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TECHNISCHES GEBIET
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verschlussanordnung für einen Behälter, insbesondere einen mit einem gießbaren Produkt gefüllten oder befüllbaren Behälter, noch spezieller einen mit einem gießbaren Lebensmittelprodukt gefüllten oder befüllbaren Behälter.
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auch auf einen mit einem gießbaren Produkt gefüllten oder befüllbaren Behälter, insbesondere einen mit einem gießbaren Lebensmittelprodukt gefüllten oder befüllbaren Behälter, der eine Verschlussanordnung aufweist.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Bekanntlich werden viele flüssige oder gießbare Lebensmittelprodukte wie Fruchtsaft, H-Milch, Wein, Tomatensauce usw. in Behältern wie Verbundverpackungen, Flaschen, Dosen und dergleichen verkauft.
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Es ist ferner bekannt, dass solche Behälter häufig mit einer Verschlussanordnung versehen sind, die das Ausgießen des gießbaren Produkts aus dem Behälter gezielt ermöglicht.
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Eine typische Verschlussanordnung umfasst einen Hals, der mit dem Behälter verbunden ist und einen Ausguss aufweist, der das Ausgießen des gießbaren Produkts aus dem Behälter ermöglicht, sowie einen Deckel, der so konfiguriert ist, dass er den Ausguss gezielt öffnen und schließen kann und beim Schließen des Ausgusses mit dem Hals verbunden ist.
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Es ist ferner bekannt, dass die Verschlussanordnung typischerweise ein Ringelement umfasst, das mit dem Hals verbunden ist und diesen umgibt. Die Axialbewegung des Ringelements entlang des Halses wird typischerweise durch einen ringförmigen Steg begrenzt, der radial aus dem Hals herausragt, um zu gewährleisten, dass das Ringelement mit dem Hals verbunden bleibt.
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Außerdem sind das Ringelement und der Deckel vor dem ersten Abnehmen des Deckels durch Verbindungsbrücken miteinander verbunden, die beim ersten Abnehmen des Deckels vom Hals zerbrechen. Nach dem ersten Entfernen des Deckels vom Hals werden das Ringelement und der Deckel voneinander gelöst.
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Ein Nachteil besteht darin, dass der Deckel nicht mit dem Ringelement verbunden ist, so dass beim Entfernen des Deckels vom Hals zum Öffnen des Ausgusses der Deckel vom Behälter abgetrennt und getrennt ist. Dies bedeutet z.B., dass ein Benutzer den Deckel in einer Hand und den Behälter in der anderen Hand halten muss. Außerdem kann dies zu einer unerwünschten Verschmutzung des Deckels führen.
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Um solche Unannehmlichkeiten zu überwinden, wurde vorgeschlagen, den Deckel mit Hilfe eines Verbindungselements an das Ringelement zu binden. Obwohl solche Verschlussanordnungen zufriedenstellend funktionieren, besteht in der Branche der Wunsch, solche Verschlussanordnungen weiter zu verbessern. Insbesondere können angebundene Verschlusskappen den Nachteil aufweisen, dass nach dem Öffnen der Kappe der Deckel beim Ausgießen des flüssigen Produkts aus dem Behälter mit dem Ausguss hinderlich sein kann.
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OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, auf einfache und kostengünstige Weise eine verbesserte Verschlussanordnung für Behälter bereitzustellen, die insbesondere mit einem gießbaren Produkt gefüllt oder befüllbar sind, insbesondere mit einem gießbaren Lebensmittelprodukt gefüllt oder befüllbar sind.
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Vorteilhafterweise ist es eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, auf einfache und kostengünstige Weise eine verbesserte Verschlussanordnung für Behälter bereitzustellen, die mit einer minimalen Belastung der Ringelemente beim Betätigen der jeweiligen Deckel einhergeht.
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Vorteilhafterweise ist es eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, auf einfache und kostengünstige Weise einen insbesondere mit einem gießbaren Produkt gefüllten oder befüllbaren Behälter, insbesondere einen mit einem gießbaren Lebensmittelprodukt gefüllten oder befüllbaren Behälter, bereitzustellen, der eine Verschlussanordnung aufweist, die mit einer minimalen Belastung der Ringelemente bei der Betätigung der jeweiligen Deckel einhergeht.
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Erfindungsgemäß ist eine Verschlussanordnung nach dem unabhängigen Anspruch 1 vorgesehen.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Verschlussanordnung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung ist auch ein Behälter nach Anspruch 15 vorgesehen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
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Eine nicht einschränkende Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren beschrieben, die Folgendes zeigen:
- 1 ist eine schematische perspektivische Ansicht eines Teils eines Behälters, der eine Verschlussanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung aufweist, wobei Teile zur Verdeutlichung entfernt sind;
- 2 ist eine Explosionsdarstellung der Verschlussanordnung aus 1, wobei Teile zur Verdeutlichung entfernt wurden;
- 3 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht von Details der Verschlussanordnung von 1, wobei Teile zur Verdeutlichung entfernt wurden;
- 4 ist eine weitere vergrößerte perspektivische Ansicht von Details der Verschlussanordnung von 1, bei der Teile zur Verdeutlichung entfernt wurden;
- Die 5 und 6 zeigen die Verschlussanordnung von 1 im geöffneten Zustand vor dem Drehen des Deckels um eine Torsionsachse;
- Die 7, 8 und 9 zeigen die Verschlussanordnung der 1 im geöffneten Zustand nach dem Drehen des Deckels um die Torsionsachse.
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VORTEILHAFTE AUSFÜHRUNGSFORMEN DER ERFINDUNG
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Bezugszeichen 1 bezeichnet als Ganzes einen Behälter, wie eine Flasche, eine (Verbund-)Verpackung, eine Dose oder dergleichen, umfassend einen Grundkörper 2 und eine Verschlussanordnung 3, die mit dem Grundkörper 2 gekoppelt oder koppelbar ist.
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Bevorzugt, aber nicht notwendigerweise, ist der Behälter 1 mit einem gießbaren Produkt gefüllt oder befüllbar, insbesondere mit einem gießbaren Lebensmittelprodukt, insbesondere einem sterilisierten und/oder steril verarbeiteten gießbaren Lebensmittelprodukt, wie Fruchtsaft, Milch (z.B. ultrahocherhitzte Milch), Wasser, Wein, Tomatensauce, Zucker, Salz und anderen.
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Die folgende Beschreibung bezieht sich auf zusammengesetzte Behälter 1, insbesondere auf Behälter 1, deren Grundkörper 2 aus einer Bahn aus Verpackungsmaterial besteht, die eine mehrschichtige Struktur aufweist, obwohl dies in keiner Weise den durch die beigefügten Ansprüche definierten Schutzumfang einschränken soll.
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Insbesondere umfasst die Bahn aus Verpackungsmaterial mindestens eine Schicht aus Fasermaterial, wie z.B. eine Papier- oder Kartonschicht, und mindestens zwei Schichten aus heißsiegelfähigem Kunststoff, z.B. Polyethylen, wobei die Schicht aus Fasermaterial dazwischen angeordnet ist. Eine dieser beiden Schichten aus heißsiegelfähigem Kunststoff bildet die Innenfläche des Grundkörpers 2, die das gießbare Produkt berührt.
