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DE20306921U1 - Kontaktierungsanordnung - Google Patents

Kontaktierungsanordnung

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Publication number
DE20306921U1
DE20306921U1 DE20306921U DE20306921U DE20306921U1 DE 20306921 U1 DE20306921 U1 DE 20306921U1 DE 20306921 U DE20306921 U DE 20306921U DE 20306921 U DE20306921 U DE 20306921U DE 20306921 U1 DE20306921 U1 DE 20306921U1
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DE
Germany
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plug
elements
connection elements
plug element
electrically conductive
Prior art date
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Application number
DE20306921U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ITT Manufacturing Enterprises LLC
Original Assignee
FER Fahrzeugelektrik GmbH
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Publication date
Application filed by FER Fahrzeugelektrik GmbH filed Critical FER Fahrzeugelektrik GmbH
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Publication of DE20306921U1 publication Critical patent/DE20306921U1/de
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Priority to EP04730976A priority patent/EP1620926B1/de
Priority to PCT/EP2004/004711 priority patent/WO2004098954A2/de
Priority to EP04730994A priority patent/EP1642363A2/de
Priority to PCT/EP2004/004733 priority patent/WO2004100318A1/de
Priority to AT04730976T priority patent/ATE402502T1/de
Priority to DE502004007679T priority patent/DE502004007679D1/de
Priority to US11/266,435 priority patent/US7160139B2/en
Priority to US11/270,420 priority patent/US7195496B2/en
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    • H01R12/00Structural associations of a plurality of mutually-insulated electrical connecting elements, specially adapted for printed circuits, e.g. printed circuit boards [PCB], flat or ribbon cables, or like generally planar structures, e.g. terminal strips, terminal blocks; Coupling devices specially adapted for printed circuits, flat or ribbon cables, or like generally planar structures; Terminals specially adapted for contact with, or insertion into, printed circuits, flat or ribbon cables, or like generally planar structures
    • H01R12/70Coupling devices
    • H01R12/7005Guiding, mounting, polarizing or locking means; Extractors
    • H01R12/7011Locking or fixing a connector to a PCB
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
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Description

FER Fahrzeugelektrik GmbH F 288 - S/gh
Kontaktierunqsanordnunq
Die Erfindung betrifft eine Kontaktierungsanordnung der im Oberbegriff von Anspruch 1 genannten Art.
Eine solche Kontaktierungsanordnung ist in der nicht vorveröffentlichten PCT-Anmeldung PCT/EP 0 3/00678 beschrieben, die ein Kraftfahrzeug-Kennzeichenschild betrifft. Dort ist der Träger der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung als flaches Metallschild ausgebildet, das gleichzeitig als Basiselektrode der wenigstens einen Flachkondensator-Anordnung dient. Die für den Betrieb der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung erforderliche Wechselspannung, die von einer elektronischen Versorgungsschaltung aus der Bord-Gleichspannung des Kraftfahrzeuges abgeleitet wird, wird der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung über zwei Federkontakt-Elemente zugeführt, die zwischen einem Halterahmen, in den das Metallschild eingesetzt ist, und dem Metallschild so angeordnet sind, daß das eine gegen die Rückseite des Metallschildes und das andere gegen eine auf der Vorderseite des Metallschildes angeordnete und gegen dieses isolierte Kontaktfläche angedrückt wird, die mit der Deckelektrode des Flachkondensators der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung in elektrisch leitender Verbindung steht. Die beiden Federkontakt-Elemente sind über Verbindungsleitungen mit dem Wechselspannungs-Ausgang der elektronischen Versorgungsschaltung verbunden.
