DE2153917B2 - Aufzeichnungsträger für Videosignale - Google Patents
Aufzeichnungsträger für VideosignaleInfo
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- H04N5/76—Television signal recording
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Description
Die Erfindung betrifft einen Aufzeichnungsträger für Videosignale, der unter Verwendung eines genormten
Fernsehempfängers abspielbar und mit einer Aufzeichnung längs einer spiral- oder wendeiförmigen Aufzeichnungsspur
versehen ist, in welcher je Windung eine ganzzahlige Anzahl von mehreren, jeweils während
einer Vertikalablenkperiode des Fernsehempfängers wiedergebbaren Teilbildern eines Videosignales
aufgezeichnet ist.
Zur Aufzeichnung von Videosignalen wird meist eine Trägerschwingung benutzt. Dabei ist es bekannt, die
Aufzeichnung so vorzunehmen, daß beispielsweise bei einem plauenförmigen Aufzeichnungsträger in benachharten
Spurabschnitten benachbarter Windungen ähnliche Bildinformationen aufgezeichnet sind. Beispielsweise
ist eine Bildplatte bekannt, auf der eine Fernsehaufzeichnung mit 50 Halbbildern je Sekunde aufgezeichnet
ist und die mit 1500 Umdrehungen pro Minute abspielbar ist. Das bedeutet, daß je Windung der spiralförmigen
Aufzeichnungsspur zwei Halbbilder des Videosignals aufgezeichnet sind. Diese Art der Aufzeichnung
ist von Vorteil, weil durch sie alle aufgezeichneten Synchronimpulse des Videosignals auf Radien der Bildplatte
liegen. Dadurch wiederum ist es möglich, bei der Abtastung den Abtaster von einer Windung in eine benachbarte
überwechseln zu lassen, ohne daß dadurch Störungen des Bild- oder Zeilenwechsels auf dem Bildschirm
des Fernsehempfängers hervorgerufen werden, welcher zur Widergabe des abgetasteten Videosignals
benutzt wird.
Es ist weiterhin bekannt, die Speicherkapazität einer Bildplatte dadurch zu vergrößern, daß deren Durchmesser
beispielswiese von 21 auf 30 cm vergrößert wird, während gleichzeitig die Drehzahl bei der Abspielung
von 1500 auf 750 U/min reduziert wird (VDI-Nachrichten, 1. 7. 70. S. 1). In diesem Falle wurden vier
Halbbilder eines Videosignals je Windung in der Aufzeichnungsspur der Bildplatte aufgezeichnet sein. Einander
entsprechende Synchronimpulse der Videosignale jedes vierten Halbbildes würden dabei wiederum auf
gleichen Radien der Bildplatte aufgezeichnet sein.
Beim Fernsehrundfunk wird das sogenannte Zeilensprungverfahren
verwendet. Dabei wird bei der Wiedergabe eines Fernsehbildes auf einem Bildschirm
zunächst nur ein Teilbild mit relativ großem Abstand zwischen den Bildzeilen wiedergegeben, während anschließend
ein zweites Teilbild mit gleicher Zeilenzahl wiedergegeben wird, wobei die Zeilen des zweiten Teilbildes
jeweils zwischen zwei Zeilen des ersten Teilbildes geschrieben werden. Ein auf einem Bildschirm
wiedergegebenes komplettes Bild besteht demnach aus zwei kammartig ineinander geschachtelten Teilbildern.
Die Ineinanderschachtelung wird auf folgende Weise hervorgerufen: Die Vertikalablenkung des das Bild auf
den Bildschirm der Bildröhre schreibenden Elektronenstrahles erfolg! stets zwischen einer oberen und einer
unteren Grenze, die für alte Teilbilder räumlich feststeht. Die Bildzeilen werden vom Elektronenstrahl
leicht gegenüber den genannten Grenzen geneigt geschrieben, so daß jedes Bildzeilenende gegenüber dem
zugehörigen Bildzeilenanfang um ungefähr 2 Bildzeilenabstände tiefer liegt. Außerdem enthält jedes Teilbild
neben einer ganzzahligen Anzahl von Bildzeilen zusätzlich eine halbe Bildzeile. Ein diesen Voraussetzungen
entsprechendes Videosignal mit Zeilensynchronimpulsen zwischen den aufeinanderfolgenden Bildzeilen
eines jeden Teilbildes und Bildsynchronimpulsen zwischen aufeinanderfolgenden Teilbildern wird von
einem für den Fernsehrundfunkempfang genormten Fernsehempfänger so verarbeitet, daß die gewünschte
Ineinanderschachtelung jeweils zweier Teilbilder zu einem ganzen Bild auf dem Bildschirm erfolgt.
