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DE69918993T2 - Verschliessbare Öffnungsvorrichtung für Packungen für fliessfähige Nahrungsmittel - Google Patents

Verschliessbare Öffnungsvorrichtung für Packungen für fliessfähige Nahrungsmittel Download PDF

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Publication number
DE69918993T2
DE69918993T2 DE69918993T DE69918993T DE69918993T2 DE 69918993 T2 DE69918993 T2 DE 69918993T2 DE 69918993 T DE69918993 T DE 69918993T DE 69918993 T DE69918993 T DE 69918993T DE 69918993 T2 DE69918993 T2 DE 69918993T2
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DE
Germany
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cutting element
cap
frame
thread
hole
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Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Revoked
Application number
DE69918993T
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English (en)
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DE69918993D1 (de
Inventor
Mauro La Ciacera
Claudia Miani
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
TETRA LAVAL HOLDINGS and FINANCE PULLY SA
Tetra Laval Holdings and Finance SA
Original Assignee
TETRA LAVAL HOLDINGS and FINANCE PULLY SA
Tetra Laval Holdings and Finance SA
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Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=8243609&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE69918993(T2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by TETRA LAVAL HOLDINGS and FINANCE PULLY SA, Tetra Laval Holdings and Finance SA filed Critical TETRA LAVAL HOLDINGS and FINANCE PULLY SA
Publication of DE69918993D1 publication Critical patent/DE69918993D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69918993T2 publication Critical patent/DE69918993T2/de
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Revoked legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/72Contents-dispensing means
    • B65D5/74Spouts
    • B65D5/746Spouts formed separately from the container
    • B65D5/747Spouts formed separately from the container with means for piercing or cutting the container wall or a membrane connected to said wall
    • B65D5/748Spouts formed separately from the container with means for piercing or cutting the container wall or a membrane connected to said wall a major part of the container wall or membrane being left inside the container after the opening

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Packging For Living Organisms, Food Or Medicinal Products That Are Sensitive To Environmental Conditiond (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine verschließbare Öffnungsvorrichtung für versiegelte Packungen für fließfähige Nahrungsmittel.
  • Bekanntlich werden viele fließfähige Nahrungsmittel wie Fruchtsaft, H-Milch (uperisierte Milch), Wein, Tomatensauce usw. in Packungen verkauft, die aus sterilisiertem Verpackungsmaterial hergestellt sind.
  • Ein typisches Beispiel einer solchen Packung ist die quaderförmige Packung für flüssige oder fließfähige Nahrungsmittel, die als Tetra Bric Aseptic (eingetragenes Warenzeichen) bekannt ist und durch Falten und Versiegeln eines laminierten Streifenverpackungsmaterials gebildet wird. Das Verpackungsmaterial hat eine Mehrschichtstruktur mit einer Schicht aus faserigem Material, z.B. Papier, die auf beiden Seiten mit Schichten aus Heißsiegelmaterial, z.B. Polyethylen, beschichtet ist, und im Falle von aseptischen Verpackungen für lange lagerfähige Produkte wie H-Milch weist es auch eine Schicht aus Sauerstoff-Sperrmaterial auf, die beispielsweise aus einer Aluminiumfolie gebildet ist, die über eine Schicht aus Heißsiegelkunststoffmaterial gelegt und wiederum mit einer weiteren Schicht aus Heißsiegelkunststoffmaterial beschichtet ist, welche schließ lich die Innenseite der Verpackung bildet, die mit dem Nahrungsmittel in Kontakt gelangt.
  • Solche Packungen werden normalerweise an voll automatisierten Verpackungsmaschinen hergestellt, an welchen ein kontinuierlicher Schlauch aus dem in Streifenform gelieferten Verpackungsmaterial gebildet wird; der Streifen aus Verpackungsmaterial wird an der Verpackungsmaschine selbst sterilisiert, z.B. durch Aufbringen eines chemischen Sterilisierungsmittels wie einer Wasserstoffperoxidlösung, die nach der Sterilisierung von den Flächen des Verpackungsmaterials entfernt, z.B. durch Erwärmung verdampft wird; und der so sterilisierte Streifen aus Verpackungsmaterial wird in einer geschlossenen sterilen Umgebung gehalten und in Längsrichtung gefaltet und versiegelt, um einen vertikalen Schlauch zu bilden.
  • Der Schlauch wird mit dem sterilisierten oder steril verarbeiteten Nahrungsmittel gefüllt, versiegelt und an gleich beabstandeten Querschnitten geschnitten, um Kissenpacks zu bilden, die dann mechanisch gefaltet werden, um die fertigen, d.h. im wesentlichen quaderförmigen Packungen zu bilden.
  • Alternativ kann das Verpackungsmaterial zu Rohlingen geschnitten werden, die an Formspindeln zu Packungen geformt werden, und die resultierenden Packungen werden mit dem Nahrungsmittel gefüllt und versiegelt. Ein Beispiel einer solchen Packung ist die sogenannte "Giebeloberteil"-Packung, die allgemein unter dem Handelsnamen Tetra Rex (eingetragenes Warenzeichen) bekannt ist.
