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-1-Beschlag zur Einbruchsicherung für ein mehrfiügeliges Fenster oder Tür
Die Neuerung betrifft ein Fenster oder eine Tür mit zwei an einem feststehenden Rahmen unmittelbar nebeneinander - ohne festen Mittelpfosten - eingebauten Flügeln, bei den bzw. das jeden Flügel zumindest an der Falzumfangsfläche der einander benachbarten Holme in einer abgestuften Profilnut einen aus einer Stulpschiene und einer darunter längsschiebbar geführten Treibstange bestehenden Treibstangenbeschlag enthält und bei dem bzw. das durch die Treibstange des Treibstangenbeschlages bewegbare Riegelglied od. dgl. mit Riegeleingriffen in und außer Riegeleingriff einstellbar sind, die auf der Stulpschiene des anderen Treibstangenbeschlages sitzen und eine Sperrvorrichtung aufweisen, welche eine Verstellung der Treibstange des überschlagenden Flügels durch Zusammenwirken eines an dieser Treibstange befindlichen Sicherungsteils mit einem an der Treibstange des anderen Treibstangenbeschlages angeordneten Riegelglied sperrt.
Fenster, Türen od. dgl. dieser Gattung sind bereits bekannt, wie beispielsweise aus der DE 34 46 215 C2 hervorgeht.
Bei diesem bekannten Fenster oder Tür, die auch als Stulpflügel-Fenster bzw. -Tür bezeichnet wird, ist eine Einbruchsicherung vorgesehen, die wenigstens zwei durch einen senkrechten Blendrahmenschenkel voneinander getrennte Flügel aufweist, mit einem in jedem Flügel unabhängig betätigbaren Treibstangenverschluß, von denen wenigstens einer als Drehkipp-Beschlag und der andere als Dreh-Beschlag ausgebildet ist, wobei die Treibstange des Drehflügel-Beschlags ein unteres, in einen waagerechten Verlauf umgelenktes Treibband mit einem Riegelelement aufweist, und mit einem mit dem Drehkipp-Beschlag über eine Mitnehmerkupplung gekuppelten, in den waagerechten Blendrahmenschenkel der benachbarten Flügel verschiebbaren und mit einem Riegelteil versehenen Stellglied, dessen Riegelteil in der Kippstellung des Drehkippflügels einen zum Riegelelement des zu sichernden
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Flügels gehörenden Anschlag arretiert und den Drehflügel so an Öffnungsbewegungen hindert. Dabei ist das Riegelteil des Stellgliedes an seiner der Riegelfläche abgewandten Seite, mit einer Anlaufschrägen versehen, die im Verstellweg des am umgelenkten Treibband befindlichen Anschlages liegt und gewährleistet, dass der Anschlag nach Überfahren der Anlaufschrägen an der Riegelfläche des Riegelteils zur Anlage kommt, wenn der Drehflügel bei gekipptem Drehkippflügel aus der Öffnungsstellung kommend verschlossen wird. D.h., das bei gekipptem Gangflügel der Drehflügel einbruchsichernd durch die beschriebene Verbindung gehalten wird. Bei geschlossenem Drehkippflügel besteht hingegen keine Einbruchsicherung.
Des weiteren ist aus der DE 850 701 eine Verschlussanordnung für zweiflügelige, nach außen aufgehende Fenster bekannt geworden, bei dem innen auf der Deckleiste des zuerst einschlagenden Fensterflügels ein bekannter Treibstangenverschluß angeordnet ist, der an der Einschlagstelle vorstehende Zapfen aufweist, die in Riegel am zweiten Fensterflügel eingreifen und dabei die Riegel nach oben oder nach unten in den Fensterrahmen einschieben oder zurückziehen. Da der erste Fensterflügel hinter der äußeren Anschlag leiste des zweiten Flügels gehalten wird, erübrigt sich eine besondere Feststellung des ersten Flügels.
