DE2105566A1 - Maheinnchtung - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine zusammen mit einem. Traktor
benutzbare Mäheinrichtung und insbesondere auf eine an die Vorder- oder Rückseite eines Traktors befestigbare Rotationsmäheinrichtung.
Als Zusatzgeräte für diese antreibenden Fahrzeuge ausgebildete Rotationsmäheinrichtungen werden gewöhnlich zum Schneiden von
Gras benutzt und in einem solchen Falle im allgemeinen zwischen einer Front- und einer Heckradbaugruppe des Traktors befestigt.
Solche Mäheinrichtungen haben den Nachteil, daß sie mühsam zu montieren und schwierig zu warten sind und sie darüber hinaus
nur ungenügend dem Bodenverlauf folgen können.
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Diese Nachteile der bekannten Rotationsmäheinrichtungen sollen durch die Erfindung überwunden werden. Aufgabe der Erfindung
ist es demgemäß, die Mittel zum Befestigen der Mäheinrichtung an das diese antreibende Fahrzeug zu verbessern, um die Leistung
der Mäheinrichtung und der aus dieser und dem antreibenden Fahrzeug bestehenden Kombination zu erhöhen. Aufgabe der Erfindung
ist es des weiteren, Befestigungsmittel zu schaffen, die eine leichte Montage und Demontage der Mäheinrichtung an das bzw.
von dem antreibenden Fahrzeug gestatten, und schließlich eine Mäheinrichtung zu konzipieren, die leicht in an den Traktor an-
^ gebautem Zustand gewartet werden kann.
Diese Aufgaben werden erfindungsgemäß gelöst durch ein im wesentlichen
ebenes, vier durch eine zentrale Längsachse und eine rechtwinklig dazu verlaufende Querachse definierte Quadranten
aufweisendes Gehäuse oder eine Tragfläche, das bzw. die die Rotorblätter und in jedem der Quadranten Rollmittel trägt, durch
die das Gehäuse mit bestimmtem Abstand von einer Rollfläche auf dieser bewegbar ist, und zwei Streben, von denen jeweils ein
Ende zur drehbaren Lagerung in einer entsprechenden Seite des Traktorchassis ausgebildet und das andere über ein Universaloder
Kugelgelenk an einem entsprechenden Punkt des Gehäuses be- ^ festigt ist und jede zwischen ihren beiden Enden ein eine längsaxiale
Bewegung derselben zulassendes, federelastisches Element aufweist.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sowie die Wirkungsweise
der erfindungsgemäßen Einrichtung gehen aus der nachfolgenden
Beschreibung in Verbindung mit den Zeichnungen hervor, die eine bevorzugte Ausführungsform der Einrichtung enthalten.
Im einzelnen zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Traktors mit einer Hebevorrichtung, an der die Mähdnrichtung befestigt werden
kann,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des vorderen Teils des Fahr1-zeugchassis
gemäß Fig. !,die einen Teil der Hebevorrichtung und insbesondere die Art der Befestigung der Mähein*
richtung an dem Chassis zeigt,
H.g. 3 eine Aufsicht auf das Gehäuse bzw. die Tragfläche der
Mäheinrichtung gemäß Fig. 2, ·
Fig. 4 einen Querschnitt durch die Mäheinrichtung gemäß Fig. 3
entlang der Linie M-4,
Fig. 5 einen Querschnitt durch einen Teil einer federbelasteten Strebe der Mäheinrichtung gemäß Fig. 4 in vergrößerter
Ansicht und
Fig. 6 einen Querschnitt durch das Kugelgelenk der Strebe gemäß Fig. 5 entlang der Linie 6-6 in vergrößerter Ansicht.
Die Fig. 1 zeigt einen elektrisch angetriebenen Traktor mit einem Chassis 10, auf dessen Unterseite die Fahrgestellelemente
wie die Frontradbaugruppe 11, die Steuerbaugruppe und die Heckradbaugruppe
befestigt sind. Am Frontende des Traktorchassis sitzt eine Hebevorrichtung 12. Des weiteren erkennt man eine
zylindrische Bohrung lh in einer Seite des Cha*ssis 10 zur Befestigung
von Teilen der Mäheinrichtung.
