DE2141202C3 - Kabel mit Supraleitern - Google Patents
Kabel mit SupraleiternInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Kabel mit mindestens einem Supraleiter, der in einem ein Kühlmittel
enthaltenden Rohr angeordnet ist, das gegen ein Strahlungsschild abgestützt ist. Als Kühlmittel dient im allgemeinen
Helium, das den Supraleiter oder auch mehrere Supraleiter unter der Sprungtemperatur des Leitermaterials
hält.
Elektrische Kabel mit tiefgekühlten Leitern, insbesondere mit Supraleitern, sind bisher in verschiedenen
Ausführungsformen bekanntgeworden. Das Kälteschutzsystem dieser Kabel stellt praktisch ein langgestrecktes
Dewargefäß dar, das aus konzentrischen Rohren besteht. Das innere Rohr enthält die elektrischen
Leiter, die vom Helium umgeben sind, das als Kühl- und Isolationsmittel dienen kann. Im Raum zwischen dem
inneren und dem darauffolgenden Rohr bildet sich nach einer Vorevakuierung ein Kryovakuum aus, so daß die
ίο Wärmeleitung in das Heliumrohr praktisch nur über
Abstandshalter erfolgt, die zwischen den Rohren angeordnet sind und mit denen das Heliumrohr gegen ein
dieses konzentrisch umgebendes Rohr abgestützt ist. Das zweite Rohr besteht im allgemeinen aus gut wärmeleitendem
Material, beispielsweise Aluminium oder Kupfer, und wird durch flüssigen Stickstoff auf einer
Temperatur von 77° K gehalten. Dieser Behälter verhindert deshalb weitgehend ein Eindringen der Strahlungswärme
von der das Kabel umgebenden äußeren Atmosphäre; er wird deshalb auch als Strahlungsschild
bezeichnet. Dieses Strahlungsschild ist von einer äußeren Kabelhülle umgeben, die in bekannter Weise aus
Stahl bestehen kann.
Der Raum zwischen der äußeren hülle und dem Strahlungsschild wird zur Begrenzung der Wärmeleitungsverluste
auf etwa 10-5 Torr evakuiert und teilweise mit einer größeren Anzahl übereinandergelegter
metallisierter dünner Plastikfolien gefüllt. Diese Zwischenlage — auch Superisolation genannt — bildet fein
abgestufte, die Strahlungsverluste vermindernde Zwischentemperaturniveaus. Eine solche Superisolation
zur Begrenzung der Wärmeleitungsverluste kann auch zwischen dem Heliumrohr und dem Stickstoffschild angeordnet
sein. Diese Superisolation vermindert zwar die Wärmeleitungsverluste in einem so aufgebauten
Kabel; es ist jedoch nicht zu vermeiden, daß die Stützelemente zwischen den einzelnen Rohren durch die
Superisolation hindurchgeführt werden. Da durch die Abstützungen jeweils die Superisolation gestört wird,
ist man bestrebt, diese Stützelemente möglichst kurz zu halten.
In der deutschen Auslegeschrift 16 40 750 ist ein supraleitendes
Wechselstromkabei itü Helium als Kühl-
und Isolationsmittel beschrieben, dessen Supraleiter in einem Rohr angeordnet sind, das vom Stickstoff-Strahlungsschild
durch Superisolation getrennt ist. Der Raum zwischen dem Stickstoff-Strahlungsschild und
einem äußeren Rohr ist ebenfalls zum Teil mit Superisolation gefüllt. Als Stützelemente für die Abstützung
des Heliumrohres gegen das äußere Rohr dienen dünne Fäden, die zwischen dem Heliumrohr und dem äußeren
Rohr gespannt sind und sowohl durch die Superisolation als auch durch das Strahlungsschild hindurchgeführt
sind. Die Verspannung des Heliumrohres mit dem äußeren Rohr ist aber nur möglich, wenn bereits beide
ineinandergeschoben sind. In der bekannten Ausführungsform hat man deshalb zunächst einen Teil des äußeren
Rohres entfernt und diesen nach der Fertigstellung anschließend als Deckel wieder aufgelegt. Diese
Art des Aufbaus und der Herstellung des Kabels ist somit entsprechend kompliziert und aufwendig.
Bei einem weiteren Tieftemperaturkabel (Bericht der »Conference on LOW TEMPERATURES und ELECTRIC
POWER«, London, 24. bis 26. März 1969, S. 105 bis 111) ist ein Innenrohr mittels Drähten im Inneren
eines Außenrohres aufgehängt. Die Drähte sind an Trägerringen befestigt, die längs der Innenwand des
Außenrohres in Achsrichtung des Kabels gleiten kön-
nen und die mittels Abstandselementen in vorgegebenen Abständen voneinander gehalten werden können.
