DE4311348A1 - Gehäuse für elektrische Einrichtungen - Google Patents
Gehäuse für elektrische EinrichtungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein verbessertes Gehäuse zum Anbringen
und zum Schutz von elektrischen Einrichtungen, wie zum Bei
spiel geschalteten elektrischen Steckdosen, und zum Schutz
der Einrichtung vor Regen, Spritzwasser oder ähnlichem.
Die meisten Gehäuse für elektrische Geräte sind mit Mitteln
versehen, die das Durchdringen der Gehäusewand zum Einführen
von elektrischen Leitern ermöglichen, so daß die Leiter mit
einander oder mit einer elektrischen Einrichtung innerhalb
des Gehäuses verbunden werden können. Da Gehäuse in verschie
denen Ausrichtungen angebracht werden können und manchmal an
Rohrleitungen oder Kabel angeschlossen sind, die an die
Gehäuse aus einer Vielzahl von möglichen Richtungen
herangeführt werden, sind die Gehäuse allgemein mit einer
Vielzahl von Zugangsöffnungen versehen, gewöhnlich in Form
von ausbrechbaren Öffnungen, so daß ein Gehäuse in der am
besten geeigneten Weise in Abhängigkeit von den Umständen,
die an der Einbaustelle vorliegen, angebracht werden kann.
Ist das Gehäuse zur Aufnahme einer elektrischen Einrichtung
vorgesehen, für die eine bestimmte Ausrichtung erforderlich
ist, wird dieses Problem erschwert, da die Einrichtung und
das Gehäuse berücksichtigt werden müssen. Ein Beispiel für
eine Einrichtung, die eine bestimmte Einbaulage bzw. -aus
richtung aufweist, ist eine schaltbare Steckdose, bei der
über dem Steckdosenanschluß ein Schalter vorgesehen ist. Der
Schalter kann nicht unterhalb des Steckdosenanschlusses ange
ordnet sein, da ansonsten ein Kabel, das mit einem in die
Steckdose eingesteckten Stecker verbunden ist, unabsichtlich
den Schalter betätigen könnte, wenn das Kabel bewegt wird.
Insbesondere bei wetterfesten Gehäusen, die das Eindringen
von Regen- oder Spritzwasser verhindern sollen, ist es ein
wünschenswertes Ziel, die Anzahl und Art der Durchbrüche der
Gehäusewände möglichst gering zu halten. Wasser kann auf ver
schiedenste Weise in ein Gehäuse eindringen, und jeder Durch
bruch, der nicht für die elektrischen Verwendungszwecke we
sentlich ist, sollte vermieden werden. Soll jedoch das Ge
häuse mit einer ausrichtungsgebundenen Einrichtung verwendet
werden, wie zum Beispiel bei der vorstehend erwähnten schalt
baren Steckdose, muß das Gehäuse in wenigstens zwei
Ausrichtungen montierbar sein, um die verschiedenen
Annäherungsrichtungen der Zuleitung, mit der es zu verbinden
ist, zu ermöglichen. Die Einrichtung selbst hat jedoch nur
eine annehmbare Ausrichtung.
Ein weiteres Problem mit Gehäusen für elektrische Geräte
tritt auf, wenn das Gerätebehältnis aus nichtmetallischem
Werkstoff besteht. Zum Anschließen der Rohrleitung, die
gewöhnlich aus Metall besteht, an die Masseanordnungen oder
Erdungsanschlüsse der Einrichtungen in dem Gehäuse müssen
Einrichtungen vorgesehen werden. Diese Erdeverbindung tritt
problemlos und gewissermaßen automatisch bei
Metallbehältnissen auf, bei nichtmetallischen Behältnissen
sind jedoch besondere Maßnahmen zu treffen.
Demgemäß ist es Aufgabe der Erfindung, ein Gehäuse für elek
trische Einrichtungen vorzusehen, das in mehr als einer Aus
richtung anbringbar ist, aber eine Einrichtung zum Halten ei
nes elektrischen Gerätes in jeder Ausrichtung aufweist und
eine Mindestanzahl von die Gehäusewände durchbrechenden
Verbindungsöffnungen, vorzugsweise nur eine, aufweist. Weiter
ist es Aufgabe der Erfindung, ein derartiges Gehäuse
aufzuzeigen, das aus nichtmetallischem Werkstoff besteht und
einen elektrisch leitenden Rahmen aufweist, durch den
alternative Ausrichtungen erleichtert sind und der den
Erdungsanschluß einer Zuleitung an Masseanschlüsse oder
-einrichtungen an elektrischen Einrichtungen innerhalb des
Gehäuses bietet. Weiter ist es Aufgabe der Erfindung, ein
derartiges Gehäuse aufzuzeigen, das gegen den Eintritt von
Regen- oder Spritzwasser widerstandsfähig ist und eine
Anschluß- bzw. Verbindungsöffnung aufweist, die so angeordnet
ist, daß die Auswirkungen von eindringendem Wasser möglichst
gering gehalten werden, indem es von den elektrischen
Einrichtungen abgeleitet wird, wobei auch die Handhabung und
das Anschließen von Drähten innerhalb des Gehäuses
erleichtert ist.
