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Die Erfindung betrifft einen Sargwagen mit einem durch zwei Längsholme gebildeten Tragrahmen, wobei zwischen den Längsholmen ein Aufnahmeraum zur Aufnahme eins Sarges ausgebildet ist, sowie mit einer Anhebe- und Absenkvorrichtung zum Anheben des Sarges in den Aufnahmeraum bzw. zum Absenken des Sarges aus dem Aufnahmeraum in ein Grab sowie mit einem mit dem Tragrahmen verbundenen Fahrgestell mit vier Rädern.
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Bei der traditionellen Erdbestattung im Sarg wird der Sarg von einer Friedhofshalle oder Friedhofskapelle zum Grab transportiert. Dieser Transport des Sarges erfolgt entweder mittels vier bis sechs Sargträgern oder unter Zuhilfenahme eines verfahrbaren Sargwagens.
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Das Absenken des Sarges in das Grab übernehmen in der Regel Friedhofsmitarbeiter oder ehrenamtliche Helfer, die den Sarg mittels Tragriemen in das Grab herablassen. Da einerseits dieses manuelle Herablassen des Sarges sehr kraftaufwändig ist und anderseits nicht immer ausreichend Friedhofsmitarbeiter oder ehrenamtliche Helfer zur Verfügung stehen, kommen auch mechanische Vorrichtungen zum Versenken des Sarges in das Grab zum Einsatz.
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Aus der
DE 22 17 422 C3 ist ein gattungsgemäßer Sargwagen bekannt. Bei diesem bekannten Sargwagen liegt der Sarg zum Transport auf Podesten des Tragrahmens auf. Zum Absenken des Sarges müssen diese Podeste entfernt und der Sarg auf am Tragrahmen angeordnete Tragriemen abgesetzt werden. Über diese Tragriemen erfolgt dann das Absenken des Sarges in das Grab. Nachteilig an diesem bekannten Sargwagen ist, dass es einerseits einer Umlagerung des Sarges per Hand von den Podesten auf die Tragriemen bedarf und das andererseits die Tragriemen nach dem Absenken des Sarges unter dem Sarg hindurch wieder aus dem Grab herausgezogen werden müssen oder aber vom Tragrahmen gelöst im Grab verbleiben.
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Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Sargwagen der eingangs genannten Art zu schaffen, der bei einfacher Handhabung einen sicheren Transport und ein einfaches Anheben und Absenken eines Sarges gewährleistet.
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Die Lösung dieser Aufgabenstellung ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass die Anhebe- und Absenkvorrichtung zwei parallel zu den Längsholmen des Tragrahmens verlaufende Antriebswellen umfasst, auf denen jeweils mindestens zwei mit Rückzugsfedern versehene Gurtrollen angeordnet sind, deren Gurte an den Tragegriffen eines im Aufnahmeraum angeordneten Sarges festlegbar sind und wobei die beiden Antriebswellen über ein am Tragrahmen angeordnetes Handrad antreibbar sind.
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Die erfindungsgemäße Anhebe- und Absenkvorrichtung mit den an den Tragegriffen des Sarges festlegbaren Gurten dient gleichzeitig zur Lagerung des Sarges während des Transports von der Friedhofshalle bzw. Friedhofskapelle hin zum Grab, so dass es keiner weiteren Handarbeit bedarf, um den Sarg nach dem Transport in das Grab abzulassen. Durch die Kombination von Transportieren und Absenken des Sarges in das Grab ohne zusätzliche Trage- oder Umsetzarbeit des Sarges ist es mittels des erfindungsgemäßen Sargwagens möglich, den Sargwagen mit nur einer Personen zu bedienen.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erfolgt das Festlegen der Gurte an den Tragegriffen des Sarges über an den freien Enden der Gurte angeordnete Haken. Die Verwendung dieser an den Tragegriffen angreifenden Haken gestattet ein einfaches und schnelles Aufnehmen des Sarges und hat darüber hinaus den Vorteil, dass die Haken nach dem Ablassen des Sarges in das Grab aufgrund ihres Eigengewichts selbsttätig von den Traggegriffen abfallen und so die Gurte über die Rückzugsfedern der Gurtrollen automatisch wieder nach oben gezogen werden können.
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Um zu gewährleisten, dass die Gurte aller Gurtrollen beim Antrieb durch das Handrad gleichmäßig betätigt werden, sind das Handrad und die Antriebswellen für die Gurtrollen erfindungsgemäß über ein zwischengeschaltetes Umlenkgetriebe synchronisiert.
