DE20210148U1 - Sendemast für ein Telefon-, Radio- oder Funknetz - Google Patents
Sendemast für ein Telefon-, Radio- oder FunknetzInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Sendemast für ein Telefon-, Radio- oder Funknetz, der an seinem unteren Ende über eine Lagerkonstruktion auf einem Untergrund, insbesondere dem Erdboden, aufgelagert ist und dem elektrische und/oder elektronische Steuervorrichtungen zugeordnet sind.
Um ein Netz der genannten Art möglichst flächendeckend auszugestalten, sind über das Netzgebiet verteilt eine Vielzahl von entsprechenden Sendemasten angeordnet. Ein Sendemast kann beispielsweise als Stahl-Fachwerkmast oder auch als Stahlbetonmast ausgebildet sein und trägt in seinem oberen Bereich der notwendigen Sende- und Empfangsanlagen. Das untere Ende des Mastes ist über eine Lagerkonstruktion, die insbesondere ein Fundament oder eine Auflagerplatte umfasst, auf oder in dem Erdboden gelagert und abgestützt.
Jedem Sendemast sind elektrische und/oder elektronische Steuervorrichtungen zugeordnet. Dieses können entweder direkt am Mast montiert sein, es ist jedoch auch bekannt, die Steuervorrichtungen in einem neben dem Mast platzierten Behälter oder Container anzuordnen, da sie dort zu Wartungs-
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und Reparaturzwecken leichter erreichbar sind. Jedoch erfordert die Anordnung eines separaten Containers neben dem Mastfuß einen erhöhten Platzbedarf und bringt den weiteren Nachteil mit sich, dass zusätzliche Installationsarbeiten notwendig sind, um die innerhalb des Containers befindlichen Steuervorrichtungen mit dem Mast bzw. den dortigen Geräten und Senderanlagen zu verbinden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Sendemast der genannten Art zu schaffen, bei dem die elektrischen und/ oder elektronischen Steuervorrichtungen in einfacher und platzsparender Weise aufgenommen werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Sendemast der genannten Art dadurch gelöst, dass das untere Ende des Mastes auf der Oberseite einer Raumzelle aufsitzt, die mittelbar oder unmittelbar auf dem Untergrund aufliegt, und dass die Steuervorrichtungen im Innenraum der Raumzelle aufgenommen sind.
Erfindungsgemäß ist die Lagerkonstruktion des Mastes auf diese Weise mit einem durch die Raumzelle definierten Hohlraum versehen, der der Aufnahme der Steuervorrichtungen dient. Die Steuervorrichtungen sind somit direkt in die Lagerkonstruktion des Sendemastes integriert und benötigen keinen zusätzlichen Bauraum seitlich neben dem Mast. Die Raumzelle, die auf diese Weise einen Mastsockel bildet, besteht vorzugsweise aus Beton und kann als Beton-Fertigteil vorgefertigt an den Einbauort geliefert werden.
Um die Wartung und Reparatur der im Innenraum der Raumzelle aufgenommenen Steuervorrichtungen zu erleichtern, sollte der Innenraum der Raumzelle so groß sein, dass er von einem Menschen begehbar ist. Zusätzlich sollte in zumindest einer Wand der Raumzelle eine Durchgangstür ausgebildet sein,
durch die ein Benutzer den Innenraum der Raumzelle betreten und verlassen kann. Die Raumzelle liegt mit ihrer Unterseite mittelbar oder unmittelbar auf dem Untergrund auf. Vorzugsweise ist unterhalb der Raumzelle ein in üblicher Weise ausgestaltetes Fundament oder eine Auflagerplatte vorgesehen, auf die die Raumzelle aufgesetzt ist. Dabei kann die Raumzelle in den Untergrund eingegraben sein, so dass sie das ästhetische Erscheinungsbild des Sendemastes nicht beeinträchtigt, alternativ ist es jedoch auch möglich, dass die Raumzelle an der Oberfläche des Erdbodens teilweise oder vollständig hervorsteht.
Die korrekte Positionierung der Raumzelle relativ zu dem Fundament oder der Auflagerplatte lässt sich erreichen, wenn die Raumzelle mit dem Fundament oder Auflagerplatte verdübelt oder verschraubt ist. Dabei können die Dübel oder Schrauben so ausgestaltet sein, dass sie eine Neigungskorrektur der Raumzelle erlauben und diese somit in exakt horizontaler Ausrichtung angeordnet sein kann. Zusätzlich o-0 der alternativ dazu kann das Fundament oder die Auflagerplatte seitliche Randkappen aufweisen, zwischen denen die Raumzelle unter enger Passung aufgenommen ist. Die Randkappen verhindern eine seitliche Verschiebung der Raumzelle relativ zu dem Fundament oder der Auflagerplatte, d.h. eine Relativbewegung parallel zur Auflagerebene.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Raumzelle an ihrem Boden und/oder ihren Seitenwänden und/oder ihrer Decke eine Schicht einer Wärmedämmung oder -isolierung trägt, was insbesondere dann sinnvoll ist, wenn die Steuervorrichtungen wärmeempfindliche Bauteile umfassen, die vor extremen Temperaturen geschützt werden sollten.