Bei der Festlegung der Aufzeichnungsparameter für einen rotierenden Aufzeichnungsträger für Videosignale
ist es zweckmäßig darauf zu achten, daß bei der bildlichen Wiedergabe der vom Aufzeichnungsträger abgetasteten
Videosignale ein für Fernsehrundfunk genormter Fernsehempfänger verwendet werden kann. Die
aufgezeichneten Videosignale müssen also möglichst normgerecht sein. Weiterhin muß darauf geachtet werden,
daß die zur Aufzeichnung zur Verfügung stehende Oberfläche des Aufzeichnungsträgers optimal ausgenutzt
wird. Bei scheibenförmigen Aufzeichnungsträgern ist das dann der Fall, wenn der Radius der größten
Windung der Aufzeichnungsspur doppelt so groß ist wie der Radius der kleinsten Windung. Schließlich muß
noch darauf geachtet werden, daß der Aufzeichnungsträger Abmessungen hat, die noch eine einfache Handhabung
sowohl des Aufzeichnungsträgers selbst als auch des Wiedergabegerätes gestatten, dessen Größe
den Abmessungen des Aufzeichnungsträgers angepaßt sein muß. Außerdem muß die Abtastgeschwindigkeit
des Aufzeichnungsträgers bei der Wiedergabe ausreichend hoch sein, um die Wiedergabe hoher Frequenzen
zu ermöglichen. Die Abtastgeschwindigkeit darf aber auch wiederum nicht zu hoch werden, weil sich dies
unter anderm negativ auf die Abnutzung des Abtasters auswirkt.
Die Berücksichtigung all dieser Voraussetzungen führt zu dem Wunsch, nicht ausgerechnet zwei oder
vier Halbbilder je Windung der Aufzeichnungsspur auf dem Aufzeichnungsträger aufzuzeichnen, sondern die
Aufzeichnungsparameter unabhängig von der Einschränkung zu wählen, daß nur entweder zwei oder
vier Halbbilder in einer Windung des Aufzeichnungsträgers gespeichert werden können.
Dieser Wunsch entspricht der Aufgabe der Erfindung, wobei aber angestrebt wird, daß — wie an sich
bekannt — korrespondierende Synchronimpulse von in benachbarten Windungen nebeneinanderliegend aufgezeichneten
Teilbildern auf Radien oder achsparallelen Mantellinien des rotierenden Aufzeichnungsträgers liegen.
Zunächst scheint die Lösung dieser Aufgabe unmöglieh
zu sein; denn wenn man beispielsweise in einer Windung der Aufzeichnungsspur drei Halbbilder eines
Videosignals nach der Gerber-Norm aufzeichnet, bei dem jedes Bild 312 V2 Zeilen enthält, so ergibt es sich
zwangsläufig, daß die in einer Windung der Aufzeichnungsspur aufgezeichneten Zeilensynchronimpulse
nicht in unmittelbarer Nähe der Zeilensynchronimpulse der benachbarten Windung der Aufzeichnungsspur aufgezeichnet
sind, sondern genau mittig zwischen zwei aufeinanderfolgenden Zeilensynchroi.impulsen der benachbarten
Windung der Aufzeichnungsspur.
Die Erfindung löst die Aufgabe bei dem eingangs beschriebenen
Aufzeichnungsträger * dennoch dadurch, daß bei Vorhandensein einer Aufzeichnung mit einer
ganzen, ungeradzahligen Anzahl von mehr als zwei Teilbildern je Windung die aufgezeichneten Videosignale
insbesondere bezüglich der Synchronimpulse von den üblichen, beim Fernsehrundfunk benutzten, genormten
Videosignalen derart abweichen, daß jedes Teilbild neben ganzen Bildzeilen einen solchen Bruchteil
einer Bildzeile enthält, der sich aus dem echten Bruch ergibt, dessen Zähler eine ganze Zahl und dessen
Nenner die genannte, ungeradzahlige Zahl der Halbbilder je Windung enthält.
