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Die Erfindung betrifft eine Dichtungsvorrichtung zum luft- und/oder rauchdichten Verschluss einer Durchdringungsstelle wenigstens einer Leitung durch eine Wand, insbesondere einer Bodenplatte beziehungsweise Geschossdecke. Ferner betrifft die Erfindung eine Installationsanordnung mit einer Vergussmanschette.
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Als Leitung wird im Sinne der vorliegenden Erfindung eine im Wesentlichen zylindrische und/oder rohrförmige und/oder schlauchförmige Durchdringung verstanden, insbesondere im Bauwesen verwendete Elektroinstallationskabel und/oder Gas- und/oder Wasserrohre und/oder Lüftungsrohre oder dergleichen. Die Leitung kann sowohl einzeln als auch in einer gemeinsamen Ummantelung beziehungsweise als ein Strang gebündelt sein.
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Im Bauwesen werden zunehmende Anforderungen an die Dichtheit von Durchdringungsstellen einer Leitung durch eine Gebäudewand gestellt. Hinsichtlich Brandschutzaspekten muss die Durchdringungsstelle rauchdicht und mit einem feuerfesten beziehungsweise hitzebeständigen Material verschlossen sein, um eine rasche Ausbreitung eines Feuers in die umliegenden Räume zu vermeiden.
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Hinsichtlich Energieeffizienzaspekten ist die Durchdringungsstelle möglichst luftdicht zu verschließen, insbesondere dann, wenn die von der Leitung durchdrungene Wand Bestandteil der äußeren Gebäudehülle eines Gebäudes ist. Hier ist ein luftdichter Verschluss der Durchdringungsstelle erforderlich, sodass keine kalte Außenbeziehungsweise Kellerluft in die beheizten Räume eindringen kann. In der Praxis findet der Verschluss der Durchdringungsstellen oftmals nur mit einer mangelhaften, das heißt durchlässigen oder nicht langlebigen, Abdichtung oder gar nicht statt. Beispielsweise wird hierzu ein Wanddurchbruch, durch den die Leitung durch die Wand geführt ist, mit offenporigen und demzufolge luft- und/oder rauchdurchlässigen Bauschaum beziehungsweise Polyurethanschaum beziehungsweise mit Klebeband beziehungsweise Dichtband verschlossen. Ein für die Lebensdauer des Gebäudes ausgelegter und zuverlässig abdichtender Verschluss der Durchdringungsstelle ist dadurch nicht sichergestellt. In einem Brandfall ist somit beispielsweise eine Rauchübertragung durch den leitungsführenden Wanddurchbruch denkbar.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine leicht zu installierende Dichtungsvorrichtung beziehungsweise eine Installationsanordnung mit derselben für einen zuverlässigen und langlebigen luft- und/oder rauchdichten Verschluss einer Durchdringungsstelle einer Leitung durch eine Wand, insbesondere einer Bodenplatte und/oder Geschossdecke, anzugeben.
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Zur Lösung der Aufgabe weist die Erfindung die Merkmale des Schutzanspruchs 1 auf. Demzufolge umfasst die Dichtungsvorrichtung eine als einen mit einer luftdichten Vergussmasse verfüllbaren Hohlkörper ausgebildete und aus einem luft- und/oder rauchdichten, dauerelastischen Material hergestellte Vergussmanschette mit einem von einem unteren Mantelende zu einem oberen Mantelende erstreckten Mantel, mit einem sich an das untere Mantelende des Mantels anschließenden und den Mantel außenseitig umlaufenden Befestigungskragen und mit einer sich an das obere Mantelende anschließenden Deckwand, wobei in der Deckwand eine Deckwandöffnung zur Durchführung der wenigstens einen Leitung und zum Einfüllen der Vergussmasse vorgesehen ist und wobei an einer Mantelinnenseite des Mantels eine Vergusslippe ausgebildet ist.
