DE2130716C3 - RolladenverschluB am Schleuseneingang eines Tunnelofens - Google Patents
RolladenverschluB am Schleuseneingang eines TunnelofensInfo
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Description
55
Die Erfindung betrifft einen Rolladenverschluß am Schleuseneingang eines oben- und/oder seitenbeheizten
Tunnelofens, umfassend einen zum Umlenken in die Horizontale und zum Anschließen an die die Schleuse
durchfahrenden Beschickungswagen ausgebildeten Rolladen und eine an der Außenseite des Rolladens anliegende,
flexible Abdichtbahn, insbesondere aus Kunststoff, sowie Antriebsmittel für den Rolladen und die
Abdichtbahn.
Aus der DT-AS 11 39 787 ist ein solcher Rolladenverschluß
im wesentlichen bekannt, wobei allerdings über die Umlenkung des Rolladens in die Horizontale
zum Zwecke des Anschlusses an die die Schleuse
durchfahrenden Beschickungswagen keine Aussage gemacht ist indesist es aber möglich, bei einem Rolladenverschluß
der aus der DT-AS 11 39 787 bekannten Art den Rolladen= wie aus der DT-PS 4 47 967 bekannt
in die Horizontale umzulenken und an die jeweiligen,
die Schleuse durchfahrenden Beschickungswagen anzuschließen. . .-,
B wurde erkannt, daß die eingangs bezeichnete bekannte
Anordnung, die sich im großen und ganzen gut bewährt hat; hinsichtlich der Abdichtung gegen das
Eindringen von Falschluft noch weiter verbessert werdeii
sollte, und es wurde deshalb die Aufgabe gestellt bei einem solchen Rolladenverschluß die Abdichtwirkiaig
noch weiter zu verbessern, und zwar sowohl an der Stirnseite des ,Schleuseneingangs als auch an der
Stoßstelle zwischen dem Vorlaufende des umgelenkten Rolladens und dem jeweiligen Beschickungswagen.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Abdichtbahn an den einzelnen
Lamellen des Rolladens befestigt ist und daß die Antriebsrcittel des Rolladens einen richtungsumsteuerbaren
Drehfeldmagnetmotor umfassen, der das Vorlaufende des Rolladens beim Einfahren eines Beschikkungswagens
gegen da Nachlaufende des Beschikkungswigens dichtend andrückt.
Aus der DT-PS 447 967 ist es zwar bekannt, einen durch einen Elektromotor angetriebenen, in die Horizontale
umgelenkten Rolladen an das Nachlaufende des jeweiligen Beschickungswagens anzuschließen. Indes
ist bei dieser bekannten Einrichtung zur Verbindung zwischen dem Vorlaufende des Rolladens und
dem Nachlaufende des jeweiligen Beschickungswagens eine mechanische Klinkvorrichtung vorgesehen, die auf
Zug belastet wird und die einen einwandfreien Luftabschluß nicht bieten kann.
Die Abdichtbahn kann an den Lamellen des Rolladens durch Verschrauben, Verkleben, Vernieten oder
andere übliche Befestigungsmittel befestigt sein; an den Stoßen zwischen aufeinanderfolgenden Lamellen wird
man Falten vorsehen müssen, um beim Umlenken der Lamellen einen Längenausgleich in der Abdichtbahn
zur Verfügung zu haben.
Wiederum im Hinblick auf die eingangs gestellte Aulgabe der verbesserten Abdichtung können die Ränder
des Rolladens über dessen gesamte Bewegungsstrecke von der Ausgangsstellung bis in die Endstellung
gegen die Schleuse durch Dichtleisten od. dgl. abgedichtet sein.
Der Rolladen kann an seinen Rändern mit auf Führungsschienen laufenden Rollenketten versehen sein,
wobei die Rollenketten und Führungsschienen von der Schleuseneingangsseite her gesehen hinter den Dichtungsleisten
liegen. Die Rollenketten selbst können endlos sein.
Zur optimalen Abdichtung zwischen dem Vorlaufende des Rolladens und dem Nachlaufende des jeweiligen
Beschickungswagens kann zwischen den beiden Enden eine Dichtung vorgesehen sein.
Die Dichtleisten und auch die Dichtung zwischen Vorlaufende—Rolladen und Nachlaufende—Beschikkungs
wagen können beispielsweise aus Moosgummi bestehen.
Statt des Drehfeldmagnetmotors kann auch ein beliebiger Antrieb mit einer ihm zugeordneten Rutschkupplung vorgesehen sein.
Die Figuren erläutern die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispiels. Es stellt dar:
F i g. 1 einen Schnitt durch eine einem Tunnelofen vorgeordnete Schleuse,
F i g. 2 eine Ansicht der Schleuse .-us Richtung des
Pfeils A in F i g. I5
F i g. 3 einen Schnitt durch einen Teil eines Lamellen-Rolladens,
Fig.4 einen Teilschnitt längs der Linie IV-IV in
Fig. 1.
