DE2106449A1 - Selbsttätige Einrichtung zur Be Schickung eines Aufzuges - Google Patents
Selbsttätige Einrichtung zur Be Schickung eines AufzugesInfo
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Description
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8 Münohan L'2, tL-insdorfstr. 10
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56-16.656p(i6.637H) 11.1.1971
ROTOPARK S.A., Genf (Schweiz)
Selbsttätige Einrichtung zur Beschickung eines Aufzuges
Die Erfindung betrifft eine selbsttätige Einrichtung zur Beschickung eines Aufzuges durch Übergabe einer Last
von einem Förderwagen auf einen Träger einer Aufzugs-Plattform
unter mindestens teilweisem Ineinandergreifen des Trägers und der Plattform»
Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß
a) die Einrichtung mindestens eine Beladefläche und/oder Entladefläche enthält, die mit dem Träger zusammenwirken
soll und auf einem Geschoß des Aufzuges neben dem Aufzugsfahrschacht
angeordnet ist,
b) die Einrichtung für jede dieser Beladeflächen und/oder Entladeflächen einen Förderwagen enthält, der zwischen
einer ersten Stellung, in der er mit der zugehörigen Belade- bzw. Entladefläche zusammenwirkt, und einer zweiten
Stellung, in der er mit dem Aufzug zusammenwirkt, verfahrbar ist,
4086)«BgnE (7)
1Q983A/1220
c) jeder Förderwagen mindestens einen Träger enthält, der so geformt ist, daß er wenigstens teilweise in Schlitze
der Belade- bzw. Entladefläche sowie in Schlitze des Trägers der Aufzugsplattform eingreifen kann, und der relativ
zum Förderwagen in zwei zueinander senkrechten Richtungen, die ihrerseits senkrecht zur Fahrtrichtung des Förderwagens
zwischen seiner ersten und seiner zweiten Stellung sind, verschiebbar ist,
d) der Träger in vorgeschobener Stellung je nach der Stellung des Förderwagens entweder mit der zugehörigen
Belade- bzw. Entladefläche oder mit dem Träger der Aufzugsplattform zusammenwirkt und
e) der bzw. jeder Förderwagen, wenn er in seiner zweiten Stellung und sein Träger zurückgezogen ist, mit keinem
beweglichen Teil des Aufzuges zusammenstößt, so daß der Aufzug selbst dann normal funktionieren kann, wenn dieser
Förderwagen sich in dieser zweiten Stellung befindet.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der
Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 die Beschickungs-Einrichtung und einen Teil des Aufzuges,
Fig. 2-6 Teilquerschnitte, welche verschiedene
Stellungen eines Förderwagens relativ zur Belade- oder Entladefläche oder zur Aufzugs-Plattform zeigen,
Fig. 7 und 8 Ansichten, die denen der Fig. 4 bzw.
Fig. 5 entsprechen und eine abgewandelte Ausführung der Aufzugs-Plattform zeigen,
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Pig. 9 eine perspektivische Teilansicht, die den
Träger-Teil des Förderwagens im Zusammenwirken mit der Belade- oder Entladefläehe darstellt,
Fig. 10 eine perspektivische Teilansicht, die den
Träger-Teil des Förderwagens im Zusammenwirken mit der Plattform des Aufzuges zeigt.
Die selbsttätige Beschickungs-Einrichtung enthält mindestens eine Belade- und/oder Entladefläche,,die in Flucht
mit einem Geschoß des Aufzuges angeordnet ist. Diese Einrichtung enthält ferner einen von der Plattform des Aufzugs
getragenen Träger und schließlich mindestens einen Förderwagen, der zwischen einer ersten Stellung, bei der
er mit der Belade- und/oder Entladefläche susaramenwirkt,
und einer zweiten Stellung;, in der er mit dem Träger der
Plattform des Aufzugs zusammenwirkt, verschoben werden kann.
Im übrigen enthält der Förderwagen mindestens einen Träger, der in gewissen Stellungen, während er senkrecht
bewegt wird, zwischen die Schlitze der Belade- und/oder der Entladefläche oder zwischen Schlitze des Trägers der
Plattform* je nach der Stellung des Förderwagens, eingreift.