Wenn der auf der Oberseite bzw. der Decke der Raumzelle aufsitzende Sendemast als Stahl-Fachwerkmast bzw. Gittermast ausgestaltet ist, werden die aus dem Mast resultierenden Kräfte an wenigen Punkten in die Decke der Raumzelle eingeleitet. Vorzugsweise sind die Lasteinleitungspunkte direkt oberhalb der Seitenwände der Raumzelle angeordnet. Um die dabei auftretenden lokalen Spannungskonzentrationen zuverlässig aufnehmen zu können und um die Kräfte über die Seitenwände der Raumzelle in den Untergrund abzuleiten, kann es notwendig sein, die Decke und/oder die Seitenwände der Raumzelle im Bereich der Auflagerpunkte des Mastes mit einer Verstärkung auszugestalten, was insbesondere durch die Anordnung von Fuß- oder Lastverteilungsplatten und/oder eine erhöhte lokale Betonbewehrung geschehen kann.
Vorzugsweise sind die Auflagerpunkte des Mastes auf der Raumzelle höhenverstellbar ausgestaltet, so dass eine nachträgliche Ausrichtung des Mastes möglich ist, um diesen möglichst genau vertikal anzuordnen.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung ersichtlich. Es zeigen:
Figur 1 einen Schnitt durch eine Lagerkonstruktion eines Mastes,
Figur 2 eine Abwandlung der Ausgestaltung gemäß Fig. 1, und
Figur 3 den Schnitt III-III in Fig. 1.
Gemäß Fig. 1 ist auf einen Untergrund 13, bei dem es sich 5 um den Erdboden handeln kann, eine aus Stahlbeton bestehen-
de Auflagerplatte 12 aufgelagert, die als einstückige Ortbetonplatte ausgebildet oder wie im dargestellten Fall aus mehreren vorgefertigten Beton-Plattenteilen 12a bestehen kann.
Auf die Auflagerplatte 12 ist eine vorgefertigte Raumzelle 11 aus Stahlbeton aufgesetzt, deren Boden 11b über Dübel 14 mit der Auflagerplatte 12 verbunden ist. Die Raumzelle 11 trägt an ihrem Boden 11b, ihren Seitenwänden 11a und ihrer Decke lic jeweils eine Wärmeisolierschicht 15.
Der Innenraum 18 der Raumzelle 11 ist über eine Durchgangstür 17 zugänglich, wobei der Innenraum 18 so dimensioniert ist, dass ein Mensch in ihm aufrecht gehen kann.
Im Innenraum 18 sind nur schematisch dargestellte Steuervorrichtungen 19 für die nicht dargestellten Empfangs- und Sendeanlagen angeordnet.
Auf die Decke lic der Raumzelle 11 ist ein als Fachwerk ausgebildeter Sendemast 10 aufgesetzt, wobei im Bereich der Auflagerpunkte des Sendemastes 10 Fußplatten 16 in die Decke integriert sind, die der Aufnahme und Ableitung der aus dem Mast 10 resultierenden Lasten dienen und höhenverstellbar sind, um die Ausrichtung des Sendemastes 10 einzustellen und zu korrigieren. Wie Fig. 3 zeigt, sind die Fußplatten 16 und damit die Auflagerpunkte des Sendemastes 10 direkt oberhalb bzw. auf den Seitenwänden 11a der Raumzelle 11 angeordnet, so dass die Lasten unmittelbar in die Seitenwände 11a eingeleitet werden.
Die in Fig. 2 dargestellte Ausführung unterscheidet sich von der Konstruktion gemäß Fig. 1 lediglich dadurch, dass die Auflagerplatte 12 seitliche, nach oben hervorstehende Randkappen 12b besitzt, zwischen denen eine napfartige Auf
nähme gebildet ist, in die die Raumzelle 11 von oben unter enger Passung einsetzbar ist. Die Randkappen 12b liegen außenseitig an den Betonwänden 11a der eingesetzten Raumzelle 11 an und verhindern eine Relativverschiebung zwischen der Auflagerplatte 12 und der Raumzelle 11 parallel zur Auflagerebene.
Claims (9)
1. Sendemast für ein Telefon-, Radio- oder Funknetz, der an seinem unteren Ende über eine Lagerkonstruktion auf einem Untergrund (13), insbesondere dem Erdboden aufgelagert ist und dem elektrische und/oder elektronische Steuervorrichtungen (19) zugeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass das untere Ende des Mastes (10) auf der Oberseite einer Raumzelle (11) aufsitzt, die mittelbar oder unmittelbar auf dem Untergrund (13) aufliegt, und dass die Steuervorrichtungen (19) im Innenraum (18) der Raumzelle (11) aufgenommen sind.
2. Sendemast nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum (18) der Raumzelle (11) von einem Menschen begehbar ist und dass in zumindest einer Wand (11a) der Raumzelle (11) eine Durchgangstür (17) ausgebildet ist.
3. Sendemast nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Raumzelle (11) auf einem Fundament oder einer Auflagerplatte (12) aufliegt.
4. Sendemast nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Raumzelle (11) mit dem Fundament oder der Auflagerplatte (12) verdübelt oder verschraubt ist.
5. Sendemast nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Fundament oder die Auflagerplatte (12) seitliche Randkappen (12b) aufweist, zwischen denen die Raumzelle (11) unter enger Passung aufgenommen ist.
6. Sendemast nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Raumzelle (13) aus Beton besteht.
7. Sendemast nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Raumzelle (11) an ihrem Boden (11b) und/oder ihren Seitenwänden (11a) und/oder ihrer Decke (11c) eine Wärmedämmung (15) trägt.
8. Sendemast nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Decke (11c) der Raumzelle (11) im Bereich der Auflagerpunkte des Mastes (10) eine Verstärkung aufweist.
9. Sendemast nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagerpunkte des Mastes (10) höhenverstellbar sind.
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