Wenn also beispielsweise drei Teilbilder innerhalb einer Windung der Aufzeichnungsspur aufgezeichnet
werden sollen, so kann jedes Teilbild gemäß der Erfindung 312 '/3 Bildzeilen oder beispielsweise auch 305 2A
Bildzeilen enthalten. Als Summe aller in einer Windung aufgezeichneter Bildzeilen ergibt sich unter diesen Verhältnissen
stets eine ganze Zahl. Es wäre gemäß der Erfindung auch möglich, 5 Teilbilder innerhalb einer
Windung der Aufzeichnungsspur aufzuzeichnen, wobei jedes Teilbild η + 1A oder η + 2A oder η + 3A oder
η + ί/5 Bildzeilen enthalten kann, wobei η eine ganzzahlige
Zahl in der Größenordnung von 312 ist. (Für
andere Fenuehnormen ist η eine andere Zahl.)
Bei der Wiedergabe des Videosignals, das von einem erfindungsgemäßen Aufzeichnungsträger abgetastet
worden ist, mit einem genormten Fernsehempfänger ergibt sich auf dem Bildschirm ein Bild, das beispielsweise
bei Aufzeichnung von drei Teilbildern in einer Windung der Aufzeichnungsspur aus drei kammartig
ineinander greifenden Teilbildern besteht. Jedes dieser Teilbilder wird nach der Gerber-Norm während einer
fünfzigstel Sekunde vom Elektronenstrahl der Bildröhre auf deren Bildschirm geschrieben. Es dauert demnach
drei fünfzigstel Sekunden, Bis das aus drei Teilbildern bestehende komplette Bild fertig geschrieben ist.
Die dem Aufzeichnungsvorgang des Videosignals auf dem Aufzeichnungsträger vorangegangene Fernsehbildaufnahme
muß diesem Rhythmus angepaßt sein.
Bekanntlich entsteht schon bei dem mit Halbbildern arbeitenden Zeilensprungverfahren ein Zeilenflimmern
mit einer Frequenz von 25 Hz (bei der Gerber-Norm), 6S
obwohl die Vertikalablenkfrequenz des Elektronenstrahles in der Bildröhre 50 Hz beträgt. Bei Aufzeichnung
von drei Teilbildern innerhalb einer Windung der Aufzeichnungsspur eines Aufzeichnungsträgers entsprechend
der Erfindung wird sich Zeilenflimmern mit einer Frequenz von 16 2Ii Hz einstellen. Diesem an sich
unerwünschten Nebeneffekt relativ niederfrequenten Zeilenflimmerns steht aber der Vorteil gegenüber, daß
die Zeilenzahl des auf dem Bildschirm wiedergegebenen kompletten Bildes gegenüber der Zeilenzahl des
Fernsehrundfunks bei Anwendung der Erfindung verdreifacht werden kann.
Bei Aufzeichnung von fünf Teilbildern innerhalb einer Windung der Aufzeichnungsspur des erfindungsgemäßen
Aufzeichnungsträgers müßte es an sich zu noch niedrigerfrequenterem Zeilenflimmern mit nur
10 Hz kommen. Das kann aber dadurch verhindert werden, daß für den Bruchteil einer Bildzeile, den jedes
aufgezeichnete Teilbild enthält der den Bruchteil bestimmende echte Bruch sich nur wenig von V2 unterscheidet.
Beispielsweise wird für die Teilbilder nicht etwa eine Zeilenzahl von 312 Vs oder 312 4A sondern
eine Zeilenzahl von 3122A oder 3123A gewählt, weil
sich die echten Brüche 2A bzw. 3A weniger von '/2 unterscheiden
als 1A und 4A. Bei diesen Verhältnissen ergibt
sich statt der zunächst unter der Voraussetzung der deutschen Fernsehnorm zu erwartenden Zeilenflimmerfrequenz
von 10 Hz eine solche von 20 Hz. Bei der mit einer Halbbildwechselfrequenz von 60 Hz arbeitenden
nordamerikanischen Fernsehnorm würde sich eine Zeilenflimmerfrequenz von 24 Hz ergeben.