In diesem Zusammenhang bezieht sich der Begriff Anschlußöff
nung auf eine Öffnung in einer Wand, die zum Durchführen von
elektrischen Drähten positioniert und dimensioniert ist, und
die zum Anbringen von elektrischen Installationsrohren oder
-kabeln, insbesondere von Installationsrohren geeignet ist.
Die Lösung der Aufgabe ergibt sich aus Patentanspruch 1.
Unteransprüche zeigen bevorzugte Ausführungsformen der
Erfindung.
Die Erfindung umfaßt ein Gehäuse zur Aufnahme von elektri
schen Einrichtung und zum Ermöglichen bzw. Aufnehmen von An
schlüssen der Einrichtung an elektrische Leiter, die von au
ßerhalb in das Innere des Gehäuses durchtreten, einschließ
lich eines Gehäuseteiles oder eines Behältnisses, der bzw.
das aus einem elektrisch nicht leitenden Werkstoff
hergestellt ist und eine Wand aufweist, die eine diese
durchbrechende Anschlußöffnung aufweist, die so bemessen ist,
daß sie ein Kabel oder Leitungsinstallationsrohr, das
elektrische Leiter enthält, aufnimmt. Das Gehäuse weist
mehrere im wesentlichen nicht durchbrochene Wände auf, wozu
eine Rückwand zählt, und die Ränder der Wände bilden eine der
Rückwand gegenüberliegende offene Seite. Ein Rahmen, der so
bemessen ist, daß er im Gehäuse aufgenommen werden kann, und
aus einem elektrisch leitenden Werkstoff gefertigt ist, weist
einen Mittelabschnitt und im wesentlichen identische obere
und untere Endglieder auf, wobei jedes Endglied eine Öffnung
hat, die zur Anbringung an das Kabel oder das
Installationsrohr bemessen ist. Mittel zum Anbringen des
Gehäuses an einer Haltefläche, wobei die Rückwand unmittelbar
an der Fläche anliegt, und die die Verbindungsöffnung
aufweisende Wand wahlweise entweder an der Oberseite oder an
der Unterseite des Gehäuses ausgerichtet ist, sind
vorgesehen. Der Rahmen wird fest im Gehäuse befestigt, wobei
entweder das obere oder das untere Endglied nahe an der
Anschlußöffnung mit dieser fluchtend angeordnet sind. Somit
ist das Gehäuse in verschiedenen Positionen für verschiedene
Kabelverbindungen anbringbar, wobei der Rahmen in nur einer
Ausrichtung vorliegt und es nicht erforderlich ist,
zusatzliche Öffnungen durch die Gehäusewände herzustellen.
Zum besseren Verständnis der Art und Weise, in der diese und
weitere Aufgaben gemäß der Erfindung gelöst werden, wird eine
besonders vorteilhafte Ausführungsform unter Bezug auf die
beiliegende Zeichnung erläutert, die Teil der Offenbarung
ist. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsge
mäßen Gehäuses;
Fig. 2 u. 3 perspektivische Ansichten eines Gehäuseteiles des
in Fig. 1 gezeigten Gehäuses, die zwei
Ausrichtungen des Gehäuses und der darin vorgese
henen Anschlußöffnung abbilden;
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung eines Befesti
gungsrahmens, der innerhalb des Gehäuseteiles aus
Fig. 2 und 3 verwendbar ist;
Fig. 5 u. 6 Innenansichten des Gehäuseteiles aus Fig. 2 und 3
mit typischen Einrichtung und Verdrahtungen im
Inneren des Gehäuseteiles in beiden Ausrichtun
gen;
Fig. 7 eine teilweise ausgebrochene perspektivische Dar
stellung eines zusammengesetzten Gehäuses;
Fig. 8 eine Teilvorderansicht eines Abschnittes der Ge
häuseabdeckung aus Fig. 1 bis 7;
Fig. 9 eine Querschnittdarstellung entlang der Linie 7-7
aus Fig. 1;
Fig. 10 eine Querschnittdarstellung entlang der Linie 8-8
aus Fig. 1,
Fig. 11 eine vergrößerte perspektivische Teilansicht des
Oberteils und des Deckels des Gehäuses aus Fig.
1; und
Fig. 12 eine Teilaufsicht auf die Innenseite des Deckels
zur Darstellung der Federbefestigung desselben am
Gehäuseoberteil.
Fig. 1 zeigt die Gesamtanordnung einer schaltbaren Steckdose,
die ein Gehäuse gemäß vorliegender Erfindung darstellt. Die
Vorrichtung umfaßt einen Gehäuseunterteil, der allgemein mit
15 bezeichnet ist, der aus einem elektrisch nicht leitenden
Werkstoff hergestellt ist und der in der hier dargestellten
Ausführungsform eine rechteckige Form aufweist. Der
Gehäuseteil weist eine obere und eine untere Wand,
Seitenwände und eine Rückwand auf, die im wesentlichen
ineinander übergehend und ohne Durchbrechungen ausgeführt
sind, mit Ausnahme der im folgenden beschriebenen Öffnungen.
