung der Grundplatten aus einem Blechstreifen dargestellt. Diese Bearbeitungsschritte werden
bevorzugt mit einer schrittweise arbeitenden Blechverarbeitungsmasclrine durchgeführt. Die Bezugsziffer 21
kennzeichnet das Blechhalbzeug, das in die Maschine ^ eingeführt wird. Zur Herstellung eines typischen kleinen
Lochwandhakens besteht der Blechstreifen 21 aus Stahl mit einer Breite von etwa 75 mm und einer Dicke von
etwa 1,5 mm.
Beim Durchlaufen durch die Blechbearbeitungsmaschine wird der Blechstreifen 21 so geschnitten und
verformt, daß am Austrittsende Grundplatten 11 paarweise ausgeworfen werden, wie auf der rechten
Seite der Fig. 4 zu erkennen ist. In der ersten
Bearbeitungsstufe der Maschine werden Haltelöcher 22 <>5
in den Halbzeugstrei^n eingestanzt. In der zweiten
Stufe wird der Streifen zur Herstellung der Einbuchtungen 23 und der Trennschlitze 24 gestanzt und verformt.
Die Einbuchtungen 23 weisen typiMiherweise einen
Durchmesser von etwa 10 mm und eine Tiefe von etwa 2,5 mm auf. Sie sind so gestaltet, daß sich auf der
Vorderseite des Streifens eine konische Ringschulter 25 mit einer im wesentlichen flachen Vorderfläche bildet.
In der dritten Bearbeitungsstufe werden die Mittelöfrnungen 27 in die Einbuchtungen 23 eingestanzt, die zur
späteren Aufnahme der zapfenförmigen Endstöcke 15 des Hakenelements bestimmt sind. Die Mittelöffnungen
27 sind gegenüber dem Durchmesser des Endstücks 25 stark unterdimensioniert So ist beispielsweise bei einem
Durchmesser des Endstücks 15 von etwa 4,10 mm der anfängliche Durchmesser der öffnung 27 in der
Größenordnung von 3 mm.
In einer 4. Bearbeitungsstufe wird die öffnung 27
mittels eines von vorn nach hintan durch die öffnung geschobenen Lochdorns aufgeweitet und verformt. Der
in der Zeichnung nicht dargestellte Lochdorn hat zweckmäßig die Form eines kernligen Stabs, dessen
spitzes Ende in die ursprüngliche Öffnung 27 hineinpaßt und dessen größerer Durchmesser wesentlich größer als
der der öffnung 27 ist. Der Lochdorn arbeitet mit einem geeigneten Gesenk zusammen, um beim Durchtreten
durch die öffnung 27 eine Verdrängung des die öffnung
27 umgebenden Materials unter Bildung einer nach rückwärts überstehenden zylindrischen Wand 28 zu
ermöglichen. Bei dem oben erwähnten Beispiel wird der an der öffnung 27 ausgeführte Stanzvorgang so
berechnet, daß sich eine zylindrische Öffnung 29 mit einem Innendurchmesser von etwa 3,88 mm ergibt.
Dieses Maß ist so bestimmt, daß sich für das Endstück des Hakenelements, dessen Durchmesser etwa 4,10 mm
beträgt, eine Passung mit Übermaß ergibt. In dem angeführten Beispiel ergibt sich für die Öffnungswand
28 eine von der Vorderfläche 26 sich zur rückwärtigen Stirnfläche 30 gemessene Länge von etwa 2,5 mm. Aus
den Fig. 2 und 7 ist ersichtlich, daß die rückwärtige
Stirnfläche 30 der Öffnungswand 28 einen ausreichenden Abstand von der rückwäriigen Fläche 31 der
Grundplatte aufweist, damit das Endteil 15 des Hakenelements 10 untergebracht werden kann.
In der 5. Bearbeitungsstufe des Streifens 21 werden die die Haltelöcher 22 enthaltenden Blechieile herausgestanzt,
so daß lediglich noch Laschenstreifen 32 übrigbleiben. Die Entfernung der Haltelöcher 22 in
dieser Bearbeitungsstufe hat keinen Einfluß mehr auf die Präzision der weiteren Bearbeitung des Blechstreifens,
da hierfür die in den vorhergehenden Stufen vorhandenen Löcher ausreichen.