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Weiterhin wird mit der Erfindung vorgeschlagen, dass das Handrad zum Antrieb der Antriebswellen mit einer Bremsvorrichtung ausgestattet ist, um die Geschwindigkeit des Absenken des Sarges in das Grab kontrollieren zu können.
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Weiterhin wird mit der Erfindung vorgeschlagen, dass die Räder des Sargwagens über nach außen abgewinkelte schwenkbare Radaufhängungen am Fahrgestell gelagert sind, wobei die beiden Radaufhängungen einer jeden Längsseite des Fahrgestells über jeweils eine Spurstange miteinander verbunden sind, damit die Spurbreite des Fahrgestells den Wegeverhältnisse des Friedhofs angepasst werden kann. Die nach außen abgewinkelten Radaufhängungen gewährleisten eine ausgezeichnete Gelenkigkeit der an den Radaufhängungen gelagerten Räder.
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Zum Einstellen der Spurbreite des Fahrgestells des Sargwagens wird mit der Erfindung vorgeschlagen, dass die Spurstangen ihrerseits sind über eine Gewindespindel miteinander gekoppelt, wobei die Gewindespindel zum Einstellen der Spurbreite des Fahrgestells erfindungsgemäß über ein Handrad antreibbar ist.
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Schließlich wird mit der Erfindung vorgeschlagen, dass das Handrad und die Gewindespindel zum Verstellen der Spurstangen über ein zwischengeschaltetes Umlenkgetriebe synchronisiert sind
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich anhand der zugehörigen Zeichnungen, in denen ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Sargwagens nur beispielhaft dargestellt ist, ohne die Erfindung auf dieses Ausführungsbeispiel zu beschränken. In den Zeichnungen zeigt:
- 1 eine perspektivische Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Sargwagens und
- 2 eine perspektivische Frontansicht des Sargwagens gemäß 1.
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Die Abbildungen 1 und 2 zeigen einen Sargwagen 1 zum Transportieren eines Sarges hin zu einem Grab sowie, zum Absenken des Sarges in ein Grab.
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Der Sargwagen 1 weist einen durch zwei Längsholme 2 gebildeten Tragrahmen 3 auf, wobei zwischen den Längsholmen 2 ein Aufnahmeraum 4 zur Aufnahme des nicht dargestellten Sarges ausgebildet ist. Weiterhin weist der Sargwagen 1 ein mit dem Tragrahmen 3 verbundenes Fahrgestell 5 mit vier Rädern 6 auf, über das der Sargwagen 1 manuell oder auch elektrisch angetrieben verfahrbar ist.
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Zum Absenken des Sarges in ein Grab ist der Sargwagen 1 mit einer Anhebe- und Absenkvorrichtung 7 ausgestattet, die bei der dargestellten Ausführungsform des Sargwagens 1 zwei parallel zu den Längsholmen 2 des Tragrahmens 3 verlaufende Antriebswellen 8 umfasst, auf denen jeweils mindestens zwei mit Rückzugsfedern versehene Gurtrollen 9 angeordnet sind, deren Gurte 10 an den Tragegriffen eines im Aufnahmeraum 4 angeordneten Sarges festlegbar sind.
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Die Mobilität des Sargwagens 1 auf dem Friedhof erfordert eine optimale Beweglichkeit der Räder 6 des Fahrgestells 5. Hierzu sind die Räder 6 über nach außen abgewinkelte schwenkbare Radaufhängungen 11 am Fahrgestell 5 gelagert. Um weiterhin die Spurbreite des Fahrgestells 5 den Wegeverhältnisse des Friedhofs anpassen zu können, sind die beiden Radaufhängungen 11 einer jeden Längsseite des Fahrgestells 5 über jeweils eine Spurstange 12 miteinander verbunden.
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Zum Einstellen der Spurbreite des Fahrgestells 5 sind die beiden Spurstangen 12 über eine quer zu den Spurstangen 12 verlaufende Gewindespindel 13 miteinander gekoppelt, wobei die die Gewindespindel 13 über ein am Tragrahmen 3 gelagertes Handrad 14 antreibbar ist.
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Bei der dargestellten Ausführungsform des Sargwagens 1 sind das Handrad 14 und die Gewindespindel 13 zum Verstellen der Spurstangen 12 über ein zwischengeschaltetes Umlenkgetriebe 15 synchronisiert, das vorteilhafterweise als Schneckengetriebe ausgebildet ist.
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Der Aufbau und die Arbeitsweise der Anhebe- und Absenkvorrichtung 7 wird nachfolgend anhand der Abbildungen 1 und 2 beschrieben.
