DE2152613B2 - Vorrichtung zum sichern der sperrklinke in einem kraftfahrzeugtuerverschluss - Google Patents
Vorrichtung zum sichern der sperrklinke in einem kraftfahrzeugtuerverschlussInfo
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Description
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Sichern der Sperrklinke in einem Kraftfahrzeugtürverschluß mit
einer Drehfalle und mit einer Innenverriegelung, die über den Innenverriegelungsknopf betätigbar ist und
einen mit dem Sperrhebel gekoppelten Zwangsverriepeluneshebel
aufweist, der durch eine schlitzförmige Ausnehmung und einen gehäusefesten Zapfen kulissenartig
geführt wird und der mit einem Fortsatz in Schließstellung der Drehfalle den Sperrklinkenarm
untergreift.
Eine derartige Vorrichtung zum Sichern der Sperrklinke ist aus dem DT-GM 70 07 345 bekannt. Bei dieser
Bauart ist die Sperrklinke mit einem Arm verlängert, der von dem Zwangsverriegelungshebel erfaßt und
angehoben werden kann, so daß dadurch die Sperrklinke in ihre Schließstellung gebracht werden kann. Diese
Bauart befriedigt jedoch nicht vollständig, daß nicht mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist, daß die
Drehfalle auch tatsächlich die Schließrast erreicht hat. Es besf.eht die Möglichkeit, die Verriegelungseinrichtung
zti betätigen, auch wenn die Drehfalle ihre Schließstellung nicht korrekt erreicht hat. Insbesondere
ist es möglich, die Verriegelungseinrichtung dann zu betätigen, wenn die Drehfalle erst die Vorrast erreicht
hat, da dann die Sperrklinke eine Stellung einnimmt, die im wesentlichen der Stellung der Schließrast entspricht
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Verriegelungseinrichtung in Zwischenstellungen zu betätigen, in
denen die Sperrklinke nur einen Teil ihres üblichen Weges zurückgelegt hat. Die Verriegelungseinrichtung
läßt sich dann wenigstens schon zu einem Teil einlegen, so daß unter Umständen bei dem Benutzer der falsche
Eindruck entstehen kann, daß der Türverschluß seine konekte Schließstellung erreicht habe.
Um ein Aufrütteln eines Kraftfahrzeugtürverschlusses während der Fahrt eines Kraftfahrzeuges zu
verhindern, war es ferner bekanntgewesen (DT-AS 11 90 834) die einer Drehfalle zugeordnete Sperrklinke
in der Schließstellung durch ein formschlüssig wirkendes Sperrglied zu sichern. Auch diese Bauart bietet nichl
mit ausreichender Sicherheit die Möglichkeit, die Lage der Drehfalle tatsächlich zu kontrollieren und zi
überprüfen.
Durch das DT-GM 19 51 435 war es bekanntgeworden, ein Kraftfahrzeugtürverschluß so auszubilden, daß
ein Abschließen oder Verriegeln nur dann möglich ist wenn die Drehfalle des Türverschlusses die Schließrasi
erreicht hat. Zu diesem Zweck werden bei dei bekannten Bauart zwei Sperrklinken vorgesehen, vor
denen eine der Vorrast und die andere der Schließrasi zugeordnet ist. Ein Abschließen oder Verriegeln ist nui
an der der Schließrast zugeordneten Sperrklinke möglich, die dafür die Sperrstellung eingenommer
haben muß.
