DE2029046B2 - Auslaufkasten für Schüttgutbunker - Google Patents
Auslaufkasten für SchüttgutbunkerInfo
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- B65D88/54—Large containers characterised by means facilitating filling or emptying
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Description
Die Erfindung betrifft einen Auskuifkasten für
Schüttgutbunker nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Solche Auslaufkästen sind am unteren Teil von Schüttgutbunkern angebracht, um den Bunkerinhalt
mittels irgendeiner Fördervorrichtung oder Abziehvorrichtung austragen zu können; der Auslaufkasten hat
dabei die Aufgabe, eine gleichmäßige Entleerung des Bunkerinhalts zu bewirken. Zur Drosselung der
Schüttgutströmung verengt sich daher der Auslaufkasten nach unten in Richtung auf die Abziehvorrichtung.
Ein Problem bei solchen Auslaufkästen besteht darin, daß auf Grund dieser Verengungen das Schüttgut sich
festsetzen kann. Es bilden sich sogenannte Brücken, die aus ineinander verkeiltem Schüttgut bestehen. Man
versucht zwar, durch geeignete Wandungsneigungcn dieser Brückenbildung entgegenzuwirken. Da aber die
Qualität des Schüttgutes häufig wechselnd ist — beispielsweise bei Stückkohle —, lassen sich Brückenbildungen
nie ganz vermeiden.
Man muß also Sorge tragen, eine einmal gebildete Brücke wieder zum Einsturz zu bringen. Zu diesem
Zweck sind die verschiedensten Vorrichtungen und Einrichtungen bekannt.
Aus dem DE-GM 67 52 %9 isl ein Auslaufkasten für
.Schüttgutbunker mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 bekannt, mit dem eine Kesselanlage
gleichmäßig mit Kohle beschickt werden soll und bei dem eine feststehende und eine bewegliche Klappe zur
Ausbildung einer Verengung oberhalb des Auslaufs vorgesehen ist, wobei die bewegliche Klappe zur
Zerstörung von Schüttgutbrücken im Sinne einer Erweiterung der Verengung etwa mittig um eine
■' Horizontalachse schwenkbar gelagert und von außen zu
der Schwenkbewegung antreibbar ist. Durch die etwa mittige Anordnung der Horizontalachse kompensieren
sich die Lasten auf der oberen und der unteren Hälfte der Klappe in etwa, so daß der Kraftbedarf für die
) Betätigung der Klappe verhältnismäßig gering ist. Durch eine Schwenkeinrichtung zur elektromotorischen
oder hydraulischen Betätigung der Klappe kann diese aus einer vorgegebenen Ruhestellung, in der der
frei Durchlaß zwischen ihrer unteren Kante und der
s gegenüberliegenden Wandung des Auslaufkastens kleiner
ist als die eigentliche Auslauföffnung des Kastens, aus dem Fallbereich des Schüttguts herausgeschwenkt
werden, falls sich einmal eine Brücke gebildet hat, die sich auf der Klappe abstützen muß, da dort die engste
ι Stelle liegt. Durch das Verschwenken der Klappe wird der Brücke die Stützung entzogen, und sie bricht
zusammen. Wenn das Schüttgut dann wieder fließt, kann die Klappe motorisch oder hydraulisch wieder in ihre
Sollage geschwenkt werden. Der Spalt oberhalb der Klappe kann mit einem dachartigen Element abgedeckt
sein, um zu verhindern, daß Schüttgut hinter die Klappe gelangt und diese verklemmt. Bei diesem Auslaufkasten
sind jedoch zwei Schwenkeinrichtungen notwendig, wobei weder von vornherein die Brückenbildung
) eingeschränkt noch nach Beseitigung einer Brücke das Schüttgut die Klappen in ihre Sollstelluiigen zu bringen
sucht, so daß sich eine entsprechende Entlastung der Schwenkeinrichtungen ergibt.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Auslaufka-
■ sten nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 derart
auszubilden, daß die Belastung durch das Schüttgut die Klappenanordnung nach Beseitigung einer Brücke in
ihre Sollstellung zurückzuführen sucht, so daß die Schwenkeinrichtung entlastet wird, während die Brük-
> kenbilclung selbst von vornherein eingeschränkt wird.