F i g. 5 eine Draufsicht auf das Vorlaufende des Lamellen-Rolladens
gemäß F i g. 3,
F i g. 6 die Anordnung von Führungsrollen und Führungsschienen für die horizontale Führung des Lamellen-Rolladens
»emäß den F i g. 3 und 5 und
F i g. 7 die Abdichtung eines bei Vorhandensein einer Sandrinne noch bestehenden Luftdurchtritts mittels
eines am Vorlaufende des Lamellen-Rolladens angebrachten Dichtkörpers.
Die in den F i g. 1 und 2 gezeigte Schleuse 11 ist
einem Tunnelofen vorgeordnet, in den auf Gleisen 12 Beschickungswagen 13 eingefahren werden. Die Beschickungswagen
13 weisen eine im wesentlichen der lichten Weite der Schleuse (s. F i g. 2) entsprechende
Breite und an ihren Längskanten Dichtschürzen 14 auf, die in mit Sand gefüllte Sandrinnen 15 hineinragen und
so einen luftdichten Abschluß zwischen dem Raum an der Unterseite und dem an der Oberseite des in der
Schleuse befindlichen Beschickungswagens 13 bilden. Der Beschickungswagen 13 gelangt im Verlaufe des
Einfahrens mit dem Vorlaufende dichtend an das Nachlaufende des vorher eingefahrenen Beschickungswagens,
so daß, gemäß den in den Zeichnungen gezeigten Stellungen, eine durchlaufende horizontale Abdichtung
des Raumes an der Unterseite gegen den Raum an der Oberseite des Fahrzeugs gegeben ist.
Zur Abdichtung des an der Oberseite des Fahrzeugs gelegenen Raumes der Schleuse ist ein Stahllamellen-Rolladen
16 vorgesehen, der gemäß F i g. 3 mit den Rändern seiner aus U-Profilschienen bestehenden Lamellen
17 in Rollenketten 18 aufgehängt ist und von diesen geführt wird (s. F i g. 1), wobei die Rollenketten
18 über Umlenkrollen 19, 20, 21, 22, 23 und 24 laufen sowie über das Antriebsritzel 25 eines nicht dargestellten
Drehfeldmagnetmotors. Die Umlenkrollen sind dabei paarweise an der Wand seitlich der Schleuseneingangsöffnung
gelagert und so angeordnet, daß der gesamte Rolladen 16 in einem Rolladenkasten 26 untergebracht
werden kann, wenn die Schleuseneingangsöffnung freigegeben werden muß.
Gemäß F i g. 3 sind die umlaufenden Rollenketten 18 an den Enden der Lamellen 17 befestigt. An den Querschenkein
27 der Lamellen 17 ist eine den gesamten Rolladen 16 abdeckende Materialbahn 28 angeordnet.
Diese liegt infolge Andrückens durch Schienen 29, die ihrerseits mittels Schrauben 30 an den Lamellen 17 befestigt
sind, auf den Querschenkeln 27 der Lamellen 17 auf und deckt die zwischen diesen vorhandenen Stöße
ab. Dabei bildet die Materialbahn 28 an jedem der Stöße eine Falte 31, die ausreichend ist, um beim Umlenken
des Rolladens 16 den jeweiligen Stoß spannungslos zu überbrücken. «·°
Für die seitliche Abdichtung des Lamellen-Rolladens gemäß F i g. 4 ist eine Dichtung in Form einer Dichtleiste
34 aus Moosgummi vorgesehen. Diese Dichtleiste 34 liegt an der Außenseite des durch die Materialbahn
28 abgedeckten Rolladens 16 an und wird von einer Abdeckschiene 35 getragen, die stirnseitig an der
Schleusenwand 38 befestigt ist und sich nach unten bogenförmig um die Umlenkrolle 20 herumzieht. Die Rollenkette
18 und die Ränder der Lamellen 17 liegen dabei innerhalb des durch die Dichtleiste 34 abgedichteten
Raumes. Die Dichtleiste 34 setzt sich auch über die horizontal verlaufende Bewegungsstrecke des Rolladens
16 fort, wie aus F i g. 6 zu erkennen ist, doch wird diese dort von einer Führungsschiene 36 getragen, die
unterhalb der gezeigten Führungsrolle 21 über die horizontale Bewegungsstrecke des Rolladens verläuft und
auf der die Rollenkette 18 gleitet.