In der 6. Bearbeitungsstufe werden die Laschenstreifen
32 mit Verstärkungsnuten 33 versehen, die sich zweckmäßig etwas in den flachen Plattenteil 16 hinein
erstrecken. Gleichzeitig werden an der rückwärtigen Stirnfläche 30 der Öffnungswand 28 mittels eines
geeigneten Formwerkzeugs drei radiale Vertiefungen 34 eingeformt, die um etwa 120° gegeneinander versetzt
sind Die Vertiefungen 34 haben in dem oben angegebenen Be jpiel eine in Umfangsrichtung gemessene
We'te von größenordnungsgemäß 1 mm und können eine Tiefe im Maximum von etwa 0,75 mm
aufweisen. Weiter sind diese Vertiefungen nach unten
und innen etwas abgeschrägt. Bei der Verformung des Metalls zur Bildung der Vertiefungen 34 werden
gleichzeitig kleine t'ber die Innenwand der öffnung 29
nach innen überstehende keilförmige Vorsprünge 35 gebildet, wie aus F i g. 7 zu ersehen ist.
In der 7. Bearbeitungsstufe werden die Laschenstreifen
32 unter Bildung der fertigen Laschen 17 und 18
nach rückwärts und aufwärts gebogen.
In der 8. Bearbeitungsstation wird eine Trennöffnung
36 zwischen die einander benachbarten Grundplatten eingestanzt, die sich bis zum Austriitsende der Maschine
erstreckt.
In der 9. Station schließlich werden die Grundplatten
von dem Metallstreifen abgetrennt, indem das Verbindungsmetallstück im Bereich der Ecke 37 entfernt wird,
und die einzelnen fertiggestellten Grundplatten 11 werden aus der Maschine ausgeworfen.
Die fertige Grundplatte 11 wird vor ihrer Verbindung
mit dem Hakenelcment 10 mit einer Schutzschicht überzogen, beispielsweise durch Galvanisieren. Cadmicren
od. dgl. Der Überzug dient sowohl zur Verbesserung des Aussehens des Hakens als auch als Oxidationsschutz.
Das zur Herstellung des Hakenelements 10 verwendete Drahtstück 40 ist im Unterschied /ur Grundplatte
bereits als Drahthaibzeug oberilächcnbeschichtet. bevor
es in die einzelnen zur Herstellung des Hakenelements bestimmten Stücke aufgetrennt wird. Vorzugsweise
besteht der Draht aus einem relativ harten Stahldraht, dessen Oberfläche vor dem Abschneiden
einzelner Drahtstücke galvanisiert und poliert ist.
Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel hat der Draht 40 einen Durchmesser von etwa 3.68 mm. Dieser
Draht wird in einer geeigneten Bearbeitungsmaschine in mehreren Bearbeitungsstufen geformt und mit der
Grundplatte 11 verbunden. In einer typischen Bearbeitungsfolge wird von dem in die Maschine eingeführten
Drahthalbzeug in einer ersten Bearbeitungsstufe ein Drahtstück von gewünschter Länge abgetrennt und
unter Bildung einer Verdickung 14 und eines Endstücks 15 verformt. Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel
hat das Endstück 15 eine axiale Länge von etva 3 mm und einen Durch nesser von rund 4.10 mm.
während die Verdickung 14 einen Durchmesser von 5.25 mm aufweisen kann.
In einer zweiten Bearbeitungsstufe wird am äußeren
Ende des Drahtes 40 mittels geeigneter Werkzeuge eine ballige Verdickung 13 angeformt. Die Anformung der
bal'igen Verdickung hat den Vorteil, daß die vorbeschichtete
Mantelfläche des Drahtstücks 40 so verformt wird, daß sie teilweise die sonst unbeschichtete
Schnittfläche 31 des Drahts übergreift.
