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DE20218445U1 - Vorrichtung mit Gehäuse, mindestens einem Leistungsschalter und mindestens einer Steckeraufnahme - Google Patents

Vorrichtung mit Gehäuse, mindestens einem Leistungsschalter und mindestens einer Steckeraufnahme

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DE20218445U1
DE20218445U1 DE20218445U DE20218445U DE20218445U1 DE 20218445 U1 DE20218445 U1 DE 20218445U1 DE 20218445 U DE20218445 U DE 20218445U DE 20218445 U DE20218445 U DE 20218445U DE 20218445 U1 DE20218445 U1 DE 20218445U1
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lid
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circumferential
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Aqua Signal AG
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Aqua Signal AG
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Description

Vorrichtung mit Gehäuse, mindestens einem Leistungsschalter und mindestens einer
Steckeraufnahme
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit Gehäuse, mindestens einem Leistungsschalter und mindestens einer Steckeraufnahme, insbesondere auf Schiffen zur Versorgung von Containern mit elektrischer Energie, wobei der Leistungsschalter im Gehäuse und die Steckeraufnahmen vorzugsweise außen am Gehäuse angeordnet 5 sind.
Ein Teil der auf Schiffen transportierten Container muss zwecks Kühlung oder aus anderen Gründen mit elektrischer Energie versorgt werden. Zum Anschluss der Container an das elektrische Netz des Schiffes sind spezielle Steckdosen mit
10 Leistungsschaltern in Gehäusen vorgesehen. Die Gehäuse sind überwiegend seitlich
BREMEN ■ OSNABRÜCK ■ MÜNCHEN · NÜRNBERG · GERA ■ ALGSBURG · ALICANTE
an aufrechten Wänden an Bord des Schiffes befestigt und beherbergen mindestens eine, meistens aber mehrere Steckeraufnahmen (Steckdosen) zum Anschluss von mit den Containern verbundenen elektrischen Kabeln. Die Anschlüsse und entsprechend die Steckeraufnahmen sind weitgehend genormt. Üblicherweise sind die Steckeraufnahmen an einer nach unten gerichteten Seite des Gehäuses vorgesehen. Auch existieren Sicherheitsvorschriften, nach denen ein Einschalten des Leistungsschalters bei nicht belegter Steckeraufnahme verhindert werden soll, ebenso eine Abnahme des Steckers bei eingeschaltetem Leistungsschalter. Neben der elektrischen Sicherheit ist die mechanische Sicherheit von hoher Bedeutung, wie auch die rauheren Bedingungen auf hoher See zu beachten sind.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Gehäuse der eingangs genannten Art zu schaffen, das die Anforderungen an die elektrische und mechanische Sicherheit sowie die Arbeitssicherheit in besonders hohem Maße erfüllt.
Erfindungsgemäß ist das Gehäuse als Tiefziehteil mit mindestens einem Deckel zur Abdeckung einer offenen Seite ausgebildet. Ein im Wesentlichen rechteckiges Gehäuse weist sechs Seiten auf. Durch die Hersteilung als Tiefziehteil ist nur eine dieser Seiten offen. Alle übrigen Seiten sind nahtlos - abgesehen von beabsichtigten Durchbrüchen - verschlossen. Umfängliche Abdichtungen und Befestigungsmittel sind nur im Bereich der offenen Seite vorzusehen. Hier kann auf einfache Weise ein Deckel eingesetzt werden. Vorzugsweise sind das Tiefziehteil und/oder der Deckel aus Edelstahl hergestellt. Dadurch sind eine besondere Wetter- und Klimafestigkeit sowie mechanische Festigkeit gegeben.
Vorteilhafterweise sind der Deckel einerseits und die Steckeraufnahmen andererseits an voneinander verschiedenen Seiten des Gehäuses vorgesehen. Dies ermöglicht ein einfaches Lösen des Deckels unabhängig von der Funktion und Anordnung der Steckeraufnahmen. Nach dem Lösen des Deckels können im Inneren des Gehäuses Montage- und/oder Wartungsarbeiten, z.B. an den Leistungsschaltern, elektrischen Anschlüssen usw., vorgenommen werden.
In Fortbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Steckeraufnahmen insbesondere an einer Unterseite des Gehäuses angeordnet sind und der Deckel zur Abdeckung einer offenen Vorderseite des Gehäuses vorgesehen ist. Bei Anordnung des Gehäuses an einer aufrechten Wand (etwa an Bord eines Schiffes) wird die der aufrechten Wand benachbarte Seite des Gehäuses als Rückseite bezeichnet. Entsprechend ergeben
• : &idigr; ·
sich die Bezeichnungen für die übrigen Seiten. Der Deckel ist an der zur Rückseite parallelen Vorderseite vorgesehen. Diese ist ebenso wie angrenzende Oberseite und Unterseite relativ großflächig ausgebildet. Demgegenüber klein sind (seitlich angeordnete) Stirnseiten. Der Deckel erstreckt sich über die volle Vorderseite, während an der Unterseite des Gehäuses eine oder mehrere Steckeraufnahmen angeordnet sind, etwa zwei, drei, vier, fünf, sechs oder acht Steckeraufnahmen in einer Reihe.
Die Konstruktion der Steckeraufnahmen und deren Schaltfunktion sind in dem deutschen Gebrauchsmuster 202 10 357.9 erläutert. Auf die Offenbarung der zugehörigen Gebrauchsmusterveröffentlichung wird vollinhaltlich Bezug genommen.
Vorteilhafterweise weist das Gehäuse an seiner Vorderseite einen umlaufenden Öffnungsflansch auf, mit einem Absatz im Wesentlichen parallel zur Ebene der Vorderseite und mit einem Überstand im Wesentlichen senkrecht zum Absatz und an diesen außen anschließend. Der Absatz grenzt jeweils an Oberseite, Unterseite, Stirnseiten und schließt an diese nach Außen an. Der Öffnungsflansch ermöglicht eine bessere Abdichtung des Gehäuses und kann beim Tiefziehen des Gehäuses mit hergestellt werden.
In Fortbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Deckel eine topfartige Form aufweist - ähnlich dem Gehäuse aber wesentlich flacher -, mit einer schmalen umlaufenden Seitenwand, die unter einem Winkel zu einer Deckelwand verläuft, und mit einem umlaufenden Deckelabsatz, der im Wesentlichen parallel zur Deckelwand angeordnet ist und an die umlaufende Seitenwand außen anschließt. Durch diese Gestaltung weist der relativ großflächige Deckel eine hohe Eigenstabilität auf. Auch dies erleichtert die Abdichtung zwischen Deckel und Gehäuse. Der Deckel ist so bemessen, dass der Deckelabsatz auf dem umlaufenden Absatz des Gehäuses zu liegen kommt.
Vorteilhafterweise weist der Deckel einen insbesondere umlaufenden Deckelüberstand auf, der außen an den Deckelabsatz anschließt und im Wesentlichen senkrecht zur Deckelwand gerichtet ist. Vorteilhaft ist eine Ausrichtung des Deckelüberstands parallel zum Überstand des Gehäuses. Vorzugsweise ist der Überstand des Gehäuses etwas höher als der Deckelüberstand, sodass der Deckel einschließlich des Deckel-Überstands in das Gehäuse hinein versetzt ist.
• ··
Die Deckelwand ist bei in das Gehäuse eingesetztem Deckel weiter von der Rückseite des Gehäuses entfernt als der umlaufende Deckelabsatz. Vorteilhafterweise wird aber die Deckelwand vom Überstand des Gehäuses überragt.
Zwischen Deckel und Öffnungsflansch ist vorzugsweise eine umlaufende Dichtung angeordnet, insbesondere zwischen dem Deckelabsatz und dem Absatz des Gehäuses liegend. Ein Eindringen von Wasser (Spritzwasser, Regenwasser usw.) in das Gehäuse wird so wirksam verhindert.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen. Vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1. eine erfindungsgemäße Vorrichtung in perspektivischer Darstellung und
in einer Ausrichtung entsprechend einer Anordnung an einer aufrechten
Wand,
Fig. 2 die Vorrichtung gemäß Fig. 1 mit Ansicht einer kleinen Stirnseite,
Fig. 3 die Vorrichtung gemäß Fig. 1 mit Ansicht einer einen Deckel
aufweisenden Vorderseite,
Fig. 4 die Vorrichtung gemäß Fig. 1 mit Ansicht einer mehrere
Steckeraufnahmen aufweisenden Unterseite,
25
Fig. 5 eine verkleinerte Darstellung entsprechend Fig. 3,
Fig. 6 einen Schnitt entlang der Linie A-A in Fig. 5,
Fig. 7 das in Fig. 6 eingekreiste Detail B, nämlich einen Querschnitt im Bereich
des Übergangs zwischen Deckel und Öffnungsflansch.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung weist ein Gehäuse 10 mit Deckel 11 und Steckeraufnahmen 12, 13, 14, 15, 16 auf. Das Gehäuse 10 wird mit einer Rückseite 17 an einer nicht gezeigten aufrechten Wand montiert. Hierzu sind an der Rückseite 17, jeweils benachbart zu kleinen, schmalen Stirnseiten 18, 19, Trägerbleche 20, 21 mit der Rückseite 17 verbunden.
