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TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft einen Dreschkorb zur Verwendung in einem Dreschsystem eines Mähdreschers. Der Dreschkorb weist zwei kurvenförmige Endplatten auf, die beabstandet zueinander angeordnet sind. Eine Mehrzahl von Dreschkorbbalken erstreckt sich zwischen den Endplatten und ist so positioniert, dass für einen Durchlass gedroschenen Getreides eine langgestreckte Lücke zwischen benachbarten Paaren der Dreschkorbbalken gebildet wird.
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STAND DER TECHNIK
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Seit vielen Jahrzehnten werden Mähdrescher von Bauern zum Ernten einer großen Bandbreite von Erntegut eingesetzt. Dazu zählen z. B. Getreide, Mais, Bohnen und Raps. Typischerweise schneidet ein Mähdrescher das Erntegutmaterial, drischt dessen Korn, trennt das Korn von den Halmen und reinigt das Korn, bevor dieses in einem fahrzeugeigenen Tank gespeichert wird. Halme und Erntegutrückstände werden hinten von der Maschine abgeworfen.
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Es sind verschiedene Dreschsysteme bekannt. Einige Dreschsysteme arbeiten nach einem Tangentialflussprinzip, bei dem Erntegutmaterial tangential zwischen einem rotierenden Dreschzylinder und einem kurvenförmigen punktierten Gitter, üblicherweise als „Dreschkorb“ bezeichnet, gefördert wird. Das Erntegutmaterial wird durch einen engen Reibvorgang gedroschen, der zwischen dem Dreschzylinder und dem Dreschkorb auftritt. Ein Teil des Korns und der Spreu, der von der Masse des Erntegutmaterials abgedroschenen wird, fällt durch den Dreschkorb in ein stromabwärts angeordnetes Reinigungssystem. Andere Dreschsysteme arbeiten nach einem Axialflussprinzip, bei dem Erntegutmaterial als Band entlang eines spiralförmigen Pfads zwischen einem Dresch-/Trennrotor und einem Dreschkorb gefördert wird. Bei beiden Systemen wird der Abstand zwischen dem Dreschkorb und dem Dreschzylinder oder Dreschrotor typischerweise eingestellt, um sich an verschiedenes Erntegut und verschiedene Erntebedingungen anzupassen.
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Bei den Dreschsystemen, die nach dem Axialflussprinzip arbeiten, ist es bekannt, einen Satz austauschbarer Dreschkorbsegmente unterschiedlicher Ausbildungen bereitzustellen, um sich an unterschiedliche Erntebedingungen anzupassen. Beispielsweise können weniger aggressive Dreschkörbe beim Ernten von Getreide verwendet werden, um das Erntegut weniger zu beschädigen. Die Dreschkörbe können auch konfigurierbar sein, um den offenen Bereich einzustellen, durch den Erntegut fallen kann, um die Verteilung des auf das darunterliegende Reinigungssystem fallende Material in der Längsrichtung oder der Querrichtung zu verändern. Die Verwendung einer Mehrzahl von Sätzen von Dreschkörben ist teuer und umständlich, wenn man berücksichtigt, dass die redundanten Dreschkörbe transportiert und gelagert werden müssen, wenn sie nicht eingesetzt werden. Des Weiteren sind die Dreschkörbe schwer, sodass der Vorgang des Austauschens unterschiedlicher Sätze typischerweise eine erhebliche Ausfallzeit hervorruft.
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BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft einen Dreschkorb zur Verwendung in einem Dreschsystem eines Mähdreschers. Der Dreschkorb weist zwei kurvenförmige bzw. gebogene Endplatten auf, die beabstandet zueinander angeordnet sind. Eine Mehrzahl von Dreschkorbbalken erstreckt sich zwischen den Endplatten und ist so positioniert, dass für einen Durchlass gedroschenen Getreides eine langgestreckte Lücke bzw. Öffnung zwischen benachbarten Paaren der Dreschkorbbalken gebildet wird. Eine Mehrzahl von Dreschkorbstangen erstreckt sich in derselben Richtung wie die Endplatten durch Löcher bzw. Bohrungen in den Dreschkorbbalken. Mindestens eine Abdeckplatte ist an den Endplatten angeschraubt und erstreckt sich entlang der langgestreckten Lücke. Das Vorhandensein von Abdeckplatten, die einfach mit den Endplatten verschraubt sind, ermöglicht eine einfache und bequeme Anpassung der offenen Fläche des Dreschkorb zur Anpassung an unterschiedliche Erntebedingungen.