Diese Aufgabe wird entsprechend dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst. Ein derartiger
Auslaufkastcn ist insbesondere für Schüttgüter stark unterschiedlicher Qualität und Körnung geeignet, weil
bei diesem verhältnismäßig häufig Brückenbildung auftritt.
Durch diese Ausbildung ergibt sich eine Klappenanordnung mil zwei dachziegelartig übereinanderliegenden
Klappen, von denen die obere zweite Klappe verhindert, daß Schüttgut hinter die Gesamtanordnung
gelangt. Die Tendenz zur Brückenbildung wird herabgesetzt, weil in an sich bekannter Weise die Neigungswinkel
für die Schüttgutströmung wechseln. Und schließlich nehmen die beiden Klappen bei strömendem und auch
bei sich festsetzendem Schüttgut eine Gleichgewichtslage ein, bei der die auf die obere Klappe wirkende
Schüttgutbelastung entgegengesetzt gleich der auf die untere wirkenden ist. Wird die Anordnung aus dieser
Gleichgewichtslage herausgeschwenkt, etwa indem die untere Klappe zur Beseitigung einer Brücke steiler
gestellt wird, so wird entsprechend die obere Klappe in eine weniger steile Stellung gebracht mit der Folge, daß
;iuf die obere Klappe eine höhere Belastung wirkt als auf die untere und das Schüttgut die Anordnung wieder
in die Ausgangsiagc zurückzuführen sucht. Sofern die Klappenanordnung nicht selbttätig wieder zurückkehrt
genügt ein minimaler Kraftaufwand an der Schwenkeinrichtung.
Man erkennt, daß die Schüttgutbelastung nicht nur die Rückstellung der Klappenanordnung begünstigt,
sondern umgekehrt auch einem Verschwenken der Klappen durch äußere Kräfte entgegengewirkt wird.
Dieses Verschwenken ist aber zur Beseitigung einer etwaigen Brückenbildung unabdingbar. Um auch hier
mit minimalen Kräften auszukommen, wird die Anordnung gemäß einer Weiterbildung der Erfindung so
getroffen, daß die Anlenkung des Lenkers ai. der unteren ersten Klappe für einen Vorlauf der unteren
Klappe gegenüber der oberen Klappe bei Beginn der Schwenkbewegung ausgebildet ist.
Bei dieser Anordnung wirkt auf die untere Klappe zu Beginn nur die (in Öffnungsrichtung wirkende) Belastung
des auf ihr selbst lagernden Schüttguts, während die Belastung auf die obere Klappe nicht entgegenwirken
kann. So kann zunächst die untere Klappe in Bewegung kommen, wobei der Vorlauf so groß gewählt
werden soll, daß eine Brücke mit Sicherheit einstürzt. Das Wiederaufholen des Vorlaufs durch die zweite
Klappe kann bei wieder fließendem Schüttgut mit geringem Kräftebedarf erfolgen, weil das fließende
Schüttgut sich ähnlich einer Flüssigkeit verhält.
Der Vorlauf kann in verschiedenster Weise vorgesehen werden. Es ist bevorzugt, die Anlenkung des
Lenkers an der unteren Klappe über ein Exzenterlager vorzunehmen; an diesem Anlenkpunkt kann dann ein
Schwenkantriebsaggregat angreifen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung soll nachstehend unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher
erläutert werden, deren einzige Figur einen schenialischen Längsschnitt durch einen Schüttgutbunkerauslaufkasten
darstellt, der gemäß der Erfindung ausgebildet ist.