Schließlich kann dieser Träger noch in einer dritten Rlchtung£
senkrecht zu den beiden anderen Riehtungen, bewegt werden, so daß er in bezug auf jene Hohlräume seitlich verschwinden
kann.■ '
In ihrer besonderen-Anwendung kann die beschriebene
Einrichtung zahlreiche,Abwandlungen zeigen:. Zum Beispiel
kann :3ie eine einzige Belade» und ,Entladefläche und einen
1 0 9,83Ä/ 1 2 20 , ... ..
einzigen Förderwagen haben; ferner lann sie mehrere Belade-
und Entladeflächen, die auf verschiedenen Geschossen des Aufzugs angeordnet sind und von denen jede mit einem Förderwagen
zusammenwirkt, aufweisen; sie kann ferner auf einem oder mehreren Aufzugsgeschossen eine Belade- und eine Entladefläche,
die an der einen bzw. der anderen Seite des Aufzugs angeordnet sind, enthalten, in welchem Falle sie
für jedes Paar von Belade- und Entladeflächen einen oder zwei Förderwagen haben kann.
Die dargestellte bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
enthält für je ein Geschoß des Aufzugs eine Beladefläche 1 und eine Entladefläche 2; diese Flächen sind
auf der einen bzw. der anderen Seite des Aufzugsfahrschachtes 3 angeordnet. Mit jeder der Flächen arbeitet je ein
Förderwagen 4 bzw. 5 zusammen; diese Wagen werden unabhängig voneinander angetrieben.
Diese besondere, bevorzugte Ausführungsform der Erfindung
läßt sich vorteilhaft für die Beschickung einer Tiefgarage, wie z.B. der in den Schweiz. Pat. 370 564,
379 747, 398 946, 399 309 und 425 624 beschriebenen, anwenden.
Die Einzelheiten dieser Garagen sind mit Ausnahme der Aufzugs-Plattform zum Verständnis der Wirkungsweise
der Beschickungseinrichtung unnötig und werden daher hier nicht beschrieben; sie können notfalls in jenen
Patentschriften nachgelesen werden.
Die Belade- und die Entladeflächen weisen Schlitze 6
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auf, die beiderseits eines mittleren ebenen Teiles 7 angeordnet
sind. Bei dieser Ausführungsform hat jede Belade« und/oder Entladefläche, von oben gesehen, die Form eines
doppelseitigen Kammes.
Die Belade- und die Entlädefläche sind um je eine Zufahrtbahn 8 verlängert, die zwischen zwei Gehsteigen 9
liegt; diese Gehsteige setzen sich beiderseits der Flächen
I und 2 als Platten oder Roste 10 fort, welche einen Raum
abdecken, der einen Teil der Förderwagen 4 bzw. 5 aufnehmen soll.
Beiderseits der Flächen 1 und 2 und des Fahrschachtes 3 erstrecken sich Rollbahnen - hier in Form zweier U-Eisen
II bzw. 12 - auf eine solche Länge, daß die Förderwagen 4
bzw. 5 entlang der Zufuhrbahn zwischen einer ersten Stellung, in welcher der betreffende Förderwagen neben
der zugehörigen Belade- bzw. Entladefläche steht, und einer zweiten Fläche, in welcher der Wagen im Fahrschacht
neben einem Träger der Aufzugs-Plattform steht, verfahren werden können.
Jeder der Förderwagen 4 und 5 enthält zwei Seitenteile 13* die durch einen Torbalken verbunden sind.
Auf jedem dieser Seitenteile 13 ist verschiebbar ein
Schlitten 14 so angeordnet, daß er unter der Wirkung eines Stellmotors 15 sich relativ zu den Seitenteilen 13 senkrecht
bewegt.
Jeder dieser Schlitten 14 trägt seinerseits einen 109834/1220
Träger 16, der sich mittels eines Stellmotors 17 relativ zum Schlitten 14 waagerecht und quer zu den Rollbahnen 11/12
verschieben läßt. Jeder dieser Träger 16 hat beim gezeichneten Ausführungsbeispiel Zähne 18 und bildet somit einen
Kamm, dessen Form und Maße denen der Bauteile der Belade- und Entladeflächen, mit denen sie zusammenwirken sollen,
entsprechen.
So sind also die Träger 16 mit ihren Zähnen 18 relativ zur zugehörigen Belade- oder Entladefläche in drei zueinander
senkrechten Richtungen beweglich.
Es ist noch zu bemerken, daß die Höhe der Zähne 18 der Träger 16 geringer als die Tiefe der Schlitze 6 ist
derart» daß in der ersten Stellung des Förderwagens diese Zähne 18 innerhalb dieser Schlitze verschwinden können und
ganz unterhalb der Oberfläche der entsprechenden Beladefläche 1 bzw. Entladefläche 2 liegen.
Die Längsbewegungen der Förderwagen 4, 5 können von hydraulischen Stellmotoren erzeugt werden, die dann mit
Druckflüssigkeit aus einem Druckbehälter über hand- oder fernbetätigte Steuerventile gespeist werden.