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Die Abdeckplatte ist oder die Abdeckplatten sind einfach zwischen benachbarte Paare der Dreschkorbplatten eingeschoben, um wahlweise einen Bereich des Dreschkorbs zu schließen, sodass hier kein Durchtritt des gedroschenen Materials erfolgen kann. Durch eine effektive Reduzierung der offenen Fläche des Dreschkorbs in dieser Weise kann die Verteilung des durch den Dreschkorb fallenden gedroschenen Materials stromabwärts verlagert werden, was typischer Weise nach hinten ist. Somit können die Abdeckplatten installiert werden, um z. B. die Belastung eines darunter angeordneten Vorbereitungsbodens zu reduzieren.
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Die Abdeckplatten sind vorzugsweise mit Montageaufhängungen versehen, die sich vorzugsweise radial nach außen erstrecken, um an den Endplatten anzuliegen. Die Abdeckplatten können bequem von außerhalb des Dreschsystems installiert werden, indem sie unterhalb der Dreschkorbstangen des von einer radial außen liegenden Seite positioniert werden. Alternativ können die Abdeckplatten über den Dreschkorbstangen positioniert werden.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Schutzansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
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Die in der Beschreibung genannten Vorteile von Merkmalen und von Kombinationen mehrerer Merkmale sind lediglich beispielhaft und können alternativ oder kumulativ zur Wirkung kommen, ohne dass die Vorteile zwingend von erfindungsgemäßen Ausführungsformen erzielt werden müssen.
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Hinsichtlich des Offenbarungsgehalts - nicht des Schutzbereichs - der ursprünglichen Anmeldungsunterlagen und des Gebrauchsmusters gilt Folgendes: Weitere Merkmale sind den Zeichnungen - insbesondere den dargestellten Geometrien und den relativen Abmessungen mehrerer Bauteile zueinander sowie deren relativer Anordnung und Wirkverbindung - zu entnehmen. Die Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Ausführungsformen der Erfindung oder von Merkmalen unterschiedlicher Schutzansprüche ist ebenfalls abweichend von den gewählten Rückbeziehungen der Schutzansprüche möglich und wird hiermit angeregt. Dies betrifft auch solche Merkmale, die in separaten Zeichnungen dargestellt sind oder bei deren Beschreibung genannt werden. Diese Merkmale können auch mit Merkmalen unterschiedlicher Schutzansprüche kombiniert werden. Ebenso können in den Schutzansprüchen aufgeführte Merkmale für weitere Ausführungsformen der Erfindung entfallen, was aber nicht für die unabhängigen Schutzansprüche des eingetragenen Gebrauchsmusters gilt.
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Die in den Schutzansprüchen und der Beschreibung genannten Merkmale sind bezüglich ihrer Anzahl so zu verstehen, dass genau diese Anzahl oder eine größere Anzahl als die genannte Anzahl vorhanden ist, ohne dass es einer expliziten Verwendung des Adverbs „mindestens“ bedarf. Wenn also beispielsweise von einem Element die Rede ist, ist dies so zu verstehen, dass genau ein Element, zwei Elemente oder mehr Elemente vorhanden sind. Diese Merkmale können durch andere Merkmale ergänzt werden oder die einzigen Merkmale sein, aus denen das jeweilige Erzeugnis besteht.
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Die in den Schutzansprüchen enthaltenen Bezugszeichen stellen keine Beschränkung des Umfangs der durch die Schutzansprüche geschützten Gegenstände dar. Sie dienen lediglich dem Zweck, die Schutzansprüche leichter verständlich zu machen.