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Die Vergussmanschette ist bevorzugt einstückig hergestellt. Ein geeignetes dauerelastisches Material für die Vergussmanschette ist beispielsweise ein luftdichter und bevorzugt feuerfester beziehungsweise hitzebeständiger elastomerer Kunststoff beziehungsweise Silikon und besonders bevorzugt Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM).
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Der besondere Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die Vergussmanschette konstruktiv einfach und zum Verfüllen mit der Vergussmasse ausgebildet ist. Sie lässt sich zudem sehr einfach am Installationsort, insbesondere an einer Durchdringungsstelle einer Leitung durch eine Wand, installieren. Die an der Mantelinnenseite vorgesehene Vergusslippe ragt bevorzugt senkrecht von der Mantelinnenseite ab, sodass beim Verfüllen der Vergussmanschette mit der Vergussmasse ein Umfließen der Vergusslippe stattfindet. Dadurch lässt sich eine besonders gute und luft- beziehungsweise rauchdichte Verbindung zwischen der Vergussmanschette und der Vergussmasse ausbilden. Die Vergussmanschette lässt sich vorteilhaft ohne eine exakte Ausrichtung installieren. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass die wenigstens eine Leitung durch die Deckwandöffnung der Vergussmanschette hindurchführbar ist, da die einfüllbare Vergussmasse einen Hohlraum zwischen der wenigstens einen Leitung, der Wand und der Vergussmanschette verschließt. Der Befestigungskragen dient zur Anlage beziehungsweise Befestigung der Vergussmanschette an der Wand.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Vergusslippe der Vergussmanschette umlaufend ausgebildet. Bevorzugt sind an der Mantelinnenseite des Mantels der Vergussmanschette zwei oder mehr Vergusslippen ausgebildet. Dadurch ist eine vergrößerte Kontaktoberfläche in der Vergussmanschette gebildet, wodurch diese mit der Vergussmasse eine verbesserte luft- beziehungsweise rauchdichte und stoffschlüssige Verbindung ausbilden kann. Sofern das Material der Verschlussmanschette nicht beziehungsweise nicht ausreichend mit der Vergussmasse eine stoffschlüssige Verbindung eingeht, kann auf die Innenseiten der Vergussmanschette ein geeigneter Haftvermittler aufgetragen werden. Die Vergusslippen ermöglichen des Weiteren die Ausbildung eines Formschlusses zwischen der Vergussmanschette und einer damit verfüllten Vergussmasse, da die Vergusslippen hierbei von der Vergussmasse umflossen werden und die Vergussmasse nach dem Aushärten beziehungsweise Verfestigen die Vergusslippen hinterschneidende Stegabschnitte bildet.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist auf eine dem Mantel gegenüberliegende Anlagefläche des Befestigungskragens eine Klebstoffschicht beziehungsweise eine die Klebstoffschicht bedeckende und ablösbare Schutzfolie appliziert. Die Schutzschicht schützt den Klebstoff vor einem Aushärten infolge eines Luftkontakts. Sie ist vor Installation der Vergussmanschette abzulösen. Der Klebstoff der Klebstoffschicht ist vorzugsweise ein im ausgehärteten Zustand feuchtigkeitsfester und luftbeziehungsweise rauchdichter Klebstoff, beispielsweise ein Polyacrylat-Klebstoff oder ein Butyl-Klebstoff.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist auf eine der Anlagefläche gegenüberliegende Verbindungsfläche des Befestigungskragens der Vergussmanschette wenigstens eine den Befestigungskragen umschließende Verschlussfolie aufgeklebt. Die Verschlussfolie weist bevorzugt eine korrespondierend zu dem Mantel geformte Folienausnehmung zum Aufstülpen auf die Vergussmanschette beziehungsweise einen von einem Ausnehmungsrand der Folienausnehmung zu einem Folienrand verlaufenden Folienschlitz auf. Ein geeignetes Folienmaterial für die Verschlussfolie ist beispielsweise ein luft- beziehungsweise rauchdichter Kunststoff, insbesondere Polyethylen oder Butylkautschuk.
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Die Aufzählung der vorgenannten Materialien ist nicht abschließend beziehungsweise nicht einschränkend.