Es war auch bereits vorgeschlagen worden (DT-P5 16 53 957) als Kriterium für die Beurteilung des
Schließzustandes eines Kraftfahrzeugtürverschlusse; die Lage der Sperrklinke heranzuziehen. Bei diesei
Lösung wird die Lage der Drehfalle jedoch nur indirek überprüft. Es besteht deshalb die Gefahr, daß die
Sperrklinke in gewissen Zwischenstellungen der Dreh falle eine Lage einnimmt, die ihrer Schließlagt
entspricht Die Verriegelungseinrichtung, die die Schließlage der Sperrklinke zurückmelden soll, kanr
dann in nicht zutreffender Weise anzeigen, daß die Tüi korrekt geschlossen und verriegelt sei.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein< Vorrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden
daß durch Betätigen der Verriegelungseinrichtunj überprüft werden kann, ob die betreffende Tür richtig
geschlossen ist, wobei sowohl die Stellung der Drehfall« als auch die Stellung der Sperrklinke berücksichtig
werden. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dal zwischen Drehfalle und Zwangsverriegelungshebel eint
Mitführ- und Nachlaufverbindung mittels eines kurbelähnlichen Führungszapfens und einer Anlagekante
vorgesehen ist, und daß die Ausnehmung des Zwangsverriegelungshebels aus einem der Mitführbewegung
des Zwangsverriegelungshebels entsprechenden Schlitz und einem sich daran anschließenden sich im wesentlichen
senkrecht dazu erstreckenden und in Richtung der Verriegelungsbewegung des Sperrhebels bzw. des
Zwangsverriegelungshebels verlaufenden Schlitz besteht, durch den in Schließstellung der Drehfalle der
Zwangsverriegelungshebel gegenüber dem gehäusefesten Zapfen in Verriegelungsrichtung verschiebbar ist.
Durch diese Ausbildung wird nicht nur ermöglicht, die Lage der Sperrklinke zu überprüfen und ggf. durch
Betätigen der Zwangsverriegelung zu verändern, sondern es wird vielmehr erreicht, daß als entscheidendes
Kriterium für die Betätigung der Verriegelungseinrichtung die Lage der Drehfalle herangezogen wird.
Dies erweist sich als besonders vorteilhaft, da dadurch mit Sicherheit ausgeschaltet werden kann, daß eine
Verriegelung in irgendeiner Zwischensteiiung erfolgt, in
der die Drehfalle tatsächlich nicht einwandfrei die Schließrast erreicht hat. Wenn die Verriegelungsvorrichtung
betätigt werden kann und betätigt wird, so besteht die sichere Gewähr dafür, daß dann sowohl die
Drehfalle als auch die Sperrklinke ihre exakte Schließstellung eingenommen haben, so daß die Tür
sicher geschlossen ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Erfindung beispielsweise dargestellt.
F i g. 1 zeigt eine Ansicht einer erfindungsgemäß ausgebildeten Vorrichtung zum Sichern der Sperrklinke
an einem Zapfenschloß in der Schließstellung, F i g. 2 einen Schnitt entlang der Linie H-II der F i g. 1,
Fig.3 die Vorrichtung in der Schließstellung mit
eingelegter Sicherung,
Fig.4 einen Schnitt entlang der Linie IV-IV der
Fig.3,
Fig.5 die erfindungsgemäße Vorrichtung in einer Zwischenstellung und
F i g. 6 die erfindungsgemäße Vorrichtung in der geöffneten Endstellung.
In den Zeichnungen ist der Teil eines Zapfenschlosses dargestellt, der in einer Kraftfahrzeugtür befestigt wird.
Er besteht aus einem Gehäuse 1, das mit einer Ausnehmung 2 versehen ist, in welcher ein konischer
Zapfen 3 angeordnet ist. Mit dem konischen Zapfen 3 wird das Schloß beim Schließen der Tür in eine nicht
dargestellte Schließöse eingesteckt, die an der Karosserie, bspw. einer Türsäule, befestigt ist. Die Schließöse ist
außerdem mit zwei quer zu ihrer Bohrung liegenden Bolzen versehen, in welche beim Schließen eine als
Verriegelungselement dienende Drehfalle 4 mit einer Verzahnung 5 eingreift. Die in die Ausnehmung 2 des
Gehäuses 1 ragende Drehfalle 4 ergreift mit ihrer Verzahnung 5 die Bolzen der Schließöse, von welchen
sie beim vollständigen Schließen der Tür aus· der Stellung der F i g. 6 in die in F i g. 1 dargestellte
Endstellung um ihre Drehachse 6 verdreht wird, in dieser Endstellung wird sie von einer Sperrklinke 7
gesichert, die um eine Drehachse 8 schwenkbar an dem Gehäuse \ befestigt ist. Die Sperrklinke 7 greift in der
Schließstellung mit einem Nocken 9 in eine Hauptrast 10 der Drehfalle 4 ein. Außer der Hauptrast 10 ist an der
Drehfalle 4 noch eine Vorrast 11 angebracht, in die der
Nocken 9 der Sperrklinke 7 einrastet, wenn nur der erste Teil der Verzahnung 5 der Drehfalle 4 in den
entsprechenden Bolzen der nicht dargestellten Schließöse eingreift. Die Sperrklinke 7 wird mit ihrem Nocken
9 von einer Zugfeder 12 zu der Drehfalle 4 bewegt, deren anderes Ende an einem Ansatz des Gehäuses 1
befestigt ist.