  • Zum Öffnen solcher Packungen wurden verschiedene Lösungen vorgeschlagen, von welchen eine, die in den US Patentschriften Nr. 4,655,387 und 4,410,128 beschrieben ist, darin besteht, an der Ecke einer Klappe an der Packung eine Vorzugsreißlinie zu bilden, die durch eine Abfolge von Perforationen definiert ist, die sich durch die äußeren Schichten des Verpackungsmaterials nach unten zu der Schicht aus Sperrmaterial erstrecken; und die Packung wird geöffnet, indem die Klappe angehoben wird und entlang der Perforationen geschnitten oder gerissen wird. Allerdings können Packungen dieses Typs, wenn sie erst geöffnet sind, natürlich nicht mehr verschlossen werden und müssen deshalb mit Vorsicht gehandhabt werden, um ein Verschütten des restlichen Nahrungsmittels in der Packung zu verhindern.
  • Als eine Lösung für das Problem wurden Packungen des oben beschriebenen Typs mit verschließbaren Öffnungsvorrichtungen versehen, die im wesentlichen einen Rahmen, der eine Öffnung bildet und über ein Loch oder einen durchbohrbaren oder einen abreißbaren Abschnitt in einer Wand der Packung eingepaßt ist, und eine an den Rahmen angelenkte Kappe aufweisen. Die Kappe ist normalerweise einstückig mit dem Rahmen geformt und ist ursprünglich mit dem Rahmen entlang einer die Öffnung umgebenden Umfangskante durch einen dünnen, brechbaren, ringförmigen Verbindungsabschnitt versiegelt. Nach dem Entsiegeln ist die Kappe zwischen einer geschlossenen Position, die auf fluiddichte Weise mit dem Rahmen zusammenwirkt, und einer geöffneten Position bewegbar. Alternativ werden auch Gewindekappen verwendet, die von dem Rahmen getrennt und ursprünglich damit verschraubt sind.
  • Ein Problem, das sich durch solche Öffnungsvorrichtungen stellt, liegt darin zu gewährleisten, daß praktisch keine Kraft erforderlich ist, um die Kappe von dem Rahmen zu lösen, wenn die Packung entsiegelt wird. Aus diesem Grund sind die Öffnungen aus Kunststoffmaterial mit niedriger Reißfestigkeit, normalerweise Polyethylen hergestellt.
  • Da Polyethylen allerdings nicht als effektive Sauerstoffsperre wirkt, muß die Seite des Verpackungsmaterials, die schließlich die Innenseite der Packung bildet, über das Loch mit einem zusätzlichen Fleckenelement versehen sein, das durch ein kleines Blatt aus Heißsiegelkunststoffmaterial gebildet ist; und die gegenüberliegende Seite des Verpackungsmaterials muß mit einem Sauerstoffsperrelement versehen sein, z.B. einer Abziehzunge, die an das Fleckenelement heißgesiegelt ist und eine Schicht aus Aluminium aufweist.
  • Werden die Packungen mit Sperr- und Fleckenelementen versehen, dann erfordert dies eine zusätzliche Verarbeitung des Verpackungsmaterials, ehe dieses sterilisiert und zu einem vertikalen Schlauch gefaltet und versiegelt wird, womit die Produktionszeit und die Kosten der Packungen erhöht werden.
  • Darüber hinaus muß der Benutzer nach dem Entsiegeln der Kappe auch das Sperrelement entfernen, um die Packung zu öffnen.
  • Deshalb wurden verschließbare Öffnungsvorrichtungen ersonnen, damit die Packung in einer Operation geöffnet werden kann, während gleichzeitig eine wirksame Sauerstoffsperre gewährleistet ist.
  • Nach der in der internationalen Patentanmeldung WO 95/05996 beschriebenen Lösung weisen solche Öffnungsvorrichtungen im wesentlichen einen Rahmen mit einem zylindrischen Bund auf, der eine Gießöffnung bildet und um einen durchbohrbaren Abschnitt der Packung eingepaßt ist; eine abnehmbare Kappe, die an die Außenseite des Rahmenbundes zu schrauben ist, um die Öffnung zu verschließen; und ein im wesentlichen rohrförmiges Schneidelement, das in den Rahmenbund geschraubt ist und eine Endkante mit einer Anzahl von im wesentlichen dreieckigen Endzähnen aufweist, die mit dem durchbohrbaren Abschnitt zusammenwirken und ihn teilweise von der entsprechenden Wand lösen, d.h. mit Ausnahme eines Kleinwinkelabschnitts.