Die Einrichtung enthält schließlich einen auf der Plattform 20 des Aufzugs angeordneten Träger 21. Dieser
Träger 21 hat eine im allgemeinen ähnliche Form wie die Beladefläche 1 oder die Entladefläche 2 und weist ebenfalls
Schlitze auf, welche die Zähne 18 des Trägers 16 aufnehmen, wenn der entsprechende Förderwagen im Fahrschacht
des Aufzuges steht.
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Die Wirkungsweise der beschriebenen Einrichtung ist wie folgt:
Wenn die Einrichtung die in Fig. 1 und Figo 2 gezeigte
Stellung einnimmt, d.h., wenn der der Beladefläche 1 zugehörige Förderwagen 4 in seiner ersten Stellung ist und die
Zähne 18 dieser Träger 16 in den entsprechenden Schlitzen 6 der Beladefläche verschwunden sind und eine Last - hier
dargestellt durch ein Rad 19 eines Kraftwagens - auf der Beladefläche 1 angekommen ist, dann tritt folgendes ein:
a) Ausgehend von dieser ersten Stellung des Förderwagens werden die Schlitten, welche die Träger 16 tragen,
senkrecht aufwärts bewegt, so daß die Zähne 18 dieser Träger vollständig aus den entsprechenden Schlitzen 6 der Beladefläche
austauchen. Die Einrichtung befindet sich in der in Fig. 15 gezeigten Stellung, nachdem die Last 19 von
der Beladefläche 1 auf den Förderwagen 4 verbracht worden ist.
b) Angenommen, es sei eine Plattform des Aufzuges auf diesem Geschoß angehalten: Dann wird der Förderwagen 4
längsverschoben, um im Fahrschacht des Aufzuges in eine solche Stellung gebracht zu werden, daß die Zähne 18 der
Träger 16 oberhalb der entsprechenden Schlitze des Trägers 21 der Plattform 20 liegen (Fig. 4).
- c) Die Schlitten 14, welche die Träger 16 tragen, werden herabbewegt, so daß die Zähne 18 in die zugehörigen
Schlitze des Trägers 21 tauchen (Fig. 5). Dadurch wird die Last 19 infolge der Teil-Bewegung der Zähne 18 durch den
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Träger 21, auf diesen Träger und somit auf die Plattform des Aufzugs übertragen.
d) Darauf werden die Träger 16 in - relativ zum Schlitten 14 - querer Richtung bewegt, so daß die Zähne
aus den Schlitzen des Trägers 21 seitwärts herausgezogen werden in eine in Fig. 6 gezeigte Stellung, die der zweiten
Stellung des Pörderwagens entspricht und in der dieser, obwohl er sich noch im Aufzugsschacht befindet, mit keinem
beweglichen Teil des Aufzugs und insbesondere der Plattform zusammenstößt. So kann von diesem Augenblick an der
Aufzug anfahren, um die Last in das gewünschte Geschoß zu bringen.
Sobald der Förderwagen in seiner in Fig. 4 gezeigten Stellung ankommt, d.h. am Ende des oben unter b) beschriebenen
Vorganges, kann eine neue Last auf die Beladefläche 1 herangeführt werden.
e) Der Förderwagen wird in Längsrichtung aus dem Aufzugsschacht herausgefahren, bis er auf der Beladefläche
ausgerichtet ist, d.h. bis die zurückgezogenen Zähne 18 vor den zugehörigen Schlitzen der Beladefläche 1 stehen.
f) Schließlich werden die Träger 16 in Richtung zur Beladefläche
1 verschoben und die Zähne 18 seitwärts in die zugehörigen Schlitze 6 eingeführt. Der Förderwagen befindet
sich dann in seiner ersten Stellung.
Die beschriebene Einrichtung hat folgende Vorteile:
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1) Die Zeitdauer, während der die Aufzugsplattforra auf dem betrachteten Geschoß stillstehen muß, ist auf einen
sehr kleinen Wert verringert, da man, um den Fahrstuhl fahren lassen zu können, nur die Träger zurückzuziehen,
aber nicht den ganzen Förderwagen zu verfahren braucht.
2) Die Wirkungsweise der Einrichtung ist von der zum Einbringen der Last auf die Beladefläche 1 nötigen Zeit unabhängig,
da dieses Einbringen schon, sobald diese Beladefläche von der vorhergehenden Last geräumt ist, unabhängig
von der schließlichen Stellung des Förderwagens geschehen kann, da dieser in seine erste Stellung (Fig. 2) zurückkehrt,
ohne mit der Oberfläche der noch beladenen Ladefläche höhengleich zu sein.
