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DE2130716C3 - RolladenverschluB am Schleuseneingang eines Tunnelofens - Google Patents

RolladenverschluB am Schleuseneingang eines Tunnelofens

Info

Publication number
DE2130716C3
DE2130716C3 DE19712130716 DE2130716A DE2130716C3 DE 2130716 C3 DE2130716 C3 DE 2130716C3 DE 19712130716 DE19712130716 DE 19712130716 DE 2130716 A DE2130716 A DE 2130716A DE 2130716 C3 DE2130716 C3 DE 2130716C3
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
roller shutter
lock
roller
sealing
sealing membrane
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19712130716
Other languages
English (en)
Other versions
DE2130716B2 (de
DE2130716A1 (de
Inventor
Herbert 8012 Ottobrunn; Krawelitzki Hans-Jürgen 8045 Ismaning Frischbutter
Original Assignee
Fa. Georg Mendheim, 8000 München
Filing date
Publication date
Application filed by Fa. Georg Mendheim, 8000 München filed Critical Fa. Georg Mendheim, 8000 München
Priority to DE19712130716 priority Critical patent/DE2130716C3/de
Publication of DE2130716A1 publication Critical patent/DE2130716A1/de
Publication of DE2130716B2 publication Critical patent/DE2130716B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2130716C3 publication Critical patent/DE2130716C3/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