Diese Anordnung arbeitet nur in Verbindung mit dem erwähnten Halterahmen, dessen Abmessungen auf die des Kraftfahrzeug-Kennzeichenschildes relativ genau abgestimmt sein müssen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, daß die Versorgungsschaltung aktiviert wird, ohne daß sich ein Kennzeichenschild im Halterahmen befindet. Die Versorgungs-Wechselspannung in der Größenordnung von etwa 100 V oder mehr fällt dann zwischen den beiden relativ einfach zugänglichen Federkontakt-Elementen ab, ohne daß ein Berührungsschutz gewährleistet ist.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Kontaktierungsanordnung der eingangs genannten Art zu schaffen, die die Verwendung eines zusätzlichen Halterahmens entbehrlich macht, völlig berührungssicher ausgebildet ist und auch unter harten Einsatzbedingungen einen dauerhaft guten Stromversorgungspfad von der Gleichspannungsquelle bis zur Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung sicherstellt.
Zu diesem Zweck sieht die Erfindung die im Anspruch 1 niedergelegten Merkmale vor.
Dadurch, daß erfindungsgemäß die Kontaktierungsanordnung zwei Steckerelemente umfaßt, von denen eines fest mit dem Träger der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung
so verbunden ist, daß sein aus einem elektrisch isolierenden Material bestehender Körper insbesondere die frei liegenden Kontaktflächen der ansonsten mit einer elektrisch isolierenden Schutzschicht überzogenen Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung berührungssicher abdeckt, wird die Gefahr beseitigt, daß dann, wenn die beiden Steckerelemente zusammengesteckt sind und die elektronische Versorgungsschaltung aktiviert ist, ein die vergleichsweise hohe Betriebs-Wechselspannung führendes Teil versehentlich berührt werden kann.
Da die elektronische Versorgungsschaltung gemäß der Erfindung an unterschiedlichen Stellen des von einer Quelle niederer Gleichspannung bis zur Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung führenden Stromversorgungs-Pfades, d. h. wahlweise zwischen der Gleichspannungsquelle und den Steckverbindungselementen des zweiten Steckerelements oder zwischen den Steckverbindungselementen und den Kontaktelementen des ersten Steckerelements angeordnet werden kann, ergeben sich je nach konkreter Ausgestaltung unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich der Berührungssicherheit der übrigen Teile.
Im erst genannten Fall müssen die Steckverbindungselemente des zweiten Steckerelements in dessen isolierenden Körper berührungssicher untergebracht sein, was insbesondere dann, wenn sie als aufnehmende Steckverbindungselemente ausgebildet sind, ohne weiteres möglich ist. Im zweiten der oben genannten Fälle ist dies nicht erforderlich, da dann über die Steckverbindungselemente der beiden Steckerelemente nur die völlig ungefährliche, niedrige Gleichspannung weitergeleitet wird. Hier ist es auch möglich, die Steckverbindungselemente des zweiten Steckerelements als eindringende und die des ersten Steckerelements als aufnehmende Steckverbindungselemente auszubilden, wobei dann aber zweckmäßigerweise der Körper des ersten Steckerelements einen eindringenden Teil und der Körper des zweiten Steckerelements einen aufnehmenden Hohlraum umfaßt, in dem die eindringenden Steckverbindungselemente kurzschlußsicher untergebracht sind.
Dadurch, daß gemäß einer bevorzugten Ausführungsform die beiden Steckerelemente mit Hilfe von komplementären Rastvorrichtungen fest, aber jederzeit lösbar miteinander verbunden werden können, wird eine Anschlußmöglichkeit insbesondere für ein Kraftfahrzeug-Kennzeichenschild geschaffen, die sowohl bei der Erstmontage als auch bei einem Austausch des Kraftfahrzeug-Kennzeichenschildes auf einfache und sichere Weise gefügt und gelöst werden kann.
Der Träger der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung kann aus Kunststoff oder Metall bestehen. Im letztgenannten Fall ist es zur Erzielung der Berührungssicherheit erforderlich, ihn mit Ausnahme der durch das erste Steckerelement abzudeckenden Kontaktflächen allseitig mit der bereits erwähnten, isolierenden Schutzschicht zu überziehen.
