DE20215317U1 - Vorrichtung zum Bereiten gashaltigen Trinkwassers - Google Patents
Vorrichtung zum Bereiten gashaltigen TrinkwassersInfo
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Description
Wodarczak Kühl-Geräte-Bau GmbH '
Neuenteich 4 1256/02
42 897 Remscheid 27. September 2002
Vorrichtung zum Bereiten gashaltigen Trinkwassers
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Bereiten gashaltigen Trinkwassers gemäss dem einleitenden Teil des unabhängigen Anspruches.
Solche Vorrichtungen zum Bereiten gashaltigen Trinkwassers sind in der Ausführung marktgängig bekannt, als sie einen Druckkessel aufweisen, in den das aufzubereitende Trinkwasser mittels einer Pumpe in seinem Druck erhöht eingespritzt wird. Das beizumischende Gas - in der Regel Kohlendioxid oder Sauerstoff - wird gleichfalls unter Druck stehend durch einen zweiten Einlass in den Druckkessel eingeleitet. Das mit dem Gas angereicherte Wasser wird mittels einer zweiten Pumpe zu einer Verbrauchsstelle abgezogen. Diese an und für sich recht gut arbeitenden Vorrichtungen zum Bereiten gashaltigen Trinkwassers weisen aber den entscheidenden Nachteil auf, dass sie zwei Pumpen und damit auch eine Stromzuleitung benötigen, was nicht überall gewährleistet ist. Die Pumpen neigen im Laufe eines längeren Betriebes zu Störungen, die dann mindestens Kosten verursachen.
Aus der EP 802 155 ist darüber hinaus eine Vorrichtung zum Bereiten gashaltigen Trinkwassers bekannt geworden, die das Trinkwasser erst im Druck mindert, dann kühlt, dann im Druck wieder erhöht, und sodann mittels einer Injektorstufe mit Kohlendioxid im Durchflussverfahren anreichert. Auch bei diesem Stand der Technik ist die als nachteilig geschilderte Pumpe vorhanden.
Somit liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Bereiten gashaltigen Trinkwassers zu schaffen, die ohne Pumpen und eine Stromzuführung auskommt. In weiterer Ausgestaltung der zu lösenden Aufgabe sollen die für die Funktion wesentlichen Elemente bei etwaigen Störungen leicht auswechselbar sein.
-2-
Die Lösung der Aufgabe gelingt bei einer Vorrichtung zum Bereiten gashaltigen Trinkwassers der eingangs näher bezeichneten Art erfindungsgemäss mit den kennzeichnenden Merkmalen des unabhängigen Anspruches. Hieraus ergibt sich eine ohne Fremdenergie arbeitende Vorrichtung, die sowohl durchlaufend als auch intermittierend betrieben werden kann sowie der Vorteil, dass die Kartusche, in der die Mischung von Trinkwasser und Gas stattfindet, aus gegebenen Anlass leicht ausgebaut und getauscht werden kann.
Weitere Ausgestaltungen und besonders vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung finden sich in den Merkmalen der abhängigen Ansprüche.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Figuren 1 bis 13 der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1: einen Schnitt durch eine erste Ausführungsform der Erfindung, Fig. 2: einen Schnitt durch ein Kopfstück aus Fig. 1, Fig. 3: einen Schnitt durch ein Bodenstück aus Fig. 1,
Fig. 4: einen Schnitt durch eine zweite Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 5: eine Seitenansicht hierzu,
Fig. 6: eine weitere Seitenansicht hierzu,
Fig. 7: einen Schnitt durch eine dritte Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 8: einen Schnitt durch ein Kopfstück aus Fig. 7,
Fig. 9: einen Schnitt durch ein Bodenstück aus Fig. 7,
Fig. 10: eine Verschaltungsmöglichkeit von zwei Vorrichtungen,
Fig. 11: eine Seitenansicht hierzu,
Fig. 12: eine Verwendungsmöglichkeit für alle Ausführungsformen der Erfindung und
Fig. 13: eine Kartusche.
-3-
In allen dreizehn Figuren bedeuten gleiche Bezugszeichen jeweils die gleichen Einzelheiten.