Außerdem ist ein derartiger Beschlag aus der deutschen Patentschrift DE 44 30 376 A1 bekannt. Bei diesem bekannten Beschlag handelt es sich um eine geteilte Tür, die mit einem an einem Türrahmen um ein im wesentlichen vertikale Achse schwenkbar angebrachten unteren Türblatt sowie mit einem am Türrahmen oberhalb des unteren Türblatts um die Achse schwenkbar angebrachten oberen Türblatt ausgebildet ist. Beide Türblätter sind mit einer Beschlags-Baugruppe insbesondere mit einem Treibstangenelement versehen, welches wenigstens ein mit einem türrahmenseitigen Gegenverriegelungselement zusammenwirkendes Verriegelungselement trägt, wenigstens ein am oberen und/oder unteren Türblatt vorgesehenes Betätigungselement zur Bewegung des jeweiligen
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Treibstangenelementes zwischen mindestens folgenden Funktionsstellungen; gemeinsame Verriegelungsstellung, in welcher beide Türblätter am Türrahmen in geschlossener Stellung verriegelt sind; gemeinsame Drehbereitschaftsstellung, in welcher beide Türblätter gemeinsam drehöffenbar sind; Einzel-Drehbereitschaftsstellung, in welcher eines der beiden Türblätter am Türrahmen in geschlossener Stellung verriegelt ist und das andere Türblatt drehöffenbar ist; eine Treibstangen-Kopplungseinrichtung für die Treibstangenelemente beider Beschlagbaugruppen, die in der Einzel-Drehbereitschaftsstellung durch Drehöffnen des anderen Türblatts lösbar ist, umfassend ein Mitnahmeelement mit einer Mitnahmeöffnung an einem der beiden Treibstangenelemente und einen in die Mitnahmeöffnung eingreifenden und beim Drehöffnen des anderen Türblatts in der Einzel-Drehbereitschaftsstellung aus der Mitnahmeöffnung austretenden Mitnahmevorsprung am anderen Treibstangenelement, und eine Türblatt-Kopplungseinrichtung für beide Türblätter zur Schwenkkopplung in der gemeinsamen Drehbereitschaftsstellung und Entkopplung in der Einzel-Drehbereitschaftsstellung.
Nachteilig bei diesem Stand der Technik ist, dass die Treibstangen-Kopplungseinrichtung, bestehend aus dem Mitnahmeelement und dem Mitnahmevorsprung frei, d.h. ungeschützt zwischen den beiden Türblättern bzw. in der Falzluft verschiebbar angeordnet sind und ein Zusatzbauteil bilden, was den Treibstangenbeschlag unnötig verteuert.
Zweck der Neuerung ist die Ausräumung der sich bei der bekannten Beschlagausstattung ergebenden Unzulänglichkeit. Deshalb liegt die Aufgabe vor, ein Fenster oder eine Tür der eingangs beschriebenen Gattung anzugeben, welches eine Sicherung gegen Einbruch in den Treibstangenbeschlag des Gangflügels und damit auch in den Standflügel von zweiflügeligen Fenstern und Türen ohne Mittelpfosten im Rahmen integriert ohne den Beschlag zu verteuern.
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Nach einem ersten Ausführungsbeispiel der Neuerung, ist das Sicherungsteil als Federblech ausgebildet und weist in einer abgewickelten Kontur eine T-förmige Form auf. Aus dieser Ausführungsform läßt sich durch leichtes Umformen der T-förmigen Arme ein einteiliges und somit kostengünstiges Sicherungsteil fertigen.
In der gezeigten Ausführungsvariante sind die T-förmigen Arme des Sicherungsteils als Fertigbauteil um 90° abgewinkelt und fungieren im eingebauten Zustand als Sperrglieder für die Treibstange des Treibstangenbeschlags des überschlagenden Flügels.
Für eine funktionell Wirkung des federelastischen Sicherungsteils ist es von besonderer Bedeutung, dass das Sicherungsteil aus zwei Teilabschnitten besteht, wobei der eine Teilabschnitt bündig an der Stulpschiene des Treibstangenbeschlags anliegt und mit dieser kraftschlüssig verbunden ist und der andere Teilabschnitt, ausgehend von der geöffneten Schaltstellung, federentlastet zu dem ersten Teilabschnitt so weit abgewinkelt ist, dass sich der zweite Teilabschnitt in einer Außereingriffposition mit der Treibstange befindet.
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Nach einem weiteren, besonderen Merkmal der Neuerung, werden die Sperrglieder des Sicherungsteils von dem Riegelglied in Verschlussstellung in einem Ausschnitt der Treibstange gegen Federkraft niedergedrückt, so dass die Treibstange gegen eine weitere Verschiebung gesichert ist und damit den gesamten Treibstangenbeschlag sperrt. Zur Vermeidung einer Klemmwirkung während des Niederdrückens der Sperrglieder in die Treibstange, sind vorzugsweise alle bei der Fertigung und aufgrund der Konzeption entstandenen Kanten mit Radien versehen.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel, aber ebenso effektiv wie die voran beschriebene Konzeption ist gegeben, wenn das Sicherungsteil L-förmig ausgebildet ist und in zwei Stege unterteilt ist, wobei ein Steg kraftschlüssig mit der Treibstange des Treibstangenbeschlags verbunden ist
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und der andere Steg in Verschlussstellung als Sperrglied in dem U-förmigen Riegeleingriff angeordnet ist und von dem Riegelglied, welches nächstliegend zur Riegeleingriffsöffnung gerichtet ist, sperrwirkend in Position gehalten wird.