Der Raum zwischen dem Innen- und Ai;ßenrohr ist teilweise
mit Superisolation ausgefü'k und ist evakuiert. Bei einem derartigen Kabel können zwar Schrumpfungsunterschiede
zwischen den auf verschiedenen Temperaturniveaus liegenden Rohren ausgt glichen werden. Jedoch ist die Bewicklung des Innenrohres mit
SuperisoL'ition durch die Drahtaufhängung erschwert.
Darüber hinaus sind zur Herstellung des Kabels besonders aufwendige Vorrichtungen erforderlich, um das
mit Superisolrtion bewickelte Innenrohr und die
Trägerringe im Inneren des Außenrohres anzuordnen.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß es nicht zweckmäßig ist, Superisolation zwischen dem Heliumrohr
und dem Stickstoffschild einzufügen, weil diese Superisolation die thermische Isoteüon des Kabels
ungünstig beeinflussen kann. Die Strahlungsleistung des beispielsweise aus Stahl bestehenden äußeren Mantels
in Richtung auf die über dem Strahlungsschild befindliche Superisolation beträgt etwa 467 W/m2, wenn
man den Stahlmantel als strahlenden schwarzen Körper betrachtet. Demgegenüber beträgt die Abstrahlung
des Stickstoffschildes, das sich auf einer Temperatur von 77° K befindet, auf das Heliumrohr nur einige mW.
Ist das Heliumrohr von den dünnen Folien der Superisolation umgeben, so macht sich der geringe Anteil der
Wärmeleitung zwischen den Berührungspunkten der einzelnen Folien störend bemerkbar.
Es ist auch ein supraleitendes Kabel bekannt (britische
Patentschrift 11 67 054), das keine Superisolation aufweist. Dieses Kabel enthält ein inneres Rohr, das
konzentrisch von einem äußeren Rohr umschlossen ist. Der Raum zwischen diesen beiden Rohren ist evakuiert.
Die beiden Rohre, die in axialer Richtung gewellt sind, werden durch mehrere, in Umfangsrichtung gegeneinander
versetzt angeordnete und zwischen ihnen wendelförmig verlaufende Kunststoffstreifen auf Abstand
gehalten. Auf Grund der Welligkeit der Rohre haben die Kunststoffstreifen nur punktförmige Berührungsstellen
mit den Rohren. Da die Zahl dieser Berührungsstellen jedoch verhältnismäßig groß ist, werden
entsprechend große Wärmemengen von dem äußeren Wellrohr auf das innere Wellrohr geleitet. Darüber hinaus
lassen sich die Kunststoffstreifen nur schwierig zwischen den gewellten Rohren anordnen.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein einfach herzustellendes supraleitendes Kabel zu
schaffen, für das keine Superisolation zwischen einem ein Kühlmittel führenden Kühlrohr und einem konzentrisch
dazu angeordneten Strahlungsschild erforderlich ist und dessen Wärmeübertragung auf sein Kühlrohr
dennoch verhältnismäßig gering ist. Darüber hinaus soil das Kabel so gestaltet sein, daß die bei einer Abkühlung
auf Tieftemperatur auftretenden Dehnungsunterschiede zwischen Kühlrohr und Strahlungsschild leicht
ausgeglichen werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zwischen dem Kühlrohr und dem Strahlungsschild
mehrere in Achsrichtung des Kabels verlaufende Brücken zur Abstützung vorgesehen sind, deren Enden
jeweils mittelbar oder unmittelbar am Kühlrohr oder an dem Strahlungsschild anliegen und deren Bogenteil
jeweils einen Stützpunkt am Strahlungsschild bzw. dem Kühlrohr bildet, und daß die Brücken jeweils durch
Verstrebungen gegeneinander abgestützt sind. Zwischen dem Kühlrohr, das allgemein als Heliumrohr bezeichnet
wird, obwohl unter Umständen auch eine Kühlung mit Wasserstoff geeignet sein kann, und dem
Strahlungsschild befindet sich lediglich ein Vakuum. Mar katin deshalb verhältnismäßig lange Brückenbogen
verwenden, die vorzugsweise aus schlecht wärme-S leitendem Material bestehen können. Die äußere Seite
des Heliumrohres und die innere Oberfläche des Stickstoffschildes können zweckmäßig mit im ultraroten
Strahlungsbereich hochreflektierenden Schichten versehen werden.