An Hand der Zeichnung wird die Erfindung näher erläutert. Es zeigen die F i g. 1, 3 und 4 Prinzipdarstellungen
scheibenförmiger Aufzeichnungsträger, obwohl die Erfindung auch auf zylinder- oder kegelförmige
Aufzeichnungsträger anwendbar ist. Zur Vereinfachung der Darstellungen wurde davon ausgegangen, daß jedes
der auf den Aufzeichnungsträger aufgezeichneten Teilbilder lediglich vier Bildzeilen und einen Bruchteil
einer Bildzeile enthält.
F i g. 1 zeigt einen bekannten scheibenförmigen Aufzeichnungsträger,
auf dem zwei Windungen der Aufzeichnungsspur angedeutet sind;
F i g. 2 ist eine schematische Darstellung der Bildpunktspuren, die ein Elektronenstrahl auf den Bildschirm
eines genormten Fernsehempfängers schreiben würde, wenn der Fernsehempfänger zur bildlichen Darstellung
des vom Aufzeichnungsträger nach F i g. 1 abgetasteten Videosignals verwendet wird;
F i g. 3 stellt einen Aufzeichnungsträger dar, bei dem
jede Windung der Aufzeichnungsspur drei Teilbilder enthält, ohne daß von der Erfindung Gebrauch gemacht
ist;
F i g. 4 ist die schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Aufzeichnungsträgers;
F i g. 5 stellt schematisch die Bildpunktspuren eines Elektronenstrahles auf dem Bildschirm eines genormten
Fernsehempfängers dar, wenn dieser bei der Wiedergabe des auf dem Aufzeichnungsträger nach
F i g. 4 aufgezeichneten Videosignals verwendet wird.
In F i g. 1 sind von der Aufzeichnungsspur 1 des Aufzeichnungsträgers
2 lediglich zwei Windungen dargestellt. Zwischen den Punkten 3 und 4 ist in einer halben
Windung der Aufzeichungsspur t ein normgerechtes Halbbild einer Fernsehdarbietung aufgezeichnet. Ein
weiteres Halbbild ist in der Aufzeichnungsspur 1 zwischen den Punkten 4 und 5 aufgezeichnet. Das folgende
Halbbild liegt zwischen den Punkten 5 und 6. Wie erkennbar, liegen die Zeilensynchronimpulse 7, 8, 9 in bekannter
Weise auf einem Radius des Aufzeichnungsträgers.
In Fig. 2 sind die Bildpunktspuren auf einen Bildschirm
eines Fernsehempfängers dargestellt, die sich bei der Abtastung des Aufzeichnungsträgers 2 ergeben.
In der halben Windung der Aufzeichnungsspur 1 zwischen den Punkten 3 und 4 in F i g. 1 sind zwischen den
Radien 10 und 11 vier Bildzeilen und zwischen den Radien 11 und 12 eine halbe Bildzeile aufgezeichnet. Dieser
Aufzeichnung entsprechen in F i g. 2 die mit der Positionsziffer 13 bezeichneten viereinhalb Bildpunktspuren.
Zwischen den Punkten 4 und 5 in F i g. 1 ist ein |0
weiteres Halbbild mit viereinhalb Bildzeilen in der Aufzeichnungsspur 1 aufgezeichnet. Diesem Halbbild entsprechen
viereinhalb Bildpunktspuren 14 in F i g. 2. Die beiden durch die Bildpunktspuren 13 bzw. 14 dargestellten
Halbbilder greifen auf Grund des im Fernseh- !5
empfänger zur Anwendung gelangenden Zeilensprungverfahrens kammartig ineinander. Für die Aufzeichnung
zwischen den Punkten 5 und 6 in F i g. 1 ergeben Sich wieder die Bildpunktspuren 13. Wechselt der Abtaster
für die Abtastung des Aufzeichnungsträgers 2 beispielsweise von dem zwischen den Punkten 3 und 4
liegenden Teil der Aufzeichnungsspur 1 zu dem zwischen den Punkten 5 und 6 liegenden Teil über, so erfolgt
weder eine Störung der Zeilensynchronisation noch der Bildsynchronisation des Fernsehempfängers.