Aufgrund einer herstellungstechnisch kostengünstigen Ausführung ist es besonders vorteilhaft, wenn das Sicherungsteil als Stanzteil ausgebildet ist.
Nach einem weiteren Merkmal der Neuerung ist vorgesehen, dass der Riegeleingriff aufgrund seiner einfach entwickelten Ausgestaltung aus einem Stanzteil gefertigt ist, so dass sich ebenfalls die Herstellungskosten hinsichtlich der Kosten des Treibstangenbeschlages positiv auswirken. Des weiteren erfüllt das Material aufgrund der Festigkeit die Anforderungen, die gestellt sind, einem möglichen Einbruchversuch entgegenzuwirken.
Eine andere, bevorzugte Weiterbildung sieht vor, dass das Sicherungsteil Z-förmig ausgebildet ist, wobei in Verschlussstellung der Vertikalsteg mit dem Ende des Einführschlitzes des U-förmigen Riegeleingriffes von dem Riegelglied gegen weiteres Verschieben sperrwirkend gehalten ist.
Konstruktiv einfach und besonders wirtschaftlich herstellbar ist eine Ausgestaltung, wonach das Sicherungsteil aufgrund seiner Z-förmigen Ausbildung mit einem waagerechten Arm kraftschlüsig mit der Treibstange des Treibstangenbeschlags verbunden ist und mit dem anderen waagerechten Arm eine einteilige Ausführung mit dem Riegeleingriff bildet, d.h., dass das Sicherungsteil mit dem waagerechten Arm beispielsweise durch mehrmaliges Umformen einteilig ausgeführt ist oder durch eine entsprechende kraftschlüssige oder auch formschlüssige Verbindung eine zweiteilige Ausgestaltung vorsieht, die mit der Treibstange zusammen verschiebbar ist.
Es ist deshalb neuerungsgemäß vorgesehen, bei einem Fenster oder bei einer Tür in einem feststehenden Rahmen unmittelbar nebeneinander - ohne festen Mittelpfosten - eingebauten Flügel, die beiden Treibstangenbeschläge
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durch Zusammenwirken eines an einer Treibstange befindlichen Sicherungsteils mit einem an der anderen Treibstange des Treibstangenbeschlags angeordneten Riegelglied die Verstellung zu sperren und bei einem möglichen Einbruchversuch sowohl die Verriegelung als auch die Schaltsperre von einem Riegeleingriff vollständig zu überdecken und so einen Eingriff zu unterbinden.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Neuerung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und in sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung ein zweiflügeliges Fenster, bei dem die Flügel ohne festen Mittelpfosten in den Rahmen eingesetzt sind,
Fig. 2 in einem größeren Maßstab und einer Schnittdarstellung eine erste Variante des neuerungsgemäßen Bereichs des in den Gangflügel und Standflügel des Fensters nach Fig. 1 einzubauende Treibstangenbeschläge in geöffneter Schaltstellung,
Fig. 3 eine Schnittdarstellung nach der Ausführung nach Fig. 2 in geschlossener Schaltstellung,
Fig. 4 in einer Schnittdarstellung in einer zweiten Ausführungsvariante des neuerungsgemäßen Bereichs des in den Gangflügel und den Standflügel des Fensters nach Fig. 1 einzubauenden Treibstangenbeschlags in geöffneter Schaltstellung,
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Fig. 5 das Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 in geschlossener Schaltstellung,
Fig. 6 ebenfalls in einer Schnittdarstellung ein drittes
Ausführungsbeispiel des neuerungsgemäßen Bereichs des in den Gangflügel und in den Standflügel des Fensters nach Fig. 1 einzubauenden Treibstangenbeschlags in geöffneter Schaltstellung,
Fig. 7 eine Schnittdarstellung nach dem Ausführungsbeispiel der Fig. 6 in geschlossener Schaltstellung.