Diese und weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Kontaktierungsanordnung sind in den Unteransprüchen niedergelegt.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben; in dieser zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der Rückseite eines schildförmigen Trägers für eine auf seiner Vorderseite aufgebrachte Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung mit einer erfindungsgemäßen Kontaktierungsanordnung, deren beide Steckerelemente sich in einer dem Fügen der Steckverbindung unmittelbar vorausgehenden Lage befinden,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Vorderseite des Trägers aus Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittansicht durch die Anordnung aus Fig. 1 längs der Linie lll-lll, und
Fig. 4 in stark vergrößertem Maßstab und etwas vereinfacht den Bereich aus Fig. 3,
der durch das in gestrichelten Linien gezeichnete Oval IV umgrenzt ist.
In den Figuren ist ein als flaches Schild, beispielsweise als Kraftfahrzeug-Kennzeichenschild ausgebildeter Träger 1 dargestellt, der auf einer seiner Flachseiten eine Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung 3 trägt, die im Schnitt der Fig. 3 und 4 lediglich als eine einzige Schicht wiedergegeben ist, obwohl sie tatsächlich aus wenigstens vier Schichten, nämlich einer metallisch leitenden Basiselektrode (,die auch von dem Metallschild selbst gebildet sein kann), einer Isolationsschicht, einer im Betrieb das Elektrolumineszenz-Licht abgebenden Pigmentschicht und einer im Vergleich zu den anderen Schichten extrem dünnen, metallisch leitenden, transparenten Deckelektrode besteht.
Die erfindungsgemäße Kontaktierungsanordnung 5 umfaßt zwei Steckerelemente 6, 7, von denen das Steckerelement 6, wie man insbesondere den Fig. 3 und 4 entnimmt, einen im Querschnitt in etwa C-förmigen Körper 8 aus einem elektrisch isolierenden Material besitzt, der so auf den Träger 1 aufgeschoben und mit diesem fest verbunden werden kann, daß er mit seinen beiden Schenkeln 10, 11 eine der Kanten des Trägers 1 umgreift.
In dem Schenkel 11 des Körpers 8 des Steckerelementes 6, der sich im montierten Zustand auf der Rückseite, d.h. der der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung 3 gegenüberliegenden Flacheite des Trägers 1 befindet, ist ein nach außen hin offener Hohlraum 12 ausgebildet, in den ein eindringender Teil 14 des ebenfalls aus einem elektrisch isolierenden Material hergestellten Körpers 13 des zweiten Steckerelementes 7 eingeschoben werden kann. Dabei sind die Formen des Hohlraums 12 und des eindringenden Teils 14 so aneinander angepaßt, daß der Hohlraum 12 im zusammengefügten Zustand durch den eindringenden Teil 14 im wesentlichen ausgefüllt ist, wobei eine auf der äußeren Umfangsfläche des eindringenden Teils 14 vorgesehene Dichtung 15 für einen feuchtigkeits- und staubdichten Verschluß sorgt.
An den Körpern 8, 13 der beiden Steckerelementen 6, 7 sind zueinander komplementäre Rastvorrichtungen 17, 18 vorgesehen, die die beiden Steckerelemente 6, 7 im zusammengesteckten zwar fest aber Zustand in lösbarer Weise miteinander verbunden halten.
Wie man insbesondere den Fig. 3 und 4 entnimmt, ist auf die Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung 3 von einer transparenten Schutzschicht 20 überzogen, die nicht nur für einen Feuchtigkeits- und Staubschutz der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung 3 sondern auch für einen Berührungsschutz sorgt. Wenn der Träger 1 aus einem elektrisch leitfähigen Material besteht, ist er allseitig mit dieser Schutzschicht überzogen. Anders als in den Fig. 3 und 4 gezeigt, verschließt die transparente Schutzschicht 20 auch den im zusammengebauten Zustand zwischen den Schenkeln 10, 11 des Steckerelementes 6 und dem Träger 1 vorhandenen Freiraum, so daß die dort befindlichen, weiter unten noch genauer erläuterten elektrischen Kontakte gegen das Eindringen von Feuchtigkeit und Schmutz geschützt sind.
Mit dem Steckerelement 7 ist ein Kabel 22 verbunden, dessen (nicht dargestellte) Adern zur Strom-/Spannungsversorgung der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung 3 dienen.