Die Vorderkanten der Seitenwände des Gehäuseunterteiles
bilden eine offene Vorderseite, die durch eine vordere
Abdeckung bzw. einen Gehäuseoberteil 17 geschlossen wird, der
am Gehäuseunterteil durch Schrauben 18 befestigt wird. Der
obere Abschnitt der Abdeckung 17 weist eine allgemein mit
Bezugszeichen 19 bezeichnete Schalterbetätigung mit einem
Hebel 20 auf, der zwischen "Ein"- und "Aus"-Stellungen
bewegbar ist, die an der Vorderseite der Abdeckung angegeben
sind. Die Schalterbetätigung 19 ist mit einer Öffnung 21 zur
Aufnahme des Bügels eines herkömmlichen Bogenschlosses
versehen, so daß der Schalter in der "Aus"-Stellung
verriegelbar ist. Der untere Abschnitt der Abdeckung 17
springt nach außen vor und ist mit einer nach unten und innen
geneigten Wand 22 versehen, deren Mittelbereich abgesenkt ist
und zwei sich schneidende geneigte Wände 24 und 25 sowie
Seitenwände 26 bildet. Die Wand 24 weist eine kreisförmige
Öffnung auf, durch die die Vorderfläche einer elektrischen
Steckdose bzw. Steckverbindung 27 zugänglich ist. Auf der
Wand 22 ist eine kurze Wand 29 ausgebildet, die einen Rand um
den abgesenkten Bereich, der durch die Wände 24 bis 26
gebildet wird, bildet. Die Abdeckung 17 trägt weiter einen
Deckel 30, der mit der Abdeckung durch eine Scharnieranord
nung verbunden ist, die allgemein mit 32 bezeichnet ist, so
daß der Deckel zwischen einer geöffneten und geschlossenen
Stellung hin und her schwenkbar ist. Weitere Einzelheiten der
Scharniereinrichtung werden unter Bezug auf Fig. 8, 11 und 12
beschrieben. Vorzugsweise ist die Scharnieranordnung federbe
aufschlagt, so daß der Deckel 30 in seine geschlossene Stel
lung bewegt wird, in der der Deckel den abgesenkten Abschnitt
der Wand 22 abdeckt und im wesentlichen die kurze Wand 29 um
gibt.
In dieser besonderen Anordnung werden die elektrischen Lei
ter, die die Steckdose versorgen, deren Vorderseite 27 in
Fig. 1 sichtbar ist, durch einen Schalter innerhalb des Ge
häuseunterteiles geschaltet, der durch den Hebel 20 betätig
bar ist. Die Vorderseite 27 der Steckdose ist in einem Winkel
zur Senkrechten ausgerichtet, so daß beim Einstecken eines
passenden Steckers in die Steckdose dieser nach außen und un
ten weg von der Steckdose ragt, wodurch die Biegung des elek
trischen Kabels, das mit dem Stecker verbunden ist, möglichst
gering gehalten wird. Während mit der Steckdose ein Stecker
verbunden ist, wird der Deckel 30 vom Stecker selbst offenge
halten, bildet dabei jedoch ein Regen- und Spritzwasser ab
leitendes Abdeckelement für den Stecker, während er in dieser
Stellung befindlich ist, so daß der Stecker geschützt ist.
Fig. 2 und 3 zeigen den Gehäuseunterteil 15 getrennt von den
übrigen Einrichtungen der Erfindung, so daß die verschiedenen
Merkmaie desselben erkennbar sind. Wie Fig. 2 zeigt, weist
der Gehäuseunterteil 15 eine Rückwand 34, Stirnwände 35 und
36, die sich an der Ober- bzw. Unterseite in Fig. 2 befinden,
und Seitenwände 37 und 38 auf. Die obere Stirnwand 35 ist mit
einer kreisförmigen Öffnung 39 versehen, die seitlich aus der
in Längsrichtung verlaufenden Mittellinie des Gehäuseunter
teils versetzt ist und so bemessen ist, daß sie ein Installa
tionsrohr für elektrische Leiter aufnehmen kann, so daß die
Leiter vom Installationsrohr in das Innere des Gehäuseunter
teils durchgeführt werden können. Die Rückwand 34 ist mit ei
nem mittleren Ansatz 40 versehen, der eine mit einem Innenge
winde versehene Öffnung 41 aufweist, sowie mit Positionieran
sätzen 43 und 44, wobei nur der Ansatz 43 in Fig. 2 sichtbar
ist.
Fig. 3 zeigt den selben Gehäuseunterteil in umgekehrter Aus
richtung, so daß die Stirnwand 35 nun die untere Wand bildet
und die Wand 36 an der Oberseite angeordnet ist. In dieser
Figur ist der Positionieransatz 44 sichtbar.
