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DE202024102861U1 - Kabeltülle aus einem elastischen Material - Google Patents

Kabeltülle aus einem elastischen Material Download PDF

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DE202024102861U1
DE202024102861U1 DE202024102861.9U DE202024102861U DE202024102861U1 DE 202024102861 U1 DE202024102861 U1 DE 202024102861U1 DE 202024102861 U DE202024102861 U DE 202024102861U DE 202024102861 U1 DE202024102861 U1 DE 202024102861U1
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cable
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/22Installations of cables or lines through walls, floors or ceilings, e.g. into buildings

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  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Insulating Bodies (AREA)
  • Installation Of Indoor Wiring (AREA)

Abstract

Kabeltülle (1) aus einem elastischen Material zur Aufnahme wenigstens eines Kabels (9) in wenigstens einer Öffnung (12), mit einer Außenkontur, welche sich im Querschnitt gesehen aus zwei gegenüberliegenden Schenkeln (3, 4), einem die Schenkel (3, 4) verbindenden gebogenen Boden (2) sowie einem geraden die Schenkel (3, 4) an den dem Boden abgewandten Ende verbindenden Deckel (5) zusammensetzt, wobei die Außenkontur eine in Umfangsrichtung der Kabeltülle (1) verlaufende Nut in den Schenkeln (3, 4) und dem Boden (2) aufweist.

Description

  • Die Anmeldung betrifft eine Kabeltülle aus einem elastischen Material zur Aufnahme wenigstens eines Kabels in wenigstens einer Öffnung.
  • Die DE 199 59 185 A1 beschreibt einen starren Rahmen mit einzelnen Kammern, in welchen elastische Tüllen eingeschoben werden können. Die elastischen Tüllen können beispielsweise seitlich geschlitzt mit einer oder mehreren Öffnungen ausgeführt sein, sodass jede einzelne Tülle seitlich aufgeklappt und mit einem Kabel bestückt werden kann, welches bereits einen Stecker trägt oder an seinen Enden fest angeschlossen ist. Die Tüllen samt aufgenommenen Kabel werden dann in den Rahmen eingesetzt und durch den Rahmendeckel verpresst, um den Aufbau so abzudichten.
  • Eine Alternative hierzu kann es, für noch nicht mit einem Stecker versehene Kabel auch sein, eine Kabeltülle mit einer durchstoßbaren Membran vorzusehen. Bei dieser Kabeltülle ist die Öffnung also im Ausgangszustand durch die Membran verschlossen. Ein Kabel kann durch die Öffnung geführt werden, indem die Durchstoßmembran durch das hineingeschobene Kabel zerstört wird. Die DE 10 2009 060 988 B3 zeigt unter dem Titel Kabeltrageinheit einen dem erstgenannten Stand der Technik vergleichbaren Aufbau mit Kabeltüllen, welche an einigen ihrer Öffnungen derartige Membranen aufweisen. Diese Kabeltüllen können dabei mit den zuvor beschriebenen geschlitzten Kabeltüllen, welche in der genannten Schrift auch gezeigt sind, innerhalb eines Rahmens kombiniert werden.
  • In der Praxis ist es nun häufig so, dass Kabeltüllen auch ohne einen derartigen Rahmen eingesetzt werden sollen. In solchen Fällen ist es wichtig eine einfach und effizient zu nutzende Kabeltülle zu haben, welche in eine sehr einfach herstellbare der Öffnung zuverlässig abdichtend eingesetzt werden kann.
  • Die im Schutzanspruch 1 beschriebene Kabeltülle löst diese Aufgabe ideal. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Kabeltülle ergeben sich aus den hiervon abhängigen Unteransprüchen.
  • Die Kabeltülle gemäß des ersten Schutzanspruchs besteht aus einem elastischen Material und weist wenigstens eine Öffnung auf, in welcher ein Kabel aufgenommen werden kann. Die Außenkontur der Kabeltülle besteht dabei aus zwei sich gegenüberliegenden Schenkeln beziehungsweise Seiten und einem gebogenen Boden, welcher diese Schenkel beziehungsweise Seiten miteinander verbindet. Die Außenkontur setzt sich dann mit einem geraden Deckel fort, welcher die zwei gegenüberliegenden Schenkel oder Seiten ebenfalls verbindet. Man kann sich die Außenkontur also im Wesentlichen wie den Großbuchstaben U mit zusätzlichem Deckel vorstellen, wobei die Seiten nicht zwingend gerade und nicht zwingend parallel sein müssen. Ferner ist es so, dass diese Außenkontur nun eine in Umfangsrichtung verlaufende Nut auf den Schenkeln und dem Boden aufweist. Der gebogene Boden und die beiden vorzugsweise geraden Schenkel sind also mit der Nut versehen, der Bereich des Deckels in der Außenkontur ist dies nicht.