Der aus Stahlblechen zusammengefügte Auslaufkasten 1 mit im allgemeinen rechteckiger Querschnittsform ist am unteren Ende eines Schüttgutbunkers 2
angeordnet. Er verjüngt sich nach unten in Richtung auf eine (nicht dargestellte) Abzugsvorrichtung. Der schräg
nach unten im wesentlichen glatt verlaufenden Wandung 3 liegt eine zunächst senkrecht, weiter unten
abgestuft schräg verlaufende Wandung 4 gegenüber. An ihr sind Lagerböcke 5 für eine erste, untere Klappe 6
befestigt. Die Klappe 6 ragt soweit in den Schüttgutdurchtrittskanal
am Inneren des Auslaufkastens, daß der Durchtrittsquerschnitt zwischen ihrer unteren Kante 7
und der gegenüberliegenden Wandung 3 kleiner ist als der Durchtrittsciuerschnitt am Auslauf 8. Das hat zur
Folge, daß sich eine Brücke nur oberhalb dieser unteren Klappe bilden kann, nämlich an der engsten Stelle des
Auslaufkastens. Die Klappe 6 ist etwa mittig an ihrer Rückseite in den Lagerböcken 5 mittels Schwenklagern
9 schwenkbar gelagert. Zur Beseitigung einer Brücke muß die Klappe 6 im Gegenuhrzeigersinn geschwenkt
werden, so daß die Schüttgutmassen durch den dann erweiterten Durchtrittsquerschnitt in Höhe der Kante 7
herabstürzen.
Oberhalb der Klappe 6 ist eine zweiie Klappe 10 angeordnet, die die untere Klappe 6 dachziegelartig
übergreift. Sie verhindert zunächst, daß Schüttgut hinter die Klappe 6 gelangen kann. Ferner ergibt sich durch
diese Anordnung ein an sich bekannter günstiger Verlauf der der Wandung 3 gegenüberliegenden
Flächen, weil die wechselnden Böschungswinkel das Fließen des Schüttguts begünstigen und der Brückenbildung
entgegenwirken.
Die obere Klappe 10 ist nahe der Oberkante 12 des Auslauftrichters um eine zur Schwenkachse der Klappe
6 parallel liegende Achse ebenfalls schwenkbar gelagert. Eine Abdeckung 13 dient zum Schutz uer Lagerteile 14
für die Klappe 10 gegen Verschmutzen durch das Schüttgut.
Am unteren Ende der oberen Klappe 10 befindet sich ein weiteres Lager 15 für einen Lenker 16, der sich im
dargestellten Ausführungsbeispiel etwa horizontal erstreckt und auf der anderen Seite in einem vierten Lager
17 drehgelagert ist; das Lager 17 befindet sich nahe der oberen Kante an der unteren Klappe 6. Ein Schutzblech
18 deckt die Lager 15 und 17 gegen Verschmutzung durch das Schüttgut ab.
Man erkennt, daß die Klappen 6 und 10 mit dem Lenker 16 ein Gelenkviereck auf der Wandung 4
ausbilden, das unter dem Einfluß der Schwerkraft oder der die Klappen belastenden Schüttgutmassen eine
Gleichgewichtslage einnehmen, die in etwa der in der Zeichnung dargestellten Stellung entspricht. Wird das
Gelenkviereck aus der Gleichgewichtsstellung durch eine äußere Kraft herausbewegt, so hat es die Tendenz,
wieder in die Gleichgewichtslage zurückzukehren.
Es sei nun angenommen, daß sich eine Schüttgutbrükke
bildet, welche sich auf dem Bereich nach der Kante 7 der unterer. Klappe 6 abstützt sowie auf den
gegenüberliegenden Bereichen der Wandung 3. Die Brücke verhindert das weitere Entleeren des Bunkers,
und das Schüttgut staut sich bis über die obere Klappe 10 hinaus.