Abgesehen von der Position der Öffnung 39 ist der Gehäuseun
terteil im wesentlichen symmetrisch ausgeführt. Er ist zur
Aufnahme eines Montagerahmens 45 vorgesehen, der die Flexibi
lität bei der Befestigung dieser Vorrichtung bietet, wie un
ter Bezug auf Fig. 4 bis 6 erläutert wird.
Der Montagerahmen 45 enthält, wie in Fig. 4 zu sehen ist,
einen im wesentlichen flachen Mittelabschnitt, der ein Mit
telöffnung 47 und Positionieröffnungen 48 und 49 aufweist,
sowie eine Leitungsrohröffnung 50. Dieser Rahmen hat in der
in Fig. 4 gezeigten Stellung eine bestimmte obere und untere
Ausrichtung und umschließt einen oberen Haltearm 52 am oberen
Ende und einen unteren Haltearm 54 am unteren Ende. Die
Ausrichtung, in der der Rahmen 45 anzubringen ist, kann bei
spielsweise durch einen Pfeil und das Wort "unten" gezeigt
werden, das auf den Rahmen selbst aufgedruckt ist. Die Arme
52 und 54 sind identisch ausgeführt und weisen kreisförmige
Öffnungen 55 bzw. 57 auf, die seitlich aus der in Längsrich
tung verlaufenden Mittelachse des Mittelabschnittes des Mon
tagerahmens versetzt angeordnet sind.
Tragarme 59 und 60 ragen von gegenüberliegenden Seiten des
Mittelbereiches des Rahmens 54 nach vorne und enden in Befe
stigungswinkeln 61 und 62. Die Befestigungswinkel 61 und 62
sind in einer Ebene angeordnet, die bezüglich des Mittelbe
reichs des Rahmens 45 einen Winkel bildet, der zum Anbringen
einer elektrischen Einrichtung geeignet ist und der dem Win
kel zur Senkrechten entspricht, den die Wand 24 der Abdeckung
17 einnimmt. Die Winkel 61 und 62 sind mit Öffnungen zur Auf
nahme von Befestigungsschrauben versehen, so daß eine elek
trische Einrichtung, wie zum Beispiel die Steckdose 27, an
ihnen angebracht werden kann.
Fig. 5 zeigt den Gehäuseunterteil 15 in der in Fig. 2 gezeig
ten Stellung, wobei der Rahmen 45 in diesem befestigt ist und
an den Öffnungen 39 und 55 mittels herkömmlicher Befesti
gungsschrauben 66 und 67 an der Außenseite der Wand 35 bzw.
der Innenseite des Haltearms 52 ein Installationsrohr 65
befestigt ist. Befestigungsschrauben 68 und 69 halten eine
Steckdose 27 zwischen den Armen 59 und 60, die elektrisch und
mechanisch mit mehreren Drähten 70 verbunden ist. Allgemein
mit 72 bezeichnete Leiter laufen aus dem Rohr 65 in den Ge
häuseunterteil und sind mit den entsprechenden Anschlüssen
der Steckdose 27 oder eines Schalters 74 verbunden, der an
einer herkömmlichen DIN-Schiene 73 befestigt ist, die am Mit
telteil des Rahmens 45 angebracht ist. Die Drähte 70 sind in
Abhängigkeit von den erforderlichen elektrischen Verbindungen
Fortsetzungen der Drähte 72 oder mit dem Schalter verbunden.
Der Schalter 74 hat in der dargestellten Ausführungsform ein
an seiner Vorderseite ausgebildetes hohles Kupplungsglied 76,
das zum Eingriff mit einem am Hebel 20 angebrachten
vorragenden Steckglied vorgesehen ist, so daß durch Bewegung
des Hebels der Schalter zwischen der "Ein"- und "Aus"-
Stellung betätigbar ist.
Fig. 6 zeigt eine Anordnung mit denselben Bauteilen wie in
Fig. 5 dargestellt, wobei der Unterschied darin besteht, daß
der Gehäuseunterteil 15 in der in Fig. 3 dargestellten Stel
lung angebracht ist, wobei das Rohr in das Gehäuse von unten
her anstatt von oben her eindringt. Es sei besonders darauf
hingewiesen, daß trotz der umgekehrten Ausrichtung des Gehäu
seunterteils 15 der Rahmen 45 in derselben Ausrichtung ver
bleibt, die er in der in Fig. 5 gezeigten Anordnung einnimmt.
In Fig. 5 verläuft das Rohr 65 durch die Öffnung 39 und wei
ter durch die Öffnung 55 im Arm 52 am Rahmen 45. In der in
Fig. 6 gezeigten Anordnung läuft das Rohr jedoch durch die
Öffnung 39 und weiter durch die Öffnung 57 in dem Arm 54 am
Rahmen. Der Schalter 74 und die Steckdose 27 sind am Rahmen
und nicht am Gehäuseunterteil befestigt und sind daher in
Fig. 5 und 6 in derselben Ausrichtung angeordnet.