  • Eine solche Kabeltülle hat nun den Vorteil, dass sie sehr einfach und effizient in eine passende Öffnung beispielsweise in einem Gehäuse aus Kunststoff oder Metall eingesetzt werden kann. Die Öffnung kann dabei außerordentlich effizient hergestellt werden, indem zuerst ein rundes Loch an der geeigneten Stelle gebohrt wird. Dieses Loch kann dann erweitert werden, indem zwei Schnitte von dem Loch zu einer Kante hin erfolgen. Damit bleibt eine im Wesentlichen der Außenkontur der Kabeltülle entsprechende Form übrig. Die Kabeltülle kann nun in diese Ausnehmung einfach eingesteckt werden, wobei die Nut im Bereich des Bodens und der Seitenwände beziehungsweise Schenkel dazu dient, das Material des Gehäuses aufzunehmen. Vorzugsweise ist die Nut dabei mit einer Nutbreite und Nuttiefe ausgestaltet, welche eine zuverlässige und sichere Abdichtung gegenüber dem Material des Gehäuses ermöglicht.
  • Nachdem die Kabeltülle in die so außerordentlich einfach zu schaffende Öffnung eingesteckt ist, kann der Aufbau dann durch ein Gehäuseoberteil werden, welches auf den Deckel der Außenkontur der Kabeltülle drückt und somit für eine Abdichtung im Bereich des ebenen Deckels sorgt und gleichzeitig die Kabeltülle in die Ausnehmung presst. Eventuelle Formtoleranzen, insbesondere im Bereich der Anlage des Gehäuseoberteils am Deckel der Kabeltülle, werden dabei durch die Elastizität des Materials der Kabeltülle zuverlässig ausgeglichen.
  • Wie oben bereits angesprochen kann gemäß einer sehr günstigen Ausgestaltung der Kabeltülle die Nut dabei eine gleichmäßige Tiefe in der Größenordnung von 2 bis 6 mm, bevorzugt 3 bis 4 mm, besonders bevorzugt ca. 3,5 mm, aufweisen, um so auch bei entsprechenden Fertigungstoleranzen bei der Herstellung der Ausnehmung eine zuverlässige Abdichtung der Kabeltülle gegenüber dem die Ausnehmung umgebenden Material zu schaffen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung kann die Nut dabei im Querschnitt gesehen über zumindest einen Teil der Länge der Nut schwalbenschwanzförmig ausgebildet sein, wobei die breiteste Stelle des Schwalbenschwanzes im Nutgrund, also von der Außenkante der Kabeltülle aus gesehen innen angeordnet ist. Eine solche Schwalbenschwanzform der Nut, welche gemäß einer sehr vorteilhaften Weiterbildung an ihrer engsten Stelle 0,5 bis 2 mm, bevorzugt ca. 1 mm breit und ihrer breitesten Stelle, also im Nutgrund vorzugsweise 3 bis 5 mm, besonders bevorzugt ca. 4 mm breit ist, ist für die meisten Anwendungen ideal. Die typischen Wandstärken von Gehäusen, in welche derartige Kabeltüllen eingesetzt werden, bewegen sich im Bereich von typischerweise 1,5 bis 3 mm. Durch die Schwalbenschwanzform wird so eine Mehrbereichsnut geschaffen, welche Wandstärken von 0,5 bis hin zu 5 mm, je nach Ausgestaltung der Nut, zuverlässig aufnehmen kann. Durch die gleichmäßige Tiefe der Nut von vorzugsweise ca. 3,5 mm wird auch eine ausreichende Überdeckung des Materials der Kabeltülle mit der Wand erreicht, um auch bei den durch die oben beschriebene Fertigungsart unvermeidlichen Toleranzen beim Herstellen des Ausschnitts für die Kabeltülle ein zuverlässige Abdichtung zu erlauben.
  • Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung dieser schwalbenschwanzförmigen Nut kann es nun außerdem vorsehen, dass die Nut an ihren deckelseitigen Enden mit einem rechteckigen Querschnitt abschließt. Dieser Aufbau erlaubt es durch einen dünnen Bereich mit rechteckigem Nutquerschnitt an den beiden deckelseitigen Enden der ansonsten schwalbenschwanzförmigen Nut diesen Bereich besonders effizient abzudichten und damit zu verhindern, dass Feuchtigkeit in die nach dem Aufsetzen eines oberen Gehäuseteils noch offenen Bereiche der schwalbenschwanzförmigen Nut eindringt und hier für Korrosion, Undichtheiten oder ähnliche Probleme sorgt.
  • Eine weitere sehr günstige Ausgestaltung kann es dabei vorsehen, dass der gebogene Boden der Außenkontur teilkreisförmig ist, sodass die Ausnehmung besonders einfach durch ein Bohren und das oben schon angesprochene Ausklinken eines oberhalb der Bohrung liegenden Teils zur Kante des Gehäusematerials hin erfolgen kann. Die gegenüberliegenden Schenkel können dabei gemäß einer sehr günstigen Ausgestaltung parallel zueinander ausgerichtet sein und dieselbe Schenkellänge aufweisen. Dies macht den Aufbau besonders effizient, insbesondere weil es die Orientierung der Kabeltülle beim Einsetzen sehr variabel macht, da nicht darauf geachtet werden muss, welche Seite in Laufrichtung des Kabels vorne und hinten zu liegen hat.
  • Zusammen mit der Elastizität des Materials lässt sich so in die Nut eine ausreichend große Bandbreite von Materialien wie beispielsweise Gehäusewände einlegen, sodass sowohl eher dünnere Gehäusewände aus Kunststoff ebenso abdichtend in der Nut aufgenommen werden können wie eher dickere Gehäusewände aus beschichteten Blechen oder ähnlichem.
  • Die wenigstens eine Öffnung kann dabei bezogen auf die teilkreisförmige Ausgestaltung des Bodens außermittig, also abweichend zum Mittelpunkt des Teilkreises, angeordnet werden. Diese außermittige Anordnung bedeutet insbesondere, dass die Öffnung in Richtung eines der Schenkel hin verschoben ausgebildet ist, sodass der Abstand zu dem einen Schenkel entsprechend kleiner als zu dem anderen der Schenkel ist.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung kann die wenigstens eine Öffnung über einen Schlitz mit der Außenkontur im Bereich eines der Schenkel verbunden sein, um so eine geschlitzte Tülle im Sinne des eingangs genannten Standes der Technik zu schaffen. Vorzugsweise kann bei der außermittigen Anordnung der Öffnung der Abstand auf der Seite mit dem Schlitz zu dem jeweiligen Schenkel kleiner sein als auf der anderen Seite.
  • Der Schlitz kann dabei gemäß einer sehr günstigen Ausgestaltung in axialer Richtung der Öffnung mit einem von der ebenen Form abweichenden Verlauf ausgebildet sein. Der Schlitz kann also besonders bevorzugt nicht über ein ebenes Messer eingebracht werden sondern beispielsweise über ein Wellenmesser, um so eine noch bessere Abdichtung beim Verpressen der Tülle zu erhalten, da die den Schlitz begrenzenden Flächen nicht nur aufeinandergepresst werden sondern auch über einen Formschluss in Position gehalten werden.
  • Eine sehr vorteilhafte Weiterbildung der Kabeltülle gemäß der Erfindung kann es dabei auch vorsehen, dass die über den Schlitz mit der Außenkante verbundene Öffnung in Axialrichtung der Öffnung wenigstens zwei unterschiedliche Querschnitte aufweist. Besonders bevorzugt kann die Ausgestaltung so sein, dass die Öffnung in Axialrichtung an den beiden Enden jeweils einen engeren Querschnitt aufweist als in dem in Axialrichtung dazwischenliegenden Abschnitt. Vorzugsweise können die Öffnungsquerschnitte mit engerem Querschnitt nur einen Teil der axialen Breite der Kabeltülle einnehmen, welcher in der Größenordnung von jeweils 10 bis 25% der gesamten axialen Länge der Öffnung liegt, sodass die beiden engeren Abschnitte also membranartig ausgebildet sind, während der dazwischenliegende Abschnitt entsprechend größer ausgestaltet ist. Hierdurch lassen sich sehr einfach und effizient Kabel unterschiedlicher Durchmesser mit ein und derselben Öffnung und damit mit ein und derselben Kabeltülle dichtend aufnehmen.