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Vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, umfasst die Bahn aus Verpackungsmaterial auch eine Schicht aus gas- und lichtundurchlässigem Material, z. B. Aluminiumfolie oder Ethylen-Vinylalkohol-Folie (EVOH), die insbesondere zwischen einer der Schichten aus heißsiegelfähigem Kunststoff und der Schicht aus Fasermaterial angeordnet ist. Vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, umfasst die Bahn aus Verpackungsmaterial auch eine weitere Schicht aus heißsiegelfähigem Kunststoff, die zwischen der Schicht aus gas- und lichtundurchlässigem Material und der Schicht aus Fasermaterial angeordnet ist.
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Gemäß einer bevorzugten, nicht einschränkenden Ausführungsform definiert der Grundkörper 2 eine versiegelte Verpackung, insbesondere eine versiegelte Kartonverpackung, die eine bestimmte Oberfläche zum Ausgießen aufweist (nicht dargestellt und als solche bekannt), und die Verschlussanordnung 3 ist am Grundkörper 2 angebracht, insbesondere im Bereich der vorgesehenen Oberfläche zum Ausgießen.
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Gemäß einer bevorzugten, nicht einschränkenden Ausführungsform wird (werden) die Verschlussanordnung(en) 3 vor, während oder nach der Bildung, dem Füllen und dem Versiegeln des (der) Grundkörper(s) 2 mittels eines Formgebungsverfahrens und/oder Klebeverbindung und/oder Ultraschallverbindung an dem (den) Grundkörper(n) 2 angebracht.
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Alternativ kann/können die Verschlussanordnung(en) 3 auf die Bahn aus Verpackungsmaterial aufgebracht werden, bevor die Bahn aus Verpackungsmaterial in einer Verpackungsmaschine zum Formen, Füllen und Versiegeln des/der Grundkörpers) 2 aus der Bahn aus Verpackungsmaterial angeordnet wird oder während des Vorschubs der Bahn aus Verpackungsmaterial in der Verpackungsmaschine.
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Unter besonderer Bezugnahme auf 1 erstreckt sich der Grundkörper 2 entlang einer Längsachse A, einer ersten Querachse B und einer zweiten Querachse C. Insbesondere steht die Achse A senkrecht zur Achse B und zur Achse C und die Achse B und die Achse C stehen senkrecht zueinander.
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Vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, ist die Ausdehnung des Grundkörpers 2 entlang der Achse A größer als die Ausdehnung des Grundkörpers 2 entlang der Achse B und der Achse C.
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Vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, ist der Grundkörper 2 parallelepipedisch ausgebildet.
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Gemäß der offenbarten nicht-einschränkenden Ausführungsform umfasst der Grundkörper 2 einen ersten Wandabschnitt, der insbesondere quer, besonders insbesondere senkrecht, zur Achse A verläuft, von der aus sich der Grundkörper 2 entlang der Achse A erstreckt. Bevorzugt, aber nicht notwendigerweise, definiert der erste Wandabschnitt eine Oberfläche des Behälters 1, insbesondere des Grundkörpers 2, die im Gebrauch mit einer Unterlage, wie z.B. einem Regal, in Kontakt gebracht werden kann, wenn sie im Gebrauch z.B. in einer Verkaufsstelle ausgestellt wird oder wenn sie gelagert wird. Insbesondere definiert der erste Wandabschnitt einen unteren Wandabschnitt, wenn er auf einer Unterlage angeordnet ist und/oder während des Verzehrs des gießbaren Produkts aus dem Behälter 1 durch einen Verbraucher.
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Vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, umfasst der Grundkörper 2 auch eine Vielzahl von Seitenwänden 4, die (fest) mit dem ersten Wandabschnitt verbunden sind und sich, insbesondere im Wesentlichen parallel zur Achse A, von dem ersten Wandabschnitt erstrecken.
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Vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, umfasst der Grundkörper 2 auch mindestens einen zweiten Wandabschnitt 5, der dem ersten Wandabschnitt gegenüberliegt und mit den Seitenwänden 4 (fest) verbunden ist. Mit anderen Worten, die Seitenwände 4 sind zwischen dem ersten Wandabschnitt und dem zweiten Wandabschnitt 5 angeordnet. Insbesondere bei der Anordnung auf einem Träger und/oder bei der Verwendung während des Verzehrs des gießbaren Produkts durch einen Verbraucher aus dem Behälter 1 definiert der zweite Wandabschnitt 5 einen oberen Wandabschnitt.
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Gemäß einigen nicht einschränkenden Ausführungsformen können der erste Wandabschnitt und der zweite Wandabschnitt 5 parallel zueinander sein. Alternativ dazu können der erste Wandabschnitt und der zweite Wandabschnitt 5 gegeneinander geneigt sein.
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Gemäß einigen nicht einschränkenden Ausführungsformen umfasst der zweite Wandabschnitt 5 die vorgesehene Oberfläche der Gießöffnung.
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Gemäß einer bevorzugten, nicht einschränkenden Ausführungsform umfasst die vorgesehene Oberfläche des Grundkörpers 2 ein Ausgussloch, das den Ausfluss des gießbaren Produkts aus dem Grundkörper 2 ermöglicht.
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Gemäß einer bevorzugten, nicht einschränkenden Ausführungsform umfasst die vorgesehene Oberfläche der Ausgussöffnung auch eine Trennmembran, die das Ausgussloch verschließt. Insbesondere ist die Trennmembran so konfiguriert, dass sie das gießbare Produkt im Grundkörper 2 zurückhält, wenn sie intakt ist, und dass sie zumindest teilweise (und nicht reversibel) geöffnet und/oder zerrissen und/oder geschnitten und/oder durchstochen werden kann, um den Ausfluss des gießbaren Produkts aus dem Grundkörper 2 durch zumindest einen Teil des Ausgusslochs zu ermöglichen. Insbesondere ist die Trennmembran so konfiguriert, dass sie das Ausfließen des gießbaren Produkts nach dem Verlust seiner Integrität ermöglicht und das gießbare Produkt vor dem Schneiden und/oder Öffnen und/oder Zerreißen und/oder Durchstechen vor der äußeren Umgebung schützt.
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Vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, umfasst die Trennmembran ein Gas- und Lichtbarrierematerial, z. B. Aluminiumfolie oder Ethylenvinylalkohol (EVOH)-Film.
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Gemäß einer bevorzugten, nicht einschränkenden Ausführungsform ist die Trennmembran durch einen Teil der Bahn aus Verpackungsmaterial definiert, insbesondere durch einen Teil der Schichten der Bahn aus Verpackungsmaterial, der sich von der Schicht aus Fasermaterial unterscheidet.
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Gemäß einer bevorzugten, nicht einschränkenden Ausführungsform umfasst die Verschlussanordnung 3 ein polymeres Material und/oder ist aus einem solchen gebildet.
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Alternativ kann die Verschlussanordnung 3 auch ein metallisches Material umfassen und/oder aus einem solchen gebildet sein.
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Unter besonderer Bezugnahme auf die 1 bis 4 umfasst die Verschlussanordnung 3 mindestens eine Verschlussgruppe 7, die Folgendes umfassen kann
- - einen Deckel 8;
- - ein Ringelement 9; und
- - ein oder mehrere Verbindungselemente 101, 102, im konkreten Fall zwei Verbindungselemente 101, 102, die mit dem Deckel 8 und dem Ringelement 9 verbunden sind.