55
Die Erfindung betrifft einen Rolladenverschluß am Schleuseneingang eines oben- und/oder seitenbeheizten Tunnelofens, umfassend einen zum Umlenken in die Horizontale und zum Anschließen an die die Schleuse durchfahrenden Beschickungswagen ausgebildeten Rolladen und eine an der Außenseite des Rolladens anliegende, flexible Abdichtbahn, insbesondere aus Kunststoff, sowie Antriebsmittel für den Rolladen und die Abdichtbahn.
Aus der DT-AS 11 39 787 ist ein solcher Rolladenverschluß im wesentlichen bekannt, wobei allerdings über die Umlenkung des Rolladens in die Horizontale zum Zwecke des Anschlusses an die die Schleuse durchfahrenden Beschickungswagen keine Aussage gemacht ist indesist es aber möglich, bei einem Rolladenverschluß der aus der DT-AS 11 39 787 bekannten Art den Rolladen= wie aus der DT-PS 4 47 967 bekannt in die Horizontale umzulenken und an die jeweiligen, die Schleuse durchfahrenden Beschickungswagen anzuschließen. . .-,
B wurde erkannt, daß die eingangs bezeichnete bekannte Anordnung, die sich im großen und ganzen gut bewährt hat; hinsichtlich der Abdichtung gegen das Eindringen von Falschluft noch weiter verbessert werdeii sollte, und es wurde deshalb die Aufgabe gestellt bei einem solchen Rolladenverschluß die Abdichtwirkiaig noch weiter zu verbessern, und zwar sowohl an der Stirnseite des ,Schleuseneingangs als auch an der Stoßstelle zwischen dem Vorlaufende des umgelenkten Rolladens und dem jeweiligen Beschickungswagen.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Abdichtbahn an den einzelnen Lamellen des Rolladens befestigt ist und daß die Antriebsrcittel des Rolladens einen richtungsumsteuerbaren Drehfeldmagnetmotor umfassen, der das Vorlaufende des Rolladens beim Einfahren eines Beschikkungswagens gegen da Nachlaufende des Beschikkungswigens dichtend andrückt.
Aus der DT-PS 447 967 ist es zwar bekannt, einen durch einen Elektromotor angetriebenen, in die Horizontale umgelenkten Rolladen an das Nachlaufende des jeweiligen Beschickungswagens anzuschließen. Indes ist bei dieser bekannten Einrichtung zur Verbindung zwischen dem Vorlaufende des Rolladens und dem Nachlaufende des jeweiligen Beschickungswagens eine mechanische Klinkvorrichtung vorgesehen, die auf Zug belastet wird und die einen einwandfreien Luftabschluß nicht bieten kann.
Die Abdichtbahn kann an den Lamellen des Rolladens durch Verschrauben, Verkleben, Vernieten oder andere übliche Befestigungsmittel befestigt sein; an den Stoßen zwischen aufeinanderfolgenden Lamellen wird man Falten vorsehen müssen, um beim Umlenken der Lamellen einen Längenausgleich in der Abdichtbahn zur Verfügung zu haben.
Wiederum im Hinblick auf die eingangs gestellte Aulgabe der verbesserten Abdichtung können die Ränder des Rolladens über dessen gesamte Bewegungsstrecke von der Ausgangsstellung bis in die Endstellung gegen die Schleuse durch Dichtleisten od. dgl. abgedichtet sein.
Der Rolladen kann an seinen Rändern mit auf Führungsschienen laufenden Rollenketten versehen sein, wobei die Rollenketten und Führungsschienen von der Schleuseneingangsseite her gesehen hinter den Dichtungsleisten liegen. Die Rollenketten selbst können endlos sein.
Zur optimalen Abdichtung zwischen dem Vorlaufende des Rolladens und dem Nachlaufende des jeweiligen Beschickungswagens kann zwischen den beiden Enden eine Dichtung vorgesehen sein.
Die Dichtleisten und auch die Dichtung zwischen Vorlaufende—Rolladen und Nachlaufende—Beschikkungs wagen können beispielsweise aus Moosgummi bestehen.
Statt des Drehfeldmagnetmotors kann auch ein beliebiger Antrieb mit einer ihm zugeordneten Rutschkupplung vorgesehen sein.
Die Figuren erläutern die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispiels. Es stellt dar:
F i g. 1 einen Schnitt durch eine einem Tunnelofen vorgeordnete Schleuse,
F i g. 2 eine Ansicht der Schleuse .-us Richtung des Pfeils A in F i g. I5
F i g. 3 einen Schnitt durch einen Teil eines Lamellen-Rolladens,
Fig.4 einen Teilschnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 1.
F i g. 5 eine Draufsicht auf das Vorlaufende des Lamellen-Rolladens gemäß F i g. 3,
F i g. 6 die Anordnung von Führungsrollen und Führungsschienen für die horizontale Führung des Lamellen-Rolladens »emäß den F i g. 3 und 5 und
F i g. 7 die Abdichtung eines bei Vorhandensein einer Sandrinne noch bestehenden Luftdurchtritts mittels eines am Vorlaufende des Lamellen-Rolladens angebrachten Dichtkörpers.
Die in den F i g. 1 und 2 gezeigte Schleuse 11 ist einem Tunnelofen vorgeordnet, in den auf Gleisen 12 Beschickungswagen 13 eingefahren werden. Die Beschickungswagen 13 weisen eine im wesentlichen der lichten Weite der Schleuse (s. F i g. 2) entsprechende Breite und an ihren Längskanten Dichtschürzen 14 auf, die in mit Sand gefüllte Sandrinnen 15 hineinragen und so einen luftdichten Abschluß zwischen dem Raum an der Unterseite und dem an der Oberseite des in der Schleuse befindlichen Beschickungswagens 13 bilden. Der Beschickungswagen 13 gelangt im Verlaufe des Einfahrens mit dem Vorlaufende dichtend an das Nachlaufende des vorher eingefahrenen Beschickungswagens, so daß, gemäß den in den Zeichnungen gezeigten Stellungen, eine durchlaufende horizontale Abdichtung des Raumes an der Unterseite gegen den Raum an der Oberseite des Fahrzeugs gegeben ist.