Es wird nunmehr auf die Fig. 2 Bezug genommen, die das Frontende des Chassis 10 zeigt, an dem der Ausleger 13 der Hebevorrichtung
12 befestigt ist. Zwei zylindrische Bohrungen 14, von
denen nur eine sichtbar ist, befinden sich in den Seitenteilen des Chassis IO zur Befestigung der Streben 15 und 16. Die Bohrungen
14 sind nahe dem Träger für die Frontradbaugruppe 11 angeordnet.
Die Hebevorrichtung 12 und die Art ihrer Befestigung am Chassis sind in einer anderen Patentanmeldung beschrieben.
Die Hebevorrichtung 12 enthält einen Ausleger 13 von im allgemeinen U-förmigem Querschnitt und eine sich von einer Seite des
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Chassis zur anderen erstreckende Grundplatte 17 mit zwei im allgemeinen
längeren Klauen 18 und 19. Das eine Ende des Auslegers
13 ist an einem zentralen Teil 20 der Grundplatte 17 mittels Schrauben oder anderer geeigneter Befestigungsmittel befestigt,
während das andere Ende des Auslegers 13 eine auf einer sich von einer Seite des Auslegers 13 zur anderen erstreckenden Welle
22 sitzende zylindrische Rolle 21 trägt. Die eine Klaue 18 ist an dem einen Ende der Grundplatte 17 und die andere Klaue 19
am anderen Ende der Grundplatte 17 jeweils mit Abstand zu deren Ende befestigt. Die Klauen 18' und 19 sind an Teile des Chassis
angeschweißt oder mittels anderer Befestigungsmittel angebracht. Über die Rolle 22 läuft ein Band 23, das an einem Ende in ein
Tragglied 24 übergeht - dies kann leicht durch das zu einer
Schlinge geformte Bandende realisiert werden - und das an seinem anderen Ende an einer Winde 25 befestigt ist, mit der das
Band 23 zum Heben und Senken der Mäheinrichtung auf- und abgewickelt werden kann. Die Winde 25 ist detailliert in der vorgenannten
Patentanmeldung beschrieben.
Die Mäheinrichtung besitzt ein im wesentlichen ebenes Gehäuse 30 oder eine Tragfläche mit einer zentralen Längsachse 3I und
einer senkrecht dazu verlaufenden Querachse 32. In jeder der vier durch den Schnittpunkt der beiden Achsen gebildeten Quadranten
sind Rollmittel angeordnet, die das Gehäuse in einem bestimmten Abstand von einer Rollfläche halten.
Die Laufradbaugruppen 33 und 34 in den beiden vorderen Quadranten
umfassen jeweils eine schwenkbare Rolle 35 und einen Lagerbock
36, der mit einem Ende am Gehäuse 30 und dem Frontrand 37
der Mäheinrichtung montiert ist und an seinem anderen Ende eine
sich senkrecht erstreckende Bohrung aufweist. In dieser Bohrung ist die nach oben gerichtete Welle 38 der schwenkbaren Rolle 35
frei drehbar gelagert. Auf der Welle 38 befinden sich sowohl unterhalb als auch oberhalb des Lagerbocks 36 mehrere Unterlegscheiben
39 j die durch einen in einer im oberen Ende der Welle 38 vorhandenen Bohrung sitzenden Splint 40 gesichert sind. Durch
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Anordnen einer unterschiedlich großen Zahl von Unterlegscheiben
über und unter dem Lagerbock 36 kann die Höhe des Gehäuses 30
oder der Tragfläche in bezug auf die Rollfläche eingestellt werden. Diese an der Front der Mäheinrichtung befindlichen Laufradbaugruppen
33 und 31J sind zum Abtasten der Bodenoberfläche
vorgesehen und verhindern eine Beschädigung der Graswurzeln des abzumähenden Grases. Die in den beiden hinteren Quadranten
sitzenden Laufradbaugruppen 41 und 42 enthalten jeweils einen senkrechten Träger 43, an dessen unterem Ende sich ein auf
einer am Träger befestigten Welle fliegend gelagertes Laufrad 44 befindet. Der Träger 43 besitzt eine Anzahl von im Abstand
senkrecht übereinander angeordneten Bohrungen und ist so ausgebildet, daß, wenn er gegen eine am Seitenrand 46 der Mäheinrichtung
befestigte Klammer 45 gedrückt wird, ein Pestsitz erreicht
wird. Die Klammer 45 ist mit einer Bohrung versehen, die mit jeder der Bohrungen in dem Träger 43 übereinstimmt.