Die Bewegungen des anderen Förderwagens 5 sind ähnlich wie die oben beschriebenen; die Plattform 20 hat die Funktion
der Beladefläche 1, und die Beladefläche 2 hat die Funktion der Plattform 20.
Die Förderwagen 4, 5 können zu einander gleicher Zeit verfahren werden, und zwar insbesondere dann, wenn Eingang
und Ausgang von Ladung miteinander abwechseln müssen. Dann wird die soeben von ihrer Ladung befreite Aufzugsplattform
dazu benutzt, die neue Ladung solange aufzunehmen, bis sie eingeführt wird.
Die Förderwagen 4, 5 können ferner unabhängig voneinander verfahren werden, und zwar dies insbesondere dann,
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- ίο -
wenn mehrere Ladungen hintereinander eingehen oder ausgehen.
Abgewandelte Ausführungsformen der oben beschriebenen Einrichtung könnten natürlich mit solchen Belade- und Entladeflächen
und zugehörigen Förderwagen auch in mehreren Aufzugsgeschossen versehen sein; auch kann in einem oder
in mehreren Geschossen bloß eine einzige Belade- oder Entladefläche mit nur einem einzigen Förderwagen vorgesehen
sein. Schließlich könnten einige Aufzugsstockwerke nur mit einer Beladefläche und andere Stockwerke mit einer Entladefläche
versehen sein. Die Förderwagen eines und desselben Stockwerkes können durch voneinander getrennte Antriebseinrichtungen
oder durch eine einzige Antriebsvorrichtung angetrieben werden. Und endlich können die Förderwagen
eines und desselben Stockwerkes mechanisch miteinander gekuppelt sein.
Bei der in Fig. 7, Fig. 8 und Fig. 10 dargestellten Ausführungsform
hat der Träger der Aufzugsplattform eine besondere Gestalt. Diese Plattform wird durch einen Kamm
oder zwei Kämme gebildet, dessen bzw. deren Zähne 22 den Träger bilden. Diese Zähne 22 sind einziehbar wie diejenigen
der oben genannten Schweiz. Pat. 425 624.
Diese Zähne 22 sind mit einem Ende 24 an der Plattform befestigt; ihr freies Ende ist etwa wie ein liegendes
L geformt.
So ist der obere Teil des Zahnes 22 relativ zur ihn tragenden Traverse 23 versetzt. Der Betrag dieser Ver-
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- Ii -
setzung ist größer als die Höhe eines Zahnes 18, so daß,
wenn der Förderwagen die in Fig. 8 gezeigte Stellung innehat, welche derjenigen der Fig. 5 der ersten Ausführungsart entspricht,
der Oberteil der Zähne 18 unterhalb der Oberteile der Zähne 22 liegt.
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Claims (1)
- fat ent anspril ehe1. Selbsttätige Einrichtung zur Beschickung eines Aufzuges <Büirch übergabe einer Last von einem Förderwagen auf einen Träger einer Äufzugs-Plattform unter mindesten« teilweisem Ineinandergreifen des Trägers und der Plattform, dadurch gekennzeichnet, daßa) die Einrichtung mindestens eine Beladefläche (1) und/oder Entladefläche (2) enthält, die mit dem Träger (16) zusammenwirken soll und auf einem Geschoß des Aufzuges neben dem Aufzugsfahrschacht (3) angeordnet ist,b) die Einrichtung für jede dieser Beladeflächen (1) und/oder Entladeflächen (2) einen Förderwagen (4, 5) enthält, der zwischen einer ersten Stellung, in der er mit der zugehörigen Belade- bzw. Entladefläche zusammenwirkt, und einer zweiten Stellung, in der er mit dem Aufzug zusammenwirkt, verfahrbar ist,c) jeder Förderwagen (4, 5) mindestens einen Träger (16) enthält, der so geformt 1st, daß er wenigstens teilweise in Schlitze (6) der Belade- bzw. Entladefläche sowie in Schlitze des Trägers (21) der Aufzugsplattform (20) eingreifen kann, und der relativ zum Förderwagen (4, 5) in zwei zueinander senkrechten Richtungen, die Ihrerseits senkrecht zur Fahrtrichtung des Förderwagens zwischen seiner ersten und seiner zweiten Stellung sind, verschiebbar ist,d) der Träger (16) in vorgeschobener Stellung je nach der109834/1220Stellung des Förderwagens (4, 5) entweder mit der zugehörigen Belade- bzw. Entladefläche (1, 2) oder mit dem Träger (21) der Aufzugsplattform (20) zusammenwirkt unde) der bzw. jeder Förderwagen (4, 5)* wenn er in seiner zweiten Stellung und sein Träger (16) zurückgezogen ist, mit keinem beweglichen Teil des Aufzuges zusammenstößt« so daß der Aufzug selbst dann normal funktionieren kann, wenn dieser Förderwagen (4, 5) sich in dieser zweiten Stellung befindet.2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie zwei Belade- oder Entladeflächen (1, 2), davon je eine an jeder Seite des Fahrschachtes (3)> sowie zwei Förderwagen (4, 5)> davon je einen für jede der Flächen (1, 2), enthält.3· Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Flächen (1, 2) eine Belade- und/oder Entladefläche ist.4. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die eine der Flächen (1, 2) eine Ladefläche, die andere eine Entladefläche 1st.5· Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Förderwagen (4, 5) zwei Träger (16) enthält.6. Einrichtung nach Anspruch 5> dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (16), die Belade- und/oder Entladeflächen (1, 2)109834/1220und der Träger (21) der Aufzugsplattform (20) gezahnt sind.7. Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß Jeder Förderwagen auf einem Gleis (11, 12) fährt, das sich beiderseits der Belade- und/oder Entladefläche (1, 2) und des Aufzugsschachtes (J>) erstreckt.8. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Förderwagen (4, 5) mechanisch miteinander gekuppelt sind, so daß sie sich güchzeitig und gleichsinnig bewegen.9- Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Förderwagen (4, 5) mit de einer gesonderten Antriebseinrichtung versehen ist, so daß die beiden Wagen entweder synchron zueinander oder getrennt und unabhängig voneinander verfahren werden können.10. Einrichtung nach irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Träger (16) mindestens ein Organ (18) enthält, das geradlinig und waagerecht angeordnet ist und zur Fahrtrichtung des zugehörigen Förderwagens (4, 5) senkrecht vorspringt und das sich bei seinen Vertikalbewegungen unmittelbar neben mindestens einem Vorsprung einer Belade- oder Entladefläche (1, 2) oder mindestens einem Vorsprung des Trägers (21) der Aufzugsplattform (20) - je nach der Stellung des Förderwagens - bewegt.11· Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Höh« des aus jedem Träger (16) vorspringenden109834/12202106USOrgans (18) kleiner ale diejenige der entsprechenden Form der Belade- und/oäer Entladefläehe Xl,' 2) bzw. des Trägere (2Ϊ) der Aufaugspllttform (20) ist/ - . '12. Einrichtung nach Anspruch 1O4 .dadurch gekennzeichnet, daß jeder Träger (16) mehrere vorspringende geradlinige Organe (18) besitzt, die einen Kamm bilden, der mit ent sprechenden Schlitzen (6) der Belade- und/oder Entlade fläche (1, 2), die sich zwischen den Vorsprüngen befinden, zusammenwirkt;13. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß Jeder Träger (16) in gleicher Weise mit entsprechenden Schlitzen (6) des Trägers (21) der Aufzugsplattform (20) zusammenwirkt.14. Einrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (21) der Aufzugsplattform (20) aus mindestens einem gezahnten Organ (22) besteht, das mindestens teilweise durch den Träger (16) der Förderwagen (4, 5) bei der senkrechten Relativbewegung, mit deren Zähnen sich kreuzend, hindurchgehen.15. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß, im Qrundriß gesehen, Jeder Vorsprung (22) des Trägers (21) der Aufzugsplattform (20) im allgemeinen eine Zickzackform bildet, deren Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Zähnen (22) groß genug ist, einen geraden Zahn (18) des Trägers (16) des Förderwagens (4, 5) hindurchzulassen.109834/1220 copy16» Einrichtung nach Anspruch 15* dadurch gekennzeichnet, daß jeder Zahn (22) des Trägers (21) der Aufzugsplattform (20) in Seitenansicht im allgemeinen die Form eines L hat, dessen Grundlinie senkrecht angeordnet und einstückig mit einem Balken verbunden ist derart, daß der waagerechte Teil des Zahns (22) sich oberhalb dieses Balkens befindet (Fig. 7, 8, 10).17· Einrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen dem oberen Teil jedes Zahns (22) des Trägers (21) der Aufzugsplattform (20) und der Oberfläche des Balkens größer als die Höhe eines Zahns (18) des Trägers (16) des Förderwagens (4, 5) ist.18. Einrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß sie nur ein einziges Paar Förderwagen (4, 5) enthält und dieses beiderseits des Fahrschachtes (j5) im Obergeschoß des Fahrstuhls angeordnet ist.19· Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß sie mehrere Paare von Förderwagen (4, 5) enthält und diese beiderseits des Fahrschachtes (2) in mehreren Geschossen des Fahrschachtes angeordnet sind.109834/1220
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