Die Steckeraufnahmen 12-16 sind an einer langen, schmalen Unterseite 22 des Gehäuses 10 - einer Oberseite 23 gegenüberliegend - angeordnet. Eine lange und großflächige, offene Vorderseite des Gehäuses ist durch den Deckel 11 abgedeckt.
Die Anordnung der Steckeraufnahmen 12-16 an der Unterseite 22 sowie deren elektrische Funktion und mechanischer Aufbau sind in dem deutschen Gebrauchsmuster 202 10 357.9 beschrieben. Auf die Offenbarung wird vollinhaltlich Bezug genommen.
Insbesondere betrifft dies die besondere Gestaltung der Steckeraufnahmen und von im Inneren des Gehäuses 10 angeordneten Leistungsschaltern sowie die Betätigung und Verriegelung derselben.
Abweichend von der Darstellung in dem genannten Gebrauchsmuster deckt bei der vorliegenden Vorrichtung der Deckel 11 die Vorderseite des Gehäuses 10 ab. Nach dem Entfernen des Deckels 11 ist das Innenleben des Gehäuses 10 vollständig zugänglich. Zugleich sind Gehäuse 10 und Deckel 11 so gestaltet, dass bei geschlossenem Deckel 11 eine gute Abdichtung besteht und kein Spritzwasser oder
Regenwasser in das Gehäuse 10 eindringen kann.
20
Das Gehäuse 10 ist aus Edelstahl tiefgezogen, vorzugsweise auch der Deckel 11.
Schweißnähte sind deshalb nicht vorgesehen oder erforderlich.
Das Gehäuse 10 weist im Bereich seiner Vorderseite einen umlaufenden Öffnungsflansch 24 auf. Dieser grenzt nahtlos an die jeweils benachbarte Oberseite 23, Stirnseiten 18, 19 und Rückseite 17 und ist mit einem auswärtsgerichteten Absatz 25 versehen. Letzterer erstreckt sich etwa parallel zur Ebene der Vorderseite und ist außen mit einem Überstand 26 versehen, der im Wesentlichen senkrecht zum Absatz 25 gerichtet oder zumindest gegenüber diesem abgewinkelt ist. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel erstreckt sich der Überstand 26 jeweils parallel zur Ebene der Oberseite 23, Unterseite 22 und den Stirnseiten 18, 19.
Der Deckel 11 weist eine flache topfartige Gestalt auf mit einer Deckelwand 27, einer sehr schmalen umlaufenden Seitenwand 28, einem Deckelabsatz 29 und einem Deckelüberstand 30. Die Seitenwand 28 ist gegenüber der Deckelwand 27 um etwa 45° abgewinkelt und nach innen (bezogen auf das Innere des Gehäuses 10) gerichtet.
Der Deckelabsatz 29 erstreckt sich etwa parallel zur Deckelwand 27 und schließt außen an die Seitenwand 28 an. Absatz 25 und Deckelabsatz 29 sind so gestaltet, dass sie bei geschlossenem Deckel 11 aufeinander zu liegen kommen.
Der Deckelüberstand 30 schließt außen an den Deckelabsatz 29 an, ist gegenüber diesem nach außen abgewinkelt und erstreckt sich vorzugsweise parallel zum Überstand 26 bzw. senkrecht zur Deckelwand 27. Fig. 7 zeigt eine genaue Darstellung der zuvor beschriebenen Details.
Zwischen Absatz 25 und Deckelabsatz 29 ist eine umlaufende Dichtung 31 vorgesehen. Das Eindringen von Feuchtigkeit im Bereich des Übergangs zwischen Deckel 11 und Gehäuse 10 wird dadurch verhindert.