Zur Abdichtung des an der Oberseite des Fahrzeugs gelegenen Raumes der Schleuse ist ein Stahllamellen-Rolladen 16 vorgesehen, der gemäß F i g. 3 mit den Rändern seiner aus U-Profilschienen bestehenden Lamellen 17 in Rollenketten 18 aufgehängt ist und von diesen geführt wird (s. F i g. 1), wobei die Rollenketten 18 über Umlenkrollen 19, 20, 21, 22, 23 und 24 laufen sowie über das Antriebsritzel 25 eines nicht dargestellten Drehfeldmagnetmotors. Die Umlenkrollen sind dabei paarweise an der Wand seitlich der Schleuseneingangsöffnung gelagert und so angeordnet, daß der gesamte Rolladen 16 in einem Rolladenkasten 26 untergebracht werden kann, wenn die Schleuseneingangsöffnung freigegeben werden muß.
Gemäß F i g. 3 sind die umlaufenden Rollenketten 18 an den Enden der Lamellen 17 befestigt. An den Querschenkein 27 der Lamellen 17 ist eine den gesamten Rolladen 16 abdeckende Materialbahn 28 angeordnet. Diese liegt infolge Andrückens durch Schienen 29, die ihrerseits mittels Schrauben 30 an den Lamellen 17 befestigt sind, auf den Querschenkeln 27 der Lamellen 17 auf und deckt die zwischen diesen vorhandenen Stöße ab. Dabei bildet die Materialbahn 28 an jedem der Stöße eine Falte 31, die ausreichend ist, um beim Umlenken des Rolladens 16 den jeweiligen Stoß spannungslos zu überbrücken. «·°
Für die seitliche Abdichtung des Lamellen-Rolladens gemäß F i g. 4 ist eine Dichtung in Form einer Dichtleiste 34 aus Moosgummi vorgesehen. Diese Dichtleiste 34 liegt an der Außenseite des durch die Materialbahn 28 abgedeckten Rolladens 16 an und wird von einer Abdeckschiene 35 getragen, die stirnseitig an der Schleusenwand 38 befestigt ist und sich nach unten bogenförmig um die Umlenkrolle 20 herumzieht. Die Rollenkette 18 und die Ränder der Lamellen 17 liegen dabei innerhalb des durch die Dichtleiste 34 abgedichteten Raumes. Die Dichtleiste 34 setzt sich auch über die horizontal verlaufende Bewegungsstrecke des Rolladens 16 fort, wie aus F i g. 6 zu erkennen ist, doch wird diese dort von einer Führungsschiene 36 getragen, die unterhalb der gezeigten Führungsrolle 21 über die horizontale Bewegungsstrecke des Rolladens verläuft und auf der die Rollenkette 18 gleitet.
Gemäß F i g. 5 ist das Vorlaufende 32 des Rolladens 16 mit einer Dichtleiste 40 aus Moosgummi versehen, die sich fast über die gesamte Breite des Rolladens 16 erstreckt. In den Randbereichen ist je ein Dichtungskörper 37 angeordnet, der sich, bezogen auf die Papierebene, nach oben vom Rolladen 16 abhebt. Die Dichtleiste 34 dient der Abdichtung zwischen dem Vorlaufende 32 und dem Nachlaufende 33 eines Beschickungswagens 13, während die Dichtkörper 37 der Abdichtung des zwischen einer Dichtschürze 14, einer zugehörigen Schleusenseitenwand 38, einem zugehörigen Rollladenrand 39 und einer zugehörigen Sandrinne 15 bestehenden Luftdurchtritts dienen, wie es in F i g. 7 gezeigt ist
Im Betrieb verfährt der Drehfeldmagnetmotor über das Antriebsritzel 25, die Rollenketten 18 und damit den Rolladen 16 entsprechend der Stellung der in die Schleuse eingefahrenen Beschickungsfahrzeuge 13. Sobald diese vollständig in die Schleuse 11 eingefahren sind, schließt der Rolladen 16 die Schleuseneingangsöffnung ab und gleitet mit den Rollenketten 18 teilweise bis über die Umlenkrollen 20 in die Horizontale. Dabei erreicht das Vorlaufende 32 das Nachlaufende 33 des Beschickungsfahrzeugs 13 und legt sich mit der Moosgummi-Dichtleiste 34 dichtend an dieses an. In dieser Anlage bleibt der Rolladen 16 dank seiner die Antriebsgeschwindigkeit der Beschickungswagen übersteigenden Antriebsgeschwindigkeit so lange, bis das Nachlaufende 33 beim Fördern des Beschickungswagens 13 in den Bereich eines nicht dargestellten tunnelseitigen Schleusenverschlusses gelangt, der nunmehr die Abdichtung des Tunnels hinter dem eingefahrenen Beschickungswagen 13 übernimmt, so daß der Rolladen 16 wieder in seine Ausgangsstellung gefahren werden kann, in der die Schleuseneingangsöffnung wieder offen ist.
Die Verwendung eines Drehfeldmagnetmotors als Antriebsmotor für den Rolladen 16 hat den Vorteil, daß die dichtende Anlage des Vorlaufendes 32 des Rolladens 16 am Nachlaufende 33 des Beschickungswagens 13 ohne weitere Steuereinrichtungen erreicht wird, da ein derartiger Motor bei voller Erregung und stehendem Antriebsritzel 26 keiner Beschädigung ausgesetzt ist und ein ständiges, die dichtende Anlage und den dichtenden Nachlauf auf das Vorlaufende 32 des Rolladens 16 bewirkendes Schubmoment ausübt.
Durch die im Rahmen der Beschreibung erläuterten Dichtungselemente wird eine fast luftdichte, konstante Verbrennungswerte im Tunnelofen fördernde Schleusenabdichtung erreicht.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (8)