Der Nocken 9 der Sperrklinke 7 ist von dem Umfang der Drehfalle 4 gegen die Wirkung der Zugfeder 12
mittels eines Auslösehebels 13 wegschwenkbar, der um eine Drehachse 14 drehbar an dem Gehäuse 1 befestigt
ist. Zur Verbindung des Auslösehebels 13 und der Sperrklinke 7, die in verschiedenen Ebenen angeordnet
sind, dient ein senkrecht zu diesen Ebenen liegender Bolzen 15. Der Bolzen 15 wird von einem Zwischenhebel
16 getragen, der etwa über der Drehachse 14 des Auslösehebels 13 schwenkbar in einem weiteren
Sperrhebel 17 gelagert ist. Der Sperrhebel 17 ist um eine Drehachse 18 schwenkbar an dem Gehäuse 1 befestigt.
Der Bolzen 15 wird in einer Schlitzführung 19 des Auslösehebels 13 geführt. Wenn der Sperrhebel 17 im
Uhrzeigersinn verdreht wird, so wandert der Bolzen 15 in der Schlitzführung 19 des Auslösehebels 13 nach
unten, wodurch die Verbindung zwischen dem Auslösehebel 13 und der Sperrklinke 7 unterbrochen ist. Die
Sperrklinke 7 ist danach nicht von dem Auslösehebel 13 betätigbar, so daß sie ständig von der Zugfeder 12 in der
verriegelten Stellung gehalten wird.
Die Drehfalle 4, die Sperrklinke 7, der Auslösehebel 13, der Zwischenhebel 16 und der Sperrhebel 17 liegen
alle in parallelen Ebene, so daß auch ihre Drehachsen 6, 8,14 und 18 parallel zueinander verlaufen. Die Ebenen
sind so gewählt, und die Hebel sind teilweise noch zusätzlich derart gekröpft, daß sie sich untereinander
nicht behindern.
Der Sperrhebel 17 ist mittels eines Sicherungshebels 20 um seine Drehachse 18 verschwenkbar. Der
Sicherungshebel 20 liegt in einer Ebene, die senkrecht zu den Ebenen verläuft, in welchen die übrigen Hebel
liegen. Wie F i g. 2 zeigt, ist der Sicherungshebel 20 mit einer Drehachse 21 schwenkbar an dem Gehäuse 1
befestigt, wobei die Schwenkachse 21 parallel zu dem Zapfen 3 des Schlosses liegt Zwischen dem Sicherungshebel 20 und dem Gehäuse 1 ist eine Totpunktfeder 22
angebracht, so daß der Sicherungshebel nur in zwei Endlagen verschwenkbar ist, bei denen der Zapfen 15
des Zwischenhebels 16 entweder in der in F i g. 1 dargestellten Stellung zwischen dem freien Ende der
Sperrklinke 7 und der Schlitzführung 19 des Auslösehebels 13 oder außerhalb des Schwenkbereiches der
Sperrklinke 7 nach unten innerhalb der Schlitzführung 19 des Auslösehebels 13 verschoben liegt. Der
Sicherungshebel 20 weist zwei um 90° zueinander versetzte Ansätze 23 und 24 auf. Entweder wird an dem
Ansatz 23 ein in Richtung des Doppelpfeiles 25 vertikal herauf- oder herunterbewegbarer Knopf oder an dem
Ansatz 24 ein horizontal hin- und herbewegbares Gestänge angeschlossen. Das Gestänge seinerseits isl
wieder über einen vertikal hin- und herbewegbarer Knopf verstellbar. Der Sicherungshebel 20 ist außerderr
noch mittels eines Schlüssels betätigbar, der über eir Zylinderschloß od. dgL in eine Abschlußnuß 26 eingreift
die drehbar in dem Gehäuse 1 gelagert ist. An dei Abschlußnuß 26 ist ein Zapfen 27 befestigt, der in ein<
Schlitzführung 28 des Sicherungshebels 20 eingreift um der den Sperrhebel 17 mitnehmen kann. Hierzi
durchdringt er mit seinem freien Ende eine Ausneh mung 29 des Sicherungshebels 20.