Die Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung 3 kann einen oder mehrere Flachkondensatoren umfassen, die gewünschtenfalls auch voneinander getrennt angesteuert werden können. Im einfachsten Fall haben alle Flachkondensatoren eine gemeinsame Basiselektrode und voneinander getrennte Deckelektroden, von denen dann jede mit einer eigenen Ansteuerleitung verbunden sein muß, um einen getrennten Betrieb zu ermöglichen. Bei dem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel der Kontaktierungsanordnung wird davon ausgegangen, daß nur ein Flachkondensator mit einer Basiselektrode und einer Deckelektrode mit Strom bzw. Spannung versorgt werden muß, wofür zwei elektrisch leitende Verbindungen zur zugehörigen elektronischen Versorgungsschaltung ausreichend sind. Für den Fachmann ist klar, daß für jeden weiteren, auf dem Träger 1 vorgesehenen Flachkondensator wenigstens eine weitere elektrisch leitende Verbindung zur elektronischen Versorgungsschaltung erforderlich ist. Diese weiteren Verbindungen sind dann in analoger Weise aufgebaut, wie die im folgenden beschriebenen Anschlußverbindungen.
Um den Flachkondensator der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung 3 ansteuern zu können, sind auf der in den Fig. 3 und 4 oben liegenden Vorderseite des Trägers 1 neben der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung 3 zwei metallische, von der Schutzschicht, 20 nicht überdeckte Kontaktflächen 24 vorgesehen, die in einer zur Schnittebene der Fig. 3 bzw. 4 senkrechten Richtung hintereinander liegen, so daß nur eine von ihnen sichtbar ist, die beispielsweise mit der Basiselektrode (nicht dargestellt) des Flachkondensators der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung 3 in elektrisch leitender Verbindung steht, während die zweite (nicht sichtbare) Kontaktfläche mit der transparenten Deckelektrode (nicht dargestellt) des Flachkondensators elektrisch leitend verbunden ist.
Im Inneren des Körpers 8 des ersten Steckerelementes 6 sind mehrere im Schnitt der Fig. 3, 4 ebenfalls C-förmige Leiterelemente vorgesehen, deren Anzahl gleich der Zahl der Kontaktflächen der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung 3 ist. Von diesen in Blickrichtung der Fig. 3 und 4 ebenfalls hintereinander liegenden Leiterelementen ist nur eines sichtbar. Die anderen Leiterelemente sind in gleicherweise ausgebildet.
Der in den Fig. 3 und 4 oben liegende C-Schenkel des Leiterelementes 26 dient als Kontaktelement 28 für die Kontaktfläche 24, gegen die er im zusammengebauten Zustand federnd angedrückt ist. Zu diesem Zweck kann entweder das Kontaktelement 28 gegen den Körper 8 des Steckerelementes 6 in einer zur Oberfläche des Trägers 1 senkrechten Richtung beweglich oder das gesamte Steckerelement 6 elastisch ausgebildet sein. Wesentlich ist daß im aufgesteckten Zustand die untere Fläche des Kontaktelementes 28 gegen die Kontaktfläche 24 mit einem ausreichenden Kontaktdruck angepreßt wird.
Weiterhin ist wichtig, daß aufgrund der gewählten Anordnung der obere Schenkel 10 des Körpers 8 des ersten Steckerelements 6 im zusammengebauten Zustand sowohl die Kontaktflächen 24 der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung 3 als auch die Kontaktelemente 28 berührungssicher überdeckt, so daß auch bei eingeschalteter Versorgungsspannung keine Gefahr besteht.
Der untere der beiden Schenkel des Leiterelementes 26 ist als Steckverbindungselement 30 ausgebildet, das in Form eines Stiftes in den Hohlraum 12 des unteren Schenkels 11 des Steckerelementes 6 hineinragt.
Mit diesem eindringenden Steckverbindungselement 30 steht im zusammengesteckten Zustand ein aufnehmendes, elektrisch leitendes Steckverbindungselement 32 in elektrisch gut leitendem Eingriff, das im eindringenden Teil 14 Körpers 13 des Steckerelementes 7 vorgesehen ist.