In F i g. 3 sind drei Teilbilder in jeweils einer Windung der Aufzeichnungsspur 1 untergebracht. Ein Teilbild
ist beispielsweise zwischen den Punkten 15 und 16, ein weiteres zwischen den Punkten 16 und 17 und das
dritte zwischen den Punkten 17 und 18 aufgezeichnet. Jedes Teilbild enthält — wie durch die Zeilensynchronimpulse
19, 20, 21 angedeutet — jeweils viereinhalb Bildzeilen. Wie F i g. 3 zeigt, liegen die Zeilensynchronimpulse
22,23, 24 des zwischen den Punkten 18 und 25 aufgezeichneten Teilbildes nicht auf den gleichen Radien
des Aufzeichnungsträgers 2a wie die Zeilensynchronimpulse 19,20,21 der benachbarten Windung der
Aufzeichnungsspur 1. Es hat daher zunächst den Anschein, als wenn es nicht möglich ist, eine ungerade
Zahl von Teilbildern in einer Windung der Aufzeichnungsspur 1 so unterzubringen, daß einerseits die Zeilensynchronimpulse
benachbarter Windungen der Aufzeichnungsspur auf Radien des scheibenförmigen Aufzeichnungsträgers
liegen und andererseits gewährleistet ist daß die Aufzeichnung unter Verwendung eines
genormten Fernsehempfängers abspielbar ist
F i g. 4 stellt ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Aufzeichnungsträgers dar, der wiederum
die Vorteile des in F i g. 1 gezeigten Aufzeichnungsträgers aufweist aber die Nachteile des Aufzeichnungträgers
nach F i g. 3 vermeidet In jeweils einer Windung der Aufzeichnungsspur 1 des Aufzeichnungsträgers
26 sind bei dem dargestellten Beispiel drei Teilbilder aufgezeichnet Jeweils zwischen den Punkten 26,27,
28, 29 befindet sich die Aufzeichnung eines Teilbildes. Das zwischen den Punkten 26 und 27 aufgezeichnete
Teilbild ist durch die Zeilensynchronimpulse 30 bis 33 in 4V3 Bildzeilen unterteilt Das Teilbild zwischen den
Punkten 27 und 28 ist durch die Zeilensynchronimpulse 34 bis 37 in drei und zweimal zweidrittel Bildzeilen unterteilt
d. h„ auch dieses Teilbild enthält insgesamt 4 </3
Bildzeilen. Das Teilbild zwischen den Punkten 28 und 29 ist ebenso wie das Teilbild zwischen den Punkten 26
und 27, jedoch im umgekehrter Reihenfolge unterteilt. Das Entscheidende ist nun, daß in der folgenden Windung,
beispielsweise zwischen den Punkten 29 und 38 die Zeilensynchronimpulse 39 bis 42 in unmittelbarer
Nachbarschaft der Zeilensynchronimpulse der vorangegangenen Windung liegen. Wenn der zur Abtastung
des Aufzeichnungsträgers 2b benutzte Abtaster von einer Windung der Aufzeichnungsspur 1 in eine andere
springt erfolgt keine Störung der Zeilen- oder Bildsynchronisation.
F i g. 5 stellt das zu F i g. 4 gehörige Muster der Bildpunktspuren auf dem Bildschirm eines genormten
Fernsehempfängers dar. Die mit durchgehenden Linien dargestellten Bildpunktspuren 43 entsprechen der Aufzeichnung
zwischen den Punkten 26 und 27 in F i g. 4. Nachdem die zwischen dem Zeilensynchronimpuls 33
und dem Punkt 27 aufgezeichnete drittel Bildzeile auf den Bildschirm geschrieben ist erfolgt der Bildwechsel,
so daß die verbleibenden, zwischen dem Punkt 27 und dem Zeilensynchronimpuls 34 aufgezeichneten zwei
Drittel der Bildzeile vom oberen Rand des Bildschirmes ausgehend geschrieben werden. Diese zwei Drittel der
Bildzeile wie auch alle anderen Bildzeilen, die zwischen den Punkten 27 und 28 aufgezeichnet sind, sind in
F i g. 5 als punktierte Bildpunktspuren 44 dargestellt. Das in F i g. 4 zwischen den Punkten 28 und 29 aufgezeichnete
dritte Teilbild der im Punkte 26 beginnenden Windung der Aufzeichnungsspur 1 ergibt bei der
Wiedergabe die mit unterbrochenen Linien dargestellten Bildpunktspuren 45 in F i g. 5.