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Vorzugsweise wird die Verschlussgruppe 7 in einem einzigen Stück aus einem geschmolzenen Polymer geformt.
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Es ist zu beachten, dass die Verbindungselemente 101, 102 mit dem Deckel 8 und dem Ringelement 9 nicht zerreißbar und/oder zumindest trennfest verbunden sind. Dies bedeutet, dass die Verbindungselemente 101, 102 bei normalem Gebrauch der Verschlussanordnung 3 mit dem Deckel 8 und dem Ringelement 9 verbunden bleiben. Insbesondere sind die Verbindungselemente 101, 102 so mit dem Deckel 8 und dem Ringelement 9 verbunden, dass sie einer einwirkenden Kraft widerstehen, die die Kräfte übersteigt, die typischerweise bei einer normalen Verwendung der Verschlussanordnung 3 wirken. Ein Beispiel für das Auftreten einer solchen übersteigenden einwirkenden Kraft ist der Fall, dass ein Benutzer beabsichtigt, die Verbindungselemente 101, 102 willentlich vom Deckel 8 und/oder dem Ringelement 9 zu lösen, indem er den Deckel 8 und das Ringelement 9 in unterschiedliche Richtungen voneinander wegzieht.
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Insbesondere binden die Verbindungselemente 101, 102 den Deckel 8 und das Ringelement 9 aneinander.
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Gemäß einigen bevorzugten, nicht einschränkenden Ausführungsformen umfasst die Verschlussanordnung 3 auch eine oder mehrere zerbrechbare erste Verbindungsbrücken 11, die das Ringelement 9 und den Deckel 8 miteinander verbinden. Insbesondere sind die ersten Verbindungsbrücken 11 so konfiguriert, dass sie bei einer erstmaligen Betätigung des Deckels 8 (durch einen Verbraucher) zerreißen, wie weiter unten näher erläutert wird.
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Vorzugsweise, aber nicht unbedingt, umfasst die Verschlussanordnung 3 auch einen Manipulationssicherungsring 12 und eine oder mehrere zerbrechbare (zweite) Verbindungsbrücken 13, die den Manipulationssicherungsring 12 und das Ringelement 9 miteinander verbinden. Insbesondere sind die zweiten Verbindungsbrücken 13 so konfiguriert, dass sie bei der erstmaligen Betätigung des Deckels 8 zerreißen, wie weiter unten näher erläutert wird.
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Insbesondere ist das Ringelement 9 zwischen dem Deckel 8 und dem Manipulationssicherungsring 12 angeordnet.
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Gemäß einigen nicht einschränkenden Ausführungsformen umfasst die Verschlussanordnung 3 auch einen Hals 14, der einen Ausguss 15 begrenzt und/oder definiert und/oder aufweist, wobei der Ausguss 15 so ausgebildet ist, dass er das Ausfließen des gießbaren Produkts aus dem Behälter 1 ermöglicht.
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Insbesondere ist der Hals 14 um das Ausgussloch herum angeordnet.
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Gemäß einigen bevorzugten, nicht einschränkenden Ausführungsformen erstreckt sich der Hals 14 entlang einer Längsachse E. Insbesondere weist der Hals 14 eine ringförmige Form auf, insbesondere eine ringförmige Querschnittsform in Bezug auf eine Schnittebene, die orthogonal zur Längsachse E verläuft.
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Insbesondere definiert und/oder begrenzt und/oder umfasst der Hals 14 einen Strömungskanal für das gießbare Produkt. Insbesondere ist der Strömungskanal zwischen dem Ausguss 15 und dem Ausgussloch angeordnet und/oder dazu ausgestaltet, um dazwischen angeordnet zu werden.
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Gemäß einigen nicht einschränkenden Ausführungsformen ist/sind das Ringelement 9 und/oder der Manipulationssicherungsring 12 am Hals 14 angebracht und um diesen herum angeordnet.
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Vorzugsweise ist/sind das zweite Ringelement 9 und/oder der Manipulationssicherungsring 12 koaxial zum Hals 14 angeordnet.
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Vorzugsweise ist der Deckel 8 mit dem Hals 14 verbunden und/oder verbindbar und so konfiguriert, dass er den Ausguss 15 gezielt schließt und öffnet, um das Ausfließen des gießbaren Produkts aus dem Behälter 1 durch den Ausguss 15 zu verhindern bzw. zu ermöglichen.
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Gemäß einigen bevorzugten, nicht einschränkenden Ausführungsformen ist der Deckel 8 in mindestens einer Schließposition (siehe 1 bis 4), in der der Deckel 8 den Ausguss 15 schließt und/oder so konfiguriert ist, dass er ihn schließt, und einer Öffnungsposition (nicht gezeigt), in der der Deckel 8 den Ausguss 15 öffnet und/oder so konfiguriert ist, dass er ihn öffnet, steuerbar.
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Vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, wird der Deckel 8 in der Schließposition und in der Öffnungsposition gesteuert, wobei der Deckel 8 mit dem Hals 14 verbunden bzw. von diesem gelöst ist. Insbesondere liegt der Deckel 8 in der Schließposition koaxial zum Hals 14 und/oder zum Ausguss 15 und in der Öffnungsposition vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, quer zum Hals 14. Mit anderen Worten, wenn der Deckel 8 in der Schließposition angeordnet ist, ist der Deckel 8 mit dem Hals 14 verbunden und deckt den Ausguss 15 ab, und wenn der Deckel 8 in der Öffnungsposition angeordnet ist, ist der Deckel 8 vom Hals 14 gelöst und gibt den Ausguss 15 frei.
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Im Einzelnen wird der Deckel 8 in dem speziellen offenbarten Ausführungsbeispiel durch eine Verschraubung zwischen der Schließposition und der Öffnungsposition gesteuert. Insbesondere umfasst der Deckel 8 einen Innengewindeabschnitt, der insbesondere an einer inneren Oberfläche des Deckels 8 angeordnet ist, und der Hals 14 umfasst einen Außengewindeabschnitt 140, der insbesondere an einer äußeren Oberfläche des Halses 14 angeordnet ist. Vorzugsweise sind der Innengewindeabschnitt und der Außengewindeabschnitt 140 so konfiguriert, dass sie ein gezieltes Befestigen und Lösen des Deckels 8 am und vom Hals 14 durch eine relative Drehung zwischen dem Deckel 8 und dem Hals 14 ermöglichen. Der Deckel 8 kann in einem geschlossenen Zustand angeordnet werden, in dem er am Hals 14 befestigt ist, und in einem offenen Zustand, in dem er vom Hals gelöst wird (obwohl er durch das erste und zweite Verbindungselement 101, 102 noch mit dem Hals 14 verbunden ist). In den 1 und 3 ist der Deckel 8 im geschlossenen Zustand angeordnet, während er in den 6-9 im geöffneten Zustand angeordnet ist.
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Gemäß einigen nicht einschränkenden Ausführungsformen definieren der Innengewindeabschnitt und/oder die Außengewindeabschnitte 140 einen Nockenmechanismus.
