DE20206020U1 - Führungskanal für flexible Leitungen - Google Patents
Führungskanal für flexible LeitungenInfo
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- H02G3/00—Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
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- H02G3/04—Protective tubing or conduits, e.g. cable ladders or cable troughs
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Description
Die Erfindung betrifft einen Führungskanal für flexible Leitungen, insbesondere für Elektrokabel, mit einseitig offenen im Querschnitt U-förmig ausgebildeten Kanalunterteilen aus elektrisch leitfähigem Material, mit auf diese aufrastbaren Abdeckungen aus elektrisch leitfähigem Material und mit Kontaktblechen zum Potentialausgleich, die mit Spitzen zur Kontaktierung der Kanalteile versehen sind.
Führungskanäle dieser Art sind bekannt (DE 41 11 536 C1). Dort sind rinnenförmige Unterteile vorgesehen, die jeweils am Rand der offenen Seite Profilierungen aufweisen, auf welche die Abdeckung aufgerastet ist. Zur Erdung oder zum Potentialausgleich zwischen benachbarten Kanalunterteilen wird dort ein gebogenes Blech am Boden der Kanalunterteile eingespannt, das mit nach außen gerichteten Spitzen sich in das Material der Seitenwände der Kanalunterteile eindrückt und so, weil es am Übergang von fluchtend angeordneten Kanalunterteilen vorgesehen ist, die elektrische Verbindung zwischen benachbarten Kanalunterteilen herstellt.
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Aus dem Gebrauchsmuster 84 10 740 ist es ferner bekannt, ähnliche Federbleche an den Seitenwänden des Unterteiles eines Kabelkanals einzusetzen, um, da auch hier die Längsseite dieses Bleches mit nach unten gerichteten Zähnen versehen ist, einen elektrischen Kontakt zwisehen benachbarten Kanalunterteilen herzustellen.
Kontaktbleche dieser Art müssen im allgemeinen vor dem Einlegen der flexiblen Leitungen, insbesondere der Elektrokabel, in die Kanalteile eingesetzt werden, weil der Boden oder auch die Seitenwände des Kanal-Unterteiles nach dem Verlegen von Leitungen nicht mehr ohne weiteres zugängig sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfachere Art der Anordnung von Kontaktblechen vorzusehen, mit denen auch die Abdeckung geerdet werden kann, ohne dass hierzu besondere Maßnahmen notwendig sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe besteht die Erfindung bei einem Führungskanal der eingangs genannten Art darin, dass die Kontaktbleche als Klammern ausgebildet sind, die mit beidseitig vorgesehenen gebogenen Laschen auf Wülste an den freien Rändern der Kontaktunterteile aufrastbar sind. Durch diese Ausgestaltung können die Kontaktbleche auch erst nach dem Verlegen von Leitungen in einfacher Weise angebracht werden und dienen dabei auch noch als ein gewisser Abschluss des noch offenen Kabelkanals nach außen. Verlegte Leitungen werden auf diese Weise vorfixiert, ehe die eigentliche Abdeckung das Kontaktblech übergreifend aufgeschnappt werden kann. Diese Ausgestaltung bewährt sich insbesondere dann, wenn die Kanalunterteile mit ihrer offenen Seite nach unten an Decken o.dgl. verlegt werden. Durch die Anordnung der erfindungsgemäßen Kontaktbleche können bei einer solchen Ausgestaltung die Leitungen innerhalb des Kanales gehalten werden, ehe die Abdeckung aufgesetzt wird.
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In Weiterbildung der Erfindung kann mindestens eine der Lasche als eine klammerartig ausgebildete Rastlasche mit einer Öffnungsbreite zwischen ihren Rastschenkeln ausgebildet sein, die kleiner als der Durchmesser des zugeordneten Wulstes am Kanalunterteil ist. Diese Ausgestaltung nämlich erlaubt es, die Kontaktklammer unverlierbar und in der Art eines Schamieres unverlierbar am Kabelkanal anzubringen, was die Montage und insbesondere auch eine spätere Demontage oder eine Nachinstallation sehr leicht macht.