In F i g. 5 sind nicht mehr wie in F i g. 2 nur zwei Halbbilder ineinander verschachtelt sondern drei Drittelbilder.
Zur Wiedergabe eines jeden Drittelbildes auf dem Bildschirm des Fernsehempfängers wird die gleiche
Zeit benötigt wie zur Wiedergabe eines Halbbildes nach F i g. 2, nämlich — nach deutscher Fernsehnorm
— eine fünfzigstel Sekunde. Während das aus zwei Halbbildern bestehende komplette Bild nach F i g. 2 im
Laufe von zwei fünfzigstel Sekunden geschrieben ist, benötigt der Elektronenstrahl zum Schreiben des aus
drei Drittelbildern bestehenden kompletten Bildes nach F i g. 5 drei fünfzigstel Sekunden. Es wird aber dennoch
in jeder fünfzigstel Sekunde ein Teilbild geschrieben.
Bei der Aufzeichnung von beispielsweise fünf Teilbildern
in einer Windung der Aufzeichnungsspur ist es günstig, die unterste Bildpunktspur, die in F i g. 5 der
letzten Bildpunktspur 43 entspricht möglichst in der Nähe der Mitte der unteren Bildschirmkante aufhören
zu lassen, damit die folgenden Bildpunktspuren möglichst in der Mitte zwischen den vorhergeschriebenen
liegen. Das bedeutet, daß der echte Bruch, welcher den Bruchteil einer Bildzeile angibt der zusätzlich zu einer
ganzzahligen Anzahl von Bildzeilen zu einem Teilbild gehören soll, sich nur wenig von V2 unterscheiden sollte.
Es wurde bisher nicht erwähnt ist aber bei der vorliegenden Aufgabenstellung selbstverständlich, daß der
erfindungsgemäße Aufzeichnungsträger mit !constant«-.
Drehzahl abgespielt.wird.
Hierzu 1
Claims (3)
1. Unter Verwendung eines genormten Fernsehempfängers abspielbarer Aufzeichnungsträger für
Videosignale mit einer Aufzeichnung längs einer spiral- oder wendeiförmigen Aufzeichnungsspur, in
welcher je Windung eine ganzzahlige Anzahl von mehreren, jeweils während einer Vertikalablenkperiode
des Fernsehempfängers wiedergebbaren Teilbildern eines Videosignals aufgezeichnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß bei Vorhandensein
einer Aufzeichnung mit einer ganzen, ungeradzahligen Anzahl von mehr als zwei Teilbildern je
Windung die aufgezeichneten Videosignale insbesondere bezüglich der Synchronimpulse von den
üblichen, beim Fernsehrundfunk benutzten, genormten Videosignalen derart abweichen, daß jedes
Teilbild neben ganzen Bildzeilen einen solchen Bruchteil einer Bildzeile enthält, der sich aus demjenigen
echten Bruch ergibt, dessen Zähler eine ganze Zahl und dessen Nenner gleich der genannten, ungeradzahligen
Zahl der Halbbilder je Windung ist.
2. Aufzeichnungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich der echte Bruch nur wenig
von '/2 unterscheidet.
3. Aufzeichnungsträger nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß die ungeradzahlige Anzahl
gleich 3 ist.
30
Priority Applications (5)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19712153917 DE2153917C3 (de) | 1971-10-29 | Aufzeichnungsträger für Videosignale | |
IT30808/72A IT969809B (it) | 1971-10-29 | 1972-10-23 | Supporto di registrazione per segnali video |
US00300489A US3796825A (en) | 1971-10-29 | 1972-10-25 | Recording carrier for video signals with spiral or helical track and an odd number of fields per turn |
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JP47107822A JPS4852209A (de) | 1971-10-29 | 1972-10-27 |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19712153917 DE2153917C3 (de) | 1971-10-29 | Aufzeichnungsträger für Videosignale |
Publications (3)
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---|---|
DE2153917A1 DE2153917A1 (de) | 1973-05-10 |
DE2153917B2 true DE2153917B2 (de) | 1975-06-05 |
DE2153917C3 DE2153917C3 (de) | 1976-01-29 |
Family
ID=
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
IT969809B (it) | 1974-04-10 |
JPS4852209A (de) | 1973-07-23 |
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FR2187177A5 (de) | 1974-01-11 |
US3796825A (en) | 1974-03-12 |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) |