Patentansprüche:
1. Rolladenverschluß am Schleuseneingang eines oben- und/oder seitenbeheizien Tunnelofens, um- s fassend einen zum Umlenken in die Horizontale
■ und zum Anschließen an die die Schleuse durchfahrenden Beschickungswagen ausgebildeten Rolladen und eine an der Außenseite des Rolladens anliegende, flexible Abdichtbahn, insbesondere aus Kunststoff, sowie Antriebsmittel für den Rolladen und die Abdichtbahn, dadurch . gekennzeichnet, daß die Abdichtbahn (28) ah den einzelnen Lamellen (17) des Rolladens (16) befestigt ist und daß die Antriebsmittel des Rolladens (16) einen richtungsumsteuerbaren Drehfeldmagnetmoior umfassen, der das Vorlaufende (32) des Rolladens (16) beim Einfahren eines Beschickungswagens (13) gegen das Nachlaufende (33) des Beschickungswagens (13) dichtend andrückt
2. Rolladen Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdichtbahn (28) eine glasfaserverstärkte Kunststoffolie ist.
3. Rolladenverschluß nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdichtbahn (28) an den Lamellen (17) des Rolladens (16) durch Verschrauben, Verkleben, Vernieten od. dgl. befestigt ist und daß an den Stoßen der Lamellen (17) Falten (31) vorgesehen sind.
4. Rolladenverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder (39) des Rolladens (16) über dessen gesamte Bewegungsstrecke von der Ausgangsstellung bis in die Endstellung gegen die Schleuse (11) durch anliegende Dichtleisten (34) od. dgl. abgedichtet sind
5. Rolladenverschluß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Rolladen (16) an seinen Rändern (39) mit auf Führungsschienen (36) laufenden Rollenketten (18) versehen ist, wobei die Rollenketten (18) und die Führungsschienen (36) von der Schleuseneingangsseite her gesehen hinter den Dichtungsleisten (34) liegen.
6. Rolladenverschluß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollenketten (18) endlos sind.
7. Rolladenverschluß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Vorlaufende (32) des Rollladens (16) unter Verwendung einer Dichtung (40) abgedichtet ist.
8. Rolladenverschluß nach Anspruch 4 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungen (34, 40) aus Moosgummi bestehen.
DE19712130716 1971-06-21 RolladenverschluB am Schleuseneingang eines Tunnelofens Expired DE2130716C3 (de)

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Publications (3)

Publication Number Publication Date
DE2130716A1 DE2130716A1 (de) 1972-12-28
DE2130716B2 DE2130716B2 (de) 1975-05-28
DE2130716C3 true DE2130716C3 (de) 1976-01-15

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