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Es ist zu beachten, dass vor der erstmaligen Steuerung (erstmaliger Betrieb) des Deckels 8 von der Schließposition in die Öffnungsposition erste Verbindungsbrücken 11 das Ringelement 9 und den Deckel 8 miteinander verbinden, und dass im Betrieb während der erstmaligen Steuerung des Deckels 8 von der Schließposition in die Öffnungsposition die ersten Verbindungsbrücken 11 irreversibel zerreißen.
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Insbesondere und in gleicher Weise verbinden zweite Verbindungsbrücken 13 das Ringelement 9 und den Manipulationssicherungsring 12 miteinander, bevor der Deckel 8 zum ersten Mal von der Schließposition in die Öffnungsposition gesteuert wird, und im Gebrauch, während der ersten Steuerung des Deckels 8 von der Schließposition in die Öffnungsposition, zerreißen die zweiten Verbindungsbrücken 13 irreversibel.
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Gemäß einigen nicht einschränkenden Ausführungsformen umfasst die Verschlussanordnung 3 ferner eine Verbindungsbasis 16 mit einem Hals 14. Die Verbindungsbasis 16 ist so konfiguriert, dass sie mit dem Grundkörper 2 gekoppelt und/oder verbunden ist und/oder gekoppelt und/oder verbunden wird.
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Vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, ist die Verbindungsbasis 16 so konfiguriert, dass sie an einer äußeren Oberfläche des Behälters 1, insbesondere seines Grundkörpers 2, insbesondere des zweiten Wandabschnitts 6, befestigt wird und/oder befestigt ist. Insbesondere ist die Verbindungsbasis 16 im Bereich, insbesondere im Bereich der vorgesehenen Oberfläche der Ausgussöffnung angeordnet.
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Insbesondere umfasst die Verbindungsbasis 16 eine Öffnung, und der Hals 14 umgibt die Öffnung, so dass im Gebrauch beim Öffnen und/oder Schneiden und/oder Zerreißen und/oder Durchstoßen der Trennmembran eine Fluidverbindung zwischen dem Inneren des Grundkörpers 2 und dem Ausguss 15 hergestellt wird (d.h. das gießbare Produkt kann aus dem Behälter 1 ausfließen).
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Vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, weist zumindest ein Teil der Verbindungsbasis 16 (im Wesentlichen) eine plattenartige Konfiguration auf.
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Gemäß einigen bevorzugten, nicht einschränkenden Ausführungsformen umfasst die Verschlussanordnung 3, insbesondere der Hals 14, eine Wechselwirkungsvorrichtung, die so konfiguriert ist, dass sie mit dem Ringelement 9 zusammenwirkt, um zu verhindern, dass sich das Ringelement 9 vom Hals 14 abkoppelt. Insbesondere ist die Wechselwirkungsvorrichtung konfiguriert, um eine Axialbewegung des Ringelements 9 entlang der Längsachse E zu begrenzen.
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Im Einzelnen umfasst die Wechselwirkungsvorrichtung insbesondere einen ringförmigen Steg 17, der (radial) aus dem Hals 14 herausragt. Insbesondere ragt der ringförmige Steg 17 (radial) von einer äußeren Oberfläche des Halses 14 und von dieser weg. Gemäß einigen bevorzugten, nicht einschränkenden Ausführungsformen weist der ringförmige Steg 17 eine kontinuierliche Form auf. Alternativ könnte der ringförmige Steg 17 eine diskontinuierliche Form aufweisen (z. B. könnte der ringförmige Steg 17 aus einer Vielzahl von Einzelteilen gebildet werden, die vom Hals 14 abstehen).
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Gemäß einigen bevorzugten, nicht einschränkenden Ausführungsformen umfasst die Verschlussanordnung 3 eine Interaktionseinheit, die insbesondere mit dem Hals 14 gekoppelt ist und so konfiguriert ist, dass sie mit dem Ringelement 9 und/oder dem Manipulationssicherungsring 12 interagiert, um das Zerreißen der ersten Verbindungsbrücken 11 und/oder der zweiten Verbindungsbrücken 13 während der ersten Steuerung des Deckels 8 von der Schließposition zur Öffnungsposition auszulösen.
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Unter besonderer Bezugnahme auf 2 umfasst die Verschlussanordnung 3 auch eine Schneidvorrichtung 18, die so konfiguriert ist, dass sie die Trennmembran zerreißt und/oder durchstößt und/oder schneidet und/oder öffnet, und eine Steuervorrichtung, die so konfiguriert ist, dass sie die Schneidvorrichtung 18 von einer Ruheposition in eine Betriebsposition steuert, in der die Schneidvorrichtung 18 so angepasst ist, dass sie die Trennmembran zerreißt und/oder durchstößt und/oder schneidet und/oder öffnet.
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Gemäß einigen bevorzugten, nicht einschränkenden Ausführungsformen umfasst die Verschlussanordnung 3 eine Wechselwirkungseinheit, die insbesondere mit dem Hals 14 gekoppelt und so konfiguriert ist, dass sie mit dem Ringelement 9 und/oder dem Manipulationssicherungsring 12 zusammenwirkt, um das Zerreißen der ersten Verbindungsbrücken 11 und/oder der zweiten Verbindungsbrücken 13 während der ersten Steuerung des Deckels 8 von der Schließposition in die Öffnungsposition auszulösen.
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Unter besonderer Bezugnahme auf 2 umfasst die Verschlussanordnung 3 auch eine Schneidvorrichtung 18, die so konfiguriert ist, dass sie die Trennmembran zerreißt und/oder durchstößt und/oder schneidet und/oder öffnet, und eine Steuervorrichtung, die so konfiguriert ist, dass sie die Schneidvorrichtung 18 von einer Ruheposition in eine Betriebsposition steuert, in der die Schneidvorrichtung 18 so angepasst ist, dass sie die Trennmembran zerreißt und/oder durchstößt und/oder schneidet und/oder öffnet.
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Vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, weist die Schneidvorrichtung 18 eine Ringform auf und ist innerhalb des Strömungskanals des Halses 14 angeordnet, wenn sie in der Ruheposition angeordnet ist, und ragt zumindest teilweise aus dem Strömungskanal heraus, wenn sie in der Betriebsposition gesteuert wird.
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Insbesondere ist die Schneidvorrichtung 18 vor der ersten Ansteuerung des Deckels 8 von der Schließposition in die Öffnungsposition in der Ruheposition angeordnet und nach der ersten Ansteuerung des Deckels 8 in die Öffnungsposition in der Betriebsposition angeordnet.
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Vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, befindet sich die Schneidvorrichtung 18 in einer axial angehobenen Position (in Bezug auf die Längsachse E), wenn sie in der Ruheposition und in Bezug auf die Betriebsposition angeordnet ist.
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Gemäß einigen nicht einschränkenden Ausführungsformen umfasst die Steuervorrichtung Steuerklappen 19, die vorzugsweise mit dem Deckel 8 verbunden sind. Die Steuervorrichtung kann Wechselwirkungselemente 20 umfassen, die mit der Schneidvorrichtung 18 verbunden sind. Die Steuervorrichtung kann einen Nockenmechanismus 21 umfassen (siehe 2; als solcher bekannt und nicht im Detail beschrieben), der teilweise mit der Schneidvorrichtung 18 und teilweise mit dem Hals 14 verbunden ist.