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Figurenliste
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand in den Figuren dargestellter bevorzugter Ausführungsbeispiele weiter erläutert und beschrieben.
- 1 zeigt eine den inneren Aufbau zeigende schematische geschnittene Seitenansicht eines Mähdreschers.
- 2A-F zeigen verschiedene Ansichten einer ersten beispielhaften Ausführungsform eines neuen Dreschkorbs.
- 3A-E zeigen verschiedene Ansichten einer zweiten beispielhaften Ausführungsform des neuen Dreschkorbs.
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FIGURENBESCHREIBUNG
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Die Zeichnungen zeigen keine tatsächlichen Ansichten eines Mähdreschers oder eines Dreschkorbs, sondern sind idealisierte Darstellungen zur Beschreibung beispielhafter Ausführungsformen gemäß der vorliegenden Erfindung. In mehreren Figuren gezeigte Elemente können dieselben Bezugszeichen besitzen.
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Die nachfolgende Beschreibung betrifft spezifische Details von Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung für deren Verständnis. Der Fachmann wird dennoch verstehen, dass erfindungsgemäße Ausführungsformen auch ohne viele dieser spezifischen Details verwirklicht werden können. Die erfindungsgemäßen Ausführungsformen können auch in Verbindung mit aus dem Stand der Technik bekannten Techniken kombiniert werden. Die unterhalb folgende Beschreibung betrifft nicht alle Elemente im Sinne einer vollständigen Struktur oder Anordnung. Nur die Vorgänge und Strukturen, die für ein Verständnis der erfindungsgemäßen Ausführungsformen erforderlich sind, werden unterhalb detaillierter beschrieben. Beliebige konventionelle Vorgänge und Strukturen können zusätzlich benutzt werden. Es ist des Weiteren zu beachten, dass die Zeichnungen nur der Illustration dienen und nicht notwendigerweise maßstabsgerecht sind.
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Relative Begriffe, wie beispielsweise „vor“, „hinter“, „quer“, „seitlich“, „längs“ und „seitwärts“, werden unter Bezugnahme auf die normale Vorwärtsfahrtrichtung des Mähdreschers 10 verwendet. Die Vorwärtsfahrtrichtung ist mit dem Pfeil F gekennzeichnet. Die Begriffe „vertikal“ und „horizontal“ beziehen sich auf den Boden 101, auf dem sich der Mähdrescher 10 befindet. Anders gesagt beziehen sich die kartesischen Achsen im Sinne von „längs“, „quer“ und „vertikal“ auf den Rahmen 12 des Mähdreschers 10 und sind unbeeinflusst von einem Bodengefälle. Die Begriffe „stromaufwärts“ und „stromabwärts“ beziehen sich auf die Hauptrichtung des Erntegutflusses entlang des beschriebenen Materialfördersystems.
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Der in 1 gezeigte Mähdrescher 10 weist einen Rahmen oder ein Chassis 12, Vorderräder 14 und lenkbare Hinterräder 16 auf. Ein Schneid-Vorsatzgerät 17 ist lösbar an dem Einzugsgehäuse 18 angeordnet, das um eine Querachse verschwenkbar ist, um das Vorsatzgerät 17 in bekannter Weise anzuheben und abzusenken.
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Der Mähdrescher 10 wird in einer Vorwärtsfahrtrichtung F über ein Feld mit stehendem Erntegut in bekannter Weise gefahren. Das Vorsatzgerät 17 dient zum Schneiden und Sammeln des Erntegutmaterials, bevor dieses in das Einzugsgehäuse und ein darin angeordnetes Hebewerk 19 gefördert wird. Zu diesem Zeitpunkt ist der Erntegutstrom unverarbeitet. Es versteht sich, dass Mähdrescher zum Ernten einer Vielzahl unterschiedlicher Pflanzen einschließlich Getreide, Reis, Mais und Grassamen dienen. Die folgende Beschreibung bezieht sich auf verschiedene Teile eines Getreide-Erntegutstroms. Es ist aber zu beachten, dass dies nur als Beispiel dient und nicht die Anwendbarkeit der Erfindung auf das Ernten anderer Pflanzen einschränkt.