An dem Sperrhebel 17 ist außerdem exzentrisch zi
seiner Drehachse 18 um eine Drehachse 30 schwenkbar
ein Zwangsverriegelungshebel 31 befestigt Der Zwangsverriegelungshebel 31 ist zusammen mit dieser
Drehachse 30 annähernd radial zur Drehachse 6 der Drehfalle 4 durch Verschwenken des Sperrhebels 17
über den Sicherungshebel 20 verschiebbar. Das Verschwenken des Zwangsverriegelungshebels 31 um
seine Drehachse 30 erfolgt abhängig von der Bewegung der Drehfalle 4. Hierzu ist zwischen diesen beiden
Teilen eine Mitfuhr- und Nachlaufverbindung vorgesehen. Die Drehfalle 4 ist mit einem einen Schlitz 32 des
Gehäuses 1 durchdringenden Führungszapfen 33 versehen, der außerdem noch zur Anbringung einer
Zugfeder 34 dient, deren anderes Ende in den Auslösehebel 13 eingehängt ist und deren Kraft als
Rückstellkraft zum Zurückfahren der Drehfalle 4 in ihre geöffnete Stellung dient Dem Führungszapfen 33 ist
eine Anlagekante 35 des Zwangsverriegelungshebels 31 zugeordnet Außerdem besitzt der Zwangsverriegelungshebel 31 noch eine kulissenartige Ausnehmung 36,
deren zentrisch zur Drehachse 30 verlaufender Rand an einem Zapfen 37 geführt wird, der ortsfest an dem
Gehäuse 1 angebracht ist An die Ausnehmung 36 schließen an beiden Enden radial zur Drehachse 30 des
Zwangsverriegelungshebels 31 verlaufende Schlitze 38 und 39 an. Der Zwangsverriegelungshebel und der
Sperrhebel 17 sind mit Ansätzen 40 und 41 versehen, in die eine Zugfeder 42 eingehängt ist die den Zwangsverriegelungshebel 31 in Richtung auf den Führungszapfen
33 zu belastet.
Wenn das dargestellte Zapfenschloß geschlossen wird, so wird die Drehfalle 4 in ihre in F i g. 1
dargestellte Schließstellung gebracht. Dabei bewegt sich der Führungszapfen 33 von der in Fig.6
dargestellten Stellung in die in F i g. 1 dargestellte Stellung. Der Zwangsverriegelungshebel 31 folgt dem
Führungszapfen 33 aufgrund der Wirkung der Zugfeder 42. Das Ende seiner Bewegung wird durch das Ende der
Ausnehmung 36 bestimmt, das sich, wie F i g. 1 zeigt, an den ortsfesten Zapfen 37 anlegt, wonach der Führungszapfen 33 von der Anlagekante 35 angehoben wird. In
dieser Endstellung ist es möglich, den Sicherungshebel 20 mit Hilfe seines Knopfes od. dgl. zu bewegen, da der
Zapfen 37 in den Schlitz 39 eintreten kann, wenn der Sperrhebel 17 und damit auch der Zwangsverriegelungshebel 31 angehoben werden, der sich dabei etwa
radial zu der Drehachse 6 der Drehfalle 4 verschiebt An dem Zwangsverriegelungshebel 31 ist im Bereich der
Sperrklinke 7 ein Fortsatz 43 vorgesehen, der einem Sperrklinkenarm 44 der über den Nocken 9 hinaus
verlängerten Sperrklinke 7 zugeordnet ist. Der Fortsatz bewegt sich beim Verschwenken des Zwangsverriegelungshebels 31 auf den Sperrklinkenarm 44 der
Sperrklinke 7 zu und bewegt sie mit ihrem Nocken 9 ggf. so weit, bis sie ihre durch die Hauptrast 10 vorgegebene
Endlage erreicht Diese Art der Zwangsführung Ist nur in der in F i g. 1 und 3 dargestellten Endstellung möglich,
da sowohl die Länge des als Verriegelungsnase ausgebildeten Fortsatzes 43 als auch die Länge des
Sperrklinkenarmes 44 beschränkt sind.