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Zur Aufgabe der Lösung weist die Erfindung die Merkmale des Schutzanspruchs 8 auf. Demzufolge umfasst die Installationsanordnung eine von wenigstens einer Leitung durchdrungene Wand, insbesondere eine Bodenplatte beziehungsweise eine Geschossdecke, und eine erfindungsgemäße Dichtungsvorrichtung. Die Anlagefläche des Befestigungskragens der Vergussmanschette der Dichtungsvorrichtung ist an die Wand angelegt, wobei die wenigstens eine Leitung durch die Deckwandöffnung der Vergussmanschette hindurchgeführt ist. Die Anlagefläche des Befestigungskragens der Vergussmanschette ist mit der Wand verklebt beziehungsweise die Verschlussfolie ist auf die Verbindungsfläche des Befestigungskragens und auf die Wand aufgeklebt. Ein zwischen der Wand, der wenigstens einen Leitung, der Deckwand und der wenigstens einen Mantelinnenseite des Mantels der Vergussmanschette gebildeter Hohlraum ist jedenfalls abschnittsweise und luft- beziehungsweise rauchdicht mit der Vergussmasse verfüllt.
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Der besondere Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die Vergussmanschette mit der Vergussmasse verfüllt ist, wodurch der zwischen der Vergussmanschette, der wenigstens einen Leitung und der Wand gebildete Hohlraum luft- beziehungsweise rauchdicht verschlossen ist. Die Vergussmasse ist über die Deckwandöffnung in die von der wenigstens einen Leitung durchdrungene Vergussmanschette einfüllbar. Ein Öffnungsquerschnitt der Deckwandöffnung ist bevorzugt größer als ein Leitungsquerschnitt der Leitung. Bevorzugt geht nach dem Aushärten die Vergussmasse mit der Wand beziehungsweise mit der Vergussmanschette eine stoffschlüssige Verbindung ein. Die Vergussmanschette ist bevorzugt vollständig mit der Vergussmasse verfüllt, das heißt die Vergussmasse ist bis unter die Deckwand und auf Höhe eines Öffnungsrands der Deckwandöffnung in die Vergussmanschette eingefüllt.
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Ein weiterer besonderer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die Vergussmanschette schnell und ohne zusätzliche Werkzeuge installierbar ist. Die Anlagefläche des Befestigungskragens ist hierzu an die Wand angelegt beziehungsweise mit dieser verklebt. Alternativ oder zusätzlich kann die Verschlussfolie auf den Befestigungskragen und die Wand aufgeklebt sein und die Vergussmanschette so an der Wand befestigen. Die wenigstens eine Leitung ist durch die Deckwandöffnung der Vergussmanschette hindurchgeführt.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Vergussmasse aus einem luftdichten und feuerfesten beziehungsweise aushärtbaren Material hergestellt. Ein geeignetes Material für die Vergussmasse ist beispielsweise eine aushärtbare Beton-, Mörtel- oder Harzmasse oder ein synthetischer Baustoff. Bevorzugt ist die Vergussmasse zum Verfüllen der Vergussmanschette flüssig beziehungsweise pastös und härtet anschließend aus beziehungsweise verfestigt sich. Die Vergussmasse lässt sich demzufolge am Installationsort durch die Deckwandöffnung in die Vergussmanschette einfüllen. Zudem bildet sich zwischen der Vergussmasse und der Vergussmanschette ein Formschluss aus, indem die Vergussmasse die wenigstens eine Vergusslippe umfließt und einen Hinterschnitt ausbildet. Zudem geht die Vergussmasse nach dem Aushärten mit der Wand und mit der Vergussmanschette eine stoffschlüssige Verbindung ein. Um eine besonders gute Haftung beziehungsweise stoffschlüssige Verbindung mit der Vergussmasse auszubilden, kann auf die Mantelinnenseite des Mantels und eine der Wand zugewandte Unterseite der Deckwand ein zusätzlicher Haftvermittler aufgetragen sein. Nach dem Aushärten ist eine Durchdringungsstelle der wenigstens einen Leitung durch die Wand somit luftdicht durch die Vergussmasse verschlossen.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die Anlagefläche des Befestigungskragens der Vergussmanschette beziehungsweise die Verschlussfolie auf eine auf die Wand aufgelegte beziehungsweise aufgeklebte, luftdichte Anschlussfolie aufgeklebt, wobei die luftdichte Anschlussfolie flächig erstreckt ist und den Befestigungskragen beziehungsweise die Verschlussfolie ringsum überragt. Die luftdichte Anschlussfolie kann beispielsweise zur Abdichtung der sogenannten luftdichten Ebene, das heißt zur Abdichtung der Innenseite einer äußeren Gebäudehülle, beispielsweise einer Bodenplatte, Geschossdecke oder Gebäudeaußenwand, dienen. Sie bildet dann zusammen mit der Dichtungsvorrichtung eine luftdichte Sperr- beziehungsweise Dichtschicht beziehungsweise Isolierschicht.