  • Dies gilt insbesondere dann, wenn die unterschiedlichen Querschnitte gemäß einer sehr vorteilhaften Weiterbildung exzentrisch zueinander ausgebildet sind, wobei die Außenumfänge sich im Bereich des Schlitzes berühren. Hinsichtlich des Funktionsprinzips kann dabei auch auf die deutsche Patentanmeldung DE 10 2018 213 483 A1 der Anmelderin verwiesen werden, welche dieses Prinzip grundlegend zeigt.
  • Eine weitere sehr günstige Ausgestaltung der Kabeltülle kann es außerdem vorsehen, dass die Öffnung über wenigstens eine Durchstoßmembran verschlossen ist, solange noch kein Kabel durch die Öffnung geführt worden ist. Die Öffnung kann also über eine entsprechende Membran verfügen, wie es aus dem zweiten eingangs genannten Stand der Technik prinzipiell bekannt ist. Hierdurch wird eine sehr gute Abdichtung erreicht, erkauft durch den Nachteil, dass nur nicht-vorkonfektionierte Kabel verwendet werden können, aber mit dem zusätzlichen Vorteil, dass eine gewisse Variation in der Kabeldicke von ein und derselben Öffnung problemlos aufgenommen werden kann.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Kabeltülle ergeben sich auch anhand des Ausführungsbeispiels, welches nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren näher beschrieben ist.
  • Dabei zeigen:
    • 1 eine erste mögliche Ausführungsform einer Kabeltülle in einer dreidimensionalen Ansicht;
    • 2 die Kabeltülle gemäß 1 in einer Frontansicht;
    • 3 die Kabeltülle gemäß 1 in einer Seitenansicht;
    • 4 die Kabeltülle in einer Schnittdarstellung entlang der Linie IV-IV in 2;
    • 5 die Kabeltülle gemäß 1 in einer dreidimensionalen Ansicht, eingesetzt in eine Ausnehmung einer Gehäusewand;
    • 6 eine Darstellung analog zu der in 3, jedoch mit einem Gehäuseoberteil und einer alternativen Ausführung der Kabeltülle; und
    • 7 eine alternative Variante der Kabeltülle analog zur Darstellung in 2.
  • In der Darstellung der 1 ist eine Kabeltülle 1 in einer ersten möglichen Ausführungsform zu erkennen. Die Kabeltülle 1, welche auch in der Darstellung der 2 in einer Frontansicht zu erkennen ist, hat dabei eine Außenkontur, welche sich aus einem gebogenen Boden 2 und zwei seitlichen Schenkeln 3, 4 sowie einem geraden bzw. ebenen Deckel 5 zusammensetzt. In der Frontansicht der 2 ist diese Kontur mit einem geschlossenen U vergleichbar. Vorzugsweise, ab nicht zwingend, sind die beiden Schenkel 3, 4 dabei gerade, gleich lang und parallel zueinander. Der ebene Deckel 5 steht im rechten Winkel zu den Schenkeln 3, 4 und verbindet diese. Der gebogene Boden 2 verbindet die anderen Enden der Schenkel 3, 4. Er kann, wie hier dargestellt, vorzugsweise als Teilkreis, insbesondere als Halbkreis, ausgebildet sein.
  • Die Kabeltülle 1 ist aus einem elastischen Material ausgebildet, beispielsweise aus einem Elastomer. Die Außenkontur weist, wie es in der dreidimensionalen Darstellung der 1 und in der Seitenansicht gemäß 3 zu erkennen ist, eine in Umfangsrichtung auf den beiden Schenkeln 3, 4 und dem Boden 2 umlaufende Nut 6 auf. Diese Nut 6 hat vorzugsweise eine gleichmäßige Tiefe in der Größenordnung von 3 bis 4 mm, bevorzugt ca. 3,5 mm. Dies reicht typischerweise aus das Material der in 5 noch gezeigten Gehäusewand zuverlässig aufzunehmen, auch wenn bei der Herstellung des Durchbruchs für die Kabeltülle 1 entsprechende Toleranzen auftreten.