Es versteht sich von selbst, daß wenigstens zwei solcher aufnehmenden Steckverbindungselemente vorhanden sind, die in Blickrichtung der Fig. 3 und 4 wieder hintereinander liegen.
Jedes der aufnehmenden Steckverbindungselemente 32 steht mit einer Ader des Kabels 22 in elektrisch leitender Verbindung, um eine Strom-/Spannungsversorgung der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung 3 zu ermöglichen.
Die zum Betrieb der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung 3 erforderliche elektronische .Versorgungsschaltung kann an unterschiedlichen Stellen positioniert sein. Bei dem bisher beschriebenen Ausführungsbeispiel sind die Adern des Kabels 22 mit den Ausgängen dieser Versorgungsschaltung verbunden, so daß über sie, die Steckverbindungselemente 32, 30, die Leiterelemente 26 und deren die Kontaktelemente 28 bildende, obere C-Schenkel der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung 3 die für ihren Betrieb erforderliche Wechselspannung zugeführt wird, die in dem Fall, daß es sich bei dem Träger 1 um das Kennzeichenschild eines Kraftfahrzeuges handelt, mit Hilfe der der elektronischen Versorgungsschaltung aus der Bord-Gleichspannung des Kraftfahrzeuges abgeleitet wird.
Für diese Variante müssen das Kabel 22 und die Steckerelemente 6, 7 insbesondere im Bereich ihrer Steckverbindungselemente 30, 32 so ausgebildet sein, daß sie für diese im
Bereich von 90 - 120 V liegende Wechselspannung geeignet und auch im voneinander getrennten Zustand berührungssicher sind.
Als Alternative hierzu ist es auch möglich, die (nicht dargestellte) elektronische Versorgungsschaltung in das zweite Steckerelement 7 so zu integrieren, daß sie zwischen den Adern des Kabels 22 und den Steckverbindungselementen 32 des Steckerelements 7 liegt und über das Kabel 22 nur die Bord-Gleichspannung zugeführt werden muß. An den Erfordernissen hinsichtlich der Spannungsfestigkeit und Berührungssicherheit der Steckverbindungselemente 30, 32 ändert sich dadurch nichts.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die elektronische Versorgungsspannung in das Steckerelement 6 zu integrieren. Anstelle der durchgehenden Leiterelemente 26 sind dann voneinander getrennte Steckverbindungselemente 30 und Kontaktelemente 28 vorgesehen, zwischen die die elektronische Versorgungsschaltung geschaltet ist. Die Steckerelemente 30, 32 müssen dann nur noch für die Weiterleitung der niederen Versorgungs-Gleichspannung geeignet sein. Eine besondere Berührungssicherheit der Steckerelemente ist dann nicht mehr erforderlich.
In den Fällen, in denen die elektronische Versorgungsschaltung in eines der beiden Steckerelemente 6, 7 integriert ist, wird sie vorzugsweise als integrierte Schaltung ausgebildet, wobei der sie tragende Halbleiterchip in bekannter Weise auf einem Leadframe montiert ist, dessen Anschluß-Beinchen vorzugsweise unmittelbar die eindringenden Steckverbindungselemente bilden und somit die Kontaktstifte 30 ersetzen können.
Wird die elektronische Versorgungsschaltung in das Steckerelement 7 integriert und sollen die Anschluß-Beinchen des Leadfames die eindringenden Steckverbindungselemente bilden, so werden die aufnehmenden Steckverbindungselemente am Steckerelement 6 vorgesehen.
Unabhängig von der konkreten Positionierung der elektronischen Versorgungsschaltung kann der aufnehmende Hohlraum statt am Steckerelement 6 am Steckerelement 7 vorgesehen werden, wobei dann das Steckerelement 6 einen entsprechenden eindringenden Teil umfaßt. In diesem Fall können die eindringenden Steckverbindungselemente am Steckerelement 7 und die aufnehmenden Steckverbindungselemente am Stekkerelement 6 vorgesehen werden.
