DE2161297A1 - Vorrichtung zum schutz von pflanzen gegen maeuse - Google Patents
Vorrichtung zum schutz von pflanzen gegen maeuseInfo
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-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A01—AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
- A01G—HORTICULTURE; CULTIVATION OF VEGETABLES, FLOWERS, RICE, FRUIT, VINES, HOPS OR SEAWEED; FORESTRY; WATERING
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Description
Die Erfindung betrifft eine wiederverwendbare Vorrichtung zum Schutz von pflanzlichen Knollen, Zwiebeln und I/urzeln
gegen Mäuse.
Unter den Schädlingen des Gartens nimmt neben der Feldmaus MICROTUS ARVALIS die von Prankreich bis zur Lena verbreitete
Scher- oder Wühlmaus ARVICOLA TERRESTRIS mit ihren Unterarten ARVICOLA TERRESTRIS SCHERMAN und ARVICOLA TERRESTRIS
EXITUS MILLER und der eigenen, Westeuropa bewohnenden Art ARVICOLA TERRESTRIS SAFIDUS MILLER die wichtigste Stelle
ein. Sie richtet unter den Gartenpflanzen gewaltigen Schaden
an, indem sie unterirdische Gänge anlegt und Wurzeln schädigt, insbesondere Zwiebeln und Knollen annagt, auffrißt
oder diese verrückt.
Die Fachliteratur führt einerseits die in den letzten Jahrzehnten spürbar zunehmende Mäuseplage auf die Kultivation
von Gartenpflanzen zurück, die den Klausen besonderes bekömmlich
sind, wie Tulpen, Lilien und Krokus-Gewächsen; so sei das überwintern der Wühlmaus in den Miederlanden erst durch
die Tulpenzucht möglich geworden.
Auf der anderen Seite weiß die Facnliteratur zum Schütze der
Pflanzen gegen Mäuse nur solche Maßnahmen zu empfehlen, die allesamt aufwendig, zum Teil sogar auch für den Anwender gefährlich
sind. So reicht die Liste der Empfehlungen von der Oberflächenbehandlung jeder einzelnen Zwiebel oder Knolle
mit Mennige über das periodisch vorzunehmende Streuen von stark toxischen oder übelriechenden Fräparaten an den eingesetzten
Fflanzen weiter zu kunstvollen Vorschriften für den Mäusefang mit eigens dazu eingerichteten Röhrenfallens über
die Vernichtung mit Auspuffgasen, die Behandlung mit künst-
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lichem Nebel bis zu den Vorschlägen zum schlichten Abstechen
oder Abschießen des Schädlings.
Hierbei wird immer wieder betont, daß nur eine Gemeinschaftsaktion aller Gärtner eines geschädigten Bezirks Erfolg versprechen
könnte.
Alle diese Maßnahmen sind für einen Blumenfreund, der nur
wenige Stunden in der Woche seinen Garten bearbeiten kann, nicht geeignet. Doch bringt der Verzicht auf jeglichen Schutz
die Ungewißheit über das Aussehen des Gartens in den Blütenzeiten mit sich.
Die bekannten Schriften über Vorrichtungen, die zum Einpflanzen und zur Aufzucht von Fflanzen dienen, beinhalten sämtlich
Vorschläge zur Gestaltung von Blumentöpfen, die zum Zwecke besserer 1/asserdurchlässigkeit verwendeter Kunststoffe geschlitzte
oder perforierte Wände besitzen, wie in der DTOS 15827^2, oder einen Blumentopf entwerfen, der beim Einsetzen
in die Gartenbeete durch Aufreißen entblumt werden kann, um
sodann vernichtet zu werden (DTOS 1^82977), oder gar ein Gefäß
zum Gegenstand der Erfindung haben, welches Wasser von unten einläßt und das von oben eingedrungene unten wieder herauslassen
kann (DTOS 15O7OO5).
Die erwähnten Schriften haben als Grundgedanken, die Einführung der Kunststoffe als Blumenbehältermaterial gegenüber dem gebrannten
Ton zu fördern, bringen aber zur Abwehr irgendwelcher Schädlinge nichts vor. Lediglich die DTOS 1582914 beschäftigt
sich mit der Abwehr von Schnecken.