Gemäß F i g. 5 ist das Vorlaufende 32 des Rolladens 16 mit einer Dichtleiste 40 aus Moosgummi versehen,
die sich fast über die gesamte Breite des Rolladens 16 erstreckt. In den Randbereichen ist je ein Dichtungskörper 37 angeordnet, der sich, bezogen auf die Papierebene, nach oben vom Rolladen 16 abhebt. Die Dichtleiste
34 dient der Abdichtung zwischen dem Vorlaufende 32 und dem Nachlaufende 33 eines Beschickungswagens 13, während die Dichtkörper 37 der Abdichtung
des zwischen einer Dichtschürze 14, einer zugehörigen Schleusenseitenwand 38, einem zugehörigen Rollladenrand
39 und einer zugehörigen Sandrinne 15 bestehenden Luftdurchtritts dienen, wie es in F i g. 7 gezeigt
ist
Im Betrieb verfährt der Drehfeldmagnetmotor über das Antriebsritzel 25, die Rollenketten 18 und damit
den Rolladen 16 entsprechend der Stellung der in die Schleuse eingefahrenen Beschickungsfahrzeuge 13. Sobald
diese vollständig in die Schleuse 11 eingefahren sind, schließt der Rolladen 16 die Schleuseneingangsöffnung
ab und gleitet mit den Rollenketten 18 teilweise bis über die Umlenkrollen 20 in die Horizontale. Dabei
erreicht das Vorlaufende 32 das Nachlaufende 33 des Beschickungsfahrzeugs 13 und legt sich mit der
Moosgummi-Dichtleiste 34 dichtend an dieses an. In dieser Anlage bleibt der Rolladen 16 dank seiner die
Antriebsgeschwindigkeit der Beschickungswagen übersteigenden Antriebsgeschwindigkeit so lange, bis das
Nachlaufende 33 beim Fördern des Beschickungswagens 13 in den Bereich eines nicht dargestellten tunnelseitigen
Schleusenverschlusses gelangt, der nunmehr die Abdichtung des Tunnels hinter dem eingefahrenen
Beschickungswagen 13 übernimmt, so daß der Rolladen 16 wieder in seine Ausgangsstellung gefahren werden
kann, in der die Schleuseneingangsöffnung wieder offen
ist.
Die Verwendung eines Drehfeldmagnetmotors als Antriebsmotor für den Rolladen 16 hat den Vorteil, daß
die dichtende Anlage des Vorlaufendes 32 des Rolladens 16 am Nachlaufende 33 des Beschickungswagens
13 ohne weitere Steuereinrichtungen erreicht wird, da ein derartiger Motor bei voller Erregung und stehendem
Antriebsritzel 26 keiner Beschädigung ausgesetzt ist und ein ständiges, die dichtende Anlage und den
dichtenden Nachlauf auf das Vorlaufende 32 des Rolladens 16 bewirkendes Schubmoment ausübt.
Durch die im Rahmen der Beschreibung erläuterten Dichtungselemente wird eine fast luftdichte, konstante
Verbrennungswerte im Tunnelofen fördernde Schleusenabdichtung erreicht.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Rolladenverschluß am Schleuseneingang eines oben- und/oder seitenbeheizien Tunnelofens, um- s
fassend einen zum Umlenken in die Horizontale
■ und zum Anschließen an die die Schleuse durchfahrenden
Beschickungswagen ausgebildeten Rolladen und eine an der Außenseite des Rolladens anliegende,
flexible Abdichtbahn, insbesondere aus Kunststoff, sowie Antriebsmittel für den Rolladen und die
Abdichtbahn, dadurch . gekennzeichnet,
daß die Abdichtbahn (28) ah den einzelnen Lamellen (17) des Rolladens (16) befestigt ist und daß die
Antriebsmittel des Rolladens (16) einen richtungsumsteuerbaren Drehfeldmagnetmoior umfassen,
der das Vorlaufende (32) des Rolladens (16) beim Einfahren eines Beschickungswagens (13) gegen das
Nachlaufende (33) des Beschickungswagens (13) dichtend andrückt
2. Rolladen Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdichtbahn (28) eine glasfaserverstärkte
Kunststoffolie ist.
3. Rolladenverschluß nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdichtbahn
(28) an den Lamellen (17) des Rolladens (16) durch Verschrauben, Verkleben, Vernieten od. dgl.
befestigt ist und daß an den Stoßen der Lamellen (17) Falten (31) vorgesehen sind.
4. Rolladenverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder (39)
des Rolladens (16) über dessen gesamte Bewegungsstrecke von der Ausgangsstellung bis in die
Endstellung gegen die Schleuse (11) durch anliegende Dichtleisten (34) od. dgl. abgedichtet sind
5. Rolladenverschluß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Rolladen (16) an seinen
Rändern (39) mit auf Führungsschienen (36) laufenden Rollenketten (18) versehen ist, wobei die Rollenketten
(18) und die Führungsschienen (36) von der Schleuseneingangsseite her gesehen hinter den
Dichtungsleisten (34) liegen.
6. Rolladenverschluß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollenketten (18) endlos
sind.
7. Rolladenverschluß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Vorlaufende (32) des Rollladens
(16) unter Verwendung einer Dichtung (40) abgedichtet ist.
8. Rolladenverschluß nach Anspruch 4 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungen (34, 40)
aus Moosgummi bestehen.
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