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Als Folie wird im Sinne der Erfindung ein flacher, flächig erstreckter Körper bezeichnet, welcher eine Dicke beziehungsweise Materialstärke von bis zu fünf Zentimetern aufweisen kann.
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Aus den weiteren Unteransprüchen beziehungsweise der nachfolgenden Beschreibung sind weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung zu entnehmen. Dort erwähnte Merkmale können jeweils einzeln für sich oder auch in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. Erfindungsgemäß beschriebene Merkmale und Details der Dichtungsvorrichtung gelten selbstverständlich auch im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Installationsanordnung und umgekehrt. So kann auf die Offenbarung zu den einzelnen Erfindungsaspekten stets wechselseitig Bezug genommen werden. Die Zeichnungen dienen lediglich beispielhaft der Klarstellung der Erfindung und haben keinen einschränkenden Charakter. Es zeigen:
- 1 eine erfindungsgemäße Dichtungsvorrichtung im Halbschnitt,
- 2 die erfindungsgemäße Dichtungsvorrichtung nach 1 in einer perspektivischen Unteransicht und
- 3 eine erfindungsgemäße Installationsanordnung mit der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung nach 1 im Vollschnitt.
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Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung 1 zeigen die 1 und 2. Die Dichtungsvorrichtung 1 dient zum rauch- beziehungsweise luftdichten Verschließen einer Durchdringungsstelle von einer beziehungsweise mehreren Leitungen 16.1, 16.2 durchstoßenen Wand 15, insbesondere einer Geschossdecke beziehungsweise Bodenplatte. Die Dichtungsvorrichtung 1 umfasst in diesem Ausführungsbeispiel eine als ein Hohlkörper ausgebildete Vergussmanschette 2 und eine Verschlussfolie 12.
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Die Vergussmanschette 2 ist einstückig und aus einem dauerelastischen und luftdichten Material, beispielsweise EPDM, hergestellt. Sie weist in diesem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung 1 einen quadratischen Querschnitt auf und umfasst einen sich von einem unteren Mantelende 6.1 zu einem oberen Mantelende 6.2 erstreckenden Mantel 5, eine sich an das obere Mantelende 6.2 anschließende, nach innen ragende Deckwand 3 sowie einen sich an das untere Mantelende 6.1 anschließenden, den Mantel 5 außenseitig umlaufenden Befestigungskragen 8.
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Die Deckwand 3 der Vergussmanschette 2 ist senkrecht zu dem Mantel 5 orientiert und weist eine Deckwandöffnung 4 zum Durchführen von Leitungen 16.1, 16.2 durch die Vergussmanschette 2 auf. Zudem dient die Deckwandöffnung 4 als eine Zuführöffnung für eine in die Vergussmanschette 2 einfüllbare Vergussmasse 14. Ein Öffnungsquerschnitt der Deckwandöffnung 4 ist demzufolge derart ausreichend groß dimensioniert, dass neben den Leitungen 16.1, 16.2 ein Freiraum zum Einfüllen der Vergussmasse 14 in die Vergussmanschette 2 in der Deckwandöffnung 4 freigelassen ist.