Direkt den Mäuseschutz zu berücksichtigen, scheint die auf dem Markt jüngst erschienene Kasettenverpackung für mehrere BIu-
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menzwiebeln von dem Versand Flanta-Pix (Prospekt Flora-Sämereien,
Hans Maier, Solingen). Es handelt sich dabei um eine Versandverpackung, die aus zwei aneinandergeschweißten Kunststoffolien
besteht, wobei diese in periodischen Abständen nach außen geformt zum Inneren hin je einen behälterartigen Raum bilden,
in dem dann eine Blumenzwiebel vor dem Schweißvorgang eingelegt ist. Diese Behälterstücke können dann abgeschnitten und
einzeln, ohne die Zwiebel zu entnehmen, eingepflanzt werden. Hier handelt es sich um eine Einwegpackung, die nach unten offen
und somit Schädlingen zugänglich ist. Die Zwiebel selbst hat als nächste Umgebung eine Kunststoffolienwand, die die Zwiebel
von der natürlichen Umgebung, dem Erdreich, trennt.
Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, dem Gärtner eine wiederverwendbare Schutzvorrichtung zu geben, die ein Wachstum
der Pflanze in der natürlichen Umgebung bedingt und den Gärtner in die Lage versetzt., Pflanzen, insbesondere die Knollen-
und Zwiebelpflanzen bequem und mäusesicher an- und umzupflanzen, ohne Verwendung irgendwelcher mechanischer oder chemischer
Bekämpf ungsrait te 1.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine wiederverwendbare
Vorrichtung gelöst, die aus einem aus zwei Teilen zusammensetzbaren
und wieder zerlegbaren Hohlkörper besteht, dessen Wände eine öffnur.g miteinander bilden, im übrigen den Hohlkörper vollständig
umfüllen, wobei sie als Netz- oder Gitterwerke ausgebildet
sind.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß die eingepflanzte Zwiebel, Knolle oder Wurzel, sowie
jede sonst mäusegefährdete, unterirdisch eingebettete
Pflanze, allseitig vor Mäusen geschützt ist. Der v/eitere Vorteil besteht darin, daß die geschützte Fflanze in einem na-
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türlichen Wasser-, Luft- und Bakterienaustausch mit dem Erdreich der Umgebung steht, d.h. in einem ungestörten Biotop
lebt. Die Abmessungen der Vorrichtung erlauben der Pflanze ein ungehindertes Wachstum, so speziell der Blumenzwiebel,
die ungestörte Wurzelbildung und das Ansetzen von Brutzwiebeln.
Einen nicht zu übersehenden Vorteil bringt diese Schutzvorrichtung
für die Vermarktung angezüchteter Pflanzen. Sie ermöglicht, die im Zuchtboden lebenden Pflanzen ohne Veränderung
ihrer nächsten Umgebung in andersartige Erden zu versetzen und so die Blumenbeete oder neuangelegte Garten mit bereits
angezüchteten und auch weiterhin geschützten Fflanzen einzurichten.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist am Ausführungsbeispiel zum Schutz eines Zwiebelgewächses näher beschrieben und in der
Zeichnung dargestellt.