Durch die Bohrung in der Klammer 45 und eine der Bohrungen im Träger 43 ragt eine Schraube 47 mit einer Flügelmutter, durch
die die beiden Teile zusammengehalten werden. Damit kann der Abstand des Gehäuses 30 zum Boden durch Auswahl einer passenden
Bohrung im Träger 43 und durch zum Deckungbringen dieser·
Bohrung mit der Bohrung in der Klammer 45 eingestellt werden. Die hinteren Laufradbaugruppen 41 und 42 verhindern die Beschädigung
der Rotorblätter und ebenfalls eine Beschädigung der Graswurzeln.
Wie bereits erwähnt, ist das Gehäuse 30 oder die Tragfläche
der Mäheinrichtung mittels zweier Streben 15 und 16 an der Seite des Chassis 10 angelenkt. Jede dieser Streben 15 und 16
besitzt an einem Ende eine zylindrische Ausnehmung 51 zur Auf
nahme eines Zapfens (clevis pin) 52, mit dem die Strebe und der Seitenteil des Chassis 10 Über die Bohrung 14 dergestalt
drehbar miteinander verbunden sind', daß die Strebe um eine '
horizontale Achse verschwenkbar ist. An jedem der beiden anderen Enden der Streben 15 und 16 befindet sich ein Kugelgelenke lemmit 53, das In einem Lager 54 gelagert 1st und mit
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diesem ein Kugelgelenk bildet, wodurch das Gehäuse 30 um irgendeine
von drei wechselweise aufeinander senkrecht stehenden Achsen in begrenztem Ausmaß frei schwenkbar ist.
Es wird nun auf die Fig. 5 und 6 verwiesen, die Einzelheiten
einer der beiden identisch aufgebauten Streben 15 und 16 bzw. der Kugelgelenkkonstruktion zeigen. Die Strebe 15 besteht aus
zwei längsaxial zueinander ausgerichteten Gliedern 54 und 55»
von denen das Glied 54 an seinem freien Ende mit der bereits
oben erwähnten zylindrischen Bohrung 51 und an seinem anderen,
P zwischen den beiden Strebenenden befindlichen Ende mit einer zylindrischen Bohrung 56 versehen ist, in der ein Zapfen oder
eine Hülse 57 sitzt. In der Hülse 57 ist eine zylindrische Bohrung 59» durch die das zwischen den beiden Strebenenden,befindliche
Ende des Gliedes 55 geht. In diesem Ende des Gliedes 55 sitzt ein in der Bohrung 56 frei beweglicher Stift 58, der
sich in der mit ausgezogenen Linien gezeichneten Stellung gegen die Innenschulter der Hülse 57 abstützt. Zwischen der in
dem Glied vorhandenen Hülse 57 und einer auf dem Glied 55 vorgesehenen Schuber 61 ist ein Fedeoiement 60 angeordnet, das
die beiden Enden der Strebe 15 auseinanderdrückt. Wird auf die beiden Enden eine Druckkraft ausgeübt, so verringert sich die
k Gesamtlänge der Strebe 15 beispielsweise um den gestrichelt
gezeichneten Teil 62 des Glieds 55. Das freie Ende des Glieds 55 besitzt eine zylindrische Öffnung 63, in die zur Bildung
einer sphärisch gewölbten Öffnungsoberfläche Endstücke 63a eingeschweißt sind und in der sich eine Kugel 64 mit zwei einander
diametral gegenüberliegenden ebenen Flächen befindet, wobei die Kugeloberfläche in die sphärisch gewölbte Öffnungsoberfläche
eingreift. Die Kugel 64 sitzt auf einer Schraube 65 mit
senkrecht zu der Schraubenlängsachse ausgerichteten Wandflächen, wie insbesondere aus Fig. 6 ersichtlich ist, und die Schraube
65 ihrerseits in Bohrungen, die in den Schenkeln eines U-fftrmigen Bauteils 66 vorhanden sind. Zwischen jedem Schenkel und
den ebenen Flächen der Kugel 64 sind mehrere Unterlegscheiben 67a angeordnet. Der Bodenteil des ü-förmigen Bauteils 66 ist
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mit einem Satz Schrauben 67 an dem Gehäuse 30 angeschraubt. Demgemäß
ist das Glied 55 der Strebe 15 relativ zur Kugel 64 um irgendeine von drei wechselweise aufeinander senkrecht stehenden
Achsen in begrenztem Ausmaß frei schwenkbar. Das Ausmaß dieser Bewegung um eine durch die Mitte der Kugel 64 gehende
und senkrecht zu der Ebene von Fig. 6 verlaufende Achse ist durch die gestrichelt gezeichneten En-dlagen 68 und 69 des Glieds
55 dargestellt. Das Kugelgelenk und die federbelasteten Streben 15 und 16 ermöglichen es dem Gehäuse 30 derJMäheinrichtung
dem Verlauf des Bodens, über den die Mäheinrichtung läuft, unabhängig von der Bewegung des antreibenden Fahrzeugs zu folgen.