Weiterhin ist von Bedeutung, daß unabhängig von der verwende
ten Ausrichtung die Abdeckung 17 in der in Fig. 1 gezeigten
Stellung positioniert ist, die Vorderfläche der Steckdose im
mer in einer nach unten und außen gerichteten Position ange
ordnet ist und ein in Verbindung mit der Steckdose verwende
ter Stecker dieselbe nach unten vorragende Stellung einnimmt,
wobei er vom Deckel 30 geschützt wird. In beiden Positionen
wird der Rahmen 45 im Gehäuseunterteil 15 durch das Einführen
des Ansatzes 40 durch die Öffnung 47 und der Posi
tionieransätze 43 und 44 durch die Öffnungen 49 und 48 oder
48 und 49 gehalten. Ein U-förmiger Halteclip 48 wird mit nach
außen gegen den Rahmen vorragenden Beinen auf den Ansatz
aufgesetzt und an diesem durch eine mit Gewinde versehene Be
festigung 79 gehalten, die in die Öffnung 41 geschraubt wird.
Weiter ist anzumerken, daß der vordere Rand des Gehäuseunter
teiles 15, der die Öffnung desselben umgibt und begrenzt, mit
einer Nut 80 versehen ist, in der eine Dichtung 82 eingesetzt
ist, wie in Fig. 5 und 6 zu sehen ist, um die Eindringwahr
scheinlichkeit von Feuchtigkeit zu verringern.
Wie vorstehend erwähnt ist die Öffnung 39 seitlich aus der
senkrechten Mittellinie des Gehäuseunterteiles 15 versetzt.
Diese Anordnung birgt einige entscheidende Vorteile in sich.
Zunächst laufen in den Gehäuseunterteil eintretende Drähte
unabhängig von der Ausrichtung, in der er verwendet wird,
entlang einer Linie, die an einer Seite der darin
befindlichen elektrischen Einrichtungen verläuft, was den
Zusammenbau und die Verdrahtung im Gegensatz zu einer zentral
bzw. mittig angeordneten Öffnung erleichtert. Die Verdrahtung
durch ein Installationsrohr in einen Gehäuseunterteil dieser
Art wird oftmals mit Hilfe einer Art von Zugseil oder
ähnlichem durchgeführt, das durch das Rohr geführt wird und
dann zum Durchziehen der elektrischen Kabel in das Gehäuse
verwendet wird. Durch die aus der Mittellinie versetzte Lage
des Rohres und der Öffnung sind die Arbeiten mit dem Zugseil
und dem Kabel beträchtlich einfacher als bei einer mittig
angeordneten Öffnung.
Darüber hinaus wird Feuchtigkeit, die in den Gehäuseunterteil
durch die Rohranschlußöffnung eindringt, nicht dazu neigen,
direkt auf die darin befindlichen elektrischen Einrichtungen
zu tropfen, insbesondere auf den Schalter 47. Die Feuchtig
keit wird eher den Drähten 72 bis zur Unterseite der Schleife
folgen und auf die untere Stirnfläche des Gehäuseunterteiles
tropfen, anstatt auf die stromführenden elektrischen Bestand
teile zu gelangen. Die versetzte Anordnung der Öffnung 39 ist
selbstverständlich entsprechend der versetzten Anordnung der
Öffnungen 55 und 57 in den Armen am Rahmen 45, so daß sie in
beiden Ausrichtungen fluchtend zueinander vorliegen, um das
Einführen bzw. Anbringen des Rohres zu erlauben.
Der Rahmen 45 ist aus einem elektrisch leitenden Material
hergestellt, wie zum Beispiel verzinktem Stahl, so daß er
eine kontinuierliche Erdeverbindung zwischen der angeschlos
senen Leitung bzw. dem Installationsrohr und den Masseberei
chen der Steckdose und des Schalters oder anderer im Gehäuse
befindlicher elektrischer Einrichtungen bildet. Diese Verbin
dung der Bauteile löst die Masseanschlußprobleme bzw. Er
dungsprobleme, die bei nichtmetallischen Gehäuseunterteilen
allgemein vorliegen, ohne daß spezielle Bauteile oder eine
Verdrahtung erforderlich wären.
Mit der dargestellten Anordnung ist es möglich, den Anschluß
an Rohre durchzuführen, die entweder von der Oberseite oder
Unterseite herangeführt werden. Es gibt Umstände, in denen
eine Verdrahtung bzw. ein Anschluß durch die Rückwand des Ge
häuses erforderlich ist. Da dies ein relativ selten auftre
tender Fall ist, ist im Gehäuseunterteil 15 für diesen Zweck
keine Öffnung ausgebildet. Im Rahmen 45 hingegen ist eine
Öffnung 50 an einer für eine derartige Öffnung geeigneten
Stelle ausgebildet und die Rückwand des Gehäuseunterteiles
kann in fluchtender Ausrichtung mit der Öffnung 50 an der
Einbaustelle mit einer Öffnung in geeigneter Größe durchbohrt
oder gestanzt werden, falls dies erforderlich sein sollte. In
diesem Fall sollte der Gehäuseunterteil 15 mit der Öffnung 39
an seiner Unterseite ausgerichtet sein und die Öffnung sollte
mit einem für diese Zwecke geeigneten und geprüften Ver
schlußpropfen geschlossen werden. Wie bei allen elektrischen
Einrichtungen sollte die Installation nur von einem Fachmann
vorgenommen werden.