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Der umlaufende Befestigungskragen 8 der Vergussmanschette 2 ragt senkrecht nach außen von dem Mantel 5 ab. Er dient zur Anlage beziehungsweise Festlegung der Vergussmanschette 2 an die Wand 15. In diesem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung 1 ist hierzu eine dem Mantel 5 zugewandte Verbindungsfläche 9 des Befestigungskragens 5 mit der Verschlussfolie 12 überklebt. Eine der Verbindungsfläche 9 gegenüberliegende Verbindungsfolie 10 des Befestigungskragens 8 dient zur Anlage an die Wand 15 beziehungsweise an eine auf die Wand 15 aufgelegte beziehungsweise aufgeklebte luftdichte Anschlussfolie 13.
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Die Verschlussfolie 12 dient dazu, die Vergussmanschette 2 mit der Wand 15 zu verbinden. Die Verschlussfolie 12 ist hierzu auf die Verbindungsfläche 9 des Befestigungskragens 8 aufgeklebt und überragt den Befestigungskragen 8 umlaufend. Der den Befestigungskragen 8 überragende Bereich der dem Befestigungskragen 8 zugewandten Seite der Verschlussfolie 12 ist jedenfalls abschnittsweise selbstklebend ausgebildet, indem eine Klebstoffschicht und eine die Klebstoffschicht bedeckende und ablösbare Schutzfolie darauf appliziert sind. Vor einem Verkleben mit der Wand 15 ist die Schutzfolie dementsprechend abzulösen, sodass die Klebstoffschicht freigelegt ist. Zum Aufstülpen auf den Befestigungskragen 8 beziehungsweise zum Umlegen rings um den Mantel 5 der Vergussmanschette 2 weist die Verschlussfolie 12 eine Folienausnehmung auf.
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An Mantelinnenseiten 7 des Mantels 5 der Vergussmanschette 2 sind drei umlaufende Vergusslippen 11 ausgebildet, die senkrecht von dem Mantel 5 abragen. Die Vergusslippen 11 sind jeweils gleich ausgebildet, gleichmäßig verteilt und voneinander beabstandet angeordnet. Sie dienen dazu, beim Verfüllen der Vergussmanschette 2 mit der Vergussmasse 14, von der Vergussmasse 14 umflossen zu werden, sodass die Vergussmasse 14 nach dem Aushärten beziehungsweise Verfestigen die Vergusslippen 11 hinterschneidende Stegabschnitte ausbildet und formschlüssig sowie luft- beziehungsweise rauchdicht mit der Vergussmanschette 2 verbunden ist. Zudem vergrößert sich durch die Vergusslippen 11 eine Kontaktoberfläche der Vergussmanschette 2, wodurch prinzipiell eine verbesserte stoffschlüssige Verbindung zwischen der Vergussmasse 14 und der Vergussmanschette 2 ausgebildet werden kann.
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Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Installationsanordnung zeigt 3 in einem seitlichen Vollschnitt. Die Installationsanordnung umfasst die Dichtungsvorrichtung 1 nach 1 mit der Vergussmanschette 2, welche mit der Vergussmasse 14 verfüllt ist, und mit der Verschlussfolie 12 sowie eine von zwei Leitungen 16.1, 16.2 durchdrungene Wand 15 und eine luftdichte Anschlussfolie 13.
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Auf die Wand 15 ist eine Anschlussfolie 13 aufgeklebt, welche eine luftbeziehungsweise rauchdichte Dicht-/Sperrschicht für die Wand 15 bildet. Die Anschlussfolie 13 ist nicht bis an die Leitungen 16.1, 16.2 herangeführt, sodass die Vergussmasse 14 die Leitungen 16.1, 16.2 vollständig umschließen und eine stoffschlüssige sowie luft- beziehungsweise rauchdichte Verbindung mit der Wand 15 ausbilden kann. Die Vergussmanschette 2 ist mit der Anlagefläche 10 des Befestigungskragens 8 auf die Anschlussfolie 13 aufgesetzt, wobei die Anschlussfolie 13 bündig mit den Mantelinnenseiten 7 abschließt.