Während man bei der Verwendung von Superisolation darauf angewiesen war, möglichst kurze Abstützungen
aus Keramik oder Kunststoff oder sehr dünne Abstützungen aus Metall zu verwenden, ist es mit dem
Aufbau eines Kabels nach der Erfindung möglich, verhältnismäßig lange Abstützungen zu verwenden, die
auch aus schlecht wärmeleitenden Metallen, beispielsweise V2A-Stahl, Nickel, Neusilber, Invar oder sonstigen
bei tiefen Temperaturen schlecht wärmeleitenden Metallen, bestehen können. Ferner können auch Kunststoffe
oder keramische Materialien verwendet werden. Eine besonders vorteilhafte weitere Ausgestaltung
des Supraleiterkabels nach der Erfindung besteht darin, daß eine gleitende Auflage der Stützpunkte und gegebenenfalls
auch der Fußpunkte an den Enden der Brükkenarme vorgesehen ist. Zu diesem Zweck kann vorzugsweise
an dem Stützpunkt jedes Brückenbogens eine Fassung für ein Gleitlager, insbesondere ein Kugellager,
vorgesehen sein, deren Kugel an dem äußeren Rohr gleitet. In ähnlicher Weise kann jede Brücke auch
aus einer Kufe bestehen, deren Fußpunkte als Lager ausgebildet sein können. Durch diese gleitende Auflage
werden unzulässige Spannungen vermieden, die durch die unterschiedlichen Wärmedehnungen der Materialien
entstehen, die sich auf erheblich voneinander abweichenden Temperaturniveaus befinden.
Zur weiteren Erläuterung der Erfindung wird auf die Zeichnung Bezug genommen.
Nach F i g. 1 sind beispielsweise drei Supraleiter 2 eines Drehstromkabels von einem Isolation«- und
Kühlmittel 4, vorzugsweise Helium, umgeben und in einem Rohr 6 angeordnet. Das Heliumrohr 6 ist von
einem konzentrischen Rohr 8 umgeben, das aus einem gut wärmeleitenden Material, vorzugsweise Aluminium
oder Kupfer, besteht und von einem Kühlmittel vorzugsweise Stickstoff, gekühlt wird, das durch ein mit
dem Rohr 8 wärmeleitend verbundenes, in Achsrichtung des Kabels verlaufendes Rohr 10 geleitet wird
oder auch den Zwischenraum zwischen dem Rohr 8 und einem in der Figur nicht dargestellten äußeren
Mantel des Kabels durchfließen kann. Das Rohr 8 wird auf einer Temperatur von 770K gehalten, wenn mit
flüssigem Stickstoff gekühlt wird und dient als Strahlungsschild für von außen eingestrahlte Wärme. Der
Zwischenraum 12 zwischen dem Heliumrohr 6 und dem Strahlungsschild 8 wird im allgemeinen evakuiert auf
ein Vakuum von beispielsweise etwa IO-5 Torr. Das Heliumrohr 6 wird nach der Erfindung gegen den
Strahlungsschild 8 abgestützt durch brückenförmige Stützelemente 14, deren vorzugsweise etwas gebogene
Träger etwa in ihrer Mitte einen Stützpunkt gegen den Strahlungsschild 8 bilden und deren freie Enden 16 als
Brückenfußpunkte dienen. Die Enden 16 können zweckmäßig unmittelbar am Heliumrohr 6 befestigt,
vorzugsweise verlötet oder verschweißt sein, wie es in der Figur angedeutet ist. Am höchsten Punkt des Brükkenbogens
erhält man einen Stützpunkt, der in Verbindung mit der Erfindung gleitend ausgebildet sein kann
und zu diesem Zweck eine Fassung 18 für ein Gleitla-
ger, vorzugsweise ein Kugellager, enthalten kann, in dem eine Kugel 20 gelagert ist, die sich im Falle einer in
Achsrichtung des Kabels wirkenden Kraft an der inneren Oberfläche des Strahlungsschildes 8 entlang bewegen
kann. Durch diese gleitende Lagerung der Brücken können thermische Spannungen weitgehend vermieden
werden, die durch unterschiedliche Dehnungen der Materialien des Kabels bei den sehr voneinander abweichenden
Wärmedehnungen bei den unterschiedlichen Niveaus entstehen können. Die einzelnen Brükkenbogen
können zweckmäßig durch Verstrebungen 22 gegeneinander abgestützt sein, die etwa die Form
von Ringsektoren haben und zusammen einen Ring bilden können.
Unter Umständen kann es zweckmäßig sein, die Enden 16 der Brücken 14 mit dem Strahlungsschild 8 zu
verbinden und jeweils einen gleitenden Stützpunkt gegen das Heliumrohr 6 zu bilden.
Ferner ist es zwar zweckmäßig, aber nicht notwendig, daß die Enden 16 am Kühlrohr 8 befestigt werden.