Fig. 7 zeigt eine ausgebrochene Darstellung der bisher be
schriebenen Anordnung, die die Anordnung der verschiedenen
inneren Bauteile bei geschlossenem Deckel 30 relativ zueinan
der zeigt. Die Ecken des Gehäuseunterteiles sind mit Befesti
gungslaschen 84 versehen, die zur einfacheren Anbringung in
horizontale oder vertikale Richtung schwenkbar sind. Fig. 7
zeigt weiter eine Spiralfeder 86, die um einen Scharnierstift
87 gelegt ist und den Deckel in Schließrichtung beaufschlagt.
Fig. 8 zeigt deutlicher Position und Form der Wand 29, die
die Absenkung in der Vorderseite der Abdeckung 17 umgibt. In
Fig. 8 wurde der gesamte Deckel- und Scharnieraufbau, der
normalerweise unter Verwendung der Öffnungen 28 angebracht
ist, weggelassen, um die Darstellung der Vertiefung und der
Wand 29 nicht zu behindern. Von besonderer Wichtigkeit ist
die Tatsache, daß der obere Abschnitt der kurzen Wand zwei
dachartige Abschnitte 88 und 89 aufweist, die in der Mitte
mit einer Spitze verbunden sind und nach außen auf die Sei
tenränder der Abdeckung zu abfallen, um Regenwasser oder ähn
liches von der Vertiefung abzuleiten.
In Zusammenwirkung mit dieser kurzen Wand ist der Deckel 30
mit Kanten 92, 93, 94 und 95 versehen, die in den Schnittdar
stellungen in Fig. 9 und 10 zu sehen sind, die bei geschlos
senem Deckel auf die Vorderfläche der Abdeckung 17 zuweisen.
Diese nach innen umgebogenen Kanten überlappen bzw. umschlie
ßen die Wand 29, d. h., daß ihre Kanten näher an der
Vorderfläche der Abdeckung 17 liegen als die Außenkanteh der
Wand 29, und liegen seitlich außerhalb der Wand 29, um eine
weitere Barriere gegen das Eindringen von Regenwasser zu
bilden. Die Kombination der kurzen Wand 29, der nach innen
umgewandten Ränder bzw. Kanten des Deckels 30, die diese Wand
umgeben und überlappen, und die spitz zulaufende Form an der
Oberseite der Wand bilden eine effektive Barriere gegen das
Eindringen von Wasser. Es sei angemerkt, daß die Kanten 92
bis 95 und die Wand 29 sich nicht berühren, wodurch jegliche
Kapillarwirkung vermieden wird, die möglicherweise Wasser zur
Innenseite des Deckels führen könnte.
Der Deckel ist so angeordnet, daß sein Scharnier Teil einer
Baueinheit mit dem Deckel ist, so daß diese Baueinheit mit
zwei Schrauben problemlos an der Abdeckung 17 zu befestigen
ist. Dies erleichtert erforderlichenfalls das Ersetzen an Ort
und Stelle. Fig. 11 ist eine perspektivische Darstellung des
Deckels 30 und der Scharnierbaueinheit, die an der Abdeckung
17 angebracht ist. Ein allgemein L-förmiger Befestigungswin
kel 97 ist dem oberen Teil des vorspringenden Abschnittes der
Abdeckung 17 angepaßt und mit Bohrungen 96 zur Aufnahme von
Schrauben 98 versehen, die in Bohrungen 28 in der Abdeckung
einschraubbar sind (Fig. 8). Der Befestigungswinkel 97 weist
Endhalter 99 auf, die die Enden des Scharnierstiftes 87 auf
nehmen.
Wie in Fig. 12 zu sehen ist, ist ein Mittelabschnitt 100 des
Scharnieres am Deckel 30 angeformt und erstreckt sich zwi
schen den Endhaltern 99. Die Enden des Scharnierstiftes 87
erstrecken sich in Ausnehmungen in den Endhaltern 99 und der
Scharnierstift verläuft durch kreisförmige Öffnungen in seit
lichen Zapfenlagern 102 des Abschnittes 100. Der Mittelteil
des Scharnierstiftes wird von einer Doppelschraubenfeder 86
umgeben, die im Mittelteil eine Schleife 104 aufweist. Die
Feder ist so gewickelt, daß ihre äußeren Enden gegen die ln
nenfläche einer Endwand 105 des Mittelabschnittes 100 drücken
und die Schleife 104 gegen die Innenseite des Deckels 30
drückt. Ist somit die Deckelbaueinheit von der Abdeckung
abgenommen, legt die Schleife wie in Fig. 12 gezeigt am
Deckel an.