Eine Vorrichtung 1 zum Bereiten gashaltigen Trinkwassers gemäss der Erfindung besteht aus einem Gehäuse 2, das einen Innenraum 3 allseitig umschliesst, aus einem Polyacetat-Copolymer-Kunststoff besteht und die Form eines länglichen Zylinders aufweist. Das Gehäuse 2 setzt sich aus einem Hohlzylindermantel 4 mit einem angesetzten Kopfteil 5 und einem angesetzten Bodenteil 6 zusammen. Der Hohlzylindermantel 4 weist Stirnringseiten 7 und 8 auf, die beide mit einem Kranz von Gewindelöchern 9 versehen sind, in die Schrauben 10 eingreifen, die in Senklöchern 11 am Kopf- und Bodenteil gelagert sind, die beide einen ringförmigen, dem Hohlzylindermantel 4 zugewandten Absatz 12 besitzen. Eine Aussenmantelflache 13 des Absatzes trägt in einer Ringnut 14 einen Dichtring 15. Das Kopfteil 5 weist zentral eine es durchsetzende Bohrung 16 auf, die aussen eine Anschlusskupplung 17 trägt. Im Abstand dazu durchsetzt eine Stufenbohrung 18 das Kopfteil 5, die mit einer Verschlussschraube 19 dicht verschlossen ist. Das Bodenteil 6 weist eine Einlassöffnung 20 Zentral auf, die mit einer weiteren Anschlusskupplung 17 versehen ist. In der stufenförmigen Einlassöffnung 20 sind ein Rückflussverhinderer und eine Dichtschreibe 22 aneinander gelagert. Im Abstand zu der Einlassöffnung 20 befindet sich eine mit Stufen versehene Zufuhröffnung 23, die gleichfalls einen Rückflussverhinderer 21 lagert und eine dritte Anschlusskupplung 17 aufweist.
Im Innenraum 3 ist eine Kartusche 24 gelagert, die allseits Abstand 25 zur Innenwand 26 des Hohlzylindermantels 4 hält. Die Kartusche besteht aus durchsichtigem Kunststoff, weist Hohlzylinderform auf und trägt an beiden Enden je einen Kopf 27. Beide Köpfe 27 weisen je eine Radialbohrung 28 auf, die den Innenraum 3 mit dem Kartuscheninnenraum 29 verbinden.
Axial ausgerichtet weisen beide Köpfe 27 Anschlüsse 30 auf, wobei der dem Bodenteil 6 zugewandte Anschluss einen in seinem Durchmesser relativ grossen Kanalquerschnitt aufweist, dessen Ende 31 an der Dichtscheibe anliegt und der dem Kopfteil 5 zugewandte Anschluss einen gegen den ebengenannten Kanalquerschnitt relativ engen Kanalquerschnitt aufweist, dessen Ende 32 an der Dichtscheibe 22 anliegt.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 ist die Zufuhröffnung 23 mit einem Knick 45 versehen, so dass die axial in den Innenraum 3 mündende von einer Mantelfläche 33 des Bodenstückes beginnende Zufuhröffnung 23 zwei senkrecht zueinander stehende Teile 34 und 35 aufweist. Das gleiche gilt für die Gestaltung der stufenförmigen Einlassöffnung 20, die einen Knick 36 besitzt, von der die Einlassöffnung 20 zur Mantelfläche 33 abknickt. Die Ausgestaltung des Kopfteiles 5 ist hingegen unverändert.
-4-
Die Ausführung nach den Fig. 10 und 11 zeigt, dass die Bodenteile 6 mehrerer Vorrichtungen radial von der Einlassöffnung 20 durchsetzt sein können, die mithin als T-artige Bohrung gestaltet ist, so dass der Steg des umgekehrt stehenden T den eigentlichen Einlass 20 bildet, während der Durchgang 37 diametral den Mantel des Bodenteiles 6 durchquert. Somit können wasser- und gasseitig mehrere Vorrichtungen 1 parallel geschaltet werden, um den Durchsatz an gasangereichertem Trinkwasser zu erhöhen.
Bei der Ausführung nach Fig. 12 ist die Vorrichtung 1 zum Bereiten gashaltigen Trinkwassers gemäss der Erfindung auf einer Theke einer Gaststätte montiert. Auf der Thekenplatte sitzt das Bodenteil 6 des Gehäuses 2 mit abgewandelter Gestaltung auf. Hierzu ist die kreisförmige Unterseite 38 in ihrer Fläche gegenüber den Ausführungen des Bodenteiles 6 der vorbehandelten Ausführungsformen vergrössert, um eine bessere Standsicherheit zu erreichen. Auch das Kopfteil 5 ist gegenüber den Ausführungen des Kopfteiles 5 der vorbehandelten Ausführungsformen abgeändert, äa die Bohrung 16 einen Knick 39 aufweist, der einen rechten Winkel bildet, so dass ein Ende 40 der Bohrung 16 in eine die Mantelfläche 33 durchsetzende Öffnung 41 mündet, die stufig gestaltet ist. In diese Stufe ist eine mit einem Bedienhebel 42 versehene Zapfarmatur 43 eingesetzt, die einen Trinkwasserauslass 44 aufweist.