  • Das Schneidelement wird von der Kappe mittels Einwegübertragungsmitteln vom Ratschentyp aktiviert – die während des Lösens der Kappe von dem Bund betrieben werden – und ist in einer Spirale bezüglich des Rahmens von einer angehobenen Ruheposition, in welcher die Endzähne dem durchbohrbaren Abschnitt zugewandt sind, in nachfolgende, abgesenkte Schneidpositionen bewegbar, in welchen die Endzähne mit dem durchbohrbaren Abschnitt in Wechselwirkung treten.
  • Öffnungsvorrichtungen des obengenannten Typs haben den Nachteil, daß sie die Lagerung und den Zusammenbau von drei getrennten Körpern (Rahmen, Kappe und Schneidelement) erfordern, die außerdem unter Verwendung von drei verschiedenen Formen hergestellt werden müssen, woraus sich als relativ hohe Kosten ergeben.
  • Die EP-A-0 385 603 offenbart eine verschließbare Öffnungsvorrichtung, die ein fließfähiges Nahrungsmittel enthält, nach der Definition im Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine verschließbare Öffnungsvorrichtung für versiegelte Packungen für fließfähige Nahrungsmittel vorzusehen, die derart ausgelegt, daß sie die oben erwähnten Nachteile beseitigt, die mit bekannten Öffnunsvorrichtungen typischerweise in Verbindung stehen.
  • Nach der vorliegenden Erfindung ist eine verschließbare Öffnungsvorrichtung für eine versiegelte Packung vorgesehen, die ein fließfähiges Nahrungsmittel enthält, wie sie in Anspruch 1 beansprucht ist.
  • Eine bevorzugte, nicht einschränkende Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nun beispielhaft unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben; darin zeigen:
  • 1 eine Perspektivansicht eines oberen Abschnitts einer versiegelten Packung für fließfähige Nahrungsmittel mit einer verschließbaren Öffnungsvorrichtung nach der vorliegenden Erfindung;
  • 2 und 3 vergrößerte Schnitte, welche die Komponentenschichten von zwei Ausführungsformen des Materials angeben, aus welchem die Packung von 1 hergestellt ist;
  • 4 eine Explosionsseitenansicht der Vorrichtung von 1 vor dem Einpassen in die Packung in größerem Maßstab;
  • 5 einen axialen Explosionsschnitt der Vorrichtung von 1 vor dem Einpassen in die Packung;
  • 6 einen axialen Schnitt der Vorrichtung von 1, die in die Packung eingepaßt ist, in einer versiegelten Konfiguration;
  • 7 einen Schnitt längs der Linie VII-VII in 6;
  • 8 einen axialen Schnitt der Vorrichtung von 1, während die Packung gerade geöffnet wird;
  • 9 bis 11 Ansichten der Vorrichtung von 1 von innerhalb der Packung in aufeinanderfolgenden Stadien beim Öffnen der Packung;
  • 12 eine Perspektivansicht der Unterseite einer Kappe der Vorrichtung von 1 in größerem Maßstab;
  • 13 eine perspektivische Seitenansicht eines Schneidelements der Vorrichtung von 1 in größerem Maßstab; und
  • 14 eine Seitenansicht eines Details des Schneidelements von 13 in größerem Maßstab.
  • In 1 gibt die Ziffer 1 insgesamt eine aseptische versiegelte Packung für fließfähige Nahrungsmittel, z.B. eine als Tetra Brik Aseptic (eingetragenes Warenzeichen) bekannte quaderförmige Packung an, die aus Bogenverpackungsmaterial hergestellt, wie dies oben im einzelnen beschrieben wurde, und die eine verschließbare Öffnungsvorrichtung 2 aufweist, die aus Kunststoffmaterial hergestellt und auf herkömmliche Weise in die Packung 1 eingepaßt ist, z.B. mittels Haftsubstanzen oder durch Verwendung von Mikroflamm- oder Laserversiegelungstechniken.
  • Das Verpackungsmaterial (2 und 3) hat eine Mehrschichtstruktur und weist in einer oberen Wand 3 der Packung 1 einen kreisförmigen, durchbohrbaren Abschnitt 4 mit der Achse A auf, der bei Verwendung außen von der Öffnungsvorrichtung 2 bedeckt ist und wenigstens teilweise von der Wand 3 gelöst ist, um das Produkt aus der Packung 1 zu gießen.
  • Im Falle von nicht aseptischen Packungen für pasteurisierte Produkte (z.B. Yoghurt, Sahne und andere Kaltbereichsprodukte) weist das Verpackungsmaterial eine Schicht aus faserigem Material 5, normalerweise Papier auf, die an den Außen- und Innenseiten mit Schichten 6 bzw. 7 aus Thermoplastmaterial, z.B. Polyethylen bedeckt ist (2); und der durchbohrbare Abschnitt 4 ist durch eine Vorzugsreißlinie 8 definiert ist, die in der Schicht aus faserigem Material 5 gebildet und durch eine Abfolge von Perforationen definiert ist.