Wie F i g. 5 zeigt, ist es außerdem nicht möglich, in Zwischenstellungen den Sicherungshebel zu betätigen,
da dann der Zapfen 37 an dem zu der Drehachse 30 konzentrischen Teil der Ausnehmung 36 des Zwangs·
Verriegelungshebels 31 anliegt und das Verschwenken des Sperrhebels 17 verhindert Dies ist bspw. der Fall,
wenn der Nocken 9 der Sperrklinke 7 bei nicht richtig geschlossener Tür in die Vorrast U der Drehfalle 4
eingreift die nur mit ihrem ersten Teil ihrer Verzahnung 5 in einen der Bolzen der Schließöse eingerastet ist. In
diesem Fall kann die Sicherung des Schlosses nicht erfolgen, was eine sichere Anzeige dafür ist, daß die Tür
S nicht vollständig geschlossen worden ist, da die Drehfalle 4 ihre Schließstellung noch nicht erreicht hat.
Der Schlitz 38 am Ende der Ausnehmung 36 des Zwangsverriegelungshebels 31 dient dazu, daß das
Schloß durch Betätigen des Sicherungshebels 20 über
einen Knopf od. dgl. auch bei geöffneter Tür bzw. bei
geöffnetem Schloß gesichert werden kann, wobei die Sicherung nach Schließen der Tür erhalten bleibt. Wie
F i g. 6 zeigt rastet der Zapfen 38 in den Schlitz 38 ein, wenn in der in F i g. 6 dargestellten geöffneten Stellung
des Verriegelungselementes der Drehfalle 4, der Sicherungshebel betätigt wird. In diesem Fall erfolgt
keine Zwangsverriegelung der Sperrklinke 7 mit der Drehfalle 4, da sich der Fortsatz 43 und der
Sperrklinkenarm 44 der Sperrklinke nicht berühren
können. Dies ist jedoch von geringerer Bedeutung, da
diese Art des Türeschließens bei Kraftfahrzeugen in der Regel nur dann angewandt werden wird, wenn die
Fahrgäste das abgestellte Fahrzeug verlassen. Die Zwangsverriegelung kann noch nachträglich ohne
öffnen der Tür nachgeholt werden, indem der Sicherungshebel 20 zunächst gelöst und dann wieder
eingelegt wird. Aufgrund der Wirkung der Zugfeder 42 bewegt sich bei diesem Vorgang der Zwangsverriegelungshebel 31 in die in F i g. 1 dargestellte Endstellung,
die auch der Schließstellung der Drehfalle 4 entspricht. Bei einem erneuten Einlegen der Sicherung rastet dann
der Zapfen 37 in den Schlitz 39 ein, wobei sich der Fortsatz 43 auf den Sperrklinkenarm 44 zu bewegt und
die evtl. nicht ganz eingerastete Sperrklinke 7 in ihre
Wenn mit Sicherheit verhindert werden soll, daß sich der Fahrer durch Betätigung der Sicherung vor dem
Schließen der Tür aus seinem Fahrzeug aussperren kann, so wird in einfacher Weise auf den Schlitz 38 in
dem Zwangsverriegelungshebel 31 verzichtet, so daß der konzentrische Teil der Ausnehmung 36 in diesem
Bereich weiterläuft Der Sicherungshebel 20 ist dann nur in der Schließstellung betätigbar. Diese Ausbildung
bietet sich in der Praxis zumindest für das Schloß der
Die im Vorstehenden beschriebene Ausbildung des Schloßmechanismusses ist auch für andere Bauarten
von Schlössern vorteilhaft verwendbar. Dabei ist es ohne weiteres möglich, andere Verriegelungselemente,
so bspw. Drehsterne od. dgl., zu verwenden, die auch einen
anderen Bewegungsablauf beim Schließen besitzen können. Außerdem ist es möglich, zwischen der
Sperrklinke und dem Auslösehebel eine Verbindung zu schaffen, die durch Einlegen der Sicherung nicht
ss ausgekuppelt, sondern blockiert wird. Die erfindungsgemäße Ausbildung eines Schlosses hat außerdem den
Vorteil bei einer Verwendung in Kraftfahrzeugtüren, daß die Gefahr eines selbsttätigen öffnens infolge der
bei einem Unfall auftretendun hohen Beschleunigungen
to weltgehend ausgeschlossen wird, Dies Hegt zum einen
daran, daß der ZwangsverrUigelungshebel 31 mit seinem
Fortsatz 43 die Sperrklinke 7 zusätzlich sichert, während er seinerseits in dom Schlitz 39 Innerhalb der
Ausnehmung 36 an dem Zapfen 37 gesichert 1st.