Wenn die Baueinheit an der Abdeckung angebracht wird, wird
die Schleife 104 nach unten in eine Ausnehmung 107 gedrückt
und hinter einem Anschlag 106 plaziert, wenn Schrauben 98 in
die Bohrungen 96 eingesetzt werden und in die Öffnungen 28
eingedreht werden, so daß die Baueinheit an der Abdeckung an
gebracht wird. Die Feder wirkt dann zwischen dem Anschlag 106
und der Wand 105, um so den Deckel in Schließrichtung zu be
aufschlagen.
Claims (15)
1. Gehäuse zur Aufnahme elektrischer Einrichtungen und zum
Ermöglichen der Verbindung der Einrichtung mit elektrischen
Leitern, die von der Außenseite zur Innenseite des Gehäuses
geführt werden, umfassend die Kombination
eines Gehäuseunterteiles (15), das aus einem elektrisch nicht leitenden Werkstoff hergestellt ist, wobei der Gehäuseunter teil (15) eine Wand (35, 36) aufweist, die von einer Anschlußöffnung (39) durchbrochen wird, die so bemessen ist, daß an ihr Mittel (65) zur Aufnahme elektrischer Leiter anbringbar sind, mehrere im wesentlichen nicht mit Öffnungen versehene Wände (37, 38) einschließlich einer Rückwand (34), und die Kanten der Wände (35, 36, 37, 38) einschließende Mittel, die eine Öffnung gegenüber der Rückwand (34) begrenzen;
eines Rahmens (45), der so bemessen ist, daß er in den Gehäu seunterteil (15) aufnehmbar ist, wobei der Rahmen (45) aus einem elektrisch leitenden Werkstoff hergestellt ist, und einen Mittelteil und im wesentlichen identische obere und untere Haltearme (52, 54) aufweist, die von einer Öffnung (55, 57) durchbrochen sind, die so bemessen ist, daß sie an die Mittel (65) zur Aufnahme elektrischer Leiter anbringbar ist;
von Mitteln zum Anbringen des Gehäuseunterteiles (15) an ei ner Befestigungsfläche, wobei die Wand (35), die die Verbin dungsöffnung (39) aufweist, wahlweise entweder an der Ober seite oder an der Unterseite des Gehäuseunterteiles (15) aus gerichtet sein kann; und
von Mitteln zur festen Anbringung des Rahmens (45) im Gehäu seunterteil (15), wobei entweder der obere oder der untere Haltearm (52, 54,) nahe an und fluchtend mit der Verbindungs- Öffnung (39) angeordnet sind, wobei der Gehäuseunterteil (15) in verschiedenen Positionen für verschiedene Kabelverbindun gen anbringbar ist und der Rahmen (45) in einer einzigen Aus richtung und ohne die Bildung zusätzlicher Öffnungen durch die Wände des Gehäuseunterteiles (15).
eines Gehäuseunterteiles (15), das aus einem elektrisch nicht leitenden Werkstoff hergestellt ist, wobei der Gehäuseunter teil (15) eine Wand (35, 36) aufweist, die von einer Anschlußöffnung (39) durchbrochen wird, die so bemessen ist, daß an ihr Mittel (65) zur Aufnahme elektrischer Leiter anbringbar sind, mehrere im wesentlichen nicht mit Öffnungen versehene Wände (37, 38) einschließlich einer Rückwand (34), und die Kanten der Wände (35, 36, 37, 38) einschließende Mittel, die eine Öffnung gegenüber der Rückwand (34) begrenzen;
eines Rahmens (45), der so bemessen ist, daß er in den Gehäu seunterteil (15) aufnehmbar ist, wobei der Rahmen (45) aus einem elektrisch leitenden Werkstoff hergestellt ist, und einen Mittelteil und im wesentlichen identische obere und untere Haltearme (52, 54) aufweist, die von einer Öffnung (55, 57) durchbrochen sind, die so bemessen ist, daß sie an die Mittel (65) zur Aufnahme elektrischer Leiter anbringbar ist;
von Mitteln zum Anbringen des Gehäuseunterteiles (15) an ei ner Befestigungsfläche, wobei die Wand (35), die die Verbin dungsöffnung (39) aufweist, wahlweise entweder an der Ober seite oder an der Unterseite des Gehäuseunterteiles (15) aus gerichtet sein kann; und
von Mitteln zur festen Anbringung des Rahmens (45) im Gehäu seunterteil (15), wobei entweder der obere oder der untere Haltearm (52, 54,) nahe an und fluchtend mit der Verbindungs- Öffnung (39) angeordnet sind, wobei der Gehäuseunterteil (15) in verschiedenen Positionen für verschiedene Kabelverbindun gen anbringbar ist und der Rahmen (45) in einer einzigen Aus richtung und ohne die Bildung zusätzlicher Öffnungen durch die Wände des Gehäuseunterteiles (15).
2. Gehäuse nach Anspruch 1,
weiter umfassend Mittel (59, 60, 61, 61) zum Haltern elektri
scher Einrichtungen.