Die Zeichnung zeigt einen rotationssymmetrisch ausgeführten, aus zwei Teilen (1,2) ausgeführten Hohlkörper, der etwa in der
halben Höhe bauchig ausgeführt ist und dessen vorderes rechtes Viertel ausgeschnitten ist. Die Zwiebel (3) ist in dem bauchigen
Teil (1O placiert und mit der .Zuchterde umgeben, die die
ganze Vorrichtung ausfüllt. Zum geschlossenen Ende (5) hin verbleibt für die Zwiebel (3) ein genügend großer Raum, der
zur geschützten Aufnahme des Wurzelwerkes dient, der sogenannte Wurzelraum (6). Das andere Ende (7) der Vorrichtung läuft
röhrenförmig zu und ist offen. Die mit ihrer Spitze (8) zum offenen Ende (7) hin zentral eingesetzte Zwiebel (3) ist durch
die umgebende Erde und das Netz- oder Gitterwerk (9) der Vorrichtung zur Seite hin geschützt. Ihr Wurzelwerk (10) hat genügend
Raum, innerhalb der Vorrichtung zu gedeihen; lediglich
die aus dein Gitterwerk herauswachsenden Wurzelfäden könnten
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der i'/ühlmaus zum Opfer fallen, doch bilden sie nur einen geringen
Teil des rfurzelvolumens. Die öffnung nach oben ist zum Herauslassen
des Sprosses (11) bestimmt. Hier, sofern das Oberteil der ungekeimten Zwiebel 2 bis 3 cm unterhalb des offenen Endes
angesetzt ist, besteht keine Schädlingsgefahr. Das rührt daher, v/eil die Wühlmaus waagerechte oder geneigte Gänge baut, von
denen aus sie die Pflanzen schädigt, keineswegs aber eine gezielte Senkrechtsenkung, den Lifteffekt, ausführen kann. Die
Sprosse selbst werden von der Wühlmaus in der Regel nicht gefressen.
Damit ergibt sich die Möglichkeit, die Öffnung zum Durchlaß des Sprosses reichlich weit, nämlich von der Größenordnung
eines Viertels der auf der halben Höhe der Vorrichtung gemessenen Breite zu gestalten und die gesamte Vorrichtung in
die Erde unsichtbar von außen einzubetten. Die Höhe der Vorrichtung selbst ist zweckmäßigerweise urn die 1,5 fache Größe
ihrer Breite, die auf der halben Höhe der Vorrichtung gemessen ist, zu wählen. Mit diesem Maß ist sowohl der Einsetztiefe
der Pflanze als auch der Größe ihres Wurzelraumes Rechnung getragen. Die Breite selbst hängt von der Größe des eingesetzten
Fflanzenteils ab und ist so zu bemessen, daß zwischen dessen
äußeren Teilen und den umhüllenden Wänden ein Abstand von etwa 2 cm verbleibt.
Als Material für die Schutzvorrichtung bietet sich solcher Kunststoff an, der leicht zu verarbeiten ist und zum Vermodern
nicht neigt, beispielsweise Hochdruckpolyäthylen oder auch die
billigeren Sorten der Polyamide. Farbiger Kunststoff kann zur Kennzeichnung einzelner Fflanzensorten reizvoll sein. Die
Festigkeit des Kunststoffes gegen Verbiß braucht nicht hoch zu sein, da der für die Wühlmaus ungewohnte Widerstand allein
den Schädlung von der geschützten Fflanze abkehren läßt.
Wesentlich dagegen ist die Einfachheit der Herstellung der Vorrichtung.
Die Zeichnung zeigt eine aus zwei gleichen Stücken
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hergestellte Vorrichtung, die mit Hilfe eines einfachen Harkenverschlusses
(12) ineinander verschließen. Doch ist jeder andere Verschluß ebenfalls denkbar, der gegen Verschmutzung
mit Erde unempfindlich ist.
Die Handhabung ist ebenfalls leicht: Ein Teil der Vorrichtung wird in der waagerechten Lage mit Erde befüllt, die Zwiebel in
die Mitte eingedrückt, darüber wird der andere mit Erde locker befüllte Teil eingehängt und mit leichten Druck verschlossen.
Genauso einfach ist die Entfonnung der Zwiebel.
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Claims (3)
- PatentansprücheIJ Wiederverwendbare Vorrichtung zum Schutz von pflanzliehen ^ Knollen, Zwiebeln und Wurzeln gegen Mäuse, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einein aus zwei Teilen zusammensetzbaren und zerlegbaren Hohlkörper besteht, dessen Wände eine öffnung miteinander bilden, in übrigen den Hohlkörper vollständig umhüllen, wobei sie als liets- oder Gitterwerke ausgebildet sind.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des Hohlkörpers etwa 1,5 Mal größer ist, als seine auf der halben Höhe gemessene Breite.
- 3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß die öffnung von der Größenordnung eines Viertels der auf der halben Höhe gemessenen Breite ist.k. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1, 2 und 3 dadurch gekennzeichnet, daß die Wände aus Kunststoff bestehen.309325/0067Leerseite
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-
1971
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