  • Die Nut 6 selbst ist dabei vorzugsweise schwalbenschwanzförmig ausgestaltet, wie dies in der Darstellung der 4 zu erkennen ist. Die schwalbenschwanzförmige Nut hat dabei ihre breiteste Stelle im Bereich des Nutgrundes, sodass die Abmessung hier in etwa 4 mm beträgt, während die engste Stelle, welche abgesehen von einer Einfädelschräge im Bereich der Außenkante der Kabeltülle 1 liegt, lediglich ca. 1 mm breit ist. Über eine solche Nut 6 lassen sich dann verschieden dicke Gehäusewände 7 aufnehmen, vorzugsweise in einem Bereich der Dicke der Gehäusewand 7 von 1 bis 4 mm, besonders bevorzugt von 1,5 bis 3,8 mm.
  • In der Darstellung der 4 ist außerdem zu erkennen, dass das deckelseitige Ende der Nut 6, auf welches in der Schnittdarstellung geblickt wird, so verschlossen ist, dass lediglich eine rechteckige Nutform freibleibt, welche so auch in den Darstellungen der 1 und 5 entsprechend zu erkennen ist. Dies sorgt dafür, dass nach dem Einsetzen der Kabeltülle in eine Ausnehmung der Gehäusewand 7, wie es in der Darstellung der 5 dargestellt ist, die offenen Bereiche der Schwalbenschwanzform der Nut 6 mit einer membranartigen Materialschicht 15 verschlossen sind, sodass hier keine Feuchtigkeit, kein Schmutz und dergleichen eindringen kann.
  • Diese Kabeltülle 1 kann nun also sehr effizient in die Ausnehmung der bereits erwähnten Gehäusewand 7 eingebracht werden, wie es in der Darstellung der 5 zu erkennen ist. Die Gehäusewand 7, von welcher hier nur ein kleiner Ausschnitt dargestellt ist, weist dafür eine mit der Form der der Kabeltülle 1 beziehungsweise der Form des Nutgrundes der Nut 6 der Kabeltülle 1 korrespondierende Ausnehmung auf. In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel mit den in Form eines Halbkreises gebogenen Boden 2 lässt sich diese Ausnehmung außerordentlich einfach herstellen, indem in die Gehäusewand 7 ein Loch gebohrt wird, welches dann zur oberen Kante 8 der Gehäusewand hin durch zwei gerade Schnitte mit dieser Kante 8 verbunden wird. Hierdurch entsteht eine U-förmige Ausnehmung, in welche die Kabeltülle 1 in der Darstellung der 5 von oben eingeschoben werden kann, sodass die Gehäusewand 7 in der Nut 6 zu liegen kommt und der Aufbau zwischen der Kabeltülle 1 und der Gehäusewand 7 abgedichtet ist. Das Einschieben der Kabeltülle 1 in die Ausnehmung der Gehäusewand 7 wird durch eine über die gesamte Länge der Nut 6 verlaufende Einfädelschräge an der Nut 6 erleichtert.
  • In der Darstellung der 5 ist außerdem ein Kabel 9 mit hier beispielhaft drei Adern 10 zu erkennen, welches durch die Kabeltülle 1 hindurchgeführt ist.
  • In der Darstellung der 6 wird dieser Aufbau analog zur Darstellung in 5 nochmals aufgegriffen, jedoch ohne das Kabel 9. Dafür liegt auf der oberen Kante 8 der Gehäusewand 7 ein mit 11 bezeichnetes Gehäuseoberteil auf, welches mit der ebenen Fläche des Deckels 5 der Außenkontur der Kabeltülle 1 dichtend zusammenwirkt, um so den Aufbau auch insgesamt abzudichten. Die Schwalbenschwanzform der Nut 6 wird dabei durch die deckelseitig rechteckige Form der Nut 6 und damit durch die oben erwähnten Materialschichten 15 abgedichtet. Eine solche Kabeltülle 1 erlaubt es nun außerordentlich einfach und effizient mit einer sehr einfach herzustellenden Ausnehmung oder auch einer beispielsweise bei Kabeldosen bereits üblichen Form der Ausnehmung die Kabeltülle 1 einzusetzen.