Durch die Kugelgelenke kann das Gehäuse eine Rollbewegung um eine Längsachse und eine Nickbewegung um eine Querachse und
aufgrund der federbelasteten Streben auch eine Gierbewegung ausführen. Die federbelasteten Streben schlucken darüber hinaus
Stöße von Hindernissen, auf die die Mäheinrichtung unter Umständen stößt.
Das Gehäuse 30 der Mäheinrichtung ist des weiteren mit zwei Haltern 71 und 72 ausgerüstet, die mit im wesentlichen gleichem
Abstand von der Längsachse 31 und im allgemeinen nahe der
Querachse 32 auf dem Gehäuse 30 angeordnet sind und an denen
jeweils eine Feder 73 bzw. 74 angreift. Jeder der beiden Halter
71 und 72 besteht aus einem U-förmigen, mit seinem Bodenteil am Gehäuse befestigten Element, zwischen dessen Schenkeln
ein in einen Haken der Feder 73 bzw. 74 eingreifender Stift sitzt. Die anderen Enden der Federn 73 und 74 sind unter Spannung
an der Welle 22 der Hebevorrichtung eingehakt und durch «jeweils einen im Wellenende sitzenden Stift 75 bzw. 76 festgehalten.
Die Federsteifigkeit der beiden Federn 73 und 74 ist
so gewählt, daß sie die auf die Laufräder wirkende Last der
Mäheinrichtung um einen Teil vermindern und ferner einen Teil des Gewichtes derselben auf das Chassis verlagern, wodurch
nicht nur die Mäheinrichtung dem Bodenverlauf noch besser folgen kann, sondern auch die Handhabung der Mäheinrichtung in
Verbindung mit dem Traktor verbessert wird.
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Das Tragglied 24 an dem Band 23 der Hebevorrichtung 12 ist mit einem Befestigungselement 78 verbunden, das auf der zentralen
Längsachse 31 des Gehäuses 30 zwischen der die beiden Schrauben 65 und -79 der beiden Kugelgelenke verbindenden Linie und
dem rückwärtigen Teil 80 des Gehäuses angeordnet ist. Wenn die Hebevorrichtung 12 betätigt wird, wird das Gehäuse 30 im wesentlichen
horizontal mit nach unten geneigter oder horizontal ausgerichteter Frontseite angehoben. Aus Sicherheitsgründen
ist es wünschenswert, daß die Rotorblätter bei einer Mäheinrichtung,
die in Betrieb ist, beim Abheben der Mäheinrichtung vom Boden abgedeckt sein sollen. Durch die Anordnung des Befestigungselements
78 auf dem Gehäuse 30 an der beschriebenen Stelle wird erreicht, daß bei einem Hebevorgang die Mäheinrichtung
nicht kippt und die Rotorblätter abgedeckt bleiben. Die Mäheinrichtung kann jedoch auch um die den Streben zugeordneten
Kugelgelenke gekippt werden, um zur Wartung leicht an die Unterseite der Mäheinrichtung herankommen zu können. Ein
derartiges Kippen kann durch Anheben der Frontseite der Mäheinrichtung herbeigeführt werden. Zu diesem Zweck kann an der
Frontseite der Mäheinrichtung ein Handgriff angebracht sein. Selbstverständlich ist, bevor die Frontseite der Mäheinrichtung
angehoben wird, das Band 23 von der Mäheinrichtung zu lösen. Das Gehäuse 30 ist vorzugsweise dicht an der Frontseite
des Traktors angebracht, um die Tätigkeit des Steuerns zu erleichtern.