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Gemäß einigen nicht einschränkenden, nicht dargestellten Ausführungsformen könnte der Nockenmechanismus 21 entsprechende Gewindeabschnitte umfassen.
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Vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, ist die Steuervorrichtung so ausgebildet, dass sie bei der erstmaligen Steuerung des Deckels 8 von der Schließposition in die Öffnungsposition aktiviert wird, um die Schneidvorrichtung 18 (irreversibel) von der Ruheposition in die Betriebsposition zu bringen.
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Unter besonderer Bezugnahme auf die 1 bis 4 umfasst das Ringelement 9 eine zentrale Achse F. Insbesondere verläuft die zentrale Achse F parallel, insbesondere koaxial, zur Längsachse E, wobei das Ringelement 9 und/oder die Verschlussanordnung 3 mit dem Hals 14 gekoppelt ist.
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Insbesondere definiert die zentrale Achse F eine zentrale Achse der Verschlussgruppe 7.
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Vorzugsweise ist der Deckel 8 koaxial zum Ringelement 9 und/oder zur zentralen Achse F angeordnet, wobei der Deckel 8 in der Schließposition angeordnet ist.
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Vorzugsweise ist der Manipulationssicherungsring 12 koaxial zum Ringelement 9 und/oder zur zentralen Achse F angeordnet.
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Unter besonderer Bezugnahme auf die 1 bis 4 umfasst der Deckel 8:
- - eine obere Wand 25, die so gestaltet ist, dass sie den Ausguss 15 abdeckt, wenn sich der Deckel 8 in der Schließposition befindet; und
- - eine Seitenwand 26, die (axial) von der oberen Wand 25 vorsteht und insbesondere so ausgebildet ist, dass sie den Hals 14 zumindest teilweise umgibt, wenn der Deckel 8 in der Schließposition (und/oder im geschlossenen Zustand) gesteuert wird.
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Vorzugsweise weist die Seitenwand 26 jeweils ein ringförmiges Querschnittsprofil auf, insbesondere in Bezug auf eine Querschnittsebene senkrecht zur Längsachse E und/oder zur zentralen Achse F, wobei sich der Deckel 8 in der Schließposition befindet.
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Insbesondere ist bei in Schließposition befindlichem Deckel 8 die obere Wand 25 quer, insbesondere senkrecht, zur zentralen Achse F und die Seitenwand 26 (im Wesentlichen) parallel zur Längsachse E und/oder zur zentralen Achse F angeordnet.
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Gemäß einigen möglichen, nicht einschränkenden Ausführungsformen ist der Deckel 8, insbesondere die obere Wand 25 und/oder die Seitenwand 26, mit dem Hals 14 gekoppelt und wird von diesem gelöst, wenn sich der Deckel 8 im Gebrauch in der Schließposition bzw. in der Öffnungsposition befindet.
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Gemäß einigen bevorzugten, nicht einschränkenden Ausführungsformen umfasst der Deckel 8, insbesondere die Seitenwand 26, einen ersten Rand 27. Insbesondere begrenzt der erste Rand 27 eine Öffnung des Deckels 8 gegenüber der oberen Wand 25.
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Der erste Rand 27 kann eine erste Oberfläche 28 umfassen.
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Genauer gesagt erstreckt sich die erste Oberfläche 28 innerhalb einer ersten Ebene, insbesondere einer Ebene, die senkrecht zur Längsachse E und/oder zur zentralen F verläuft, wenn der Deckel 8 in der Schließposition angeordnet ist.
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Gemäß einigen bevorzugten, nicht einschränkenden Ausführungsformen umfasst das Ringelement 9 einen zweiten Rand 29, der dem ersten Rand 27 gegenüberliegt, insbesondere wenn der Deckel 8 in der Schließposition angeordnet ist.
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Der zweite Rand 29 kann eine zweite Oberfläche 30 aufweisen, die der ersten Oberfläche 28 zugewandt ist.
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Genauer gesagt erstreckt sich die zweite Oberfläche 30 innerhalb einer zweiten Ebene. Vorzugsweise verläuft die zweite Ebene parallel zu der ersten Ebene, insbesondere wenn sich der Deckel 8 in der Schließposition befindet.
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Unter besonderer Bezugnahme auf die 2 bis 4 umfasst jedes Verbindungselement 101, 102 vorzugsweise mindestens:
- - jeweils einen (linearen) Zwischenabschnitt 35;
- - jeweils einen ersten gebogener Abschnitt 36, der mit dem Deckel 8, insbesondere dem ersten Rand 27, insbesondere der ersten Oberfläche 28, und dem Zwischenabschnitt 35 verbunden ist; und
- - jeweils einen zweiten gebogenen Abschnitt 37, der mit dem Ringelement 9 verbunden ist, insbesondere dem zweiten Rand 29, insbesondere die zweite Oberfläche 30, und der Zwischenabschnitt 35.
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Mit anderen Worten, jedes Verbindungselement 101, 102 umfasst bevorzugt einen Zwischenabschnitt 35, der zwischen dem ersten gebogenen Abschnitt 36 und dem zweiten gebogenen Abschnitt 37 angeordnet ist.
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Im Einzelnen umfasst jeder Zwischenabschnitt 35 ein erstes Ende 38 und ein zweites Ende 39, das dem ersten Ende 38 gegenüberliegt. Vorzugsweise erstreckt sich der Zwischenabschnitt 35 (im Wesentlichen und) geradlinig zwischen dem ersten Ende 38 und dem zweiten Ende 39.
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Insbesondere ist der erste gebogene Abschnitt 36 mit dem ersten Ende 38 und der zweite gebogene Abschnitt 37 mit dem zweiten Ende 39 verbunden.
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Bevorzugt ist jedes Verbindungselement 101, 102 S-förmig ausgebildet.
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Vorteilhafterweise ist jeder Zwischenabschnitt 35 in Bezug auf den Deckel 8, insbesondere den ersten Rand 27, insbesondere die erste Oberfläche 28, geneigt und/oder nicht parallel dazu, vorzugsweise in Abwesenheit jeglicher auf die Verschlussanordnung 3 einwirkender äußerer Spannungen und/oder Kräfte (wie sie sich möglicherweise aus der Bedienung der Verschlussanordnung 3 durch einen Benutzer ergeben).
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Alternativ oder zusätzlich ist jeder Zwischenabschnitt 35 in Bezug auf das Ringelement 9, insbesondere den zweiten Rand 29, insbesondere die zweite Oberfläche 30, geneigt und/oder nicht parallel dazu, vorzugsweise in Abwesenheit jeglicher äußerer Spannungen und/oder Kräfte, die auf die Verschlussanordnung 3 einwirken (wie sie sich möglicherweise aus der Bedienung der Verschlussanordnung 3 durch einen Benutzer ergeben).
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Vorzugsweise ist jeder Zwischenabschnitt 35 in Bezug auf die erste Ebene und/oder die zweite Ebene geneigt und/oder nicht parallel dazu, insbesondere in Abwesenheit jeglicher externer Spannungen und/oder Belastungen und/oder Kräfte, die auf die Verschlussanordnung 3 einwirken (wie sie sich möglicherweise aus der Bedienung der Verschlussanordnung 3 durch einen Benutzer ergeben).