6s Darüber hinaus, ist es bei einer erfindungsgemäßen
Ausführungsform ohne weiteres möglich, die alle als Doppelarmhebel ausgebildeten Hebel d durch eine
entsprechende Bemessung oder durch Anbringung von
zusätzlichen Massen od. dgl. so auszulegen, daß ihr Schwerpunkt wenigstens annähernd in ihrer jeweiligen
Drehachse liegt, so daß auch bei hohen Beschleunigungen kein Drehmoment auftreten kann, das die Hebel aus
ihrer Schließposition herausbewegt.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Vorrichtung zum Sichern der Sperrklinke in einem Kraftfahrzeugtürverschluß mit einer Drehfal-Ie
und mit einer Innenverriegelungseinrichtung, die über den Innenverriegelungsknopf betätigbar ist und
einen mit dem Sperrhebel gekuppelten Zwangsverriegelungshebel aufweist, der durch eine schlitzförmige
Ausnehmung und einen gehäusefesten Zapfen kulissenartig geführt wird und der mit einem
Fortsatz in Schließstellung der Drehfalle den Sperrklinkenarm untergreift, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen Drehfalle (4) und Zwangsverriegelungshebel (31) eine Mitführ- und Nachlaufverbindung mittels eines kurbelähnlichen
Führungszapfens (33) und einer Anlagekante (35) vorgesehen ist, und daß die Ausnehmung (36) des
Zwangsverriegelungshebels (31) aus einem der Mitführbewegung des Zwangsverriegelungshebels
(31) entsprechenden Schlitz und einem sich daran anschließenden, sich im wesentlichen senkrecht dazu
erstreckenden und in Richtung der Verriegelungsbewegung des Sperrhebels (17) bzw. des Zwangsverriegelungshebels
(31) verlaufenden Schlitz (39) besteht, durch den in Schließstellung der Drehfalle
der Zwangsverriegelungshebel (31) gegenüber dem gehäusefesten Zapfen (37) in Verriegelungsrichtung
verschiebbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwangsverriegelungshebel (31) um
eine am Sperrhebel (17) exzentrisch angeordnete Drehachse (30) verschwenkbar ist, die zusammen
mit dem Zwangsverriegelungshebel (31) etwa radial zur Drehachse (6) der Drehfalle (4) verschiebbar ist
und einen zu seiner Drehachse (30) zentrischen Schlitz sowie einen radialen Schlitz (39) für den
gehäusefesten Zapfen (37) aufweist.
3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (36)
des Zwangsverriegelungshebels (31) an ihrem in der der geöffneten Stellung der Drehfalle (4) entsprechenden
Endstellung an dem Zapfen (37) anliegenden Ende mit einem weiteren radial verlaufenden
Schlitz (38) versehen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch I1 dadurch gekennzeichnet,
daß der Zwangsvernegelungshebel (31) in Richtung der Schließbewegung der Drehfalle (4) mit
einer Feder (42) belastet ist und eine Anlagekante (35) besitzt, mit der er an einem Führungszapfen (33)
der Drehfalle (4) anliegt.
5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß vor allem der Sperrhebel
(17) und der Zwangsverriegelungshebel (31) als zweiarmige Hebel ausgebildet sind, deren Massenschwerpunkt
jeweils etwa in ihrer Drehachse liegt.
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