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Zur Aufnahme eines Sarges wird der Sargwagen 1 in Längsrichtung über einen auf dem Boden stehenden Sarg gefahren, bis der Sarg im Aufnahmeraum 4 zwischen den Längsholmen 2 des Tragrahmens 3 angeordnet ist. Um das Aufschieben des Sargwagens 1 über den Sarg zu ermöglichen, ist ein die Längsholme 2 miteinander verbindender vorderer Querholm 16 des Tragrahmens 3 nach oben gebogen ausgebildet, wie dies insbesondere der Frontansicht gemäß 2 zu entnehmen ist.
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Die Betätigung der Anhebe- und Absenkvorrichtung 7 erfolgt über ein am Tragrahmen 3 angeordnetes Handrad 17, das über ein Umlenkgetriebe 18 die Antriebswellen 8 antreibt. Das Umlenkgetriebe 18 synchronisiert den Antrieb der beiden Antriebswellen 8, um zu gewährleisten, dass die Gurte 10 aller auf den Antriebswellen 8 angeordneten Gurtrollen 9 beim Antrieb durch das Handrad 17 gleichmäßig betätigt werden.
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Sobald der Sargwagen 1 über den Sarg geschoben wurde, wird die Anhebe- und Absenkvorrichtung 7 durch Betätigen des Handrads 17 aktiviert und die Gurte 10 aus den Gurtrollen 9 abwickelt. An den freien Enden der Gurte 10 sind Haken 19, vorzugsweise Metallhaken, angeordnet, die an den Tragegriffen des Sarges festlegbar sind.
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Nach dem Einhaken der Haken 19 an der Tragegriffen des Sarges werden die Gurte 10 über die Anhebe- und Absenkvorrichtung 7 nach oben in die Gurtrollen 9 gezogen und so der an den Gurte 10 eingehängte Sarg vom Boden abgehoben, bis dieser im Aufnahmeraum 4 zwischen den Längsholmen 2 des Tragrahmens angeordnet ist.
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In dieser angehobenen Position des Sarges lässt sich der Sarg mittels des Sargwagens 1 einfach und nur von einer Person zu bedienen zur Friedhofshalle bzw. Friedhofskapelle und anschließend zum Grab verfahren. Zum Schieben und Lenken des Sargwagens ist an der hinteren Querseite des Tragrahmens 3, an der auch das Handrad 17 zum Betätigen der Anhebe- und Absenkvorrichtung 7 sowie das Handrad 14 zum Einstellen der Spurbreite des Fahrgestells 5 angeordnet sind, ein Handbügel 20 angeordnet.
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Zum Absenken des Sarges in das Grab wird der Sargwagen 1 über die ausgehobene Grabstelle gefahren, bis der Sarg über der ausgehobenen Grabstelle platziert ist. Über das Handrad 17 wird dann die Anhebe- und Absenkvorrichtung 7 betätigt und der über die Haken 19 an den Gurten 10 festgelegte Sarg in das Grab hinabgelassen. Um die Geschwindigkeit des Absenken des Sarges in das Grab kontrollieren zu können, ist das Handrad 17 zum Antrieb der Antriebswellen 8 mit einer nicht näher dargestellten Bremsvorrichtung ausgestattet.
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Sobald der Sarg auf dem Boden der Grabstelle aufsetzt, fallen die Haken 19 aufgrund ihres Eigengewichts selbsttätig von den Traggegriffen des Sarges ab und geben so die Gurte 10 wieder frei, so dass die Gurte 10 über die Rückzugsfedern der Gurtrollen 9 automatisch wieder nach oben in die Gurtrollen 9 gezogen werden.
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Ein wie zuvor beschrieben aufgebauter Sargwagen 1 zeichnet sich dadurch aus, dass er zum Transportieren eines Sarges auf dem Friedhof sowie zum Absenken des Sarges in ein Grab verwendet werden kann, wobei der Betrieb des Sargwagens 1 von nur einer Person vorgenommen werden kann und diese Person darüber hinaus von jeder Hebe- und Tragarbeit befreit ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Sargwagen
- 2
- Längsholm
- 3
- Tragrahmen
- 4
- Aufnahmeraum
- 5
- Fahrgestell
- 6
- Räder
- 7
- Anhebe- und Absenkvorrichtung
- 8
- Antriebswelle
- 9
- Gurtrolle
- 10
- Gurt
- 11
- Radaufhängung
- 12
- Spurstange
- 13
- Gewindespindel
- 14
- Handrad
- 15
- Umlenkgetriebe
- 16
- Querholm
- 17
- Handrad
- 18
- Umlenkgetriebe
- 19
- Haken
- 20
- Handbügel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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