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Mit anderen Worten, jeder Zwischenabschnitt 35 umfasst mindestens zwei imaginäre lineare Vorsprünge 40, von denen sich einer linear vom ersten Ende 38 und der andere linear vom zweiten Ende 39 erstreckt und von diesem wegführt. Insbesondere schneiden sich die imaginären linearen Vorsprünge 40 mit der ersten Ebene und/oder der zweiten Ebene.
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Gemäß einigen bevorzugten, nicht einschränkenden Ausführungsformen ist jeder Zwischenabschnitt 35 in Bezug auf die zentrale Achse F und/oder die Längsachse E geneigt. Insbesondere ist jeder Zwischenabschnitt 35 quer, aber nicht senkrecht zur zentralen Achse F und/oder zur Längsachse E (d.h. jeder Zwischenabschnitt 35 beschreibt mit der zentralen Achse F und/oder der Längsachse E einen Winkel zwischen 0° und 90°, wobei 0° und 90° ausgeschlossen sind).
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Vorzugsweise umfasst die Verschlussanordnung 3 einen Zwischenraum 41, der zwischen dem Deckel 8, insbesondere dem ersten Rand 27, insbesondere der ersten Oberfläche 28, und dem Ringelement 9, insbesondere dem zweiten Rand 29, insbesondere der zweiten Oberfläche 30, angeordnet und/oder von diesen begrenzt ist, und jedes Verbindungselement 101, 102 ist innerhalb des Zwischenraums 41 angeordnet.
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Unter besonderer Bezugnahme auf die 2 bis 4 ist jeder erste gebogene Abschnitt 36 mit dem ersten Rand 27, insbesondere der ersten Oberfläche 30, an einer jeweiligen ersten Position 42 verbunden und jeder zweite gebogene Abschnitt 37 ist mit dem zweiten Rand 29, insbesondere der zweiten Oberfläche 30, an einer jeweiligen zweiten Position 43 verbunden.
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Vorteilhafterweise sind jede erste Position 42 und die jeweilige zweite Position 43 winkelmäßig, insbesondere auch axial, voneinander versetzt, insbesondere um (und entlang) der zentralen Achse F. Insbesondere sind auch die ersten Positionen 42 winkelmäßig voneinander versetzt und auch die zweiten Positionen 43 winkelmäßig voneinander versetzt.
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Gemäß einigen bevorzugten, nicht einschränkenden Ausführungsformen ist jeder erste gebogene Abschnitt 36 konvex in Bezug auf das Ringelement 9 und jeder zweite gebogene Abschnitt 37 ist konkav in Bezug auf das Ringelement 9. Mit anderen Worten, jeder erste gebogene Abschnitt 36 ist konkav in Bezug auf den Deckel 8 und jeder zweite gebogene Abschnitt 37 ist konvex in Bezug auf den Deckel 8.
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Insbesondere ist jeder erste gebogene Abschnitt 36 in Richtung des Ringelements 9 und jeder zweite gebogene Abschnitt 37 in Richtung des Deckels 8 gebogen.
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Vorteilhafterweise ist jedes Verbindungselement 101, 102 elastisch verformbar, so dass die Verbindungselemente 101, 102 im Gebrauch und während der Handhabung und/oder des Betriebs der Verschlussanordnung 3, insbesondere der Verschlussgruppe 7, (z.B. Bewegung des Deckels 8 von der Schließposition zur Öffnungsposition) als Federelemente wirken.
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Im Einzelnen umfasst jeder erste gebogene Abschnitt 36 eine erste Oberfläche 44 und jeder zweite gebogene Abschnitt 37 eine zweite Oberfläche 45. Vorzugsweise ist jedes Verbindungselement 101, 102 so verformbar, dass die jeweilige erste Eingriffsfläche 44 an (einem jeweiligen ersten Anlageabschnitt des ersten Rands 27, insbesondere der ersten Oberfläche 28 des) Deckels 8 anliegt und die zweite Eingriffsfläche 45 an (einem zweiten Anlageflächenabschnitt des zweiten Rands 29, insbesondere der zweiten Oberfläche 30 des) Ringelements 9 anliegen kann.
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Mit anderen Worten, jede erste Eingriffsfläche 44 und jede zweite Eingriffsfläche 45 ist angepasst, um mit dem jeweiligen ersten Widerlagerabschnitt bzw. dem jeweiligen zweiten Widerlagerabschnitt in Eingriff zu kommen, insbesondere bei der Handhabung und/oder dem Betrieb der Verschlussanordnung 3, noch spezieller bei der Handhabung und/oder dem Betrieb der Verschlussgruppe 7. Insbesondere bei der Verwendung greift jede Eingriffsfläche 44 und jede Eingriffsfläche 45 mit dem jeweiligen ersten Widerlagerabschnitt bzw. dem jeweiligen zweiten Widerlagerabschnitt in Eingriff, während die Verschlussgruppe 7 aus einem Formwerkzeug entfernt wird und/oder während die Verschlussgruppe 7 auf dem Hals 14 montiert wird.
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Darüber hinaus können sich die Verbindungselemente 101, 102 im Gebrauch infolge von Belastungen und/oder Beanspruchungen und/oder Kräften verformen, die während der Handhabung und/oder des Betriebs der Verschlussanordnung 3, insbesondere der Verschlussgruppe 7, wirken (z. B. Bewegung des Deckels 8 von der Schließposition zur Öffnungsposition).
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Im Gebrauch betätigt ein Verbraucher die Verschlussanordnung 3, insbesondere die Verschlussgruppe 7, um den Ausguss 15 wahlweise zu öffnen und zu schlie-ßen, indem er den Deckel 8 in die Öffnungsposition oder die Schließposition steuert.
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Insbesondere vor der erstmaligen Betätigung der Verschlussanordnung 3, insbesondere der Verschlussgruppe 7, befindet sich der Deckel 8 in der Schließposition und die ersten Verbindungsbrücken 11 und vorzugsweise auch die zweiten Verbindungsbrücken 13 sind intakt (d.h. nicht zerrissen). Wird der Deckel 8 erstmals von der Schließposition in die Öffnungsposition gesteuert, zerreißen die ersten Verbindungsbrücken 11 und vorzugsweise auch die zweiten Verbindungsbrücken 13 irreversibel.
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Dabei gewährleisten die Verbindungselemente 101, 102, dass der Deckel 8 und das Ringelement 9 miteinander verbunden bleiben (Tethering). Zusätzlich bedeutet dies, dass der Deckel 8 über das Ringelement 9 mit dem Hals 14 gekoppelt bleibt. Darüber hinaus wird der Manipulationssicherungsring 12 vom Ringelement 9 gelöst und ermöglicht einen Manipulationsnachweis.
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Des Weiteren wird bei der erstmaligen Steuerung des Deckels 8 von der Ruheposition in die Betriebsposition die Schneidvorrichtung 18 aktiviert, die insbesondere die Trennmembran schneidet und/oder durchsticht und/oder öffnet und/oder zerreißt.
