DE2111449A1 - Halfter fuer Schweine - Google Patents
Halfter fuer SchweineInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A01—AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
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Description
Sh 1779
Gordon Alfred Knight and Raymond Sheasby, Pershore, Worcestershire / England
Halfter für Schweine
Die Erfindung bezieht sich auf einen Halfter für Schweine.
Wenn eine Anzahl von Schweinen zusammengesperrt wird, kann das Bekämpfen und Unterdrücken zu einem Problem werden.
Dies wird insbesondere dort auftreten, wo eine Anzahl von Sauen in einem eingegrenzten Bereich oder Verschlag frisch
zusammengesperrt wird. Wenn ein Schwein aggressiv wird, so ergeben sich die Hauptverletzungen bei anderen Tieren durch
Beißen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen einfachen und leicht einstellbaren Halfter zu schaffen, der,
wenn er von einem Schwein getragen wird, dieses vom aggressiven Beißen abhält und dabei behindert, obwohl er gestattet,
daß das Schwein frißt und trinkt und sich frei bewegt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
ein Schnauzen-Halfterteil vorgesehen ist, der im Anwendungsfalle eine Schlinge bildet, die wahlweise in ihrem Umfang
zwecks Umgreifen der Schnauze des Schweines einstellbar ist, wodurch das öffnen der Schweinekiefer begrenzt ist, daß
ferner zwecks Bildung eines Kragens ein lösbar den Nacken des
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Schweines umgreifender Nacken-Halfterteil vorhanden ist und daß wenigstens ein Befestigunpcsstück vorgesehen ist,
das im Anwendungsfalle den Kragen und die Schlinge miteinander verbindet, um letztere an ihrem Platz festzuhalten.
Im folgenden ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
anhand der Zeichnung im einzelnen beschrieben. In der Zeichnung ist ein erfindungsgemäßer Halfter veranschaulicht,
der von einem Schwein getragen wird.
Der Halfter ist verstellbar, damit er für eine Reihe von Schweinegrößen angepaßt werden kann. Weiterhin ist der
Halfter meist vollkommen aus einer Stahlkette der allgemein üblichen Art gebildet, wobei jedes Glied um 90° verdreht ist,
so daß benachbarte Glieder gleich' bzw. einheitlich liegen.
Ein Halfterteil 10 im Bereich der Schnauze (Ketten-Schnauzenband) endet an seinem einen Ende in einem kreisförmigen
Gleitring 11, durch den der andere Endbereich dieses Halfterteiles hindurchgesteckt wird, wodurch eine Schlinge
12 gebildet wird. Der dabei übrige Teil des genannten Endbereiches dient als erstes Befestigungsstück 13, während
ein zweites Befestigungsstück in Form eines Kettenverbindungsstückes 14 an einem Kettenglied 15 angebracht ist, das
sich etwa ein Viertel der Länge des Halfterteiles 10 entfernt vom Gleitring 11 befindet.
Weiterhin ist ein aus einer Kette bestehender Halfterteil 16 im Bereich des Nackens vorgesehen (sog. Ketten-Nackenband).
Dieser Halfterteil 16 weist einen normalen Pederschnappschäkel 17 an seinem einen Ende auf, der mit
einem Kettenglied des Halfterteiles 16 in Eingriff gebracht werden kann, so daß ein Kragen 18 gebildet wird, der wahlweise
in seinem Umfang verstellt werden kann. Zwei Federschnapp-
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schäkel 19,20 für die Befestigungsstücke sind an entsprechenden zwischengeordneten Kettengliedern des Nacken-Halfterteiles
16 angebracht, und zwar an Stellen, die etwa ein Viertel der Länge dieses Halfterteiles von den entsprechenden
Halfterteilenden entfernt sind.
Bei Verwendung wird der Kragen 18 um den Nacken eines Schweines herum befestigt, wobei die Pederschnappschäkel 19,
20 sich- in der Nähe der entsprechenden Backe auf jeder Seite des Schweinekopfes befinden. Die Schlinge 12 wird um die
Schnauze und den Unterkiefer des Schweines herum angeordnet und wird mittels des Gleitringes 11 in seinem Umfang bzw. in
seiner Weite so eingestellt, daß das Schwein seine Kiefer nur etwa zwei oder drei Zoll (ca. 5,1 oder ca. 7,6 cm) öffnen
kann. Die beiden Befestigungsstücke 13 und 14 werden in Richtung auf-den Kragen 18 zurückgelegt und ihre geeigneten
Kettenglieder werden in den entsprechenden Pederschnappschäkel 19j20 befestigt bzw. eingehakt, um die Schlinge an der Schnauze
des Tieres zu sichern.