In Weiterbildung der Erfindung kann die das Scharnier bildende Rastlasche im Querschnitt omegaförmig ausgebildet sein und auf einen Endwulst des zugeordneten Kanalunterteils aufgerastet sein. Das Kanalunterteil wird dabei zweckmäßig unterhalb des Wulstes noch mit einer äußeren nutartigen Vertiefung versehen, die dazu dient, entsprechende Rastränder der Abdeckung aufzunehmen.
In Ausgestaltung der Erfindung können die Spitzen zur Kontaktierung der Kanalunterteile im Bereich der Rastlasche angeordnet sein, wobei sie zweckmäßig neben der Rastlasche angeordnet sind und zwar so, dass sie sich mit dem Einschwenken und Verrasten der Kontaktklammer in die Innenseite des oberen Randes des Kanalunterteiles eindrücken.
In Ausgestaltung der Erfindung kann zumindest eine der Kontaktspitzen von einer der Rastlaschen zum Innenrand des Kanalunterteils hin gerichtet abragen, um diese Funktion zu erfüllen.
Die Rastlaschen können untereinander durch ein Mittelteil verbunden sein, das als Anlage für die Abdeckung dient und, solange die Abdeckung noch nicht aufgesetzt ist, den Inhalt des Kanalunterteiles am Herausfallen hindert.
In Weiterbildung der Erfindung können von mindestens einer der Rastlaschen Kontaktspitzen durch eine Aussparung in der Fläche des Mittelteils hindurchragen, so dass sie zur Kontaktierung der Abdeckung dienen können. Die Kontaktklammer nach der Erfindung erfüllt damit mehrere Aufgaben. Sie stellt die elektrische Verbindung von Kanalunterteil zur Abdeckung her, sie stellt die elektrische Verbindung der Kanalunterteile untereinander her, wenn sie an der Übergangsstelle zwischen den Kanalunterteilen montiert ist, sie sichert den Kabelrückhalt bei einer Nachinstallation, insbesondere auch bei einer Deckenmontage, sie dient als Gegenhalt für die Rastung der Abdeckung, was insbesondere bei breiteren Kanälen wichtig sein kann, und sie stellt ein unverlierbares Scharnier dar, das sich jederzeit zum Zweck einer Nachinstallation oder Demontage entriegeln und wieder schließen lässt.
Die erfindungsgemäßen Kontaktklammern lassen sich in einfacher Weise aus gestanztem und gebogenem Federblech herstellen. Sie verbessern die Funktion von metallischen Führungskanälen entscheidend.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen dargestellt und wird im folgenden erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die Stoßstelle von zwei aneinander grenzenden Kanalunterteilen ohne Abdeckung mit einer an der Stoßstelle eingesetzten Kontaktklammer nach der Erfindung,
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Fig. 2 die schematische Darstellung des Querschnittes nach der Schnittlinie U-Il des Kabelkanals der Fig. 1,
Fig. 3 eine schematische Darstellung des Ansetzvorganges einer erfindungsgemäßen Kontaktklammer,
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Fig. 4 einen Montageschritt weiter vor dem vollständigen Aufrasten der Kontaktklammer,
Fig. 5 die auf den Kabelkanal aufgerastete Kontaktklammer einschließlieh der aufgerasteten Abdeckung,
Fig. 6 eine perspektivische Darstellung der Rastklammer nach der Erfindung für einen besonders breiten Kabelkanal,
Fig. 7 eine Rastklammer, wie sie in den Fig. 1 bis 5 eingesetzt ist und
Fig. 8 den Querschnitt des Kabelkanals ähnlich Fig. 2, jedoch bei einer Anordnung des Kabelkanals an einer Decke.
Die Fig. 1 lässt zwei fluchtend zueinander angeordnete Kanalunterteile 1, 2 mit U-förmigem Querschnitt - siehe Fig. 2 - erkennen, die beide in einer bestimmte Länge a, beispielsweise von 2000 mm, ausgebildet sind. Diese Kanalunterteile 1 bzw. 2 sind an ihren offenen Rändern mit einem eingerollten Wulst 3 versehen und etwas unterhalb von diesem mit einer nach innen gerichteten Einprägung 4, die eine nach außen offene Nut bildet. Diese längs des Kanalunterteiles verlaufende Nut 4 dient, wie Fig. 5 erkennen lässt, dazu, eine Abdeckung 5 mit ihren Rändern 6 rastend aufzunehmen.