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Der Strom geschnittenen Ernteguts wird von dem Einzugsgehäuse 18 nach hinten zu einem Verarbeiter 20 gefördert. Der Verarbeiter 20 weist einen oder zwei Axialfluss-Dresch- und Trennrotoren 21 auf, die in einem entsprechenden Rotorgehäuse 23 angeordnet sind und vorzugsweise an ihrer Vorderseite durch einen Zuführschläger 25 versorgt werden. Der Rotor dient zum Dreschen des Erntegutstroms in einem vorderen Dreschbereich, zum Abtrennen des Korns in einem hinteren Trennbereich und zum Auswerfen der Halmrückstände durch die Hinterseite der Maschine entweder direkt auf den Boden in eine Schwade oder über einen Strohhäcksler.
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Jedes Rotorgehäuse 23 ist im Wesentlichen zylindrisch und besteht aus einem undurchlässigen oberen Abschnitt und einem punktierten unteren Abschnitt, der einen Satz von nebeneinander angeordneten Dreschkorbgittersegmenten aufweist, die im Folgenden einfach als „Dreschkörbe“ bezeichnet werden. Diese Dreschkörbe 30 erlauben es abgetrenntem Material, unter Einfluss der Schwerkraft auf eine unterhalb angeordnete Kornsammelpfanne, um dann weiter zu einem Reinigungssystem (nicht dargestellt) gefördert zu werden. Führungsschaufel (nicht dargestellt) können an der Innenseite des Rotorgehäuses befestigt sein und in Verbindung mit Erntegut-Eingriffselementen an dem Rotor dazu dienen, den Erntegutmaterialstrom entlang eines im Wesentlichen nach hinten gerichteten spiralförmigen Pfad von vorne nach hinten zu fördern.
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Die Dreschkörbe 30 sind unterhalb des jeweiligen Rotors 21 positioniert und umschließen einen Teil des von den Rotoren 21 abgestrichen Mantelzylinders. Die einzelnen Dreschkörbe 30 werden durch Stützstrukturen getragen, die so beweglich an dem Rahmen 12 montiert sind, dass sie eine Einstellung des Abstands zwischen den Dreschkörben 30a-d und den Rotoren 21 ermöglichen.
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Eine detaillierte Beschreibung der Stützstrukturen der Dreschkörbe
30 oder des Materialverarbeitungssystems stromabwärts ist für das Verständnis der Erfindung nicht erforderlich. Eine detailliertere Beschreibung ist aber in der Patentanmeldung
US 2020/221642 enthalten, deren diesbezüglicher Inhalt hiermit zum Gegenstand dieser Anmeldung gemacht wird.
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2A-F zeigen eine erste beispielhafte Ausführungsform eines einzelnen Dreschkorbs 30. Es ist zu beachten, dass dieser Dreschkorb 30 ein Dreschkorb eines Satzes aus mehreren identischen Dreschkörbe sein kann, wie dies oberhalb beschrieben wurde. Dabei sind die Dreschkörbe nebeneinander und unterhalb eines Dreschrotors montiert, um mit diesem zu interagieren, um hindurchgeführtes Erntegutmaterial einer Dreschbehandlung zu unterziehen. In diesem Zusammenhang verwendete relative Begriffe, wie „radial“, „axial“ und „in Umfangsrichtung“ beziehen sich auf die Rotationsachse des Dreschrotors, unter dem sich der Dreschkorb beim Betrieb befindet.