Die Fähigkeit der Mäheinrichtung, dem jeweiligen Bodenverlauf gut folgen zu können, geht dabei nicht verloren.
Die Fig. 3 zeigt eine Aufsicht auf das Gehäuse 30 gemäß der Fig. 2. Das Gehäuse 30 trägt drei mit ihren Rotationsachsen
senkrecht auf diesem stehende Elektromotoren 81, 82 und 83. Die Speisung der Motoren erfolgt über ein Stromkabel 86, das in
eine am Traktor befindliche Steckdose einst^eckbar ist.
Die Fig. 4, die einen Querschnitt entlang der Linie 4-4 der Fig. 3 darstellt, ^eigt die vertikale Anordnung der Elektromotoren
81, 82 und 83, auf denen jeweils ein Rotorblatt be-
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festigt ist j den Seitenrand 46 und einen Führungskanal 84, durch
den das geschnittene Gras in Richtung auf ein am Seitenrand 46 befestigtes Auswurfsrohr 85 und von dort nach außen bewegt
wird.
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Claims (5)
1. Mäheinrichtung, die zusammen mit einem Traktor benutzbar ist, gekennzeichnet durch ein im
wesentlichen ebenes, vier durch eine zentrale Längsachse (31) und eine rechtwinklig dazu verlaufende Querachse (32)
definierte Quadranten aufweisendes Gehäuse (30), das die Rotorblätter und in jedem der Quadranten Rollmittel (33,
34, 41, 42) trägt, durch die das Gehäuse (30) mit bestimmtem
Abstand von einer Rollfläche auf dieser bewegbar ist, und zwei Streben (15, 16), von denen jeweils ein Ende zur
drehbaren Lagerung in einer entsprechenden Seite des Traktorchassis (10) ausgebildet und das andere über ein Universal-
oder Kugelgelenk (53* 54) an einem entsprechenden Punkt des Gehäuses (30) befestigt ist und jede zwischen
ihren beiden Enden ein eine längsaxiale Bewegung derselben zulassendes Pederelement (60) aufweist.
2. Mäheinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die beiden Punkte, in denen
die Streben (15, 16) am Gehäuse (30) angelenkt sind, auf einer zur Querachse (32) parallelen und dieser benachbarten
Linie liegen und beide Punkte von der Längsachse (31) im wesentlichen gleich weit entfernt sind.
3. Mäheinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet
durch Federn (73, 74) zur federnden Lagerung des Gehäuses (30) an einem Ende des Chassis (10).
4. Mäheinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet
, daß das Gehäuse (30) dem Chassisfrontende zugeordnet ist.
5. Mäheinrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch Mittel (12) zum Anheben des Gehäuses (30), die
an einem dritten Punkt am Gehäuse (30) angreifen, der zwi-
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sehen der die beiden anderen Punkte verbindenden Linie und
der dem Chassisende benachbarten Seite des Gehäuses (30) liegt.
Mäheinrichtung nach Anspruch *l oder 5, gekennzeichnet
durch einen Ausleger (13)» der mit einem Ende an dem Chassisende befestigt und mit seinem anderen
freien Ende vom Chassis (10) weggerichtet ist, und zwei sich Jeweils von dem freien Auslegerende zu einem entsprechenden
Punkt des Gehäuses (30) erstreckende Tragfedern (73, 71J).
Mäheinrichtung nach Anspruch 5 oder 6, gekennzeichnet durch einen Ausleger (13)>
der mit einem Ende an dem Chassisende befestigt und mit seinem anderen freien Ende von dem Chassis (10) weggerichtet ist,
ein längeres Band (23) 5 das an einem Ende an einem zwischen
der die beiden Punkte verbindenden Linie und der dem Chassisende benachbarten Seite des Gehäuses (30) liegenden
Punkt befestigt ist und dessen anderes Ende sich zu dem freien Auslegerende erstreckt, sowie Mittel (25) zum Aufwickeln
dieses Bandendes.
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