Um die Brücke zum Einsturz zu bringen, also die
Klappe 6 im Gegenuhrzeigersinne zu verschwenken. müßte die obere Klappe mitbewegt werden, wenn die
Kopplung des Gelenkvierecks starr wäre. Dann müßte aber die obere Klappe 10 in die gestauten Schüttgutniassen
gewaltsam hineingepreßt werden. Aus diesem Grund ist vorgesehen, daß die untere Klappe 6 zunächst
allein bewegt werden kann und die obere Klappe 10 erst mitgeht, wenn das Schüttgut wieder fließt. Das
erforderliche Spiel im Gelenkviereck wird bei 'lern dargestellten Ausführungsbeispiel durch exzentrische
Ausbildung des Lagers 17 eingeführt, derart, daß die schematisch angedeutete Schwenkeinrichtung 19 zunächst
die untere Klappe 6 und erst, wenn diese um einen vorgegebenen Winkel geschwenkt worden ist. die
obere Klappe 10 mitbewegt wird. Die konstruktive Gestaltung einer solchen Anordnung liegt im Ermessen
des Fachmanns. Neben Exzentern sind selbstverständlich äquivalente Ausführungsformen möglich.
Der Antrieb der Schwenkeinrichtung kann in herkömmlicher Weise elektrisch oder hydraulisch
erfolgen. Selbstverständlich ist es möglich, die Vorrichtung automatisch arbeiten zu lassen, indem eine
Einrichtung für die Feststellung von Brückenbildungen vorgesehen wird und die Schwenkeinrichtung durch ein
von dieser Einrichtung abgegebenes Signal betätigt wird.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Auslaufkasten für Schültgutbunker mit einer
eingebauten Klappe zur Ausbildung einer Verengung oberhalb des Auslaufs, welche Klappe zur
Zerstörung von Schüttgutbrücken im Sinne einer Erweiterung der Verengung etwa mittig um eine
Horizontalachse schwenkbar gelagert und von außen zu der Schwenkbewegung antreibbar ist, und
mit einer Abdeckplatte über der der Auslaufkastenwandüng zugekehrten oberen Klappenkante, gekennzeichnet
durch Ausbildung der Abdeckplatte als eine zweite Klappe (10), die mit ihrem
oberer: Ende an der Auslaufkastenwandung um eine Horizontalachse (14) schwenkbar gelagert und an
ihrem unteren Ende mit der ersten Klappe (6) über einen Lenker (16) nach Art eines Gelenkvierecks
verbunden ist, und durch eine Bemessung der Klappenflächen für einen Gewichtsausgleich der auf
die untere erste Klappe (6) wirkenden Belastung durch die auf die obere zweite Klappe (10) wirkende
Belastung.
2. Auslaufkasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlenkung des Lenkers (16)
an der unteren ersten Klappe (6) für einen Vorlauf der unteren Klappe (6) gegenüber der oberen
Klappe (10) bei Beginn der Schwenkbewegung ausgebildet ist.
3. Auslaufkasten nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlenkung ein Exzenterlager^)
umfaßt.
4. Auslaufkasten nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein Verbindungsglied von
einem Schwenkantriebsaggregat (19) an der Anlenkung angreift.
Priority Applications (1)
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---|---|---|---|
DE19702029046 DE2029046C3 (de) | 1970-06-12 | 1970-06-12 | Auslaufkasten für Schüttgutbunker |
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DE2029046B2 true DE2029046B2 (de) | 1980-03-06 |
DE2029046C3 DE2029046C3 (de) | 1980-11-06 |
Family
ID=5773797
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19702029046 Expired DE2029046C3 (de) | 1970-06-12 | 1970-06-12 | Auslaufkasten für Schüttgutbunker |
Country Status (1)
Country | Link |
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DE (1) | DE2029046C3 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
WO1998001371A1 (en) * | 1996-07-09 | 1998-01-15 | Kvaerner Pulping Ab | Chip bin |
Families Citing this family (3)
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1970
- 1970-06-12 DE DE19702029046 patent/DE2029046C3/de not_active Expired
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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US6029838A (en) * | 1996-07-09 | 2000-02-29 | Kvaerner Pulping Ab | Chip bin |
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