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Der Dreschkorb 30 weist zwei Endplatten 202, 204 auf, die axial beabstandet zueinander angeordnet sind. Jede Endplatte 202, 204 ist kurvenförmig oder bogenförmig ausgebildet und erstreckt sich so in Umfangsrichtung dass sie sich teilweise um die abgestrichene Mantelfläche eines Dreschrotors erstreckt. Eine Mehrzahl von Dreschkorbbalken 206 erstreckt sich in der axialen Richtung zwischen und senkrecht zu den Endplatten 202, 204. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind vierzehn Dreschkorbbalken 206 gezeigt. Es können aber auch mehr oder weniger Dreschkorbbalken 206 vorhanden sein. Die Dreschkorbbalken 206 besitzen vorzugsweise ein rechteckiges Querschnittsprofil (am besten in 2C zu sehen), das durch Schlitze 208 in den Endplatten 202, 204 aufgenommen ist. Die Dreschkorbbalken 206 können an Schweißverbindungen 210 mit den Endplatten 202, 204 verschweißt sein, um eine feste Struktur bereitzustellen. Sowohl die Endplatten 202, 204 als auch die Dreschkorbbalken 206 bestehen vorzugsweise aus Stahlplatten oder einem ähnlichen Material.
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Zwischen jedem benachbarten Paar von Dreschkorbbalken 206 sind für einen Durchlass gedroschenen Getreides sich axial erstreckende langgestreckte Lücken 212 vorhanden. Ein Aspekt der Erfindung betrifft Mittel zum wahlweise Verschließen oder Ausschalten einer oder mehrerer der Lücken 212 und wird unterhalb detaillierter beschrieben.
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Wie am besten in 2E und 2F zu sehen ist, ist eine Verstärkungsrippe 214 in der Mitte zwischen den Endplatten 202, 204 angeordnet. Die Rippe 214 ist kurvenförmig ausgebildet und erstreckt sich in der selben Richtung wie die Endplatten 202, 204. Jede Platte 202, 204 kann mit einer Einkerbung 216 versehen sein, die hakenförmig über einen Stützbalken einer Dreschkorbstützstruktur (nicht dargestellt) geführt wird, wie dies im Stand der Technik bekannt ist.
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Eine Mehrzahl von Dreschkorbstangen 218 erstreckt sich parallel zu den Endplatten 202, 204 durch Löcher (Bohrungen), die in den Dreschkorbbalken 206 vorhanden sind. Dies ist am besten in 2B zu sehen, die einen Dreschkorb 30 mit den weggeschnittenen Endplatten zeigt. Die Dreschkorbstangen 218 sind axial beabstandet zueinander angeordnet und formen gemeinsam mit den Dreschkorbbalken 206 ein Gitter oder einen Rost mit Öffnungen, durch die das gedroschene Material in einer bekannten Weise hindurchtreten kann. Die Dreschkorbstangen 218 besitzen vorzugsweise ein rundes Querschnittsprofil.
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Eine Abdeckplatte 220 ist oder mehrere Abdeckplatten 220 sind mit den Endplatten 202, 204 verschraubt, um eine entsprechende Lücke 212 zwischen den Dreschkorbbalken 206 abzuschalten oder zu verschließen. Das dargestellte Ausführungsbeispiel weist drei Abdeckplatten 220-1, 220-2 und 220-3 auf, die jeweils eine entsprechende Lücke abdecken und den Durchtritt von Korn verhindern. Es können aber auch mehr oder weniger als drei Abdeckplatten vorhanden sein.
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Wie in 2F zu sehen ist, ist jede Abdeckplatte 220 vorzugsweise aus einer formsteifen Platte mit einem rechteckigen Querschnittprofil ausgebildet. Beispielsweise kann jede Abdeckplatte 220 aus einem rechteckigen Abschnitt einer Stahlplatte gebildet sein. In der verschraubten Position erstreckt sich jede Abdeckplatte 220 in der axialen Richtung, wobei eine Hauptfläche 222 relativ zu der Dreschrotorachse radial nach innen weist. Zwei Montageelemente, Montagefortsätze oder Montageaufhänger 224-1, 224-2 sind bereitgestellt und vorzugsweise einstückig mit der Abdeckplatte 220 ausgebildet. Sie erstrecken sich von entsprechenden Enden der Abdeckplatte 220 radial weg. Die Montageaufhänger 224-1, 224-2 sind vorzugsweise schmaler als der Hauptbereich. Die Montageaufhänger 224-1, 224-2 können durch einfaches Biegen der Endbereiche der formsteifen Platte um etwa 90° zu der Hauptfläche 222 gebildet werden.