Wenn das Schwein den Halfter trägt, der in der soeben beschriebenen Weise eingestellt ist, kann es fressen und saufen,
seine Bewegung ist unbeeinträchtigt; es ist dem Schwein jedoch nicht möglich, seine Kiefer bis zu acht oder 9 Zoll (ca.
20 oder 22,8 cm) zu öffnen, was erforderlich wäre, um ein anderes Tier durch Beißen effektiv zu verletzen.
Die Kiefern- bzw, Schnauzenöffnungen sind auf ein durchschnittliches,
vollkommen ausgewachsenes Tier bezogen; die genaue Einstellung, die zur wirksamen Entmutigung oder Verhinde.-rung
einer gegenseitigen Bekämpfung erforderlich ist, kann jedoch leicht für jedes einzelne Tier bestimmt werden und der
Halfter läßt sich in seiner Größe leicht verstellen, so daß er für alle Arten von Schweinen paßt.
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Der Halfter kann außerdem benutzt werden, um die Beschädigung gegenüber Verschlagen, Trögen usw. durch Schweine
mit Beißgewohnheiten zu reduzieren. Weiterhin kann der Halfter zeitweise zur Sicherung, Handhabung oder Führung
des Schweines benutzt werden.
Während das oben beschriebene Ausführungsbeispiel aus
einer Kette gebildet ist, können einige oder alle Teile des Halfters aus einem Strick, einer Leine, Riemen oder Gurtband
gebildet sein; die einstellbaren Verbindungsmittel können Haken und ösen, Schnallen oder andere lösbare Befestigungsmittel
anstelle der Federschnappschäkel enthalten. Es sei weiterhin festgestellt, daß eines der genannten, miteinander
in Eingriff zu bringenden Mittel, z.B. ein Federschnappschäkel, sowohl dazu dienen kann, den Kragen zu sichern als
auch eines der Befestigungsstücke mit dem Kragen zu verbinden; ein anderes Befestigungsmittel ist dann an dem diametral
gegenüberliegenden Teil des Kragens vorgesehen, um das ander*
Befestigungsstück aufzunehmen (beispielsweise ein weiterer Federschnappschäkel, der im wesentlichen auf halbem Wege
entlang der den Kragen bildenden Kette angebracht ist). Wahlweise können vom Halfterteil an der Schnauze Verbindungsmittel
getragen werden, die lösbar und einstellbar mit einem
Befestigungsstück bzw. mit mehreren Befestigungsstücken in Eingriff sind, welche vom Nacken-Halfterteil getragen werden.
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Claims (1)
- Patentansprücheil.y Halfter für Schweine, dadurch gekennzeichnet , daß ein Schnauzen-Halfterteil (10) vorgesehen ist, der im Anwendungsfalle eine Schlinge (12) bildet, die wahlweise in ihrem Umfang zwecke Umgreifen der Schnauze des Schweines einstellbar ist, wodurch das öffnen der Schweinekiefer begrenzt ist, daß ferner zwecks Bildung eines Kragens (18) ein lösbar den Nacken des Schweines umgreifender Nacken-Halfterteil (16) vorhanden ist und daß wenigstens ein Befestigungsstück (13,11I) -vorgesehen ist, das im Anwendungsfalle den Kragen und die Schlinge miteinander verbindet, um letztere an ihrem Platz festzuhalten.2.) Halfter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Befestigungsstücke (13,I1O vorgesehen sind, die im Anwendungsfalle den Kragen (18) und die Schlinge (12). in der Nähe der entsprechenden Backen des Schweinekopfes miteinander verbinden.3.) Halfter nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schnauzen-Halfterteil (10) durch ein ersteh flexibles Element gebildet ist und daß die Schlinge (12) mittels eines Gleitringes (11) wahlweise In ihijem Umfang einstellbar ist, wobei im Anwendungsfalle ein Teil des genannten Elementes durch den Gleit- ring tjindurchsteckbar ist.ή.) Halfter nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, daß das eine Befestigungsstück (13) aus einem Teil des 3chnauzen-Halfterteiles (10) besteht, wobei dieser Teil im Anwendungsfalle nach dem Durchstecken durch den Gleit- ring (11) keinen Teil der Schlinge (12) darstellt.109842/11185.) Halfter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Nacken-Halfterteil (16) ein zweites flexibles Element darstellt, das Mittel (19,20) zum lösbaren Eingriff mit wenigstens einem Befestigungsstück (13,14) aufweist, wobei durch die Mittel gleichfalls die effektive Länge des Befestigungsstückes bzw. der Befestigungsstücke wahlweise einstellbar ist.6.) Halfter nach Anspruch 5$ dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eines der flexiblen Elemente (10,16) durch eine Kette gebildet ist und daß die lösbaren Eingriffmittel zwecks Eingriffes mit einem ausgewählten Kettenglied einer entsprechenden Kettenlänge wenigstens einen Federschnappschäkel (17,19,50) enthält.109842/1118
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