Die in der Fig. 13 dargestellte Kartusche 24 ist in ihrem Innenraum 29 mit einer Polymerhohlfasermembran gefüllt, deren Hohlräume sich längs des Innenraumes 29 der Kartusche 24, also von Kopf 27 zu Kopf 27 erstrecken. Der Querschnitt des dem Bodenteil 6 zugewandten Anschlusses 30 beträgt etwa => 6,5 mm Durchmesser, der dem Kopfteil 5 zugewandte Anschluss 30 aber nur =< 4,0 mm, ist also in jedem Falle kleiner, so dass ein Druckaufbau über die Länge der Kartusche entsteht. Wenn die Länge der an die Anschlussarmatur 17 stromab der Bohrung 16 angeschlossenen Leitung gross ist, kann die letztgenannte Bohrung auch grosser gehalten werden. Wichtig ist, dass die Membranfläche der im Innenraum der Kartusche gelagerten Membran grosser als 2m2 gewählt wird. Der Wasservordruck an der Einlassöffnung liegt zwischen 2 und 8 bar. An die Einlassöffnung 20 wird eine Trinkwassernetzleitung angeschlossen, an die Zufuhröffnung 23 eine Kohlendioxid- oder Sauerstoffgasquelle, zum Beispiel eine Gasflasche. Das Wasser durchläuft den Innenraum 29 der Kartusche 24 vom Boden- zum Kopfteil 5 innerhalb der Hohlfasern der Membran, das Gas strömt durch den Rückflussverhinderer 21 in den Innenraum 3 und von dort über die beiden Radialbohrungen 28 in den Kartuscheninnenraum 29, wo es vom Wasser absorbiert und in ihm gelöst wird. Das mit Gas angereicherte Wasser tritt durch die Bohrung 16 aus der Vorrichtung 1 aus. Die Stufenbohrung 18 dient zum Entlüften des Innenraumes 3.
Im Falle der Verschmutzung der Membran der Kartusche 24 kann das Gehäuse
-5-
2 durch Lösen der Schrauben 10 entweder am Boden- oder Kopfteil 6 bzw. 5 geöffnet werden und die Kartusche 24 herausgenommen werden. Eine neue Kartusche kann einfach mit ihren Enden 31 und 32 in die Stufen der Bohrungen 16 und 20 gesteckt werden, worauf das Boden- oder Kopfteil wieder angeschraubt wird.
Claims (8)
1. Vorrichtung (1) zum Bereiten gashaltigen Trinkwassers mit einem Gehäuse (2), das eine mit einer Hohlfasermembran gefüllte Kartusche (29) in seinem Innenraum (3) herausnehmbar lagert, die einen Wasserein- und -auslassanschluss (30) sowie einen Gaseinlassanschluss (23) aufweist.
2. Vorrichtung (1) zum Bereiten gashaltigen Trinkwassers nach Anspruch 1, bei der die Kartusche (29) die Form eines Zylinders aufweist und die Wasseranschlüsse (30) axial, den Gaseinlassanschluss (23) hingegen radial aufweist.
3. Vorrichtung (1) zum Bereiten gashaltigen Trinkwassers nach Anspruch 2, bei der der Wassereinlassanschluss (30) in seinem Durchmesser gleich oder grösser gehalten ist als der Wasserauslassanschluss (30).
4. Vorrichtung (1) zum Bereiten gashaltigen Trinkwassers nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der die Wasseranschlüsse (30) der Kartusche (29) mit ihren Enden in Ausnehmungen in einem Kopf- und einem Bodenteil des Gehäuses (2) gelagert sind.
5. Vorrichtung (1) zum Bereiten gashaltigen Trinkwassers nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der Kopf- und Bodenteil (5, 6) mit einem Absatz (12) versehen sind, auf dem ein Mantelteil (4) des Gehäuses (2) aufsteht.
6. Vorrichtung (1) zum Bereiten gashaltigen Trinkwassers nach Anspruch 5, bei der das Mantelteil (4) des Gehäuses (2) einen Ring von Gewindebohrungen (9) aufweist, in die das Kopf- oder Bodenteil (5, 6) durchsetzende Schrauben (10) eingreifen.
7. Vorrichtung (1) zum Bereiten gashaltigen Trinkwassers nach Anspruch 4, bei der in der Ausnehmung in dem Kopf- und einem Bodenteil (5, 6) des Gehäuses (2) neben den Enden der Anschlüsse (30) je eine Dichtscheibe (22) gelagert ist.
8. Vorrichtung (1) zum Bereiten gashaltigen Trinkwassers nach Anspruch 7, bei der in der Ausnehmung in dem Kopf- und einem Bodenteil (5, 6) des Gehäuses (2) neben der Dichtscheibe ein Rückflussverhinderer (21) gelagert ist.
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2002
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