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Ein Loch (Bohrung) 226 ist in jedem Montageaufhänger 224 vorhanden. Zugehörige Löcher 228 befindet sich in den Endplatten 202, 204. Bolzen, Schrauben oder Stifte 230 werden durch die Löcher 226, 228 geführt, um die Abdeckplatten 220 während des Betriebs dort festzusetzen. Eine Mutter oder ein anderes geeignetes Element hält den Bolzen 230 in Position.
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Bei dem in 2A-F gezeigten ersten Ausführungsbeispiel sind die Abdeckplatten 220 jeweils unterhalb der Dreschkorbstangen 218 von radial außen kommend positioniert, d.h. von der gegenüberliegend Seite zu der Seite, die mit dem Dreschrotor interagiert. In dem es möglich ist, die Abdeckplatten 220 von der radial außen liegenden Seite zu positionieren, besteht vorteilhafterweise keine Notwendigkeit, die Dreschkörbe 30 zu entfernen, um Abdeckplatten 220 hinzuzufügen oder zu entfernen, da ein Zugang zum Inneren des Rotorkäfigs nicht benötigt wird. Dies reduziert die Ausfallzeit beim Hinzufügen oder Entfernen von Abdeckplatten 220.
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Bei dem in 3A-E gezeigten zweiten Ausführungsbeispiel sind die Abdeckplatten 220 jeweils über den Dreschkorbstangen 218 von radial innen positioniert, d.h. von der Seite, die mit dem Dreschrotor interagiert. Das Entfernen oder Hinzufügen von Abdeckplatten 220 kann daher zum Erlangen eines geeigneten Zugangs zunächst das Entfernen der Dreschkörbe 30' erforderlich machen.
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Wenn sich die Erntebedingungen ändern, kann ein Bediener entscheiden, wahlweise eine oder mehrere Lücken 212 zwischen benachbarten Paaren der Dreschkorbbalken 206 zu verschließen. Die beschriebenen Abdeckplatten 220 können bequem mit den Endplatten 202, 204 verschraubt oder gelöst werden, wie dies notwendig ist.
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Zusammengefasst wird ein Dreschkorb mit zwei kurvenförmigen Endplatten bereitgestellt, die beabstandet zueinander angeordnet sind. Eine Satz von Dreschkorbbalken erstreckt sich zwischen den Endplatten. Eine langgestreckte Lücke erstreckt sich zwischen jedem benachbarten Paar von Dreschkorbbalken. Durch diese Lücke kann gedroschenes Getreide im Betrieb hindurchtreten. Dreschkorbstangen erstrecken sich in derselben Richtung wie die Endplatten durch Löcher in den Dreschkorbbalken. Eine Abdeckplatte ist lösbar mit den Endplatten verschraubt und erstreckt sich entlang der langgestreckten Lücke.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Mähdrescher
- 12
- Rahmen
- 14
- Vorderrad
- 16
- Hinterrad
- 17
- Schneid-Vorsatzgerät
- 18
- Einzugsgehäuse
- 19
- Hebewerk
- 20
- Verarbeiter
- 21
- Trennrotor
- 23
- Rotorgehäuse
- 25
- Zuführschläger
- 30
- Dreschkorb
- 101
- Bodenniveau
- 202
- Endplatte
- 204
- Endplatten
- 206
- Dreschkorbbalken
- 208
- Schlitz
- 210
- Schweißverbindung
- 212
- Langgestreckte Lücke
- 214
- Rippe
- 216
- Einkerbung
- 218
- Dreschkorbstange
- 220
- Abdeckplatte
- 222
- Hauptfläche
- 224
- Montageaufhänger
- 226
- Loch
- 228
- Loch
- 230
- Bolzen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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