Die Fig. 1 und 2 zeigen, dass an der Stoßstelle zwischen den beiden Kanalunterteilen 1 und 2 eine Rastklammer 7 in der aus Fig. 2 ersichtlichen Weise aufgesetzt ist, die in Längsrichtung der Kanalunterteile 1 und 2 jeweils ein Stück in diese hineinragt. Die Rastklammer, die im übrigen in Fig. 7 zu erkennen ist, übernimmt dabei aufgrund ihrer Ausgestaltung mehrere Aufgaben. Eine davon ist die elektrische Kontaktierung der beiden benachbarten Kanalunterteile 1 und 2 zum Zweck ihrer Erdung.
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Die Fig. 3 bis 5 erläutern zunächst die relativ einfache Art und Weise des Ansetzens der Rastklammer 7, wobei die spezielle Ausgestaltung der Rastklammer von Bedeutung ist, die ebenfalls im folgenden erläutert werden wird.
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Wie Fig. 7 und auch Fig. 6 entnommen werden kann, besteht die Rastklammer 7 bzw. T aus einem aus Federblech gestanztem Streifen mit einem Mittelteil 8, dessen beide Schmalränder mit Rastlaschen 9 und 10 versehen sind, von denen die Rastlasche 9 - siehe Fig. 3 - einen etwa omegaförmigen Querschnitt mit einer freien Öffnung 11 aufweist, die schmäler ist als die Breite oder der Durchmesser des Wulstes 3. Wird daher diese Rastlasche 9 im Sinn der Fig. 3 an den Wulst angesetzt und gemäß Fig. 4 über diesen gedrückt, so bildet sie eine Art Scharnier für die Kontaktklammer 7, die, siehe Fig. 4, unverlierbar am Kanalunterteil 1 (oder auch am Kanalunterteil 2) befestigt ist. Wird die Kontaktklammer 7 aus ihrer Stellung nach Fig. 4 weiter im Uhrzeigersinn verschwenkt, was unter elastischer Verformung des federnden Steges 8 möglich ist, dann rastet sie auch mit der zweiten Lasche 10 am gegenüberliegenden Wulst 3 ein und überbrückt somit die freie Öffnung des Kanalunterteiles 1, welcher zu diesem Zeitpunkt schon mit flexiblen Leitungen, insbesondere mit Elektrokabeln 12, gefüllt ist. Diese Kabel 12 werden auf diese Weise nach dem Aufrasten der Kontaktklammer 7 sicher innerhalb des Unterteiles 1 gehalten. Durch Ergreifen des freien Endes der Lasche 10 lässt sich die Kontaktklammer 7 auch wieder öffnen, um beispielsweise Nachinstallationen vornehmen zu können. Sie bleibt dabei unverlierbar mit ihrer Lasche 9 am Kabelkanal hängen.
Gemäß Fig. 5 lässt sich eine Abdeckung 5 auf das Kanalunterteil 1 aufrasten, wenn die Kontaktklammer 7 geschlossen ist. Die Kontaktklammer dient dabei mit ihrem Mittelsteg 8 als Abstützung für die Abdeckung 5, was bei besonders breiten Kabelkanälen von Bedeutung sein kann.
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Die Fig. 3, 4 und 7 bzw. 6 zeigen, dass zu beiden Seiten der Rastlasche 9 Laschen 13 mit Kontaktspitzen 14 vorgesehen sind und dass auch die Rastlasche 9 mit einer ausgestanzten und nach derselben Seite wie die Kontaktspitzen 14 weisenden Kontaktlasche ausgerüstet ist. Die Breite b der Rastklammer 7 ist zu diesem Zweck ausreichend zu bemessen. Sie kann bei einem Ausführungsbeispiel 50 mm betragen, so dass die Kontaktklammern 7, 7' im Vergleich zur Länge a der Kanalunterteile 1 und 2 nur verhältnismäßig schmale Stege bilden, die aber zur elektrischen Kontaktgabe und zum Halten des Inhaltes der Kanalunterteile ausreichen.