  • Im Falle von aseptischen Packungen für lange lagerfähige Produkte wie H-Milch weist das Verpackungsmaterial auch an der Seite, die schließlich mit dem Nahrungsmittel in der Packung 1 in Kontakt gelangt, d.h. an der Schicht aus Thermoplastmaterial 7 eine Schicht aus Sperrmaterial 9, z.B. Aluminium auf, die wiederum mit einer oder mehreren Schichten aus Thermoplastmaterial 10 bedeckt ist (3); und der durchbohrbare Abschnitt ist durch entsprechende Abschnitte der Schichten aus Thermoplastmaterial 6, 7, 10 und des Sperrmaterials 9 definiert, die ein Loch 11 mit einer Achse A bedeckt, das in der Schicht aus faserigem Material 5 gebildet ist.
  • Unter Bezug auf 48 weist die Öffnungsvorrichtung 2 einen Rahmen 15 auf, der ein Durchgangsloch 16 mit der Achse A bildet, durch welches das Nahrungsmittel ausgegossen wird, und der um den durchbohrbaren Abschnitt 4 an der Wand 3 der Packung 1 eingepaßt ist; eine Kappe 17, die getrennt von dem Rahmen 15 gebildet und koaxial an dem Rahmen 15 eingepaßt ist, um das Loch 16 zu verschließen; und ein rohrförmiges Schneidelement mit der Achse A, das an dem Loch 16 auf axial und winkelig bewegliche Weise angreift und von der Kappe 17 aktiviert wird, um mit dem durchbohrbaren Abschnitt 4 der Wand 3 in Zwischenwirkung zu treten, um die Packung 1 zu öffnen.
  • Genauer weist der Rahmen 15 einen kreisförmigen und ringförmigen Basisflansch 19 auf, von welchem eine Endfläche 19a um den durchbohrbaren Abschnitt 4 an der Wand 3 der Packung 1 eingepaßt ist und von dessen radial inneren Kante axial ein zylindrischer Bund 20 mit einer Achse A vorsteht, welcher das Loch 16 bildet.
  • An gegenüberliegenden seitlichen Flächen 21 bzw. 22 weist der Bund 20 ein Außengewinde 23 und ein Innengewinde 24 auf, welche in entgegengesetzten Richtungen bezüglich der Achse A schräg abfallen und bei Verwendung an einem Gewinde 25 der Kappe 27 bzw. an einem Gewinde 26 des Schneidelements 18 angreifen. Genauer erstreckt sich das Gewinde 23 entlang des größten Teils der Fläche 21 mit Ausnahme von einem unteren zylindrischen Flächenband 21 angrenzend an den Flansch 19; und ähnlich erstreckt sich das Gewinde 24 entlang des größten Teils der Fläche 22 mit Ausnahme eines oberen zylindrischen Flächenbandes der Fläche angrenzend an eine Endkante 27 des Bundes 20 an dem gegenüberliegenden Ende des Flansches 19.
  • Das Gewinde 24 hat eine mehrfache – bei dem gezeigten Beispiel eine dreifache – Steigung gegenüber derjenigen des Gewindes 23.
  • Der Bund 20 weist auch an der Fläche 21 eine ringförmige Rippe 28 auf, die axial zwischen einem Ende des Gewindes 23 und dem Flansch 19 angeordnet ist und sich in einem konstanten Abstand von dem Flansch 19 befindet.
  • Unter Bezug auf 48 und 12 weist die Kappe 17 einen hohlzylindrischen Körper auf, welcher durch eine kreisförmige Endwand 29 zum Verschließen des Lochs 16 gebildet ist, sowie durch eine seitliche Wand 30, welche von einer Umfangskante de Endwand vorsteht, innen Gewinde 25 aufweist und auf den Bund 20 des Rahmens 15 aufzuschrauben ist.
  • Die Endwand 29 weist eine vorstehende, ringförmige Rippe 35 angrenzend an die seitliche Wand 30 auf, die zusammen mit der seitlichen Wand 30 einen Sitz 36 zur Aufnahme der Endkante 27 des Bundes bildet.
  • Die Kappe 17 ist auf übliche Weise einstückig mit einem entsprechenden gesicherten Ring 37 geformt, der koaxial mit einer Endkante 38 der Kappe 17 an dem der Endwand 29 gegenüberliegenden Ende durch eine Anzahl brechbarer, radialer Verbindungspunkte verbunden ist.
  • Die Kappe 17 ist ursprünglich in den Rahmen 15 in einer versiegelten Position eingepaßt, wobei die Kappe völlig auf den Bund 20 geschraubt ist und die Endkante 38 der Kappe und der gesicherte Ring 37 noch miteinander verbunden sind und an gegenüberliegenden Seiten der Rippe 28 des Bundes 20 ruhen. Genauer ist in der versiegelten Position der gesicherte Ring 37 zwischen den Flansch 19 und die Rippe 28 eingeklickt, und der Sitz 36 der Kappe 17 steht mit der Endkante 27 des Bundes 20 in Eingriff.