In einer dritten Bearbeitungsstufe wird der in F i g. 6
dargestellte vorgeformte Draht unter Kraftaufwand in die Öffnung 29 der Grundplatte 11 eingedrückt. Das
überstehende Endteil 42(Fi g. 2) des Drahtendstücks 15
Ί wird mittels eines geeigneten Pfahlstempels unter
Bildung dreier im Winkel gegeneinander versetzter Abbiegungen 43 verformt. Die Abbiegungen 43 ergeben
zusammen mit der eine Schulter aufweisenden Verdikkung 14 eine starre Verriegelung des Drahts an der
ίο Grundplatte 11. Darüber hinaus fluchten die drei
Abbiegungen 43 mit den entsprechenden Verformungen 34 in der Offnungswand 28 der Grundplatte. Dadurch ist
zusätzlich eine starre mechanische Verriegelung gegen Verdrehen des Hakenelements gegenüber der Grund-
Ii platte gewährleistet. Es hat sich gezeigt, daß drei einen
gleichen Winkelabstand voneinander aufweisende Verformungen bzw. Abbicgungen hinsichtlich ihrer Zahl
und Richtung zur Sicherung gegen ein Verdrehen optimal sind. Eine niedrigere Zahl wäre nicht ausreichend.
während bei einer größeren Zahl infolge der größeren Rundheit der ineinandergreifenden Flächen
die Festigkeit der Verbindung reduziert würde.
Der Widerstand gegenüber einer Verdrehung des Hakenclements in der Grundplatte ist für die Praxis
>■> besonders wichtig. So wird z. B. bei kommerziellen
Warentests, denen Lochwandhaken unterworfen werden, das Hakenelement 10 rechtwinklig zu seiner Achse
bei großer Hebclwirkung gebogen und dann versucht,
den Draht gegenüber der Grundplatte zu verdrehen.
in Der beschriebene Lochwandhaken zeigt bei solchen
Tests eine besonders gute Festigkeit gegenüber Verdrehungen.
In einem weiteren Bearbeitungsschritt nach dem Zusammenfügen des Drahtes mit der vorgefertigten
ii Grundplatte 11 wird der Draht mittels eines geeigneten
Werkzeugs unter Bildung des nach oben gebogenen Vorderteils 12 gebogen. Gleichzeitig wird der Schaft des
Hakenelements in der Nähe des Endstücks 15 leicht nach oben gebogen, um dem Hakenelement 10 im
to fertiggestellten Haken eine um wenige Grade nach oben gerichtete Neigung zu erteilen. Während dieses
Bearbeitnngsschrittes kann das Vorderteil des Hakenelements je nach Wunsch des Abnehmers geformt und
gebogen werden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Haken für eine Lochwand od, dgl. mit einer mit Laschen zum Einstecken in die Lochwand versehenen
Grundplatte und einem in einer öffnung der Grundplatte verankerten, aus einem Draht oder
einer Stange gebildeten Hakenelement, das mit einer Schulter gegen die Vorderfläche einer die
öffnung umgebenden, nach der Vorderseite der Grundplatte überstehenden Ausbuchtung anliegt
und die öffnung mit einem Endteil durchsetzt, das seinerseits radial nach außen gerichtete, gegen den
rückwärtigen Rand der öffnung anliegende Abbiegungen
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die öffnung von einer eine die Plattenstärke
übersteigende Längserstreckung aufweisenden, über die Rückseite der Ausbuchtung (19) überstehenden
und vor der rückwärtigen Fläche (31) der Grundplatte (11) endenden, durch mechanische Verformung
aus dem Material der Grundplatte gebildeten Wand (2«) begrenzt ist und das Endteil (15) des
Hakenelements (10) im Freßsitz aufnimmt, und daß im rückwärtigen Bereich der Öffnungswand (28) eine
Mehrzahl von einen Winkelabstand voneinander aufweisenden scharfkantigen Vertiefungen (34)
angeordnet sind, in welche die einen entsprechenden Winkelabstand voneinander aufweisenden Abbiegungen
(43) eingedrückt sind.
2. Haken nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils drei in einem Winkelabstand von
120° vone'nander angeordnete Vertiefungen (34) und Abbiegungen (4.1) vorg-^ehen sind.
3. Haken nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch über die Innenfläche ö τ Öffnungswand (28)
überstehende, einen Winkeiabstand voneinander aufweisende keilförmige Vorsprünge (35).
4. Haken nach einem der Ansprüche I bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das in die öffnung (20)
eingreifende zylindrische Endteil (15) des Hakenelements (10) durch mechanische Verformung einen
gegenüber dem vorderen Teil des Hakenelements vergrößerten Durchmesser aufweist.
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