  • Die Kabeltülle 1 kann dabei eine oder mehrere Öffnungen 12 aufweisen, welche in verschiedenen Arten ausgebildet sein können. In den Darstellungen der 1 bis 4 handelt es sich bei der Öffnung 12 um eine offene Durchgangsöffnung, in welche, wie in der Darstellung der 5 erkennbar, das Kabel 9 eingelegt werden kann. Das Kabel 9 kann dabei vorkonfektioniert sein, also beispielsweise an beiden Enden mit Steckern versehen werden oder an seinen Enden bereits angeschlossen sein und kann dennoch über die Kabeltülle 1 dichtend in der Ausnehmung in der Gehäusewand 7 aufgenommen werden. Die Öffnung 12 ist dafür über einen Schlitz 13 mit einem der Schenkel, hier dem Schenkel 4, der Außenkontur verbunden. Der Mittelpunkt der Öffnung 12 kann, wie es in der Darstellung der 2 zu erkennen ist, außermittig, bezogen auf den Halbkreis des gebogenen Bodens 2, platziert sein, vorzugsweise so, dass der kürzere Abstand zu dem Schenkel 4 mit dem Schlitz versehen ist und der im Vergleich dazu größere Abstand zu dem Schenkel 3 ohne Schlitz bleibt.
  • Ein solcher Schlitz 13 ist prinzipiell aus dem Stand der Technik bekannt. Er erfordert typischerweise relativ hohe Kräfte zum Verpressen, um eine gute Abdichtung zu gewährleisten. Da bei dem hier beschriebenen Aufbau je nach Art des Gehäuseoberteils 11 die Kräfte beim Verpressen der Kabeltülle 1 nicht ganz so hoch werden, wie bei den starren Rahmen der eingangs genannten Schriften, weist der Schlitz 13 in Laufrichtung des Kabels 9, also in axialer Richtung bezogen auf die Öffnung 12, eine in der Seitenansicht der 3 besonders gut zu erkennende nicht ebene Kontur auf. Er ist beispielsweise mit einem gezackten oder gewellten Messer hergestellt, um so zusätzlich zu einem Reibschluss zwischen den Begrenzungsflächen des Schlitzes auch einen Formschluss oder, falls dieser nicht gänzlich geschlossen wird, die Funktionalität einer Labyrinthdichtung zu realisieren.
  • Wie es wiederum in der Darstellung der 4 zu erkennen ist kann die Öffnung 12 vorzugsweise verschiedene Querschnitte aufweisen. In der Axialrichtung Ader Öffnung 12 kann beispielsweise an beiden Enden jeweils ein vergleichsweise dünner membranartiger Abschnitt 16 mit geringerem Querschnitt angeordnet sein als der sich dazwischen erstreckende Abschnitt 17, welcher in Axialrichtung A eine größere Breite als die beiden Abschnitte 16 zusammen aufweist. Auf diese Art lassen sich verschiedene Durchmesser des Kabels 9 in ein und derselben Kabeltülle 1 zuverlässig aufnehmen, da die membranartigen Abschnitte 16 vergleichsweise flexibel sind und damit ausweichen können. In diesem Zusammenhang kann erneut auf die eingangs bereits genannte deutsche Patentanmeldung der Anmelderin verwiesen werden, in welcher dieses Funktionsprinzip im Detail erläutert ist.
  • Neben einer oder prinzipiell auch mehreren derartigen Öffnungen 12 mit einem Schlitz 13 kann der Aufbau auch, wie in der Darstellung der 5 schematisch angedeutet, eine Öffnung 12 aufweisen, welche durch eine Membran 14 im nicht genutzten Zustand der Öffnung 12 verschlossen ist. Die Öffnung 12 wird also bei der Herstellung der Kabeltülle 1 über eine solche Membran 14, welche auch als Durchstoßmembran 14 bezeichnet wird, verschlossen. Die Membran 14 wird dann erst bei der ersten Nutzung der Öffnung 12 zerstört, um so die Öffnung 12 für ein hier nicht dargestelltes Kabel 9 freizugeben, indem dieses Kabel 9, welches in diesem Fall nicht vorkonfektioniert oder nur auf einer Seite vorkonfektioniert sein darf, durch die Öffnung 12 hindurchzuführen und dabei die Membran 14 zu durchstoßen. Das restliche Material der Membran 14 legt sich dabei um das Kabel herum, sodass dieser Aufbau eine gute Variabilität bei den Kabeldurchmessern möglich ist.