  • Nach dem Entsiegeln ist die Kappe 17 zwischen einer geöffneten Position, in welcher sie von dem Bund 20 abgeschraubt und von dem Rahmen gelöst ist, und einer geschlossenen Position bewegbar, in welcher das Loch 16 verschlossen ist.
  • Unter Bezug auf 4 bis 8 ist das Schneidelement 18 mit dem Gewinde 26 an einer äußeren Fläche 39 in dem Bund 20 des Rahmens 15 durch das Gewinde 26 angeschlossen, das an dem Gewinde 24 angreift, und hat ein Ende 40, das an der Vorderseite Schneidmittel 41 hat, die mit dem durchbohrbaren Abschnitt 4 zusammenwirken, um die Packung zu öffnen.
  • Wenn die Packung 1 zum ersten Mal geöffnet wird, bilden die Gewinde 24 und 26 einen spiralförmigen Pfad mit der Achse A, entlang dessen das Schneidelement 18 durch den durchbohrbaren Abschnitt 4 aus einer angehobenen Ruheposition (6 und 9) in eine abgesenkte Öffnungsposition (8 und 11) zugeführt wird. Genauer ist das Schneidelement 18 in der angehobenen Ruheposition ganz innerhalb des Bundes 20 untergebracht, wobei die Schneidmittel 41 dem durchbohrbaren Abschnitt 4 der Packung 1 zugewandt sind; und in der abgesenkten Öffnungsposition steht das Schneidelement 18 axial bezüglich des Bundes 20 vor, ist um einen vorbestimmten Abstand in die Packung 1 eingedrungen und hat das Schneiden des durchbohrbaren Abschnitts 4 abgeschlossen, wobei es den durchbohrbaren Abschnitt durch einen Kleinwinkelabschnitt 42 an der Wand 3 befestigt läßt.
  • Das Schneidelement 18 weist eine Anzahl von Anschlagvorsprüngen 44 auf, die radial von der Fläche 39 an der Endkante 30 vorstehen. Falls die Kappe 17 während des Öffnens der Packung 1 auf die falsche Weise gedreht wird, d.h. in der Richtung, in der die Kappe 17 auf den Rahmen 15 geschraubt wird, gelangen die Vorsprünge 44 gegen ein Ende des Gewindes 24 des Bundes 20 an den Flansch 19 in Ruhe, um die axiale Verschiebung des Schneidelements 18 über die angehobene Ruheposition hinaus und eine mögliche Beschädigung der Endwand 29 der Kappe 17 zu verhindern.
  • Die Verschiebung des Schneidelements 18 aus der angehobenen in die abgesenkte Position wird von der Kappe 17 über winkelige Einwegübertragungsmittel 45 (58, 12) gesteuert, die selektiv deaktiviert werden können, wenn das Schneidelement 18 die abgesenkte Öffnungsposition erreicht.
  • Genauer weisen die Übertragunsmittel 45 eine Anzahl von – vier bei dem gezeigten Beispiel – ersten Zähnen 46 mit einem Sägezahnprofil auf, die von der Endwand 29 der Kappe 17 vorstehen und in der versiegelten und verschlossenen Position der Kappe 17 winkelig gleich um die Achse A beabstandet sind; und eine Anzahl von – acht bei dem gezeigten Beispiel – zweiten Zähnen 47, die ebenfalls ein Sägezahnprofil haben, radial von einer inneren Fläche 48 des Schneidelements 18 vorstehen und mit den Zähnen 46 auf axial freie, winkelig integrale Weise während des Lösens der Kappe 17 von dem Bund 20 zusammenwirken, wenn die Packung 1 zum ersten Mal geöffnet wird. Genauer ist das Lösen der Kappe 17 in 1 durch die Drehrichtung R der Kappe gegen den Uhrzeigersinn um die Achse A angegeben.
  • Genauer weist jeder Zahn 46 einen Verbindungsabschnitt 49 auf, der senkrecht von der Endwand 29 der Kappe 17 vorsteht, und einen kämmenden Abschnitt 50, der von dem Verbindungsabschnitt zu der seitlichen Wand 30 vorsteht und einen Querschnitt in Form eines stumpfen Dreiecks hat. Genauer ist der kämmende Abschnitt 50 durch zwei schräge, nach außen zusammenlaufende Seiten 51, 52 gebildet; die Seite 51, die bezüglich des Verbindungsabschnitts 49 steiler abfällt, bildet einen Sitz für einen entsprechenden Zahn 47 in der Drehrichtung R der Kappe 17; und die andere Seite 52 läßt ein winkeliges Gleiten der Zähne 47 in der entgegengesetzten Drehrichtung zu.