Die Dichtung 15 kann statt am Steckerelement 7 am Steckerelement 6 befestigt bzw. mit diesem einstückig verbunden ausgebildet sein. Auch ist es möglich, die Dichtung 15 als selbständiges, getrennt zu handhabendes Element zwischen die Steckerelemente 6 und 7 einzufügen.

Claims (14)

1. Kontaktierungsanordnung (5) zum Zuführen der von einer Versorgungsschaltung aus einer Gleichspannung erzeugten Betriebs-Wechselspannung zu einer Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung (3), die zumindest einen auf eine Oberfläche eines Trägers (1) aufgebrachten Flachkondensator mit einer Basiselektrode, einer Isolationsschicht, einer im Betrieb leuchtenden Pigmentschicht und einer transparenten, elektrisch leitenden Deckelektrode sowie eine den Flachkondensator überdeckende, transparente, elektrisch isolierende Schutzschicht (20) umfaßt, dadurch gekennzeichnet,
daß auf einer Oberfläche des Trägers (1) wenigstens zwei nebeneinander angeordnete, elektrisch leitende, von der elektrisch isolierenden Schutzschicht (20) nicht überdeckte Kontaktflächen (24) vorgesehen sind, von denen die eine mit der Basiselektrode und die andere mit der Deckelektrode des wenigstens einen Flachkondensators in elektrisch leitender Verbindung steht,
daß ein erstes Steckerelement (6) vorgesehen ist, das einen aus einem isolierenden Material bestehenden Körper (8), wenigstens zwei elektrisch leitende Kontaktelemente (28) und wenigstens zwei elektrisch leitende Steckverbindungselemente (30) aufweist und so am Träger (1) der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung (3) montiert ist, daß jeweils eines seiner Kontaktelemente (28) mit einer der Kontaktflächen (24) der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung (3) in elektrisch leitendem Eingriff steht und sein Körper (8) die Kontakteelemente (28) und die Kontaktflächen (24) berührungssicher überdeckt, und
daß ein zweites, mit dem ersten Steckerelement (6) zusammenfügbares, mit den Adern eines Stromversorgungskabels (22) elektrisch leitend verbundenes, Steckerelement (7) vorgesehen ist, das wenigstens zwei elektrisch leitende Steckverbindungselemente (32) aufweist, von denen im zusammengefügten Zustand jeweils eines mit einem Steckverbindungselement (30) des ersten Steckerelements (6) in elektrisch leitendem Eingriff steht.
2. Kontaktierungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den wenigstens zwei Kontaktelementen (28) des ersten Steckerelements (6) und seinen wenigstens zwei Steckverbindungselementen (30) jeweils eine unmittelbare, elektrisch leitende Verbindung besteht, daß zwischen den wenigstens zwei berührungssicher im Körper (13) des zweiten Steckerelements (7) angeordneten Steckverbindungselementen (32) und jeweils einer Ader des Stromversorgungskabels (22) eine unmittelbare, elektrisch leitende Verbindung besteht und daß die Adern des Stromversorgungskabels (22) zum Zuführen der von der Versorgungsschaltung abgegebenen Betriebs-Wechselspannung dienen.
3. Kontaktierungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Versorgungsschaltung zwischen die wenigstens zwei Kontaktelemente (28) und die wenigstens zwei Steckverbindungselemente (30) des ersten Steckerelements (6) geschaltet ist, daß zwischen den wenigstens zwei Steckverbindungselementen (32) des zweiten Steckerelements (7) und wenigstens zwei Adern des Stromversorgungskabels (22) jeweils eine unmittelbare, elektrisch leitende Verbindung besteht und daß die Adern des Stromversorgungskabels (22) zum Zuführen der Gleichspannung zur Versorgungsschaltung dienen.
4. Kontaktierungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den wenigstens zwei Kontaktelementen (28) und den wenigstens zwei Steckverbindungselementen (30) des ersten Steckerelements (6) jeweils eine unmittelbare, elektrisch leitende Verbindung besteht, und daß die Versorgungsschaltung zwischen die berührungssicher im Körper (13) des zweiten Steckerelements (7) angeordneten Steckverbindungselemente (32) und die Adern des Stromversorgungskabels (22) geschaltet ist, die zum Zuführen der Gleichspannung zur Versorgungsschaltung dienen.
5. Kontaktierungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Steckerelement (7) einen eindringenden Teil (14) aufweist, der in einen aufnehmenden Hohlraum (12) des ersten Steckerelements (6) einführbar ist, um einen elektrisch leitenden Eingriff zwischen den Steckverbindungselementen (30) des ersten Steckerelements (6) und den Steckverbindungselementen (32) des zweiten Steckerelements (7) herzustellen.
6. Kontaktierungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Steckerelement einen eindringenden Teil aufweist, der in einen aufnehmenden Hohlraum des zweiten Steckerelements einführbar ist, um einen elektrisch leitenden Eingriff zwischen den Steckverbindungselementen des ersten Steckerelements und den Steckverbindungselementen des zweiten Steckerelements herzustellen.
7. Kontaktierungsanordnung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß an den beiden Steckerelementen (6, 7) zueinander komplementäre Rastvorrichtungen (17, 18) vorgesehen sind, mit deren Hilfe sie in lösbarer Weise fest miteinander verbinbar sind.
8. Kontaktierungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckverbindungselemente des ersten Steckerelements als eindringende Steckverbindungselemente und die Steckverbindungselemente des zweiten Steckerelements als aufnehmende Steckverbindungselemente ausgebildet sind.
9. Kontaktierungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckverbindungselemente (30) des ersten Steckerelements (6) als eindringende Steckverbindungselemente und die Steckverbindungselemente (32) des zweiten Steckerelements (7) als aufnehmende Steckverbindungselemente ausgebildet sind.
10. Kontaktierungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Dichtung (15) vorgesehen ist, die den Hohlraum (12), in welchem die Steckverbindungselemente (30, 32) der beiden Steckerelemente (6, 7) im zusammengefügten Zustand miteinander in elektrisch leitendem Eingriff stehen, gegen das Eindringen von Feuchtigkeit und/oder Schmutz abdichtet.
11. Kontaktierungsanordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (15) mit einem der beiden Steckerelemente (7) fest verbunden ist.
12. Kontaktierungsanordnung für eine Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung (3), deren Träger (1) als Schild ausgebildet ist, insbesondere für ein selbstleuchtendes Kraftfahrzeug-Kennzeichenschild, nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die metallischen Kontaktflächen (24) auf der die Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung (3) tragenden Vorderseite des Schildes in der Nähe seines Randes angeordnet sind und daß der Körper (8) des ersten Steckerelements (6) mit einem in etwa C-förmigen Querschnitt so ausgebildet ist, daß er im montierten Zustand die Kante des Schildes so umgreift, daß die auf der Innenseite des einen C-Schenkels (10) frei liegenden Kontaktelemente (28) mit den Kontaktflächen (24) der Elektrolumineszenz-Leuchtanordnung (3) in elektrisch leitendem Eingriff stehen, während die Steckverbindungselemente (30) an dem C-Schenkel (11) vorgesehen sind, der sich im montierten Zustand auf der Rückseite des Schildes befindet.
13. Kontaktierungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die transparente Schutzschicht (20) die Feuchtigkeits- und Staub-Abdichtung der Zwischenräume zwischen dem ersten Steckerelement (6) und dem Träger (1) unterstützt.
14. Kontaktierungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktelemente (28) des ersten Steckerelements (6) so federnd ausgebildet sind, daß sie im zusammengebauten Zustand mit einer definierten Mindestkraft an den Kontaktflächen (24) der Elektrolumineszenz- Leuchtanordnung (3) anliegen.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO2007098810A3 (en) * 2005-04-14 2007-11-15 Fractus Sa Antenna contacting assembly
IT201600106439A1 (it) * 2016-10-21 2018-04-21 Automotive Lighting Italia Spa Elemento di connessione elettrica per collegare un connettore elettrico multipolare a perforazione di isolante ad una scheda elettronica

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