  • In der Darstellung der 7 ist nun analog zur Darstellung in 2 eine beispielhafte Kabeltülle 1 mit mehreren derartigen Öffnungen 12, welche jeweils über eine Membran 14 verschlossen sind, exemplarisch dargestellt.
  • Bei mehreren Öffnungen 12 könnten auch solche mit Schlitz 13 und solche mit Membran 14 in einer Kabeltülle 1 kombiniert werden. Ein Kabeltülle 1 mit z.B. vier Öffnungen 12 könnte dann zwei Öffnungen 12 mit dem Schlitz 13 und zwei Öffnungen 12 mit der Durchstoßmembran 14 aufweisen
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 19959185 A1 [0002]
    • DE 102009060988 B3 [0003]
    • DE 102018213483 A1 [0018]

Claims (15)

  1. Kabeltülle (1) aus einem elastischen Material zur Aufnahme wenigstens eines Kabels (9) in wenigstens einer Öffnung (12), mit einer Außenkontur, welche sich im Querschnitt gesehen aus zwei gegenüberliegenden Schenkeln (3, 4), einem die Schenkel (3, 4) verbindenden gebogenen Boden (2) sowie einem geraden die Schenkel (3, 4) an den dem Boden abgewandten Ende verbindenden Deckel (5) zusammensetzt, wobei die Außenkontur eine in Umfangsrichtung der Kabeltülle (1) verlaufende Nut in den Schenkeln (3, 4) und dem Boden (2) aufweist.
  2. Kabeltülle (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (6) eine gleichmäßige Tiefe von 2 bis 6 mm, bevorzugt 3 bis 4 mm, besonders bevorzugt ca. 3,5 mm, aufweist.
  3. Kabeltülle (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, die Nut im Querschnitt über zumindest einen Teil der Nutlänge schwalbenschwanzförmig, mit der breitesten Stelle im Nutgrund, ausgebildet ist.
  4. Kabeltülle (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, die Schwalbenschwanzform der Nut im Querschnitt gesehen an ihrer engsten Stelle 0,5 bis 2 mm, bevorzugt ca. 1 mm breit ist und an ihrer breitesten Stelle 3 bis 5 mm, bevorzugt ca. 4 mm, breit ist.
  5. Kabeltülle (1) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, die Nut an ihren deckelseitigen Enden mit einem rechteckigen Querschnitt abschließt.
  6. Kabeltülle (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der gebogene Boden (2) teilkreisförmig ist.
  7. Kabeltülle (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Öffnung (12) bezogen auf die teilkreisförmige Ausgestaltung des Bodens (2) außermittig angeordnet ist.
  8. Kabeltülle (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die gegenüberliegenden Schenkel (3, 4) parallel sind und dieselbe Schenkellänge aufweisen.
  9. Kabeltülle (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Öffnung (12) über einen Schlitz (13) mit der Außenkante im Bereich eines der Schenkel (3, 4) verbunden ist.
  10. Kabeltülle (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (13) zumindest in Axialrichtung der Öffnung (12) mit einem von der ebenen Form abweichenden Verlauf ausgebildet ist.
  11. Kabeltülle (1) nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Öffnung (12) in Axialrichtung der Öffnung wenigstens zwei unterschiedliche Querschnitte aufweist.
  12. Kabeltülle (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Öffnung (12) in Axialrichtung der Öffnung an den beiden Enden jeweils einen engeren Querschnitt aufweist als in dem in Axialrichtung dazwischen liegenden Abschnitt.
  13. Kabeltülle (1) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die die unterschiedlichen Querschnitte exzentrisch zueinander ausgebildet sind.
  14. Kabeltülle (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die die unterschiedlichen exzentrischen Querschnitte sich im Bereich des Schlitzes (13) berühren.
  15. Kabeltülle (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (12) über wenigstens eine Durchstoßmembran (14) verschlossen ist, solange noch kein Kabel (9) durch die Öffnung (12) geführt worden ist.
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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE19959185A1 (de) 1999-12-08 2001-06-28 Bethke Kunststofftechnik Gmbh Kabeldurchführung
DE102009060988B3 (de) 2009-11-12 2011-05-19 Icotek Project Gmbh & Co. Kg Kabeltrageinheit
DE102018213483A1 (de) 2018-08-10 2020-02-13 Icotek Project Gmbh & Co. Kg Tülle

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