  • Jeder Zahn 47 erstreckt sich über die volle axiale Höhe des Schneidelements 18 und hat auch einen Querschnitt in Form eines stumpfen Dreiecks, der mit demjenigen der kämmenden Abschnitt 50 der Zähne 46 identisch ist, und ist durch zwei schräge, zusammenlaufende Seiten 53, 54 gebildet; und die Seite 53, die bezüglich der Fläche 48 des Schneidelements 18 steiler abfällt, ist der Seite 51 eines entsprechenden Zahns 46 zugewandt.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform weisen die Schneidmittel 41 einen einzigen Abschneider 55 auf, der dann, wenn das Schneidelement 18 bezüglich des Rahmens 15 bewegt wird, entlang eines größeren Abschnitts C – bei dem gezeigten Beispiel grob drei Viertel – des Umfangs des durchbohrbaren Abschnitts 4, um den durchbohrbaren Abschnitt 4 nur teilweise von der Wand 3 zu lösen, d.h. bis auf den Abschnitt 42.
  • Unter speziellem Bezug auf 14 ist der Abschneider 55 durch einen Zahn gebildet, der an einer Endkante 40 des Schneidelements 18 ausgebildet ist und ein im wesentlichen dreieckiges Profil hat, das durch eine Schneidkante 56 quer zu dem durchbohrharen Abschnitt 4 der Wand 3 und eine seitliche Schneidkante 57 gebildet ist, die ein gekrümmtes, bezüglich der Achse A schräg abfallendes Profil hat und ein freies Ende der Schneidkante 56 mit der Endkante 40 verbindet.
  • Genauer weist der Abschneider 55 einen Schneidabschnitt 56 auf, der axial bezüglich der Endkante 40 vorsteht und innerhalb des Schneidelements 18 durch eine Fläche 59 gebildet ist, die bezüglich des durchbohrbaren Abschnitts 4 leicht schräg abfällt, so daß ein Querschnitt des Schneidabschnitts 58 gebildet ist, der zu dem durchbohrbaren Abschnitt 4 hin abnimmt.
  • Angrenzend an den Abschneider 55 hat die Endkante 40 des Schneidelements 18 eine rampenförmige Ausnehmung 60, die in der Tiefe zu dem Abschneider 55 zunimmt und eine axiale Höhe der Schneidkante 56 bildet, die größer als die axiale Höhe des Schneidabschnitts 58 ist.
  • Nach einem wichtigen Merkmal der vorliegenden Erfindung sind der Rahmen 15 und das Schneidelement 18 in einem Stück geformt und koaxial durch eine Anzahl von brechbaren, radialen Verbindungsbrücken 62 in einer Vorbaugruppenkonfiguration miteinander verbunden (4 und 5), in welcher das Schneidelement 18 axial und vollständig bezüglich des Rahmens 15 an dem Flanschende 19 vorsteht. Genauer ist das Schneidelement 18 in der Vorbaugruppenkonfiguration axial mit dem Flansch 19 an einer Endkante 63 des Schneidelements gegenüber der Endkante 40 ausgerichtet und durch die Verbindungsbrücken 62 mit der inneren seitlichen Kante des Flansches 19 an der Fläche 19a verbunden.
  • Vor dem Einpassen an den durchbohrbaren Abschnitt 4 der Packung 1 wird die Öffnungsvorrichtung 2 zusammengebaut, indem das Schneidelement 18 in den Bund 20 eingeführt wird, womit die Verbindungsbrücken 62 gebrochen werden, und indem gleichzeitig oder danach die Kappe 17 an den Rahmen 15 eingepaßt wird.
  • Genauer greifen im Verlauf des Einführens des Schneidelements 18 in den Bund 20 die Gewinde 24 und 26 aneinander an, und die Zähne 47 gleiten axial zu zweit an gegenüberliegenden winkeligen Seiten des kämmenden Abschnitts 50 eines entsprechenden Zahns 46. Die Verbindungsbrücken 62, die während des Einführens gebrochen werden, gewährleisten die korrekte gegenseitige Winkelpositionierung des Schneidelements 18 und des Rahmens 15.
  • Die Kappe 17 wird bevorzugt an den Rahmen 15 durch Aufbringen von axialem Druck eingepaßt, nachdem zunächst die Kappe 17 in eine vorbestimmte Winkelposition bezüglich des Schneidelements 18 gesetzt wird, so daß die Gewinde 23 und 25 aneinander angreifen, und der gesicherte Ring 37 klickt an der ringförmigen Rippe 28 des Bundes 20 vorbei an den Flansch 19. Alternativ kann die Kappe 17 zusammengebaut werden, indem zunächst axialer Druck aufgebracht wird und dann die Kappe 17 auf den Bund 20 des Rahmens 15 und in eine endgültige Winkelposition geschraubt wird, womit die volle Verwendung der Abschraubbewegung der Kappe 17 möglich wird, wenn die Packung 1 geöffnet wird.
  • Am Ende der obengenannten Operationen befindet sich das Schneidelement 18 in der angehobenen Ruheposition innerhalb des Bundes 20 und bildet zusammen mit der Kappe 17, die zum Verschluß des Lochs 16 positioniert ist, eine versiegelte Konfiguration, welche die Öffnungsvorrichtung 2 an der Packung 1 sichert (6).