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Während der Betätigung der Verschlussgruppe 7, insbesondere der Betätigung des Deckels 8, zwischen der Schließposition und der Öffnungsposition, verformen sich die Verbindungselemente 101, 102 elastisch, wodurch die auf die Verschlussanordnung 3 und/oder die Verschlussgruppe 7 wirkenden äußeren Spannungen und/oder Kräfte zumindest teilweise absorbiert werden.
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Außerdem kann jede erste Eingriffsfläche 44 und jede zweite Eingriffsfläche 45 an dem jeweiligen ersten Widerlagerabschnitt bzw. dem jeweiligen zweiten Widerlagerabschnitt anliegen.
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Unter besonderer Bezugnahme auf die 2 bis 4 sind der Innengewindeabschnitt (im Deckel 8 vorgesehen) und der Außengewindeabschnitt (im Hals 14 vorgesehen) so konfiguriert, dass sie die Befestigung des Deckels 8 am Hals 14 durch Drehen des Deckels 8 relativ zum Hals 14 in einer ersten Drehrichtung und/oder das Lösen des Deckels 8 vom Hals 14 durch Drehen des Deckels 8 relativ zum Hals 14 in einer zweiten Drehrichtung ermöglichen. Die zweite Drehrichtung ist entgegengesetzt zur ersten Drehrichtung.
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Jedes Verbindungselement 101, 102 weist ein erstes Ende 101 A, 102A auf, das mit dem Deckel 8 verbunden ist, und ein zweites Ende 101B, 102B, das mit dem Ringelement 9 verbunden ist. Insbesondere ist jedes Verbindungselement 101, 102 zwischen dem jeweiligen ersten Ende 101A, 102A und dem jeweiligen zweiten Ende 101B, 102B langgestreckt.
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In jedem Verbindungselement 101, 102 ist das erste Ende 101A, 102A stromabwärts des zweiten Endes 101B, 102B entlang der zweiten Drehrichtung angeordnet. Mit anderen Worten, in jedem Verbindungselement 101, 102 ist das erste Ende 101A, 102A stromaufwärts des zweiten Endes 101B, 102B entlang der ersten Drehrichtung angeordnet. Diese Anordnung ist besonders vorteilhaft während der ersten Öffnung der Verschlussanordnung (bei der die Trennmembran durch die Schneidvorrichtung 18 zerrissen wird); sie ermöglicht es nämlich, dass der Deckel 8 (der vom Benutzer gegriffen wird) das Ringelement 9 in die zweite Richtung ziehen kann, ohne das/die Verbindungselement(e) 101, 102 zu überlasten. Selbst wenn die zum Zerreißen der Trennmembran erforderliche Kraft hoch ist, werden das/die Verbindungselement(e) 101, 102 also nicht zerrissen.
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Vorzugsweise ist das erste Ende 101A, 102A eines jeden Verbindungselements 101, 102 mit dem ersten Rand 27 des Deckels 8 verbunden. Vorzugsweise ist das zweite Ende 101B, 102B jedes Verbindungselements 101, 102 mit dem zweiten Rand 29 des Ringelements 9 verbunden.
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Vorzugsweise umfasst die Verschlussanordnung 3 ein erstes Verbindungselement 101 und ein zweites Verbindungselement 102, die das eine oder die mehreren Verbindungselemente 101, 102 bilden. Das erste Verbindungselement 101 und das zweite Verbindungselement 101 sind winkelmäßig voneinander beabstandet (entlang der ersten und/oder zweiten Drehrichtung). Insbesondere ist das erste Verbindungselement 101 stromaufwärts des zweiten Verbindungselements 102 entlang der zweiten Drehrichtung angeordnet. Insbesondere ist das erste Ende 101A des ersten Verbindungselements 101 stromaufwärts des ersten Endes 102A des zweiten Verbindungselements 102 angeordnet und das zweite Ende 101B des ersten Verbindungselements 101 stromaufwärts des zweiten Endes 102B des zweiten Verbindungselements 102 entlang der zweiten Drehrichtung angeordnet. Darüber hinaus ist bevorzugt das erste Ende 101A des ersten Verbindungselements 102 stromaufwärts des zweiten Endes 102B des zweiten Verbindungselements 102 entlang der zweiten Drehrichtung angeordnet.
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In einer Ausführungsform sind das erste Verbindungselement 101 und das zweite Verbindungselement 102 innerhalb eines Winkelsektors angeordnet, der eine Winkelausdehnung um eine zentrale Achse F der Verschlussanordnung 3 im Bereich von 20 Grad bis 180 Grad aufweist (bevorzugt von 20 Grad bis 100 Grad, noch bevorzugter von 20 Grad bis 90 Grad, noch bevorzugter von 30 Grad bis 80 Grad).
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Vorzugsweise ist ein Mindestabstand zwischen dem ersten Verbindungselement 101 und dem zweiten Verbindungselement 102 größer als eine Mindestdicke des ersten Verbindungselements 101 und/oder des zweiten Verbindungselements 102. Insbesondere wird die Mindestdicke entlang eines Umfangs der Verschlussanordnung betrachtet).
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Das erste und das zweite Verbindungselement 101, 102 sind so aufgebaut, dass sie eine Scharnierachse L aufweisen, um die sich der Deckel 8 gegenüber dem Ringelement drehen kann. Insbesondere wird der Deckel 8 um die Scharnierachse L gedreht, wenn er vom geschlossenen Zustand in den offenen Zustand übergeht und umgekehrt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Deckel 8 sowohl durch eine Drehbewegung um die Scharnierachse L als auch durch eine Verschiebebewegung entlang der Längsachse E bewegen kann, wenn er vom geschlossenen Zustand in den offenen Zustand übergeht und umgekehrt.
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Der Deckel 8 ist im geöffneten Zustand ferner um eine Torsionsachse H drehbar. Die Torsionsachse H verläuft annähernd orthogonal zur Scharnierachse L. Vorzugsweise verläuft die Torsionsachse H auch annähernd orthogonal zur Längsachse E. Durch die Drehung um die Torsionsachse H kann der Deckel 8 in eine temporäre Verriegelungsposition gebracht werden, in der der erste Rand 27 des Deckels 8 zumindest teilweise am Außengewindeabschnitt 140 des Halses anliegt. Die temporäre Verriegelungsposition ist eine stabile Position.
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Der Deckel 8 ist in der temporären Verriegelungsposition an einer Seite des Halses 14 angeordnet. In einer Draufsicht (wie in 9) ist der Ausguss völlig frei, d.h. der Deckel 8 liegt völlig außerhalb. Auf diese Weise ist der Deckel 8 nicht hinderlich für das Ausfließen des Produkts.
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Insbesondere ist die Verschlussanordnung so ausgestaltet, dass der Benutzer, ausgehend von einem geschlossenen Zustand, nacheinander die folgenden Handlungen ausführt
- 1) Drehen des Deckels 8 relativ zum Hals 14 um die Längsachse E, um den Deckel 8 vom Hals 14 abzuschrauben und den Deckel 8 aus dem geschlossenen Zustand in den offenen Zustand zu bringen,
- 2) Im geöffneten Zustand Drehen des Deckels 8 relativ zum Hals 14 um die Scharnierachse L und gleichzeitiges (geringfügiges) Verschieben des Deckels 8 entlang der Längsachse E, um den Deckel 8 teilweise aus der Ausgießöffnung zu bewegen (in einer in den 5 und 6 dargestellten Zwischenposition),
- 3) Drehen des Deckels 8 im geöffneten Zustand relativ zum Hals 14 um die Torsionsachse H, um den Deckel 8 in die temporäre Verriegelungsposition zu bringen (dargestellt in den 7, 8 und 9),
- 4) Ausgießen des Produkts aus dem Behälter durch den Ausguss 15.