3. Gehäuse nach Anspruch 1,
weiter umfassend Abdeckmittel (17) zum Schließen der offenen
Seite.
4. Gehäuse nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Abdeckmittel (17) Mittel zum Befestigen elektrischer Ein
richtungen an diesem einschließt.
5. Gehäuse nach Anspruch 4,
weiter umfassend einen durch ein Scharnier am Abdeckmittel
(17) befestigten Deckel (30) zum Abdecken von freiliegenden
Abschnitten des Abdeckmittels (17) und von an diesem gehal
terten Einrichtungen.
6. Gehäuse nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Abdeckmittel (17) eine Vertiefung bildende Mittel (24,
25, 26) und Mittel zum Haltern einer elektrischen Steckdose
(27), deren Vorderfläche in der Vertiefung freiliegt, umfaßt,
wobei das Gehäuse weiter eine Deckel-Scharnierbaueinheit um
faßt, die abnehmbar an dem Abdeckmittel (17) angebracht ist,
wobei der Deckel (30) zwischen einer geöffneten und einer ge
schlossenen Stellung bewegbar ist, in der die Ausnehmung ge
öffnet bzw. abgedeckt ist.
7. Gehäuse nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Baueinheit einen Befestigungswinkel (97) mit einem ersten
Scharnierabschnitt, einen am Deckel (30) ausgebildeten
zweiten Scharnierabschnitt (100), einen durch den ersten und
zweiten Scharnierabschnitt (100) verlaufenden Scharnierstift
(87) und eine um den Scharnierstift (87) angeordnete Feder
(86) aufweist, die den Deckel (30) in Schließrichtung beauf
schlagt.
8. Gehäuse nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Mittel zum Aufnehmen elektrischer Leiter ein metallenes
Installationsrohr (65) umfassen, wobei der elektrisch lei
tende Rahmen (45) eine Erdungsverbindung zwischen dem Rohr
(65) und der elektrischen Einrichtung im Gehäuse bildet.
9. Gehäuse nach Anspruch 1,
weiter umfassend eine Abdeckung (17), die so bemessen ist,
daß sie die offene Seite schließt und die einen oberen Rand
und einen unteren Rand aufweist, sowie Mittel zum Anbringen
der Abdeckung (17) an dem Gehäuseunterteil (15), wobei der
obere Rand nach oben weist, wenn der Gehäuseunterteil (15) an
der Haltefläche mit entweder nach oben oder nach unten
weisender Anschlußöffnung (39) angebracht ist.
10. Gehäuse nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Abdeckung (17) Mittel (24, 25, 26) einschließt, die eine
Absenkung in der Abdeckung (17) bilden, und Mittel zum Hal
tern einer elektrischen Einrichtung in dieser Absenkung, wo
bei das Gehäuse weiter eine an einem Scharnier an der
Abdeckung (17) angebrachte Klappe (30) umfaßt, die in eine
geschlossene Stellung bewegbar ist, um wahlweise die
Absenkung und die elektrische Einrichtung abzudecken.
11. Gehäuse nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Abdeckung (17) weiter Mittel umfaßt, die eine die
Absenkung umgebende, vorragende kurze Wand (29) bilden, wobei
die kurze Wand (29) an ihrer der Oberkante der Abdeckung (17)
nächstgelegenen Seite einen Scheitelpunkt bildet, der zum
Ableiten von Wasser auf die Oberkante zuweist.
12. Gehäuse nach Anspruch 11,
wobei sich in geschlossener Stellung die Klappe (30) über die
Absenkung erstreckt und im wesentlichen in einer Ebene liegt,
die die äußeren Ränder der kurzen Wand (29) einschließt, wo
bei die Klappe Kanten (92, 93, 94, 95) umfaßt, die sich zur
Abdeckung (17) hin erstrecken und von der Abdeckung (17) und
der kurzen Wand (29) in der geschlossenen Stellung beabstan
det bleiben und im wesentlichen die kurze Wand (29) umgeben,
um das Eindringen von Wasser in die Absenkung zu hemmen.
13. Gehäuse nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Rahmen (45) erste und zweite Arme (59, 60) umfaßt, die
vom Mittelbereich sich zur offenen Seite des Gehäuseuntertei
les erstrecken und eine elektrische Einrichtung tragen.
14. Gehäuse nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Gehäuseunterteil (15) eine in vertikaler Richtung
verlaufende Mittellinie aufweist, wenn der Gehäuseunterteil
(15) in einer der beiden Positionen angebracht ist, wobei die
Verbindungsöffnung (39) seitlich aus dieser Mittellinie
versetzt ist.
15. Gehäuse nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
die elektrische Einrichtung im wesentlichen zentriert auf
dieser Mittellinie angebracht ist, wobei in den Gehäuseunter
teil (15) eindringendes und Drähten, die durch die
Anschlußöffnung (39) eingeleitet sind, folgendes Wasser von
der elektrischen Einrichtung weggeleitet wird.
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