Im Bereich von Absatz 25 und Deckelabsatz 29 sind außerdem umlaufend und mit Abstand zueinander mehrere Bohrungen mit Schraubverbindungen 32 vorgesehen, nämlich je fünf Schraubverbindungen entlang der Oberseite 23 und Unterseite 22 sowie je zwei Schraubverbindungen entlang den Stirnseiten 18, 19. Die Schraubverbindungen 32 erstrecken sich durch die Dichtung 31 hindurch.
Der Überstand 26 ist so groß, dass eine freie Kante 33 (des Überstands 26) den Deckelüberstand 30 überragt, vorzugsweise auch die Deckelwand 27.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind an der Unterseite 22 fünf Steckeraufnahmen 12-16 in einer Reihe fluchtend entlang einer Haupterstreckungsnchtung der Unterseite 22 bzw. des Gehäuses 10 insgesamt angeordnet. Zwischen der zweiten Steckeraufnahme 13 und der dritten Steckeraufnahme 14 sind Anschlussöffnungen 34, 35 für die Durchführung von nicht gezeigten Anschlusskabeln angeordnet. Auch dies entspricht dem Aufbau der Vorrichtung in dem genannten Gebrauchsmuster. Das Gehäuse 10 kann mit einer anderen Anzahl an Steckeraufnahmen ausgestattet sein. Bevorzugt sind Gehäuse mit einer, zwei, drei, vier, fünf, sechs oder acht Steckeraufnahmen.
In der gezeigten Ausstattung mit fünf Steckeraufnahmen weist das Gehäuse 10 etwa eine Länge L von 87 cm und eine Höhe H von 19 cm auf.
35
Anmelder
aqua signal Aktiengesellschaft Spezialleuchtenfabrik Von-Thünen-Str. 12
28307 Bremen
27. November 2002/7521 AQS-39a-DE
Gehäuse aezuqszeichenliste:
10 Deckel 34 Anschlussöffnung
11 Steckeraufnahme 35 Anschlussöffnung
12 Steckeraufnahme
13 Steckeraufnahme
14 Steckeraufnahme
15 Steckeraufnahme
16 Rückseite
17 Stirnseite
18 Stirnseite
19 Trägerblech
20 Trägerblech
21 Unterseite
22 Oberseite
23 Öffnungsflansch
24 Absatz
25 Überstand
26 Deckelwand
27 Seitenwand
28 Deckelabsatz
29 Deckelüberstand
30 Dichtung
31 Schraubverbindung
32 freie Kante
33 ...^ .... ..# ..^ #..# m
·· · · *··· · · ·
• *#·* · · ··· ·· ···

Claims (7)

1. Vorrichtung mit Gehäuse (10), mindestens einem Leistungsschalter und mindestens einer Steckeraufnahme (12-16), insbesondere auf Schiffen zur Versorgung von Containern mit elektrischer Energie, wobei der Leistungsschalter im Gehäuse (10) und die Steckeraufnahmen vorzugsweise außen am Gehäuse (10) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (10) als Tiefziehteil mit mindestens einem Deckel (11) zur Abdeckung einer offenen Seite ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (11) einerseits und die Steckeraufnahmen (12-16) andererseits an von einander verschiedenen Seiten des Gehäuses (10) vorgesehen sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckeraufnahmen (12-16) insbesondere an einer Unterseite (22) des Gehäuses (10) angeordnet sind und der Deckel (11) zur Abdeckung einer offenen Vorderseite des Gehäuses (10) vorgesehen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch einen umlaufenden Öffnungsflansch (24) an einer Vorderseite des Gehäuses (10), mit einem Absatz (25) im Wesentlichen parallel zur Ebene der Vorderseite und vorzugsweise mit einem Überstand (26) im Wesentlichen senkrecht zum Absatz (25) und an diesen außen anschließend.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (11) eine topfartige Form aufweist, mit einer schmalen umlaufenden Seitenwand (28), die unter einem Winkel zu einer Deckelwand (27) verläuft, und mit einem umlaufenden Deckelabsatz (29) im Wesentlichen parallel zur Deckelwand (27) und an die umlaufende Seitenwand (28) außen anschließend.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (11) einen insbesondere umlaufenden Deckelüberstand (30) aufweist, der außen an den Deckelabsatz (29) anschließt und im Wesentlichen senkrecht zur Deckelwand (27) gerichtet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Deckel (11) und Öffnungsflansch (24) eine umlaufende Dichtung angeordnet ist.
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