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Im geschlossenen Zustand ist eine Länge des ersten Verbindungselements 101 größer als ein Abstand des ersten Endes 101A des ersten Verbindungselements 101 vom zweiten Ende 101B des ersten Verbindungselements 101 und eine Länge des zweiten Verbindungselements 102 ist größer als ein Abstand des ersten Endes 102A des zweiten Verbindungselements 102 vom zweiten Ende 102B des zweiten Verbindungselements 102. Eine solche Länge des ersten und zweiten Verbindungselements 101, 102 in Kombination mit einer geeigneten Wahl der Materialien und der Elastizität des ersten und zweiten Verbindungselements 101, 102 ermöglicht es, dass der Deckel 8 um die Torsionsachse H verdreht und in der temporären Verriegelungsposition angeordnet wird.
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Im geöffneten Zustand, vor der Drehung des Deckels 8 um die Torsionsachse H, begrenzen das erste Verbindungselement 101, das zweite Verbindungselement 102, der erste Rand 27 des Deckels 8 und der zweite Rand 29 des Ringelements 9 eine Öffnung. Die Öffnung weist insbesondere einen unteren Rand auf, der durch den zweiten Rand 29 definiert ist, einen oberen Rand, der durch den ersten Rand 27 definiert ist, und ein Paar seitlicher Ränder, die durch das erste und zweite Verbindungselement 101, 102 definiert sind. Die Torsionsachse H verläuft durch diese Öffnung. Diese Öffnung ist z. B. in zu sehen.
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Vorzugsweise ist in der temporären Verriegelungsposition des Deckels 8 der erste Rand 27 des Deckels 8 zumindest teilweise unterhalb des Außengewindeabschnitts 140 entlang der Längsachse E angeordnet (d. h., der erste Rand 27 des Deckels 8 ist näher an der Verbindungsbasis 16 als zumindest ein Teil des Außengewindeabschnitts 140). Insbesondere drückt die Elastizität des ersten und zweiten Verbindungselements 101, 102, die um die Torsionsachse H verdreht wurden, den Deckel 8 von der Verbindungsbasis 16 weg, während der Außengewindeabschnitt 140 ein Hindernis darstellt, so dass der erste Rand 27 gegen den Außengewindeabschnitt 140 gedrückt wird und der Deckel 8 in der temporären Verriegelungsposition gehalten wird.
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Da der Deckel 8 zusammen mit dem Ring 9 um die Längsachse E gedreht werden kann und sich der Außengewindeabschnitt 140 um 360 Grad um die Längsachse E erstreckt, kann der Deckel 8 in der temporären Verriegelungsposition rund um die Längsachse E angeordnet werden, d. h. der Deckel 8 kann in einer Reihe von temporären Verriegelungspositionen rund um die Längsachse E angeordnet werden.
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Vorzugsweise liegt der Deckel 8 in der temporären Verriegelungsposition auf einer Ebene auf, die um einen Winkel geneigt ist, der orthogonal zu der Längsachse E verläuft. Der angegebene Winkel liegt vorzugsweise zwischen 5 und 60 Grad, noch bevorzugter zwischen 10 und 30 Grad. Folglich ist eine Deckelachse G (um die sich der erste Rand 27 in Umfangsrichtung erstreckt) um den angegebenen Winkel gegenüber der Längsachse E geneigt.
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Bevorzugt ist in der temporären Verriegelungsposition des Deckels 8 eine Innenfläche der oberen Wand 25 des Deckels 8 der Verbindungsbasis 16 zugewandt. Im geschlossenen Zustand des Deckels 8 ist diese Innenfläche der oberen Wand 25 dem Ausguss 15 zugewandt.
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Die vorliegende Offenbarung sieht auch eine Verwendung einer Verschlussanordnung 3 vor, um Zugang zu einem Behälter 1 zu erhalten, der mit einem gießbaren Produkt gefüllt ist. Die Verschlussanordnung 3 ist gemäß einem oder mehreren Aspekten der vorliegenden Offenbarung ausgebildet.
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Die Vorteile der erfindungsgemäßen Verschlussanordnung 3 ergeben sich aus der vorangehenden Beschreibung.
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Zum einen wird durch die Möglichkeit, den Deckel 8 in der temporären Verriegelungsposition anzuordnen, sichergestellt, dass der Deckel nicht hinderlich für das Ausfließen des Produkts aus dem Ausguss ist.
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Insbesondere ermöglichen die Verbindungselemente 101, 102 eine Dämpfung von auf die Verschlussanordnung 3, insbesondere die Verschlussgruppe 7, einwirkenden Belastungen und/oder Kräften.
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Ein weiterer Vorteil wurde darin gesehen, dass die Handhabung und/oder Bedienung der Verschlussanordnung 3, insbesondere der Verschlussgruppe 7, verbraucherfreundlicher ist.
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Durch das Vorsehen von mehr als einem Verbindungselement 101, 102 ist es zudem möglich, die Haltekraft zwischen Ringelement 9 und Deckel 8 zu erhöhen.
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Ein weiterer Vorteil liegt in der Montage der Verschlussgruppe 7 auf dem Hals 14. Um die Verschlussgruppe 7 auf den Hals 14 zu montieren, wird die Verschlussgruppe 7 auf den Hals 14 gepresst. Dabei nehmen die Verbindungselemente 101, 102 zumindest einen Teil der einwirkenden Kräfte auf und verringern so das Risiko einer möglichen Verformung des Halses 14 und/oder des Behälters 1 und/oder der Verschlussgruppe 7. Insbesondere stoßen jede erste Eingriffsfläche 44 und jede zweite Eingriffsfläche 45 an den Deckel 8 bzw. das Ringelement 9.
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Der Anmelder hat ferner festgestellt, dass die spezifische Formgebung der Verbindungselemente 101, 102 es ermöglicht, im Vergleich zu Verbindungselementen 10, die andere Formen aufweisen, länger haltbare Formwerkzeuge zu konstruieren. Insbesondere ermöglichen die spezifische Form und Größe der Verbindungselemente 101, 102 die Herstellung von Formwerkzeugen, die Abschnitte aufweisen, die die Verbindungselemente 101, 102 definieren, und die mit Abmessungen versehen sind, die für eine längere Lebensdauer sorgen.
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Darüber hinaus stoßen die erste Eingriffsfläche 44 und die zweite Eingriffsfläche 45 beim Entformen der Verschlussgruppe 7 aus dem Formwerkzeug an den Deckel 8 bzw. das Ringelement 9 an und begrenzen dadurch die Verformung.
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Selbstverständlich können an dem Behälter 1 und/oder der Verschlussanordnung 3, wie hierin beschrieben, Änderungen vorgenommen werden, ohne dass dadurch der in den beigefügten Ansprüchen definierte Schutzumfang verlassen wird.