  • Bei der tatsächlichen Verwendung, wie der obengenannten versiegelten Konfiguration, wird die Packung 1 entsiegelt, indem die Kappe 17 bezüglich der Achse A in Richtung R gedreht wird, um den Bund 20 abzuschrauben.
  • Während die Kappe 17 um die Achse A in Richtung R gedreht wird, bewegen die zusammenpassenden Gewinde 23 und 25 gleichzeitig axial weg von der Wand 3, so daß die radialen Punkte gebrochen werden, welche die Kappe mit dem gesicherten Ring 37 verbinden, der axial ruhend gegen die Rippe 28 des Bundes 20 gehalten wird.
  • Während der anfänglichen Drehung der Kappe 17 sind die Zähne 46 mit den Seiten 51 gegen die Seiten 53 der entsprechenden Zähne des Schneidelements 18 ruhend positioniert, welches damit in Richtung R um die Achse A gedreht wird.
  • Da die zusammenpassenden Gewinde 23, 25 und 24, 26 in entgegengesetzten Richtungen schräg abfallen, wird die axiale Bewegung der Kappe 17 weg von der Wand 1 von der gleichzeitigen axialen Bewegung des Schneidelements 18 zu der Wand 3 begleitet. Genauer wird das Schneidelement 18 durch die Kappe 17 gedreht, indem die Zähne 46 und 47 an entsprechenden Seiten 51, 53 in Kontakt gelangen, die allerdings gleichzeitig durch die Spiralbewegung zum axialen Gleiten bezüglich einander gebracht werden, die auf die Kappe 17 und das Schneidelement 18 durch entsprechende Paare von Gewinden 23, 25 und 24, 26 auferlegt wird.
  • Die anfängliche Drehung der Kappe 17 m die Achse A in Richtung R ergibt die gleiche Drehung des Schneidelements 18 und gleichzeitig das axiale Durchdringen des durchbohrbaren Abschnitts 4 durch den Schneidabschnitt 58 des Abschneiders 55 (9).
  • Während die Kappe 17 weiter gedreht wird, wird die Schneidkante 56 des Abschneiders 55 winkelig entlang des Umfangs des durchbohrbaren Abschnitts 4 zugeführt, um ihn von der Wand 3 zu lösen. Wie in 10 faltet sich, da der Abschneider 55 auch axial eindringt, während er winkelig nach vorne zugeführt wird, der Teil des durchbohrbaren Abschnitts 4, der allmählich von der Wand 3 gelöst wird, nahe bei der Schneidkante 56 und wird allmählich innerhalb der Packung 1 zu dem Teil des durchbohrbaren Abschnitts 4 gefaltet, der noch nicht von der Wand 3 gelöst ist. Dies wird weiter durch die Schräge der Fläche 59 unterstützt, die den Schneidabschnitt 58 innerhalb des Schneidelements 18 bildet.
  • In diesem Stadium ist aufgrund der Ausnehmung 60 die axiale Durchdringung des durchbohrbaren Abschnitts 4 durch den Abschneider 55 stärker als die axiale Höhe des Schneideabschnitts 58 des Abschneiders 55.
  • Ist die Packung 1 von dem Abschneider 55 erst soweit durchdrungen, daß der durchbohrbare Abschnitt 4 den Boden der Ausnehmung 60 kontaktiert – bei dem gezeigten Beispiel, wenn der Abschneider 55 das Ende des Abschnitts C des Umfangs des durchbohrbaren Abschnitts 4 erreicht, gleich einer Winkelverschiebung von etwa 270° um die Achse A – dient eine weitere Drehung des Abschneiders 55 um die Achse A einfach dazu, den Rest des durchbohrbaren Abschnitts 4, der noch an der Wand 3 befestigt ist, nach außerhalb des Schneidelements 18 zu falten, ohne ihn zu schneiden (11).
  • Durch ein weiteres Abschrauben der Kappe 17 – die sich bis jetzt grob einmal um die Achse A gedreht hat – werden die Zähne 46 und 47 axial freigegeben (8), so daß das Schneidelement 18 in der unteren geöffneten Position arretiert ist, in welcher es axial von dem Rahmen 15 vorsteht und noch durch die zusammenpassenden Gewinde 24 und 26 an dem Bund 20 gesichert ist.
  • Dann wird die Kappe 17 voll abgeschraubt, um die Packung 1 zu öffnen, die verschlossen werden kann, indem die Kappe 17 einfach zurück auf den Bund eingepaßt wird.
  • Wurde die Packung 1 einmal geöffnet, dann kann das Schneidelement 18 nicht mehr aus der abgesenkten geöffneten Position bewegt werden, da die Zähne 46 der Kappe 17 nicht eine axiale Position erreichen können, in welcher sie an den Zähnen 47 des Schneidelements 18 angreifen können, so daß der geschnittene Teil des durchbohrbaren Abschnitts 4 an der Außenseite des Schneidelements 18 gehalten wird, womit das Loch 16 frei gehalten wird.