Es können nämlich auch die Enden 16 gegeneinander abgestützt sein und diese Streben so gestaltet sein, daß
sie wenigstens mit einzelnen Auflagepunkten auf der Oberfläche des Kühlrohres gleiten, insbesondere dort
federnd aufliegen. Die im Vergleich zum geringen Abstand des Kühlrohres 6 zum Strahlungsschild 8 langen
Brückenbogen 14 werden aus schlecht wärmeleitendem, aber zugleich mechanisch stabilem Material, vorzugsweise
schlecht wärmeleitendem Metall, hergestellt. Da die Brückenbogen verhältnismäßig lang sind, ist
auch die übertragene Wärmeleistung entsprechend gering.
In einer besonderen Ausführungsform nach F i g. 2 können die Brückenbogen 14 auch in Form von Kufen
gestaltet sein, deren höchster Bogenpunkt einen Stützpunkt gegen den Strahlungsschild 8 bildet. Dieser
Stützpunkt kann vorzugsweise ebenfalls als Lager ausgebildet sein, dessen Kugel 20 in einer Fassung 18 gelagert
ist. Eine Verstrebung der Brücken 14 ist mit 22 bezeichnet. Die Fußpunkte 24 der kufenförmigen Brükkenbogen
14 können dann beispielsweise mittels einer über die Enden gezogenen Manschette 26 am Kühlrohr
6 befestigt sein. Diese Manschette 26 kann in einfacher Weise am Kühlrohr 6 befestigt sein und aus Metall bestehen.
Sie umfaßt das Ende der Kufe 14, die auch au: Keramik oder Kunststoff bestehen kann.
In der Ausführungsform nach Fig.3 sind die Fuß
punkte der Brückenbogen 14 nicht unmittelbar mit derr Kühlrohr 6 verbunden, sondern mittels Streben 28 ge
geneinander abgestützt, die vorteilhaft einen geschlos senen Ring bilden können. Der Durchmesser des Rin
ges ist größer als der Durchmesser des Kühlrohres 6 das die in der F i g. 3 nicht dargestellten Supraleite
enthält. Die den Ring bildenden Streben 28 sind mi drei Stützen 30 versehen, die vorteilhaft gegenüber dei
Brücken 14 am Umfang versetzt sein können. Die Fuß punkte der Stützen 30 können vorzugsweise als Spitzel
32 ausgebildet sein, die auf der Oberfläche des Kühl rohres 6 ruhen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (11)
1. Elektrische Kabel mit mindestens einem Supraleiter, der in einem ein Kühlmittel enthaltenden
Rohr angeordnet ist, das gegen ein Strahlungsschild abgestützt ist, dadurch gekenn?eichnet,
daß zwischen Kühlrohr (6) und Strahlungsschild (8) mehrere in Achsrichtung des Kabels verlaufende
Brücken (14) zur Abstützung vorgesehen sind, deren Enden (16) jeweils mittelbar oder unmittelbar am
Kühlrohr (6) oder am Strahlungsschild (8) anliegen und deren Bogenteil (14) jeweils einen Stützpunkt
(18, 20) am Strahlungsschild (8) bzw. dem Kühirohr (6) büdet, und daß die Brücken (14) jeweils durch
Verstrebungen (22) gegeneinander abgestützt sind.
2. Kabel nach Anspruch 1, gekennzeichne! durch
eine gleitende Auflage (18, 20) der Stützpunkte und/oder der Fußpunkte (16) der Brücken (14).
3. Kabel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützpunkte und/oder die Fußpunkte
der Brücken (14) als Kugellager (18, 20) ausgebildet sind.
4. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die einander benachbarten
Enden (16) der Brücken (14) djrch Streben (28) miteinander verbunden sind.
5. Kabel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Streben (28) einen Ring bilden.
6. Kabel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Streben (28) mit Stützen (30) versehen
sind, deren Fußpunkte auf dem Kühirohr (6) ruhen.
7. Kabel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußpunkte (32) der Stützen (30) des
Ringes als Spitzen ausgebildet sind.
8. Kabel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen (30) gegenüber den Brücken
(14) am Umfang versetzt sind.
9. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Wölbung der Brükkenbogen
(14) so gewählt ist, daß die Höhe des Stützpunktes oberhalb des Kühlrohres (6) geringer
ist als der Abstand des Strahlungsschildes (8) vom Kühlrohr (6).
10. Kabel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch eine Kufenform der Brücken
(14).
11. Verfahren zur Herstellung eines Kabels nach
einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem die Fußpunkte der Brücken mit dem Kühlrohr bzw. dem Strahlungsschild
verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Brückenbogen (14) vor der Befestigung
ihrer Fußpunkte (16) am Kühlrohr (6) bzw. am Strahlungsschild (8) mittels einer Kraft gegen die
Enden der Brücken in Achsrichtung des Kabels eine mechanische Vorspannung erhalten.
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