Die Fig. 6 und 7 zeigen auch, dass beidseits der Rastlasche 10 Kontaktlaschen 16 mit Spitzen 17 angeordnet sind. Die Fig. 5 oder die Fig. 3 und 4 lassen erkennen, dass sich diese Kontaktspitzen 14 bzw. 17 bei einer Verschwenkung der Kontaktklammer 7 im Uhrzeigersinn bis in ihre Endlage in die Innenwand des Kanalunterteiles 1 eindrücken und so den elektrischen Kontakt zwischen den fluchtenden Kanalunterteilen 1 und 2 herstellen.
Die Kontaktklammer 7 ist aber im Bereich ihrer Rastlaschen 9 und 10 auch mit Kontaktspitzen 18 versehen, die durch eine Ausnehmung 19 im Steg 8 nach der vom Kanalinnenraum wegweisenden Seite hindurch ragen. Diese Kontaktspitzen 18 drücken sich in die Abdeckung 5 herein, wenn diese gemäß Fig. 5 auf das Kanalunterteil 1 und die daran schon befestigte Kontaktklammer 7 aufgesetzt wird. Die Kontaktklammer 7 stellt daher eine elektrische Verbindung zwischen aneinander grenzenden Kanalunterteilen und deren Abdeckung her. Sie ist weiter ein vorteilhaftes Hilfselement für die Montage und Halterung der im Inneren der Kanalunterteile untergebrachten Leitungen 12. Dies gilt insbesondere, wenn das Kanalunterteil gemäß Fig. 8 an einer Decke befestigt ist und die Kontaktklammer 7 die im Inneren verlegten Leitungen 12 gegen ein Herausfallen nach unten sichern, bevor eine Abdeckung aufgerastet wird.
Claims (9)
1. Führungskanal für flexible Leitungen, insbesondere für Elektrokabel (12), mit einseitig offenen im Querschnitt U-förmig ausgebildeten Kanalunterteilen (1, 2) aus elektrisch leitfähigem Material, mit auf diese aufrastbaren Abdeckungen (5) aus elektrisch leitfähigem Material und mit Kontaktblechen zum Potentialausgleich, die mit Spitzen (14, 17) zur Kontaktierung der Kanalteile versehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktbleche als Kontaktklammern (7, 7') ausgebildet sind, die mit beidseitig vorgesehenen gebogenen Laschen (9, 10) auf Wülste (3) an den freien Rändern der Kanalunterteile (1, 2) aufrastbar sind.
2. Führungskanal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Laschen als eine klammerartig ausgebildete Rastlasche (9) mit einer Öffnungsbreite zwischen ihren Rastschenkeln ausgebildet ist, die kleiner als der Durchmesser des zugeordneten Wulstes (3) am Kanalunterteil (1) ist.
3. Führungskanal nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastlasche (9) omegaförmig im Querschnitt ausgebildet ist.
4. Führungskanal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spitzen (14, 17) zur Kontaktierung der Kanalunterteile (1, 2) im Bereich der Rastlaschen (9, 10) angeordnet sind.
5. Führungskanal nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktspitzen (14, 17) neben den Rastlaschen (10, 9) angeordnet sind.
6. Führungskanal nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Kontaktspitzen (15) von einer der Rastlaschen (9) zur Innenwand des Kanalunterteils (1) hin abragt.
7. Führungskanal nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastlaschen (9, 10) untereinander durch ein Mittelteil (8) verbunden sind, das als Anlage für die Abdeckung (5) dient.
8. Führungskanal nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass von mindestens einer der Rastlaschen (9, 10) Kontaktspitzen (18) durch eine Aussparung (19) in der Fläche des Mittelteils (8) hindurchragen, die zur Kontaktierung der Abdeckung (5) dienen.
9. Führungskanal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktklammern (7, 7') aus gestanztem und gebogenem Federblech gebildet sind.
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