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Die Vergussmasse 14 ist aus einem aushärtbaren luft- beziehungsweise rauchdichten Material gebildet und füllt einen zwischen den Leitungen 16.1, 16.2 und den Mantelinnenseiten 7 des Mantels 5 und der Deckwand 3 gebildeten Hohlraum der Vergussmanschette 2 vollständig bis auf Höhe eines Öffnungsrands der Deckwandöffnung 4 aus. Eine Durchdringungsstelle der Leitungen 16.1, 16.2 und der Wand 15 ist demzufolge vollständig luft- beziehungsweise rauchdicht von der Vergussmasse 14 verschlossen. Die Vergusslippen 11 der Vergussmanschette 2 sind dabei von der Vergussmasse 14 vollständig umschlossen, sodass zwischen den Vergusslippen 11 und der Vergussmasse 14 zusätzlich zu einem nach dem Aushärten der Vergussmasse 14 ausgebildeten Stoffschluss ein Formschluss ausgebildet ist.
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Die Verschlussfolie 12 ist wie gehabt auf die Verbindungsfläche 9 des Befestigungskragens 8 aufgeklebt. Der den Befestigungskragen 8 umlaufende Bereich der Verschlussfolie 12 ist auf die Anschlussfolie 13 aufgeklebt, sodass der Befestigungskragen 8 ringsum durch die Verschlussfolie 12 verschlossen ist. Die Vergussmanschette 2 ist demzufolge zum einen indirekt über den Stoffschluss zwischen der Wand 15 und der Vergussmasse 14 und zum anderen indirekt über die mit der Anschlussfolie 13 verklebte Verschlussfolie 12 rauch- beziehungsweise luftdicht mit der Wand 14 verbunden.
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Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung 1 beziehungsweise Installationsanordnung beschränkt. Die Komponenten sind hinsichtlich ihrer Gestalt, ihres Materials, ihrer Anzahl und ihrer Anordnung zueinander in weiten Grenzen frei wählbar. So ist es denkbar, dass die Vergussmanschette 2 neben einem quadratischen Querschnitt auch einen rechteckigen beziehungsweise kreisförmigen beziehungsweise ovalen beziehungsweise anders geformten Querschnitt aufweisen kann.
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Nach einem alternativen Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Installationsanordnung kann auf die Anschlussfolie 14 verzichtet sein. Die Anlagefläche des Befestigungskragens 8 der Vergussmanschette 2 ist insofern direkt auf die Wand 15 aufgeklebt.
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Die Anlagefläche 10 des Befestigungskragens 8 kann demzufolge nach einem alternativen Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Dichtungsvorrichtung 1 selbstklebend ausgebildet sein, das heißt, es sind werkseitig eine Klebstoffschicht und eine die Klebstoffschicht bedeckende, ablösbare Schutzfolie auf die Anlagefläche 10 aufgetragen. Die Schutzfolie ist dann selbstverständlich vor dem Verkleben mit der Wand 15 beziehungsweise mit der Anschlussfolie 13 abzulösen, sodass die Klebstoffschicht freigelegt ist. Auf die Verschlussfolie 12 kann in diesem Ausführungsbeispiel verzichtet werden.
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Die Verschlussfolie 12 kann werksseitig oder erst am Installationsort auf die Verbindungsfläche 9 des Befestigungskragens 8 aufgeklebt sein. Für letzteren Fall weist die Verschlussfolie 12 bevorzugt einen von der Folienausnehmung zu einem Folienrand verlaufenden Schlitz auf, sodass die Verschlussfolie 12 aufgeweitet und rings um den Mantel 5 umgelegt werden kann, ehe sie mit dem Befestigungskragen 8 verklebt wird.
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Gleiche Bauteile und Bauteilfunktionen sind durch gleiche Bezugszeichen gekennzeichnet.