In Fig. 1 der Zeichnung ist ein zweiflügeliges Fenster zu sehen, das als sogenanntes Stulpflügelfenster ausgelegt ist, bei dem also der Erst- oder Gangflügel 1 und der Zweit- oder Standflügel 2 ohne Zwischenschaltung eines festen Mittelpfostens nebeneinander am Rahmen eingebaut sind. In der Regel steht dabei der Gangflügel 1 mit dem Rahmen über einen Drehkippbeschlag in Wirkverbindung, während der Standflügel 2 als reiner Drehflügel in dem Rahmen eingebaut ist.
Dabei sind Treibstangenbeschläge 3 und 4 zumindest in die einander benachbarten vertikalen Holme von dem Gangflügel 1 und dem Standflügel 2 eingebaut, und zwar derart, dass sie sich dort an der Falzumfangsfläche einander gegenüberliegen, während sie insgesamt oder aber zumindest mit ihren Treibstangen 5, 6 in abgestuften Profilnuten aufgenommen sind, die durch die Stulpschienen 7, 8 abgedeckt werden (Fig. 2 bis Fig. 7).
Der Treibstangenbeschlag 3 des Gangflügels 1 wirkt über sein Riegelglied 9 mit Riegeleingriffen 10 zusammen, die auf der Stulpschiene 8 des Treibstangenbeschlages 4 für den Standflügel 2 längsverschieblich geführt oder befestigt sind. Da es sich bei dem Treibstangenbeschlag 3 für den Gangflügel 1 um einen Drehkippbeschlag handelt, ist dieser oben mit einer
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nicht dargestellten Eckumlenkung und unten mit einer nicht gezeichneten Kippverriegelung üblicher Bauart gekoppelt. Üblicherweise befindet sich die vorgestellte Neuerung an der im Treibstangenbeschlag nicht dargestellten Eckumlenkung. Es ist aber auch möglich, die Neuerung d.h. die Sperrvorrichtung auf der Verschlussseite an einem anderen Funktionsbauteil zu positionieren.
Entsprechend der Fig. 1 befindet sich der Gangflügel 1 und der Standflügel 2 mit den jeweiligen Treibstangenbeschlägen 3 und 4 in Verschlussstellung. Durch Entfernen der außen liegenden Schlagleiste des Standflügels 2 besteht selbst in Verschlussstellung die Gefahr, dass sich Unbefugte einfachen Zugang zum Innenraum verschaffen, da die Öffnung so viel Platz bietet, dass ein Einbrecher an den - hier nicht gezeigten - in der Beschlagaufnahmenut im Falzraum liegenden Stulpflügelhebel gelangt, um diesen dann in Öffnungsstellung zu verdrehen und anschließend einsteigen zu können, ohne eine weitere Zerstörung zu verursachen.
Um nun den Standflügel 2 in seinem geschlossenen Zustand gegen Einbruch zu sichern, ist der Treibstangenbeschlag 3 des Drehkippflügels, d.h. des Gangflügels 1, durch Zusammenwirken des an dem Treibstangenbeschlag 3 befindlichen Riegelglieds 9 mit der Sperrvorrichtung 11 gesichert, die eine Verstellung der Treibstange 6 des überschlagenden Standflügels 2 mittels eines an dieser Treibstange 6 befindlichen Sicherungsteils 12 sperrt, wobei wie schon erwähnt das Sicherungsteil 12 in geschlossener Schaltstellung von dem Riegeleingriff 10 vollständig überdeckt.
Gemäß der Fig. 3, 5 und 7 befindet sich der Treibstangenbeschlag 3 mit dem Riegelglied 9 in geschlossener Schaltstellung, wobei das Riegelglied 9 in direktem Kontakt bzw. in direkter Nähe mit dem an dem Treibstangenbeschlag 4 befindlichen Sicherungsteil 12 steht. Dabei ist das Riegelglied 9 in einen Einführschlitz 13 des Riegeleingriffs 10 eingefahren und verhindert, dass der Treibstangenbeschlag 4 bewegt werden kann.
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Besonders vorteilhaft ist dabei, dass das Riegelglied 9 als Pilzkopfzapfen ausgebildet ist, so dass ein Aushebeln der Sperrvorrichtung 11 auszuschließen ist. Aufgrund der Pilzkopfzapfenkonzeption und der U-förmigen Überdeckung des Riegeleingriffs 10 sind alle potenziellen Bereiche, um schließlich den Treibstangenbeschlag 4 des Standflügels 2 über das Sicherungsteil 12 in die geöffnete Stellung zu bewegen, verdeckt. Sowohl das Riegelglied 9 als auch der Riegeleingriff 10 sind bei einem direkten Eingriff auf das Bauteil durch die Wahl des Materials in Bezug auf die Wiederstandsfähigkeit entsprechend gesichert, in dem das Riegelglied 9 beispielsweise als Fließpressteil gefertigt ist und der Riegeleingriff 10 als Stanzteil ausgebildet ist.