  • Die Vorteile der Öffnungsvorrichtung nach der vorliegenden Erfindung werden aus der vorhergehenden Beschreibung klar.
  • Insbesondere das Formen des Rahmens 15 und des Schneidelements 18 in einem Stück und in einer bestimmten (Vorbaugruppen-)Konfiguration bedeutet, daß nur zwei getrennte Körper von der Produktion bis zum endgültigen Zusammenbau der Öffnungsvorrichtung 2 beteiligt sind, die darüber hinaus extrem rasch, einfach und genau zusammengebaut wird. Der Rahmen 15 und das Schneidelement 18 werden nämlich von Anfang an in einer Konfiguration geformt, welche die relativen Winkelpositionen der entsprechenden Gehwinde 24 und 26 und der Zähne 47 des Schneidelements 18 und der Zähne 46 der Kappe 17 berücksichtigt, so daß keine vorläufigen Operationen oder Ausrüstung erforderlich sind, um die Bestandteile der Öffnungsvorrichtung 2 zu positionieren.
  • Darüber hinaus werden der Rahmen 15 und das Schneidelement 18 unter Verwendung einer Form hergestellt, womit die Kosten im Vergleich zu bekannten Öffnungsvorrichtungen reduziert sind.
  • Selbstverständlich können an der hier beschriebenen und veranschaulichten Öffnungsvorrichtung 2 Änderungen vorgenommen werden, ohne deshalb vom Umfang der beigefügten Ansprüche abzuweichen.

Claims (6)

  1. Verschließbare Öffnungsvorrichtung (2) für eine versiegelte Packung (1), die ein fließfähiges Nahrungsmittel enthält, wobei die Vorrichtung (2) folgendes aufweist: – einen Rahmen (15), der ein Durchgangsloch (16) bildet und um einen durchbohrbaren Abschnitt (4) der Packung (1) eingepaßt ist; – eine abnehmbare Kappe (17), die mit dem Rahmen (15) zusammenwirkt, um das Loch (16) zu verschließen; und – ein im wesentlichen rohrförmiges Schneidelement (18), das bei Verwendung an dem Loch (16) auf winkelig und axial bewegliche Weise angreift und eine Endkante (40) hat, die wiederum an der Vorderseite Schneidmittel (41) hat, die mit dem durchbohrbaren Abschnitt (4) zusammenwirken, um die Packung (1) zu öffnen; wobei der Rahmen (15) und das Schneidelement (18) in einem Stück in einer Vorbaugruppenkonfiguration geformt sind, in welcher sie koaxial zueinander durch radiale Verbindungsbrücken (62) gesichert sind, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Brücken (62) zwischen einer weiteren Endkante (63) des Schneidelements (18) gegenüber der Endkante (40) und einer Fläche (19a) erstrecken, durch welche der Rahmen (15) an der Packung (1) eingepaßt ist; wobei die Verbindungsbrücken (62) gebrochen werden, wenn das Schneidelement (18) an dem Loch (16) angreift.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Verbindungsbrücken (62) von einer seitlichen Kante des Lochs (15) erstrecken.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (15) einen zylindrischen Bund (20) aufweist, der das Loch (16) bildet und zur Aufnahme der Kappe (17) und des Schneidelements (18) an gegenüberliegenden Enden vorgesehen ist; und daß der Bund (20) und das Schneidelement (18) an entsprechenden seitlichen Flächen (22, 39) ein erstes bzw. ein zweites Gewinde (24, 26) aufweisen, die bei Verwendung aneinander angreifen.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß an einer seitlichen Fläche (21) gegenüber der seitlichen Fläche (22) mit dem ersten Gewinde (24) der Bund (20) ein drittes Gewinde (23) aufweist, das in der entgegengesetzten Richtung zu dem ersten Gewinde (24) schräg abfällt, und das an einem vierten Gewinde (25) angreift, das an der Kappe (17) gebildet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie winkelige Einwegübertragungsmittel (45) aufweist, die zwischen der Kappe (17) und dem Schneidelement (18) angeordnet sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragungsmittel (45) eine Anzahl von ersten Zähnen (47) aufweisen, die ein im wesentlichen sägezahnartiges Profil haben und radial von einer seitlichen Fläche (48) des Schneidelements (18) gegenüber der seitlichen Fläche (39) mit dem zweiten Gewinde (26) vorstehen; und eine Anzahl von zweiten Zähnen (46), die ebenfalls ein im wesentlichen sägezahnartiges Profil haben und von der Kappe (17) getragen werden und mit den ersten Zähnen (47) auf axial freie, winkelig integrale Weise während des Lösens der Kappe (17) von dem Rahmen (15) kämmen, wenn die Packung (1) zum ersten Mal geöffnet wird.
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