Erst wenn durch Verstellung des Treibstangenbeschlags 3 des Gangflügels 1 oder Drehkipp-Fensters das Riegelglied 9 entsprechend nach Fig. 2, 4 und 6 nach links, d.h. aus dem Riegeleingriff 10 bewegt wird, kann der Betätigungsgriff am Standflügel 2, d.h. am Drehflügel nach Öffnen des Drehkippflügels in Öffnungsstellung verdreht werden.
Das Ausführungsbeispiel gemäß der Fig. 2 und 3 zeigt ein Sicherungsteil 12, welches als Federblech ausgebildet ist und mit der Stulpschiene 8 eine formschlüssige und/oder kraftschlüssige Verbindung eingeht. Das Federblech ist dabei in zwei Abschnitte aufgeteilt, wobei der eine Abschnitt 14 die Verbindung zur Stulpschiene 8 des Treibstangenbeschlags 4 bildet und bündig auf der Stulpschiene 8 anliegt. Der andere Abschnitt 15 ist zum Abschnitt 14 leicht abgewinkelt, wobei der Winkel so ausgelegt sein muss, dass die dort befindlichen T-förmigen Arme 16, 16' des Sicherungsteils 12 um 90° abgewinkelt und als Sperrglieder fungieren, aus der Treibstange 6 heraus in geöffnetem Zustand und mit Abstand der abgewandten innenliegenden Seite 18 des Riegeleingriffs 10 positioniert sind. In dieser Stellung gemäß der Fig. 2 der geöffneten Stellung 19 ist das Sicherungsteil 12 in einem federentlasteten Zustand.
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Beim Überführen des Riegelglieds 9 nach Fig. 3 von der geöffneten Stellung in die Verschlussstellung über den Treibstangenbeschlag 3, stößt der Kopf des Riegelglieds 9 bei gleichzeitigem Einlauf in den Riegeleingriff 10 an den abgewinkelten Abschnitt 15 des Sicherungsteils 12, so dass die Sperrglieder 17 automatisch gegen die Federkraft in einen Ausschnitt 20 der Treibstange niedergedrückt werden und so die Treibstange 6 gegen weitere Verschiebung sichert.
Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 4 und 5, ist wie in Fig. 2 und 3 der Riegeleingriff 10 fest mit der Stulpschiene 8 des Treibstangenbeschlags 4 verbunden. Des weiteren ist auch hier auf der zum Treibstangenbeschlag 4 abgewandten Seite am Riegeleingriff 10 ein Einführschlitz 13 vorgesehen, in den nach Fig. 5 das Riegelglied 9 einfährt und in dieser Verschlussstellung 21 aufgrund der pilzkopfartigen Konzeption des Riegelglieds 9 das Stulpflügelfenster gegen Aushebeln gesichert. Das Sicherungsteil 12 hingegen ist dabei L-förmig ausgebildet und in zwei Stege 22, 22' unterteilt, wobei der eine Steg 22 kraftschlüssig mit der Treibstange 8 des Treibstangenbeschlags 4 verbunden ist und der andere Steg 22' sich in Verschlussstellung 21 als Sperrglied 17 in dem U-förmigen Riegeleingriff 10 befindet und von dem Riegelglied 9, welcher nächstliegend zur Riegeleingriffsöffnung 23 gerichtet ist, sperrwirkend gehalten wird. In diesem Ausführungsbeispiel ist es aufgrund der kostengünstigen Herstellung und zur Erzielung einer hohen Festigkeit bei einem möglichen Einbruchversuch vorteilhaft, wenn das Sicherungsteil 12 als Stanzteil gefertigt ist. Sowohl aus Kostengründen als auch zur Steigerung der Festigkeit und damit zur Erzielung einer höheren Wiederstandsfähigkeit gegen Einbruch , ist ebenso wie das Sicherungsteil 12 der Riegeleingriff 10 als Stanzteil gefertigt.
Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 6 und 7, wird eine Sperrvorrichtung 11 aufgezeigt, dessen Sicherungsteil 12 Z-förmig ausgebildet ist und einteilig oder mehrteilig mit dem U-förmigen Riegeleingriff 10 in einer festen Verbindung zueinander stehen und so ein integrales Bauteil bilden. Die Verbindung von dem Sicherungsteil 12 und dem Riegeleingriff 10
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erfolgt über den waagerechten Arm 24 des Z-förmigen Sicherungsteils 12. Mit dem anderen waagerechten Arm 24' entsteht der Kraftschluss mit der Treibstange 6 des Treibstangenbeschlags 4, so dass gemäß nach dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 und 7 der Riegeleingriff 10 oberhalb der Stulpschiene 8 in Verbindung mit dem Sicherungsteil 12 verschiebbar angeordnet ist. Zur Sicherung gegen ungewolltes Verschieben des Treibstangenbeschlages 4, der dem Standflügel 2 zugeordnet ist, ist ein vertikaler Steg 25 angeordnet, der gemäß nach Fig. 7 in der Verschlussstellung 21 an dem Kopf des Riegelglieds 9 gegen ein ungewolltes Verschieben gesichert ist. In Verschlussstellung 21 beabstandet sich der vertikale Steg 25 in einem etwa gleichen Abstand von dem Riegelglied 9 wie das Ende des Einführschlitzes 13 des Riegeleingriffs 10.
Bei einer ersten Verschiebung des Treibstangenbeschlags 4 des Standflügels 2 durch Unbefugte würden so die Anschlagkante vom Ende des Einführschlitzes 13 und die des vertikalen Steges 25 an das Riegelglied 9 des Treibstangenbeschlags 3 stoßen und damit ein öffnen des Fensters oder der Tür verhindern.
Sowohl in Fig. 3 und 5 als auch in Fig. 7 ist das Sicherungsteil 12 in Verschlussstellung vollkommen von dem Riegeleingriff 10, der wie voran beschrieben U-förmig ausgebildet ist, verdeckt und zwar so, dass bei einem möglichen Werkzeugeingriff eines Einbrechers keine Möglichkeit besteht, das Sicherungsteil 12 aus ihrer Verschlussposition in eine ungesicherte geöffnete Position zu bewegen.
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Bezugszeichenliste |
Gangflügel, Erstflügel, Dreh- Kippflügel |
1 |
Standflügel, Zweitflügel, Dreh- Flügel |
2 |
Treibstangenbeschlag |
3 |
Treibstangenbeschlag |
4 |
Treibstange |
5 |
Treibstange |
6 |
Stulpschiene |
7 |
Stulpschiene |
8 |
Riegelglied |
9 |
Riegeleingriff |
10 |
Sperrvorrichtung |
11 |
Sicherungsteil |
12 |
Einführschlitz |
13 |
Abschnitt |
14 |
Abschnitt |
15 |
T-förmige Arme |
16, 16' |
Sperrglied |
17 |
innenliegende Seite |
18 |
geöffnete Stellung |
19 |
Ausschnitt |
20 |
Verschlussstellung |
21 |
Steg |
22, 22' |
Riegeleingriffsöffnung |
23 |
waagerechter Arm |
24, 24' |
vertikaler Steg |
25 |
Ende |
26 |
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Zusammenfassung:
Die Neuerung betrifft eine Einbruchsicherung für ein Fenster oder eine Tür mit zwei in einem feststehenden Rahmen unmittelbar nebeneinander- ohne festen Mittelpfosten- eingebauten Flügeln (1,2), die zumindest an der Falzumfangsfläche der einander benachbarten Holme in einer abgestuften Profilnut einen aus einer Stulpschiene (7,8) und einer darunter längsverschiebbar geführten Treibstange (5,6) bestehenden Treibstangenbeschlag (3 und 4) enthalten, und das an der Treibstange (6) des Treibstangenbeschlages (3) bewegbare Riegelglied (9) mit Riegeleingriffen
(10) in und außer Riegeleingriff einstellbar sind, die auf der Stulpschiene (8) des anderen Treibstangenbeschlages (6) sitzen und eine Sperrvorrichtung (11) aufweisen, die eine Verstellung der Treibstange (6) des überschlagenen Standflügels (2) durch Zusammenwirken eines an dieser Treibstange (6) befindlichen Sicherungsteils (12) mit einem an der Treibstange (5) des anderen Treibstangenbeschlages (3) angeordneten Riegelglied (9) sperrt, wobei das Sicherungsteil (12) in geschlossener Schaltstellung von dem Riegeleingriff (10) vollständig überdeckt wird.
- Hierzu Fig. 5 -